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Thema: WPhV-Antrag LV-Tag 2022 "LV Südwest als Website-Kümmerer für seine Vereine"
WPhV Stuttgart Am: 22.03.2022 08:40:05 Gelesen: 3871# 1 @  
Zur anstehenden Hauptversammlung des Landesverbands Südwest (LV Südwest) am 21.05.2022 hat der Württembergische Philatelistenverein Stuttgart 1882 e.V. einen Antrag eingereicht, der das Ziel hat, dass der LV Südwest seinen Mitgliedern (d.h. vor allem Ortsvereine) eine attraktive Möglichkeit bietet, wie sie sich bei Bedarf kostengünstig, zeitgemäß und robust im Internet präsentieren bzw. deren Internet-Präsenz verbessern können. Hintergrund ist der, dass über knapp die Hälfte der LV-Mitglieder über keine eigene und lediglich ein Fünftel über eine eigene gepflegte und auf aktuellem Stand gehaltene Internet-Präsenz verfügen (siehe Tabelle 1 im Antrag).

Da der LV Südwest laut Satzung auch die "die Stärkung und Sicherung der Vereine" zum Zweck und zur Aufgabe seines Agierens erklärt hat, hat nach Einschätzung des WPhV der LV Südwest auch die Aufgabe, sich um die dringend erforderliche Internet-Ertüchtigung seiner Mitglieder zu kümmern, zumal er hierfür auch über genügend von seinen Mitgliedern über Jahrzehnte erbrachte Finanzmittel i.H.v. rund 440 TEUR (2020) verfügt.




 
Jürgen Häsler Am: 02.04.2022 16:18:56 Gelesen: 3668# 2 @  
Der Briefmarken- und Münzsammlerclub Villingen e.V. hat sich sowohl auf der turnusmäßigen jährlichen Mitgliederversammlung am 19. März 2022 als auch bei der Vorstandssitzung am 26. März 2022 mit dem freundlicherweise vorab (im Entwurf) zur Verfügung gestellten Antrag des Württembergischen Philatelistenvereins Stuttgart 1882 e.V. intensiv befasst und nimmt zu diesem Antrag wie folgt Stellung:

Der BSC Villingen e.V. teilt die Einschätzung des WPhV vollumfänglich, dass die Internetpräsenzen vieler Vereine des LV Südwest schlichtweg nicht vorhanden oder mangelhaft sind und hier akuter Handlungsbedarf besteht.

Der 1. Vorsitzende Jürgen Häsler wurde beauftragt, mit Stichtag 31. März 2022 die vom WPhV mit Stichtag 19. März 2022 erhobene Auswertung zu überprüfen und die Zahlen zu verifizieren. Dabei konnten die vom WPhV erhobenen Daten im Wesentlichen bestätigt werden.

Zwar sind in Tabelle 1 auf Seite 2 des WPhV-Antrages einige Fehler enthalten, die aber am dargestellten Gesamtbild nichts verändern.

So findet sich der Verein der Rastatter Briefmarkensammler e.V.(Verein 09/060) sowohl in der *Liste der Vereine ohne Internetpräsenz als auch in der **Liste der Vereine mit gepflegter/aktueller Website.

Die Briefmarkensammler-Vereinigung Philatelie Haslach/Kinzigtal e.V. (Verein 09/139) soll gemäß ***Liste "in Konkurs" sein. Ich weise darauf hin, dass dieser Verein "quicklebendig" ist und erst im Oktober 2021 Ausrichter der Regionaltagung Südbaden war. Von "Konkurs" kann nun wirklich keine Rede sein.

Am "Erscheinungsbild der Vereine und Verbände im Internet" (siehe gleichnamiger Thread auf den philaseiten) hat sich - mit wenigen positiven Ausnahmen (wie z.B. der gelungenen, neuen Website des BDPh) - in den letzten Jahren wenig verändert.

Zitat Peter Funder aus Bonn in "Erscheinungsbild der Vereine und Verbände im Internet" vom 12. Oktober 2014:

"Hallo,

mich interessiert, wie Ihr das Erscheinungsbild der Verbände und Vereine im Internet findet.

Meine persönliche Meinung dazu ist: Es gibt viel mehr Augengraus als Augenschmaus!

Hintergedanke meiner Frage ist es, alle Vereine und Verantwortlichen mal zum Überdenken ihres Internetauftritts zu bewegen."


Ja, in der Tat sollte hier ein "Überdenken" stattfinden. Diese Einschätzung von Peter Funder/Bonn aus dem Jahr 2014 ist im Jahr 2022 aktueller denn je.

Der BSC Villingen wird dem WPhV zwar Stimmrechtsvollmacht für den LV-Tag im Mai 2022 erteilen, sieht den Antrag des WPhV jedoch auch kritisch und hält ihn in der vorgelegten Form nicht für "mehrheitsfähig" im Landesverband.

So sind die Mitglieder des BSC Villingen mehrheitlich keineswegs der Ansicht, eine vom LV Südwest professionell beauftragte "Generallösung" sei besser für die Information der Vereinsmitglieder geeignet als die im Rahmen einer großen Kraftanstrengung "liebevoll" erstellte eigene Website.

Auch ist der Mehrheit der Mitglieder unklar, warum der Verband gemäß 1b) des Antrages die Erstellung der Vereinswebseiten bezahlen soll, wo diese doch in 1. Linie für den Verein gedacht sind und erst in 2. Linie für den Verband von Nutzen sind.

Seit die vereinseigene Homepage http://www.bscvillingen.de pünktlich zum 100-jährigen Vereinsjubiläum im Jahr 2020 online gegangen ist, hat der Verein EUR 364,-- an eigenen Mitteln und eine zweistellige Zahl von Arbeitsstunden ehrenamtlicher Arbeit dafür aufgewendet.

Ich wurde deshalb beauftragt, einen zusätzlichen "Internet-Antrag" zu verfassen, der aus Sicht des BSC Villingen e.V. auf dem LV-Tag "mehrheitsfähig" ist, denn der Handlungsbedarf beim Thema "Internetauftritt" ist unübersehbar.

