Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: Bund Bücherzettel
JanClauss Am: 17.03.2025 23:19:31 Gelesen: 1067# 1 @  
Es ist Euch bestimmt bekannt, dass es Bücherzettel in D-West und Berlin mindestens bis in die Mitte der 1980-er Jahre gab. Vor allem nutzten dies kleine Buchhandlungen, die nicht an die Grossisten LIBRI (im Norden) oder KNOeV (im Süden) angeschlossen waren, und sie bestellten bei den Buchverlagen Einzelexemplare. Das habe ich bei NOMOS als Vollzeitler 1983 und bei S.Fischer als "Nebenzeitler" 1978-1995 gut miterlebt und auch einige Beispiele aus den Papierkörben gezogen. Heute würdest Du wohl wegen derartiger Datenschutzvergehen hingerichtet.
 
Frankenjogger Am: 18.03.2025 07:48:24 Gelesen: 1038# 2 @  
@ JanClauss [#1]

Da zeige ich doch gleich mal so einen Bücherzettel vom 10.12.1953 von Hamburg nach Berlin-Lichtenrade, hier als Luftpost-Bücherzettel mit 4 Pf und 5 Pf der Posthorn-Serie.



Viele Grüße,
Klemens
 
iholymoses Am: 18.03.2025 17:35:15 Gelesen: 992# 3 @  
Hier ein Exemplar aus den 1960-ern - da steht zwar nicht mehr Bücherzettel drauf, aber das dürfte trotzdem in diese Kategorie fallen:



Schöne Grüße, Reinhard

[Redaktion: Achtung, Postkarte, wie Franz-Josef in Beitrag [#5] schreibt]
 
hubtheissen Am: 18.03.2025 18:25:36 Gelesen: 978# 4 @  
Hallo,

von mir ein Luftpost Bücherzettel aus Berlin vom 22.12.1954 nach Frankfurt am Main.

Frankiert mit 5 Pfg. Bauten I und 7 Pfg. Bauten III.



Gruß

Hubert
 
Araneus Am: 18.03.2025 19:59:24 Gelesen: 958# 5 @  
@ iholymoses [#3]

Hallo Reinhard,

postalisch gesehen ist die gezeigte Karte eine Postkarte. 20 Pfennig war ab dem 01.04.1966 die Postkartengebühr.

Ein Bücherzettel hätte zu dem Zeitpunkt als „Büchersendung bis 50 Gramm“ nur 10 Pfennig gekostet und hätte entsprechend gekennzeichnet sein müssen. Warum die Karte als (teurere) Postkarte verschickt wurde, kann ich nicht beurteilen, möglicherweise entsprach der Vordruck nicht den postalischen Vorgaben.

da steht zwar nicht mehr Bücherzettel drauf, aber das dürfte trotzdem in diese Kategorie fallen

Ob der Beleg „in diese Kategorie fallen“ dürfte, hängt davon ab, welche Kategorie in diesem Thread gemeint ist. Die Themen-Überschrift ist in der Beziehung nicht hilfreich, denn „Bücher-Bestellzettel“ hat es als postalische Kategorie in der Bundesrepublik nicht gegeben. Geht es um eine postalische Versendungsform oder allgemein um das Phänomen Buchbestellung?

Wie die bereits gezeigten Belege zeigen, war schon früh der Begriff „ Bücherzettel“ gebräuchlich. Allerdings ist dieser Begriff nicht in die Postordnung von 1963 aufgenommen worden. Dort heißt es in § 20 (Büchersendung):



In der DBZ/SE Heft 17/2009 (Seite 72) schrieb Karlheinz Walz dazu: „ Doch da sich der Name „Bücherzettel“ mittlerweile fest eingebürgert hatte, ließ die Bundespost diese gängige Bezeichnung zu und verwendete sie sogar selbst in ihren Dienstanweisungen und Ausbildungsleitfäden.

Der Begriff „ Bücher-Bestellzettel“ aus der Überschrift wird auf dieser Seite in keinem der bisherigen Beiträge verwendet, stattdessen benutzen alle Autoren den Begriff „Bücherzettel“. Man sollte meines Erachtens die Überschrift entsprechend ändern. Das Thema „Bücherzettel“ ist philatelistisch interessant und spannend, man sollte das Thema aber auch unter diesem Stichwort finden können.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[Überschrift redaktionell am 23.03.2025 von Bücher-Bestellzettel auf Bücherzettel geändert]
 
hubtheissen Am: 19.03.2025 19:12:19 Gelesen: 888# 6 @  
Hallo,

die Versendungsform Bücherzettel scheint nicht nur für Buchbestellungen von Buchhandlungen beim Verlag zugelassen gewesen zu sein, sondern auch für Fernleihe zwischen Bibliotheken, die in diesem Fall sich auch im Ausland befinden konnten.

