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Thema: Versand von Grossbriefen ins Ausland
Das Thema hat 40 Beiträge:
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jmh67 Am: 19.11.2022 15:07:59 Gelesen: 2891# 16 @  
@ Angelika2603 [#12]

... warum müssen es 0,85 Briefmarken sein?

Vielleicht weil sie gerade vorhanden sind und der Fragesteller sie aufbrauchen will?

Ich habe z. B. auch noch krumme Werte von früher herumliegen, zu deren Aufbrauch sich Groß- und Maxibriefe sowie Büchersendungen natürlich anbieten, weil darauf genug Platz ist.
 
Araneus Am: 19.11.2022 17:04:18 Gelesen: 2854# 17 @  
Liebe Sammlerfreunde,

ich frage mich, welchen Sinn und welche Zielsetzung die Diskussion auf dieser Seite hat. Die Deutsche Post macht klare Vorgaben für die Freimachung mit Briefmarken. In der Zeitschrift „Postfrisch“ der Deutschen Post, Ausgabe 6/2020 sind diese Vorgaben auf Seite 32 folgendermaßen zusammengefasst [1]:



In der Postbroschüre „Leistungen und Preise“, deren Gültigkeit ausdrücklicher Bestandteil der AGB BRIEF NATIONAL und AGB BRIEF INTERNATIONAL ist, heißt es auf Seite 93 (Ausgabe Stand Juli 2022) [2]:

Bei der Gestaltung der Aufschriftseite aller Briefsendungen muss der Leitfaden „Automationsfähige Briefsendungen“ beachtet werden, der als Download unter deutschepost.de/automationsfaehige-briefsendungen zu finden ist. Briefmarken sind in der oberen rechten Ecke der Aufschriftseite einer Sendung anzubringen.

Und in dem zitierten Leitfaden [3] heißt es:

Briefmarken sind entwertbar innerhalb der Frankierzone anzubringen. An anderer Stelle angebrachte Briefmarken werden grundsätzlich nicht für die Frankierung berücksichtigt.

Damit ist die Ausgangsfrage auf dieser Seite zunächst einmal klar beantwortet. Postwertzeichen auf der Rückseite zählen „offiziell“ nicht für die Freimachung.

Etwas Anderes ist es, inwieweit die MitarbeiterInnen der Post ihre Vorgaben immer korrekt anwenden. Glücklicherweise (für uns Philatelisten) werden die Vorgaben nicht immer pedantisch eingehalten und die Post zeigt sich häufig kulant. So wird das Verkleben von Briefmarken über die Frankierzone hinaus oder außerhalb der Frankierzone wohl nicht beanstandet, obwohl das zu Mehrarbeit bei der Stempelung führen kann.

Man kann natürlich die Grenzen der Kulanz ausreizen und findet vielleicht ahnungslose oder überarbeitete Personen in einer kleinen Filiale, die das eine oder andere durchgehen lassen. Einen philatelistischen Gewinn sehe ich in so entstandenen Belegen aber nicht. Philatelie sollte sich meines Erachtens mit postgeschichtlich relevanten Aspekten befassen und nicht mit den Unzulänglichkeiten einzelner Akteure.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://images.shop.deutschepost.de/MEDIA/PROD_ProductCatalog/2020_06_Postfrisch_Neu_2020_06_Postfrisch_Neu.pdf?profile=original
[2] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/G_g/Gesamtpreisliste/dp-leistungen-und-preise-072022.pdf
[3] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/D_d/dialogpost/downloads/automationsfaehige-briefsendungen-2020.pdf
 
bovi11 Am: 19.11.2022 17:26:39 Gelesen: 2846# 18 @  
@ limingerald [#15]
@ alle

Treppen- oder Dachziegelfrankaturen sind ein Relikt aus der Inflationszeit. Sie eröffnen heutzutage Missbrauch Tür und Tor und sind deshalb zu Recht unzulässig.

Franz-Josef (Araneus) hat das Thema eigentlich erschöpfernd beschrieben.

Solange Jakob.wieberneit sich nicht konkret dazu äußert, warum er ausgerechnet eine exotische Frankatur anbringen will, ist letztlich jede weitere Diskussion zum Thema müßig.

Im Übrigen stelle ich fest:

Wollte man die Eingangsfrage "Ist es grundsätzlich möglich Briefmarken auf die Rückseite zu kleben?" korrekt beantworten, lautet die Antwort natürlich "ja". Es ist grundsätzlich auch möglich, sein Passfoto oder Prilblumen auf die Rückseite des Briefes zu kleben.
 