Die Anträge des BSC Villingen zum Thema "Internetauftritt" werden von mir an dieser Stelle zu gegebener Zeit veröffentlicht.

Jürgen Häsler
Briefmarken- und Münzsammlerclub Villingen e.V.
1. Vorsitzender
 
Jürgen Häsler Am: 10.04.2022 08:49:22 Gelesen: 3532# 3 @  
Hallo an alle,

mir wurde letzte Woche die Frage gestellt, warum ich den Antrag des WPhV nicht für "mehrheitsfähig" halte.

Nun, da stellt sich zunächst die Frage, was unter dem Begriff "mehrheitsfähig" zu verstehen ist. Wer sich je (selbst in kleinem Rahmen auf kommunaler Ebene) mit Politik befasst hat (und hier geht es um Verbands politik), wird erkennen, dass in der Politik der "große Wurf" regelmäßig ausbleibt.

Stattdessen gibt es allenfalls den "kleinen Wurf" in Form einer "Hintereinanderreihung" mehr oder minder "mickriger" Kompromisse.

Warum das so ist ?

Für den "großen Wurf" bedarf es eines riesigen "Veränderungsdrucks". Und dieser "Leidensdruck" ist regelmäßig nur in existenziellen Krisen groß genug, um dem "großen Wurf" in irgendeinem Gremium zu einer Mehrheit zu verhelfen.

Und der Antrag des WPhV ist der "große Wurf".

Ja, das mag ja alles sinnvoll und richtig sein, was da in diesem Antrag drin steht.

Und ja, man könnte das ganze in drei Phasen ("Bauabschnitte") unterteilen.

1. Projektarbeit / Art der Umsetzung des Antrages

Verwendet man eine Art Mustervariante oder nur die Bereitstellung des Speicherplatzes, der Domain und/oder des Tools ?
Erstellung eines "Pflichtenheftes" mit den Vorgaben vor der Einholung von Angeboten
Hierzu hat sich freundlicherweise ja bereits der Antragsteller Dr. Feifel bereiterklärt.

2. Anlage/Aufbau der einzelnen Webseite (Wer richtet das wie weit ein? Wer übernimmt die Einweisung?)

3. Laufende Pflege der Webseite (Nichts ist schlimmer als eine Webseite, die nicht aktuell ist. Und das sieht man sofort bei den "Terminen".)
Auch die Namen der Ansprechpartner und der "Treffpunkt" müssen gegebenenfalls aktualisiert werden.

Und ja, man könnte auf dem LV-Tag 2022 zunächst beschließen, diese "Vorarbeiten" vom Landesverband finanzieren zu lassen. Und der LV-Tag 2024 könnte dann über die Finanzierung der Ersteinrichtung/laufenden Pflege anhand eines konkreten Vorschlags entscheiden.

Ja, so könnte man das alles machen. Dazu bedürfte es aber zunächst einer entsprechend qualifizierten Person, die die Projektleitung übernimmt. Wer sollte das sein ?

Nein, ich glaube (leider) nicht an den "großen Wurf".

Und deshalb schreibe ich gerade an einem Antrag für den "kleinen Wurf". Über diesen Antrag wird natürlich nur dann abgestimmt, wenn es zuvor für den "großen Wurf" (wie so oft im Leben) nicht gereicht hat.

Jürgen Häsler
 
Jürgen Häsler Am: 17.04.2022 23:59:37 Gelesen: 3406# 4 @  
Hallo allerseits,

anbei wie angekündigt der ergänzende Internet-Antrag des BSC Villingen e.V. für den LV-Tag Südwest am 21. Mai 2022 in Trochtelfingen.

Er stellt den "kleinen" Wurf dar. Über diesen Antrag soll nur abgestimmt werden, wenn der Antrag des WPhV [#1] keine Mehrheit erhält.


 
drmoeller_neuss Am: 18.04.2022 17:06:51 Gelesen: 3305# 5 @  
@ Jürgen Häsler [#4]

Dein Vorschlag kommt etwas spät. Der 1. April war vor zwei Wochen. :)

Als LV Südwest-Mitglied freue ich mich schon auf den "Bescheid zur Bewertung der elektronischen Informationsbereitstellung":

"Leider hat der von Ihnen vertretene Verein die Informationen auf Facebook und nicht auf den dafür vorgesehenen Medien bereitgestellt. Damit gilt Ihr Antrag als nicht fristgerecht gestellt.

Sie können gegen den zugrundeliegenden Verwaltungsakt Einspruch beim unten bezeichneten Beauftragten zur "Bewertung der elektronischen Informationsbereitstellung" ("Webseite-TÜV") schriftlich oder zur Niederschrift binnen eines Monates nach Bekanntgabe dieses Bescheides einlegen."


Ich bin regelmässig beim Briefmarkentausch in Rheinhausen. Dieser Verein hat zur Zeit keine funktionierende Webseite. Trotzdem sind immer etwa 30 Sammler anwesend, mehr als die Hälfte ist noch nicht einmal Vereinsmitglied. Dieser aktive Verein würde gnadenlos beim "Webseite-TÜV" durchfallen.

In meinem anderen Verein gibt es eine aktuelle Webseite, aber keine Vereinstreffen. :(
 
duphil Am: 18.04.2022 18:24:49 Gelesen: 3264# 6 @  
@ drmoeller_neuss [#5]

Das stimmt so nicht. Seit Mitte Februar 2022 ist unsere Seite (1) wieder online. Tauschtage sind der 2. und 4. Sonntag im Monat. Das Tauschlokal ist die Vereinsgaststätte des VFL Stadion Bergheim, In den Peschen 100, 47228 Duisburg-Rheinhausen.

MfG und bleibt gesund
Peter

(1) http://www.bmsv-rheinhausen.de
 
22028 Am: 19.04.2022 09:39:49 Gelesen: 3162# 7 @  
Warum kommt mir beim Wort "Kümmerer" immer nur die Frage des Seminarleiters eines Projektleiter Seminars in den Kopf der auf die Frage danach was das Wort "Kümmerer" von "Ich kümmere mich darum" bedeutet in den Sinn.

Er erklärte es so "Das kommt aus der Jägersprachen und so nennt man einen alten Bock der zum Abschuss freigegeben wurde".

