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Thema: (?) (9) [----] Recht: Dürfen Briefmarken in öffentlichen Foren gezeigt werden ?
Das Thema hat 28 Beiträge:
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bayern klassisch Am: 05.03.2022 12:13:02 Gelesen: 4459# 4 @  
@ bovi11 [#3]

Volle Zustimmung.

Ich weiß auch nicht, woran es liegt, dass normale Menschen, und für einen solchen halte ich mich, immer weniger verstehen, was um sie herum abläuft. Jeder Grafiker, Stecher, Künstler, Entwerfer, mit Vervielfältigung Beschäftigter, ist doch froh, dass seine "Produkte", hier Briefmarken, ankommen, gefallen, gekauft werden, in aller Munde sind und damit ihn selbst positiv darstellen und in gutes Licht rücken.

Ich verstehe schon diese Regelung nicht mit den 6 Wochen vorher und nachher - wofür soll das gut sein? Die Briefmarke und die Philatelie hat es eh schon schwer in diesen Zeiten, da braucht es keine juristischen Knüppel zwischen den Beinen.

Aber warum einfach und nachvollziehbar, wenn es scheinbar auch anders geht und ganz anders gewünscht wird. Herr, laß Hirn regnen!

Liebe Grüsse von bayern klassisch, der mindestens 50% aller Vorschriften, Verordnungen und Gesetzestexte in den Orkus spülen würde, wenn er es nur könnte.
 
nagel.d Am: 05.03.2022 14:58:26 Gelesen: 4385# 5 @  
Hm, also hinter Datenschutz, DSGVO, Urheberrecht u.ä. kann man vieles verbergen und dem "normalen" Bürger, der letztendlich nur seinem Hobby nachgeht und sich dort in irgendwelchen Foren austauschen will, Steine in den Weg legen.
 
bayern klassisch Am: 05.03.2022 15:10:49 Gelesen: 4373# 6 @  
@ nagel.d [#5]

Genau so ist es! Als ob es keine anderen Probleme gäbe.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
Parachana Am: 05.03.2022 18:07:46 Gelesen: 4287# 7 @  
Guten Abend,

ich bin weder Fachmann für solche Rechtsfragen, noch kann ich es nachvollziehen was ein solches Verbot bewirken sollte.

Zusätzlich frage ich mich dann: Wie machen es all die Verkäufer bei Ebay, Delcampe u.a.. Wären sie dann alle rechtlich zu belangen? Was ist mit Auktionskatalogen?

Man könnte diese Liste bestimmt noch sehr erweitern. Ich für meinen Teil kann es mir einfach nicht vorstellen, das es dort rechtliche Probleme geben wird.

Wünsche ein schönes Wochenende
Uwe
 
bovi11 Am: 05.03.2022 18:11:54 Gelesen: 4285# 8 @  
Eine Lösung hätte ich schon mal - jetzt suche ich nur noch nach einem passenden Problem!
 
Angelika Am: 05.03.2022 19:15:05 Gelesen: 4237# 9 @  
Guten Abend,

so etwas ist mir mit Freistempeln passiert. Ich habe in einem Kochforum zwei Stempel gezeigt weil sie so schön zum Thema passten. Die wurden gelöscht, da ein Mod die auf der Seite eines Vereins gesehen hat, bzw. gemeint hat sie zu sehen. Dass der Bamberger Heimatverein kein Interesse an Belegen aus Moers und Pirmasens hat, da diese Städte meilenweit weg sind, war egal und dann wurde auf das Urheberrecht verwiesen.

Wie ist es damit?

Viele Grüße
Angelika
 
Heliklaus Am: 05.03.2022 22:32:57 Gelesen: 4147# 10 @  
Hallo zusammen,

Ich bin dieser Klaus, der das Thema zum Rollen gebracht hat. Hätte nicht gedacht, das es solche Kreise macht.

Zum Thema:

Meine Hobbys sind Briefmarken und seit einigen Monaten die Astronomie, bzw Astrofotografie. Ich dachte mir, warum nicht beides verbinden. Gedacht, getan, Marken mit dem Thema Astronomie sammeln. Im Astronomie-Forum die Marken zeigen und ebenfalls im Phila-Forum die Marken als Motiv plus eigene Astrofotos zeigen. Nach ca einer Woche wurde dann seitens der Moderation mit besagtem Beitrag alles gelöscht.

