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Thema: Postmietbehälter Postsäcke
Nicky Am: 13.11.2023 14:25:44 Gelesen: 1663# 1 @  
Hallo Sammlerfreunde,

ich bin im Besitz von einem Postmietbehälter und Postsäcken aus der ehemaligen DDR.

Naja, der kleine Postschalter auf dem Dorf hat eben einiges übrig gelassen.

Gibt's für derartige Dinge Sammler? Hat jemand einen Hinweis für mich. Zum wegwerfen zu schade, da blutet mein Herz. Und die Säcke sind nagelneu.

Beste Sammlergüße
Nicky
 
nagel.d Am: 13.11.2023 14:48:31 Gelesen: 1655# 2 @  
Mit Sicherheit gibt es dafür Sammler.
 
Richard Am: 17.11.2023 15:01:42 Gelesen: 1020# 3 @  
@ Nicky [#1]

der kleine Postschalter auf dem Dorf hat eben einiges übrig gelassen.

Ich denke, was übrig blieb war entweder Volkseigentum = Staatseigenrum oder direkt im Eigentum des DDR Staates.

Als die Vereinigung der DDR mit der Bundesrepublik durch beide Parlamente beschlossen wurde, ging dieses Eigentum in das Eigentum der Bundesrepublik (oder Bundespost) über.

Möglicherweise ist die Wegnahme als strafbar anzusehen (Diebstahl, Hehlerware), vermutlich aber auch verjährt.

So wie ich ihn kenne, wird sich unser Jurist noch meldet.

Schöne Grüsse, Richard
 
drmoeller_neuss Am: 18.11.2023 16:25:10 Gelesen: 554# 4 @  
Die Deutsche Post wird das nicht mehr jucken. Hehlerei verjährt in der Regel in 5 Jahren (StGB §78 Abs. (3) Satz 4), aber die Post hat für diese Sachen keine Verwendung mehr und der Altstoffwert, wenn überhaupt, dürfte sehr überschaubar sein.

Postsäcke werden schon seit gefühlt Jahrzehnten nicht mehr verwendet, so weit ich weiss, auch wegen des Arbeitsschutzes der Beschäftigten. Das Problem war der Staub, den die Postsäcke im Betrieb verursacht haben.

Dafür gibt es jetzt die praktischen Briefbehälter aus Kunststoff. Auf den postgelben steht "Eigentum der Deutschen Post" und das meint die Post auch ernst. Mir kam jedenfalls zu Ohren, dass Vertreter der Deutschen Post einmal auf einem Tauschtag zu "Besuch" waren und ihr Eigentum eingesammelt haben. Die Belege der verdutzten Händler lagen dann lose auf den Tischen. :)

Postmietbehälter waren eine feine Sache, sind aber mit der DDR untergegangen. Kartons könnten wiederverwendet werden, allerdings gibt es in der Praxis einige Hürden zu überwinden [1]. Vielleicht eine Idee für ein Start-up?

[1] https://wortfilter.de/kartonagen-wiederverwenden-eine-loesung-fuer-die-zukunft/
 
DL8AAM Am: 18.11.2023 19:06:55 Gelesen: 461# 5 @  
@ drmoeller_neuss [#4]

Die Deutsche Post wird das nicht mehr jucken. Hehlerei verjährt in der Regel in 5 Jahren (StGB §78 Abs. (3) Satz 4), aber die Post hat für diese Sachen keine Verwendung mehr und der Altstoffwert, wenn überhaupt, dürfte sehr überschaubar sein.

Es kann auch gut sein, dass die Post "beim Auszug" das Eigentum aufgegeben hat. Die Frage ist, dann wer es dann die Einrichtung (legal) übernommen hat. Das kann der Vermieter/Eigentümer der Räumlichkeiten, ein Entrümpler oder der Entsorger sein. Entrümpler und Entsorger können (je nach Ausgestaltung der vertragsbedingungen) u.U. übernommenes Material auf eigene Rechnung verwerten (d.h. u.U. sogar weiter verkaufen).

Ich war im "früheren Leben" zeitweise in der Verwaltung eines großen, überregionalen Wachdienstunternehmen in der Verwaltung tätig und wir hatten seinerzeit auch die Post als Auftraggeber bzw. wir haben da zum Teil die Aufgabe von Postämtern mitbetreut. Sehr oft hat die Post die Räumlichkeiten (in Absprache mit den Eigentümer der Räumlichkeiten) "voll bestückt" verlassen. Da wäre es auch denkbar, dass Befugte (ich meine hier nicht fremde Müllcontainer-Plünderer) legal Eigentum an ehemaligen (aufgegebenen) Posteigentum erlangen konnten. Was meine damaligen Kollegen erzählten, war zum Teil haarsträubend, die haben teilweise sogar Poststempel in Containern gesehen. Und ich hoffe, "nicht rausgenommen".

Und das war bereits zu den privaten Deutsche Post AG-Zeiten. Ich möchte nicht wissen, wie "gut" damals die Übergabe von der Post der DDR zur Deutschen Bundespost bzw. die Aufgabe/Übergabe von Postamtsräumlichkeiten durchgeführt wurde. Zumindest "teilweise". Mein damaliger Chef war z.B. bei der Übergabe von der NVA zur Bundeswehr persönlich als aktiver NVA-Soldat dabei und was nach seiner Darstellung damals in Nacht zum 3. Oktober "waffenkammertechnisch" passierte, war gelinde gesagt sehr "grenzwertig".

Auch ich habe einiges Postalisches aus der damaligen Zeit auf dem Dachboden stehen. Ich hatte aber ganz offiziell beim legalen "Übernehmer" (dem die Räumlichkeiten gehörten) nachgefragt, ob ich bestimmte Teile bekommen könnte, der sie mir dann überlies. Ich habe zwar keine Poststempel, aber einige nette Dekoartikel, wobei, vieles musste ich aber inzwischen auf Druck des "Frauchens" auch schon wieder entsorgen. Für sie sind "wir" nichts anderes als Messis ;-)

Also einfach pauschal zu sagen, dass diese Dinge grundsätzlich (ursprünglich) aus Diebstahl stammen, muss nicht immer richtig sein.

Beste Grüße
Thomas
 
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