Nun, man glaubt zwar dass sich der Kümmerer um etwas kümmert, das ist Anfangs auch meist so, schläft schnell aber auch wieder ein da um sich um etwas zu kümmern auch die Ressourcen und Mitarbeit anderer benötigt wird. Meist kommt nach großem Enthusiasmus der noch größere Fall.
 
Richard Am: 19.04.2022 09:50:53 Gelesen: 3152# 8 @  
@ Jürgen Häsler [#4]

Hallo Jürgen,

ich gehe davon aus und bin überzeugt davon, dass BEIDE Anträge abgelehnt werden, WEIL zwei Anträge gestellt wurden.

Diese stören sich gegenseitig, weil ein Teil der Vereine vorher darüber abstimmt, welchen der beiden Anträge man unterstützen möchte. Wird Antrag 2 in der vereinsinternen Debatte bevorzugt, dann wird Antrag 1 abgelehnt, umgekehrt genauso.

Zudem kann der Vorstand des LV Südwest vorher verkünden, dass er geschlossen zurücktritt wenn ein bestimmter Antrag mit Mehrheit angenommen wird ("dann könnt ihr euch einen anderen Vorstand suchen"). Vor einigen Jahren im gleichen Landesverband vorgekommen und schon wurde der Antrag zurückgezogen.

Schade, dass sich der Antragsteller WPhV nicht an der Diskussion beteiligt.

Schöne Grüsse aus der Gegend im LV Südwest, in der es keine BDPh Vereine mehr gibt, Richard
 
drmoeller_neuss Am: 19.04.2022 11:40:26 Gelesen: 3112# 9 @  
Das Problem sind nicht die zwei Anträge zum gleichen Thema. In der Politik ist es üblich, dass zu einem Thema mehrere Anträge vorliegen (zuletzt z.B. bei der Impfpflicht im Bundestag). Zuerst wird über den weitestgehenden Antrag abgestimmt (WPHV, Dr. Feifel) und dann über die "kleineren" Anträge (BSC Villingen e.V., Jürgen Häsler).

Ich gehe auch davon aus, dass die Anträge abgelehnt werden. Es ist keine Frage des Geldes, der Landesverband muss nicht wie eine Glucke auf dem Geld sitzen, und kann sinnvolle Projekte unterstützen.

Aber um was geht es? Wenn wirklich ein Verein ein tolles Konzept zu einem Internetauftritt hat, und kein Geld in der Kasse (die meisten Vereinskassen sind genauso voll wie die Kassen der Landesverbände), kann er selbst einen Antrag an den Landesverband stellen.

Wenn es nur darum geht, eine Aufstellung der Termine und die Ansprechspersonen der Ortsvereine zu pflegen, so kann das bereits heute ohne großen finanziellen und organisatorischen Aufwand auf den Seiten des Landesverbandes geschehen. Vereine, die keine Email haben, können ja die Änderungen per Postkarte einreichen.

Und nun zur Seite des BSC Villingen e.V. Grafisch ist der Webauftritt ganz nett gestaltet, aber welcher Inhalt kommt herüber? Über das Hobby Briefmarkensammeln lese ich nicht viel, nicht einmal ein paar Links.

Die Seite "Aktuelles" ist zu zwei Dritteln mit internen Diskussionen über die Finanzen gefüllt und die Frage wird ins Detail diskutiert, ob man an den Landesverband pro Jahr zwei Euro weniger zahlen soll. Das interessiert einen Außenstehenden genauso wenig, wie wenn in China ein Sack Reis umfällt. Die Vorurteile gegen Briefmarkensammler werden durch solche Diskussionen eher noch verschärft ("Haben die nichts wichtigeres zu tun?").

Fazit: wenn der Verein Spass daran hat und Freiwillige gefunden hat und die 384 EUR entbehren kann, soll er seine Webseite pflegen. Man hätte es billiger haben können - ein Auftritt in Facebook kostet gar nichts. Oder man pflegt eine Übersicht auf den Landesverbandsseiten. Da entstehen auch keine zusätzlichen Kosten.
 
Jürgen Häsler Am: 27.04.2022 19:45:14 Gelesen: 2984# 10 @  
Nachfolgend zur Information die Abstimmungsergebnisse zu den 5 Anträgen für den LV-Tag Südwest am 21. Mai 2022 in Trochtelfingen. Die Antragsfrist ist am 23. April 2022 abgelaufen.

Abstimmungsergebnisse RT Südbaden vom 23.04.2022

21 Vereine von 116 Vereinen des LV Südwest (ohne BSV Bottwartal als 117. Verein)
(18,1 % der Vereine) verfügen über 27 Stimmen von 165 Stimmen (16,4 % der Stimmrechte)

Antrag 1 (des LV-Vorstandes)
LV-Beitragssenkung ab 01.01.2023 um 25% von EUR 8,-- auf EUR 6,--

Abgegebene Stimmen von 11 Vereinen: 16 Stimmen
JA 16 Stimmen (100 %)
NEIN 0 Stimmen (0 %)
Enthaltung 0 Stimmen
Antrag einstimmig angenommen.

Antrag 2 (des Heilbronner Philatelisten-Verein e.V. 09/031): Änderung Beitragsstichtag auf 08.07.des Jahres
Abgegebene Stimmen von 11 Vereinen: 16 Stimmen
JA 12 Stimmen (100 %)
NEIN 0 Stimmen (0 %)
Enthaltung 4 Stimmen
Antrag angenommen.

Antrag 3 (des Württembergischen Philatelistenvereins
Stuttgart 1882 e.V.): LV Südwest als "Website-Kümmerer" für seine Vereine (siehe [#1])

Abgegebene Stimmen von 11 Vereinen: 16 Stimmen
JA 1 Stimme (8,3 %)
NEIN 11 Stimmen (91,7 %)
Enthaltung 4 Stimmen
Antrag abgelehnt.

Antrag 4 (des BSC Villingen e.V. 09/099): Website-Förderung durch LV-Südwest (siehe [#4])
Abgegebene Stimmen von 12 Vereinen: 17 Stimmen
JA 12 Stimmen (100 %)
NEIN 0 Stimmen (0 %)
Enthaltung 5 Stimmen
Antrag angenommen.

