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Thema: Berliner Postkrieg 1948-1949
Das Thema hat 68 Beiträge:
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Frankenjogger Am: 12.03.2026 20:40:00 Gelesen: 4574# 44 @  
Hallo,

ich bleibe noch bei der Verwendung von „Gebühr-bezahlt“-Stempeln.

Ich zeige heute noch eine Ortspostkarte vom 12.7.1948 von Berlin-Spandau nach Berlin NO 55. Hier wurde für die handschriftlich angebrachte Gebühr von 10 Pf der rote Stempel „Berlin-Spandau – Gebühr bezahlt“ verwendet.

Und als zweiten Belege für heute noch ein Fernbrief mit Einschreiben, auch vom 12.7.1948 von Berlin-Kladow nach Dallgow / Osthavelland. Neben dem Tagesstempel `Berlin-Kladow c´ wurde der rote „Gebühr bezahlt“-Stempel für die handschriftlich mit Namenzeichen vermerkte Gebühr von „0,84 Mk“ abgeschlagen.



Einschreibebriefe mit „Gebühr bezahlt“-Stempel zur Umgehung von Postkriegsmaßnahmen sind seltene Belege.

Kommende Woche werde ich eine Urlaubspause einlegen.

Viele Grüße,
Klemens
 
Frankenjogger Am: 26.03.2026 07:38:44 Gelesen: 4380# 45 @  
Hallo,

ich bleibe noch bei der akzeptierten Verwendung von „Gebühr-bezahlt“-Stempeln.

Wenn vorfrankierte Belege eingeliefert wurden, die nicht ausreichend frankiert waren, wurden auch diese Belege mit dem noch zu zahlenden Betrag mit „Gebühr-bezahl“-Stempeln und dem entsprechenden Betrag freigemacht bzw. gestempelt.

Ich zeige heute einen solchen Beleg, der mit 10 Pf und 2 x 16 Pf der Arbeiterserie zu 1/10 (42 RPf = 4 Pf) vorfrankiert war.

Die für einen Ortsbrief fehlende Gebühr von 12 Pf wurde mit Bleistift notiert und der Stempel „Berlin N 65 – Gebühr bezahlt“ bei der Aufgabe am 9.7.1948, auch zur Entwertung der Marken abgeschlagen.

Der Beleg war an die Versicherungsanstalt Berlin in Berlin SO 16 im Ostsektor adressiert.



Belege mit Mischfrankaturen mit Marken zu 1/10 und „Gebühr-bezahlt“-Stempeln sind sehr seltene Belege. Es gibt diese auch mit Marken der SBZ, die noch seltener vorkommen.

Viele Grüße,
Klemens
 
Frankenjogger Am: 01.04.2026 08:13:45 Gelesen: 4186# 46 @  
Hallo,

eine Mischfrankatur mit 10fach-Frankatur, SBZ-Marke und „Gebühr-bezahlt“-Stempel kann ich noch zeigen.

Es ist eine Ganzsache zu 45 RPf mit zwei Marken der Gemeinschaftsausgaben (zusamen 5 Rpf) zufrankiert, also (zu 1/10) 5 Pf in neuer Währung und zusätzlich eine SBZ-Marke zu 2 Pf in neuer Währung.

Die für eine Fernpostkarte fehlende Gebühr von 5 Pf wurde bar kassiert, mit „5“ in Bleistift vermerkt und mit „Gebühr-bezahlt“-Stempel freigemacht.

Die Fernpostkarte ging am 15.7.1948 von Berlin-Charlottenburg 1 nach Gotha in der SBZ.



Viele Grüße,
Klemens
 
piems Am: 01.04.2026 16:51:42 Gelesen: 4146# 47 @  
@ Frankenjogger [#46]

Hallo Klemens,

nach der Portosenkung für Aulandspostkarten am 15.9.1947 wurden die bisherigen Auslandskarten ohne weitere Kennzeichnung zum neuen Portosatz von 30 Pf. abgegeben und sollten als Teil einer Zehnfachfrankatur auch nur mit 3 Pf. angerechnet werden.

Das ist hier offenbar nicht geschehen, kommt aber relativ oft vor.

Solche Stücke sind sogar eher häufiger als korrekte Zehnfachfrankaturen auf dieser Ganzsache, die auf den ersten Blick überfrankiert erscheinen.

