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Thema: Barfrankaturen als Notbehelf nach 1945 die nicht im Richter Handbuch stehen
Das Thema hat 45 Beiträge:
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Dieter 66 Am: 19.11.2024 23:35:52 Gelesen: 2419# 21 @  
Hallo,

ich habe wieder etwas Interessantes entdeckt.

Eine Teilbarfrankatur aus „Biberach (Riß)“ vom 2.3.46 bestehend aus einem Postwertzeichen und einer Barfrankatur. Die Postämter machten dann davon gebrauch, wenn bestimmte Wertzeichen nicht vorhanden waren. In diesem Fall fehlten die 4 Pfg. Das lässt sich auch sehr plausibel erklären, da ab dem 1.3.46 eine Portoerhöhung stattfand und nicht rechtzeitig 24 Pfg. Wertzeichen geliefert wurden. Des Weiteren wurde hier ein zweizeiliger Freivermerk mit Rahmen verwendet, der nicht im Richter Handbuch für Biberach aufgeführt wird. Der auf dem Brief verwendete Freivermerk ist unter der Nr. 2542 im Handbuch zu finden. Nicht nur eine sehr frühe Verwendung nach der Portoerhöhung, sondern genau ein Tag darauf.



E5-22-K-2542-VZR2

Schönen Gruß Dieter.
 
Dieter 66 Am: 24.11.2024 23:03:28 Gelesen: 2371# 22 @  
Hallo,

möchte wieder einen Beleg vorstellen.

Einschreiben „NEUNKIRCHEN ISAARI“ 15.7.46 nach Hamburg mit einem gerahmten zweizeiligen Freivermerk. Nach Richter Handbuch Abb. 2319. Dieser Freivermerk wird im Handbuch für nur (SAAR) nicht aufgeführt. Bekannt ist der Freivermerk lediglich für (Saar) 1. Des Weiteren wurde auf dem R-Zettel wurde die „2“ unkenntlich gemacht. Evtl. wurde hier ein früher R-Zettel verwendet. Absender ist die „Expressgutabfertigung (Saar) Hbf.“



A-22-F-2319-VZR1 und 2

Schönen Gruß Dieter.
 
bernhard Am: 25.11.2024 19:31:27 Gelesen: 2342# 23 @  
@ Dieter 66 [#22]

Hallo Dieter,

ja, der ist im RICHTER-Handbuch unter dieser Postamtsbezeichnung nicht gelistet. Allerdings halte ich dies für völlig unerheblich, da es sich bei beiden Angaben (Neunkirchen (Saar) und Neunkirchen (Saar) 1) um das selbe Postamt handelt.

Im Ortsverzeichnis I vom Mai 1944 sind das PA 1, sowie die ZwPÄ 2 und 3 aufgeführt. Im OV 1947 (Franz. Zone) nur noch das PA ohne PA-Nr. Wann genau die ZwPÄ 2 und 3 geschlossen wurden oder ob sie in der Nachkriegszeit 1945-47 nochmals geöffnet waren ist mir nicht bekannt.

Aber: Den Stempel Neunkirchen (Saar) "e" gab es schon in der Vorkriegszeit ohne PA-Nr. So 1943/44 ist zu beobachten, dass manche Stempel, trotz existierender ZwPÄ und PSt I, ohne PA-Nr. hergestellt wurden. Über die Gründe dafür kann ich nur mutmaßen. So konnte dieser Stempel z.B. dann als Leihstempel bei ZwPÄ eingesetzt werden.

Ergo: Es ist das selbe Postamt, welches wie alle Postämter in der Regel mehrere Tagesstempel im Einsatz haben. Statt unterschiedlicher Ub ist es beim PA Neunkirchen (Saar) eben nur ein anderer Tagesstempel welcher keine PA-Nr. enthält.

Und ja, er R-Zettel des ZwPA 2 wurde hier aufgebraucht. Ein Hinweis, dass das ZwPA 2 in 1946 geschlossen war.

