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Thema: Event Team der Deutschen Post darf auf Messen im Ausland nichts mehr verkaufen
Richard Am: 06.06.2023 09:30:09 Gelesen: 1260# 1 @  
Zitat aus der DBZ Deutschen Briefmarken Zeitung vom 5.6.2023, Seite 4:

Event Team der Deutschen Post darf auf Messen im Ausland nichts mehr verkaufen

Wie die Deutsche Post im Mai mitteilte, darf deren Event Team auf Messen im Ausland nichts mehr verkaufen:

Bedingt durch eine Gesetzesänderung kann das Event-Team der Deutschen Post ab sofort auf ausländischen Messen leider keine Produkte mehr zum direkten Verkauf anbieten. Vor Ort können allerdings Bestellungen aufgenommen werden, die über das Service- und Versandzentrum der Deutschen Post umgehend bearbeitet werden.

Sonderstempelwünsche sind weiterhin an die Sonderstempelstelle in Weiden zu richten. Es erfolgt keine Stempelung vor Ort."

Ob dies im Umkehrschluss bedeutet, so die DBZ, dass ausländische Postverwaltungen auch nichts mehr auf Messen in Deutschland verkaufen dürfen, liess sich vor Redaktionsschluss nicht klären.


Die IBRA Essen hat inzwischen vermutlich einheitlich gezeigt, dass Marken ausländischer Postverwaltungen in Deutschland weiterhin verkauft werden dürfen.
 
drmoeller_neuss Am: 06.06.2023 12:01:17 Gelesen: 1192# 2 @  
@ Richard [#1]

Du solltest die Deutsche Post einfach auf die Gesetzesänderung ansprechen.

Vielleicht hat es mit den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen in Europa zu tun. Es wäre aber kein Problem, die Mehrwertsteuer aufzuschlagen oder ggf. auch die Marken weiterhin zum Postpreis zu verkaufen und die Steuer selbst zu übernehmen.

Oder das Arbeitsrecht schlägt hier gnadenlos zu.

Die dritte Variante ist, dass es sich für die Deutsche Post schlicht nicht lohnt, ein eigenes Eventteam ins Ausland zu schicken. Hotel- und Tagesspesen schlagen zu, und die Reisezeit muss bezahlt werden. Der Umsatz muss erst einmal hereingeholt werden. Postfrische verkaufte Briefmarken sind für die Deutsche Post kein Gewinn im Sinne der Konzernrechnungslegung, da für die noch nicht erbrachten Postdienstleistungen entsprechende Rückstellungen gebildet werden müssen. Nur verkaufte Kartonphilatelie ist direkter Gewinn, abzüglich der Herstellungs- und Vertriebskosten.

Niemand hindert aber die Post daran, eine Agentur oder einen Händler vor Ort mit dem Verkauf zu beauftragen.
 
22028 Am: 06.06.2023 13:34:13 Gelesen: 1149# 3 @  
@ Richard [#1]
@ drmoeller_neuss [#2]

Wie man hörte wurde bei der IBRA 2023 z.B. der Stand der Postverwaltung von Fiji vom Zoll kontrolliert und der Stand dann geschlossen und alle Briefmarken konfisziert. Kann mir gut vorstellen, dass die die Papiere nicht komplett hatten. Ich denke die Deutsche Post würde es im Ausland (nicht EU zumindest) auch nicht einfach haben.
 
nagel.d Am: 06.06.2023 18:25:27 Gelesen: 1055# 4 @  
Stichwort IBRA: dort habe ich es an Schaltern ausländischer Postverwaltungen selbst erlebt, dass dort die Mehrwertsteuer (Deutscher Steuersatz) hinzugerechnet wurde. Ergo dann auch vermutlich abgeführt an die deutsche Finanzverwaltung. Das wäre dann umgekehrt durchaus auch anwendbar. so meine Meinung.

Klarheit schafft hier wirklich die Deutsche Post mit einer (ausführlichen) Stellungnahme.
 
saeckingen Am: 07.06.2023 08:26:09 Gelesen: 971# 5 @  
Die Überschrift kann meiner Meinung nach nicht stimmen. Warum soll Deutschland das der Deutschen Post AG verbieten? Ansonsten kann es keine Gesetzesänderung geben, die das verbietet - jedes Land macht seine eigenen Gesetze und somit kann kein "Verbot für das Ausland" erlassen werden.
 
