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Thema: Barfrankaturen als Notbehelf nach 1945 die nicht im Richter Handbuch stehen
Das Thema hat 91 Beiträge:
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Dieter 66 Am: 15.09.2025 22:29:39 Gelesen: 6715# 67 @  
Hallo,

dieser Brief trägt ein Freivermerk, der im Richter Handbuch für „PRIEN (CHIEMSEE) nicht gelistet ist.

Wahrscheinlich handelt es sich um einen alten „Zustellgebühr bezahlt“ Stempel. Der Abschlag ist zu schwach, um diesen eindeutig bestimmen zu können.

„Zustellgebühr bezahlt“ Stempel wurden vor 45 für Paketzustellungen verwendet, um zu bescheinigen, dass die Paketgebühr entrichtet wurde.

Nach 1945 kamen diese Stempel als Notmaßnahme wieder zur Anwendung.

Mit dem Vermerk des Empfängers auf dem Brief, ist wohl gemeint, den ersten Fernbrief erhalten zu haben.



Schönen Gruß Dieter
 
Manne Am: 16.09.2025 10:40:46 Gelesen: 6685# 68 @  
@ Dieter 66 [#65]

Hallo Dieter,

falscher Ort, es steht doch auf dem Stempel, Bad Dürrheim (Schwarzwald). Also nicht Bad Dürkheim!



Ein Stempel von Bad Dürkheim zum Vergleich vom 28.01.1946



Gruß
Manne
 
Dieter 66 Am: 16.09.2025 14:28:57 Gelesen: 6655# 69 @  
@ Manne [#68]

Hallo Manne,

nun hatte ich schon die Lupe benutzt.

Aber du hast recht, danke für dein Hinweis.

Schönen Gruß Dieter.
 
Dieter 66 Am: 29.09.2025 21:43:48 Gelesen: 6428# 70 @  
Hallo,

die Postämter RAVENSBURG 1 und 2 verfügten über eine Vielzahl von Stempeln zu Barfreimachung. RAVENSBURG selbst nur über 2 Tagesstempel mit integriertem Freivermerk.

Dieser Einschreibe-Beleg trägt einen einzeiligen Freivermerk mit Rahmen und wird im Richter Handbuch für Ravensburg (ohne Leitzahl) nicht aufgeführt. Ist allerdings im Handbuch unter der Abb. 1352 zu finden.

Für Ravensburg 1 und 2 wird der Stempel gelistet. Das Postamt Ravensburg muss, zumindest einige Zeit, auch den Stempel verwendet haben.

Zum Vergleich ein Beleg von, „RAVENSBURG 1“ mit dem identischen Freivermerk.

Für RAVENSBURG wurden 12 Pfg. plus 30 Pfg. fällig, 20g Einschreiben im Fernverkehr.

Ab 1.3.46 verdoppelte sich das Porto, daher für RAVENSBURG 1, 48 Pfg. plus 60 fällig, 50g im Fernverkehr.



Schönen Gruß Dieter.
 
Dieter 66 Am: 07.10.2025 21:33:23 Gelesen: 6160# 71 @  
Im Richter Handbuch werden für „GENGENBACH“ 3 Freivermerke genannt. (Einzeiler mit Rahmen).

Dieser Beleg trägt einen Zweizeiligen Freivermerk „Gebühr bezahlt“ ohne Rahmen, der im Handbuch für Gengenbach nicht aufgeführt wird.

Das Datum des Tagesstempels v. 29.9.45 weist auf den ersten Verwendungszeitraum „VZR1“ hin. Wiederaufnahme ab 45 bis 28.2.46.

Im Richter Handbuch wird der Freivermerk unter der Nr. 2043 geführt.



Schönen Gruß Dieter.
 
Nordluchs Am: 08.10.2025 11:05:42 Gelesen: 6129# 72 @  
@ Dieter 66 [#71]

Hallo Dieter,

in einem Haufen Absenderfreistempel von Hamburg fand sich diese auffrankierte Notganzsache.

Verkauft vom Postamt Hamburg - Poppenbüttel (ganz im Norden von HH als sogenanntes Walddorf bezeichnet). Die Karte wurde wohl erworben, blieb unbenutzt.



Im Richter zwar schriftlich verzeichnet aber keine Abbildung.

Daher zeige ich das Teil hier. Datum undeutlich aber zumindest Monat und Jahr (x.6.1946) sind etwas lesbar. Ob die Ganzsache hierher gehört, entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß
Hajo
 
Dieter 66 Am: 08.10.2025 14:43:36 Gelesen: 6097# 73 @  
@ Nordluchs [#72]

Hallo Hajo,

ich tippe auf den 6.5.46.

