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Thema: ****Ein ungewöhnlicher Beleg
axelotto Am: 16.08.2021 18:42:34 Gelesen: 1317# 1 @  
Ein ungewöhnlicher Beleg

Hallo,

diesen Beleg wollte ich Euch nicht vorenthalten.



Nach der PLZ müsste es "Horn-Bad Meinberg" sein, leider ist der Stempel nicht lesbar.

Aber soviel ich weiß sind die 4-stelligen erst Anfang 1965 eingeführt worden.

Ich finde das das Nachporto nicht "berechtigt" ist vielmehr hätte der Brief erst gar nicht zugestellt werden dürfen

und Eigentlich hätte es eine "Strafverfolgung" geben müssen wegen Verunglimpfung der Bundespost.

Will da keine große Sache draus machen, habe aber auch kein anderes Thema dafür gefunden.

Als Flohmarktfund für 1 € konnte ich nicht widerstehen und musste den Beleg mitnehmen und euch zeigen oder etwa nicht?

Gruß Axel
 
Baber Am: 16.08.2021 21:08:36 Gelesen: 1271# 2 @  
Hallo Axel,

die 4-stelligen Postleitzahlen wurden 1961 in der BRD eingeführt. Also soweit ist das Datum der Nachgebühr 1963 in mit dem Stempel mit Postleitzahl schlüssig.

Du schreibst, der Brief hätte nicht zugestellt werden dürfen. Die Deutsche Bundespost hatte aber eine Beförderungspflicht. Daher wurde der Brief zugestellt, aber es gab eine Nachgebühr wegen ungültiger Briefmarke.

Die Nachgebühr im Inland berechnete sich 1963 wie folgt: Einfacher Fehlbetrag 20 Pfg + 30 Pfg = 50 Pfg.

Einen Straftatbestand "Verunglimpfung der Bundespost" hat es nie gegegeben. Wenn die Briefmarke ein Hakenkreuz gezeigt hätte, wäre vielleicht die Verwendung von Nazi-Symbolen strafbar gewesen, aber so ist es eben nur ein nicht ordnungsgemäßg frankierter Brief, der mit Nachporto belegt wurde.

Gruß
Bernd
 
Silesia-Archiv Am: 16.08.2021 21:44:21 Gelesen: 1249# 3 @  
@ axelotto [#1]

Der Meinung von Bernd schließe ich mich voll an!

Sammlergruß
Michael
 
axelotto Am: 17.08.2021 05:46:52 Gelesen: 1198# 4 @  
Morgen,

Ich wusste doch auf Euch ist Verlass. Habe nur die Marke gesehen und war etwas verwundert deswegen.

Gruß Axel
 
Baber Am: 17.08.2021 11:01:12 Gelesen: 1142# 5 @  
Hallo Axel,

eigentlich hätte der Postler die Marke nicht stempeln dürfen sondern die Stempel daneben setzen müssen. Aber damals wurde ja noch von Hand gestempelt und bei einem Berg von Briefen aus dem Postkasten kann das schon einmal passieren, dass so ein Beleg auch gestempelt wurde.

Gruß
Bernd
 
Jahnnusch Am: 17.08.2021 11:04:35 Gelesen: 1138# 6 @  
Das war doch sicherlich ein Sammler, der an sich selbst den Brief geschrieben hat.
 
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