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Thema: Sensationelle Neuentdeckung: Deutsches Reich 223 mit liegendem Wasserzeichen !
Stefan Am: 27.01.2024 09:05:23 Gelesen: 4220# 1 @  
Sensationelle Neuentdeckung nach über 100 Jahren – Deutsches Reich Mi-Nr. 223 (500 Mark) mit liegendem statt stehendem Wasserzeichen 1 (Rauten)

Auch nach über 100 Jahren kann es zu einer Neuentdeckung kommen und der findende Sammler hat quasi einen Sechser im Lotto in seiner Briefmarkensammlung. So geschehen im vergangenen Jahr (2023) beim Zusammenführen von Dubletten aus zwei Lagerbüchern in ein Lagerbuch. Der glückliche Finder – ein fünzehnjähriger Schüler und gleichzeitig Jungsammler - wollte lediglich das Wasserzeichen einer banalen und recht häufig vorkommenden Briefmarke zu 500 Mark mit Motiv „Ziffern im Queroval“ aus der Inflationszeit kontrollieren um diese Briefmarke anschließend korrekt einsortieren zu können.

Bekanntermaßen kommt diese Ausgabe in zwei Varianten mit Wasserzeichen 1 „Rauten“ (Mi-Nr. 223) bzw. Wasserzeichen 2 „Waffeln“ (Mi-Nr. 251) vor. Bei dieser Nominale treten gemäß den Angaben im Michel Deutschland-Spezial keine Farbvarianten oder Doppeldrucke auf, so dass man sich als Sammler dieser Briefmarke bei der Bearbeitung recht zügig entledigen und zu anderen Briefmarken übergehen könnte, sofern man nicht auch Plattenfehler oder sonstige Besonderheiten sucht.

Hintergrund: postalischer Gebrauch dieser Ausgabe ab 1922

Die Briefmarke weist die Nominale zu 500 Mark auf und war Anfang Dezember 1922 in der Portoperiode 10 (PP10) postseitig inflationsbedingt bis dato als seinerzeit höchster Ergänzungswert verausgabt worden, gemäß den vorliegenden Hausauftragsnummern (HAN) gedruckt in zwei Auflagen. Es handelt sich hier zusammen mit den Mi-Nrn. 219-222 um die letzten Ausgaben des Deutschen Reiches auf dem Wasserzeichenpapier Rauten (außer der Mi-Nr. 278 X und Dienst 68 bzw. 95 Y). Die nächste Nachauflage dieser Ausgabe zu 500 Mark erschien ab März 1923 in mehreren Auflagen (Hausauftragsnummern) bereits auf dem damals neuen Wasserzeichenpapier Waffeln (Mi-Nr. 251). Zum Zeitpunkt der erstmaligen Verausgabung der Mi-Nr. 223 war am ehesten eine Verwendung als Porto für Pakete denkbar gewesen - das Briefporto einer Sendung bis 20 g im Fernverkehr lag Anfang Dezember 1922 noch bei 12 Mark. Im März 1923 (Portoperiode 13) war die Inflation in Deutschland bereits so weit fortgeschritten, dass diese Nominale neben dem Paketdienst auch im Briefdienst genutzt wurde. Eine Verwendung dieses Wertes zu 500 Mark als Einzelfrankatur im Briefverkehr zur Erleichterung der Frankierung war im Dezember 1922 bzw. ab März 1923 nicht vorgesehen und war in der PP13 vom 01.03.-30.06.1923 lediglich als Paket bis 5 kg bis zu einer Entfernung von 75 km bzw. für Zeitungspakete über 75 km Entfernung möglich.

Mit dem jetzigen Fund sind nun zwei Exemplare der Nummer 223 Y bekannt geworden. Es handelt sich in beiden Fällen um gestempelte Exemplare. Beiden ist gemein, dass die Entwertung unter Infla-Gesichtspunkten falsch ist. Damit ist eine Lokalisierung des Postortes bzw. Postamtes (oder der Postämter), an dem mindestens ein Bogen ggf. zur Verausgabung gelangt sein sollte, weiterhin nicht feststellbar, was sonst die Suche nach weiteren Exemplaren bei gebrauchten Stücken massiv erleichtern würde. Alternativ ist denkbar, dass der Schalterbogen nach dem Ende der Hochinflation seitens des Reichspostministeriums Berlin Mitte der 1920er Jahre in einem der zu versteigernden Auktionslose ungesehen als Altpapier an Händler bzw. Sammler öffentlich versteigert worden ist, um eigene Lagerbestände zu räumen. Das zweite aufgefundene Exemplar weist ein Stempeldatum von 1930 auf und lässt die Spekulation zu, dass diese an sich auch damals bereits billige und häufig vorkommende Briefmarke entweder als rückseitiger Briefverschluss wie ein Siegel verwendet oder bspw. einer regulären Frankatur beigeklebt wurde. Nach der Währungsreform zum 01.12.1923 lag der Katalogwert einer gestempelten Briefmarke der Normalausgabe bei eher niedrigen fünf Rentenpfennig (Senf-Katalog, Ausgabe 1924/25).
 
