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Thema: Recht: Belegekauf im Ausland: War es eine Manipulation oder ein Vertragsirrtum ?
Das Thema hat 36 Beiträge:
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Cantus Am: 27.10.2021 05:13:57 Gelesen: 7704# 12 @  
Hallo allerseits,

zur näheren Betrachtung zeige ich noch das komplette Angebot auf Delcampe. Dort wird ausdrücklich auf den Scan verwiesen, mehr Hinweise oder Erläuterungen oder ein Hinweis zum Widerrufsrecht des Käufers oder Anderes mehr gibt es nicht. In den Verkaufsbedingungen stehen nur Sachen, die mit dem Versand und der Zahlungspflicht des Käufers zu tun haben, sonst nichts.



Viele Grüße
Ingo
 
JohannesM Am: 27.10.2021 10:37:10 Gelesen: 7638# 13 @  
@ Cantus [#12]

Hallo Ingo,

ich finde der Verkäufer hätte darauf hinweisen müssen, das der Pfeil nicht auf dem Umschlag ist, denn ein normaler Pfeil aus dem Zeichenrepertoire ist das nicht.

Beste Grüße
Eckhard
 
DL8AAM Am: 27.10.2021 13:55:56 Gelesen: 7579# 14 @  
Da es bei dem (kompletten) Angebot, inbesondere auch im Titel, eher um den "Privat-Anteil" dieser Ganzsache geht, hätte ich den Pfeil auch eher als eine Kennzeichnung der angespriesenen Besonderheit, als "Bestätigung" eben dieses Privatcharakters verstanden. Aber nur "Eher", eineindeutig ist das aber nicht, man hätte es vielleicht auch anders verstehen können. Aber, was soll so ein optisch so aussagekräftiger Pfeil auf dem Absender auf der Adressseite postalisch bedeuten bzw. auslösen? Außer den Postler so zu verunsichern, das er den Brief als Rückläufer behandelt?

Für mich handelt das sich eindeutig "eher" mehr nur ein Missverständnis beim Käufer, als eine bösartige Manipulation durch den Verkäufer.

Klar, es wäre vom Käufer idealer gewesen, wenn diese - von ihm in den Scan eingearbeitete - Kennzeichnung, als solche kurz anzusprechen, denn er bietet ja "siehe Scan" an. Kann man also so oder so verstehen. Und (zumindest bei Gewerblichen) gilt doch auch "so etwas wie": Wenn das Angebot/Text nicht eineindeutig ist, dann geht das Risiko zu Lasten des "stärkeren" Vertragspartners, bzw. zu Lasten dessen, der den missverständlichen "Text" erstellt hat. Zumindest kenne ich diesen Rechtsgedanken so aus dem angloamerikanischen Vertragsrecht (weshalb dort Verträge schnell auch mal "bibeldicke" erreichen). Ob es diesen Rechtsgedanken in dieser strengen Form auch hier gibt, kann ich nicht sagen. Vielleicht sieht man aber einfach auch nur zu viele amerikanische Filme. ;-)

Da der Verkäufer in meinen Augen aber eindeutig nicht böswillig gehandelt hat, ist er vielleicht auch einer gütlichen Einigung nicht abgeneigt. Viel Glück!

Beste Grüße
Thomas
 
22028 Am: 27.10.2021 13:58:29 Gelesen: 7575# 15 @  
Es gibt doch auch bei Delcampe die Möglichkeit dem Verkäufer vorher eine Frage zu stellen! Warum wurde das nicht gemacht? Wenn mir was unklar ist dann Frage ich VORHER!
 
DL8AAM Am: 27.10.2021 14:07:31 Gelesen: 7564# 16 @  
@ 22028 [#15]

Das Problem ist halt, wenn man es falsch verstanden hat, dass man das falsch "richtig" verstanden hat ;-) Man meint ja, es verstanden zu haben und deshalb gibt es in den eigenen Augen ja auch keinen Nachfragebedarf mehr. Ist halt ärgerlich, aber das sind Missverständnisse meist immer. Ist halt eine Art des normalen "Lebensrisikos", sorry.
 