Ich war und bin immer noch sauer über diese Tat. Ich war der Meinung, das ich meine gekauften und gesammelten Marken jedem zeigen kann, weil ich dachte, sie wären mein Eigentum, zumal viele vom Ausland stammen, fast alle gestempelt sind. Ich gehe zur Post, kaufe eine Briefmarke die dann mir gehört. Warum darf ich ein schönes Bild nicht zeigen?

Sauer war ich auch deswegen, weil mir als kleiner Mensch riesige Felsen in den Weg gestellt werden und überall in vielen Foren, Auktionen, auf Händlerseiten usw, Millionen Marken gezeigt werden. Nur ich darf meine 20 Marken nicht zeigen. Da verstehe ich die Welt nicht mehr.

Bin kein Gegner von Urheberrechten, Künstlern usw. Ich tue ihnen doch was gutes, in dem ich es zeige.

Gruß, Klaus
 
Shinokuma Am: 06.03.2022 00:47:41 Gelesen: 4092# 11 @  
@ Heliklaus [#10]

Hallo Klaus,

ich kann Dir nur beipflichten.

Schließlich gehe ich davon aus, dass ich als rechtmäßiger Eigentümer Fotos meines Autos auch im Internet veröffentlichen darf, ohne befürchten zu müssen, vom Hersteller oder Designer desselben auf Urheberrechtsverletzung verklagt zu werden.

Das würde sicher das Rechtsgefühl der meisten Menschen auf den Kopf stellen.

Bevor das Internet und die DSGVO gab, wurden schon immer gefahrlos Briefmarken auf Ausstellungen gezeigt und Abbildungen davon in Magazinen veröffentlicht.
Die DSGVO mag gewiss Ihre Daseinsberechtigung haben, verängstigt und verunsichert aber weite Teile der Bevölkerung, denen dieses Gesetz ein Buch mit sieben Siegeln bleiben wird.

Apropos Veröffentlichung: Aus gutem Grund wird hier niemand verpflichtet seine Kontaktdaten anzuzeigen. Aber ein Sinn dieses Forums ist es doch nicht nur sich durch solche Beiträge auszutauschen, sondern auch neue Tauschpartner zu bekommen, die man ansonsten nie finden würde.

Mit herzlichen Grüßen

Gunther
 
drmoeller_neuss Am: 06.03.2022 01:11:19 Gelesen: 4087# 12 @  
@ Heliklaus [#10]

Der Schutz von geistigem Eigentum hat schon seine Begründung. Nehmen wir einmal an, Du investierst viel Zeit und auch Geld, um von Deinen angebotenen Produkten tolle Grafiken für ebay zu gestalten, und Deine Konkurrenz kopiert einfach Deine Bilder. Dann wirst Du Dich auch ärgern, wenn sich Deine Konkurrenz einen Wettbewerbsvorteil erschleicht.

Ich war der Meinung, das ich meine gekauften und gesammelten Marken jedem zeigen kann, weil ich dachte, sie wären mein Eigentum, zumal viele vom Ausland stammen, fast alle gestempelt sind. Ich gehe zur Post, kaufe eine Briefmarke die dann mir gehört. Warum darf ich ein schönes Bild nicht zeigen?

Das ist leider ein Trugschluss. Du bist Eigentümer der gestempelten Briefmarken, nicht aber Inhaber der Rechte an den Abbildungen und Grafiken. Bei einem philatelistischen Forum ist die Darstellung einer einzelnen Briefmarke vom Zitatrecht gedeckt, bei anderen Foren hängt es vom Einzelfall ab. Da musst Du es akzeptieren, dass manche Forenbetreiber etwas vorsichtiger sind als andere. Vielleicht haben sie schon schlechte Erfahrung gemacht, d.h. mussten für Urheberrechtsverletzungen bereits viel (Lehr-)geld bezahlen.

Die Legaldefinition des Begriffes "Zitat" findet sich in § 51 UrhG:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.

Der "besondere Zweck" ist natürlich Auslegungssache.

