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Thema: AGB der DPAG: Gültigkeit des Portocodes darf nicht auf 14 Tage beschränkt werden
drmoeller_neuss Am: 07.03.2023 14:20:06 Gelesen: 1100# 1 @  
AGBs der Deutschen Post - Verbraucherzentrale zieht Giftzähne

Die Deutsche Post darf die Gültigkeit der "Mobilen Briefmarke" bzw. des Portocodes nicht auf 14 Tage beschränken. Das Landgericht Köln sieht hier eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers entgegen den Geboten von Treu und Glauben (LG Köln, Urteil vom 20.10.2022 33 O 258/21, nicht rechtskräftig) [1]. Die entsprechende AGB-Klausel ist unwirksam (vgl. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB). Geklagt hatte der Dachverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

Die Post hatte dem Gericht wenig entgegenzusetzen. Weder nützt die Bezeichnung der mobile Frankierung als „ad-hoc Frankierung zum sofortigen Gebrauch“, noch kam die Post damit durch, im Erwerb einer mobilen Briefmarke einen Frachtvertrag mit verkürzten Verjährungsvorschriften zu sehen (vgl. § 407, 439 HGB). Ein Frachtvertrag kommt erst durch den Einwurf der Sendung in den Briefkasten zustande und nicht schon durch den blossen Kauf einer mobilen Briefmarke. Dabei hatte das Landgericht offenbar nicht einmal berücksichtigt, dass bis zu 20 mobile Briefmarken gleichzeitig gekauft werden können.

Auch das letzte Argument der Post, eine verlängerte Gültigkeitsdauer mobiler Briefmarken öffne Fälschern Tür und Tor, konnte das Landgericht mit einfacher Mathematik widerlegen. Würden nur Zahlen für den achtstelligen Code verwendet, ergeben sich 100 Millionen verschiedene Zahlenkombinationen. Angesichts von 12 Mio. verkauften mobilen Briefmarken pro Jahr würde die Anzahl der Codes für einen Zeitraum von acht Jahren und 4 Monaten ausreichen. Nun verwendet die Post aber Buchstaben und Zahlen. Dann würden sich sogar 1000 Milliarden Kombinationsmöglichkeiten ergeben (32 hoch 8). Dann könnten 50 Jahre lang alle mit der Deutschen Post verschickten Briefe mit dem mobilen Porto freigemacht werden, bevor die Codes ausgehen.

Laut dem Schwaneberger Verlag vorliegenden Informationen hat die Deutsche Post angekündigt, Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln einzulegen. Möglicherweise wird sogar erst der Bundesgerichtshof die endgültige Entscheidung treffen.

Fazit: Hier haben die Verbraucherverbände wieder einmal einem Monopolisten die Giftzähne gezogen. Mit einfacher Schulmathematik schmolzen die Argumente der Postler dahin wie das Eis in der Arktis im Klimawandel. Ein Bahngutschein setzt sich aus sieben Buchstaben und Zahlen zusammen und ist fünf Jahre lang gültig. Bislang sind der Bahn die Gutscheine nicht ausgegangen. Die Post behauptet dagegen, mit einem doppelt so langen Code nur zwei Wochen auskommen zu können. Technisch begründen lässt sich das nicht. Setzt die gelbe Konzernzentrale hier auf den vergesslichen Verbraucher oder waren einfach nur Dilettanten am Werk? Die AGBS sind bis heute nicht angepasst worden. Vielleicht müssen die Verbraucherschützer hier noch einmal nachfassen. [2]

Schade, denn eigentlich spart die Mobile Briefmarke dem Verbraucher Zeit und Wege für den Kauf klassischer Briefmarken.

[1] https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2022/33_O_258_21_Urteil_20221020.html
[2] https://www.deutschepost.de/de/m/mobile-briefmarke/haeufige-fragen.html
 
Bendix Gruenlich Am: 25.04.2023 22:57:14 Gelesen: 941# 2 @  
Für die Post ist ja die Briefmarke die „sympathischste Möglichkeit der Freimachung“ hab ich mal vor Jahren auf der website der Post gelesen.

... und die Post tut halt viel um sie abzuschaffen.