DL8AAM Am: 19.11.2022 17:31:21 Gelesen: 2842# 19 @  
@ Araneus [#17]

... an anderer Stelle angebrachte Briefmarken werden grundsätzlich nicht für die Frankierung berücksichtigt.

Was aber theoretisch auch bedeutet, das viele, wenn nicht die allermeisten Blocks der DPAG der letzten Jahre standardmäßig nicht zur Frankatur zugelassen sind, zumindest nicht auf standardbriefformatigen Sendungen.;-) Außer man ist bereit, den Extraaufschlag für nicht automatisiert behandelbare Sendungen zu bezahlen, wie für Bierdeckel oder Standardbriefe mit "übler Handschrift" adressiert o.ä. ;-)
 
Araneus Am: 20.11.2022 09:56:58 Gelesen: 2786# 20 @  
@ DL8AAM [#19]

zumindest nicht auf standardbriefformatigen Sendungen

Die Maße für die Frankierzone sind bei Großbriefen dieselben wie bei Briefen im Standardformat. Der einzige Unterschied ist, dass beim Format Groß und Maxi sowohl das Querformat als auch das Hochformat möglich sind und dass hierbei neben rechteckigen auch quadratische Sendungen zugelassen sind.

Für Sendungen in den Basisformaten Standard und Kompakt ist die Rechteckform vorgeschrieben. Die Länge muss mindestens das 1,4-fache der Breite betragen. Die Aufschrift muss parallel zu den langen Seiten ausgerichtet sein.

Außer man ist bereit, den Extraaufschlag für nicht automatisiert behandelbare Sendungen zu bezahlen

„Extraaufschläge“ kommen meines Wissens in der Preisliste der Deutschen Post für Briefe nicht vor. Der zitierte Bierdeckel entspricht nicht den vorgegebene Maßen für einen Standard- oder Kompaktbrief und wird deshalb als Großbrief behandelt. Das ist keine „Extraaufschlag“.

Von einem Aufschlag für schlechte Handschrift habe ich noch nie etwas gehört. Für Briefe gilt hinsichtlich der Maschinenlesbarkeit. „Wünschenswert, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben“ [1].

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] „Leitfaden Automationsfähige Briefsendungen“, Seite 6
https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/D_d/dialogpost/downloads/automationsfaehige-briefsendungen-2020.pdf
 
Nachtreter Am: 20.11.2022 10:49:30 Gelesen: 2762# 21 @  
@ Araneus [#20]

Punkt 1.7: gilt z.B. für rote Briefumschläge, die direkt beschriftet sind - hier ist der Kontrast für die Anschriftenlesemaschinen zu schlecht. Ob man das nun Aufschlag nennen will, bleibt jedem selbst überlassen!

Schönen Sonntag

Nachtreter
 
DL8AAM Am: 20.11.2022 15:41:35 Gelesen: 2706# 22 @  
@ Araneus [#20]

Indirekt abgeleitet:

a) Im aktuellen Postgebührenheft "Leistungen und Preise" (2022) [1] steht unter Briefe und Postkarten "STANDARDBRIEFE müssen so beschaffen sein, dass sie sich maschinell verarbeiten lassen (siehe Hinweis Seite 18.)"

b) auf Seite 18 findet sich der entsprechende Verweis: "Nähere Informationen enthält der Leitfaden „Automationsfähige Briefsendungen“, der zum Download zur Verfügung steht."

c) und im verlinkten Leitfaden [2] wird der direkte Bezug von automatisationsfähig mit "nicht maschinell bearbeitbar" gezogen. ("Nicht vollständig automationsfähig und damit nicht oder nur eingeschränkt maschinell bearbeitbar sind ...")

d) und unter dem Punkt "2 - Maschinenlesbarkeit" wird (neben der physischen Form aus 1.x) auch auf die automatische Lesefähigkeit der Schrift verwiesen:

"Postleitzahl, Bestimmungsort, Zustell- oder Abholangaben, Frankierung und vieles mehr müssen von unseren Sortieranlagen gelesen werden können."

Falls also eine Sendung, d.h. auch die Adressierung, nicht maschinell gelesen werden kann, d.h. nicht automatisiert behandelt werden kann, dann gilt "Für Briefe und Postkarten, die den Anforderungen nicht genügen, wird das Entgelt für das nächsthöhere Basisformat erhoben."