Antrag 5 (des BSC Villingen e.V. 09/099): Erhöhung Aufwandsentschädigung FB Öffentlichkeit und Weiterbildung
Abgegebene Stimmen von 11 Vereinen: 16 Stimmen
JA 10 Stimmen (100 %)
NEIN 0 Stimmen (0 %)
Enthaltung 6 Stimmen
Antrag angenommen.
 
WPhV Stuttgart Am: 29.04.2022 10:13:14 Gelesen: 2843# 11 @  
@ Jürgen Häsler [#10]

Hallo Jürgen,

aus Sicht des WPhVs ist das Abstimmungsergebnis Eures Regionaltags (RT) Südbaden zu unserem Antrag natürlich enttäuschend, wenn auch angesichts unserer Erfahrungen mit der Verbandsphilatelie und ihrer gepflegten "Alles-Prima-Und-Deshalb-Weiter-So-Strategie" nicht wirklich überraschend.

Für uns stellen sich jedoch folgende Fragen:

1) Haben Eure Ortsvereine (OVs) in Südbaden unseren Antrag im Vorfeld schriftlich zugestellt bekommen, so dass sie ihn intern mit ihren Mitgliedern bzw. innerhalb des Vorstands besprechen und abstimmen konnten?

Unser Verein und wohl auch die anderen OVs in der Region Nortwürttemberg haben bislang weder Einladung und Anträge zum Landesverbandstag (LV-Tag) am 21.05.2022 noch eine Einladung zu einem Regionaltag Nordwürttemberg zugestellt bekommen. Dies ist erstaunlich, zumal auch BDPh-Beitragserhöhungen anstehen, die von unseren untertänigen OVs gemäß dem aktuellen Zeitgeist ohne eigenes demokratisches Mitwirken "zu schlucken" sind.

2) Was bedeutet Euer Abstimmungsergebnis konkret für den LV-Tag? Sind diese Abstummungsergebnisse nur ein unverbindliches Meinungsbild/-umfrage zum Stichtag 23.04.2022 oder haben diese Ergebnisse bereits eine Verbindlichkeit für den LV-Tag? Wenn letzteres, dann stellt sich auch hier wieder die Frage nach dem demokratischen Selbstverständnis des LV bzw. seinem Vorsitzenden, denn es ist in einer Demokratie üblich, dass Ergebnisse aus verbindlichen Abstimmungen (z.B. Briefwahl bei Kommunal-, Landtags- oder Bundestagswahlen) erst dann veröffentlicht werden, wenn die Wahllokale geschlossen sind.

Viele Grüße

Johannes Feifel
 
22028 Am: 29.04.2022 11:06:11 Gelesen: 2807# 12 @  
@ WPhV Stuttgart [#11]

Macht ihr nun schon Interne LV/Vereinskommunikation über ein Forum? Das sagt viel über den Zustand des LV aus.
 
WPhV Stuttgart Am: 29.04.2022 13:36:52 Gelesen: 2759# 13 @  
@ 22028 [#12]

Unsere im Beitrag [#11] aufgeworfenen Fragen sind keine "interne LV/Vereinskommunikation", die nur für WPhV und LV aber nicht für Dritte relevant sind, sondern sie betreffen letztendlich alle OVs im LV:

1) Wie und in welcher Form werden OVs vom LV über Anträge, über die am LV-Tag abgestimmt werden soll, informiert?

2) Wird über Anträge, die eigentlich erst am LV-Tag zur Abstiummung stehen, bereits im Vorfeld (hier RT Südbaden) verbindlich abgestimmt und wenn ja, warum werden dann die Ergebnisse vor dem LV-Tag veröffentlicht?

Diese Fragen sollten nicht im Hinterzimmer still und heimlich vermauschelt werden, sondern sie verdienen eine Öffentlichkeit - und dafür ist das Internet (bzw. hier das philaseiten-Forum) eine geeignete Plattform.
 
Jürgen Häsler Am: 03.05.2022 08:16:51 Gelesen: 2645# 14 @  
[#11]

Hallo Johannes,

die Satzung unseres Landesverbandes lautet in § 9 Nr. 7:

7. Zur Aufgabe des Regionalvertreters gehört es, jährlich mindestens eine Regionalversammlung einzuberufen und zu leiten, aus dem Verbandsgeschehen zu berichten und Anregungen aus der Versammlung an den LV-Vorstand weiterzuleiten. Die Regionalvertreter werden durch die Regionaltagung gewählt, die spätestens 4
Wochen vor dem LV-Tag stattzufinden hat, und vom LV-Tag bestätigt.

Der Regionalvertreter berichtet also aus dem Verbandsgeschehen und leitet Anregungen aus der Versammlung an den LV-Vorstand weiter. Eigentlich findet auf den Regionaltagungen auch die Wahl der Regionalvertreter statt. Die hat in der Region Südbaden aber bereits im Oktober 2020 stattgefunden im Vorfeld des geplanten, auf November 2020 verschobenen LV-Tages. Der fiel dann bekanntlich der Corona-Pandemie zum Opfer.

Nun zu Deinen Fragen:

1) Haben Eure Ortsvereine (OVs) in Südbaden unseren Antrag im Vorfeld schriftlich zugestellt bekommen, so dass sie ihn intern mit ihren Mitgliedern bzw. innerhalb des Vorstands besprechen und abstimmen konnten?

Natürlich haben alle Vereine in Südbaden alle 3 Anträge (auch den des WPhV), die bis Ostersamstag eingereicht waren, in schriftlicher Form zusammen mit den Abstimmungsunterlagen erhalten. Die Post des LV kam bei mir am 21. April 2022 an.

Die beiden Anträge des BSC Villingen e.V. habe ich erst am Ostersonntag per E-Mail beim LV-Vorstand eingereicht, deshalb waren Sie in gedruckter Form nicht dabei. Offiziell schriftlich eingereicht habe ich die beiden Anträge am 23. April 2022, dem letzten Tag vor Verstreichen der Antragsfrist.

