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Thema: Konzession zur Briefmarkenherstellung
Vernian Am: 03.09.2021 23:16:27 Gelesen: 667# 1 @  
Zitiert aus einer öffentlichen europäischen Ausschreibung, die seit dem 6. August besteht. Das sieht mir doch interessant aus... was das wohl für die Zukunft deutscher Briefmarken alles bedeuten kann...?

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Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, beabsichtigt, die Konzession zur Herstellung, Verwendung und Vermarktung von Postwertzeichen mit dem Aufdruck „Deutschland“ unter Beachtung der Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ("GWB") und der Konzessionsvergabeverordnung („KonzVgV“) zu vergeben. Das Verfahren zur Vergabe der o.g. Leistungen erfolgt in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 12 Abs. 1 KonzVgV).

Gegenstand des Konzessionsvergabeverfahrens ist die Einräumung der Rechte und Pflichten zur Herstellung der vom Konzessionsgeber herausgegebenen Postwertzeichen, zur bundesweiten flächendeckenden Verwendung dieser Postwertzeichen zur Abgeltung von zu erbringenden Postdienstleistungen sowie zur verbraucherfreundlichen, regelmäßigen und rechtzeitigen, bundesweiten und flächendeckenden Vermarktung der vom Konzessionsgeber herausgegebenen Postwertzeichen.

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Der/die erfolgreiche Bieter/in wird vertraglich verpflichtet werden, die vorstehenden eingeräumten Rechte auszuüben. Insbesondere wird von dem/der erfolgreichen Bieter/in erwartet, dass er/sie an der Bewahrung der Postwertzeichen als Kulturgut und Entgeltnachweis mitwirkt, ihre Verwendung als Entgeltnachweis aktiv fördert sowie den Philatelie- und Sammlermarkt pflegt.

Der Umfang des jährlichen Ausgabeprogramms des Konzessionsgebers beträgt derzeit ca. 50 Sondermarken und ggf. ca. fünf Dauermarken. Darüber hinaus kommt die Herausgabe von ca. zwei Automatenmarken innerhalb der Laufzeit des Lizenzvertrages in Betracht. Der Umfang kann sich während der Laufzeit des Vertrages ändern.

Zur Ausführung des Auftrags bedarf der/die Konzessionsnehmer/in einer Lizenz zur bundesweiten Erbringung von Postdienstleistungen gemäß § 5 Abs.1 PostG.

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V.
 
rosteins69 Am: 04.09.2021 01:19:37 Gelesen: 651# 2 @  
Ist das nicht schon länger so, dass die Konzession jeweils öffentlich ausgeschrieben werden muss. Die Post wird dabei stets die besten Karten haben. Ich erwarte keine Veränderung.
 
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