Baber Am: 27.10.2021 14:18:39 Gelesen: 7555# 17 @  
Manchmal glaube ich wir sind nicht ein Forum für Briefmarkensammler sondern ein Forum für Juristen und Möchtegernjuristen. Wenn mir so etwas passieren würde, würde ich zuerst mit dem Verkäufer in Kontakt treten und ihm meinen Irrtum klar legen. Wenn er dann aus Kulanz das Los nicht zurücknimmt, dann war es mein Pech. Aber daraus eine 16-teiligen Tread zu machen, ist eigentlich den Speicherplatz bei Richard nicht wert.

Gruß
Bernd
 
22028 Am: 27.10.2021 14:41:02 Gelesen: 7544# 18 @  
@ Baber [#17]

Du bist viel zu pragmatisch! Hast aber recht.
 
drmoeller_neuss Am: 27.10.2021 16:51:55 Gelesen: 7486# 19 @  
@ Baber [#17]

Man sollte als Sammler seine Rechte kennen. Und die allermeisten Gesetze haben ihre Begründung, und die wenigen, die diese Begründung nicht haben, müssen wir in einer Demokratie halt akzeptieren.

Das Fernabsatzrecht ist keine Arbeitsbeschaffungsmassnahme für Paketdienste, sondern gibt dem Verbraucher das Recht, einen Kaufgegenstand ohne Begründung zurückzugeben, weil der Käufer den Kaufgegenstand nicht vorher in Augenschein nehmen kann und sich auf die Bilder verlassen muss. Im Ladengeschäft hätte Cantus sofort gesehen, dass der Pfeil sich nicht auf dem Beleg befindet, und hätte den Beleg gar nicht erst gekauft.

Alle gewerblichen Anbieter müssen sich an das Fernabsatzrecht halten und ihre Kunden entsprechend vor dem Kauf über ihre Rechte aufklären. Das ist eine EU-weite Norm, die sich in den entsprechenden nationalen Gesetzen wiederfindet.

Es ist unfair gegenüber den ehrlichen Händlern, als "privater Schwarzhändler" dem Käufer diese Rechte vorzuenthalten. Leider scheren sich Plattformen wie ebay oder delcampe einen Dreck darum, ob die Verkäufer geltende Verbraucherrechte einhalten. Erst auf Druck des Gesetzgebers werden diese Plattformen aktiv.

Hätte sich der Verkäufer an die geltenden Gesetze gehalten, hätte Cantus dieses Thema gar nicht aufmachen müssen. Er hätte den Kaufvertrag widerrufen und sich immer noch über die Umstände geärgert, die der Fehlkauf verursacht hat, die verschwendete Zeit, den Brief wieder zur Post zu bringen etc.

Mit über 17.000 Bewertungen ist der Verkäufer nun einmal gewerblich. Darüber muss man nicht diskutieren.

Im übrigen haben wir auch Cantus geraten, pragmatisch an die Sache heranzugehen. Niemand hat Cantus geraten, den Fall sofort einem Anwalt zu übergeben. Es ist aber in einer solchen Situation wichtig, dass man seine Rechte kennt, und viele Verkäufer lassen sich davon auch beeindrucken, weil sie sich ihrer Situation bewusst sind.
 
Baber Am: 27.10.2021 18:08:46 Gelesen: 7444# 20 @  
@ drmoeller_neuss [#19]

Das ist alles ok. Aber wenn man den Fall einmal nüchtern betrachtet. Welche Firma vor 100 Jahren würde ihren Briefumschlag mit so einem überdimensionierten Pfeil verunstalten?

Aber Liebe macht bekanntlich blind und das gilt auch für die Liebe zu unseren Sammelobjekten. Wir sind sicher alle schon einmal reingefallen auf vermeintliche Besonderheiten für die eigene Sammlung, die sich dann nicht als solche entpuppt haben.

Ich würde in so einem Fall nach der ersten Aufregung zu mir selbst sagen, du warst wieder einmal zu gierig und wenn eine Rückabwicklung nicht möglich ist, war es eben ein Lehrgeld. Aber an die große Glocke wie hier im Forum würde ich es niemals hängen.