Viele Grüße
Bernhard
 
Dieter 66 Am: 25.11.2024 23:21:45 Gelesen: 2321# 24 @  
@ bernhard [#23]

Hallo Bernhard,

danke für die Richtigstellung.

Dann wurden in dem einem, noch bestehenden Postamt verschiedene Stempel verwendet. Sowohl mit der "1" als auch ohne PA-Nr. und die Postämter 2 sowie 3, wie du angemerkt hast, waren eine Zeitlang nicht zugängig. Es lässt vermuten, das die Stempel der Postämter 2 und 3 nicht weiter verwendet wurden, da wohl mit zu rechnen war, dass diese irgendwann Ihren Betrieb wieder aufnehmen würden. Dieses würde den nachstehenden Stempel erklären. "Neunkirchen (Saar) 3 v. 24.8.46. Zumindest ist es belegt, dass der Freivermerk auch mit dem Stempel, ohne PA.Nr. verwendet wurde.



Schönen Gruß Dieter.
 
Dieter 66 Am: 30.11.2024 23:54:29 Gelesen: 2255# 25 @  
Hallo,

habe hier wieder einen recht interessanten, allerdings nicht eindeutigen Beleg.

Einschreiben mit Zensurstempel, Unterweissach v. 29 MAI 46 nach Weinsberg, Ankunftsstempel, 1.6.46.

Unterweissach war eine Poststelle I und verwendete auch nach 45 einen alten Einkreissteckstempel. Allerdings wurde der Stempel aptiert. Zwei Sterne wurden auf dem Stempel entfernt. Bislang wohl die späteste bekannte Verwendung des Stempels. VZR2

Im Richter Handbuch wird nur ein Beleg mit einem einzeiligen Freivermerk erwähnt.

Dieser Beleg weist nur einen handschriftlichen Gebührenvermerk auf. Normalerweise sollte nach der ADA (Allgemeine Dienstanweisung) immer als Text zusätzlich „geb. bez.“ oder ähnlich vermerkt werden.

Handelt es sich hier nun um eine Barfreimachung ohne Freivermerk oder um einen handschriftlichen Freivermerk, auf Grund der Gebührenangabe von -84.

Barfreimachungen ohne Freivermerk kamen damals durch Zufall oder Nachlässigkeit vor und zählen nicht in dem Sinne, zu den „Barfrankaturen.



Schönen Gruß Dieter.
 
bernhard Am: 01.12.2024 11:26:43 Gelesen: 2229# 26 @  
@ Dieter 66 [#25]

"Barfreimachungen ohne Freivermerk kamen damals durch Zufall oder Nachlässigkeit vor und zählen nicht in dem Sinne, zu den „Barfrankaturen."

Hallo Dieter,

das sehe ich anders. Ich denke du interpretierst den RICHTER hier falsch. Zu den E2-Belegen gehören alle Belege ohne Gebühr-bezahlt-Vermerk und nicht nur die verfügungsgemäßen Ausnahmen bei denen der Tagesstempel-Abdruck ausreichte. RICHTER hat diese Belege nur nicht in die Tabellen aufgenommen, da sie auf ein Versehen, Zufall oder Nachlässigkeit herrührten und bei jeder Poststelle vorkommen konnten. E2-Belege werden nur in den beschriebenen Ausnahmen in den Tabellen aufgeführt, bei denen der Tagesstempel gemäß Verfügung für eine ordnungsgemäße Annahme ausreichte.

Es handelt sich bei deinem Beleg also zu 100% um eine Barfreimachung, welche nur aus den erwähnten Gründen nicht in die Tabellen aufgenommen wurde. Der Gebührenvermerk -,84 bestätigt zusätzlich, dass es keine Barfrankatur zum "Nulltarif" war. Was soll der Beleg sonst sein?