Ich erinnere nur an den Rechtsstreit wegen der Loriotmarken, der zwischen Wikipedia und den Erben von Loriot ausgetragen wurde. Hier standen die Motive der Marken als Illustration eines Wikipedia-Artikels im Vordergrund, in dem es nicht um Briefmarken ging.

Die Postverwaltungen könnten es natürlich den Briefmarkenfreunden einfacher machen und eine allgemeine Erlaubnis zur Veröffentlichung geben. M.E. macht das zum Beispiel die Postverwaltung der Färöer. Problematisch wird es natürlich dann, wenn der Grafiker selbst auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk zurückgreift. Vielen Neuausgaben liegt ein Foto aus Dritter Hand zugrunde und der Grafiker packt nur noch die Beschriftung dazu.

Da schätze ich noch die gute alte Tradition der Briefmarkenentwerfer wie Schillinger, Janota-Bsowski, Gottschall, Riess etc. Die haben noch alles selbst gezeichnet und gestaltet und keine dritten mit ins Boot genommen.

Die DSGVO ist ein anderer Papiertiger und hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun
 
Cantus Am: 06.03.2022 03:06:07 Gelesen: 4070# 13 @  
@ Heliklaus [#10]

Hallo Klaus,

ich habe lange genug an den Entwürfen für Gesetzestexte, Klagen oder gerichtsfesten Verwaltungsakten mitgearbeitet, um zu wissen, wie exakt man die deutsche Sprache verwenden muss, damit das gewünschte Ergebnis zweifelsfrei erreicht werden kann. Du vermengst hier zwei verschiedene Begriffe, die für dich vermutlich das selbe sind, die aber zwei ganz unterschiedliche Situationen darstellen.

Wenn du zu einem Treffen der Astronomen dein Sammelalbum mitnimmst und daran Interessierten die Betrachtung der Marken ermöglichst, dann zeigst du ihnen die Marken. Dieses Tun ist aber zeitlich begrenzt und letztlich nur eine Aktion zwischen dir und dem oder den Interessenten.

Wenn du die Marken aber einscannst oder fotografierst und diese Abbildungen in einem Druckwerk oder im Internet der Allgemeinheit zum Betrachten zur Verfügung stellst, dann veröffentlichst du für einen unbestimmten Zeitraum und für jeden Interessierten und nicht nur für die jeweils einzeln von dir ausgewählten Personen mögliches geistiges Eigentum Anderer, mit zeigen hat das nichts mehr zu tun.

Dabei liegt eine besondere Betonung auf dem Begriff des Eigentums. Ich weiß, dass es für den Normalbürger schwer ist, den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum stets im Kopf zu haben. Deshalb will ich das kurz erklären.

Nehmen wir an, ich habe einen Katalog, den ich vor Jahren gekauft habe. Damit bin ich der Eigentümer des Kataloges geworden. Solange sich dieses Buch bei mir befindet, bin ich zugleich Eigentümer und Besitzer. Wenn ich den Katalog aber an dich ausleihe, wirst du dadurch zum Besitzer des Buches, während ich aber der Eigentümer bleibe.

Jedes Eigentum, egal ob geistiger oder materieller Art, hat einen bestimmten Wert. Dieses werthaltige Eigentum kann durch Schenkung oder im Rahmen eines Verkaufes an Andere übertragen werden, das setzt aber ein Wissen und Wollen des bisherigen Eigentümers voraus. Wo das fehlt, kann das Eigentum nicht an Andere übergehen, nur der Besitz an der Sache kann nach Belieben hin und her wandern.

Viele Grüße
Ingo
 
dietbeck Am: 06.03.2022 06:40:32 Gelesen: 4056# 14 @  
@ Cantus [#13]

Hallo Ingo,

diese Unterscheidungen von "Juristendeutsch" in allen Ehren und danke für die Erklärung.

Aber was bringt das denn nun konkret ? Alle klassischen Auktionshäuser (ja heute samt und sonders auch online), Catawiki, stampworld, colnect, ebay, Delcampe, (Briefmarken-)Foren und viele mehr könnten dann Ihr Gschäftsmodell aufgeben, denn wenn man das durchzieht, dann müsste für jede Abbildung bezahlt oder die Erlaubnis des "Eigentümers" eingeholt werden bzw. recherchiert werden ob diese vorliegt, was natürlich praktisch völlig unmöglich ist.

