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Thema: Vorsicht! Texte/Abbildungen aus Michel Veröffentlichungen im Forum Philaseiten
Richard Am: 15.05.2022 09:59:26 Gelesen: 700# 1 @  
Unser Mitglied "hopfen" hat im Forum Kopien eines alten Beitrags aus der Michel Rundschau gesucht [1]]:

"Artikel gesucht: Michel-Rundschau Mai 1998

In der Michel-Rundschau vom Mai 1998 ist ein Artikel erschienen zum Prozeßende der Fa. Krüger - kann mir den jemand komplett oder per eMail senden?

Vorab sagt schon mal besten Dank
Horst Pfennig


Für eine grundsätzliche Klärung - solche Gesuche kommen öfter vor - haben wir Herrn Klan, Chefredakteur der Michel-Rundschau angeschrieben mit Kopie an "hopfen":

Hallo Herr Klan,

obige Anfrage steht seit heute in unserem Forum, seit einige Minuten vom Hauptforum in den Bereich "Kaufgesuche" verschoben. 

Meine Frage: Sind solche und ähnliche Beiträge / Anfragen aus der Sicht des Schwaneberger Verlags zulässig ? 

Wenn sie geschrieben werden, was sollen wir tun ? 

Ich würde gerne die Sichtweise des Schwaneberger Verlags nicht nur verstehen, sondern Ihre Antwort in unser Forum stellen. 

Schöne Grüsse, Richard Ebert


Am 10.5.2022 hat Herr Klan wie folgt geantwortet:

Sehr geehrter Herr Ebert, 

wenn eine Zeitschrift (oder ein Buch) erst einmal veröffentlicht ist, kann es auch als gebrauchter Artikel gehandelt werden. Natürlich bleiben bei Texten die Urheberrechte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch bei einem Besitzwechsel wie ursprünglich erhalten. 

Es gibt meines Wissens Zeitungsverlage,  die Recherchen in ihren Archiven gegen Entgelt ermöglichen. Von der MICHEL-Rundschau kann man einzelne Jahrgänge ab 2002 oder den gesamten Zeitraum 2002 bis 2021 auf USB-Stick erwerben. Ältere Jahrgänge sind allerdings nicht erhältlich. Aber da das Kaufgesuch von Herrn Pfennig heute (10.5.) nicht mehr auf Ihrer website ist, nehme ich an, dass seine Suche erfolgreich war. 

Mit freundlichen Grüßen 

Oskar Klan

Redaktion


Ich weise alle Mitglieder ausdrücklich auf diese Antwort hin und empfehle so zu verfahren.

Wer gegen die Konditionen verstösst, haftet selbst gegenüber den Verlagen oder den Rechteinhabern, sofern sie nicht nachweisen können, dass ihnen eine einmalige oder eine Genehmigung bis auf Widerruf vorliegt.

Wir können künftig nicht mehr jeden Beitrag prüfen und auf Verstösse gegen das Recht - hier auf das Urhebergesetz - aufmerksam machen, was bisher in hunderten von Einzelfällen per Mail getan haben. Dies wird aufgrund der fehlenden Zeit und Finanzierungsschwierigkeiten der Philaseiten künftig nicht mehr der Fall sein.

Kostenpflichtige Abmahnungen sind sehr selten (2 mal in 15 Jahren), können aber vorkommen, wir geben sie dann an das gegen das Recht verstossende Mitglied weiter.

Unter Philaseiten A bis Z finden sich im Bereich "Recht und Steuern" weitere Beiträge zum Copyright"[2], ebenso nach einem Tag im Bereich "Ähnliche Beiträge.

Schöne Grüsse, Richard

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=16963
[2] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?F=16
 
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