Gruß
Bernd
 
Danziger Am: 28.10.2021 10:14:03 Gelesen: 7333# 21 @  
@ baber

Guten Tag,

dem kann man nur zustimmen.

Zudem hat doch auch Delcampe-Silvia sehr sachlich und gut Wege aufgezeigt, wie man bei Delcampe-Transaktionen auftretende Probleme lösen kann.

Bei dem hier dargestellten kleinen Problem gleich mit der juristischen Keule zu drohen halte ich für völlig daneben.

Wünsche einen schönen Tag
MfG
 
Cantus Am: 29.10.2021 03:40:18 Gelesen: 7198# 22 @  
Hallo allerseits,

nur ein kurzes Nachwort.

Der Verkäufer hat zwei Nachrichten von mir bekommen, ist aber nicht bereit, den Kauf rückabzuwickeln, sondern hat mir eine böse Antwort geschickt und mich einfach nur auf seine persönliche schwarze Liste gesetzt.

Vorgestern hatte ich keine Zeit, mich weiter darum zu kümmern, denn wir hatten den 49. Hochzeitstag und da geht meine Frau vor. Gestern hatten wir die Handwerker im Haus und dann hat meine Frau bis nachts um 2.00 Uhr den PC blockiert und jetzt bin ich zu müde, um Delcampe die Situation zu schildern, das muss warten.

Anders als Viele hier denken, geht es mir vorrangig nicht um's Geld, das kann ich verschmerzen, sondern ich bin nur unglaublich wütend, weil ich betrogen worden bin. Ich habe bisher bei Delcampe an die 3.000 Bewertungen und es ist das erste Mal, dass ein Verkäufer mich so hintergangen hat. So etwas frisst an mir.

Viele Grüße
Ingo
 
Cantus Am: 29.10.2021 04:38:36 Gelesen: 7187# 23 @  
@ Baber [#20]

Hallo Bernd,

der Ausdruck "gierig" ist hier völlig fehl am Platz. Der Beleg war bei mir länger als drei Jahre in der Beobachtung und da ich schon vier verschiedene Umschläge mit diesem Wertstempel und dem Absender Gartenberg & Schreier habe, wäre das nun eine schöne Ergänzung gewesen.

Die Idee, dass jemand eine Belegabbildung verfälscht, dann im Verkaufsangebot explizit auf dieses falsche Bild hinweist und dann schließlich nach dem Verkauf dem Käufer etwas ganz anderes zuschickt, auf diese abwegige Idee bin ich nicht gekommen. Übrigens, ich habe gerade bei Delcampe bei einem anderen, mir als sehr vertrauenswürdig bekannten Verkäufer 23 Zuschläge bekommen, wie soll ich dabei auf die Idee kommen, dass auf der Plattform auch ein dermaßen schwarzes Schaf mit so vielen Bewertungen sein böses Spiel treibt?

Viele Grüße
Ingo
 
Vernian Am: 29.10.2021 08:27:41 Gelesen: 7144# 24 @  
Hallo,

als der Thread eröffnet wurde und ich den Satz las "Wie man im Vergleich unschwer erkennen kann, handelt es sich bei beiden Bildern um den gleichen Umschlag, nur eben bei der Lieferung ohne den Zudruck." suchte ich diesen vermeintlichen Unterschied oder Zudruck und rieb mir nach mehrmaligem Vergleich doch etwas verwundert die Augen und dachte "na, mal abwarten was da an Ausführungen zu kommt, denn ich kann nichts erkennen..."

Das der vermeintliche Unterschied der Pfeil sein sollte, kam mir überhaupt nicht in den Sinn, denn das dieser vom Verkäufer auf das Bild aufgebracht war, davon bin ich vom ersten Blick an ausgegangen. Das mir mit meinen Augen (die altersgemäß auch nicht mehr so gut sind wie vor 10 oder 20 Jahren) die Betrachtung der Abbildung ausreicht, um zu erkennen, dass der Pfeil eine pixelige Rasterung hat und sich daher nicht auf dem Beleg finden kann, es sei denn er wäre modern aufgedruckt worden, ist dabei natürlich als positiv zu werten.