Stefan Am: 28.01.2024 09:19:04 Gelesen: 3938# 2 @  
Wie kam es zu diesem seltenen Wasserzeichen?

Gemäß Kohl-Handbuch [1] erfolgte die Herstellung dieser Briefmarkenausgabe im Plattendruck. Ein Druckbogen wies seinerzeit acht Schalterbogen à 50 Briefmarken auf, gesamt 400 Briefmarken pro Druckbogen, welche als Mindestumfang gedruckt worden sein müssen. In der Reichsdruckerei in Berlin muss demnach mindestens ein Schalterbogen mit 50 Briefmarken der anschließenden Qualitätskontrolle entgangen und zusammen mit 19 normalen Schalterbogen in einer Bogentasche verpackt worden sein, welche an die Briefmarken bestellende Oberpostdirektion (OPD) ausgeliefert werden sollte bzw. wurde.

Zu der Kohl-Nummer 202 (Mi-Nrn. 204) [2], welche 1922 ebenfalls auf Papier mit dem Wasserzeichen Rauten erschien, wird vermerkt, dass das Papier vor dem Briefmarkendruck im Plattendruck zuerst in passende Druckbogen zerschnitten, anschließend gummiert und erst danach bedruckt worden ist. Es ist anzunehmen, dass diese Verfahrensweise auch für die Mi-Nr. 223 zur Anwendung kam. Sowohl die Mi-Nr. 204 als auch die Mi-Nr. 223 weisen auf dem Papier eine Gummiriffelung auf, welche in dieser Form erst 1921 eingeführt wurde, weshalb ältere bereits vor dem Zuschnitt als Papierbahn (Endlospapier) gummierte Papierbestände aus Zeiten der Germania auszuschließen sind, welche bspw. für die Mi-Nr. 203 mit liegendem Wasserzeichen zur Verwertung von Restbeständen zur Anwendung kamen.

Der bereits erwähnte Druckbogen der Mi-Nr. 223 umfasste acht Schalterbögen [1], d.h. vom Format her betrachtet vier Schalterbögen senkrecht und zwei Schalterbögen waagerecht (unter philatelistischer Betrachtung einer normal liegenden Briefmarke). Ein Schalterbogen umfasst fünf Briefmarken waagerecht (im Querformat) und zehn Briefmarken senkrecht und entspricht etwa der Größe eines Blattes DIN A4 und ist schlussendlich abhängig vom Zuschnitt (Breite) der Bogenränder. Damit ist ausgeschlossen, dass ein Druckbogen ein quadratisches Format aufwies, welches noch am ehesten zu einer Verwechslung im Papierzuschnitt hätte führen können.



Eckrandstück aus der linken oberen Bogenecke mit Reihenwertzähler und Summenzähler

- Eventuell wollte man in eben jenem Papierzuschnitt sparsam sein und nachkriegsbedingt keine knappen Papierressourcen verschwenden, weshalb ein einzelner vom vorgesehenen Format her eigentlich nicht mehr passender Papierrest vom für den Zuschnitt zuständigen Mitarbeiter einfach gedreht und daraus resultierend mit liegendem Wasserzeichen zurecht geschnitten wurde?
- Dem anschließend für die Gummierung zuständigen Mitarbeiter fiel dieses verkehrt herum liegende Wasserzeichenpapier nicht auf oder wurde ignoriert?
- Als dritte menschliche Instanz bemerkte der Drucker diese falsche Papierlage ebenfalls nicht, obwohl damals jeder Papierbogen einzeln in die Hand genommen und der Druckmaschine zugeführt werden musste?
- Anschließend wurden die Druckbogen gezähnt, in Schalterbogen zerschnitten und händisch abgezählt in Bogentaschen à 20 Schalterbogen verpackt. Auch an diesen Stellen fiel nichts bzw. nicht alles auf?

Die Anzahl musste stimmen und eine entsprechende Sorgfaltspflicht war kontinuierlich erforderlich gewesen, schließlich handelte es sich bei den Briefmarken um Wertzeichen ähnlich wie Bargeld. Vor und nach der Auslieferung wurden Bogentaschen mehrfach auf die passende Stückzahl kontrolliert. Im nachfolgenden Beispiel ist eine Bogentasche der Mi-Nr. 187 von November 1922 zu sehen, welche einige Tage vor den ersten Exemplaren der Mi-Nr. 223 von den chiffrierten Mitarbeitern *143* bzw. *90* in der Reichsdruckerei verpackt bzw. kontrolliert worden sein dürfte.