Unser Verein und wohl auch die anderen OVs in der Region Nortwürttemberg haben bislang weder Einladung und Anträge zum Landesverbandstag (LV-Tag) am 21.05.2022 noch eine Einladung zu einem Regionaltag Nordwürttemberg zugestellt bekommen. Dies ist erstaunlich, zumal auch BDPh-Beitragserhöhungen anstehen, die von unseren untertänigen OVs gemäß dem aktuellen Zeitgeist ohne eigenes demokratisches Mitwirken "zu schlucken" sind.

Ich bin sehr sicher, dass die Post des LV pünktlich verschickt wurde. Die Erhöhung des BDPh-Beitrages in Höhe von EUR 3,-- wird von der geplanten Beitragssenkung des LV in Höhe von EUR 2,-- zu zwei Dritteln aufgefangen. Und ein Plus von 4,3 % bzw. einem Euro im Jahr oder gut 8 Cent im Monat halte ich für vertretbar. Die Preiserhöhung beim Kaffee und beim Radler in jeder Vereinsgaststätte fällt deutlich höher aus.

2) Was bedeutet Euer Abstimmungsergebnis konkret für den LV-Tag? Sind diese Abstummungsergebnisse nur ein unverbindliches Meinungsbild/-umfrage zum Stichtag 23.04.2022 oder haben diese Ergebnisse bereits eine Verbindlichkeit für den LV-Tag? Wenn letzteres, dann stellt sich auch hier wieder die Frage nach dem demokratischen Selbstverständnis des LV bzw. seinem Vorsitzenden, denn es ist in einer Demokratie üblich, dass Ergebnisse aus verbindlichen Abstimmungen (z.B. Briefwahl bei Kommunal-, Landtags- oder Bundestagswahlen) erst dann veröffentlicht werden, wenn die Wahllokale geschlossen sind.

Die Anträge zum LV-Tag müssen differenziert betrachtet werden.
Über Antrag 1 (LV-Vorstand) und Antrag 2 (Heilbronner Philatelisten-Verein) KANN und MUSS der LV-Tag zwingend entscheiden, denn dabei geht es um Höhe und Verfahren der Mitgliedsbeiträge. Und das zu entscheiden ist Aufgabe des LV-Tages.

Über die Anträge 3 (WPhV) und 4 und 5 (BSC Villingen e.V.) muss der LV-Tag nicht entscheiden. Diese Dinge kann der LV-Vorstand selbst beschließen.

Dazu werde ich demnächst noch etwas ausführlicher Stellung nehmen.

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Schon bei der HV des BDPh am 06. November 2021 im Gustav-Stresemann-Institut in Bonn haben einige Vereinsvertreter geglaubt, Artikel 38 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes gelte auch für die Wahlen und Abstimmungen des BDPh. Ein profunder Irrtum, der freundlicherweise durch den Geschäftsführer unseres LV Südwest beseitigt wurde, bevor ich das selbst tun musste.

Da sollten wir die Kirche einfach mal im Dorf lassen.
 
Jürgen Häsler Am: 03.05.2022 12:54:49 Gelesen: 2581# 15 @  
[#12]

Es handelt sich hier nicht um interne Kommunikation des LV, sondern um die Bekanntgabe von Abstimmungsergebnissen. Bevor ich hier etwas veröffentliche, werden grundsätzlich erst meine Vorstandskollegen vom LV informiert. Das ist die Aufgabe eines Regionalvertreters. Wenn meine Vorstandskollegen die "philaseiten" lesen, ist das bereits "kalter Kaffee" für sie.

[#13]

1) Wie und in welcher Form werden OVs vom LV über Anträge, über die am LV-Tag abgestimmt werden soll, informiert?

Die Vereinsvorsitzenden erhalten alle vorliegenden Anträge zusammen mit der Stimmrechtsvollmacht und den übrigen Unterlagen in gedruckter Form.

Die Anträge des BSC Villingen e.V. verschicken die Regionalvertreter als PDF-Datei an ihre jeweiligen Vereinsvorsitzenden. Und wer keine E-Mail lesen kann, hat bei meinen Anträgen "Pech" gehabt. Die können dann gerne noch am 21. Mai in Trochtelfingen gelesen werden. Sie sind ja nicht allzu umfangreich.

2) Wird über Anträge, die eigentlich erst am LV-Tag zur Abstiummung stehen, bereits im Vorfeld (hier RT Südbaden) verbindlich abgestimmt und wenn ja, warum werden dann die Ergebnisse vor dem LV-Tag veröffentlicht?

NEIN, verbindlich ist allein die Abstimmung auf dem LV-Tag.

Diese Fragen sollten nicht im Hinterzimmer still und heimlich vermauschelt werden, sondern sie verdienen eine Öffentlichkeit - und dafür ist das Internet (bzw. hier das philaseiten-Forum) eine geeignete Plattform.

Deswegen diskutieren wir hier ja auch über die Anträge und ich bin Richard Ebert dankbar, dass er uns diese Diskussion ermöglicht.
 
WPhV Stuttgart Am: 04.05.2022 12:11:16 Gelesen: 2478# 16 @  
@ Jürgen Häsler [#15]

Lieber Jürgen,

vielen Dank für Deine Ausführungen.

Wie mir auch von anderer Seite berichtet wurde, nehmen an diesen Regionaltagen i.d.R. auch Vorstandsmitglieder des Landesverbands (LV) Südwest teil, die "Probeabstimmungen" zu anstehenden TOPs des LV-Tags am 21.05.2022 durchführen und Stimmvollmachten von Ortsvereinen (OVs), die am LV-Tag nicht teilnehmen werden, einsammeln. Da die meisten OVs nicht am LV-Tag teilnehmen, ist die Mehrzahl oder zumindest ein relativ großer Anteil der gültigen Stimmen durch dieses Vorgehen bereits per (meist Blanko-) Stimmvollmacht beim LV-Vorstand fixiert.