Das ist eine Behelfsausgabe der britischen Zone. Im Michel Ganzsachenkatalog wird der Beleg unter P 705 geführt. Ausgabeorte waren verschiedene Hamburger Stadtgebiete sowie das nahe Umfeld.

Der Kontrollstempel unten links, mit dem Freivermerk „Gebühr bezahlt“ Stempel bestätigt die Vereinnahmung der Gebühr. Ab dem 1.3.46 betrug das Porto für eine Ortspostkarte 10 Pfg. Das Postamt hat die Belege nach dem 1.3.46 mit einer zusätzlichen Freimarke zu 5 Pfg. dann herausgegeben. Als Fernpostkarte wären es 12 Pfg gewesen.

Also in das Thema „Behelfsganzsachen“ einzuordnen.

Schönen Gruß Dieter.
 
wheilmann Am: 10.10.2025 14:39:13 Gelesen: 6018# 74 @  
@ Dieter 66 [#71]

Hallo Dieter,

ich sehe soeben, dass Du Deine Belege, die Du hier im Forum vorstellt, recht groß einscannst. Ich würde sehr gerne die Stempelabdrucke dieser Belege in unsere Stempeldatenbank einstellen.

Ich hoffe, Du hast nichts dagegen. Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.

Herzlichen Phila-Gruß
Wolfgang
 
Dieter 66 Am: 11.10.2025 14:03:01 Gelesen: 5961# 75 @  
@ wheilmann [#74]

Hallo Wolfgang,

das kannst du selbstverständlich machen.

Falls ich dich in irgend einer Form unterstützen kann, melde dich gerne.

Schönen Gruß Dieter.
 
Dieter 66 Am: 13.10.2025 23:37:38 Gelesen: 5871# 76 @  
Für „HIRSAU (Kr CALW)“ gibt es mehrere Einträge im Richter Handbuch.

Es werden Setzkastenstempel sowie auch zweizeilige Freivermerke aufgeführt. Die Freivermerke auf diesen Belegen werden nicht genannt. Stellt sich die Frage, ob auf Grund der späten Datierung, es keine Barfrankaturen mehr sind (27.5.49) und (2.6.49).

Allerdings wird im Handbuch ein Zeitraum der Barfreimachung wegen Markenmangel für die französische Zone von Juli 48 bis Juni 49 genannt. Keine der für Hirsau im Handbuch aufgeführten Freivermerke ist annähernd vergleichbar mit den auf diesen Belegen.

Ich gehe davon aus, dass die Stempel neu gefertigt wurden.

Diese sollten nicht nur die alten Setzkastenstempel abzulösen, sondern es wurden auf Grund der neuen Portanpassung ab dem 1.9.1948 auch neue Stempel benötigt. Hätte es ausreichend Markenmaterial gegeben, wäre diese Maßnahme wohl nicht erforderlich gewesen.



Schönen Gruß Dieter.
 
Dieter 66 Am: 16.10.2025 22:02:23 Gelesen: 5762# 77 @  
Dieser Brief ging an das Vermissten Such-Büro in Crimmitschau. Tagesstempel „(15)HEUTHEN über DINGELSTÄDT (EICHSFELD)“ 2.10.45.

Im Richter Handbuch ist der Ort nicht bekannt. Bei dem „Gebühr bezahlt“ Stempel könnte es sich um die Abb. 1202 im Handbuch handeln.

Noch interessanter ist der aptierte Stempel. In dieser Form konnte ich den in den Stempeldatenbanken nicht entdecken. In der StampX-Datenbank gibt es einen aus 1940 und einen aus 1959 ohne Aptierung. Das lässt vermuten, dass der Stempel zweimal aptiert wurde.

Des Weiteren wurde der Brief rot gekreuzt und mit 1 RM beschrieben? Der Datumstempel 9.Okt 1945 sowie das grüne „S“ im Kreis könnte eine Zensur sein.



Schönen Gruß Dieter.
 
GSFreak Am: 17.10.2025 08:36:11 Gelesen: 5735# 78 @  
@ Dieter 66 [#77]

Guten Morgen Dieter,

der Freivermerk wurde nicht in Heuthen, sondern im Leitpostamt Dingelstädt abgeschlagen. Dort ist er auch im Richter-Handbuch verzeichnet (1207).