Das heisst theoretisch könnte (...) die Post also bei einer maschinenunlesbaren Adressierung (z.B. auch wegen einer absoluten üblen "Sauklaue") einer Postkarte, d.h. wenn diese nicht mehr automatisiert behandelt werden kann, statt des Postkartenportos, das Porto für einen Kompaktbrief erheben. Zumindest theoretisch. Wobei die heutigen Lesegerätschaften inzwischen zum Teil schon eine recht gute Handschriftenerkennung bieten. Vermutlich dürfte aber eine schludige Sütterlin-Handschrift von den Sortiergeräten ausgeworfen werden. Die Frage ist nur, macht die Post von "ihrem Recht" Gebrauch? Oder schlüpfen diese (wie selbst mit dem neuen Nachentgelt-Label sehr gut sichtbar gekennzeichnete [3]) Sendungen in aller Regel (meist) trotzdem ohne einem Inkasso durch? Vermutlich will sich die Post hier einfach nur die Möglichkeit offenhalten (falls z.B. jemand die Post nachweislich durch vorsätzliches "Unlesbarmachen" der Beschriftung verarschen will).

Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/G_g/Gesamtpreisliste/dp-leistungen-und-preise-072022.pdf
[2] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/D_d/dialogpost/downloads/automationsfaehige-briefsendungen-2020.pdf
[3] https://www.philaseiten.de/beitrag/304944
 
TeeKay Am: 20.11.2022 16:09:53 Gelesen: 2698# 23 @  
@ DL8AAM [#22]

Theoretisch könnte ein Richter der Post auch alle Regeln um die Ohren hauen, weil sie für einen Verbraucher unklar, unverständlich und überraschend sind, wenn man sie sich von zig Seiten aus mehreren PDFs und einer päpstlichen Interpretation der selbigen zusammensuchen muss. Und weil der Post das klar ist, wird kein Nachporto erhoben.
 
Araneus Am: 20.11.2022 16:14:49 Gelesen: 2692# 24 @  
@ DL8AAM [#22]

Hallo Thomas,

in einem Punkt möchte ich dir widersprechen. Briefe müssen zwar maschinell bearbeitbar sein, aber ausdrücklich nicht maschinenlesbar (siehe Beitrag [#20]).

Im Übrigen sehe ich das so: Die Post bietet als kostengünstigste Variante bei Briefen den Standardbrief an. Dieser ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die eine maschinelle Bearbeitung möglich machen. Nur dadurch kann das Briefporto relativ niedrig gehalten werden, in anderen Ländern ist es ja zum Teil deutlich teurer.

Wer diese Bedingungen nicht einhalten will, weil er zum Beispiel dunkelrote oder quadratische Umschläge oder Kunststoffhüllen usw. benutzen will, zahlt keinen "Aufschlag", sondern wählt ein Produkt aus, für das diese Möglichkeiten zulässig sind, also z. B. den Kompaktbrief oder den Großbrief. Die verschiedenen Briefformate definieren sich nicht nur durch die Außenmaße, sondern auch durch unterschiedliche Anforderungen.

Schöne Grüße
Franz-Josef
 
DL8AAM Am: 20.11.2022 16:36:17 Gelesen: 2683# 25 @  
@ Araneus [#24]

Hallo Franz-Josef,

in diesem Punkt möchte ich Dir aber auch widersprechen. Die Post spannt ja (mit verschiedenen Querverweisen aus den zwei Dokumenten) ausdrücklich den Bogen von automatisationsfähig bzw. maschinell bearbeitbar und der Beschriftung, inklusive (aber nicht nur) der Schrift (siehe Beitrag [#22]). ;-)

Was nicht maschinell lesbar ist, ist halt auch nicht maschinell bearbeitbar. Hier muss ein Mitarbeiter manuell nacharbeiten.

Beste Grüße
Thomas
 
bovi11 Am: 20.11.2022 16:58:39 Gelesen: 2668# 26 @  
Mit der einleitenden Frage hat das alles nichts mehr zu tun.
 
achim11-76 Am: 20.11.2022 17:29:58 Gelesen: 2651# 27 @  
@ bovi11 [#26]

Sehe ich genauso und ihr verunsichtert damit den armen Kerl eher, als das ihr ihm eine Hilfe seid.
 
bovi11 Am: 20.11.2022 17:47:33 Gelesen: 2641# 28 @  
@ achim11-76 [#27]

Mein Bedauern für den „armen Kerl“ hält sich in Grenzen.

Er stößt zwar die Frage an, erklärt aber mit keinem Wort, warum er rückseitig Marken aufkleben will und das, obwohl sich die Frage aufdrängt.
 
nagel.d Am: 20.11.2022 18:24:48 Gelesen: 2628# 29 @  
@ bovi11 [#28]

Genau diese Frage habe ich in [#5] schon aufgeworfen, mit dem Hinweis, dass sich mir die Frage nicht erschließt.
 