Dieses Vorgehen mag konform mit der LV-Satzung sein, doch widersprechen solche öffentlichen Probeabstimmungen vor der eigentlichen Wahl am LV-Tag und einhergehend das Einsammeln von (meist Blanko-) Stimmrechtsvollmachten in eine Hand dem demokratischen Empfinden des WPhVs. So wäre zu wünschen, dass der LV beim Versand der Unterlagen zum LV-Tag auch Wahlunterlagen zu anstehenden TOPs sowie noch einen Freiumschlag für eine mögliche Briefwahl beilegt. So können nicht teilnehmende OVs per Briefwahl zu den anstehenden TOPs abstimmen, wobei deren Wahlzettel erst nach "Schließung der Wahllokale" sprich beim LV-Tag nach den jeweiligen Abstimmungs-TOPs auch ausgezählt werden. Dies ist beispielsweise die gängige Praxis bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen und nicht ohne Grund erfolgen erste Veröffentlichungen/ Hochrechnungen von gültigen Stimmen/Wahlergebnissen erst nach Schließung der Wahllokale.

Wie dem auch sei. Unseres Erachtens wird durch das oben skizzierte Verfahren an den Regionaltagen der LV-Tag zu einer Alibi-Veranstaltung degradiert, da die Wahlergebnisse zu einzelnen TOPs bereits schon vor der eigentlichen Wahl bekannt sind, wie im Falle unseres Internet-Antrags: Unseren Informationen zufolge haben nämlich auch andere Regionaltage in ihren Probeabstimmungen ähnlich wie Dein Regionaltag entschieden und ihre Stimmvollmachten dazu einsammeln lassen. Dies mag, wie gesagt, alles satzungskonform sein, doch werden wir uns jetzt nicht mehr die Mühe machen, zum LV-Tag am 21.05.2022 zu fahren, um dort unseren Antrag zu vertreten. Für eine solche Farce stehen wir nicht (mehr) zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, warum die OVs im LV nicht -wie früher üblich- zur Erhöhung des BDPh-Beitrags, der Ende 2021 von der BDPh-HV beschlossen wurde, befragt wurden? Unseres Wissens ist die Versendung von E-Mails noch frei von Corona-Viren jeglicher Mutation.

Viele Grüße

Johannes
 
Jürgen Häsler Am: 20.05.2022 23:30:46 Gelesen: 2277# 17 @  
@ WPhV Stuttgart [#16]

Hallo Johannes,

leider kann ich Dir erst jetzt antworten.

Wie mir auch von anderer Seite berichtet wurde, nehmen an diesen Regionaltagen i.d.R. auch Vorstandsmitglieder des Landesverbands (LV) Südwest teil, die "Probeabstimmungen" zu anstehenden TOPs des LV-Tags am 21.05.2022 durchführen.

Ob bei einer Regionaltagung über die Anträge zum LV-Tag debattiert und abgestimmt wird, entscheidet letzten Endes der Regionalvertreter, wenn er die Tagesordnung verfasst und die Vereinsvertreter, wenn Sie der Tagesordnung zustimmen. Die Vorstandskollegen des Landesverbandes sind als Gäste auf den Regionaltagungen eingeladen und nehmen ohne Stimmrecht daran teil. Wir haben bei der Regionaltagung Südbaden ausgiebig über die Anträge gesprochen und auch abgestimmt, denn das ist ja gerade der Zweck einer Regionaltagung.

Da die meisten OVs nicht am LV-Tag teilnehmen, ist die Mehrzahl oder zumindest ein relativ großer Anteil der gültigen Stimmen durch dieses Vorgehen bereits per (meist Blanko-) Stimmvollmacht beim LV-Vorstand fixiert.

Das mögen formal tatsächlich Blanko-Stimmvollmachten sein, letzten Endes entscheidet aber der Verein, an wen und mit welcher Weisung zur Stimmabgabe er seine Stimmrechtsvollmacht weitergibt. Mitglieder des LV-Vorstandes dürfen gemäß § 8 Nr. 2 Satz 3 der LV-Satzung nicht mit der Stimmabgabe bevollmächtigt werden. Die Stimmen werden also an „befreundete“ Vereinsvertreter weitergereicht, die so abstimmen, wie der Vollmachtgeber dies wünscht.

Dieses Vorgehen mag konform mit der LV-Satzung sein, doch widersprechen solche öffentlichen Probeabstimmungen vor der eigentlichen Wahl am LV-Tag und einhergehend das Einsammeln von (meist Blanko-) Stimmrechtsvollmachten in eine Hand dem demokratischen Empfinden des WPhVs.

In der Tat ist dieses Vorgehen satzungskonform. Was Du als „Probeabstimmung“ bezeichnest, ist das Einholen eines „Meinungsbildes“ der Vereinsvertreter. Und dieses Vorgehen ist schlichtweg notwendig, damit die Bevollmächtigten wissen, wie sie abstimmen sollen. Wir haben auch keine „Probeabstimmung“ über eine „Wahl“ durchgeführt. Gewählt wird am 21. Mai 2022 nur der neue LV-Vorstand, ansonsten wird über die Anträge abgestimmt.

Wie definierst Du das „demokratische Empfinden des WPhVs“ ?

Wenn ich in die Satzung unseres WPhV schaue, dann finde ich für die Mitgliederversammlung des WPhV die gesetzliche Regelung des BGB. Nach der Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches können Mitglieder eines Vereins ihre Mitgliedsrechte nur persönlich wahrnehmen. Nach dem „demokratischen Empfinden des WPhVs“ müssten also alle Vereinsvertreter ihr Stimmrecht persönlich auf dem LV-Tag in Trochtelfingen wahrnehmen. Unsere Regionaltagung Südbaden fand in Grenzach-Wyhlen statt. Von dort fährt man mit dem Auto ca. 200 km nach Trochtelfingen und ist knapp 3 Stunden unterwegs. Das machen viele Vereinsvertreter aus Südbaden einfach nicht mit und bleiben zu Hause. Würde man so vorgehen, wären in Trochtelfingen vor allen Dingen Vereine aus Südwürttemberg vertreten, Südbaden und die Pfalz wären im Wesentlichen außen vor.
Beim letzten LV-Tag 2018 in Möglingen wären bevorzugt Vereine aus Nordwürttemberg vertreten gewesen, beim vorletzten LV-Tag 2016 in Freiburg Vereine aus Südbaden.