Insofern käme ich selber gar nicht auf die Idee, den Verkäufer wegen falscher oder verfälschter Abbildung nahetreten zu wollen. Und wenn er nicht bereit ist, den Artikel wegen meines Irrtums zurück zu nehmen, dann ist das zwar ärgerlich, denn auch anderswo kann ich bei "Unzufriedenheit" ohne Angabe von Gründen Gekauftes zurückgeben innerhalb einer angemessenen Frist. Aber mehr würde ich mich über mich selber ärgern, da etwas doch eher Offensichtliches verkehrt interpretiert zu haben.

Zur Ehrenrettung muss ich allerdings sagen, es erschließt sich mir der Zweck des auf dem Bild eingefügten Pfeils eh nicht - das Bild ist doch ausreichend um alle interessanten Aspekte zu erkennen, wozu also der Pfeil? Diese Überlegung vorausgesetzt habe ich Verständnis, dass Ingo eben doch den Pfeil als Bestandteil des Belegs und nicht als digital hinzugefügt angesehen hat und sich daher nun betrogen fühlt.

Best

V.
 
drmoeller_neuss Am: 29.10.2021 09:52:27 Gelesen: 7111# 25 @  
@ Cantus [#22]

Unser Hobby macht nicht immer Freude, man ärgert sich, wenn einem ein schönes Objekt durch die Lappen gegangen ist oder wie in Deinem Fall, das Objekt nicht den Erwartungen entspricht.

Die Rechtslage haben wir ausgiebig diskutiert, der Verkäufer handelt gewerblich und Du kannst den Artikel ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Wenn es Dir Genugtuung verschafft, dann musst Du den Rechtsweg einschlagen. Italien ist EU-Mitglied und kein rechtsfreier Raum, wenn es darum geht, den Kaufpreis und die Spesen zurückzuerlangen.

Aber wende Dich doch den guten Seiten des Lebens zu: Euer 49. Hochzeitstag !! In unserer Gesellschaft mit Patchwork-Familien hat das Seltenheitwert. Versuche so gut wie es geht, fit zu bleiben, ärgere Dich nicht, damit Du noch den 50. Hochzeitstag erreicht.

Nach meinen Informationen gibt es da ein nettes Glückwunschschreiben vom Bundespräsidenten und der Briefumschlag vom Bundespräsidialamt dürfte auch philatelistisch interessant sein. :)
 
Cantus Am: 29.10.2021 18:02:40 Gelesen: 7002# 26 @  
@ drmoeller_neuss [#25]

Hallo,

der Ärger wird schon langsam weniger, da momentan kein Tag vergeht, an dem ich nicht neues Material hereinbekomme, heute waren es alleine vier Briefe. Und was die Goldene Hochzeit betrifft, na ja, wir werden sehen, was die Zeit bringt.

Viele Grüße
Ingo
 
DL8AAM Am: 29.10.2021 18:53:57 Gelesen: 6980# 27 @  
@ Cantus [#22]

ich bin nur unglaublich wütend, weil ich betrogen worden bin

Betrogen wurdest Du nicht, Du hast ja das Angebot leider nur missinterpretiert. Die meisten Schreiber hier haben den "hinein-editierten" Pfeil ja ebenfalls, als Hinweis auf den Punkt, der die angebotene Besonderheit dieser Privatganzsache herausstreichen soll, verstanden. Ich habe übrigens, wie Vernian auch, auch lange vergeblich nach dem angesprochenen Mangel gesucht, um Dein Eingangsposting zu verstehen. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass der Pfeil zum Beleg gehören könnte (welchen Sinn sollte dieser denn überhaupt auch haben?). In (englischen, auch philatelistischen) Fachartikeln sind solche editierende Hinweispfeile in Bildern für mich wohl inzwischen einfach zu üblich.

Das war ein reines Missverständnis, zwar ein sehr, sehr ärgerliches, aber sicherlich handelt es sich um keine betrügerische Böswilligkeit. Höchstens vielleicht eine handwerkliche Unvollkommenheit des Angebots (unabhängig von einer eventuellen Falschangabe "Privatanbieter").