Bogentasche Mi-Nr. 187 mit Verpackungsdatum vom 08.11.1922, für die Hausauftragsnummer 5907.22

Verteilung der Briefmarken mit dem unbeabsichtigt liegendem Wasserzeichen Rauten

Im Sammelgebiet Deutsches Reich sind Briefmarken mit liegendem Wasserzeichen 1 (Rauten) nicht gänzlich unbekannt. Diese wurden regulär für die bereits erwähnten Mi-Nrn. 203 und 204 mit den seinerzeit hohen Nominalen zu 10 Mark und 20 Mark („Deutsche Gewerbeschau“ vom 02.04.1922) verausgabt. Die Reichsdruckerei nutzte hier eine Möglichkeit, Altbestände von in diesem Fall farbigen Papier der nicht mehr zu druckenden Germania-Ausgaben mit Wasserzeichen 1 aufzubrauchen, die Papierfarbe als weiteres Sicherheitsmerkmal vor Fälschungen verwendend. Die kleineren Werte dieses Satzes wurden bereits auf dem weißen (einfarbigen) Papier mit dem neuen Wasserzeichen Waffeln gedruckt. Als irrtümliche Abart kommt das liegende Wasserzeichen 1 (bisher) bei den Mi-Nrn. 86 I Y; 89 I Y und 220 Y auf weißen (einfarbigen) Papier vor.



Deutsches Reich Wasserzeichen 1 - Rauten - links normalstehend (wie im Michel-Katalog abgebildet) und rechts liegend

Wie man an der jüngst aufgefundenen Mi-Nr. 223 sieht, sind zukünftige Entdeckungen nicht auszuschließen.

Diese Abarten sind allesamt als sehr selten einzustufen und lediglich in gebrauchter Erhaltung in sehr wenigen Exemplaren (mit jeweils einstelliger Stückzahl) bekannt. Dies spricht dafür, dass diese Abarten seinerzeit unerkannt postalisch aufgebraucht wurden. Die breite zeitliche Streuung der betroffenen Katalognummern über mehrere Jahre hinweg (von mindestens 1908-1922) zeigt allerdings auch, dass dieses Phänomen eines unbeabsichtigt liegenden Wasserzeichens Rauten immer wieder auftrat. Zur Mi-Nr. 220 Y (Nominale zu 200 Mark) gesellt sich nun in diesem Satz Briefmarken ein Zwilling zu 500 Mark (hoffentlich als zukünftig zu katalogisierende Mi-Nr. 223 Y). Auch später (bis 1932) kamen Briefmarken mit liegendem statt stehendem Wasserzeichen (hier Wasserzeichen 2 = Waffeln) zur Verwendung, teils beabsichtigt, teils unbeabsichtigt – im Michel-Katalog in der Katalogisierung ergänzend zur Kataloghauptnummer auch dort mit einem „Y“ als Großbuchstabe gekennzeichnet.

Die bisher katalogisierte Mi-Nr. 220 Y zu 200 Mark wurde irgendwann zwischen 1981 und 1996 als eigenständige Unternummer im Michel Deutschland-Spezial aufgenommen und wird im Rundbrief 257 von März 2015 der ArGe Infla-Berlin abgebildet [3]. Der dortige Autor hatte diese Briefmarke 1966 erworben. Bis 2015 war bisher ein gestempeltes Exemplar bekannt, auch in diesem Fall eine derzeit nicht prüfbare Stempelentwertung. Weitere Verweise zur Mi-Nr. 220 Y finden sich zu den Rundbriefen Nr. 33 (neue Folge, Seite 43) und Nr. 123 (Seite 19) von Infla-Berlin. Es ist davon auszugehen, dass für die Mi-Nr. 220 auch das gleiche Prozedere in der Herstellung gilt wie für die in diesem Artikel beschriebene Mi-Nr. 223.

Quellen:

[1] Kohl-Handbuch, 11. Auflage, Anmerkungen auf Seite 1007 (Kohl-Nr. 218) bzw. Seite 1011 (Kohl-Nr. 229)
[2] Kohl-Handbuch, 11. Auflage, Seite 1000 (Kohl-Nr. 202)
[3] https://www.infla-berlin.de/17_Daten/Berichte/A4/246/257Besonderebelegfertig.pdf?m=1434534030& (Seite 9)
 
Stefan Am: 29.01.2024 09:25:00 Gelesen: 3758# 3 @  
Übersicht der bisher bekannten Exemplare der Nr. 223 Y zu 500 Mark

Erstes Exemplar (von 1955):

- erstmaliger Hinweis zur Existenz dieser Abart mit der Vorstellung des ersten Exemplars auf einem Infla-Treffen am 15.09.1955 durch den Infla-Prüfer Albert Burneleit, beschrieben im Infla-Bericht Nr. 48 (Gesamtfolge) von Februar 1957 [4]; das Pendant zu 200 Mark (Mi-Nr. 220 Y) wurde ebenfalls (spätestens) 1955 bekannt
- Abbildung des ersten Exemplars in [5], rückseitig doppelt signiert BURNELEIT INFLA
- Stempelort und -datum anhand der Scans in [5] nicht lesbar, lediglich die Beschriftung im unteren Segment (mit Unterscheidungsbuchstaben) „*1d“
- zuletzt Angebot in der „Schlegel Sonderauktion - Zgonc Raritäten“ des Auktionshauses Schlegel vom 08.02.2019 aus dem Nachlass des österreichischen Baumarktgründers & Raritätensammlers Peter Zgonc (1940-2017), Los 10, Ausruf 10.000,00 Euro; Zuschlag 10.000,00 Euro zuzüglich Aufgeld [6]
- Beschreibung des Auktionsloses: „1922, 500 M. Queroffset dunkelrötlichorange mit LIEGENDEM Wasserzeichen, BISHER IM MICHEL VÖLLIG UNBEKANNT, farbfrisch und einwandfrei gezähnt, trotz nicht zeitgerechter Entwertung ein herausragendes UNIKAT, sign. Burneleit, W und Monogrammstempel sowie Fotoattest Weinbuch BPP 08/2018“
- vorliegendes Fotoattest Dieter Weinbuch BPP vom 27.08.2018; laut Attest handelt es sich bei der Stempelentwertung um einen Falschstempel