Der grüne Datumstempel und das grüne "S" im Kreis stammen von dem Suchbüro in Crimmitschau (Bearbeitungsvermerke). Ich habe da Karten an dieses Büro mit ebensolchen Stempeln in meiner Sammlung. Das sind letztlich Echtheitsmerkmale. Auch die roten Striche dürften vom Suchbüro herrühren (= Suchanfrage erfasst).

Beste Grüße
Ulrich
 
Dieter 66 Am: 17.10.2025 13:11:13 Gelesen: 5711# 79 @  
@ GSFreak [#78]

Hallo Ulrich,

danke für deinen Hinweis. Gesehen hatte ich das auch schon, dass Dingelstädt aufgeführt wird.

Bin davon ausgegangen, da ja viele mit "über" im Handbuch vermerkt werden, dass Heuthen ebenfalls angegeben sein müsste.

Ich meine Heuthen war eine PST I. Der Stempel "S" war mir nicht bekannt.

Schönen Gruß Dieter.
 
Dieter 66 Am: 27.10.2025 23:54:18 Gelesen: 5435# 80 @  
Barfrankatur aus Lörrach 1. Kreisförmiger Tagesstempel mit dem Freivermerk „Gebühr bezahlt“. 19.5.48.

Zusätzlich trägt der Brief einen Zahlenstempel zur Angabe der erhobenen Gebühr.

Dieser Zahlenstempel wird im Richter Handbuch für Lörrach nicht aufgeführt.



Schönen Gruß Dieter.
 
Dieter 66 Am: 10.11.2025 22:32:09 Gelesen: 5217# 81 @  
Hier ein Klassiker unter den Barfrankaturen der OPD Hamburg. „Eine Barfreimachung durch besonderen Tagesstempel“.

Die P314 II Urkarte wurde entnazifiziert und zum Zeichen der Freimachung auf der Vorderseite unten links mit einem besonderem „Aufgabestempel“ versehen. (HAMBURG – ALTONA 1) Allerdings wird im Richter Handbuch nur ein Aufgabenstempel für (HAMBURG – ALTONA 6) erwähnt.

Überwiegend wurden in den Hamburger Bezirken aufgegebene Postkarten dem Hauptpostamt „HAMBURG 1“ zugeführt. Diese Postkarte trägt einen Abgangsstempel „HAMBURG – ALTONA 4“ vom 22.6.45.



Schönen Gruß Dieter.
 
bernhard Am: 12.11.2025 13:48:51 Gelesen: 5139# 82 @  
@ Dieter 66 [#81]

Hallo Dieter,

ein interessanter und schöner Beleg! Die Unterscheidung ob es sich um eine Aufbrauchs-Ausgabe oder Barfrankatur handelt ist hier grundsätzlich sehr schwierig. Nach den Vorgaben von Michel Ganzsachenkatalog und anderer Literatur wird bei Datumsgleichheit von Kontrollstempel und Aufgabestempel von Barfrankatur ausgegangen. Zudem ist bei deinem Beleg aus das Datum der Beschriftung gleich. Nach m.E. kann man nicht zu 100% unterscheiden, welches der beiden Möglichkeiten zutrifft.

Der Stempel Hamburg-Altonau 1 scheint als Leihstempel beim PA HH-Altona 4 eingesetzt worden zu sein.

Überwiegend wurden in den Hamburger Bezirken aufgegebene Postkarten dem Hauptpostamt „HAMBURG 1“ zugeführt. Diese Postkarte trägt einen Abgangsstempel „HAMBURG – ALTONA 4“ vom 22.6.45.

Dies ist richtig und hat seinen Grund in der Zensur der Postbelege. Ohne jetzt genau nachzuschauen: in der Literatur wird teils auch das Datum 25.6.45 für den Beginn dieser Maßnahme genannt. Möglicherweise lag die entsprechende Anweisung beim PA HH-Altona zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. So dass das Datum 22.6. nur als frühester Beginn dieser Maßnahme gelten kann.

Viele Grüße
Bernhard
 
Dieter 66 Am: 12.11.2025 16:04:31 Gelesen: 5124# 83 @  
@ bernhard [#82]

Hallo Bernhardt,

danke für deine Stellungnahme. Es kann sich meiner Meinung nach nur um eine Barfrankatur handeln. Die Kriterien für eine Notganzsache bzw. Aufbrauchs-Ausgabe sind meines Erachtens nicht gegeben. Da „HAMBURG-ALTONA 1 und 4“ im Richter Handbuch nicht aufgeführt sind, habe ich den Beleg hier eingestellt. Leihstempel könnte durchaus sein. War seinerzeit nicht unüblich.