Wenn wir schon einmal bei "Korinthen" und Recht sind: Legen die italienischen Finanzbehörden und Gerichte womöglich andere Maßstäbe an die Gewerblichkeit an? Was gilt, wenn er nach italienischem Recht (zu Recht) noch nicht gewerblich angesehen wird? Muss sich jeder Anbieter trotzdem über die unterschiedlichen nationalen "Gewerblichkeitsgrenzen" innerhalb der EU informieren, wenn er als italienischer, legaler Nochprivatanbieter EU-weit verkauft? Das dürfte für (semi-) private Anbieter "an der Grenze" kaum machbar, zumal diese Grenzen ja teilweise nicht einmal per Gesetz an Hand einer festen, nachschlagbaren Zahl sauber gezogen wird, sondern womöglich nur durch [Einzel-] Urteile. Das kann und wird kein "maltesischer Bauer" je gewährleisten, falls er sich der Situation überhaupt bewusst sein sollte.

Ein kollegialer Privatanbieter würde sich aber eher einer Rückabwicklung nicht so rigoros verschliessen.

Beste Grüße
Thomas

Sorry, falls das Posting zu "möchtegernjuristisch" geworden ist...
 
drmoeller_neuss Am: 29.10.2021 21:23:39 Gelesen: 6937# 28 @  
@ DL8AAM [#27]

Als Verbraucher kann sich Cantus an ein deutsches Gericht wenden, das entscheiden wird, dass Cantus nach dem Fernabsatzrecht ein Widerrufsrecht zusteht. Da keine ordnungsgemässe Widerrufsbelehrung erfolgt ist, hat Cantus dafür sogar 12 Monate und 14 Tage Zeit (§ 356 Abs. 3 Satz 2 BGB).

Das Urteil wird vielleicht in einem philatelistisch interessanten Briefumschlag eines Privatpostunternehmers verschickt, der dann auf den Philaseiten im entsprechenden Thema gezeigt werden kann.

Mehr hat Cantus zu diesem Zeitpunkt nicht in der Hand. Das Geld für den Fehlkauf und die Verfahrenskosten muss sich Cantus vom italienischen Händler holen. Leider kennen wir dessen finanzielle Situation nicht. Vielleicht lebt der in einer tollen Villa in der Toscana und hat drei Lamborghinis vor der Tür stehen. Oder er lebt in einer armseligen Hütte in Kalabrien von der Hand in den Mund und nichts ist zu holen.

Für im besten Fall 25 EUR "Gewinn" wäre mir der Aufwand und das Risiko zu groß.

Ich habe als Privatanbieter unzufriedenen Käufern immer eine Rückabwicklung angeboten. Ist auch bislang nur zweimal in meinem Leben passiert. Da schätze ich doch die fast familiäre Atmosphäre der philaseiten-Auktion. :)

Aber es ist gut zu hören, dass der Ärger schon weniger wird. Man ärgert sich, wenn einem die Straßenbahn vor der Nase wegfährt. Aber der Ärger ist schon verflogen, wenn in zehn Minuten die nächste kommt.
 
Cantus Am: 01.11.2021 19:19:25 Gelesen: 6693# 29 @  
@ Delcampe-Silvia [#7]

Hallo Silvia,

ich habe jetzt mit zehn verschiedenen Texten, jeder kürzer als der vorhergehende, versucht, bei Delcampe einen Vermittlungsversuch zu öffnen, wobei ich angesichts des Verhaltens des Verkäufers darin nicht mehr den rechten Sinn sehe, aber ich gebe jetzt auf, denn noch mehr kürzen kann ich meinen Text nicht. Da ich mich inzwischen mit dem Geldverlust abgefunden habe, ist ein Vermittlungsversuch durch Delcampe nicht mehr nötig.

