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Thema: Oliver Stocker zu US-Zöllen auf Sammlerstücke seit Trumps "Tag der Befreiung"
Richard Am: 17.04.2025 09:27:59 Gelesen: 3469# 1 @  
Ein Wort des Vorsitzenden und CEO des britischen Auktionshauses SPINK, Oliver Stocker, zu US-Zöllen und Sammlerstücke

(os/pcp) Seit dem „Tag der Befreiung“ am 2. April fragen sich viele Sammler, was die jüngsten Maßnahmen für ihr Lieblingshobby bedeuten, insbesondere beim Kauf und Verkauf ihrer geliebten Sammlerstücke.

Die Zölle auf Waren, die in die USA eingeführt werden, sind jetzt wieder auf dem Niveau von 1909 (Quelle: Bloomberg), und während ich Ihnen aus Spinks Büro in Hongkong schreibe, muss ich darauf hinweisen, dass seit gestern für Waren, die aus China in die USA eingeführt werden, ein Zoll von 104 % gilt.

Wir alle haben unsere persönliche Meinung zu diesem Thema, und viele von uns waren während Covid Gesundheitsexperten, während des Krieges zwischen Russland und der Ukraine geopolitische Experten, und jetzt sind wir alle Experten für internationalen Handel! Niemand weiß, wie sich die Karten letztendlich entwickeln werden. In jeder Krise gibt es ein Risiko und eine Chance.

Folgendes wissen wir am Mittwoch, dem 9. April 2025, um 20 Uhr Ortszeit Hongkong:

Nach der Einführung neuer Zölle auf Importe in die USA gibt es zum jetzigen Zeitpunkt leider keine Ausnahme von dieser Regel für Sammlerstücke.

Bisher sind, abgesehen von etwaigen gegenseitigen Zollschranken durch verschiedene Handelspartner, hauptsächlich Sammler mit Sitz in den USA betroffen. Man kann durchaus sagen, dass auch Händler, Auktionshäuser, Experten und Bewertungsstellen mit Sitz in den USA betroffen sein könnten.

Und die Regel, die man im Auge behalten sollte, ist, dass der Zollsatz für das Herstellungsland gilt, in dem das Sammlerstück geprägt oder gedruckt wurde. Eine Münze, die vor 2.000 Jahren im antiken Griechenland geprägt wurde, gilt als in Griechenland hergestellt, und daher gilt der EU-Zollsatz von 20 %. Eine indische Banknote, die vor 100 Jahren von De la Rue oder Bradbury Wilkinson im Vereinigten Königreich gedruckt wurde, gilt als im Vereinigten Königreich hergestellt und unterliegt der 10-%-Regel. Und eine Ming-Banknote, die im 14. Jahrhundert in China gedruckt wurde (ich liebe sie!), wird bei Ankunft auf US-amerikanischem Boden mit einem Zoll von 104 % belegt.

Wie bereits erwähnt, unterliegen Lose, die von Kunden mit Wohnsitz in den USA bei Spink-Auktionen in London und Hongkong gekauft werden, Zöllen, die sich nach dem Herstellungs-/Ursprungsland richten. In der beigefügten Liste sind die Ursprungsländer mit Zollsätzen über 10 % aufgeführt. Für alle anderen Ursprungsländer gelten 10 %, wenn sie in die USA versandt werden. Die Liste finden Sie hier: https://www.whitehouse.gov/wp-content/uploads/2025/04/Annex-I.pdf. Sie kann sich natürlich regelmäßig ändern, und wie oben erwähnt, liegt China zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels bei 104 %.

Spink hat großes Glück, da die meisten der von uns verkauften Briefmarken , Münzen, Banknoten und Medaillen in Großbritannien hergestellt wurden und daher zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels den günstigsten Zollsatz von 10 % genießen.

Es besteht kein Zweifel, dass Sammler mit Sitz in den USA in naher Zukunft beim Bieten im Nachteil sein werden, da sie den Zollsatz bei der Berechnung des Höchstpreises, den sie bereit sind, für einen Artikel zu zahlen, berücksichtigen müssen.