Zweites Exemplar (von 2023):

- 2023 wurde dieses Exemplar von einem fünfzehnjährigen Schüler beim Umstecken von Dubletten in ein neues Lagerbuch vorgefunden: bei der Kontrolle des Wasserzeichens (ob Wasserzeichen 1 = Rauten oder ob Wasserzeichen 2 = Waffeln) fiel dem Sammler die Besonderheit dieser Briefmarke auf
- das zweite Exemplar wurde am 06.01.2024 erstmals der philatelistischen Öffentlichkeit auf dem monatlichen Philaseiten-Treff in Essen-Steele [7] vorgestellt und dieser Artikel ansatzweise besprochen
- vorliegendes Fotoattest Rolf Tworek BPP vom 08.12.2023
- Entwertung durch einen Stempelabschlag aus Kötzschenbroda vom 12.08.1930 (24h-Stempel) und damit außerhalb der Gültigkeit dieser Briefmarke (demnach ebenfalls ein Falschstempel wie das erste Exemplar) – der Altmeister Rolf Tworek BPP hat es wieder geschafft, einem schwach abgeschlagen und sehr schwer lesbaren Stempel die relevanten Informationen zu entlocken
- Unterscheidungsbuchstabe vom Postamt 1 (der Buchstabe selbst kaum lesbar, eventuell ein „f“ mit waagerecht verlaufendem Fuß)



Der Ort Kötzschenbroda erhielt 1924 das Stadtrecht. Zum 01.01.1935 erfolgte mit Radebeul der Zusammenschluss zur „Stadt Radebeul“ um einer drohenden Eingemeindung nach Dresden zu entgehen [8]. Die beiden Stempeldatenbanken Philastempel [9] und stampsX [10] führen Stempel von Kötzschenbroda für die Postämter 1 und 2 auf, wobei für das Postamt 1 bis zum Zeitpunkt der Stempelung (1930) die Unterscheidungsbuchstaben in alphabetischer Reihenfolge bis mindestens „e“, also Inschrift „*1e“ vergeben worden sind. Es kann sein, muss aber ausdrücklich nicht, dass auch das erste Exemplar der Nr. 223 Y (lesbar „*1d“) auf die gleiche Art und Weise wie das zweite Exemplar in Kötzschenbroda gestempelt worden ist. Sollte dies wider erwarten zutreffen, wäre es sinnvoll, zukünftig bei der Sichtung von Belegekisten auf Belege mit Ortsstempel Kötzschenbroda UND Stempeldatum nach Inflationsende 1923 zu achten und bei einen vorgefundenen Beleg sich die Frankierung anzuschauen bzw. einfach einmal umzudrehen und zu schauen, ob dort eine Briefmarke aus der Inflation als Verschlussmarke klebt. Es dürfte wenig überraschend sein, sollte es sich bei dem Absender einer solchen Sendung um einen Briefmarkensammler handeln.

Es ist etwas irritierend, dass das zweite bekannt gewordene Exemplar mehr als 90 Jahre lang unbemerkt geblieben ist – immerhin existiert diese Ausgabe mit zwei verschiedenen Wasserzeichen, in diesem Fall auch zwei verschiedenen Kataloghauptnummern. Rückseitig wurde die Zahl „223“ von einem früheren Sammler mittels Bleistift mit der Katalognummer (nach Michel) beschriftet. Eine derartige Kennzeichnung bei gestempelten Exemplaren war jahrzehntelang durchaus üblich. Demnach hat der damals beschriftende Sammler offensichtlich das Wasserzeichen dieser Briefmarke kontrolliert um die korrekte Katalognummer festzustellen. Es erscheint kaum vorstellbar, dass dem Vorbesitzer das liegende Wasserzeichen nicht aufgefallen war. Man sollte meinem, dass einem Sammler die Alarmglocken schrillen, wenn man sich die gut erkennbare Stellung des Wasserzeichens anschaut.

Dem glücklichen Finder dieses Exemplars klingelte es im vergangenen Jahr offensichtlich gewaltig bei der Betrachtung dieses Stückes, weshalb anschließend eine Prüfung bei Herrn Tworek BPP veranlasst wurde. Das Prüfergebnis ist jetzt bekannt und ist die Grundlage für diesen Artikel.

Die Jagd nach einem dritten Exemplar sei damit auf diesem Wege eröffnet.

Der Autor und der Finder danken an dieser Stelle dem Auktionshaus Schlegel (Berlin) für die prompte Unterstützung mit Informationen und Bildmaterial zur Auktion von 2019.