Ich möchte dazu aber kritisch anmerken, dass die mir vorgeschlagene Variante über den Vermittlungsversuch genauso abweisend auf mich als Käufer wirkt wie das bei Ebay der Fall ist. Ich kann zwar verstehen, dass der Kundendienst bei Delcampe nicht mit solchen Verfahren überhäuft werden möchte, wenn aber die Erklärung, warum man das als Käufer möchte, auf 500 Zeichen begrenzt sein soll, ohne dass dem Schreiber eine Möglichkeit gegeben wird einzuschätzen, wann denn diese 500 Zeichen verbraucht sind (ich kann da schließlich nicht mitzählen), dann deutet das für mich darauf hin, dass eigentlich so eine Vermittlung überhaupt nicht gewünscht wird.

Der Verkäufer hat mir gegenüber betont, dass seine Verkaufsabsicht die war, einen Beleg mit Bezug auf Petroleum zu verkaufen, wenn das aber der Wahrheit entsprechen sollte, dann frage ich mich als Käufer schon, warum einerseits der Beleg als Ganzsache beschrieben wird und warum sinnlose Werbung fünf Jahre lang betrieben wird, ohne dass zwischenzeitlich irgend etwas am Angebot verändert wird, denn zumindest in der etwa dreijährigen Beobachtungszeit von mir stand da immer als Detailbeschreibung "stationery cover as 2 scan", aber nichts von einem auf das Bild montierten Hinweispfeil.

Bei den österreichischen privaten Ganzsachenumschlägen gab es immer wieder Beispiele, dass Absender auf unterschiedliche Weise besonders auf ihren Namen oder ihre Firma verwiesen haben, auch Pfeile sind darunter. Vor dem Hintergrund meines Erfahrungswissens bin ich überhaupt nicht auf die Idee gekommen, dass das Bild einer Ganzsache vorsätzlich verfälscht sein könnte. Darüber hinaus habe ich bei einer Durchsicht von Angeboten alleine schon aus Zeitgründen (1.500 Artikel hintereinander an einem Abend) nicht die Chance, jede einzelne Abbildung genauestens unter die Lupe zu nehmen, um prüfen zu können, ob da alles echt ist, sondern ich muss mich auf die Ehrlichkeit eines Verkäufers und das echte Vorhandensein eines Beleges in der Form der Abbildung bei Delcampe verlassen können.

Der Verkäufer hat auf mein zweites Schreiben, mit dem ich auf der von drmoeller_neuss vorgeschlagenen Vorgehensweise auf einen Inhaltsirrtum hingewiesen und deshalb dem Kaufvertrag widersprochen habe, überhaupt nicht mehr geantwortet, sondern mich nur auf seine persönliche schwarze Liste gesetzt. Er übersieht dabei völlig, dass ich doch nie auf die Idee käme, bei jemandem, der mich mit so unsauberen Methoden abgezockt hat, nochmals irgend etwas zu kaufen und dafür auch noch finanziell in Vorleistung zu gehen. Nein, ich werde jetzt negativ bewerten und das war es dann, zumal ich mit der negativen Bewertung bei diesem Verkäufer nicht der Einzige bin, wie heute eine Nachschau ergeben hat.

Viele Grüße
Ingo
 
pritt Am: 01.11.2021 22:45:50 Gelesen: 6626# 30 @  
Hallo Cantus,

es ist ja eigentlich so:

Die Verkaufsplattformen wie ebay / ricardo / Delcampe /und andere kleine mir unbekannte Verkaufsplattformen.

Es ist ja eigentlich überall dasselbe mit dem Verkäuferschutz und Käuferschutz nämlich gar nichts (Schönrederei). Eigentlich kann’s man drehen wie man will irgendwie ist man danach immer schlauer. Den Verkaufsplattformen ist es es egal, die haben die Gebühren eingezogen - Ende.

Der Verkäufer hat seine Euros, dem kann nichts mehr passieren egal wieviel du dem E-Mail sendest (null Interesse).

Und genau da kommt nämlich PayPal ins Spiel Wenn du mit PayPal bezahlt hast ? Da hast du Käuferschutz aber Achtung du hast nur drei Monate Zeit nach dem Kauf. Wenn du schon eine Bewertung abgegeben hast, gilt das nicht mehr.