Der unten gezeigte und als Bücherzettel bezeichnete Beleg in Briefform wurde am 16.09.1963 von der Stadt- und Universitäts-Bibliothek Frankfurt an die Universitäts-Bibliothek Amsterdam.

Zur Begleichung des Portos von 15 Pfg. und wurde hier ein Absenderfreistempel verwendet. Trotz des relativ späten Datums wurde der AFS noch nicht auf die neuen Postleitzahl umgestellt.




Gruß

Hubert
 
iholymoses Am: 23.03.2025 18:23:47 Gelesen: 758# 7 @  
@ Araneus [#5]

Hallo Franz-Josef,

vielen Dank für die Erklärung, habe ich verstanden. Dann hier ein "echter" Bücherzettel à 10 PF Porto nach der Portoerhöhung am 1.4.66:



Und hier noch etwas Interessantes - ein Vordruck, bei dem der Aufdruck "Bücherzettel" durchgeixt wurde und zum Postkartenporto (15 Pf) am letztmöglichen Tag vor der Erhöhung versendet wurde:



Abgestempelt 30.3.66.

Vielleicht wurde auch damals schon (wie heute teilweise extrem) die Büchersendung langsamer zugestellt - im Vergleich zur Postkarte?

Schönen Sonntag noch,
Reinhard
 
HWS-NRW Am: 24.03.2025 12:17:46 Gelesen: 723# 8 @  
Hallo in die neue Runde:



In den 50-er Jahren kamen des öfteren Bücherzettel sowie Drucksachen in Umlauf, die ihren Empfänger per Luftpost erreichen sollten, die Gebühr setzte ich aus dem Porto für die Sendung (7 Pfg) sowie der Luftpostgebühr von 5 Pfg zusammen.

mit Sammlergruß
Werner
 
epem7081 Am: 24.03.2025 17:38:55 Gelesen: 698# 9 @  
Hallo zusammen,

zu diesem speziellen Thema kann ich auch ein Fundstück beisteuern. Mein "BÜCHERZETTEL / Book Order/Bulletin de commande" wurde am 15.4.1970 aufgegeben in MARBURG a.d. LAHN 1 / sc / 355 mit Zielort 4400 Münster/Westf. Interessant hier die dreisprachige Ausführung des Begriffs "BÜCHERZETTEL". Portomäßig wurde hier aber das reguläre Postkartenporto eingesetzt.



Mit freundlichen Grüßen
Edwin
 
HWS-NRW Am: 24.03.2025 17:52:24 Gelesen: 691# 10 @  
Hallo am Abend,

habe meine Belege noch einmal durchforstet:



In der von der Berliner Staatsbibliothek genutzten Francotyp-Maschine, eingesetzt in 1 BERLIN 30, wurde bei diesem Bücherzettel im Oktober 1977 ein Wertrahmen mit der Bezeichnung „Deutsche Bundespost Berlin“ (E-27) verwendet.

mit Sammlergruß
Werner
 
Araneus Am: 24.03.2025 19:23:16 Gelesen: 672# 11 @  
@ HWS-NRW [#10]

Hallo Werner,

hast du eine Idee, wie der Portowert von 50 Pfennig zustande gekommen ist? Leider kann man nicht erkennen, wie groß der Beleg ist (Standardformat oder größer?).

Im Bereich der Büchersendungen, zu denen ja die Bücherzettel gehören, gab es 1977 die Portostufe 50 Pfennig nicht. 50 Pfennig kosteten damals ein Standardbrief oder eine Drucksache bis 50 Gramm.

Ich gehe davon aus, dass im Verkehr mit der DDR die Inlandspostgebühren galten. Oder liege ich damit falsch?

Vielleicht gibt es hier einen sachkundigen Leser, der eine plausible Erklärung für den Portowert hat?

Schöne Grüße
Franz-Josef
 
HWS-NRW Am: 24.03.2025 21:47:41 Gelesen: 641# 12 @  
@ Araneus [#11]

Hallo Franz-Josef,

danke für Deinen Hinweis, habe den Beleg schon etwas länger und damals nicht gleich portomäßig eingruppiert, hier wurde tatsächlich ein größerer Umschlag als Drucksache
(Klappe hinten noch mit Originalgummi versehen) wohl mit Werbematerial in die DDR versandt und man nutzte einfach den nächst besten passenden Umschlag.