Viele Grüße
Benhard
 
Dieter 66 Am: 01.12.2024 15:34:18 Gelesen: 2202# 27 @  
@ bernhard [#26]

Hallo Bernhard,

als ich den Text zu dem Beleg vorbereitet hatte, war die Einordnung zu den E2 "handschriftliche Freivermerke" eigentlich für mich klar.

Nachdem ich aber im Handbuch die Interpretation zu E1 "Barfreimachung ohne Freivermerk" nochmal nachgelesen habe, kamen mir Zweifel.

Ja, dann hat mich wohl in dem Satz die Passage "kein Gegenstand weiterer Betrachtungen" in die Irre geführt.

Danke für Deine Richtigstellung. So ist die Zuordnung doch eindeutig.

Schönen Gruß Dieter.
 
Dieter 66 Am: 10.12.2024 23:07:25 Gelesen: 2119# 28 @  
Hallo

Hier wieder eine schöne Postkarte.

Eine Einladung zur ersten Briefmarken-Fernauktion 1947. Als Vordruck wurden Feldpostkarten überdruckt und mit dem Einladungstext versehen. Papier war eben Mangelware.

Wie im Richter Handbuch beschrieben, wurde für Berlin 11 neben anderen Freimachungsarten auch ein aptierter Freistempel verwendet. Der Schriftzug „Deutsches Reich“ wurde entfernt.

Nach Richter Handbuch Abb. 9305. Allerdings zeigt dieser Stempel „Berlin 11 v. 30.12.46 den Kennbuchstaben „am“. Dieser wird nicht im Handbuch aufgeführt. Das Postamt Berlin SW11 befand sich im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und war ein Großverteileramt. Somit liegt die Vermutung nahe, dass dieser Stempel mehrfach zum Einsatz kam. Evtl. können hier Stempelspezialisten etwas zu beitragen.

In Crivitz befand sich die Zentrale und die Karte wurde wohl über die Berliner Vertretung eingeliefert. Friedrichshain-Kreuzberg lag im damaligen britischen Sektor und wurde noch mit einem Zensur-Ausgangsstempel versehen.



H1-9305-KB am-VZR3

Schönen Gruß Dieter.

BZ Briefmarken Zentrale Strauß, Crivitz iin Meklenburg, Großhandel, Auktionen / erste Auktion am 13. bis 15.3.1947
 
bernhard Am: 11.12.2024 17:42:34 Gelesen: 2089# 29 @  
@ Dieter 66 [#28]

Hallo Dieter,

dies ist nach meiner Meinung eine Massenfrankatur, keine Barfrankatur. Schon diese speziell gedruckte und als Drucksache verschickte Karte weist darauf hin, dass sie massenweise verschickt wurde. Dafür war der Postfreistempel da. Aus Berlin sind Barfrankaturen seltener als von anderen großen Städten oder kleineren Orten. An Bärenmarken bestand kaum ein Mangel.

Viele Grüße
Bernhard
 
Dieter 66 Am: 11.12.2024 21:54:19 Gelesen: 2067# 30 @  
@ bernhard [#29]

Hallo Bernhard,

klar, du hast recht. Hatten wir ja schon mal als Thema. Wird ja auch ausdrücklich im Handbuch darauf eingegangen. Stichwort "Massenauflieferungen".

War bei mir wohl noch nicht so verinnerlicht.

Danke für Deinen Hinweis.

Schönen Gruß Dieter.
 
Dieter 66 Am: 26.12.2024 22:13:59 Gelesen: 1978# 31 @  
Hallo

hier mal wieder ein neuer Beleg.

Postkarte vom 17.11.45 aufgegeben in Krottenmühl. Krottenmühl war eine Poststelle I und verfügte über einen eigenen Stempel. Die OPD war München.

Der Ort ist nicht im Richter Handbuch aufgeführt. Der Freivermerk „ Gebühr bezahlt“ wird in der Form ebenfalls nicht geführt. Er ähnelt der Nr. 1032 im Richter Handbuch, allerdings fehlen die kleinen Haken an den Buchstaben b, h und l. Der Verwendungszeitraum ist VZR1 bis 28.2.1946.