Ein handgeschriebener Code soll es sein. Aha!

Auch die „Frankfurter Allgemeine“ hatte seinerzeit zum Thema etwas gemeldet. Nichts Neues zum detaillierten Bericht von Dr. Moeller.



Aber mir war bis dahin neu, dass diese tollen Codes nur eine Lebensdauer von 14 Tagen haben. Ich konnte das kaum fassen.

Reizlos, hässlich und dann auch noch nur beschränkt funktional? Kürzere Laufzeiten, da fielen mir nur einzelne schweizerischen Sondermarken für Sonderflüge aus den 1960-ern ein.

Ach ja, einen Rechner brauchst auch, damit der mir den Code erzeugt. Na super, dann ist es ja modern. Must have!

Ich hab aufgelacht, geflucht und dann war ich wütend – das ist also der Fortschritt - von allem weniger - weniger leistungsfähig, weniger Spaß, weniger Schönheit, weniger Lust. Es wird doch wirklich alles getan, um einem das Leben sauer zu machen. Ist das der finale Sieg der puritanischen Bewegung? Stecken etwa saudische Wahhabiten (strenges Bilderverbot, deswegen arbeiten die mit Kalligraphie) dahinter?

Unter Tränen habe ich mein Frankaturalbum umklammert (weil es ja wohl nur eine Frage der Zeit sein wird, bis man mir das wegnimmt).

Hier mal etwas daraus - nur zur Erinnerung, was so möglich ist.



Darauf besser verzichten (und besser für wen)? Nein! Da kämpfe ich bis zur letzten Briefmarke!

Den Gedankengang wollte ich mal mit Euch teilen.
 
Jürgen Witkowski Am: 16.06.2023 18:09:30 Gelesen: 711# 3 @  
Verfallsdatum digitaler Briefmarken bleibt rechtswidrig

16. Juni 2023, 11:05 Uhr, von Ingo Pakalski

Die Post reagiert schnell: Ab sofort können alle digitalen Briefmarken noch drei Jahre nach dem Kaufdatum genutzt werden. Die 14-Tage-Frist ist rechtswidrig. Die digitale Briefmarke hat laut Gericht eine zu geringe Gültigkeitsdauer. Die Deutsche Post hat erneut vor Gericht verloren. Das Landgericht Köln entschied schon Ende 2022, dass die Deutsche Post rechtswidrig handelt, wenn die Gültigkeitsdauer von digitalen Briefmarken lediglich 14 Tage beträgt. Die Post legte Berufung ein, die das Oberlandesgericht Köln nun zurückwies. Damit ist das Urteil des Landgerichts Köln rechtskräftig. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband hin.

Die Deutsche Post erklärte auf Nachfrage von Golem.de, dass ab sofort "alle gültigen" digitalen Briefmarken "bis drei Jahre nach Kaufjahr gültig sind". In den nächsten zwei Tagen sollen auch die entsprechenden Passagen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Hinweistexte dazu aktualisiert werden.

Quelle und weitere Informationen: https://www.golem.de/news/deutsche-post-vor-gericht-verfallsdatum-digitaler-briefmarken-bleibt-rechtswidrig-2306-175014.html?utm_source=nl.2023-06-16.html&utm_medium=e-mail&utm_campaign=golem.de-newsletter

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
Seku Am: 17.06.2023 17:27:02 Gelesen: 635# 4 @  
Hallo an die interessierte Runde,

ich habe soeben eine Meldung hereinbekommen:

Die "Rechtslupe" schreibt aktuell dazu

Mobile Briefmarken – mit befristeter Gültigkeitsdauer

Die von der Deutsche Post AG verwendete Vertragsbestimmung, wonach „Mobile Briefmarken“ mit Ablauf einer 14-tägigen Frist nach Kaufdatum ihre Gültigkeit verlieren, benachteiligt die Käufer unangemessen und ist insoweit unwirksam. Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 13. Juni 2023

gesamter Bericht hier [1]

Ich wünsche einen schönen Sonntag

Günther

[1] https://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/mobile-briefmarken-mit-befristeter-gueltigkeitsdauer-3240932
 
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