Also leider kein Bücherzettel, sondern eine Drucksache der zweiten Gewichts-Stufe bis 100 g, konnte es aber gleich textlich entsprechend abändern in meinem Manuskript.

mit Sammlergruß
Werner
 
epem7081 Am: 03.04.2025 09:23:17 Gelesen: 509# 13 @  
Hallo zusammen,

aus meinem Fundus ein weiterer Bücherzettel, der am 22.7.1965 von der Buchhandlung Erich Cramer in 1 BERLIN 30 an den Verlag Girardet in 43 Essen mit der dreisprachigen Kennzeichnung "Bücherzettel / Book Order / Bulletin de Commande" verschickt wurde. Offenbar ist der Sinn und Zweck dieser Bücherzettel, dass die Rückseite standardmäßig für eine Reihe von Verlags- und Versandinformationen zur Arbeitserleichterung (z.B. Buchhaltung) vorbereitet ist.



Mit freundlichen Grüßen
Edwin
 
HWS-NRW Am: 03.04.2025 09:46:14 Gelesen: 501# 14 @  
Hallo Edwin,

ein schöner Beleg, er hat nur zwei "Nachteile", er ist gelocht und ... er gehört nicht mir! (schmunzel)



Ich habe gerade mal vier Belege in meiner Sammlung.

Hier eine besondere Gebührenstufe zu 9 Pfennigen vom April 1953 aus HEIDELBERG 1, der Beleg ging per Luftpost, also zu den 4 Pfg. noch die LP-Gebühr von 5 Pfg.

mit Sammlergruß
Werner
 
epem7081 Am: 11.04.2025 22:35:42 Gelesen: 396# 15 @  
Hallo zusammen,

aus meinem Fundus noch ein weiterer Bücherzettel, der am 26.11.1965 von der Kommissionsbuchhandlung KAWE Inh. Axel W. Bluhm in 1 BERLIN 12 an den Verlag Girardet, zunächst mit 56 Wuppertal-E. falsch adressiert, in 43 Essen mit der dreisprachigen Kennzeichnung "Bücherzettel / Book Order / Bulletin de Commande" verschickt wurde. Die Werbung im AFS verspricht: "In allen Teilen der Welt / DEUTSCHE BÜCHER / und ZEITSCHRIFTEN von / KAWE-BERLIN".



Mit freundlichen Grüßen
Edwin
 
opti53 Am: 25.04.2025 19:08:21 Gelesen: 306# 16 @  
Hallo,

ich habe meine Bestände durchforstet und auch ein paar Bücherzettel gefunden. Bei dem nachfolgenden Exemplar habe ich nicht den Eindruck, dass da etwas abgeschnitten wurde, sondern dass er tatsächlich so ein ungewöhnliches Format hat:



Dabei werden hier nicht Bücher angefordert, sondern angeboten.

Viele Grüße

Thomas
 
HWS-NRW Am: 09.05.2025 15:33:07 Gelesen: 223# 17 @  
Hallo in die Runde,

auch hier ein neuer, interessanter Beleg.



Per Eilboten wurde angefragt, wann ein bestelltes Buch denn endlich eintrifft, in dieser Version, finde ich, ein hochinteressanter Beleg, der so auch in meiner Sammlung noch fehlte.

mit Sammlergruß
Werner
 
Frankenjogger Am: 09.05.2025 16:09:48 Gelesen: 216# 18 @  
@ HWS-NRW [#17]

Da wurde wohl die Gebühr für den Bücherzettel vergessen.

Die Gebühr für Eilzustellung betrug seit dem 1.3.1963 80 Pf.

Viele Grüße,
Klemens
 
Araneus Am: 09.05.2025 16:15:40 Gelesen: 215# 19 @  
@ HWS-NRW [#17]

„Ein hochinteressanter Beleg“, ja, aber auch ein fragwürdiger Beleg. 1965 betrug die Eilzustellgebühr für eine Sendung 80 Pfennig. Das bedeutet, dass die Gebühr für die Sendungsart hier fehlt, da die Sendung nur mit 80 Pfennig freigemacht wurde.

Zudem kommt, dass laut Postordnung (§ 33) eine Eilzustellung nur bei Briefen, Postkarten, Blindensendungen und Postanweisungen zugelassen war. Büchersendungen und damit Bücherzettel fielen nicht darunter.

Schöne Grüße
Franz-Josef
 
HWS-NRW Am: 09.05.2025 17:35:49 Gelesen: 198# 20 @  
@ Araneus [#19]

Hallo Klemens, hallo Franz-Josef,

Danke für Eure Hinweise, habe das auch so errechnet, aber eine Nachgebühr wurde, aus welchem Grund, nicht erhoben. Für mich trotzdem ein interessanter Beleg.

mit Sammlergruß
Werner
 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.