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Thema: Recht: Zurück-Briefpost nach der VR China durch die DP AG unter Vorwand
Mischka80 Am: 07.07.2022 13:11:37 Gelesen: 1232# 1 @  
Zurück-Briefpost nach der VR China durch die DP AG unter Vorwand



Am 21.6.22 kam ein am 8.6.22 nach der VR China aufgegebener R-Brief mit dem Aufkleber "Zurück - fehlende CN22" zurück. Da sich der "CN22" vorschriftsgemäß auf dem Brief befand, erwies sich der Aufkleber "Zurück" als ein Vorwand der Deutschen Post AG für die Nichtbeförderung der Sendung.

Nachdem ich mich durch zahlreiche Warteschleifen zur Briefpost International durchgekämpft hatte, erhielt ich die lapidare Auskunft, ich solle mich an die Nachforschungsstelle unter Angabe "Rücksendung ohne Grund" wenden, dort würde die weitere Bearbeitung meiner Beschwerde erfolgen.

Auf meine drängenden Rückfragen zu dem Grund der Rücksendung, erhielt ich nur die schwammige Aussage, dies sei der derzeitigen Situation geschuldet. Dem Rat folgend wandte ich mich am 21.6.22 an die Nachforschungsstelle und erhielt am 6.7.22 die Antwort, dass der Brief mir am 21.6.22 zugestellt worden sei und damit sei die Anfrage erledigt.

Bisher fand ich keinerlei Veröffentlichungen der DPAG zu einem eingeschränkten Briefversand nach der VR China.

Wer kann zum Sachverhalt eine Aussage treffen?
 
limingerald Am: 07.07.2022 13:25:03 Gelesen: 1222# 2 @  
Hallo,

ich habe die Vermutung:

Waren sind ja in Auslandsbriefen nicht mehr zulässig, sondern nur noch Dokumente. Medaillen und Münzen können nur noch als Warensendung verschickt werden.

Eventuell war der Brief überhaupt nicht in China.

Gruß
limingerald
 
Lammfell Am: 07.07.2022 14:40:20 Gelesen: 1190# 3 @  
Hallo,

Warensendung ins Ausland gibt es nicht. Für Gewerbliche gibt es Warenpost- für Private bleibt Päckchen/Paket. Wenn man in Grenznähe wohnt- im Nachbarland als Brief verschicken.

Das mit der Unzulässigkeit von "Waren" in Briefen ist ein Alleingang der Deutschen Post und nicht durch den Weltpostvertrag gedeckt.
 
Leon Am: 07.07.2022 15:48:20 Gelesen: 1155# 4 @  
Hallo,

derzeit ist der Versand von Einschreiben in die VR China aufgrund langer Laufzeiten (mindestens 50 Tage bei Paketversand) und fehlender Tracking-Daten bis auf weiteres ausgesetzt.

Derzeit gibt es in vielen Städten und Regionen Chinas komplette Lockdowns, die u.a. zu erheblichen Störungen im Flugverkehr zwischen Deutschland und China führen. Darüber hinaus kommt es bei der Bearbeitung in China bei vielen Sendungen zu Verzögerungen und Problemen bei der Dokumentation der Zustellung. Aus diesem Grund bieten wir Einschreiben International und Warenpost International nach China bis auf Weiteres nicht an. Dennoch eingelieferte Einschreiben werden an den Absender retourniert. [1]

Vermutlich wurde ein falscher Aufkleber bei der Rücksendung eingesetzt.

Gruß
Leon

[1] https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/laenderinformationen.html
 
Lammfell Am: 07.07.2022 17:06:16 Gelesen: 1126# 5 @  
Interessant - zu Zeiten der Bundespost stand auf einem Retoure-Zettel (Fluglotsenstreik etc.) auch dabei, dass man sich gegen Vorlage des Umschlags mit Zettel das Porto erstatten lassen kann.

Die Dienstleistung ist ja immerhin nicht erbracht worden. Und 7,20 € sind ja auch eine Summe, die man nicht mal so verschenkt.
 
saeckingen Am: 07.07.2022 17:20:39 Gelesen: 1116# 6 @  
@ Lammfell

Du hättest Dich ja vor Absenden bezüglich der gegenwärtigen Einschränkungen auf der Website der Deutshcen Post kundig machen können.

Diese Antwort hat zumindest ein Bekannter vor einiger Zeit bezüglich eines Briefes nach Australien für € 7 bekommen, der zurück kam. Freigemacht wurde der am Schalter!

Grüße
Harald
 
Lammfell Am: 07.07.2022 17:46:17 Gelesen: 1100# 7 @  
Der Brief ist nicht von mir.

