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Thema: (?) (6) Bund: Portobestimmung für Sendungen nach Schweden
schwede591 Am: 10.12.2022 15:38:24 Gelesen: 1005# 1 @  
Portoermittlung für Bund Paketeinlieferungsschein 800 gr. nach Schweden ?

Unten seht Ihr nun der Scan vom Beleg zur Fragestellung, bei dem ich mit Hilfe des Michel Postgebühren-Handbuches Deutschland von 2015 und der Porto-Fibel Deutschland aus dem Stollberger BM Verlag folgendes Porto berechnen würde.

Für die Portozeit 1. April 1966 bis 30. Juni 1971 habe ich ermittelt:

DM 3,20 für ein Päckchen (Paket?) 800 Gramm je 50 gr. DM 0,20
DM 2,40 Luftpostgebühr je 50 gr. DM 0,15
DM 1,00 Eilzustellungsgebühr
DM 6,60 Gesamtgebühr

Ob das so richtig ist, kann ich nicht beurteilen, da ich nicht weiß, ob Paket und Päckchen damals unterschiedlich behandelt wurden und es noch andere spezielle Paket-Tarife gab.

Mehrere Sachen sind noch bedenkenswert:

1. Der Leitweg von der Lederfabrik Hans Römer in Neu-Ulm. Römer hatte wohl in seiner Poststelle aufgrund der vielen Paketlieferungen eigene Paketlabel. Neu-Ulm ist einiges vom Postamt 7023 Stuttgart Flughafen entfernt (etwa 80 KM)
Wer hat das Porto ermittelt: Hans Römer selbst, ein weiteres Postamt in Neu-Ulm oder das Flughafen Postamt?

2. Wenn zwei Postämter beteiligt waren, dann hätte 7023 Stuttgart, sofern das Porto falsch war, einen Taxvermerk angebracht. Hier haben es aber die Schweden gemacht (Lösen 240 Öre), die sich aber sicher bei den deutschen Postgebühren
nicht auskannten.

3. Annahme: wenn die DM 5,80 richtig wären und meine Berechnung falsch, dann würde die schwedische Belegung mit Lösen nicht eine Nachgebühr im eigentlichen Sinne sein, sondern eine lokal schwedische Gebühr für Nebengebühren wie z.B. Lieferung zur Firma (AB Tika….) mit Express.

Der Facit Schweden Postal X schreibt dazu: „ein Teil der Etiketten wurde angewandt für den Zoll für z.B. sog. Dragarpengar (Botengeld) (siehe se1042pdf) und eine kleine Verbreitung gab es für den Zollbetrag“.

Im linken (unteren) Bereich ist ein violetter Stempel „utan avgift till tullverken“ zu sehen.

Soll heißen: Keine Abgabe an die Zollbehörde! Der Stempel ist nicht ganz zu sehen!

Was sagt Ihr zu diesem Beleg, vielleicht könnt Ihr die Rätsellösung geben…das wäre toll!

Mehrere Anfragen an einen Spezialisten für Bund und an die ArGe Bund liefen leider ins Leere!

Auf jeden Fall ganz herzlichen Dank für Eure Bereitschaft zu helfen,mein schwedischer Sammlerfreund wird sich freuen und
herzliche Grüße

Matthias Hapke
FG Nordische Staaten


 
ligneN Am: 10.12.2022 17:10:33 Gelesen: 985# 2 @  
Pakete und Päckchen sind zwei ganz unterschiedliche Dinge. Beides sind eigene UPU-Abkommen, separat etwa vom normalen UPU-Abkommen für Briefpost.

Hauptunterschied: Päckchen (petit paquet) kann man nicht durch die Post versichern. Die meisten Postverwaltungen lassen/liessen aber Einschreiben als Zusatzbehandlung zu. Pakete sind dagegen stets versichert, seitens der Post.

Bei Firmen kommt dazu oft eine private Transportversicherung. Notwendig, falls die postseitige Versicherung einen Wert nicht abdeckt oder der Inhalt seitens der Post von einer Versicherung ausgeschlossen ist.

Hier ist es eindeutig ein Paket, per Luftpost und Express. Römer war Selbstbucher. Stuttgart-Flughafen war die nächstgelegene Auswechselstelle für den Auslandsverkehr per Luftpost. Es sind keinerlei Nachportovermerke zu sehen.

Auch wenn kein Zoll anfiel, gab es bei den meisten Zollverwaltungen grundsätzlich eine Behandlungsgebühr für die Verzollung von Poststücken, die stets zu entrichten war.
 
TeeKay Am: 10.12.2022 17:18:27 Gelesen: 979# 3 @  
Wäre es ein Päckchen, hätten wir hier keine Paketkarte vorliegen.