Gruß
Stefan

Quellen:

[4] https://www.infla-berlin.de/17_Daten/Berichte/NF/17-48.pdf?m=1588422547&
[5] http://philadb.com/?site=list&catid=&catuid=484&id=560
[6] https://auktion.auktionshaus-schlegel.de/de/ha_9097_4664/Schlegel_Sonderauktion_Zgonc_Raritaeten.html
[7] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?CP=0&ST=5765&F=1&page=0
[8] https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6tzschenbroda
[9] https://www.philastempel.de
[10] https://stampsx.com/ratgeber/stempel-datenbank.php
 
muemmel Am: 31.01.2024 14:23:03 Gelesen: 3142# 4 @  
Lieber Stefan,

der weitere Fund einer Mi. 223 mit liegendem Rauten-Wasserzeichen ist in der Tat eine Sensation und es ist sehr erfreulich, dass philaseiten.de selbigen am frühesten der philatelistschen Öffentlichkeit zur Kenntnis bringt. Und wie ich gesehen habe, hast Du auch bereits fleißig in der Sache recherchiert. Hut ab!

Doch darf es meiner Meinung keinesfalls dabei bleiben. Vielmehr müssen einschlägige Medien hierüber ebenfalls informiert werden! Als erstes wäre hier INFLA-Berlin bzw. die Redaktion der INFLA-Berichte zu nennen, aber selbstverständlich auch philatelistische Zeitschriften wie philatelie, DBR, DBZ, Michel-Rundschau u.a. und last not least die Redaktion der Michel-Kataloge.

Abschließend möchte ich zu Deinen Rechercheergebnissen noch Folgendes anmerken:

Erstmalig wurde der Fund dieser Marke, wie Du richtig geschrieben hast, in Heft 48 (Gesamtfolge, Feb. 1957) auf Seite 18 im Sitzungsprotokoll vom 15.9.1955 erwähnt. Dort steht schlicht:

"Herr Burneleit zeigt die Dienstmarke 20 Pf. mit Ablösungsziffer (Mi. Nr. 19) in einer bisher nicht bekannten Farbabart dunkelblau sowie eine 500 Mk Querformat Wz. Raute (Mi. Nr. 223) mit liegendem Wasserzeichen, die ebenfalls nicht bekannt war.".

Als Sensation hatte man dies offensichtlich nicht gesehen.

Die Erwähnung der "Schwestermarke" MiNr. 220 Y erfolgte erstmalig im Heft 64 (Gesamtfolge, Dez. 1966) auf Seite 43:

"Eine aufsehenerregende Neuentdeckung: Unser Mitglied Dr. M. aus D. teilt uns mit: Im Mai 1966 kam in Dresden eine Marke zur Versteigerung, u. zw. Deutsches Reich MiNr . 220/200 Mk Offset, karmin, WZ Rauten, die ein liegendes Wasserzeichen aufweist. Diese Marke, die einzige bisher bekannte, ist gestempelt, Stempelort und -datum leider nicht lesbar, Stempeltype 4 (Brückenstempel) mit den Unterscheidungsbuchstaben * 1 f; sie wurde von Herrn Zirkenbach als einwandfrei echt signiert."

In diesem Fall betrachtete man den Fund immerhin als aufsehenerregend.

Vielleicht hängt dies aber auch damit zusammen, dass Albert Burneleit (Beruf Maschinenschlosser) nach dem Krieg weiterhin in Ostberlin wohnhaft war und die Meldung eines Dr. M. aus D. bei den damaligen "Großkopferten"von INFLA-Berlin, die überwiegend in Westberlin lebten, ein höheres Gewicht beigemessen worden ist.

Schönen Gruß
Mümmel
 
muemmel Am: 07.07.2024 12:03:37 Gelesen: 1514# 5 @  
Guten Tag,

jeweils am ersten Samstag eines Monats treffen sich die üblichen Verdächtigen nebst Gästen in Essen-Steele. Gestern war auch der Finder der hier bereits beschriebenen Marke Deutsches Reich MiNr. 223 Y dabei. Nach der Erstveröffentlichung hier im Forum gebührte INFLA-Berlin das Recht zur Veröffentlichung in den vierteljährlichen Heften der INFLA-Berichte. Ein Exemplar eben jenes Heftes wurde nun gestern dem glücklichen Entdecker Leonhard überreicht.



(Foto: Stefan Jacob)

Bei der Gelegenheit wurde auch erst jetzt bekannt, dass Leonhard die Marke in einem Grabbelalbum mit Marken gefunden hatte, die jeweils für einen schlappen Groschen angeboten wurden.