Es wäre schon wünschenswert, dass sich der Gesetzgeber und Juristen auch mit der realen Welt beschäftigen.

Was passiert ist, dass wahrscheinlich in 0,000001% der Fälle (keine Ahnung wieviele Nullen da in den Dezimalbereich müssten) diese Regelung angewandt wird und wie bei Heliklaus zum Löschen der Bilder führt oder irgendwem Unterlassung angedroht oder gleich "Schadenersatz" eingeklagt wird. Wahrscheinlich habe ich jetzt nicht die richtigen juristischen Begriffe benutzt, das soll keine "Spitze" sein.

Dieter
 
Baber Am: 06.03.2022 07:26:37 Gelesen: 4046# 15 @  
@ dietbeck [#14]

Hall Dieter,

Du hast mir aus der Seele gesprochen. Ich habe schon einmal gepostet, dass ich das Gefühl habe, wir sind hier nicht in einem Forum für Philatelisten sondern für Juristen. Die heutige online Welt wäre ja gar nicht möglich, wenn bei der weltweiten Flut von Briefmarken jeweils zwischen Besitz der Marke und Eigentum des Entwerfers an der Abbildung zu entscheiden wäre.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Michel für seine Kataloge permanent tausende von Zustimmungen der Entwerfer der Briefmarken einholt. Und hier geht es ja nicht nur um das Zeigen sondern Michel lebt seit über 100 Jahren vom Verkauf der Kataloge.

Gruß
Bernd
 
bovi11 Am: 06.03.2022 07:48:42 Gelesen: 4034# 16 @  
Ich wiederhole mich:

Eine Lösung hätte ich schon mal - jetzt suche ich nur noch nach einem passenden Problem!

sowie Beitrag unter [#3].
 
22028 Am: 06.03.2022 08:52:23 Gelesen: 4005# 17 @  
@ Cantus [#13]
@ drmoeller_neuss [#12]

Euer Erguss erinnert mich an den Ausspruch eines ehemaligen Bundespräsidenten zum Thema Steuererklärung.

Kein Wunder wenn die Leute Politikverdrossen sind wenn Gesetze und Verordnungen erlassen werden die nur noch Rechtsanwälte (scheinbar) verstehen, nicht aber die Bürger und schon gar nicht die Parlamentarier die darüber in Nibelungentreue abstimmen. Nur noch krank.
 
Winni451 Am: 06.03.2022 09:10:27 Gelesen: 3992# 18 @  
@ dietbeck [#14]
@ Baber [#15]

Hallo,

Sie haben den Unterschied zwischen Zitat und Veröffentlichen ignoriert, zu dieser Frage ist das ein Fehler!

Wir hier im Briefmarkenforum zitieren eine Neuausgabe, einen gelaufenen Brief, damit haben wir keine Probleme hier und woanders müsst Ihr halt damit leben, was der Verantwortliche festlegt, dafür ist der Verantwortliche dann ja auch verantwortlich, somit sollte er auch das Recht haben, in seinem Verantwortungsbereich die Rote Linie für die er verantwortlich ist zu ziehen.

Wie es im Juristendeutsch heist, wenn ein Auktionshaus ein Bild zeigt, weiß ich nicht. Das ist aber auch nichts neues, jedes Kaufhaus, sei es nun online oder nicht, zeigt seine Ware. Wo ist daher das Problem? Die Erklärung war doch klar, verständlich!

Ich schreibe zwar keine Gesetze, aber fast 1/4 meines Jobs besteht darin, Gesetze in meinem Fachbereich im Blick zu behalten und gelegentlich sogar zu lesen. Ich bin dabei technischer Ingenieur und habe gerade mal ein Semester, eine Semesterwochenstunde Recht gehabt, somit sehe ich mich als Nicht-Jurist.

Auf dieser Basis bin ich bez. Juristendeutsch auch hin und hergerissen, aber man muss den Juristen auch zugestehen, dass wir es später vor Gericht sind, die jammern, wenn Gesetze nicht eindeutig sind (dann muss der Richter interpretieren und das Ergebnis ist ein Glücksspiel). Und eindeutig sind Gesetze nicht, wenn sie in Umgangssprache geschrieben werden.

