Thema: Deutsches Reich Frei duch Ablösung Warum mit Dienstmarken frankiert ?
peno Am: 19.05.2024 15:01:50 Gelesen: 642# 1 @  
Werte Philatelisten,

mit der Bitte um leichtverständliche Erklärungen zu dem Sachverhalt, ich habe keinerlei Vorwissen zu dem Thema, wünsche ich Frohe Pfingsten.

Liebe Grüße
Peter


 
Regis Am: 20.05.2024 12:04:12 Gelesen: 548# 2 @  
@ peno [#1]

Frei durch Ablösung bedeutet, dass die Post für ihre Dienstleistung nicht einzeln, sondern durch Pauschalzahlung aus irgendeinen Staatsfonds bezahlt wird.

Um die Höhe dieser Pauschale zu bemessen, wurden Dienstmarken als Zählmarken verwendet. Dieser Verbrauch über einen festgelegten Zeitrahmen wurde Grundlage zur Bemessung der weiteren Pauschale.

Alles Gute Dietrich
 
BD Am: 20.05.2024 13:05:10 Gelesen: 531# 3 @  
Hallo Peno,

zum 31.3.1920 endeten die Ablöseverfahren zu Pauschalzahlungen an die Reichspost von Behörden oder Ländern durch die Aufhebung des Gesetzes über Portofreiheiten von 1869. Erneute Ablösungverträge waren erst nach 3 Jahren wieder möglich.

Die Dienstmarken wurden am 31.3.1920 verausgabt und waren zur Freimachung von Poststücken ab dem 1.4.1920 zu verwenden.

Die vorgedruckten Umschläge mit Ablösungsvermerken wurden noch lange aufgebraucht, somit kam es zu Belegen wie deinem.

Beste Grüße Bernd
 
charly999 Am: 20.05.2024 23:13:58 Gelesen: 449# 4 @  
@ Regis [#2]

Diese Auskunft ist unzutreffend. Dienstmarken sind keine Zählmarken, sondern wurden - wie Bernd korrekt anmerkt - notwendig, weil die Ablöseverfahren zeitweise ausliefen. Nur die für Baden und Preußen vor dem 1. Weltkrieg verausgabten Marken sind echte Zählmarken zur Ermittlung der Portopauschale für die Ablöseverfahren.

Viele Grüße
charly999
 
peno Am: 21.05.2024 08:11:53 Gelesen: 413# 5 @  
Euch allen ein "Dankeschön" für die leicht verständlichen Erklärungen.

Liebe Grüße
Peter