Noch einen hübschen Restsonntag
Mümmel
 
Stefan Am: 20.11.2024 20:42:30 Gelesen: 958# 6 @  
Die Mi-Nr. Deutsches Reich 223 Y wird am 25.11.2024 in der 35. Schlegel Auktion unter Los Nr. 64 angeboten. Der Ausruf wird bei 6.000 Euro liegen. Man darf gespannt sein. :-)

Beschreibung

1922, 500 M. Queroffset dunkelrötlichorange mit LIEGENDEM Wasserzeichen, gestempelt in Kötzschenbroda, BISHER IM MICHEL VÖLLIG UNBEKANNT, farbfrische Marke, die nicht zeitgerechte Entwertung und kleine Qualitätseinschränkungen (u.a. kurzer Zahn rechts oben) sind angesichts der Tatsache, dass es sich um das erst zweite bekanntgewordene Exemplar dieser Inflationsseltenheit handelt, zu tolerieren, unsigniert, Fotoattest Tworek BPP 12/2023




Gruß
Stefan

[1] https://www.philasearch.net/de/i_9097_140394/item.html?orderNo=9097-A35-64
 
lueckel2010 Am: 28.11.2024 23:03:50 Gelesen: 743# 7 @  
@ Richard

Guten Abend, Richard,

in einem Post zur 35. Schlegel-Auktion, die vor wenigen Tagen zu Ende gegangen ist, wurde das Angebot (Los 64) einer Deutsches Reich, Mi.-Nr. 223 Y, o, explizit erwähnt. Dieser Post ist in diesem Thema nicht mehr zu finden. Wurde er entfernt? Wenn ja, warum?

Wie ich vorhin festgestellt habe, wurde die Marke im Nachverkauf (- 10 % Rabatt) für 5400.00 € plus Aufgeld doch noch "verhökert". Ein stolzer Preis für eine Stempelfälschung, wie ich finde!

Nebenbei gefragt:
Hätte "Otto Normalsammler" bei (theoretischer) Vorlage einer solchen Preziose auch ein derart weichgespültes Attest ("nicht zeitgerechter Stempel", "der Stempel wurde erst ab 1927 verwendet") von einem Prüfer des BPP bekommen?

Moin aus Ostfriesland, Gerd Lückert
 
Stefan Am: 29.11.2024 08:23:16 Gelesen: 684# 8 @  
@ lueckel2010 [#7]

in einem Post zur 35. Schlegel-Auktion, die vor wenigen Tagen zu Ende gegangen ist, wurde das Angebot (Los 64) einer Deutsches Reich, Mi.-Nr. 223 Y, o, explizit erwähnt. Dieser Post ist in diesem Thema nicht mehr zu finden. Wurde er entfernt? Wenn ja, warum?

Es wäre nett, wenn du deine Unterstellungen unterlassen würdest. Ich hatte am 20.11.2024 in dem Thema zur Deutsches Reich 223 Y zur bevorstehenden Versteigerung geschrieben, siehe [1]. Dort ist der Beitrag weiterhin einsehbar.

Die Auktionsvorschau zur 35. Schlegel-Auktion ist in Beitrag einsehbar. Dort wurde die DR 223 Y nicht aufgeführt.

Wie ich vorhin festgestellt habe, wurde die Marke im Nachverkauf (- 10 % Rabatt) für 5400.00 € plus Aufgeld doch noch "verhökert". Ein stolzer Preis für eine Stempelfälschung, wie ich finde!

Danke für den Hinweis. Das war noch nicht aufgefallen. Ich habe die beiden Verkäufer (Vater und Sohn) eben informiert. Die Freude ist groß.

Nebenbei gefragt:
Hätte "Otto Normalsammler" bei (theoretischer) Vorlage einer solchen Preziose auch ein derart weichgespültes Attest ("nicht zeitgerechter Stempel", "der Stempel wurde erst ab 1927 verwendet") von einem Prüfer des BPP bekommen?


Auch hier bitte ich dich ausdrücklich, Unterstellungen zu unterlassen. Die Prüfung bei Herrn Tworek BPP im Dezember 2023 wurde von den damaligen Eigentümern - also Otto-Normalsammler - privat initialisert und lief ausdrücklich nicht über irgendein Auktionshaus. Die Entscheidung, diese Briefmarke zur Versteigerung zu geben, wurde erst vor wenigen Monaten getroffen. Wäre diese Briefmarke vom Auktionshaus im Dezember 2023 zur Prüfung gegeben worden, wäre sicherlich auch die Versteigerung früher, z.B. im Frühjahr, erfolgt. Deine Unterstellung eines "weichgespültes Attestes" trifft explizit nicht zu.

@ Richard: bitte die Beiträge ab [#7] nach [1] verschieben.

Danke.

Gruß
Stefan

[Beiträge [#7] und [#8] wunschgemäss redaktionell verschoben aus dem Thema der Auktionsvor- und Nachberichterstattung mit ständig wechselnden Überschriften]
 
drmoeller_neuss Am: 29.11.2024 12:25:02 Gelesen: 614# 9 @  
@ Stefan [#8]

Über die Formulierung "nicht zeitgerechte Entwertung" habe ich mich auch geärgert. Es mag sein, dass dank Vergleichsmaterial Herr Tworek hier ein echtes Gerät erkannt hat. Die wässrige Stempelfarbe stammt definitiv nicht von der Post und auch nicht aus dem Jahre 1927. Laut BPP wäre die korrekte Kennzeichnung "Stempel falsch" gewesen.