Schönen Gruß Dieter.
 
Dieter 66 Am: 19.01.2025 23:20:28 Gelesen: 1855# 32 @  
Hallo,

hier wieder ein Barfreimachung Neuentdeckung, Mitteltal Kr. Freudenstadt vom 31.5.46 mit einem Freivermerk-Stempel zweizeilig mit Rahmen „Gebühr bezahlt 12 Rpf“ Im Richter Handbuch Barfrankaturen, ist lediglich ein Stempel mit 24 Rpf aufgeführt. Somit gab es auch in dem Postamt einen Freivermerk-Stempel mit 12 Rpf.



A-22-K-2591-12 Rpf-VZR2

Schönen Gruß Dieter
 
Dieter 66 Am: 04.02.2025 22:22:24 Gelesen: 1715# 33 @  
Hallo,

hier ein in zweierlei Hinsicht interessanter Beleg.

Postkarte abgestempelt „Magdeburg Sudenburg 2“ v. 19.7.45. Die Postkarte hat keinen Gebührenvermerk.

Eine Besonderheit bei Barfreimachungen wurde in der ehemaligen RPD Magdeburg durchgeführt. Im Richter Handbuch wird diese Art als „E1“ Barfreimachung ohne Freivermerk beschrieben.

In der Zeit vom 17.6.45 – 2.8.45 konnten in allen Ämtern des Bezirkes nur durch einen Tagestempel der Beweis erbracht werden, dass die Gebühr bezahlt ist. Besondere Beamte sicherten dabei den Stempel. Bekannt sind Magdeburg 1, 6 und 8 sowie Magdeburg-Land und Neustadt.

Magdeburg Sudenburg 2 wird im Richter nicht erwähnt.



E1-VZR 1

Schönen Gruß Dieter.
 
Dieter 66 Am: 12.02.2025 22:15:49 Gelesen: 1653# 34 @  
Hallo,

möchte hier mal wieder einen neuen Beleg vorstellen.

Einschreiben von Freiburg Breisgau 2, Tagesstempel v. 24.9.46. Ankunftstempel nicht leserlich, ……..Dorf über ……Burg. Leider wurde der Empfänger unkenntlich gemacht, schade. Der hier verwendete, zweizeilige Freivermerk Stempel mit Rahmen, „Rpf Gebühr bezahlt“ wird im Richter Handbuch nicht geführt.

Nur zum Vergleich. Für alle Postämter in Freiburg sowie deren Nebenorten, gibt es im Handbuch über 100 Eintragungen, davon ca. 70 verschiedene Gebühr bezahlt Stempel. Das Postamt „Freiburg Breisgau 1“ z.B. verwendete zwischen 1945 und 1946, allein 26 verschiedene „Gebühr bezahlt“ Stempel. Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass immer mal wieder neue Stempel entdeckt werden.



Schönen Gruß Dieter.
 
Jürgen Witkowski Am: 13.03.2025 18:32:17 Gelesen: 1433# 35 @  
Ein eingeschriebener Geschäftsbrief der zweiten Gewichtsstufe > 20 g - 250 g der Volksbank Fürth an die Volksbank Straubing hat den Tagesstempel Fürth 2 h vom 1. September 1945. Rechts oben sind 54 Rpf vermerkt, die Zahl ergibt sich aus dem Briefporto von 24 Rpf und der Einschreibgebühr von 30 Rpf. Unter dem Gebührenvermerk befindet sich noch eine Unterschrift. Ein handschriftlicher oder gestempelter Vermerk "Gebühr bezahlt" fehlt.

Auffällig ist auch der aufgeklebte Zettel, der in deutscher und englischer Sprache die Bestätigung des Absenders dokumentiert, dass er die Genehmigung der Militärregierung zum Versand wichtiger Geschäftspost besitzt.

