Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: Probleme mit der Firma Philathek aus Königsbronn
Das Thema hat 64 Beiträge:
Gehe zu Seite: 1 2   3  oder alle Beiträge zeigen
 
Jensen Am: 02.08.2022 18:09:10 Gelesen: 4694# 40 @  
Hallo,

der Händler beruft sich ja auf angeblich existierende "rechtliche Bestimmungen" die er auch nochmals angehangen habe. Was hat er denn dort angehangen bzw. auf welche Paragraphen beruft er sich denn? Dann könnte man mal nachlesen, was dort steht.

Klingt alles schwer nachvollziehbar was der Händler da behauptet.

Aber irgendwer in diesem (oder einem anderen) Forum muss doch Ahnung von dem Problem haben. Gibt doch sicher Leute hier mit juristischer Ahnung und auch Autoren von philatelistischen Büchern.

Gruß
Jensen
 
bovi11 Am: 02.08.2022 18:21:01 Gelesen: 4674# 41 @  
@ Jensen [#40]

[#3]
 
nagel.d Am: 02.08.2022 18:42:42 Gelesen: 4625# 42 @  
@ Jensen [#40]

in Beitrag [#29] wurde klargestellt, es gibt keinen Vertrag zwischen den beiden, somit kann man sich auf keine Lieferzeiten berufen. Grundsätzlich ist dann zu prüfen ob überhaupt eine Bestellung vorliegt. Wenn dies ebenfalls mit nein beantwortet wird, ist die Sache klar. Die Firma Philatek kann nicht auf Einhaltung der Lieferfristen pochen, da sie keinen Anspruch besitzt.

Sollte diese Firma eine Klage einreichen sieht es schlecht aus (meiner Meinung nach), Firma Philatek müßte einen Vertrag ggf eine Auftragsbestätigung vorlegen, daß Thomas zu einem bestimmten Preis liefern soll. Bisher legt hier Philatek etwas einseitig zu ihren Gunsten aus. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, wie es mit Schadensersatzansprüchen (z.B. Bildrechtsverletzung etc) seitens Thomas aussieht und ob hier eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Dies kann aber im Falle eines Rechtstreits nur der Anwalt klären.
 
nagel.d Am: 02.08.2022 18:55:29 Gelesen: 4595# 43 @  
@ tomato [#1]

Die Firma schreibt in der ersten Mail sie hat dich seit längerem im Bestand und von einer Mitteilung an sie. Gibt es vor dieser Mail eine Bestellung und irgendwelche Korrespondenz? Gab es vorher schon Geschäftsbeziehungen zu dieser Firma?
 
Ilves2020 Am: 02.08.2022 18:55:44 Gelesen: 4593# 44 @  
Hallo Thomas,

kennst Du denn vielleicht einen Anwalt, mit dem Du die Sache besprechen kannst?

Wenn eine Erstberatung zu den Konditionen, wie sie PLF-Fan vermutet, möglich ist, würde ich persönlich das Honorar hierfür als gute Investition ansehen. Wenn Du Deine Position aus professioneller rechtlicher Sicht kennst, kannst Du doch viel besser das weitere Geschehen abwarten. Das ist sicherlich besser, als sich auf ein persönliches "Rechtsempfinden" zu verlassen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Philatek im Recht ist. Die Pflicht, Beweise zu liefern sehe ich, wie auch von anderen erwähnt, beim Verlag. Die rechtlichen Bestimmungen, auf die sich Philatek beruft, würden mich und sicherlich auch alle anderen hier interessieren. Kannst Du sie vielleicht mal hier einstellen? Es reicht ja, die Paragraphen und Gesetze zu zitieren, der genaue Wortlaut der Kommunikation, geht uns im Grunde genommen nichts an.

Ich würde die Kommunikation mit dem Verlag einstellen und abwarten.

Bis denne
Thomas
 
Jensen Am: 02.08.2022 19:04:01 Gelesen: 4583# 45 @  
@nagel.de

Ja, das ist alles klar.

ABER: Laut obiger mail die tomato zeigt, wird ja behauptet, dass ein Vertrag angeblich nicht nötig sei und verweist auf eine rechtliche Bestimmung (?) die "nochmals angehängt" wurde: was für eine rechtliche Bestimmung?