Beispiel: Kühlturm und Verdunstungskühler sind nicht das gleiche, genausowenig wie das selbe und ob der durchschnittliche Deutsche das versteht oder verstehen will ist egal, wenn der Unterschied nicht beachtet wird, kann es im Extremfall viel Geld kosten oder umgekehrt Tote geben. Hier besteht also ein Konflikt zwischen Allgemeinverständlichkeit und Anspruch auf Eindeutigkeit, der nicht wirklich lösbar ist. Und wer denkt: "lieber allgemeinverständlich und der Richter entscheidet mit gesundem Menschenverstand", dem muss ich berichten:

Ich bin schon mehrfach in der Situation gewesen mit mehreren Personen, die vom Fach, vernünftig, mit gesundem Menschenverstand gesegnet sind, zusammen zu sitzen und eine Entscheidung für ein Problem zu suchen. Wenn kein eindeutiges Gesetz vorhanden, steht man am Ende fast immer mit mehr als einer Lösung da und kann sich oft nicht einigen (dann entscheidet der Verantwortliche). Mit meiner fehlenden Gerichtserfahrung vermute ich einfach mal, vor Gericht ist das nicht anders.

Fazit: Nicht so viel Jammern (auf seltsames und schlecht geschriebenes Hinweisen ist nicht Jammern), denen, die wirklich Ahnung haben (die gibt es im Forum) zuhören. Und gelegentlich dem Verantwortlichen mal eine Entscheidung zugestehen für die er dann auch verantwortlich gemacht wird.

Zur DGVO: Die Panik ist nicht von den Juristen ausgegangen, sondern von zwielichtigen Geschäftemachern, die die Ignoranz vieler Firmen ausgenutzt haben. Ich habe bezüglich mehrerer spezifischer Daten (z.B. medizinische Daten von Menschen) mich mal informiert, so schwierig ist das nun wirklich nicht und Übergangsfristen gab es ja auch mehrere Jahre, jeder hätte Zeit gehabt sich kurz mit zu beschäftigen um dann festzustellen, dass sich fast nichts geändert hat. Datenschutzbeauftragte gibt es ja zudem auch noch. Bei uns war die einzige Änderung: Wir wurden gezwungen unseren Betrieb mal genauer diesbezüglich zu durchleuchten. Und es war, auch wenn es offensichtlich war, doch ein Aha-Erlebnis, wo überall wie mit personenbezogenen Daten umgegangen wurde und wer was darüber wusste.

Grüße
Winfried
 
drmoeller_neuss Am: 06.03.2022 11:22:18 Gelesen: 3918# 19 @  
Das Problem sind nicht die komplizierten Gesetze und Verordnungen, sondern das mangelnde Verständnis durch den Bürger.

Du lernst in der Schule allerlei interessante und wichtige Dinge. Du kannst als Absolvent eines deutschen Gymnasiums erklären, warum die Elektronen in einem Wasserstoffatom nur in eine bestimmte Richtung kreisen. Du kennst das Versmass von Goethes Gedichten und hast von Shakespeare mehr Ahnung als der durchschnittliche Brite.

Nur ein wichtiges Gebiet wird ausgelassen, obwohl es für das Zusammenleben und Funktionieren unsere Gesellschaftsordnung von größter Bedeutung ist: Recht (oder Jura, wer lieber von "Geographie" anstelle "Erdkunde" redet).

Deswegen verzweifelt selbst der gebildete Bürger an der Steuererklärung. Um den Begriff Abschreibung zu erklären, würden Kenntnisse der Mittelstufenmathematik ausreichen. Oder frage doch einmal einen Abiturienten, welche Schritte für den Erwerb einer Immobilie notwendig sind. Noch banaler ist das Vertragsrecht, und dem kann sich niemand entziehen. Verträge sind die Grundlage unserer Gesellschaftsordnung.

Diese Lücken in der Schulausbildung sind die Ursache, dass selbst gebildete Menschen wie Heliklaus den Begriff "Geistiges Eigentum" nicht richtig einordnen können. bovi11 lebt wie viele andere Anwälte und Steuerberater von dieser Unkenntnis. Warum sollte man den Ast absägen, auf dem man sitzt?

@ 22028 [#17]

Das Bürgerliche Gesetzbuch ist bewusst abstrakt gehalten. Es ist nicht jedes Detail geregelt, um den Bürgern soviel Freiheit wie möglich zu geben.