Rückseitig befindet sich lediglich ein Stempel des Absenders und der obligatorische Sprachhinweis "German". Zensurmerkmale weist der Brief nicht auf.



Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
Dieter 66 Am: 13.03.2025 23:51:58 Gelesen: 1396# 36 @  
@ Jürgen Witkowski [#35]

Hallo Jürgen,

ss ist schon ungewöhnlich, dass der Beleg keinen „Gebühr bezahlt“ Stempel aufweist. Gerade die Hauptpostämter verfügten über ausreichende und auch verschiedene Stempel. Im Richter Handbuch werden für Fürth (Bay) 2 insgesamt 5 Stück genannt. Aufgrund des nur handschriftlichen Vermerks würde ich den unter E2 „handschriftliche Freivermerke“ einordnen.

Mit der Einführung der Privatpost am 3. Sept. 1945 waren auch die Zensurstellen organisiert.

Vorher mussten Geschäftsbriefe für Industrie und Handel mit dem Zulassungsvermerk versehen werden. Nur dann haben die Postämter den Brief angenommen. Hatten aber keinen Einfluss auf eine Zensur.

Angeblich sollte auch ab dem 25.10.45 eine Zensurstelle in Nürnberg eingerichtet sein. Allerdings erfolgte die Zensur wohl über München. Zeitweise soll es in Nordbayern auch eine Zensur gegeben haben. Ist allerdings nicht eindeutig belegt.

Schönen Gruß Dieter.
 
Dieter 66 Am: 14.03.2025 22:12:38 Gelesen: 1301# 37 @  
Brief vom 18.9.45, Hofheim (Mainfr) nach Obergünzburg im Allgäu. Im Richter Handbuch wird Hofheim (Taunus) sowie Hofheim (Unterfr) aufgeführt.

Es gab wohl auf Anordnung des NS-Regime eine Umbenennung von Unterfranken auf Mainfranken die dann Ende 1945 wieder rückgängig gemacht wurde. Von diesem Abschlag ist in den von mir bekannten Stempeldatenbanken nur ein gleicher Zweikreisbrückenstempel aus 1943 bekannt.

Auf anderen Stempel „Kreisbrückenstempel“ liegt der Zusatz „Mainfr“ im unteren Bereich des Stempels.

Diese Stempelbezeichnung „Hofheim (Mainfr) wird im Richter Handbuch nicht genannt.



Schönen Gruß Dieter.
 
Dieter 66 Am: 07.04.2025 22:42:32 Gelesen: 912# 38 @  
Hallo,

Brief an das Amtsgericht Tiergarten in Berlin 40. Absender 14a Herste, Kr. Höxter. Tagesstempel Paderborn 06.10.48. Das Postamt Paderborn verwendete gemäß Richter-Handbuch 2 unterschiedliche, zweizeilige „Gebühr bezahlt“ Rahmenstempel.

Der auf diesem Brief verwendete, zweizeilige „Gebühr bezahlt“ Rahmenstempel wird im Richter Handbuch weder für Paderborn noch generell aufgeführt. Dieses stellt keine Seltenheit dar, es finden sich immer mal wieder, neue noch nicht gelistete "Gebühr bezahlt" Stempel.

Entgegen verschiedene Verfügungen der Reichspostdirektion z.B. die aus Bremen vom 3.Juli 46, sollte die Verwendung der Gebühr bezahlt Stempel eingestellt werden. Angeblich bestand kein Markenmangel mehr. Dieses war allerdings in vielen Postämtern nicht der Fall. So gibt es bis 1949 sehr viele Belege die einen "Gebühr bezahlt" Stempel tragen.



Schönen Gruß Dieter
 
bernhard Am: 08.04.2025 16:20:32 Gelesen: 874# 39 @  
@ Dieter 66 [#37]

Hallo Dieter,

der Sachverhalt ist interessant, jedoch ist dies keine bisher unbekannte Barfrankatur. Im RICHTER wird nicht die Stempelinschrift des Tagesstempels zur Katalogisierung verwendet, sondern einheitlich die Bezeichnung der Postanstalt nach dem Ortsverzeichnis I von 1949 (siehe S. 160).