Eil-Luftpostpakete nach Schweden kosteten 1968:

290 Pfennig bis 1kg (hier 800g) für das Paket
2x90 Pfennig für 2x500g Luft
110 Pfennig Eil
= 580 Pfennig, die korrekt vermerkt wurden.

Für Luftpostpakete bestand Freimachungszwang. Ich sehe aber keine Freimachung, jedenfalls nicht auf der Vorderseite.

Michel Postgebührenhandbuch ist nett, aber grob unvollständig. Du solltest dir das Postbuch 1945-1992 von Werner Steven besorgen, das immer noch nicht komplett ist, aber deutlich umfangreicher als Michel.
 
schwede591 Am: 10.12.2022 18:02:43 Gelesen: 963# 4 @  
Super, ich danke Euch !

Matthias
 
Lammfell Am: 10.12.2022 18:10:46 Gelesen: 960# 5 @  
@ TeeKay [#3]

Bei Selbstbuchern gab es keine Freimachung auf der Paketkarte-zumindest nicht in den 80ern.

Die Pakete wurden mit Einlieferungsliste bei der Post angeliefert, dort auf Korrektheit (vom Einlieferer veranschlagtes Porto, Gewicht ...) überprüft und das Porto vom Bankkonto abgebucht. Die Luftpost-Pakete wurden nach der Kontrolle bereits von normalen Paketen getrennt befördert.
 
schwede591 Am: 10.12.2022 21:44:36 Gelesen: 925# 6 @  
Hallo Thomas (TeeKay),

danke Dir noch einmal besonders für die schnelle Beantwortung der Frage.

Könntest Du mir bitte noch schreiben, von wann (Datum) bis wann (Datum) das Paketporto 2,90 DM, die Luftpostgebühr 1,80 DM und die Expressgebühr 1,10 DM galten, das wäre total toll?

Ganz herzlichen Dank

Matthias
FG Nordische Staaten
Ländergruppenleiter Schweden
 
schwede591 Am: 10.12.2022 21:54:56 Gelesen: 923# 7 @  
Hallo zusammen,

nun muß ich noch einmal zwei Fragen in die Runde stellen:

erstens: haben wir in Deutschland einen Katalog mit sämtlichen auf Postformularen bzw. Briefen aufgeklebten "Zetteln" oder Aufkleber? Auf der Homepage des schwedischen SSPD (Gesellschaft für postale Dokumentation) ist ein solcher hinterlegt.

zweitens: ich vermute, dass die Fa. Hans Römer die Gebühren anhand eines Postabrechnungsbuches regelmässig mit der Post abgerechnet, da ja keine Briefmarken verwendet wurden!?

Wer kann helfen?

Ganz herzlichen Dank und einen schönen Abend

Matthias
 
Araneus Am: 10.12.2022 22:18:36 Gelesen: 915# 8 @  
@ schwede591 [#7]

Hallo Matthias,

das Selbstbuchen war in der Postordnung [1] von 1963 in § 43 geregelt. Danach musste der Selbstbucher die Sendung mit den postdienstlichen Klebezetteln versehen und sie in ein Einlieferungsbuch eintragen. Hierbei waren das Gewicht und die Gebühr zu vermerken.

In Punkt (4) des genannten Paragrafen heißt es: Die Gebühren für selbstgebuchte Paketsendungen werden durch Abbuchen vom Postscheckkonto eingezogen, wenn die Sendungen in ein Einlieferungsbuch eingetragen sind.

Eine Freimachung mit Postwertzeichen oder Freistempeln war also nicht vorgesehen.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl163s0341.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl163s0341.pdf%27%5D__1670706934665

(der komplette Link muss kopiert und in die Adressleiste des Browsers eingegeben werden!)
 
schwede591 Am: 11.12.2022 20:37:51 Gelesen: 860# 9 @  
Hallo Franz-Josef,

ganz herzlichen Dank für Deine hilfreiche Antwort und
schöne Feiertage

Matthias
 
TeeKay Am: 11.12.2022 22:18:14 Gelesen: 844# 10 @  
@ schwede591 [#6]

Die Eilzustellung kostete seit dem 23.12.1950 = 110 Pfennig. Warum die nie erhöht wurde - keine Ahnung. Die 290 Pfennig für ein 1 kg Paket galten vom 01.01.1968 bis 01.01.1969. Die 90 Pf pro 500 g Luftpost galten von 1963 (keine Konkretisierung im Postbuch) bis zum 30.06.1974.

In der Kombination war es also nur vom 01.01.1968 bis 31.12.1968 möglich.

Ein Katalog der amtlichen Klebezettel ist mir nicht bekannt. Für R- und V-Zettel gibt es eine Arge [1],

[1] http://arge-r-v-zettel.de
 
schwede591 Am: 11.12.2022 22:33:46 Gelesen: 841# 11 @  
Super,

ich danke Dir ganz herzlich!
 
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