Beste Grüße
Clemens
 
Frankenjogger Am: 09.04.2026 07:47:15 Gelesen: 3992# 48 @  
Hallo,

@ piems [#47]

Danke für den Hinweis.

Neben der Nutzung von SBZ-Marken oder den „Gebühr bezahlt“-Stempeln gab es noch die Verwendung von Absender- bzw. -Postfreistempeln, welche auch nicht den Postkriegsmaßnahmen unterlagen. Dies wird in der Folge (ab Verwendungsdaten vom 17. Juli 1948) noch ausführlicher behandelt.

Ich zeige heute einen Ortsbrief bis 20 g mit zwei Absenderfreistempeln (einer zu 15 Pf und einer zu 1 Pf, zusammen 16 Pf) vom 10.7.1948 von Berlin-Neukölln 1 nach Berlin W 8.

Dieser Brief wurde ohne Postkriegsmaßnahme zugestellt.



Belege mit Absender- oder Postfreistempel vor dem 17.7.1948, die nicht den Postkriegsmaßnahmen unterlagen, muss man erst einmal finden!

Einen Beleg mit Postfreistempel vor dem 17.7.1948 kann ich nicht zeigen.

Viele Grüße,
Klemens
 
Frankenjogger Am: 15.04.2026 07:22:46 Gelesen: 3823# 49 @  
Hallo,

heute komme ich zum Misserfolg der Benutzung von „Gebühr bezahlt“-Stempeln als Umgehung der Postkriegsmaßnahmen.

Dr. Wolfgang Elsner schreibt in seinem Buch „Der Berliner Postkrieg 1948/49“:

„Anlässlich einer Routinebesprechung am 13. Juli 1949 (Anm.: sollte 1948 sein) mit der sowjetischen Zentralkommandantur erfuhr der Vertreter der Westberliner Magistratspost von Oberstleutnant Bordukoff, dass künftig keine Barfreimachungen mit ‚Gebühr bezahlt‘-Stempel mehr anerkannt werden würden. `Nur Maschinenstempel werden als gültig angesehen`“.

Ab 13. Juli 1948 wurde Post, die bar verrechnet und mit „Gebühr bezahlt“ gestempelt war, auch an die Absender zurückgeschickt. Der erste Versuch der Umgehung der Postkriegsmaßnahmen war gescheitert.

Ich kann einen Brief vom 14.7.1948, adressiert in den Bezirk Magdeburg, zeigen, der im Postamt Berlin SO 26 bar bezahlt und mit „Gebühr bezahlt“-Stempel freigemacht wurde und dann von der sowjetzonalen Post handschriftlich als unzulässig markiert und mit „zurück“-Stempel zurückgeschickt wurde.



Da der Zeitraum für diese Zurückweisungen nur sehr kurz war (etwa fünf Tage), sind auch nicht sehr viele Belege erhalten geblieben, die diese Zurückweisung aufweisen.

Viele Grüße,
Klemens
 
Frankenjogger Am: 23.04.2026 11:40:34 Gelesen: 3617# 50 @  
Hallo,

einen weiteren Beleg aus der Phase der Zurückweisung von „Gebühr bezahlt“-Stempeln kann ich zeigen.

Es ist eine Fernpostkarte die am 7.7.1948 von Berlin-Zehlendorf nach Greiz in Sachsen verschickt werden sollte. Da die Karte mit 12 Pf Band-Aufdruck freigemacht wurde, wurde die Karte mit „Zurück“ gestempelt und handschriftlich „unzulässig“ beschriftet und zurückgesendet.

Von der Magistratspost wurde dann ein Stempel „Gebühr bezahlt“ angebracht, und die Karte ging erneut auf die vorgesehene Reise nach Greiz.

Nun war wohl der 14.7.1948 erreicht, und auch diese Freimachung wurde nicht akzeptiert, die Karte ging wieder zurück, mutmaßlich zum Absender.

Letztendlich wurde die Karte dann am 30.7.1948 mit einer 12 Pf SBZ-Aufdruck-Marke im Ostsektor der Stadt, in Berlin W 8 erneut aufgegeben und kam dann erfolgreich an ihr Ziel.



Belege mit zwei Zurückweisungen gehören zu den kleinen Raritäten des Berliner Postkrieges.