Es kann sein, dass das alles ein Bluff ist seitens der Firma ist - ich habe keine Ahnung. Aber wenn hier auf eine "rechtliche Bestimmung" verwiesen wird, wäre es doch interessant, welche das genau ist und was dort genau steht.
 
nagel.d Am: 02.08.2022 19:22:52 Gelesen: 4501# 46 @  
@ Jensen [#45]

In dem Fall sollten die §§ (Paragrafen) offengelegt werden auf den sich die Firma beruft.

Meiner Meinung nach sollte ein Vertrag existieren/vorhanden sein. Im Zweifelsfall genügt eine Auftragsbestätigung. Meiner Meinung nach reicht es auch nicht aus, sich pauschal auf eine rechtliche Bestimmung zu berufen, die im übrigen hier im Forum nicht bekannt ist.

Letztendlich wird hier um etwas diskutiert, das nicht bekannt ist. Nach den vorliegenden Fakten hat Philatek keinen Leistungs- und Lieferanspruch, so meine Meinung.

Wenn es keine Bestimmungen gibt und wie Thomas gesagt hat auch keinen Vertrag gibt, ist es ein Bluff der Firma. Denn im Klageverfahren müßte die Firma diese Bestimmungen offenlegen und auch die entsprechendenden Dokumente (Verträge, Auftragsbestätigungen etc) vorlegen. Hier liegt nämlich die Beweislast beider Firma.

Solang dies ungeklärt ist, werde ich mich aus weiteren Diskussionen fernhalten.

LG
 
nagel.d Am: 02.08.2022 19:42:45 Gelesen: 4475# 47 @  
@ tomato

Ich hatte mir bei dieser Firma die Kataloge unter deinem Namen mal angeschaut. Jetzt stellt sich mir eine Frage du bist von 5 Katalogen und einer CD-Rom nur bei einem Katalog und der CD als Alleinautor aufgeführt. Bei allen anderen Katalogen (Anzahl 4) existiert ein Mitautor. Ist das Richtig? Wenn ja, liegt hier der Hase begraben.

Ohne hier jemandem was zu unterstellen. Kläre mal mit deinem Mitautor ab, ob dieser mit der Firma Philathek etwas vereinbart hat. Wenn Ja, sieht die ganze Sache nochmals anders aus und die Firma hat doch recht.

LG
 
bovi11 Am: 02.08.2022 19:52:00 Gelesen: 4462# 48 @  
@ nagel.d [#47]

Der erste Satz im Forderungsschreiben lautet:

Sehr geehrter Herr Schrage,

Damit ist doch völlig klar, wer gegen wen irgendwelche Ansprüche geltend macht. Hat ein anderer einen Vertrag geschlossen, wäre der (und nur der) Ansprechpartner.

Da liegt weder ein Hase im Pfeffer noch sonstwo.

Die Sache ist klar.

Es gibt keine Ansprüche, bis auf eventuelle urheberrechtliche Forderungen von Thomas. Auch wer Waren eines Anbieters rechtmäßig verkauft, darf dessen Fotos nicht ohne Genehmigung verwenden.
 
spain01 Am: 02.08.2022 20:09:27 Gelesen: 4435# 49 @  
@ bovi11 [#48]

Gedankenfehler. Uns liegen ja nur die Informationen von Thomas vor und nicht diejenigen seines Mitautors. Aber vielleicht kann er sich hier auch mal äußern.
 
bovi11 Am: 02.08.2022 20:14:55 Gelesen: 4422# 50 @  
@ spain01 [#49]

Nein, kein Gedankenfehler.

Die Forderung ist eindeutig an Thomas Schrage gerichtet.

Im Übrigen habe ich im Kopf, dass Thomas die Sachen über seinen Eigenverlag vertreibt. Dann liegen die Rechte bei diesem Verlag.
 
tomato Am: 02.08.2022 21:31:42 Gelesen: 4338# 51 @  
@ bovi1 [#50]

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

@ bovi hat recht. Danke auch für seinen Anruf, der mir sehr geholfen hat.

Ja, ich bin quasi der Eigenverleger, der diesbezüglich alles regelt. Dirk Rodeheger ist mein Mitautor und hat mit dem Verlag nichts zu tun. Wir verstehen uns im übrigen sehr gut.

Nein, ich habe ihm keine Erlaubnis gegeben, meine Angebote auf seine Webseite zu übernehmen. Ich war davon mehr wie überrascht. Das habe ich ihm auch per Einschreiben geschrieben. Auch dass er das bis zum 31.07 wieder herausnehmen soll.

