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Thema: Schweiz: Geschäftsantwortsendung (GAS/ECR/ICR)
DL8AAM Am: 04.04.2022 17:25:22 Gelesen: 3371# 1 @  
Das Äquivalent zu dem Produkt RESPONSEPLUS der Deutschen Post nennt sich in der Schweiz "Geschäftsantwortsendung" (GAS), dreisprachig abgekürzt "GAS/ECR/ICR" [1] (ECR: Envoi commercial-réponse; ICR: Invio commerciale-risposta). Der Kunde verschickt seine Antwort in einem beigelegten Rückumschlag, das Porto übernimmt dabei der Empfänger. Auch wenn die Post das verwirrenderweise "vorausbezahlt" nennt, was sogar bei Fachleuten oft zu Fehlinterpretationen führt (siehe [2][3]), handelt sich dabei nicht um Rückumschläge dessen Porto vom Auftraggeber bereits im Vorfeld (voraus-) gezahlt wurden, sondern die Portobegleichung erfolgt erst im Nachhinein, nach der wirklichen Verwendung, durch Abrechnung mit der Post.

Neben dem Inlandsversand ("Combi Response"), gibt es im Rahmen des GAS auch die Anwendung im internationalen Rahmen ("Global Response"). Formen die international verschickt werden dürfen sind erkennbar an der UPU-geforderten Kennzeichnung RÈSPONSE PAYÈE / SUISSE zwischen zwei waagrechten Balken oberhalb der Empfängeradresse.

Früher sahen die Rückumschlage so aus, hier noch ohne Angabe der Bezeichnung "Geschäftsantwortsendung"



"Nicht frankieren"-Angabe, viersprachig (Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch) mit entsprechendem Symbol (ein durchgestrichenes Rechteck) sowie mit Kennzeichnung der Versandart, hier "A" für A-Post (Priority, "Erste-Klasse-Post"); Anwender ist die Schweizer Post (Poststellen und Verkauf, Retiallogistik), 3030 Bern.

Auch hier greift nun die zunehmende Digitalisierung. Die Gestaltungsvariante GAS mit den sogenannten Cicerobalken um den Frankierhinweis (siehe oben) wurde abgeschafft. Seit dem 01.01.2022 werden nur noch Geschäftsantwortsendungen mit Datamatrix-Code zugelassen. Vorräte von Sendungen mit GAS-Cicerobalken können aber noch bis 31. Dezember 2023 aufgebraucht werden.



"Nicht frankieren"-Angabe, viersprachig (Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch) mit entsprechendem Symbol (ein durchgestrichenes Rechteck) sowie mit Kennzeichnung der Versandart, hier wieder "A" für A-Post. Hinzukommt kommt nun zusätzlich die dreisprachige Abkürzung für das Produkt ("GAS/ECR/ICR") und der obligatotische 2D-Matrixkode (ECC 200). Die Cicerobalken entfallen. Anwender ist hier das Weingut "Bergerie de Fenouillet" aus 6430 Schwyz.

Im Matrixkode hinterlegt ist in diesem Fall:

75680215030655705759512345678945100000000000104013189.

Das schlüsselt sich für GAS wie folgt [4]:

- «756», der ISO-Länderkode und steht hier für die 'Post CH AG',
- «80», dass identifiziert den Konzernbereich, hier 'Brief national',
- «21», eine Kennung des 'Typ des Datamatrix-Codes',
- «50306557» die ersten acht Ziffern der (ansonsten 9-stelligen) Rechnungsreferenznummer (RRN), der Kundennummer des Absenders
- eine 6-stellige vom Kunden selbst vergebene Auftragsnummer
- «123456789», ein fixer Wert (Dummy für eine Sendungsnummer)
- «451», das Verarbeitungsprodukt, hier für 'GAS, Combi- und Global Response, A-Post',
- «000», Fixer Wert für die Vorverfügung von Rücksendungen (Dummy),
- «00000000», Fixer Wert für die Adress-ID (Dummy für eine Rückführadresse),
- «104013189» ist die "Frankierlizenznummer" des entsprechenden Kunden.

