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Thema: Deutsches Reich Briefmarken Fälschungen mit Hakenkreuz strafrechtlich relevant ?
angim Am: 01.05.2024 16:38:54 Gelesen: 428# 1 @  
Hallo,

sämtliche Fälschungen von Briefmarken aus dem "Dritten Reich" mit Hakenkreuz o.ä. dürften meines Erachtens strafrechtlich relevant sein.

Hier sehe ich einen Ansatzpunkt, um den inländischen Anbietern das Handwerk zu legen.

Viele Grüße
Thomas
 
Lars Boettger Am: 01.05.2024 17:31:29 Gelesen: 402# 2 @  
@ angim [#1]

Hallo Thomas,

da sehe ich eher keinen Ansatzpunkt. Du müsstest als Geschädigter eine Anzeige bei der Polizei machen, die dann den Fall an die Staatsanwaltschaft weitergibt. Die dann den Fall wegen geringem öffentlichen Interesse einstellt.

Beste Grüsse!

Lars
 
bovi11 Am: 01.05.2024 17:37:24 Gelesen: 396# 3 @  
@ Lars Boettger [#2]
@ angim [#1]

Hallo Lars,

das ist so nicht richtig.

Hier ist die Staatsanwaltschaft auf dem Holzweg: https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=18766&CP=0&F=1

Da muss nichts abgedeckt werden. Das ist schlicht eine Erfindung von eBay und hat nichts mit der gesetzlichen Regelung zu tun.

Aber die neu gedruckten Sachen mit nationalsozialistischen Symbolen, da stimme ich Thomas zu, fallen eindeutig unter § 86a StGB.

Nur: Da ist die Staatsanwaltschaft nicht auf ihrem Posten. Anzeigen könnten durchaus Abhilfe schaffen.

Dieter

[Beiträge [#1] bis [#3] ausgegliedert aus dem Thema "Feldpost Zulassungsmarke U-Boot Halbinsel Hela Marke Echt oder Falsch ?"]
 
angim Am: 01.05.2024 18:56:13 Gelesen: 350# 4 @  
@ Lars Boettger [#2]
@ bovi11 [#3]

Meine Aussage zielt auf das Angebot von Fälschungen mit NS-Symbolik.

Das Abdecken der Symbole auf Handelsplattformen habe ich damit nicht gemeint.

Die Hela-Marke ist ein typisches Beispiel. Darauf befindet sich ein neuzeitlicher Falschstempel mit Hoheitsadler.

Wie sich das dann mit einer Insellpost-Marke als Aufdruckfälschung verhält, vermag ich nicht zu beurteilen.

Auf den Urmarken Feldpost Nr.1 und 2 befinden sich ja dann auch NS-Symbole (Hoheitszeichen auf der JU52 bzw. Hoheitsadler).

Viele Grüße
Thomas
 
bovi11 Am: 01.05.2024 19:02:54 Gelesen: 342# 5 @  
@ angim [#4]

"Das Abdecken der Symbole auf Handelsplattformen habe ich damit nicht gemeint."

Das habe ich auch so verstanden. Ich wollte nur zusätzlich darauf hinweisen, dass das Abdecken von derartigen Symbolen auch auf Exponaten aus dem 3. Reich nicht erforderlich ist.

"Wie sich das dann mit einer Inselpost-Marke als Aufdruckfälschung verhält, vermag ich nicht zu beurteilen.

Auf den Urmarken Feldpost Nr.1 und 2 befinden sich ja dann auch NS-Symbole (Hoheitszeichen auf der JU52 bzw. Hoheitsadler)."


Hier ist es so, dass die Phantasieaufdrucke auch meist ein Hakenkreuz beinhalten. Damit fallen sie zu Recht unter § 86a StGB.

Es ist schade, dass die passenden Bespiele durch die Aufgliederung nicht mehr da sind. Man muss sich das Passende jetzt zusammensuchen.
 
Lars Boettger Am: 01.05.2024 22:48:52 Gelesen: 269# 6 @  
Aus meinem Fundus.

Beste Grüsse!

Lars


 
angim Am: 02.05.2024 00:16:16 Gelesen: 237# 7 @  
@ Lars Boettger [#6]

Okay, da ist nur ein Fragment zu sehen.

Es geht um derartige Machwerke:



Viele Grüße
Thomas
 
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