Kakarutt hat der Email folgendes angehängt folgendes:

Gesetzestextlink über §280 und §281 BGB und das neue Buchpreisbindungsgesetz als PDF.

Gruß Thomas
 
nagel.d Am: 02.08.2022 21:32:45 Gelesen: 4336# 52 @  
@ bovi11 [#48]

Der erste Satz den du da zitierst ist die Anrede und daran ist leider nichts auszusetzen. Wirst du in einem an dich gerichteten Brief nicht angeredet? Fängt man da direkt an und schreibt nur Guten Tag? Sorry aber in einem an dich (oder jede andere Person) gerichtetes Schreiben fängt leider mit der Anrede an, das gehört zu den "Guten Sitten".

Der erste Satz lautet: "vielen Dank für Ihre Mitteilung."

So und damit wird dann ausgesagt, daß man der Firma Philothek etwas mitgeteilt hat. Danach fängt die Firma an irgendwelche Forderungen zu stellen auf Grundlage irgendwelcher Bestimmungen.

Und bevor hier weiter diskutiert wird, sollten diese Bestimmungen und Paragrafen auf die sich diese Firma beruft offengelegt werden.

LG
 
tomato Am: 02.08.2022 21:38:58 Gelesen: 4328# 53 @  
@ nagel.d [#52]


Das was bei der Email an Gesetzestexten angehängt war, habe ich in meinem Post darüber gerade genannt. Auch habe ich Stellung bezogen zu meinem Mitautor.

Und die Mitteilung bzgl erster Email war, dass ich auf seine drohende 2. Mahnung geschrieben habe, dass ich nicht mit seinen angeblich vereinbarten Konditionen einverstanden und ihn auch nicht diesbezüglich beliefere. Er kann aber den Katalog gerne zum normalen Preis erwerben.

Ich denke, dass ich mich jetzt nicht mehr weiter rechtfertigen muss und will.

Ich werde jetzt gar nichts machen und warten ob er klagt.

Gruß Thomas
 
bovi11 Am: 02.08.2022 21:46:27 Gelesen: 4318# 54 @  
@ tomato [#51]

Lustig, §§ 280 und 281 setzen ja zunächst einmal voraus, dass überhaupt eine schadensbegründende Handlung vorliegt. Bereits daran fehlt es hier. Die genannten Normen sind damit obsolet.

Aus dem Buchpreisbindungsgesetz ergibt sich auch keine Kontrahierungspflicht.

Heiße Luft ist in der derzeitigen Lage vielerorts gefragt.

@ nagel.d [#52]

Selbst wenn die Forderung erst nach der Anrede personifiziert wird, ändert das doch nichts. Ich kann doch nicht Herrn Müller anschreiben und ihm mitteilen, dass ich eine Forderung gegen Herrn Schmitz habe.
 
Richard Am: 02.08.2022 21:49:00 Gelesen: 4308# 55 @  
Hallo zusammen,

schon über 50 Beiträge im Thema - was ist so interessant ?

Es gibt keinen Vertrag und damit keine Lieferpflicht. Wer andere Stellen in Recht und Rechtssprechung kennt, darf sie gerne hier zitieren. Ich bitte darum !

Ich habe jahrzehntelang einen Verlag geführt mit verschiedenen Publikationen und zuletzt wegen der Geschwindigkeitsübermittlung im Internet. Ich war Inhaber, dann Geschäftsführer und schliesslich Vorstand einer AG sowie Miteigentümer und Aufsichtsrat in mehreren Unternehmen.

Ergebnis: 1 Klage vor dem Amtsgericht meines Heimatortes. Der Kläger hat verloren und durfte 100 % der eigenen und meiner Kosten zahlen.

Bei Philaseiten gab es viele Drohungen, schriftlich und am Telefon sowie unter Einschaltung von wenn ich nicht die Forumbeiträge, die Atteste und längere Themen sofort entferne, würde gegen mich geklagt. Ich habe nichts entfernt und - es kam keine Klage.

Nur einmal hat ein anderes deutsches Forum gegen mich geklagt wegen eines Satzes, der angeblich auf Philaseiten hätte. Der Auktionator Peter Feuser und ein BPP Mitglied wurden als Zeugen gegen mich aufgeführt, doch beide wollten oder konnten mangels Erinnerung nicht aussagen. Die Gegenseite hat verloren und das bei einem Streitwert von 10.000 Euro vor dem Landgericht München.