"Bei nachträglichen Entwertungen auf in der Regel außer Kurs gesetzten und meist zu Sammelzwecken verwendeten Marken mit einem Stempel, der zeitgerecht im Postdienst Verwendung fand, handelt es sich um Rückdatierungen. Diese werden zwar in der Regel unbefugt (von privater Seite, sog. „missbräuchliche Verwendung“) angebracht, können aber auch aus Gefälligkeit von einzelnen Postbediensteten erfolgen. Sie werden wie Falschstempel behandelt und bei zweifelsfreiem Nachweis als „Stempel falsch“ signiert." [1]

Jeder Prüfkunde, egal ob privat oder gewerblich, stimmt mit Erteilung des Prüfauftrages der gültigen Prüfordnung zu. Diese besagt, dass verfälschte Stücke vom Prüfer entsprechend zu kennzeichnen sind. Angesichts der eindeutigen Nachdatierung und der Tatsache, dass es den Stempel noch gar nicht gab, während die Marke noch gültig war, wäre das auch rechtlich vertretbar gewesen. Was würdest Du sagen, wenn Schlegel nachgummierte Marken mit "Gummierung nicht zeitgemäss" prüfen würde?

Das hat mit Spitzfindigkeit oder Kleinkariertheit nichts zu tun. Entweder man hat als Verband eine Prüfordnung und hält sich daran, oder man schafft die Prüfordnung ab. Der Falschstempel wird durch eine verschwurbelte Umschreibung nicht echter.

[1] https://www.bpp.de/ueber-uns/pruefordnung/#Kennzeichnung


[Hinweis Redaktion: Herr Tworek wurde heute auf das Forumthema aufmerksam gemacht, die Veröffentlichung einer Stellungnahme wurde ihm angeboten]
 
lueckel2010 Am: 29.11.2024 15:13:30 Gelesen: 500# 10 @  
@ Stefan [#8]

Du unterstellst mir zweimal "Unterstellungen". Warum?

Im ersten Fall habe ich lediglich zwei Fragen gestellt, die von Dir mit dem Hinweis auf einen angeblichen Link [1] "beantwortet" wurden. Diesen Link habe ich nicht gefunden, weil er von Dir überhaupt nicht konkret angegeben wurde. Wenn die Redaktion aber meint, dauernd etwas verschieben zu müssen, sollte man schon explizit Hinweise auf die neuen Quellen geben.

Zur zweiten unterstellten "Unterstellung" gebe ich Dir Recht. Wahrscheinlich aufgrund der vorgerückten Stunde, in der ich diesen Post geschrieben habe, ist mir ein zwar naheliegender ("Verbindung" Schlegel -Tworek), aber letztendlich dennoch nicht korrekter Gedankenfehler unterlaufen. Nobody is perfect!

Zum Rest dieses Absatzes kann ich mich den Aussagen von drmoeller_neuss in [9] nur vollumfänglich anschließen. Weitere Ausführungen dazu sind daher nicht mehr erforderlich!

Die komplette BPP-Prüfordnung ist in jedem Michel-Katalog "zur Auswertung" abgedruckt.

Moin, Gerd Lückert
 
Stefan Am: 01.12.2024 17:07:25 Gelesen: 271# 11 @  
@ drmoeller_neuss [#9]

Über die Formulierung "nicht zeitgerechte Entwertung" habe ich mich auch geärgert. Es mag sein, dass dank Vergleichsmaterial Herr Tworek hier ein echtes Gerät erkannt hat. Die wässrige Stempelfarbe stammt definitiv nicht von der Post und auch nicht aus dem Jahre 1927. Laut BPP wäre die korrekte Kennzeichnung "Stempel falsch" gewesen

Es ist unbestritten, dass diese Briefmarke mit "Stempel falsch" gemäß der BPP-Prüfordnung [1] als solche dem tatsächlichen Sachverhalt entsprechend auch korrekt gekennzeichnet worden wäre, wenn diese Kennzeichnung vom Prüfer Herrn Tworek vorgenommen worden wäre. Ich habe auch nichts Gegenteiliges behauptet. Zusätzlich zur Falschkennzeichnung wäre dann dennoch ein begleitendes Schriftstück (Befund oder Attest - ein Kurzbefund dürfte vom Platz her nicht ausreichen) notwendig, um auf die vorliegende Abart (quer liegendes Wasserzeichen) hinzuweisen. Ob die Stempelentwertung (von 1930, nicht 1927) nun von einem Tagesstempel der Post stammt oder ein Phantasieobjekt darstellt, würde sich zeigen, würde man passende Vergleichsstücke aus Kötzschenbroda von 1930 aufstöbern und anschließend vergleichen. Es ändert nichts an der Tatsache, dass die DR 223 Y im Jahr 1930 nicht mehr frankaturgültig gewesen war (daher Stempel falsch). In Beitrag [#3] stellte ich folgende These auf:

[...] Es kann sein, muss aber ausdrücklich nicht, dass auch das erste Exemplar der Nr. 223 Y (lesbar „*1d“) auf die gleiche Art und Weise wie das zweite Exemplar in Kötzschenbroda gestempelt worden ist. Sollte dies wider erwarten zutreffen, wäre es sinnvoll, zukünftig bei der Sichtung von Belegekisten auf Belege mit Ortsstempel Kötzschenbroda UND Stempeldatum nach Inflationsende 1923 zu achten und bei einen vorgefundenen Beleg sich die Frankierung anzuschauen bzw. einfach einmal umzudrehen und zu schauen, ob dort eine Briefmarke aus der Inflation als Verschlussmarke klebt. Es dürfte wenig überraschend sein, sollte es sich bei dem Absender einer solchen Sendung um einen Briefmarkensammler handeln.