Viele Grüße,
Klemens
 
Frankenjogger Am: 29.04.2026 08:52:23 Gelesen: 3418# 51 @  
Hallo,

heute komme ich zur wohl erfolgreichsten Umgehungsmöglichkeit für die Postkriegsmaßnahmen, mit der die West-Berliner Magistratspost endlich auch Einnahmen für Post in den Ostsektor Berlins und in die SBZ generieren konnte.

Wie in [#49] geschrieben, kam der Hinweis dazu vom russischen Oberstleutnant Bordukoff selbst. „Nur Maschinenstempel werden als gültig angesehen“ war die Aussage, die dazu führte, dass die Magistratspost am 17.7.1948 folgende Anordnung an die Postämter verschickte:

„Bei Sendungen nach dem Ostsektor und der Ostzone, …, ist nicht mehr der Stempelabdruck „Gebühr bezahlt“ anzubringen, weil auch diese Sendungen neuerdings als „unzulässig“ zurückgesandt werden.

Die Sendungen sind einstweilen wie folgt zu behandeln: Die Freigebühr ist auf der Sendung mit Bleistift zu vermerken und in der ... vorgeschriebenen Weise zu buchen. Die tagsüber angenommenen Sendungen sind zu sammeln und nach Schalterschluss gebündelt als freizustempelnde Sendungen … dem zuständigen Freistempelungs-Postamt zuzuführen.

Freistempelungspostämter sind für den amerikanischen Sektor das Postamt Berlin SW 11, für den britischen und französischen Sektor das Postamt Berlin-Charlottenburg 2. Das Verfahren ist auch für Einschreibesendungen anzuwenden.“


Somit wurde Post in die Ostzone und nach Ost-Berlin ab dem 17.7.1948 mit Postfreistempeln aus Berlin-Charlottenburg 2 und Berlin SW 11 freigemacht, wenn diese bei den Postämtern aufgegeben wurde.

Anfangs wurden auch die Belege, die schon zurückgewiesen waren, freigestempelt und wieder an die Zieladresse geschickt.

Ich zeige heute einen solchen zurückgewiesenen ‚Gebühr bezahlt‘-Brief vom 13.7.1948 aus Berlin NW 40, der am 17.7.1948 mit dem Postfreistempel von Berlin-Charlottenburg 2 erneut nach Potsdam auf die Reise ging; dieses Mal erfolgreich.



Die Bemerkung "einstweilen" lässt vermuten, dass die Verantwortlichen der Magistratspost nicht wirklich glaubten, dass diese Art der Freimachung von den Sowjets länger akzeptiert würde.

Dies war jedoch der Fall; diese Art der Freimachung wurde bis zur endgültigen Einführung der DM-West am 20. März 1949 akzeptiert, auch im Paketpostdienst.

Auf die Zeit nach dem 20. März gehe ich später noch detaillierter ein.

Viele Grüße,
Klemens
 
Frankenjogger Am: 07.05.2026 07:53:37 Gelesen: 3192# 52 @  
Hallo,

heute kommt ein ähnlicher Brief, wie der in [#51] gezeigte. Nur hat dieser eine Besonderheit.

Die Anordnung ging am 17.7.1948 an die Postämter. Die Postämter Berlin-Charlottenburg 2 und Berlin SW 11 wussten natürlich vorher Bescheid, sie mussten sich ja auf die Bearbeitung solcher Belege vorbereiten.

U.A. schrieb ich: „Anfangs wurden auch die Belege, die schon zurückgewiesen waren, freigestempelt und wieder an die Zieladresse geschickt.“ Das geschah im Postamt Berlin-Charlottenburg 2 schon am 16.7.1948 spät abends (kurz vor Mitternacht).

Einen solchen Ortsbrief nach Berlin C2 kann ich hier zeigen.



Es sind nur wenige Belege (wohl unter fünf Stück) mit Postfreistempel vom 16.7.1948 von „11-12 N“ bekannt, die eben schon am 16.7.1948 freigestempelt wurden, bisher nur vom Postamt Berlin-Charlottenburg 2.

Viele Grüße,
Klemens
 
Frankenjogger Am: 14.05.2026 10:53:07 Gelesen: 2874# 53 @  
Hallo,

einen Brief habe ich noch, der am 2.9.1948 mit einer 24 Pf-Marke mit Netz-Aufdruck nach Egeln im Bezirk Magdeburg verschickt und zurückgewiesen wurde. Es sind noch Reste des Zurückweisungszettels zu sehen.