Mit der Zensur ist das so eine Sache. Es gibt eine Anweisung vom 12. Juni 1945.

Der Präsident der Reichspostdirektion“
An die Ämter und Amtsstellen in der Hansestadt Hamburg und Schleswig Holstein.
Wiedereröffnung des zivilen Postdienstes.
Da steht u.a.
Die zivilen Postkarten sind keiner besonderen Zensurstelle zuzuführen, sondern in gewöhnlicher Weise abzusenden


Dagegen spricht eine Ankündigung auch vom 12. Juni ein weiteres Schreiben an die Amtsstellen.

So steht geschrieben.

Der Präsident der Reichspostdirektion. Hamburg 36. den 12. Juni 1945.
An die Ämter und Amtsstellen in der Hansestadt Hamburg und Schleswig Holstein.
Pkt.6 Zensur:
Die Post steht unter der Zensur der alliierten Militärregierung.


Letztendlich am 20/21. Juni 1945.

Alle Sendungen unterliegen der Zensur durch die Alliierte Militärverwaltung.
Zu diesem Zweck wird die für den Bezirk Hamburg die Post an die Zentralen, Hamburg1, Lüneburg, Lübeck und Stade zugeführt.
Dieses gilt „ab 25. Juni 1945“.


Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Postämter mitunter überfordert waren, was nun wie und ab wann um zusetzten war. Das macht dieses Thema eben spannend. Jeder Beleg in dieser Richtung kann in die eine oder andere Richtung gehen.

Schönen Gruß Dieter.
 
bernhard Am: 12.11.2025 16:52:21 Gelesen: 5116# 84 @  
@ Dieter 66 [#83]

Nach m.E. kann man nicht zu 100% unterscheiden, welches der beiden Möglichkeiten [Aufbrauchsausgabe oder Barfrankatur] zutrifft.

Hallo Dieter,

es wird sich höchstwahrscheinlich um eine Barfrankatur gehandelt haben. Mein Punkt war nur, dass dies nicht zu 100% beweisbar ist.

1. Möglichkeit:

Die Kundin kaufte eine Aufbrauchsganzsache, erhielt darauf den Kontrollstempel. Schreibt die Karte am Pult des Postamtes und gibt sie gleich danach ab. --> Aufbrauchsganzsache

2. Möglichkeit:

Die Kundin liefert die geschriebene Ganzsache am gleichen Tag am Schalter ein. Wertstempel und Propagandatext sind bereits von ihr entfernt worden oder wurden vom Postbeamten entfernt. Kontrollstempel und Aufgabestempel werden abgeschlagen, die Karte bar bezahlt. -->Barfrankatur

Welche der beiden Möglichkeiten könnte man zu 100% ausschließen?

Viele Grüße
Bernhard
 
Dieter 66 Am: 12.11.2025 20:25:16 Gelesen: 5089# 85 @  
@ bernhard [#84]

Ich gebe dir Recht. Es ist schon schwierig. Hier noch ein Szenario.

Durch die Postämter verausgabten Formblätter wurden für den täglichen Schalterverkauf so vorbereitet, dass der besondere Aufgabestempel unten links immer vorher gesetzt wurde. Ein bevollmächtigter Mitarbeiter hat eine Anzahl Postkarten für den täglichen Bedarf abgeschlagen und in das Kassenbuch eingetragen. Dann ist es eine Aufbrauchsausgabe.

Das war die Vorgehensweise zur Ausgabe der Formblätter durch die Postämter. Anstatt einer Freimarke wurde der besondere Stempel gesetzt.

Der Stempel (HAMBURG – ALTONA 1) war allerdings auf 13 Uhr eingestellt.

Wie du schreibst.
Die Postkarte hatte die Kundin zu Hause entnazifiziert und vormittags verfasst. Gegen Mittag zur Post gegangen und die Gebühr bar entrichtet. Der Aufgabestempel wurde gesetzt. Der Tagesstempel dann daneben = Barfrankatur.

Den Propagandatext und den Wertstempel hat die Kundin vorher ausgeschnitten. Der rückseitige Text wurde nach dem Ausschneiden verfasst. Zu 100% lässt sich das, wie du bereits angemerkt hast, allerdings nicht mehr klären.

Schönen Gruß Dieter.
 