Das magst Du als "krank" bezeichnen, aber Deutschland ist die letzten 100 Jahre damit sehr gut gefahren, und unser Rechtsmodell ist von vielen anderen Staaten kopiert worden.
 
Baber Am: 06.03.2022 12:40:20 Gelesen: 3868# 20 @  
@ Richard [#1]

Um auf den Ausgangspunkt zurückzukommen.

Hätte einer der Juristen statt langer Abhandlungen gesagt,dass das eigentlich durch das Zitationsrecht gedeckt ist, hätten wir uns den ganzen Thread erspart.

Ich sehe keinen Unterschied ob ich Briefmarken zu einem Thema im Briefmarkenforum zeige oder in einem Astronomieforum. Oder muss ich jetzt jedesmal vorher schreiben "ich zitiere".

Gruss
Bernd
 
bayern klassisch Am: 06.03.2022 12:51:30 Gelesen: 3856# 21 @  
Sehr schade und traurig für den Thread-Ersteller.

Darum sammle ich Bayern bis 1875 - irgendwelche Abmahnungen sind mir unbekannt und Ludwig II hatte den Entwurf entsprechender Gesetzt wohl noch nicht zur Unterschrift vorliegen.

Wenn die Bürger die Gesetze nicht mehr verstehen, taugen die Gesetze nichts, nicht die Bürger! Ansonsten volle Zustimmung zu Dr. Möller!

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
Baber Am: 06.03.2022 15:15:39 Gelesen: 3767# 22 @  
@ Cantus [#13]

Ich weiß, dass es für den Normalbürger schwer ist, den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum stets im Kopf zu haben.

Hallo Ingo,

der Unterschied dürfte jedem, der in einer Mietwohung lebt oder ein Leasing-Auto fährt eigentlich klar sein.

Solange er einen gültigen Mietvertrag oder Leasingvertrag hat, ist er Besitzer der Wohnung oder des Autos, aber niemals der Eigentümer.

Aber Du hast recht, umgangssprachlich wird das oft verwechselt. In unserer Lokalzeitung stand kürzlich die dicke Überschrift "Polizei sucht Besitzer von Diebsgut". Im rechtlichen Sinne hätten sie dann eigentlich die Diebe gesucht, gemeint waren aber die Eigentümer der Sachen, die beim festgenommen Dieb sichergestellt wurden.

Gruß
Bernd
 
dietbeck Am: 06.03.2022 19:47:42 Gelesen: 3665# 23 @  
@ drmoeller_neuss [#19]

Das Problem sind nicht die komplizierten Gesetze und Verordnungen, sondern das mangelnde Verständnis durch den Bürger.

Da kann ich gar nicht mitgehen. Das Problem sind ellenlange Texte, möglichst verschwurbelt, die dann aber trotzdem Spielraum für Interpretation lassen. Sieht man tagtäglich. Gericht A entscheidet einen Fall so, Gericht B drüber genau gegenteilig, Gericht C drüber wieder wie Gericht A und so fort.

Und ich weiß wirklich nicht, was das in der Schule bringen soll, soll man dann das BGB auswendig lernen ? Es glaubt doch keiner, dass jemand da das Gelernte im Falle des Falles ohne einen Rechtsanwalt nutzen kann.

Fängt schon bei Vertragsverhandlungen bei z.B. Projekten zwischen Firma A und Zulieferer B an, wo beide Parteien Rechtsanwälte hinzuziehen und sich dann monatelang über Sätze oder Wörter streiten, selbst erlebt. Ganz außen vorgelassen, wenn das über Ländergrenzen also verschiedene Rechtssysteme hinweggeht.

Das ist nicht sinnvoll, effizient oder in irgendeiner Weise für irgendjemanden gewinnbringend.

Und im Endeffekt steht dann ein Vertrag, der im Falle des Falles dann doch wieder zu Rechtsstreitigkeiten führt, wo jeder wieder seiner Interpretation folgt. Aber das Projekt hat dann monatelange Verzögerung.
 
22028 Am: 06.03.2022 19:51:48 Gelesen: 3661# 24 @  
@ dietbeck [#23]

Absolut....

