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Thema: Oliver Estelmann: Ich trete aus mindestens drei BDPh Vereinen aus !
Oliver Estelmann Am: 22.09.2021 22:57:31 Gelesen: 1623# 1 @  
Ich werde am 24.09.2021 aus mindestens 3 Vereinen (eine genaue Abwägung erfolgt noch, ob es mehr werden), austreten. Ich habe nie verstanden, warum ich für jeden Beitritt, sei es Verein, sei es ArGe, erneut BDPh - Mitgliedschaft bezahlen sollte. Das hat hiermit ein Ende.

Gut so! Egal wie die Erklärung ausfällt.

Die Vereine sind mir lieb und teuer gewesen und werden es bleiben, besonders der BGSV, in welchem ich 25 Jahre Mitglied war.

Tja schade, aber wenn die Vereinsführung mehr Geld braucht … soll sie es kriegen, von wem auch immer.

Ich kann sicher auch ohne einen BDPh Vorsitzenden leben, aber er nicht ohne mich.

Kritik an diesem Beitrag wird gerne gelesen.

Erwarten Sie aber bitte nicht auf alle Beiträge eine Antwort.

Richard: Du kannst das gerne in einem Extra - Thread exportieren. [1]

Oliver Estelmann

[1] [Redaktionell verschoben aus dem Thema "Anträge zur BDPh-Hauptversammlung am 6. November 2021 in Bonn"]
 
drmoeller_neuss Am: 23.09.2021 07:36:40 Gelesen: 1543# 2 @  
@ Oliver Estelmann [#1]

Den Sinn von Mehrfachmitgliedschaften im BDPh konnte ich noch nie nachvollziehen.

Der BDPh sieht aber in seiner Beitragsordnung von 2019 vor, dass Mitglieder auf Wunsch nur einmal den an den BDPh abzuführenden Beitragsanteil zahlen müssen. Allerdings muss das Mitglied hier selbst aktiv werden. (siehe die Kapitel im Anhang). Vielleicht kennen diese Regelung zu wenige Mitglieder.

Im übrigen sehen die Satzungen vieler Vereine bereits jetzt eine "B-Mitgliedsschaft" ohne BDPh-Beitrag vor. Das ist sicherlich eine Grauzone, aber die Androhung solcher Vereine, auch vollständig, d.h. mit allen Mitgliedern aus dem BDPh auszutreten zu können, hat den BDPh bislang vor stärkerem Druck abgehalten.

5 c. Für den Verband Philatelistischer Arbeitsgemeinschaften e.V. gilt die Regelung, dass nur für solche Mitglieder der angeschlossenen Vereine der Jahresbeitrag zu entrichten ist, für die nicht bereits über einen Verband ein Beitrag abgeführt wird. Die Beitragspflicht entfällt für ausländische Mitglieder, die bereits Mitglied in einem der FIP angeschlossenen Verband sind. Die Nachweispflicht obliegt dem Verband Philatelistischer Arbeitsgemeinschaften e.V

e. Bei Personen, die Mitglied in mehreren Vereinen sind, die einem Mitgliedsverband des BDPh angehören, wird der von den Mitgliedsverbänden an den BDPh abzuführende Beitragsanteil auf Wunsch des Mitgliedes nur einmal erhoben. In diesem Fall bestimmt das Mitglied, über welchen Verein und Verband der Jahresbeitrag abzuführen ist. Der Wunsch ist an die Bundesgeschäftsstelle zu richten. Einzel- und Familienmitglieder sind von dieser Regelung ausgeschlossen.


[1] https://www.bdph.de/fileadmin/Dateien/Downloadbereich/Der_Verband/2019-11-09_Beitragsordnung.pdf@ Oliver Estelmann [#1]
 
Oliver Estelmann Am: 23.09.2021 09:16:03 Gelesen: 1489# 3 @  
Vielen Dank für die aufhellenden Erklärungen. Sie werden nichts an meinem Entschluss ändern.

Da der BDPh sich nicht in der Pflicht sah, seiner gemolkenen Kuh mal "reinen Wein" eindeutig einzuschenken, indem er ihn auf diese erschröpfende Art und Weise "entreichert" hat (ein Brief für 80 Cent hätte ja gereicht), kommt für mich nur ein Schluss zustande:

Der BDPh ist unfähig seine genauen Mitgliederzahlen zu benennen, gerade wegen Doppelmitgliedschaften, Dreifachmitgliedschaften usw., ansonsten wäre da was aufgefallen.

Ist dem nicht so, so kann ich davon ausgehen, dass es sich um Bauernfängerei handelt (om weitestgehenden Sinne). Wer z.B. in 3 Vereinen gleichzeitig über 10 Jahre angemeldet ist, hat kein Recht auf persönliche Information seitens des Verbandes über seine Beiträge?

Die Informationen über Beitragserhöhungen kommen doch auch immer schriftlich und pünktlich an.

Oliver Estelmann
 
drmoeller_neuss Am: 23.09.2021 10:29:52 Gelesen: 1437# 4 @  
@ Oliver Estelmann [#3]

Hört sich einfach an, ist es aber nicht.

Dein einziger Ansprechparter ist Dein Verein oder Deine Arbeitsgemeinschaft, in der Du Mitglied bist. Du hast nur Rechtsbeziehungen mit Deinem Verein, die sich aus Deiner persönlichen Mitgliedschaft ergeben.

Dein Verein kann aus freien Stücken entscheiden, ob er Mitglied in einem Landesverband ist oder nicht. Entsprechend ergeben sich die Beitragsverpflichtungen.

Ich sehe hier die Vereine und Arbeitsgemeinschaften in der Pflicht, ihre Mitglieder darauf hinzuweisen, dass der BDPh-Beitrag nur einmal abgeführt werden muss. In der Regel weiss Dein Verein nichts von Deinen weiteren Mitgliedschaften. Ich bin sogar der Meinung, dass Dein Verein aufgrund der neuen Datenschutzverordnung davon gar nichts davon wissen darf.

Intelligente Vereine fragen zumindest bei Neuaufnahme ab, ob das Mitglied in spe schon eine BDPh-Nummer hat. Dann wird die eingetragen, und das neue Mitglied nicht dem Landesverband gemeldet und der Beitrag reduziert sich entsprechend. Ist pragmatisch und funktioniert so in vielen Vereinen seit Jahren. :)

Zu guter Letzt ist immer die Eigenverantwortung des mündigen Bürgers gefragt, über seine Ausgaben selbst zu entscheiden. Ich erwarte es nicht und bin froh darüber, dass ich nicht jedesmal an der Kasse bei LIDL oder ALDI gefragt werde, "wollen Sie wirklich diesen teuren Markenartikel kaufen, wir haben eine genauso gute Eigenmarke zum halben Preis".
 
saeckingen Am: 23.09.2021 20:58:27 Gelesen: 1276# 5 @  
Ich bin über einen Ortsverein im BDPh angemeldet. Dazu bin ich Mitglied in 3 Arbeitsgemeinschaften - in keiner musste ich jemals den BDPh Beitrag bezahlen. Es reichte bei Anmeldung die Angabe der Mitgliedsnummer und das war es.

Eventuell sind ja nicht alle Arbeitsgemeinschaften so gut organisiert.

Grüße
Harald
 
Oliver Estelmann Am: 01.10.2021 05:33:23 Gelesen: 1102# 6 @  
Hi Harald,

von meinen Austritten war nur eine ArGe betroffen.

oli
 
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