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Thema: Philatelistische Begriffsbestimmungen bei "beschädigten" Briefmarken
christel Am: 10.11.2022 16:47:19 Gelesen: 1275# 1 @  
Begriffe und Beschreibungen bei "beschädigten" Briefmarken

Ich habe in der Vergangenheit des öfteren Begriffe, wie "leicht beschädigt", "fehlender oder bestossener Zahn" und ähnliches in den Angeboten und Beschreibungen verschiedener Verkäufer, Händler und auch Auktionshäuser gelesen.

Diese Begriffe sind ja recht subjektiv zu bewerten. Oder gibt es da bestimmte Grenzen, bei denen man nicht mehr von "kurzem Zahn" oder "bestandener Ecke" sprechen kann.

Hier mal zwei Beispiele mit der Bitte um eure Einschätzung.

Liebe Grüße. Bleibt alle schön gesund.

Eure "Christel"


 
Frankenjogger Am: 10.11.2022 17:07:23 Gelesen: 1258# 2 @  
@ christel [#1]

Das sind beides starke Mängel. Da lässt sich nichts beschönigend beschreiben und somit gibt es auch keinen subjektiven Spielraum.

Die Marken sind quasi Schrott. So meine Meinung.

Viele Grüße,
Klemens
 
TeeKay Am: 10.11.2022 18:13:24 Gelesen: 1231# 3 @  
Die Philatelistische Begriffsbestimmungen und Erläuterungen des BPP [1] sagen dazu folgendes:

" Mit dem Begriff Zahnfehler werden im Wesentlichen Zahnverkürzungen beschrieben. Ein wichtiges Kriterium ist dabei die übliche Durchschnittszähnung einer Ausgabe. Sind beispielsweise die meisten Marken eines Gebietes oder einer Ausgabe in der Zähnung fehlerhaft, reicht eine allgemeine Beschreibung wie z.B. „übliche Zähnung mit (leichten) Zahnverkürzungen“ oder „in der für diese Ausgabe typischen Zähnung“.

Marken können hinsichtlich ihrer Zähnung dabei in einer sinnfälligen Abstufung als „sehr gut“, „gut“, „normal“, „in der für diese Ausgabe typischen Zähnung“, „unregelmäßig“ oder eben „fehlerhaft“ gezähnt beschrieben werden (wobei auch bei einer Feststellung als „fehlerhaft“ noch weiter differenziert werden kann: „verkürzter“, „kurzer“, „fehlender“ oder „ausgerissener Zahn“).
"

Marke 1 hat also eine unregelmäßige Zähnung, mehrere ausgerissene Zähne, Ecke fehlt. Marke 2 hat unregelmäßige Zähnung, mehrere fehlende Zähne, Ecke fehlt und Schürfstelle. Dazu wurde das Stempelgerät zu stark getränkt.

Beide Marken sind nicht in sammelwürdiger, handelsfähiger Qualität. Mit sehr starken Preisabschlägen handel- und sammelbar wären sie nur, wenn es ausgespochen seltene Abarten/Besonderheiten wie z.B. Wasserzeichen, seltene Farben, Gummierungsvariante oder Stempel gäbe.

[1] https://www.bpp.de/philatelistische-begriffsbestimmungen-und-erlaeuterungen/#elementor-toc__heading-anchor-32
 
achim11-76 Am: 11.11.2022 14:21:11 Gelesen: 1149# 4 @  
Die rechte Marke würde ich als Knochen einreihen. Vllt hat sie ja auch noch Einrisse oder Fenster, dann würde es perfekt die Definition von einem Knochen erfüllen.
 
christel Am: 11.11.2022 15:05:08 Gelesen: 1130# 5 @  
Ich gehe mit allen bisherigen Antworten konform. Um so mehr erschrecken mich die Formulierungen von Anbietern und Sachverständigen, die wie folgt lauten:

- bis auf eine Fehlstelle rechts unten keine weiteren Mängel.

- bis auf eine kleine Fehlstelle rechts unten keine weiteren Mängel.
 
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