Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: Schweiz Kofferaufhänger
Stefan Am: 26.07.2022 19:38:48 Gelesen: 1587# 1 @  
Kofferanhänger bzw. Paketanhänger scheinen in diesem Thema beliebt zu sein, siehe Beiträge , und .

Vergangenes Wochenende hatte ich mich überreden lassen, von einem Sammlerkollegen einen Schuhkarton Belege zu erwerben, der irgendwann einmal als Beifang eines früheren Kaufs angelandet war. Darin befanden sich die beiden nachfolgenden Stücke:



Auslandssendung vom 17.01.1906 aus Bern nach Marburg an der Lahn in Hessen

Der Anhänger ist als "Recommandirte Drucksache" deklariert. War es möglich bzw. zulässig, Koffer bzw. Pakete als Drucksache mit der Zusatzleistung Einschreiben zu verschicken? Reichte das Porto für ein Einschreiben aus? Es wurden insgesamt 55 Rappen verklebt (Mi-Nr. 77 und 57?).

Der zweite Anhänger dürfte weniger spektakulär sein.



Inlandssendung vom 02.11.1906 aus Aarau nach Zofingen

Es wurden insgesamt drei Briefmarken zu 1,70 Franken verklebt (Mi-Nr. 74; 78 und 79?).

Zu den verklebten Briefmarken mögen sich besser Schweiz-Sammler äußern. :-)

Gruß
Stefan
 
jahlert Am: 26.07.2022 21:27:31 Gelesen: 1571# 2 @  
@ Stefan [#1]

Hallo Stefan,

ich tippe beim zweiten Anhänger ebenfalls auf 74C, 78C und 79C. Bei diesen Marken passt das Stempeldatum (2. Februar 1906) zu den Frühdaten im Schweizer Katalog und man zählt senkrecht 13 Zähne.

Gruß, Jürgen
 
SH-Sammler Am: 27.07.2022 07:21:39 Gelesen: 1538# 3 @  
@ Stefan [#1]

Hallo Stefan,

die erste Etikette ist mit einer 40 Rappen Mi 68A (Ausgabe von Okt. 1904) und einer 57Y frankiert.

Nun zu Deiner Frage betr eingeschriebene Drucksachen.

Hier ein Auszug zu den Bestimmungen (aus dem Büchlein „Zack“, Posttaxen Band 2, Ausland)



Bei den Drucksachen wurde unterschieden zwischen Geschäftspapieren, Drucksachen, Warenmuster sowie Gemischtsendungen. Die Taxen und Gewichtsstufen sind nicht immer gleich.

Gehen wir davon aus, dass es keine Warenmuster, keine Gemischtsendung war. Drucksachen konnten, wie alle anderen „Briefpostgegenstände“, eingeschrieben werden. Die Einschreibegebühr dafür betrug 25 Rappen. Allerdings mussten mindestens 20 gleiche Exemplare aufgegeben werden, was hier sicher nicht der Fall sein dürfte. Somit wurde die Taxe anhand der Kategorie Geschäftspapiere berechnet.

Die Taxe für Geschäftspapiere betrug 25 Rappen bis 250g, danach 5 Rappen pro 50 weitere Gramm. Auf dem Anhänger, nach Abzug der Einschreibegebühr sind also noch 30 Rappen für den Gewichtszuschlag. Das sind 250 g plus 1 mal 50 g, die Drucksache war also zwischen 250 bis 300 g schwer.

Beim zweiten Anhänger sind die Zähnungen der Marken zu schwach erkennbar. Da muss ich mich Deiner Ansicht anschliessen und die Ausgabe anhand des Datums eingrenzen. Es könnten allerdings auch noch die Marken mit Prägezeichen „Kreuz im Oval“ sein. Aber „nur“ um der Neugier willen wirst Du die Marken nicht ablösen…

Gruss

SH-Sammler
Hanspeter
 
jahlert Am: 27.07.2022 13:35:55 Gelesen: 1500# 4 @  
@ SH-Sammler [#3]

Lieber Hanspeter,

handelt es sich denn nicht bei einem Kofferanhänger um einen ' Bedarfsbeleg'?

Freundliche Grüsse aus dem Sauerland von Jürgen
 
SH-Sammler Am: 27.07.2022 15:50:31 Gelesen: 1477# 5 @  
@ jahlert [#4]

Hallo Jürgen,

klar sind das Bedarfsbelege. Der obere Anhänger wurde aber (zusammen mit einem Kleinpaket bis 300 g) als Drucksache versandt.

Habe ich etwas falsch geschrieben? Etwas, das anders interpretiert werden kann?

Auch Grüsse aus der Hitze

Hanspeter
 
jahlert Am: 27.07.2022 16:09:48 Gelesen: 1467# 6 @  
@ SH-Sammler [#5]

Hallo Hanspeter,

wenn ich in den Katalog sehe, käme ich doch nicht auf die Idee, z.B. eine Zumstein-Nr. 90 A (Michel-Nr. 78 C) von einem Beleg abzulösen.

Diese Kofferanhänger aus der 1. Hälfte des vergangenen Jahrhunderts sind meines Erachtens stark unterschätzte Bedarfsbelege.

Beste Grüsse, Jürgen

[Redaktionell kopiert aus dem Thema "Schweiz Dauerserie Stehende Helvetia"]
 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.