Angelika Am: 20.11.2022 18:40:50 Gelesen: 2617# 30 @  
@ nagel.d [#29]

Er schreibt oben, dass er 8 x 0,85 aufkleben will und damit ist mehr als die Hälfte des Umschlages zugepflastert.

Selbst beim Einschreiben an meine lieben Inder (die wollen ihre Belege immer per Einschreiben) ist dann noch Platz für das Label und die (oft lange Adresse) und 0,85 ist ein gängiges Briefporto, also nichts was ich unbedingt aufbrauchen muss. Deswegen oben meine Frage.

Viele Grüße
Angelika
 
achim11-76 Am: 20.11.2022 19:54:59 Gelesen: 2580# 31 @  
Vllt habt ihr es auch falsch gelesen, vllt meinte er 85 x 8 Cent. :)
 
nagel.d Am: 21.11.2022 07:09:47 Gelesen: 2537# 32 @  
@ Angelika2603 [#30]

Mir erschließt es sich einfach nicht warum er auch Briefmarken auf die Rückseite kleben will. Selbst bei 8 x 0,85 Euro reicht der Platz auf der Vorderseite aus.
 
drmoeller_neuss Am: 21.11.2022 09:22:48 Gelesen: 2511# 33 @  
@ nagel.d [#32]
@ alle

Die Antwort auf die Frage "Ist es grundsätzlich möglich Briefmarken auf die Rückseite zu kleben" lautet:

- aus technischen Gesichtspunkten: ja, solange die Briefmarken auf der Rückseite kleben bleiben und nicht abfallen. Ein gesetzliches Verbot gibt es nicht
- aus postalischen Gesichtspunkten: nein, da eine solche Sendung nicht automatisiert bearbeitet werden kann.

Grundsätzlich besteht die Gefahr bei solchen "Spielereien", dass irgendein engstirniger "Tintenpisser" bei der Post das beanstandet und der Brief mit dem berühmten Klebezettel und den entsprechenden Hinweisen auf die AGBs zurückkommt. Vielleicht verwechselt man auch den Adressat und den Absender, oder die auf der Rückseite befindlichen Briefmarken werden nicht entdeckt und der Brief als unterfrankiert behandelt.

Zusammenfassung: Wichtige Briefe, die schnell ankommen sollen, müssen "regelkonform" sein, d.h. möglichst keine Handschrift und die Briefmarke (Einzahl !) in die obere rechte Ecke, oder noch besser, gleich ein Frankierlabel.

"Unwichtige" Briefe für die Frankaturstufensammlung dürfen natürlich davon abweichen. :)
 
nagel.d Am: 21.11.2022 11:54:03 Gelesen: 2475# 34 @  
@ drmoeller_neuss [#33]

Danke für die Erklärung die natürlich nachvollziehbar ist und jedem eigentlich klar sein dürfte. was mich jedoch interessiert ist, warum es unbedingt die große Anzahl der 0,85 Euro Briefmarken sein muß, für die eigentlich auch der Platz reicht.
 
filunski Am: 21.11.2022 13:15:16 Gelesen: 2450# 35 @  
@ nagel.d [#29]
@ nagel.d [#32]
@ nagel.d [#34]

Oh Herr, wo bleibt der Blitz? ;-)


 
pako Am: 21.11.2022 16:29:47 Gelesen: 2399# 36 @  

 
nagel.d Am: 21.11.2022 18:04:36 Gelesen: 2361# 37 @  
Damit wäre die Frage geklärt.

@ Jakob.wieberneit [#36]

Ich hätte ich dieses Foto persönlich viel früher zur Aufklärung erwartet.
 
TeeKay Am: 21.11.2022 19:16:37 Gelesen: 2336# 38 @  
@ nagel.d [#37]

Nicht jedermanns Leben dreht sich um das Forum. Auch dann nicht, wenn eine Frage gestellt wurde.
 
achim11-76 Am: 21.11.2022 20:19:33 Gelesen: 2316# 39 @  
Das sieht eher nach DIN A5 aus (halbe Seite Druckerpapier), DIN A3 wäre zwei Seiten Druckerpapier oder wie früher in der Schule die Zeichenblöcke.
 
DL8AAM Am: 21.11.2022 20:25:38 Gelesen: 2310# 40 @  
@ achim11-76 [#39]

Die Angabe A3 wurde aber bereits zeitnah auf A5 korrigiert. In einem separaten Posting. Leider können ja alte Beiträge, auf die jemand geantwortet hat, ja nicht mehr direkt editiert werden.
 

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