Mit dem neuen Bezahlsystem nicht nur ebay auch andere werden folgen.

Gehe auf PayPal Artikel auswählen nichts erhalten (innert 12 Jahren zweimal davon Gebrauch gemacht), Euros werden zurückerstattet (auf deine Kreditkarte) und dem Verkäufer auf ebay belastet.

Kleiner Topp, ich musste es auch zuerst lernen, vor dem anklicken genauer schauen, Bewertungen sichten. Merken oder beobachten, darüber schlafen und nochmal anschauen. Frage soll ich ?

Gruss pritt
 
rosteins69 Am: 02.11.2021 04:21:14 Gelesen: 6589# 31 @  
@ Cantus [#29]

„Darüber hinaus habe ich bei einer Durchsicht von Angeboten alleine schon aus Zeitgründen (1.500 Artikel hintereinander an einem Abend) nicht die Chance, jede einzelne Abbildung genauestens unter die Lupe zu nehmen,“

Entschuldigung, aber das ist kein sachliches Argument. Niemand zwingt dich, „1.500 Artikel an einem Abend“ anzusehen. Niemand - außer Du selbst - macht Dir bei der Durchsicht von Internet-Angeboten „Zeitdruck“. Und jetzt beklagst Du, dass Dir die „Chance“ (!!!) genommen wird, die Angebote aufgrund ihrer Menge „genauestens unter die Lupe zu nehmen“. Sorry, das ist vollkommen absurd. Da musst Du Dich schon selbst anklagen, denn für Deine (in meinen Augen seltsame) persönliche Verhaltensweise ist weder der Anbieter noch Delcampe verantwortlich.

Du beschreibst den Verkäufer nach wie vor als jemanden „der mich mit so unsauberen Methoden abgezockt hat“. In diesem Thread hat Dir die Mehrheit mitgeteilt, dass sie hier keine „Abzocke“ sieht. Sondern ein Missverständnis Deinerseits. Ich sehe aber nicht die geringste Form von Selbstreflektion bei Dir. Manchmal kann man mit Händlern schon auch Mitleid haben, wenn man die renitente Kundschaft betrachtet.

„Bei den österreichischen privaten Ganzsachenumschlägen gab es immer wieder Beispiele, dass Absender auf unterschiedliche Weise besonders auf ihren Namen oder ihre Firma verwiesen haben, auch Pfeile sind darunter. Vor dem Hintergrund meines Erfahrungswissens bin ich überhaupt nicht auf die Idee gekommen, dass das Bild einer Ganzsache vorsätzlich verfälscht sein könnte.“

Du wurdest in diesem Thread bereits zweimal darum gebeten, einen vergleichbaren Beleg aus Deiner umfangreichen Sammlung zu zeigen. Warum kommst Du dem nicht nach? Das könnte evtl. das Bild des Sachverhaltes nochmals ändern. So aber entpuppt sich die Sache zunehmend als unsachliches Genörgel.

Grüße
Robert
 
Ilves2020 Am: 02.11.2021 19:23:12 Gelesen: 6416# 32 @  
@ Cantus [#29]

Kleiner Tipp: Jedes Textverarbeitungsprogramm (Word, Open Office etc.) hat eine Funktion "Wörter zählen/Zeichen zählen". Wenn man einen Text dort vorschreibt, hat man genug Gelegenheit, die richtige Formulierung zu finden und die Textlänge im Blick zu behalten.

Hast Du denn keinen Tauschpartner für den Umschlag? Oder eine ganz verrückte Idee: Biete in doch hier in einer der nächsten Auktionen an.

Das wäre doch eleganter als einen bilateralen Rechtsstreit zu starten, bei dem sicherlich für niemanden Freude aufkommt. Wunderst Du Dich denn, dass der Verkäufer nicht mehr antwortet? Ich nicht.

Ich denke, wir haben alle schon mal etwas gekauft, was dann hinterher irgendwie nicht so clever war. Kann man als Erfahrung verbuchen. Wie sagt man doch so schön: Win with grace, loose with dignity.