Der Brief wurde nicht mehr an den Absender zurückgegeben, sondern direkt in Berlin-Charlottenburg 2 am 5.9.1948 mit einem Postfreistempel (24 Pf) versehen und wieder auf die Reise geschickt. Dieses Mal erfolgreich.



Belege in dieser Form sind auch sehr selten. Die Anzahl dürfte wohl, wenn überhaupt, niedrig zweistellig sein.

Viele Grüße,
Klemens
 
Frankenjogger Am: 21.05.2026 07:55:30 Gelesen: 2684# 54 @  
Hallo,

heute zeige ich die ersten Briefe, die nur die sog. Postfreistempel zur Umgehung des Postkrieges aufweisen.

Der erste Brief ist ein Ortsbrief nach Ost-Berlin in die Schönhauser Allee, der Absender aus Berlin-Staaken. Bei gewöhnlicher Post kann man nicht erkennen, in welchem Postamt diese aufgegeben wurden.

Der Brief ging nach Berlin-Charlottenburg 2 und wurde dort am 6.11.1948 zwischen 11 und 12 Uhr nachts mit 16 Pf freigestempelt.



Der zweite Brief ist ein Fernbrief nach Potsdam, dieser wurde am 21.1.1949 in Berlin-Charlottenburg 2 mit 24 Pf freigestempelt.



Im Aufgabepostamt wurde die Gebühr oben rechts mit Bleistift notiert.

Die Poststücke wurden gesammelt und gingen dann an die Freistempel-Postämter.

Viele Grüße,
Klemens
 
Frankenjogger Am: 28.05.2026 09:25:08 Gelesen: 2466# 55 @  
Hallo,

die nächsten beiden Belege mit Postfreistempel zur Postkriegsumgehung sind schon seltenere Versendungsformen.

Der erste Beleg ist eine Drucksache bis 20 g in den Bezirk Magdeburg (den Ort konnte ich leider nicht entziffern), am 29.10.1948, freigestempelt mit 6 Pf in Berlin SW 11.



Der zweite Brief ist eine Zustellungsurkunde vom 12.9.1948 vom Amtsgericht Lichterfelde nach Berlin W 8, ebenfalls in Berlin SW 11, hier mit 92 Pf freigestempelt.



Drucksachen sind eher selten, Zustellungsurkunden sehr selten mal zu finden.

Viele Grüße,
Klemens
 
iholymoses Am: 28.05.2026 21:55:52 Gelesen: 2427# 56 @  
@ Frankenjogger [#55]

Hallo Klemens,

bei dem ersten Beleg lese ich Kleinwudicke - den Ort gibt es [1], aber ob der im Bezirk Magdeburg war, weiß ich nicht - ist schon ein Stück weg.

Schöne Grüße,
Reinhard

[1] https://www.milow.de/verzeichnis/objekt.php?mandat=47811
 
Frankenjogger Am: 29.05.2026 09:12:50 Gelesen: 2390# 57 @  
@ iholymoses [#56]

Danke, Klemens
 
Frankenjogger Am: 04.06.2026 08:40:50 Gelesen: 2191# 58 @  
Hallo,

heute zeige ich zwei Briefe mit Postfreistempeln zur Umgehung der Postkriegsmaßnahmen die per Einschreiben verschickt wurden.

Der erste Brief ist ein Ortsbrief mit Einschreiben nach Berlin C 2, aufgegeben beim Postamt Berlin N 65, am 23.9.1948 mit 76 Pf in Berlin-Charlottenburg 2 freigestempelt.



Der zweite Brief ist ein Fernbrief mit Einschreiben nach Radebeul, aufgegeben beim Postamt Berlin-Wittenau, am 12.10.1948 mit 84 Pf ebenfalls in Berlin-Charlottenburg 2 freigestempelt.



Bei beiden Belegen kann man aufgrund des Einschreibe-Zettels das Aufgabepostamt erkennen.

Viele Grüße,
Klemens
 
Frankenjogger Am: 11.06.2026 17:24:07 Gelesen: 2047# 59 @  
Hallo,

bleibt zu guter Letzt einer meiner Paradebriefe mit Postfreistempel zur Umgehung der Postkriegsmaßnahmen.