„Demokratisch“ wäre das sicher nicht.

So wäre zu wünschen, dass der LV beim Versand der Unterlagen zum LV-Tag auch Wahlunterlagen zu anstehenden TOPs sowie noch einen Freiumschlag für eine mögliche Briefwahl beilegt.

Eine schriftliche Stimmabgabe sieht die Satzung des LV nicht vor. Allerdings gilt momentan noch das GesRuaCOVBekG und hätte eine schriftliche Stimmabgabe ermöglicht. Warum wurde von Dir kein entsprechender Antrag gestellt, wenn Dir eine schriftliche Stimmabgabe so wichtig ist ? Übrigens erlaubt auch die Satzung unseres WPhV keine schriftliche Stimmabgabe durch die Vereinsmitglieder. Nur beim BSC Villingen e.V., der nach 3 Satzungsänderungen in den Jahren 2016, 2020 und 2022 über eine moderne Satzung verfügt, ist eine schriftliche Stimmabgabe der Mitglieder seit 2020 nach einem entsprechenden Vorstandsbeschluss möglich.

Echte „Briefwahlen“ sind bei Personenwahlen von Vereinen schlichtweg nicht praktikabel. So ist es prinzipiell jederzeit möglich, dass sich während des LV-Tages spontan weitere Kandidaten für Vorstandsämter zur Verfügung stellen. Wie sollte man solche Kandidat*innen vor einem LV-Tag per Briefwahl wählen können ?

Dies ist beispielsweise die gängige Praxis bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen und nicht ohne Grund erfolgen erste Veröffentlichungen/ Hochrechnungen von gültigen Stimmen/Wahlergebnissen erst nach Schließung der Wahllokale.

Ich bin ja nun ehrenamtlich Wahlhelfer und als solcher regelmäßig bei Wahlen aller Art im Einsatz, zuletzt zweimal in Briefwahlbezirken.

§ 32 Abs. 1 Bundeswahlgesetz verbietet die Veröffentlichung von Wählerbefragungen bei Bundestagswahlen nach der Stimmabgabe („Exit-Polls“) vor Schließung der Wahllokale.

Wahlprognosen dürfen hingegen bis zum Tag vor der Wahl veröffentlicht werden.

Und genau so eine „Prognose“ habe ich für die Vereine Südbadens veröffentlicht.

Würde der Gesetzgeber § 32 Abs. 2 BWahlG erweitern und die Veröffentlichung von Wahlumfrageergebnissen vor Wahlen grundsätzlich verbieten, würde dies in folgende Grundrechte eingreifen:

– Die Meinungsfreiheit, die grundsätzlich auch die Verbreitung von Tatsachen schützt, Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG;
– die Informationsfreiheit, da Bürger innerhalb der Sperrfrist keinen Zugang mehr zu den Umfrageergebnissen hätten, Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG;
– die Pressefreiheit, da die Medien die Umfrageergebnisse nicht mehr veröffentlichen könnten, Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG;
– die Berufsfreiheit, insoweit es z. B. für einen Presseunternehmer oder Journalisten wirtschaftlich relevant ist, Wahlumfrageergebnisse vor Wahlen zu veröffentlichen, Art. 12 GG.
Für alle vorgenannten Eingriffe gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Wie dem auch sei. Unseres Erachtens wird durch das oben skizzierte Verfahren an den Regionaltagen der LV-Tag zu einer Alibi-Veranstaltung degradiert, da die Wahlergebnisse zu einzelnen TOPs bereits schon vor der eigentlichen Wahl bekannt sind, wie im Falle unseres Internet-Antrags.

Der erste LV-Tag seit mehr als 4 Jahren, bei dem der neue LV-Vorstand gewählt wird, ist sicher keine „Alibi-Veranstaltung“.

Und wie sollen Wahlergebnisse schon vor der Wahl bekannt sein ?

Wenn Bundestagswahlergebnisse schon vor der Wahl bekannt wären, könnte man sich die (teure !) Wahl sparen und die letzte Wahlumfrage zum Wahlergebnis erklären.

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, warum die OVs im LV nicht -wie früher üblich- zur Erhöhung des BDPh-Beitrags, der Ende 2021 von der BDPh-HV beschlossen wurde, befragt wurden? Unseres Wissens ist die Versendung von E-Mails noch frei von Corona-Viren jeglicher Mutation.

Diese Frage kannst Du gerne an den geschäftsführenden LV-Vorstand richten.
Alle Ortsvereine Südbadens wurden von mir bei der Regionaltagung am 23. Oktober 2021 vor der BDPh-HV bezüglich der geplanten Beitragserhöhung um EUR 5,-- befragt. Das Ergebnis war eine nahezu einhellige Ablehnung, die mit dazu geführt hat, dass der BDPh-Beitrag am 06. November 2021 in Bonn nur um EUR 3,-- erhöht wurde und der LV-Beitrag voraussichtlich um EUR 2,-- gesenkt wird.

Das Ergebnis war so eindeutig, dass man sich sämtliche E-Mail-Befragungen sparen konnte.

Wie dem auch sei. Bis 31. August 2022 können wir jederzeit dank des nach wie vor geltenden COVID19-Gesetzes GesRuaCOVBekG einen Beschluss auch außerhalb der Mitgliederversammlung (also des LV-Tages) fassen, falls das notwendig werden sollte.

Viele Grüße
Jürgen
 
WPhV Stuttgart Am: 27.05.2022 08:21:09 Gelesen: 2167# 18 @  
Hallo Jürgen,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Gestern wurden wir per E-Mail vom LSW (Landesverband (LV) Südwestdeutscher Briefmarkensammlervereine e.V.) über die Abstimmungsergebnisse vom LV-Tag am 21.05.2022 wie folgt infomiert:

"[..] Die insgesamt fünf vorliegenden Anträge zum LV-Tag wurden vorgestellt und teilweise intensiv besprochen:

Antrag 1 des LSW, "Beitragssenkung von 8,00 auf 6,00 € ab 1.1.2023.": Angenommen.

Antrag 2 des Heilbronner Philatelisten-Vereins, "Stichtag der Mitgliedermeldungen vom 8.1. auf 8.7. eines Jahres festlegen.": Abgelehnt.