Einen schönen Abend
Thomas
 
Danziger Am: 03.11.2021 19:32:49 Gelesen: 6293# 33 @  
@ Cantus [#29]

Ich halte es für ziemlich dreist anzudeuten, dass Delcampe nicht an einer Vermittlung interessiert ist. Da habe ich andere Erfahrungen.

Du kannst doch wahrlich niemandem außer Dir selbst anlasten, dass du scheinbar nicht in der Lage bist, das Problem kurz und knapp darzustellen.

Beste Grüße
 
drmoeller_neuss Am: 04.11.2021 10:07:29 Gelesen: 6186# 34 @  
@ alle

Ich bin bekanntlich kein Sprecher der Verkaufsplattformen im Internet.

Trotzdem müssen wir realistisch sein, was ein "Käuferschutz" wie bei ebay oder delcampe leisten kann. Und auch diese Randbedingung ist nicht unwichtig: delcampe macht mit diesem Artikel etwa 3 Euro Umsatz.

Der "Käuferschutz" kann nur für einfach gelagtere Fälle greifen, und muss zwischen den Interessen des Verkäufers und des Käufers abwägen. Leider gibt es auch dreiste Käufer, die nach dem Kauf mit "Nachverhandlungen" beginnen.

Unser Hobby ist leider nicht einfach zu verstehen, und der "Käuferschutz" ist mit vielen Fällen überfordert. Der Fall von Cantus ist so ein Fall. Der Artikel wurde ohne Beschädigungen geliefert. Es dreht sich um die Frage, ob der in die Abbildung eingearbeitete Pfeil der Beschreibung des Artikels dient oder in betrügerischer Absicht montiert wurde.

Ich sehe die Verantwortung der Plattformen eher im konsequenten Durchgreifen gegen private Schwarzhändler. Anhand bestimmter Schwellenwerte, die auch von Gerichten herangezogen werden, wie durchschnittliche Anzahl verkaufter Artikel, könnten die Plattformen "private" Verkäufer auf "gewerblich" umstellen. Das lässt sich per Software automatisieren.

Gewerbliche Verkäufer haben bestimmte Regeln zum Schutze des Verbrauchers zu beachten, die wichtigste Vorschrift ist das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.

Dann wäre der Fall von Cantus ganz einfach gelöst gewesen. Cantus hätte den Artikel ohne Angabe von Gründen zurückgeben können und hätte den Kaufpreis zurückerhalten, und nur die Versandspesen für die Rücksendung tragen müssen (falls der Verkäufer im Angebot darauf hingewiesen hat, diese nicht zu übernehmen).
 
KaraBenNemsi Am: 04.11.2021 14:32:04 Gelesen: 6079# 35 @  
@ Cantus [#29]

Hallo Ingo,

jenseits der sonstigen Fragen liegt hier jedenfalls ein Verstoß des Verkäufers gegen die Delcampe-Nutzungs-AGB [1] vor. Darin heißt es ausdrücklich:

Sie dürfen nur den Artikel selbst, in seiner Ganzheit ohne Veränderungen, Auslassungen oder Zusätze zeigen. (...)

Das Bild gilt als verbindlich und stellt den zum Verkauf eingestellten Artikel dar.


Quelle: Delcampe Charter_BE_G-V2021-03-01, S. 35, Nr. 5.3.5

Schreib doch Delcampe einfach, dass gegen Nr. 5.3.5 der AGB verstoßen wurde, weil ein Bild mit Zusätzen eingestellt wurde und dass Du Rückabwicklung möchtest. Da müsste Delcampe doch reagieren und Du brauchst kaum Zeichen. ;-)

[1]: https://www.delcampe.net/pdf/charters/charter_de.pdf

Beste Grüße
KBN
 
Baber Am: 04.11.2021 16:52:41 Gelesen: 6026# 36 @  
@ KaraBenNemsi [#35]

Hallo KBN,

schade, dass Du diesen Hinweis auf die AGB von Delcampe nicht früher gegeben hast. Wir hätten uns 33 Beiträge in diesem Thread erspart.

Gruß
Bernd
 

Das Thema hat 36 Beiträge:
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