Seit dem Tag des Urteils hat dieses Forum nach jahrelanger Hetze und Verbreitung von Lügen gegen mich, jegliche negative Meldungen beendet. Schade, es sind dann von dort nicht mehr so viele Anmeldungen von dortigen Lesern auf Philaseiten angekommen. Die neuen Mitglieder waren wohl von den Inhalten angetan.

Und nein, der Name des Forums darf hier nicht genannt. Inzwischen wurde mehrfach positiv über Philaseiten berichtet und mehrfach verlinkt.

Also: Lasst die Philatek machen was sie will. Lange wird das dort nicht gutgehen, so meine Prognose.

Schöne Grüsse, Richard

[Überschneidung des längeren Textes mit den zwischenzeitlichen Beiträgen]
 
rosteins69 Am: 03.08.2022 00:59:28 Gelesen: 4194# 56 @  
@ tomato [#26]

Zitat: „ er will (…) 50 % Rabatt plus portofreie Lieferung plus 1 kostenloses Belegexemplar plus 3 % Skonto.
Sollte er in einem Gerichtsverfahren Recht bekommen, werde ich als Autor keine Kataloge mehr herausbringen!“


Das wäre absolut nachvollziehbar und da wärst Du wohl auch nicht der Einzige, der so reagiert.

Und da liegt der Hase für mich im Pfeffer. Das Ansinnen dieses Händlers hat Potential, der Philatelie zu schaden. Darum ist es auch wichtig, hier auf diesen Vorgang hinzuweisen und ich hoffe, Du bekommst nötigenfalls auch Unterstützung aus dem organisierten Bereich der philatelistischen Literatur.

Wer idealistischen Selbstverlegern ihre Werke zu 50 Prozent Rabatt + weiteren Vergünstigungen „abzwingen“ will, muss sich darüber bewusst sein, dass der Autor für seine schöpferische Leistung auch noch kräftig finanziell draufzahlt. Für mich schlichtweg unanständig.

Ich kenne selbst einen Selbstverleger, der in einem ganz anderen Nischenbereich aus reinem Idealismus publiziert. Er möchte seine Verkaufspreise so niedrig wie irgend möglich halten, da er ja auch nicht davon leben muss. Er möchte halt, dass seine Erkenntnisse anderen weiterhelfen. Deswegen kalkuliert er seine Preise so, dass er bei vollständigem Verkauf seiner Auflage mal mit seiner Frau schön essen gehen kann. Üblicherweise liegt aber ein Restteil seiner Bücher immer jahrelang als totes Kapital in Kartons in der Abstellkammer… Ich denke, so läuft das bei ganz vielen Selbstverlegern im Hobby-Milieu. Gerade ein Hobby wie die Philatelie ist m.E. dringend auf solche Kleinstpublikationen angewiesen.

Dir alles Gute und starke Nerven!
Robert
 
nagel.d Am: 03.08.2022 07:29:06 Gelesen: 4119# 57 @  
@ tomato [#53]

Da haben sich unsere Postings wohl zeitlich überschnitten sorry.
 
nagel.d Am: 03.08.2022 07:39:40 Gelesen: 4109# 58 @  
Die §§ 280 und 281 setzen aus meiner Sicht einen Vertrag voraus. Da kein Vertrag sind die beiden §§ gegenstandslos.

Daher Aussetzen und warten ob er klagt. Und die Buchbindung greift in dem Moment wo ein Vertrag zustandekommt m.E. und da ist die Grundlage der Preis den der Lieferant/Autor festlegt.
 
Flieger Am: 03.08.2022 08:49:13 Gelesen: 4053# 59 @  
Die Phila-Szene ist ein Dorf. Ich werde bei so einer Firma nichts kaufen.
 
JoshSGD Am: 03.08.2022 09:17:37 Gelesen: 4016# 60 @  
@ Flieger [#59]

Was der gute Herr von der Philatek erreicht hat, ist, dass er hier erst einmal ordentlich PR erhalten hat.

Ich kannte den vorher nicht, nun hab ich sogar seine Website studiert. Zu seinen Apothekerpreisen kaufe ich auch nichts, die benötigte Literatur erwerbe ich lieber gleich und direkt bei der ArGe oder dem Autor selbst.

Viele Grüße
 
tomato Am: 03.08.2022 13:32:16 Gelesen: 3844# 61 @  
Heute ist von Herrn Kakarutt per Email eine weitere Bestellung erfolgt.
Ich werde darauf nicht reagieren, auch nicht auf eine 1. und 2. Mahnung weil ich ihm mit Einschreiben bereits meine Position mitgeteilt habe.