Es ist ein Einschreibe-Fernbrief mit Rückschein und Eigenhändig, vom 8.12.1948 von Berlin-Lichterfelde 2 nach Delitsch.

Freigestempelt wurde der Brief mit 164 Pf, in Berlin SW 11.

Die Gebühr errechnet sich wie folgt: F-Brief 24 Pf, Einschreiben 60 Pf, Rückschein 60 Pf, Eigenhändig 20 Pf. Das macht zusammen 1,64 DM oder 164 Pf.



Dieser Beleg dürfte ein Unikat sein.

Viele Grüße,
Klemens
 
Frankenjogger Am: 18.06.2026 16:29:24 Gelesen: 1784# 60 @  
Hallo,

neben den Postfreistempeln, die von der sowjetionalen Post akzeptiert wurden, wurden auch Absenderfreistempel akzeptiert.

Ich kann zwei Beispiele zeigen.

Zuerst ein Ortsbrief von der Schering AG vom 1.12.1948 von Berlin N 65 nach Berlin N4.



Als zweites ein Fernbrief vom Natur-Technik Vertrieb vom 31.1.1949, auch von Berlin N 65 nach Jössnitz über Plauen, im Vogtland.



Es ist gar nicht so einfach, Belege mit Absenderfreistempel zur Umgehung der Postkriegsmaßnahmen zu finden.

Viele Grüße,
Klemens
 
Frankenjogger Am: 25.06.2026 07:53:58 Gelesen: 1610# 61 @  
Hallo,

bevor ich zur zweiten Phase des Berliner Postkrieges komme, welche die Zeit nach der endgültigen Währungsumstellung in den Westsektoren auf die DM-West (ab 21.3.1949) beginnt, möchte ich noch ein paar Aspekte betrachten, die auch zum Berliner Postkrieg gehören.

Zuerst die Thematik um den bekannten Werbe-Maschinenstempel zum 100. Tag der Luftbrücke, der im Oktober 1948 verwendet wurde.

Dieser Stempel war, was nicht anders zu erwarten war, der ostzonalen Post ein Dorn im Auge, entsprechend wurden Briefe mit diesem Stempel auch überwiegend zurückgewiesen.

Es gibt dabei zwei Varianten:

Variante 1: Belege mit Briefmarken der Westsektoren dieser Zeit - das waren die Schwarzaufdrucke - und dem Luftbrücken-Stempel mit Zurückweisung.

Diesen Belegen lagen zwei Gründe der Zurückweisung zu Grunde. Zum einen die verwendeten Briefmarken, zum anderen der Luftbrücken-Stempel.

Bei diesen Belegen ist jedoch nicht eindeutig zuordenbar, ob der Stempel wirklich als Rückweisungsgrund betrachtet wurde.

Hier ein solcher Beleg, eine Ortspostkarte vom 6.10.1948 nach Berlin W8. Hier ist der Stempel und die Marke markiert.



Variante 2: Belege mit Briefmarken der SBZ und dem Luftbrücken-Stempel mit Zurückweisung.

Bei diesen Belegen ist klar zuzuordnen, dass der Stempel der Grund für die Zurückweisung war.

Hier ein solcher Beleg, eine Fernpostkarte mit 2 x 8 Pf SBZ-Aufdruck Berliner Bär vom 9.10.1948 nach Quedlinburg.

Der Beleg ist zwar 4 Pf überfrankiert, jedoch ist hier der Rückweisungsgrund eindeutig der Luftbrücken-Stempel.



Belege der Variante 1 sind selten, die der Variante 2 sind sehr selten.

Viele Grüße,
Klemens
 
Frankenjogger Am: 02.07.2026 07:37:20 Gelesen: 1470# 62 @  
Hallo,

heute zeige ich einen Irrläufer, der dem Postkrieg zum Opfer fiel.

Es handelt sich um eine Fernpostkarte vom 18.9.1948 mit 12 Pf Schwarzaufdruck nach Halle in Westfalen. Die Karte wurde jedoch fälschlicherweise erst nach Halle/Saale in der SBZ geleitet und natürlich aufgrund des Postkrieges zurückgewiesen.

Dies wurde dann festgestellt, der „Zurück unzulässig“-Stempel gestrichen und die Karte am 20.9.1948 an den richtigen Ort, Halle/Westfalen in der britischen Besatzungszone, geschickt.



