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Thema: Bezug von Dienstmarken in Bayern und im Deutschen Reich
notna1 Am: 04.09.2024 14:58:24 Gelesen: 550# 1 @  
Hallo zusammen,

als Deutschland- und Heimatsammler kenne ich natürlich Dienstmarken aus den Sammelgebieten Bayern und dem Deutschen Reich.

Jetzt ist in einem Gespräch die Frage aufgetaucht, wie denn Dienstmarken benutzende Dienststellen (Ämter) in den Besitz dieser Marken kommen konnten.

Waren diese Marken direkt auf der Poststelle am Ort - auch bei kleineren Poststellen - erhältlich? Oder gab es für den Bezug von solchen Dienstmarken von Seiten der Post besondere Abgabestellen?

Konnten diese Marken - z. B. bei ungewöhnlichen Wertstufen - dort auch in kleinen Mengen besorgt werden?

Und wie konnten Sammler bzw. Händler an solche Marken kommen, die sie ja nicht zu Frankaturzwecken benutzen durften?

Ich hoffe, dass mir kompetente Philatelisten hier weiterhelfen können.

Danke schon im Voraus für die Antworten.

Beste Grüße

notna1
 
bayern klassisch Am: 04.09.2024 17:46:03 Gelesen: 507# 2 @  
@ notna1 [#1]

Für Bayern galt, dass nur Behörden diese bei der Materialverwaltung anfordern und dadurch auch verrechnen konnten. Die Abgabe an Private war nicht möglich bzw. verboten.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
bovi11 Am: 04.09.2024 18:25:52 Gelesen: 490# 3 @  
@ bayern klassisch [#2]

Dass die Abgabe an Privatpersonen nicht zulässig oder nicht möglich war, beantwortet nicht die Frage:

"Und wie konnten Sammler bzw. Händler an solche Marken kommen, die sie ja nicht zu Frankaturzwecken benutzen durften?"

Viele der Dienstmarken sind ja postfrisch billig und gestempelt teuer. Irgendwie müssen die Marken ja in den allgemeinen Umlauf gekommen sein.
 
achim11-76 Am: 04.09.2024 18:55:43 Gelesen: 480# 4 @  
Ich meine mich zu erinnern dass beim Deutschen Reich im Michel stand, dass die Dienstmarken auch an Sammler abgegeben wurden, diese aber nicht gefälligkeitsgestempelt werden durften und auch nicht zum frankieren.
 
Peter3205 Am: 04.09.2024 19:07:41 Gelesen: 472# 5 @  
@ bayern klassisch [#2]

Zitat aus "Handbuch der Bayerischen Dienstmarken" von Kamm & Schäffler:

Zur raschen Versorgung der in Frage kommenden Behörden wurden in den Städten und allen größeren Orten Postämter bestimmt die Dienstmarken in ausreichender Menge zu führen hatten.

LG Peter
 
Peter3205 Am: 04.09.2024 19:21:22 Gelesen: 459# 6 @  
@ bovi11 [#3]

1960 wurden Restbestände durch den Auktionator Mohrmann in München im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums versteigert.

Genaue Liste der versteigerten Dienstmarken kann ich auf Wunsch hier einstellen.

LG Peter
 
achim11-76 Am: 08.09.2024 16:27:32 Gelesen: 384# 7 @  
Hi Bovi,

stell das mal ein, das ist interessant zu erfahren, wie viel davon überlebt hat.
 
bovi11 Am: 08.09.2024 16:42:42 Gelesen: 378# 8 @  
@ achim11-76 [#7]

Hallo Achim,

du meinst sicher, Peter soll die Liste einstellen [#6]:

"Genaue Liste der versteigerten Dienstmarken kann ich auf Wunsch hier einstellen."
 
bernhard Am: 08.09.2024 22:38:31 Gelesen: 335# 9 @  
@ notna1 [#1]

Hallo,

meine Antwort beschränkt sich auf die Zeit des Dritten Reiches bis Kriegsende.

Dienstmarken wurden bei den Postämtern am Schalter an Berechtigte abgegeben. Während des Krieges nur bei ausgewählten, meist größeren Postämtern.

Die Abgabe an Sammlern erfolgte bis 1943 durch die Versandstelle für Sammlermarken in Berlin, ab 1943, nach Schließung der Versandstelle, auf die sog. Sammlerausweise im Dauerbezug.

Die Parteidienststellen orderten die Dienstmarken sicherlich für einen gewissen Zeitraum an, wie jeder Geschäftsmann das tun würde. Eine Mindest-Abnahmemenge kann ich mir nicht vorstellen.

Viele Grüße
Bernhard
 
bernhard Am: 13.09.2024 09:05:21 Gelesen: 214# 10 @  
Hallo zusammen,

aus der ADA VIII, 1 (Ausgabe 1937, Änderungsdienst bis 1943) kann der Bezug von Dienstmarken präzisiert werden:

"Zum Bezug der Dienstmarken sind die Dienststellen der NSDAP und ihrer Gliederungen berechtigt. ... (auch Dienststellen der Landesbehörden).
Die Dienstmarken werden nur gegen sofortige Bezahlung und nur gegen Vorlegung eines amtlichen Bestellschreibens abgegeben, das mit dem Dienstsiegel der bestellenden Behörde versehen ist. ... Das Bestellschreiben gilt zugleich als Ausweis für den Abholer der Wertzeichen. ...

... haben ihren Bedarf von der zuständigen Zustell-Anst zu beziehen. Für größere Städte kann die RPD ein PA als Bezugsquelle bestimmen. ...

Wenn es aber wegen besonderer Verhältnisse notwendig ist, können die Amtsvorsteher im Einvernehmen mit den Parteidienststellen die Dienstmarken auch von Zweigkassen und Poststellen abgeben lassen. ...

Dienstmarken werden in der Regel in ganzen Bogen abgegeben. Der Bezug kleinerer Mengen ist auf Fälle dringender Notwendigkeit zu beschränken. ...

An Privatpersonen dürfen Dienstmarken nur von der Versandstelle für Sammlermarken abgegeben werden. ..."


Viele Grüße
Bernhard
 
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