Im allgemeinen erwartet man, das die Mitarbeiter eines Dienstleisters über Einschränkungen informiert werden/wurden und den Brief erst gar nicht annehmen. Nicht jeder hat Internet- und es kann ja durchaus sein, das man am Schalter vor dem Absenden nachgefragt hat. Wäre ja naheliegend. Wenn die Hotline oder der Schalter einem so dumm kommt, wie von Dir geschildert - nicht lang rumreden. Brief nach Bonn - dann weiß dieser Mitarbeiter beim nächsten Mal ganz sicher Bescheid.

Ich hatte ein ähnliches Problem - am Schalter wollte man mir den Auslands-Brief mit USB-Stick nicht annehmen. Habe am nächsten Tag dort am Schalter die entsprechende Verfügung vorgelegt- und dann ging es plötzlich. USB-Sticks sind Dokumente für die Post. Leider war der entsprechende Mitarbeiter nicht im Dienst.
 
DL8AAM Am: 07.07.2022 18:13:13 Gelesen: 1081# 8 @  
@ Lammfell [#7]

Im allgemeinen erwartet man, das die Mitarbeiter eines Dienstleisters über Einschränkungen informiert werden/wurden und den Brief erst gar nicht annehmen.

Zumal ancheinend ja sogar eine CN22 verklebt wurde, auf der der Inhalt korrekt angegeben wurde. Spätestens hier hätte der Mitarbeiter "der Post" entsprechend handeln und die Annahme der Sendung in dieser Form verweigern müssen.

So kann man als am Schalter hilfesuchender Kunde davon ausgehen, dass a) der Mitarbeiter für die Post spricht und b) die Sendung in dieser Form dann auch korrekt vorgelegt wurde da der "Postmitarbeiter", egal ob das Tante Emma ist oder ein "Oberoberpostrat", diese frankiert und "im Namen der Post" angenommen hat. Bei einem Briefkasteneinwurf sähe das womöglich aber komplett anders aus.

Zumindest das Porto müsstest Du deshalb wiederbekommen können (wobei die Post den Anspruch wohl erst einmal versuchen dürfte "abzuwimmeln"). Im Zweifelsfall muss man wie in den Fällen einer falsch erhobenen Umsatzeinfuhrsteuer für Briefmarken eben "den offiziellen Weg" beschreiten. Wenn keine Reklamationen über den offiziellen Weg eingehen, werden sich die fehleingestellten Prozesse nicht verändern. Nicht ohne Grund ist ja das Reklamationswesen im Qualitätsmanagement eines der "wichtigsten" Module überhaupt. ;-)
 
Vernian Am: 07.07.2022 18:27:34 Gelesen: 1073# 9 @  
@ Lammfell [#7]

Hättest Du die "entsprechende Verfügung" bzgl. USB-Sticks / Datenträger mal für alle? Ich weiß, dass das so irgendwo geschrieben steht, zu Beginn der Änderungen bzgl. Warenversand im Briefverkehr aber mal explizit nachgefragt, und da waren die Aussagen bzgl. USB-Sticks oder CD's / DVD's reichlich wiedersprüchlich, weshalb ich bis dato mein Kundenaccount genutzt und Warenpost International für so was verwendet habe. Übrigens die gleiche Wiedersprüchlichkeit bzgl. gedruckter Broschüren, ob dies nun Dokumente seien oder doch nicht.

Das Problem liegt nämlich darin, dass offenbar die Begrifflichkeit "Dokumente" nicht klar definiert zu sein scheint, und man einerseits gesagt bekommt, dies seien nur so Dinge wie Urkunden, Verträge u.ä., aber nicht bspw. in gewisser Auflage gedruckter Broschüren, genauso wie der Inhalt von USB-sticks oder ähnlichen Datenträgern solcherlei enthalten müsste, d.h. eine gewerblich produzierte Musik-CD ist es nicht, gut, wird eh keiner überprüfen ob da nun ein Film oder eingescannte Kaufverträge auf einem Datenträger drauf sind - aber vom Prinzip her.

Das mit der Unzulässigkeit von "Waren" in Briefen ist ein Alleingang der Deutschen Post und nicht durch den Weltpostvertrag gedeckt. [#3}:

Das ist meines Wissens so nicht richtig. Soweit mir bekannt, ich glaube sogar aus diesem Forum, ist dies eine Vereinbarung, die Deutschland umgehend umgesetzt hat, während das viele andere Postverwaltungen noch nicht getan haben. Ich lasse mich aber gerne anderslautend informieren.

