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Thema: Gehören Frankierwellen in eine Thematik Sammlung ?
austriatony Am: 02.12.2009 18:53:29 Gelesen: 6594# 1 @  
Jeder hat sie fast jeden Tag in seinem Postkasten: Werbung mit Frankierwellen und briefmarkenähnlichen Abbildungen.

Unter diesem Thema sollen jetzt aber nicht eine Vielzahl von Abbildungen gezeigt werden, sondern sachlich darüber diskutiert werden, ob diese Abbildung in eine Thematiksammlung gehören und in Wettbewerbsausstellungen gezeigt werden dürfen.

Die Thematiker sind gefordert. Was sagen die entsprechenden Bestimmungen für eine thematische Wettbewerbsausstellung?

Viel Spaß
Bernd


 
DL8AAM Am: 02.12.2009 20:07:45 Gelesen: 6583# 2 @  
Nicht direkt auf diese Frage: Wird das "Kundenmotiv" zum Teil der Frankatur oder ist es ausschließlich nur Umschlagverschönerung?

Ich habe mal einen Scan aus dem POSTplus Magazin [für Geschäftskunden] 5/2007 angefertigt, in der (für mich) erstmals für die neue Welle geworben wurde. Es können Argumente pro und contra "Teil der Franktur" hereingelesen werden, für mich überwiegt mehr die Contraseite auch wenn an das Kundenmotiv spezielle Anforderungen gesetzt werden. Man kann bestimmt auch anderer Meinung sein und bin selbst etwas am Schwanken. Die Frage ist aber auch, ob diese Frage für die Ausstellungsbestimmungen relevant sein sollte. Kenne diese nicht im Detail, wenn aber der Frakturteilcharakter allgemein akzeptiert sein sollte, dann stellt sich die Frage eigentlich überhaupt nicht mehr? Alles was Fraktur ist, sollte dann sowieso reinpassen ? Achtung: Bauch-Antwort ! Was sagen die Spezialisten?



Müsste auch mal die aktuellen Infopost und Postwurfregeln schauen, was heute die Post selbst zu den Wellenzudrucken schreibt. Die Welle und Zudruckvorgaben erschienen bisher aber immer unter dem Oberpunkt "Franktur: Welche Arten sind möglich?" Also sind doch Teil der "offiziellen Franktur" ?

Gruß
Thomas
 
Henry Am: 03.12.2009 10:02:11 Gelesen: 6557# 3 @  
@ austriatony [#1]

Die Frankierwellen können m.E. durchaus in eine Thematiksammlung gehören. Allerdings nur, soweit es die Ausführungen der Wellen (gestempelt, gedruckt, verschiedene Größen und Inschriften) betrifft.

Die "Beiwerke" der frankaturähnlichen Aufdrucke sollten dabei nicht geschmäht werden, da sie doch ein schöneres Sammlungsbild abgeben. Sie sind aber keinesfalls philatelistisch.

Was nicht heißt, dass man daraus auch eine Sammlung basteln kann. Quasi, um zu zeigen, wie die Philatelie "missbraucht" werden kann.

Meint
Henry
 
Jürgen Witkowski Am: 03.12.2009 10:56:10 Gelesen: 6551# 4 @  
@ austriatony [#1]

Ich habe in dieser Angelegenheit mit zwei Juroren telefoniert. Das Fazit lautet:

Ein thematisches Exponat dürfte in der Praxis am mangelnden postalischen Schwerpunkt scheitern. Das wesentliche ist die Sendungsform und der damit verbundene Stempel - die Frankierwelle. Diese Merkmale sind jedoch kennzeichnend für die Gattung Postgeschichte.