DL8AAM Am: 19.06.2023 16:08:17 Gelesen: 711# 6 @  
Hierzu kam im aktuellen Email-Newsletter der DBZ eine kurze Ergänzung [1]

Wie sich auf Nachfrage bei der Deutschen Post inzwischen ermitteln ließ, ist der Grund für diese Änderung kein „Verkaufsverbot“, sondern die Reaktion des Unternehmens auf „diverse Neuerungen im europäischen Mehrwertsteuerrecht, die in der letzten Zeit in Kraft getreten sind.“ …

Dafür müsste aber ein Weltkonzern, wie die DPAG (so wie die anderen auf Messen verkaufenden, nationalen Posten), doch eine praktikable und legale Lösung finden können? In Zweifelsfall verkauft die Post eben über einen im Gastland aktiven "Messestanddienstleister" (sie wie es die DPAG ja selbst auf der IBRA gemacht hat, selbst dort hat die Post ja ihre Marken nicht selber verkauft), der dann die entsprechende MWSt/VAT abführt. So ist das aber keine gangbare Alternative, der australische Besucher des DPAG-Stands auf einer großen internationalen Messe (sagen wir mal auf der Bukarest 2024 oder gar auf der Bosten 2026) bestellt vor Ort etwas, dass er am Stand ausgestellt sieht, er muss es bestellen und die Post verschickt dann die Bestellung Wochen später für zusätzliche teure Versandkosten aus Deutschland in alle Welt. Da kauft dann dort doch keiner mehr - wenn man gerne gerade die eine 85 Cent-Marke haben möchte (oder eine Marke zum abstempeln für den Messepass braucht). Komplett weltfremd. Frag doch mal, wieviele IBRA-Besucher sich so einen schönen rumänischen IBRA-Block einfach mal so spontan bei Vorbeischlendern gegönnt haben, der war selbst für mich als (im wesentlichen) "Nichtmehrbriefmarkensammler" ein absoluter Hingucker.

Auf der New York'2014 durfte ich beim DPAG-Stand die 20 Cent-Briefmarke für den Messestempel ("kein Stempelabschlag ohne Briefmarke") nicht mit Eurocent bezahlen, sondern umgerechnet irgendetwas in US-Cent (und sicherlich plus US-VAT). Wo sollte da das Problem (für einen Weltkonzern) sein.

Der Weltkonzern DPAG hat sicherlich in jedem denkbaren Land bereits heute eine wirtschaftlich aktive Niederlassung unter dem Markenname DHL (die sicherlich dort steuerlich "angemeldet" ist), die man für den Verkauf einsetzen könnte. Dann verkauft eben nicht Weiden in Bukarest steuerlich die Marken, sondern "DHL Bukarest". Problem gelöst.

Falls das DPAG-Verhalten aber Schule macht, machen Stände "fremder" Posten bei ausländischen Messen absolut keinen Sinn mehr. Bestellen kann ich auch Online, zumal das sichtbare Angebot dort auch größer ist.

Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.philapress.de/2023/06/16/deutsche-post-messen-ausland-briefmarken-bestellungen/
 
Nachtreter Am: 19.06.2023 21:14:54 Gelesen: 646# 7 @  
@ DL8AAM [#6]

Die Postdenke ist doch bei diesem Verhalten klar: Irgendwann heißt es, dass es sich nicht mehr lohne (zu wenig Umsatz, Blabla ...) und man die Auslandsauftritte zusammenstreicht. Schon spart man (Post oder beauftragte Agentur) Stand-, Personal-, Reisekosten usw.

Das ist wie bei den Postbankschliessungen. Da fragt man sich auch, ob tatsächlich das geänderte Kundenverhalten daran schuld ist oder weil der Kunde genötigt wird die Arbeit der Bank zu übernehmen!

Viele Grüße
Nachtreter
 
Eric Scherer Am: 20.06.2023 09:43:25 Gelesen: 569# 8 @  
Leider ist die Rechtslage sehr komplex und die Praktiken der Ämter werden auch leider nicht einfacher. Das betrifft übrigens nicht nur die DPAG sondern alle, die Ware im Ausland anbieten wollen - also auch Händler.

In den meisten US-Staaten gibt es eine sehr einfach und unbürokratische Lösung, da in den USA ja sehr viele unterschiedliche Binnenmehrwertsteuern vorliegen, haben die Übung.

Das Problem ist damit letztlich die Corporte Compliance von Grossunternehmen, die es der DPAG nicht erlauben, in Grauzonen zu operieren.

Das ganze ist aber sehr schade.
 
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