Ich hatte mal bei einem Projekt im Ausland ein Rechtsgutachten eingeholt, unsere Landesgesellschaft ebenfalls. Interessanterweise bei der selben Kanzlei.

Ergebnis, 2 verschiedene Ansichten bei der selben Fragestellung.
 
drmoeller_neuss Am: 07.03.2022 08:58:05 Gelesen: 3578# 25 @  
@ dietbeck [#23]

Es ist zwar off-topic, aber die Reaktion habe ich von Anwaltsseite erwartet; bloss kein Schulfach Recht, damit das gemeine Volk dumm bleibt, und die Anwälte etwas zu tun haben.

Ich möchte und kann hier nicht den Lehrplan eines solchen Faches "Recht" erarbeiten, aber nur ganz kurz meine Skizze:

- Aufbau des deutschen Rechtssystemes (Gesetze, Gerichtsbarkeit etc.)
- Vergleich des deutschen Rechtssystemes mit ausländischen
- einzelne ausgewählte Rechtsgebiete (Vertragsrecht, Strafrecht, Familienrecht)
- Steuerrecht (hier nur die Grundprinzipien)

Kein Schüler und keine Schülerin wird nach zwei Schuljahren zum Volljuristen und kann Millionenverhandlungen für Industriekonzerne führen (das können viele Winkeladvokaten trotz mehrerer Staatsexamen auch nicht).

Die Judikative (Rechtsprechung) ist eine der drei Säulen unserer Gesellschaftsform, und ein Schulfach Recht sollte Anregungen geben, sich mit der Materie weiter zu beschäftigen, zum Beispiel, wo man Gesetze findet, und wie man seine Recht durchsetzen kann, und wann es Sinn macht, nachzugeben und einen Kompromiss zu finden.

Und Schulen erziehen auch zum kritischen Bürger: Auswüchse wie sie dietbeck und 22028 aufzeigen, schaden unserer Gesellschaft. Wenn man als Unternehmer seine Lieferanten als potentiellen Gegner sieht, mit dem man nur über den Anwalt verkehrt, läuft etwas schief. Das Ergebnis sieht man jetzt. Dann ist es dem Lieferanten egal, wenn beim Kunde das Band steht (so nach dem Motto "Kauf Deinen Scheiss doch woanders ein").

Kommen wir zur Philatelie zurück: die philatelistische Materie ist kompliziert, das zugrunde liegende Recht ist einfach. Das Grundprinzip lautet das Verträge einzuhalten sind, und die Ware die zugesicherten Eigenschaften haben muss. Das kann man bereits in der Schule vermitteln.
 
jahlert Am: 07.03.2022 09:23:33 Gelesen: 3559# 26 @  
@ Heliklaus [#10]

Hallo Klaus,

ich habe eine Frage zu 'Luftfahrt'-Stempeln. Kann ich eine E-Mail-Adresse bekommen?

Mit Gruß nach Eich, Jürgen
 
tobi125 Am: 07.03.2022 09:24:11 Gelesen: 3559# 27 @  
@ drmoeller_neuss [#25]

In der Tat gibt es in Bayern das Fach Wirtschaft und Recht. In Baden-Württemberg wird Recht im Fach Betriebswirtschaft unterrichtet.

Es ist also nicht so, dass die Jugend nicht gebildet wird.

Gruß

tobi125
 
Richard Am: 07.03.2022 12:07:25 Gelesen: 3504# 28 @  
@ drmoeller_neuss [#19][#25]
@ bayern klassisch [#21]
@ Baber [#22]
@ dietbeck [#23]
@ 22028 [#24]
@ jahlert [#26]
und weitere Mitglieder

Das Thema lautet: Recht: Dürfen Briefmarken in öffentlichen Foren gezeigt werden ?

Die letzten Beiträge und vermutlich einige davor haben damit relativ wenig zu tun.

Ich werde die nicht dazu gehörenden Beiträge in den Bereich ausserhalb der Philatelie verschieben, wenn ich nach einer Augen-OP wieder arbeiten darf.

Auf den Beitrag von Angelika [#9] darf gerne geantwortet werden. Sie ist das Mitglied, dass die meisten (Frei-) Stempel in die Datenbank eingestellt hat.

Oder habe ich die Antwort übersehen ?

Schöne Grüsse, Richard
 

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