Viele Grüße
Bernhard
 
Dieter 66 Am: 08.04.2025 17:03:04 Gelesen: 867# 40 @  
@ bernhard [#39]

Hallo Bernhard,

da hast du im Grunde recht. Ich hatte unter Wikipedia den Bezug zu Mainfranken nachgelesen und nicht nach den Plgz. von 1949.

Unter Wikipedia steht:
Hofheim in Unterfranken (amtlich Hofheim i.UFr., 1935 bis 1945 Hofheim in Mainfranken, amtlich Hofheim i. Mainfr.) ist eine Stadt im unterfränkischen Landkreis Haßberge sowie Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim in Unterfranken.

Eben den Bezug zum dem Stempel von 1945, noch Mainfranken, in dem Zusammenhang mit einer Barfreimachung.

Schönen Gruß Dieter.
 
Dieter 66 Am: 18.05.2025 12:32:30 Gelesen: 613# 41 @  
Hallo,

hier eine weitere Barfrankatur, die im Richter Handbuch nicht gelistet ist. Tagesstempel Audenhain über Torgau 27.10.45. Zur Bestätigung der entrichteten Gebühr wurde ein Setzkastenstempel verwendet. „Gebühr bez“ In den von mir zur Verfügung stehenden Stempeldatenbanken ist lediglich ein identischer Abschlag aus 1941 zu finden. Dieser Tagesstempel von Audenhain ist bislang der einzige, der nach 1945 auf einer Barfrankatur zu finden ist. Evtl. kann einer nachschauen, bis wann die Poststelle existierte.



Schönen Gruß Dieter.
 
Dieter 66 Am: 08.06.2025 23:11:26 Gelesen: 248# 42 @  
Hallo,

unter mehreren neu erstandenen Barfrankaturen, habe ich wieder einen außergewöhnlichen Brief entdeckt. Absender war die Metallindustrie Denkingen, Empfänger Friedrich Krupp. AG in Essen.

Der Ort Denkingen wird im Richter Handbuch nicht geführt. Dieser war eine Pst I. Des Weiteren wurde ein alter Kreisstempel verwendet. „Denkingen WÜRTTBG“ 6 Mai 47. Dieser Stempel ist seit 1898 bekannt.

Letztmalig 1936 verwendet und danach wohl aptiert. Die Sterne wurden entfernt. In mehreren Stempeldatenbanken konnte ich keine weiteren Stempel dieser Art nach 1945 finden.



Schönen Gruß Dieter.
 
bernhard Am: 08.06.2025 23:36:40 Gelesen: 243# 43 @  
@ Dieter 66 [#42]

Hallo Dieter,

im Richter-Handbuch zu den Altstempeln ist dieser Stempel mit Verwendungszeit von 06.46 bis 11.50 aufgeführt.

Viele Grüße
Bernhard
 
Dieter 66 Am: 09.06.2025 11:30:05 Gelesen: 200# 44 @  
@ bernhard [#43]

Hallo Bernhard,

danke für die Info. Wäre ja langweilig, wenn man selbst alle Literatur hätte und nicht mehr nachfragen braucht.

Dir noch einen schönen Pfingstmontag.

Gruß Dieter
 
Dieter 66 Am: 15.06.2025 16:16:09 Gelesen: 39# 45 @  
Hallo,

Barfrankatur von Niederbreisig/Rhein 11.4.47 nach Namedy. Der dreizeilige Freivermerk wurde mit einem Zahlenstempel „6 Pfg“ zu Angabe der erhobenen Gebühr versehen. Im Richter Handbuch werden für Niederbreisig lediglich 12 sowie 24 Pfg. genannt.



Schönen Gruß Dieter
 

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