Dort wäre ein Exponat durchaus denkbar. Mit einer entsprechenden Gliederung könnte man die Typen der Frankierwelle mit den unterschiedlichen postalischen Vermerken und den von der Post zugelassenen Varianten der privaten Zudrucke darstellen.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
Motivgruppe Musik Am: 05.07.2018 18:32:19 Gelesen: 3158# 5 @  
Meiner Meinung nach kann man die kundenspezifische Illustration eines Beleges mit Frankierwelle in einer thematischen Sammlung durchaus verwenden. Die Post gibt in entsprechenden Broschüren/Merkblättern (siehe z.B. [1]) genaue Vorschriften, wie und wo die Illustration angebracht werden muss, wie gross sie sein darf, was nicht enthalten sein darf, etc.

Außerdem behält sich die Post vor, die Annahme der Sendungen ablehnen, wenn die kundenindividuellen Darstellungen und Texte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstoßen, sittenwidrig sind, kriegs- oder gewaltverherrlichend sind, den Geschäftsinteressen der Deutschen Post und der mit ihr verbundenen Unternehmen zuwiderlaufen oder geeignet sind, den Betriebsfrieden der Deutschen Post und ihrer verbundenen Unternehmen zu stören.

Genau diese Regelung wendet die Post auch für die Werbezusätze bei Absenderfreistempeln an.

Es ist daher m.E. nicht einzusehen, die kundenspezifischen Illustrationen einmal zuzulassen (Absenderfreistempel) und einmal abzulehnen (Frankierwelle).

Natürlich haben solche Belege keine sehr hohe philatelistische Bedeutung und der Aussteller darf auch keineswegs den Beleg als Ganzsache betrachten und statt der kundenspezifischen Illustration der Frankierwelle die Abbildungen auf dem restlichen Umschlag thematisch auswerten.

Die Nutzung von einigen wenigen Belegen mit Frankierwelle ermöglicht dem Thematiker darüber hinaus, durch eine entsprechende Beschreibung sein aktuelles philatelistischen Wissen darzustellen. Denn sind wir doch mal ehrlich; in Zeiten, in den Briefmarken fast nur noch für Sammler produziert werden und auch Absenderfreistempel aus dem Postalltag verschwinden, hat ein Thematiksammler kaum eine andere Chance Belege aus dem normalen Postverkehr in sein Exponat einzubauen.

Als Thematik-Juror werde ich Belege mit Frankierwellen in einem Exponat jedenfalls nicht negativ bewerten!

[1] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/F_f/frankiervermerk/merkblatt_frankiervermerk_06-2016.pdf
 
DL8AAM Am: 05.07.2018 19:44:43 Gelesen: 3120# 6 @  
@ Motivgruppe Musik [#5]

Ich habe meine Meinung aus [#2] inzwischen auch geändert.

Dieses sind eindeutig und unstrittig Teile der Frankatur. Frankierwellen mit kundenindividuellem Zudruck in der Frankierzone sind eine mögliche Variante der Frankatur für diese Produktarten. Sie werden genau so als solches in den Produktbroschüren und in den Vorgaben der Post (unter dem Punkt Frankaturen) genannt, beschrieben und reglementiert.

Als integrale Bestandteile der Frankatur sind die kundenindividuellen Zudrucke sind "Äquivalente" zum Motiv auf den Briefmarken oder in den Kundenklischees von Absenderfreistempeln.

Zu beachten ist hier aber, dass aber immer der gesamte Beleg - inklusive dem gefülltem Fensterfeld - als Einheit zur Frankatur gehören bzw. eine Franktur nicht ohne den Fensterinhalt eindeutig angesprochen werden kann. D.h. zumindest das obere Drittel des Anschreibens muss zwingend im Unschlag verbleiben, wenn man den Beleg als Beleg zeigen will. Denn auch innerhalb dieser Frankaturform gibt es unterschiedliche Varianten (u.a. DV-Franktur; oder auch Sendungen mit Zusatzleistung "ZL", diese können nur durch die "Textzeilen-Kodes" im Fenster als solches erkannt [oder verneint] werden; oder PREMIUMSADRESS etc. etc.). Um zu erkennen, ob die Frankatur "in der Frankierzone" auch komplett ist, muss man den Fensterinhalt sehen.

Gruß
Thomas
 
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