Obwohl ich nicht möchte, dass er meine Produkte auf seiner Homepage anbietet (er hat sie trotz Fristsetzung auch nicht herausgenommen), nimmt er wohl von anderen Kunden jetzt Bestellungen entgegen, um dann daraus einen Schaden wegen Nichtlieferung zu beziffern. So dürfte sein Plan sein. Nachstehend die Email-Bestellung, wobei ich nur diese eine Bestellung zur Info zeige:


''Bestellung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bestellen wir zu den vereinbarten Konditionen (Wiederverkäuferkonditionen) wie folgt:

Bitte liefern Sie im Brief/Päckchen/Paket, nicht als Büchersendung, da die Laufzeiten wesentlich geringer sind.


1x Schrage, Thomas / Rodeheger, Dirk Neuer Plattenfehler-Katalog DDR-Kleinbogen / DDR Blocks 1950 – 1990 mit und ohne Zusammendrucke 1. Auflage 2022 VK € 16,90

Total: 1 Exemplar(e)

Lieferhindernisse bitten wir mitzuteilen. Bitte bestätigen Sie uns den Auftrag! Vielen Dank!

Sollten Sie noch Fragen haben? Wir stehen Ihnen gerne zu Verfügung.

Freundliche Grüße/Best regards ''
[/I]
 
JoshSGD Am: 03.08.2022 13:54:49 Gelesen: 3793# 62 @  
@ tomato [#61]

Mein Tipp: hol dir anwaltliche Hilfe und dann dürfte in dem Fall Ruhe sein.

Viele Grüße
 
nagel.d Am: 03.08.2022 15:15:07 Gelesen: 3697# 63 @  
@ tomato [#61]

Es ist glaube ich offensichtlich was mit dieser Bestellung suggeriert werden soll. Offensichtlicher geht es wohl nicht.

LG
 
drmoeller_neuss Am: 03.08.2022 16:12:29 Gelesen: 3635# 64 @  
@ tomato [#61]

Wenn sich Herr Kakarutt seiner Sache 100% sicher wäre, hätte er die Angelegenheit schon längst einem Anwalt übergeben. Jeder vernünftige Geschäftsmann macht das, um einen eventuellen Formfehler zu vermeiden, und weil er die eigenen Kosten ohnehin von der Gegenseite später erstattet bekommt.

Für mich sieht das eher so aus, man kann es ja einmal mit der dreisten Methode versuchen, und jeden Tag steht ein Dummer auf. So ein kleiner Selbstverleger ist ja nicht juristisch bewandert und lässt sich durch Geschreibsel vielleicht beeindrucken. Auf ebay ist das Alltag: da werden Fälschungen geliefert und der Verkäufer zieht sich hinter das Gefasel "keine Garantie nach EU-Recht" zurück, als wären Briefmarken gebrauchte Waschmaschinen.

Thomas muss selbst entscheiden, ob er einfach abwartet oder zum Gegenschlag ausholt. Wenn ein Konkurrent Werbung mit Ware macht, die er objektiv nicht liefern kann, macht er sich wettbewerbsrechtlich angreifbar. Da mussten sich sogar schon grosse Discounter eine Schlappe holen, weil sie nicht genügend Aktionsware bestellt hatten und die Kunden sich beschwerten.

Auf das Thema Urheberrecht ist bovi1 ja schon eingegangen. Natürlich liegt das Risiko bei Thomas, seine Auslagen beim Kontrahenten wieder zu holen.

Auch gut zu wissen, dass Herr Kakarutt das Buchpreisbindungsgesetz kennt. Schliesslich hat er es als pdf-Dokument vorliegen und hatte es Thomas als Anhang in der Email geschickt. Herr Kakarutt kann sich hinterher nicht beschweren, wenn er wegen Verletzung der Buchpreisbindung angegangen wird, weil sein Standpersonal auf der Briefmarkenbörse in Ulm beim Kauf von preisgebundenen Verlagsartikel den Eintrittspreis vergütet hat.

Es ist in der Philatelie nicht alles Friede, Freude, Eierkuchen. Der Schwaneberger Verlag musste sich vom BGH sagen lassen, dass die Michel-Nummern nicht urheberrechtlich geschützt sind.
 

Das Thema hat 64 Beiträge:
Gehe zu Seite: 1 2   3  oder alle Beiträge zeigen
 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.