Antrag 3 des Württ. Philatelistenvereins, Stuttgart, "Website-Kümmerer": Abgelehnt.

Antrag 4 des Briefmarkensammlerclubs Villingen, "Website-Förderung durch LSW": Zurückgestellt mit Arbeits-Auftrag an den Vorstand.

Antrag 5 des Briefmarkensammlerclubs Villingen, "Aufwandsentschädigung FB Öffentlichkeit u. Weiterbildung": Angenommen. [..]"


Wie wir erwartet haben, wurde unser Antrag (Antrag 3) aus welchen Gründen auch immer abgelehnt.

Besonders interessant finden wir aber den Antrag 2, der bei Zustimmung für eine finanzielle, organisatorische und auch nervliche Entlastung der Ortsvereine (OVs) gesorgt hätte:

Wenn im Frühjahr bei den meisten OVs das Beitragseinzugsverfahren beginnt, gibt es plötzlich Rückmeldungen, dass einzelne Mitglieder bereits verstorben sind, eigentlich schon längst austreten wollten usw. - und dann muss der Vorstand des OVs schwierige Gespräche führen bzw. den bösen Buben spielen, wenn er trotzdem auf den Jahresbeitrag besteht, um kein Minus zu machen. Denn die OVs müssen zum Jahresbeginn bereits alle Beiträge für Landes- und Bundesverband für alle gemeldeteten Mitglieder abführen.

Dieser Antrag ist im Interesse aller OVs und auch gleichermaßen (d.h. alle OVs profitieren gleichermaßen davon) - und umso erstaunlicher ist es, dass dieser Antrag abgelehnt wurde. An der klammen Kasse des LSW kann es nicht liegen, denn dieser verfügt über ein Vermögen i.H.v. von über 500.000 EUR, aus welchem man seine schätzungsweise 1-2.000 Euro Mehrkosten pro Jahr locker hätte bedienen könnte.

Nach unserer Einschätzung wurden wohl vom LSW wie üblich im Vorfeld jede Menge Blanko-Vollmachten von den OVs eingesammelt und der LSW hat dann diese Blanko-Vollmachten verantwortungsbewusst wie üblich eingesetzt.

Viele Grüße

7 Beiträge redaktionell verschoben in das Thema "Kündigungsfrist von BDPh-Mitgiedern beim Verein und Verein bei den Landesverbänden"
 
Richard Am: 30.06.2022 09:31:23 Gelesen: 1620# 19 @  
@ WPhV Stuttgart [#18]

Detlev Moratz vom LV Südwest schreibt in den lesenwerten LV Nachrichten Juni 2022:

Zur Sache

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Sammlerinnen und Sammler, auf dem Landesverbandstag in Trochtel-fingen wurde es richtig lebendig als es zu den beiden gestellten Anträgen (Nr. 3 und 4) zur Internet-Unterstützung für die Vereine kam. Die Wortmeldungen und Diskussionen konzentrierten sich -sehr sachlich- auf eine gerechte Verteilung der Kosten und auf den Nutzen. Dabei wurden die eigenen Erfahrungen mit dem Internet eingebracht.

Schon im Vorfeld konnte man den Eindruck haben, dass fast alle Probleme der Vereine behoben seien, hat man nur einen guten Internetauftritt.

Dem ist aus meiner Sicht leider nicht so. Eine Internetseite ist wichtig, sehr wichtig! Jeder Verein kann damit auf die eigenen Aktionen hinweisen, den Mitgliedern, den Besuchern und vor allem auch der Presse gegenüber.

Wenn keine Vereins-Aktionen stattfinden, nützt das Internet aber auch nichts. Die Vereine leiden schon fast alle unter den zahlreichen Kontaktaufnahmen von Personen, die ihre Briefmarken verkaufen wollen. Hier werden die Vereine auch über das Internet gefunden, selbst wenn sie keine eigene Internetseite haben.

Denn sie werden zum Beispiel auf den Internetseiten des BDPh oder des Landesverbandes [1] gelistet, mit Kontaktdaten. Wer also einen Briefmarkenverein über das Internet finden möchte, wird fündig.

Fragt man bei den Verkaufswilligen nach, war der betreffende Sammler (oft der Vater oder Großvater) nie in einem Briefmarkenverein.

An dieser Stellte sollten wir uns selbstkritisch die Frage stellen, warum wir diese Sammler nie für einen Verein haben begeistern können.

Aktionen sind also wichtig für einen Verein. „Wer nicht wirbt, stirbt“ heißt es immer schon in der Werbebranche. Um Vereins-Aktionen zu unterstützen, hat der Landesverband bereits 2016 die LSW-Aktion zum „Tag der Briefmarke“ begonnen, auch unser Bundesverband, der BDPh, hilft. Vereine werden unterstützt, wenn sie öffentlichkeitswirksam für die Philatelie vor Ort werben.

Wir haben den Eindruck einer „bescheidenen Aufbruch-Stimmung“. Nach den Corona-Schutzmaßnahmen sieht das Jahr 2022 wieder besser aus. „Bescheiden“ deshalb, weil wir an den ersten Tauschtreffen und Großtauschtagen in diesem Jahr sehen, dass das vorherige Niveau noch nicht erreicht ist. Und das Niveau vor der Pandemie ließ uns auch nicht gerade vor Freude in die Luft springen

Über allem schwebt auch noch das Damoklesschwert einer wieder aufflammenden Corona-Krise im Herbst. Doch wir wollen uns die Stimmung nicht vermiesen lassen.

Ein großer Lichtblick ist die Fortführung der Internationalen Briefmarkenbörse in Ulm noch in diesem Jahr. Hier ist es vor allem unserem Vorsitzenden Dieter Schaile gelungen, mit der Messegesellschaft Sindelfingen eine praktikable Lösung zu finden.

Bleiben (oder werden) Sie und Ihr Verein aktiv, Ihr
G. Detlev Moratz
Fachbereich Öffentlichkeit und Weiterbildung


[1] http://www.Briefmarken-Suedwest.de, unter „LSW-Vereine“
 
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