Best

Vernian
 
Lammfell Am: 07.07.2022 21:31:50 Gelesen: 1030# 10 @  
@ Vernian [#9]

Die Verfügung selbst leider nicht mehr - die Dame am Schalter wollte diese der anderen Kollegin zeigen.

Ich habe auch schon einen Kampf in einer anderen Post gehabt, weil ich Fotos nach Spanien verschickt habe. Man wollte mir weismachen, das dies keine Dokumente seien.

Ich habe dann nur gefragt, was der Unterschied sei zwischen Fotos auf Fotopapier und Fotos auf Druckerpapier. Konnte man mir nach etwas überlegen nicht beantworten und hat "unter Vorbehalt" die Sendung angenommen.

Weltpostverein- internationale Warensendungen brauchen eine Sendungsnummer, weil damit die digitale Zollerklärung verknüpft ist.

a.) die Sendung nach China ist ein Einschreiben= Sendungsnummer vorhanden
b.) Sendungen innerhalb der EU brauchen keine Zollerklärung = keine Sendungsnummer notwendig.

Trotzdem auch hier keine Waren in Briefen gestattet - die Logik muss mir einer erklären. Wer kontrolliert denn, ob ich da Dokumente verschicke oder etwas anderes ?

Vor dem gelben Briefkasten fragt mich ja auch keiner was ich denn da ins Ausland verschicke. In meinen Augen reine Gebührenschinderei.

Auf der Webseite der Post [1] gibt es ein Popup unter dem Link "Inhalte, Maße, Gewichte etc."

Inhalte

Mit BRIEF INTERNATIONAL können Sie Dokumente bis zu 2 kg versenden, z.B.

Dokumente sind schriftliche, gezeichnete, gedruckte oder digitale Mitteilungen und Informationen, z.B. Verträge, persönliche Mitteilungen oder Rechnungen. Die Sendungen dürfen keinerlei Waren enthalten. So gelten zum Beispiel auch folgende Inhalte als Dokumente:

Digitale Medien (USB-Speicher, CD und DVD) mit Mitteilungen und Informationen; Broschüren, Kataloge und Flyer

Beim Versand digitaler Medien mit Mitteilungen und Informationen empfehlen wir auf den Sendungen zu vermerken: „Dokument auf CD/Daten- oder USB-Stick“. Bei Dokumenten mit festem Einband empfehlen wir den Vermerk: „Dokument mit fester Umhüllung/Einband“.

Mit Bildbearbeitung ausschneiden, ausdrucken und ggf. vorlegen.

Es gibt aber auch den Leitfaden "Internationaler Briefversand: Wichtige Informationen für Gestaltung und Einlieferung" - Auflage 2020 (in der 2019er Auflage war das mit CD/USB Stick noch nicht ausgeführt [2].

Dort auf Seite 8:



[1] https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/brief-postkarte-international.html
[2] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/B_b/Briefe_ins_Ausland/downloads/dp-brief-international-handlingbroschuere-012020.pdf
 
Vernian Am: 07.07.2022 22:43:09 Gelesen: 999# 11 @  
@ Lammfell [#10]

Das alles ist mir im Grunde bekannt und nicht Neues, und damit eben nicht wirklich eindeutig, sondern Auslegungssache.

Interessant und neu für mich aber immerhin, das Broschüren und Kataloge als Dokumente definiert werden, dass war zu Beginn auch nicht eindeutig.

Best

V.
 
bovi11 Am: 07.07.2022 23:24:58 Gelesen: 981# 12 @  
@ Vernian [#11]

Erst einmal ist letztlich jedes Schriftstück ein Dokument, auch beispielsweise der Prospekt des Supermarkts.

Die Post bezieht in den von ihr veröffentlichten allgemeinen Geschäftsbedingungen zahlreiche Schriftstücke in ihre AGB mit ein. Die Deutsche Post AG versucht zwar in einem aktuellen gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Bonn, dies zu negieren (weil es gerade mal so passt), stößt aber beim Gericht auf wenig Gegenliebe. Der entsprechende Auszug aus den von der Post veröffentlichten allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nachstehend wiedergegeben:


 
Lammfell Am: 07.07.2022 23:44:29 Gelesen: 972# 13 @  
@ Vernian [#11]

"Sendungen, die beim Versand in das Non-EU-Ausland im Zielland einer zollrechtlichen Behandlung unterliegen, gelten nicht als Dokumente."

Im Gegenzug müsste ja alles ohne Zollbehandlung als "Dokument" gelten.

Wenn also alles ohne Zollbehandlung als "Dokument" gilt - warum dann nicht in der EU?

Kein Wunder, dass da am Schalter keiner durchblickt.
 
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