Viele Grüße,
Klemens
 
Frankenjogger Am: 09.07.2026 08:01:38 Gelesen: 1261# 63 @  
Hallo,

heute kommen zwei Briefe, die der Thematik Postkriegsmaßnahmen der Magistratspost der Westsektoren zuzuordnen sind. Zur Wiederzulassung der Paketpost mit den Westsektoren über die Luftbrücke (Anordnung vom 7.9.1948), wurde durch die westlichen Alliierten auch festgelegt, dass Briefpost, die mit Marken der SBZ frankiert war, nicht über die Luftbrücke abtransportiert wurde, sondern zum Bahntransport durch die SBZ nach Ost-Berlin abgeleitet werden sollte.

Diese Maßnahme ist schwer nachzuweisen. Das ist, wenn, dann nur bei Briefen mit Ankunftsstempeln oder -vermerken möglich, dies aber auch nur eingeschränkt, da die Laufzeit über die Luftbrücke für normale Post auch schon mal 5 Tage oder mehr dauern konnte.

Wenn Briefpost mit Mischverwendungen von SBZ- und Westzonen-Marken eingeliefert wurde, war dies für die Magistratspost ein Dilemma, denn Briefpost mit Schwarzaufdruck-Marken konnte nicht über Ost-Berlin abgeleitet werden, da diese ja aufgrund des Postkrieges zurückgewiesen wurde. Anfangs wurde derartige Post dann doch über die Luftbrücke ausgeflogen.

Ab Mitte Oktober 1948 wurde derartige Briefpost dann von der Magistratspost teilweise an die Absender zurückgegeben. Dies geschah zum einen mit handschriftlichen Vermerken, zum anderen auch mit aufgeklebten Hinweiszetteln.

Dass diese Belege auch unter die Rubrik Postkrieg fallen, ist bei erster Betrachtung nicht ganz nachvollziehbar. Elsner begründet das aber in seinem Buch „Der Berliner Postkrieg 1948/49“ durch „die politisch motivierte Beanstandung von nach internationalen Kriterien gültigen Postwertzeichen“. Die SBZ-Marken waren ja als in den Westsektoren gültige Postwertzeichen deklariert worden.

Der erste Brief, den ich zeige, ist ein Auslandsbrief mit Einschreiben vom 14.10.1948 von Berlin-Südende nach Schaffhausen in der Schweiz, mit einer Mischfrankatur von Schwarz-aufdruck- und SBZ-Marken.

Bei diesem Brief ist vorderseitig handschriftlich mit Blaustift der Adressat gestrichen und neben dem Adressatfeld mit „Abs.zk“ (für Absender zurück) und „unzulässig“ beschriftet.

Solch eine Beschriftung könnte natürlich auch manipulativ vorgenommen worden sein (dies gilt insbesondere für normale Briefpost). Bei diesem Brief ist die Authentizität jedoch durch den rückseitigen Ankunftsstempel „Berlin-Steglitz“ vom 16.10.1948 belegbar.



Der zweite Brief, sicher vom gleichen Absender, vom 24.10.1948 an denselben Adressaten, dieses Mal mit Aufkleber „… Zurück an den Absender – Keine Beförderungsmöglichkeit“. Auch hier ist rückseitig ein Ankunftsstempel „Berlin-Steglitz“ vom 25.10.1948 angebracht.



Es gibt nicht allzu viele Belege, mit denen diese Maßnahme, gezeigt werden kann. Die Mehrzahl solche Belege wurde mutmaßlich wohl doch über die Luftbrücke ausgeflogen und dann auch zugestellt.

Viele Grüße,
Klemens
 
Frankenjogger Am: 16.07.2026 07:07:56 Gelesen: 1044# 64 @  
Hallo,

heute kommt ein ganz besonderer Postkriegsbeleg, der die verzwickte Lage der Magistratspost in West-Berlin aufzeigt.

Es handelt sich erst einmal um einen normalen Ortsbrief vom 27.6.1948 mit Einschreiben mit einer Mischfrankatur von 10fach-Verwendungen alter Reichsmark-Marken, einer Marke mit Bezirkstempel-Aufdruck der SBZ und zwei Marken mit Band-/Netz-Aufdruck der West-Berliner Magistratspost.

