Liebe Sammlerfreunde,
ein eigenes Thema haben Postaufträge hier im Forum bisher nicht gefunden. Entsprechende Belege und Texte sind über das ganze Forum verteilt. Beim Einscannen des unten gezeigten Beleges aus Leipzig vom 18.03.1876 bin ich darüber gestolpert. Vielleicht findet sich ja der eine oder andere Sammler und kann hier weitere Anmerkungen machen und weitere Belege zeigen. Ich würde mich freuen und schon mal vielen Dank dafür. Aber vielleicht erst einmal etwas allgemeines.
Postaufträge dienten:
1. zur bankenmäßigen Einziehung von Barbeträgen von dritten Personen (Postauftrag zur Geldeinziehung),
2. zur Einholung von Annahmeerklärungen auf Wechseln (Postauftrag zur Annahmeerklärung) und
3. zur Vorzeigung von Wechseln (Schecks) zur Zahlung und gegebenenfalls zur Erhebung des Wechselprotestes nach den Vorschriften der Wechselordnung (Postprotestauftrag).
In Deutschland wurde der Dienst am 15.10.1871 eingeführt. Bis 01.01.1875 hieß der Dienst Postmandat. Am 01.08.1876 kam der Postauftrag zur Annahmeerklärung und am 01.10.1908 der Postprotestauftrag hinzu. Grund der Einführung waren die seit Erlaß der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung vom 27.11.1948 oft geäußerten Wünsche der Handelswelt, den Wechselverkehr, der besonders auf dem Lande und in kleinen Orten sehr erschwert war, durch Heranziehung der Post für diese Zwecke zu erleichtern. Von Vorteil war, das der bereits seit längerem bei der Post übliche Dienst des Postanweisungs- und Nachnahme- (Postvorschuß) Verkehrs bestand.
Rechtlich gingen die Post und der Absender einen Werkvertrag ein. Die Post agierte sozusagen als Inkassounternehmen. Die Haftung der Post gegenüber dem Absender regelten die jeweils gültige Postordnungen. Hier wurden auch jeweils zulässigen Beträge und die notwendigen Gebühren geregelt. Der Postauftragsdienst zählte bei der Post zum Postbankgeschäft. Das Hauptgeschäft lag bei der Einziehung von kleinen Wechselforderungen von kleinen Gewerbetreibenden (1927 ca. 2/3 aller Postaufträge). Diese konnten Ihre Forderungen für "kleines Geld" in Form der zu zahlenden Postgebühren geltend machen.
In den Zeiten der Reichspost mußte der Absender eine Postauftragskarte ausfüllen. Der Postauftrag wurde an das Bestimmungspostamt versandt. Dieses hat dann vom Zahlungspflichtigen den Geldbetrag gegen Vorzeigen des Postauftrages und Aushändigung der quittierten Anlagen eingezogen oder die schriftliche Annahmeerklärung eingeholt. Der eingezogene Betrag wird dem Absender durch Postanweisung oder Überweisung übermittelt, bzw. die Annahmeerklärung dann zugesandt (in der Regel als Einschreiben). Bei Postprotestaufträge war eine gesonderte Postauftragskarte vom Absender auszufüllen.
Die Gebühren setzten sich aus mehreren Einzelgebühren zusammen. Grundsätzlich waren die Beförderungsgebühr und eine Vorzeigegebühr des Postauftrages, Postanweisungs- oder Zahlkartengebühr für die Überweisung eingezogener Gelder, unter Umständen eine Protestgebühr und die Gebühr für zurückgesandte Unterlagen zu zahlen.
Zum Schluß:
In der DDR war der Postauftrag nicht zulässig. Wann der Dienst des Postauftrages in Deutschland eingestellt wurde, konnte ich nicht finden. Im Michel ist nur der Postzustellungsauftrag in den Postgebührentabellen aufgeführt. Meine jüngste analoge Portoübersicht ""Entgelte im Überblick - Was kostet wieviel" ist vom 01.07.1992. Hier ist der Postprotestauftrag noch aufgeführt.
Zu meinen Beleg ist noch sagen, das das Leipziger Bankhaus Frege & Co. im sächsischen Marienberg offene Forderungen hatte und das Postamt in Marienberg entsprechend beauftragte diese einzufordern. Die Gebühr Für den Postauftrag betrug 30 Pfennig. Die Darstellung hier erfolgte mit einer MiNr. 33 und 34. In dieser Zeit waren Forderungsbeträge bis 600,00 Mark zulässig.
Mit lieben Sammlergrüßen
Totalo-Flauti.


[1] Handwörterbuch des Postwesens 1927
[2]
https://de.wikipedia.org/wiki/Postauftrag#:~:text=Postauftr%C3%A4ge%20dienten%20zur%20bankm%C3%A4%C3%9Figen%20Einziehung,gegebenenfalls%20zur%20Erhebung%20des%20Wechselprotestes.
[3] transpress Lexikon Philatelie, 4. Aufl., 1977
[4] Erläuterungen zu Portotarifen in verschiedenen Adressbüchern SLUB, digitale Sammlungen
Hallo,
zu diesem Thema kann ich schon einige Belege beisteuern.

Die Gebühr für einen Postauftrag wurde im Juni 1924 von 40 auf 50 Rpf angehoben, blieb dann bis zum Ende der Reichspost bestehen. Im März 1932 kam hier ein Francotyp-AFS der Type „E-1“ zum Einsatz, die Gebühr von 58 Rpf wurde für den Ortstarif berechnet.

Die Belege in der Gebührenstufe zu 62 Rpf (12+50) wurden in DRESDEN-ALTSTADT und in AACHEN aufgegeben, die Auftragsgebühr von 50 Rpf blieb bis zum Kriegsende stabil.
Als Absenderfreistempel dienten hier Francotyp-Maschinen mit Bogenrechteck-Wertrahmen (E-1).
mit Sammlergruß
Werner
Hallo,


Aus Deutschland gibt es auch Postaufträge nach Österreich.
Hier ein Postauftrag vom 6.9.1915 von Grünhainichen in Sachsen nach Wien. Die Gebühr für den Postauftrag betrug 30 Pfennig. Rückseitig sehen wir den Vermerk "Inhalt geprüft amtlich verschlossen I.A. Hinkelmann Gehilfin" und den Negativstempel ? von Grünhainichen. Vorderseitig ist noch der Erledigungsvermerk
10.Sept.1915 Vielleicht war der Inhalt ein Wechsel ?
Grüße
Reini46
Hallo,


Postauftrag aus Fürth vom 18.Sep.15 nach Wien. Zensur durch die Prüfungsstelle II des III. Armeekorps Nürnberg.
Der Brief ist mit 30 Pfennig frankiert, das entspricht einem eingeschriebenen Inlandsbrief bis 20 Gramm.
Auf der Rückseite ist noch ein nicht lesbarer Negativstempel. Der Brief wurde in Wien geöffnet und verschlossen.
Grüße
Reini46