Zwischenzeitlich gab es noch eine Mischform mit Matrixcode und zusätzlicher, textlicher Angabe der Kundennummer (Rechnungsreferenznummer/RRN) sowie der Auftragsnummer, aber ohne Rechtecksymbol:



Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.post.ch/de/briefe-versenden/ruecklauf-und-retouren/geschaeftsantwortsendung-brief-inland
[2] https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/darf-man-rueckantwort-couverts-fuer-andere-zwecke-verwenden
[3] https://www.srgd.ch/de/aktuelles/news/2019/06/13/kassensturz-thekengesprach-darf-man-das-zu-geschaftsantwortbriefen-beanstandet
[4] https://www.post.ch/-/media/portal-opp/pm/dokumente/handbuch-barcodes-und-datatmatrix-codes-fuer-briefsendungen.pdf (Seite 127)
 
MS-Peter Am: 09.06.2022 10:10:18 Gelesen: 3184# 2 @  
In der heutigen Tageszeitung war eine Werbebeilage mit folgender Antwortpostkarte der Firma Gebana:



Es steht "réponse payée" drauf, aber hat Gebana wirklich für alle gedruckten Karten das Porto vorausbezahlt, oder fällt nur für die tatsächlich zurückgeschickten und anhand des Datamatrixcodes identifizierten Karten Porto an?

Ist es eine Privatganzsache?
 
DL8AAM Am: 09.06.2022 12:12:53 Gelesen: 3172# 3 @  
@ MS-Peter [#6]

Ist es eine Privatganzsache?

Die französische Aussage klingt ist zwar etwas zweideutig, aber das Porto wurde nicht im Vorfeld bezahlt, sondern im Vorfeld wurde mit der schweizer Post nur abgesprochen, dass das Porto für zurückgeschickte (unfrankierte) Karten vom Empfänger "ganz sicher" bezahlt werden. Wie die das abrechnungstechnisch geregelt haben (abgesicherter "Kreditrahmen" oder nur geprüfte Kreditwürdigkeit o.ä.) kann ich nicht sagen, da müsste man tiefer in das Regelwerk der schweizer Post einsteigen.

Das ist "nur" eine Geschäftsantwortsendung (GAS). Auf deutsche Verhältnisse übertragen ist das eine ANTWORT- bzw. WERBEANTWORT-Karte in der Ausprägung RESPONSEPLUS.

Siehe das Thema "Schweiz: Geschäftsantwortsendung (GAS/ECR/ICR)" [1] hier im Forum, oder auch die Beiträge 11-12 in [2].

Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.philaseiten.de/thema/16870
[2] https://www.philaseiten.de/thema/4499
 
MS-Peter Am: 09.06.2022 12:26:36 Gelesen: 3168# 4 @  
Danke für die Links, da ist alles perfekt erklärt.

[Beiträge bis redaktionell verschoben in das von Thomas genannte Thema]
 
Baber Am: 19.09.2023 11:04:31 Gelesen: 1259# 5 @  
Dieser Bestellzettel eines Schweizer Münzhändlers lag der "Lupe" bei, der Informationszeitung der Schweizer Post.

Auf der Rückseite können Bestellposititionen eingetragen werden und der Zettel dann abgesendet werden.



Die eingedruckte Freimachung sieht wie eine Schweizer Internetmarke aus. Kann man das als Internetmarken-Ganzsache bezeichnen?

Gruß
Bernd
 
DL8AAM Am: 19.09.2023 12:21:21 Gelesen: 1235# 6 @  
@ Baber [#5]

Kann man das als Internetmarken-Ganzsache bezeichnen?

Nein, das ist "nur" die schweizer Variante eines "Entgelt bezahlt der Empfänger"-Rückantwortumschlags, in der Ausprägung (in Deutschland heisst das) RESPONSEPLUS, d.h. der Empfänger garantiert der Post, dass sie das Porto übernehmen werden (dafür wird dann auch nur ein "vermindertes Strafporto" fällig, falls überhaupt). Damit die Post diese unfrankiert eingeworfenen Sendungen automatisiert erfassen (und abrechnen) kann, wird ein entsprechender Matrixcode eingedruckt.

In der Schweiz heisst das "Geschäftsantwortsendung" (GAS), dreisprachig abgekürzt "GAS/ECR/ICR" (ECR: Envoi commercial-réponse; ICR: Invio commerciale-risposta). Dafür gibt es hier sogar eine eigenes Thema "Schweiz: Geschäftsantwortsendung (GAS/ECR/ICR)" [1].

Bei Deiner Variante handelt es sich um eine ältere Form, noch mit der (inzwischen weggelassenen textlichen) Angabe der Rechnungsreferenznummer (RRN) 50311996... [eine Art von Kundennummer] und einer (kundeninternen) Auftragsnummer, hier 010101 (wohl eine Dummy-Angabe). Erklärung im Beitrag 1 bei [1].

Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.philaseiten.de/thema/16870
 
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