Der Brief ging von Berlin SW 61 (amerikanischer Sektor) nach Berlin N 31 (französischer Sektor) in die Brunnenstr. 97. Beide Postämter waren der West-Berliner Magistratspost zugeordnet und trotzdem wurde der Brief aufgrund des Postkrieges als unzulässig an den Absender zurückgewiesen und dann sind auch noch 39 Pf Nachgebühr erhoben worden.



Um diesen Umstand, und den Weg des Briefes zu verstehen, muss man sich genauer mit den für die Adresse zuständigen Postämtern und deren Zustellbereiche auseinandersetzen.

Die Brunnenstraße gehörte größtenteils zum Ostsektor Berlins und entsprechend zum Zustellbereich des Postamtes Berlin N 113 oder Berlin N 58 (kann ich leider nicht genau sagen).

Ein kleiner Teil der Brunnenstraße, so auch die Nummer 97 (südlich vom Gesundbrunnen) gehörte aber zum französischen Sektor, unterlag aber nach der Währungsreform noch dem Zustellungsbereich des Postamtes im Ostsektor.

Der Brief, der eigentlich innerhalb der Westsektoren adressiert war, wurde somit über den Ostsektor geleitet, von den Postkriegsmaßnahmen betroffen und zurückgewiesen.



Dann wurde wohl festgestellt, dass der Absender aus demselben Haus war, wohin der Brief adressiert war und somit der Brief mit Nachgebühr (39 Pf für die 6 Pf und 20 Pf Marke aus dem Westsektor) versehen und wohl an den Empfänger ausgeliefert.

So war in seltenen Fällen auch Post von den Postkriegsmaßnahmen betroffen, die innerhalb der Westsektoren Berlins verschickt wurde.

Auch wenn dieser Brief wohl philatelistisch inspiriert sein dürfte, handelt es sich doch um einen postgeschichtlich außergewöhnlichen Beleg, was so wohl nur in Berlin möglich war.

Viele Grüße,
Klemens
 
Frankenjogger Am: 23.07.2026 07:53:58 Gelesen: 909# 65 @  
Hallo,

bevor ich zum zweiten Abschnitt des Berliner Postkrieges komme, der mit der endgültigen Umstellung auf die DM-West in den Berliner Westsektoren zum 21. März 1949 begann, habe ich noch einen Beleg, den ich zeigen möchte.

Auch wenn dieser Beleg keine Maßnahme zur Umgehung der Postkriegsauswirkungen darstellt, und auch keine Postkriegswirkung zeigt, so zeigt er doch die Problematik aufgrund der Spaltung der östlichen und westlichen Besatzungsmächte auf.

Es ist ein Fernbrief mit Einschreiben der Firma Wedel & Co aus Berlin SO 36 vom 12.12.1948 nach Tremmen in der SBZ. Der Brief ist bei erstem Anblick erst einmal nicht auffällig, eine Firma versendet ein Einschreiben und nutzt dafür seinen Absenderfreistempel.

Das Postamt Berlin SO 36 war ein Postamt der Magistratspost im amerikanischen Sektor Berlins.

Beim zweiten Blick fällt jedoch auf, dass der R-Zettel auf dem Brief nicht von Berlin SO 36 ist, sondern von Berlin-Treptow, was im sowjetischen Sektor Berlins gelegen war.



Ein Teil des Zuständigkeitsbereiches des Postamtes Berlin SO 36 lag im sowjetischen Sektor, dazu gehörte u. A. die Meesdorfer Straße, wo die Firma Wedel & Co ihren Sitz hatte. Das zugehörige Postamt war (noch) Berlin SO 36, weshalb die Firma auch den Absenderfreistempel vom diesem Postamt hatte.

Sicherlich wurden die Firmen, die ihren Sitz im Ostsektor hatten, von den sowjetischen Machthabern genötigt/gezwungen, ihre Post im sowjetischen Sektor aufzugeben, auch wenn die Freistempel noch aus dem Postamt im Westsektor waren. Dies lässt sich sehr schön bei Einschreibebriefen anhand der R-Zettel zeigen. Es dürfte jedoch nicht viele solcher Belege geben.

Woher die Firma Wedel & Co ihre Wertkarten für die Freistempel-Maschine bezog, ist nicht ersichtlich, vermutlich aber vom Postamt Berlin-Treptow. Interessant, aber bisher auch nicht bekannt wäre, ab wann die Firma Wedel & Co ihren Absenderfreistempel vom Postamt Berlin-Treptow bekam.