Eilean Am: 18.03.2026 20:43:15 Gelesen: 2738# 86 @  
Aus München für den Stadtteil Fasanerie-Nord ein Gebühr bezahlt-Stempel:



Ein Stempel Gebühr bezahlt, mit Rahmen, zweizeilig (A 22) aus dem VZR 1.

Im Richter ist dieser Stadtteil gar nicht erst aufgeführt.

Gruß
Andreas
 
Eilean Am: 18.03.2026 21:09:43 Gelesen: 2733# 87 @  
@ Eilean [#86]





Heute in besonderes Stück aus München 19, welche ich gerade erworben habe. Ein Ersttagsstempel, da am 18.6.45 der Postverkehr in München wieder begann. Dazu ein Gebühr bezahlt Stempel in blauer Farbe, was nicht so häufig ist. Der Stempel München 19 müsste ein UB p sein. Rückseitig ein lieber Hinweis, dass man um 9 Uhr in Ram(m)ersdorf angekommen sei. So eine Karte gefällt mir.

Der Gebühr bezahlt-Stempel A22 finde ich so nicht im Riemer, VZR 1. Die Schriftarten kann ich noch nicht so zuordnen.

Gruß
Andreas
 
Dieter 66 Am: 18.03.2026 23:00:48 Gelesen: 2719# 88 @  
@ Eilean [#86]

Hallo Andreas,

Es ist nicht ungewöhnlich, dass von kleinen Orten oder Stadtteilen Belege auftauchen, die nicht im Richter Handbuch aufgeführt sind Ich habe schon einige in meiner Sammlung.

Da diese den damaligen Verfassern nicht bekannt waren, sind diese schon selten zu finden. Ein sehr schöner Beleg.

@ Eilean [#87]

Der Gebühr bezahlt Stempel ähnelt sehr der Abb. 2301 im Richter Handbuch. Allerdings ist das "h" nicht so schön geschnörkelt. (Schriftart = Fraktur)

Auch eine schöne Ersttag-Barfrankatur.

Beste Grüße Dieter.
 
Dieter 66 Am: 17.04.2026 12:36:40 Gelesen: 2260# 89 @  
Hallo,

sehr seltener Tagesstempel auf einer Barfrankatur „KLOSTER GRÖNINGEN 14.7.xx über Halberstadt“. Dieser wird im Richter Handbuch nicht aufgeführt.

Ebenso lässt sich der Tagesstempel in keiner mir zugängigen Stempeldatenbank finden. Leider ist der Abschlag relativ schwach, allerdings noch lesbar.



Das Kloster Gröningen war ein Benediktinerkloster auf dem Gebiet der heutigen Stadt Gröningen in Sachsen-Anhalt. Es wurde 936 vom Kloster Corvey ausgegründet und bestand bis zu seiner Auflösung 1550.

Heute liegt das Kloster an der Straße der Romanik. Am 20. Juli 1950 wurde die Gemeinde Kloster Gröningen in die Stadt Gröningen eingemeindet, seitdem ist Kloster Gröningen ein Ortsteil von Gröningen.

Quelle: Wikipedia. https://de.wikipedia.org/wiki/Kloster_Gr%C3%B6ningen

Beste Grüße Dieter.
 
Dieter 66 Am: 29.04.2026 22:53:04 Gelesen: 1626# 90 @  
Hallo,

im Richter Handbuch gibt es 5 Einträge von Asbach. Dieser Beleg aus „ASBACH (WESTERWALD) 20.11.45“ trägt lediglich ein Zahlenstempel. „12“

Zahlenstempel wurden nur in Verbindung mit einem „Gebühr bezahlt“ Freivermerk verwendet um die vereinnahmte Gebühr zusätzlich zu dokumentieren.

Im Richter Handbuch werden diese Stempel unter „F1“ Zahlenstempel zur Angabe der erhobenen Gebühr geführt. Für Asbach gibt es im Richter Handbuch keinen Eintrag mit dem Hinweis auf einen verwendeten Zahlenstempel.



Beste Grüße Dieter
 
GSFreak Am: 05.05.2026 11:13:31 Gelesen: 1378# 91 @  
@ Dieter 66 [#89]

Hallo Dieter,

ich kann mir gut vorstellen, dass die Poststelle Kloster Gröningen gar keinen eigenen "Gebühr bezahlt"-Stempel hatte und dass dieser erst im Leitpostamt Halberstadt auf den Brief gekommen ist. Der handschriftliche Portobetrag "24" dürfte dagegen von der Poststelle stammen. Diese "Arbeitsteilung" ist des Öfteren anzutreffen.

Beste Grüße
Ulrich
 

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