Es wäre eine interessante Fragestellung, ob Prüfstücke, welche mit "[...] falsch" (Bsp. Stempel, Gummierung oder Aufdruck etc) gekennzeichnet worden sind und unabhängig davon eine Besonderheit aufweisen, gemäß BPP-Richtlinien diese Prüfstücke überhaupt noch ein weiteres erläuterendes Begleitpapier in Form eines Befundes oder Attestes erhalten dürfen um auf zusätzlich vorliegende Besonderheit(en) hinzuweisen.

Mir liegt aus einem anderen deutschen Sammelgebiet eine gestempelte Aufdruckmarke vor, welche vor etwa 20 Jahren meinerseits zur Prüfung eingereicht und vom BPP-Prüfer mit "Stempel falsch" gekennzeichnet wurde (24h-Strempel auf einer Briefmarke von 1920) ohne weitere Berücksichtigung des Aufdrucks. Dieser m.E. echte Aufdruck weist einen seltenen Fehler als Abart auf, welcher gemäß Literaturangaben in lediglich sehr wenigen Exemplaren (<10 Stück) bekannt geworden ist, da der Fehler in der Druckerei während des Druckvorgangs entdeckt und innerhalb der für den Aufdruck verwendeten Druckplatte korrigiert wurde. Diese Briefmarke ruht seither in meiner Sammlung in einem "Dornröschenschlaf" versehen mit einem kleinen Notizzettel.

@ lueckel2010 [#10]

Im ersten Fall habe ich lediglich zwei Fragen gestellt, die von Dir mit dem Hinweis auf einen angeblichen Link [1] "beantwortet" wurden. Diesen Link habe ich nicht gefunden, weil er von Dir überhaupt nicht konkret angegeben wurde. Wenn die Redaktion aber meint, dauernd etwas verschieben zu müssen, sollte man schon explizit Hinweise auf die neuen Quellen geben.

Wie bekannt, hat der Forumsbetreiber Richard das Recht, Beiträge zu moderieren. Auf meinen Wunsch hin wurden die Beiträge [#7] und [#8] aus dem Auktionsvorstellungsthema in dieses Thema der DR 223Y verschoben. Richard hatte dabei den ursprünglich in Beitrag [#7] unter [1] aufgeführten Link entfernt (warum weiß ich nicht). Damit ist in der Aussage das Wort "angeblich" inhaltlich nicht zutreffend. Richard hat in Beitrag [#8] zusätzlich darauf hingewiesen, dass die Beiträge [#7] und [#8] in das jetzige Thema verschoben wurden.

Die komplette BPP-Prüfordnung ist in jedem Michel-Katalog "zur Auswertung" abgedruckt.

Die Prüfordnung ist mir inhaltlich durchaus bekannt und im Bedarfsfall ist auch klar, wo man diese einsehen kann, z.B. auf der Internetseite des BPP [1].

Gruß
Stefan

[1] https://www.bpp.de/ueber-uns/pruefordnung/
 
lueckel2010 Am: 02.12.2024 23:32:19 Gelesen: 44# 12 @  
@ Stefan [#11]

"Wie bekannt, hat der Forumsbetreiber Richard das Recht, Beiträge zu moderieren (die Bedeutung dieses Verbs kann im Duden nachgelesen werden) ."

Dieses Recht wird wohl auch niemand in Frage stellen! Wenn Richard allerdings unter Moderation das Verschieben von Posts in andere Threads versteht ( bei mir schon zum zweiten Mal!) und auf Nachfrage (im ersten Fall von ihm, im zweiten Fall jetzt von Dir) gesagt wird, dass nicht bekannt sei, wer verschoben habe oder warum verschoben wurde, dann finde ich dieses "Kuddelmuddel" schon ziemlich grenzwertig!

Auf die von Dir angestossene Diskussion um das Wort "angeblich" werde ich nicht eingehen, da für mich eine solche "ein Streit um das Kaisers Bart" ist.

"Die Prüfordnung ist mir durchaus bekannt ....."

Dann müsste Dir auch Ziffer 7, 7.2, der BPP-Prüfordnung, bekannt sein. Dort wird die Kennzeichnung echter, aber falsch entwerteter Prüfgegenstande und deren Kennzeichnung zweifelsfrei beschrieben. Treffen diese eindeutigen Erläuterungen nur auf lose Marken, auf Brief- bzw. Ganzstücke, zu? Ist sie daher bei einer Attesttierung nicht erforlich? Kann sie im Attesttext durch "weichgespülte" Formulierungen wie in beiden BPP-Attesten[#3] meiner Meinung nach nachzulesen ist, "ersetzt" werden?

Moin, Gerd Lückert
 
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