Viele Grüße,
Klemens
 
Frankenjogger Am: 30.07.2026 08:29:51 Gelesen: 677# 66 @  
Hallo,

heute komme ich zum zweiten Abschnitt des Berliner Postkrieges.

Warum zweiter Abschnitt?

Am 20. März 1949 wurde in den Westsektoren von Berlin die DM-West als alleiniges Zahlungsmittel eingeführt. Mit diesem Schritt galt nun auch ein Verbot der Nutzung von SBZ-Briefmarken, die bis dato noch für Post in den Ostsektor und in die SBZ erlaubt waren. Das hatte Folgen für die West-Berliner, vor allem seitens der Post, wenn Post in die SBZ und nach Ost-Berlin verschickt werden sollte.

Briefmarken der Westsektoren (Rotaufdrucke und 1 Pf Bauten I und bis 31.3.1949 noch Schwarzaufdrucke, ab 9.4.1949 auch die Stephan-Serie) unterlagen den Postkriegsmaßnahmen, SBZ-Marken waren nicht mehr zugelassen, somit gab es keine Möglichkeiten mehr, diese Post mit gültigen Briefmarken zu frankieren.

Das stellten wohl auch die Verantwortlichen der HVPF der SBZ fest, denn kurz nach der endgültigen Einführung der DM-West in West-Berlin, passten sie ihre Postkriegsmaßnahmen an die neuen Gegebenheiten an.

Post, die mit Briefmarken der Westsektoren frankiert war, wurde nicht mehr zurückgewiesen, sondern mit der Forderung von Nachgebühren an den Adressaten ausgeliefert. Meist wurden die normalen Gebühren nachgefordert.

Mit solchen Belegen möchte ich heute beginnen, weitere Beispiele kommen dann Schritt für Schritt und werden dann teilweise auch ausführlicher beschrieben.

Ich beginne mit einer Drucksache vom 21.3.1949 von Berlin W 30 nach Berlin W 8, die mit einer 6 Pf Schwarzaufdruck-Marke frankiert war.

Die Drucksache wurde zuerst mit dem Stempel „Marke Unzulässi Ab“ markiert, das allerdings dann gestrichen wurde und der Beleg mit einer Nachgebühr von 6 Pf (Blaustift) ausgeliefert wurde.



Viele Grüße,
Klemens
 
Frankenjogger Am: 06.08.2026 08:37:15 Gelesen: 446# 67 @  
Hallo,

einen Beleg mit Schwarzaufdruck-Marke habe ich noch, der mit Nachgebühr zugestellt wurde.

Es ist eine Ortspostkarte vom 28.3.1948 von Berlin NW 40 nach Berlin-Weißensee mit 12 Pf Schwarzaufdruck. Auch hier wurde die normale Gebühr von 10 Pf für eine Ortspostkarte nachgefordert. Die Überfrankatur von 2 Pf geht ok, die Schwarzaufdruck-Marken wurden ja zum 1.4.1949 ungültig, da wurde verwendet, was noch vorhanden war.



Belege mit Schwarzaufdruck und Nachgebühr-Erhebung sind selten, das war ja letztendlich nur 11 Tage möglich.

Viele Grüße,
Klemens
 
Frankenjogger Am: 13.08.2026 07:54:06 Gelesen: 277# 68 @  
Hallo,

ich bleibe noch bei der Zeit vom 21.3. bis 31.3.1949 und zwar bei Postfreistempeln. Die wurden ja bis zum 20.3.1949 von Postkriegsmaßnahmen verschont. Auch das änderte sich nach dem 20.3.1949.

Ich zeige heute einen Fernbrief vom 21.3.1949 gestempelt in Berlin-Charlottenburg 2 nach Cossebaude bei Dresden. Dieser Brief wurde noch zugestellt, ohne dass eine Nachgebühr erhoben wurde.



Dr. Elsner nennt in „Der Berliner Postkrieg 1948/49“ als frühestes Datum den 23.3.1949, ab dem Nachgebühren für Belege mit Postfreistempeln erhoben wurden.

Es schient eine kurze Zeit der Orientierungsfindung bei der HVPF der SBZ gegeben zu haben, bis die Prozesse für Postkriegsmaßnahmen neu ausgerichtet waren.

Viele Grüße,
Klemens
 

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