Wie die meisten von Ihnen wissen, bieten wir in unseren Londoner Tresoren einige Lagermöglichkeiten an und besprechen gerne die Lagerung Ihrer Einkäufe in London oder Hongkong, sofern dies nicht gegen internationales Recht verstößt.
Es ist mit Sicherheit ein sehr störender Schritt: Die Wettbewerbsposition nicht nur von Ländern, sondern auch von Sammlern und Marktteilnehmern wird neu verteilt. Zweifellos wird sich dies sehr fließend entwickeln, und es ist möglich, dass einige Teile bereits veraltet sind, wenn Sie diese E-Mail lesen. Aber ich dachte dennoch, es wäre nützlich, Ihnen mitzuteilen, was wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt verstehen. Sobald die Situation klarer wird, werden wir Sie weiterhin auf dem Laufenden halten und Ihre Sammelleidenschaft fördern!

Und wie einer meiner Lieblingssprüche lautet, den ich verwendet habe, als ich Ihnen während Covid geschrieben habe: „Am Ende wird alles gut, und wenn es noch nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende.“

Und vergessen Sie nie, dass wir als Sammler einen entscheidenden Vorteil gegenüber allen anderen Menschen haben: In diesen turbulenten Zeiten können wir in unseren Sammlungen einen bemerkenswerten Trost finden.

Mit freundlichen Grüßen
Olivier D. Stocker, CFA, FRPSL,
Vorsitzender und CEO von Spink
 
DL8AAM Am: 17.04.2025 13:53:48 Gelesen: 3331# 2 @  
... was eine Frage aufwirft:

Wenn also der Produktionsstandort als Herkunftsland gilt und bei 'alten Produktionsländern' das heutige Territorium als Herkunftsland angenommen wird ("2000 Jahre ale Drachmen aus Athen") und nicht das Handels-/Verkaufs- bzw. Einkaufland, was ist im Briefmarkensektor (Münzen, Geldscheine etc. etc.) z.B. für "Besatzungsausgaben" gilt, d.h. bei denen der "Besatzer" die Produkte im "besetzen Land" hat produzieren lassen? ...sind das also deutsche oder russische Briefmarken? EU-Zollsatz oder der für Russland? Nur mal so aus Spass gefragt ;-) Und, noch mehr Spassfragen, was gilt dann bei deutschen Überdrucken (im besetzen Ausland ausgeführt) auf urspünglich in Deutschland gedruckten Ursprungsmarken? Der Zollsatz des besetzen Landes oder das des einschleppenden Besatzers? Oder auch umgekehrt...

Und viel rezenter, was gilt bei Agenturausgaben, die später lokal im Ausgabeland überdruckt und von der Post des Ausgabelandes verkauft werden... ;-) Das Land des "letzten" Handgriffes macht ja keinen wirklichen Sinn ...
 
bignell Am: 17.04.2025 14:03:13 Gelesen: 3321# 3 @  
@ DL8AAM [#2]

Es gilt das Land, das in der Zolldeklaration als Ursprungsland angegeben ist. Kein Zöllner kann über Spezialwissen wie unter Beitrag [#1] "Eine indische Banknote, die vor 100 Jahren von De la Rue oder Bradbury Wilkinson im Vereinigten Königreich gedruckt wurde, gilt als im Vereinigten Königreich hergestellt" verfügen.

Liebe Grüße,
harald
 
DL8AAM Am: 17.04.2025 14:39:03 Gelesen: 3282# 4 @  
@ bignell [#3]

Jou, war ja eher auch als Spass gemeint. Aber die Regelung birgt trotzdem recht viel Potential für vorsätzlichen Mißbrauch, für Fehler und entsprechenden 'Ärger' mit den Behörden ;-)
 
Schradin Am: 18.04.2025 01:18:29 Gelesen: 3095# 5 @  
Wenn ich die Regelung richtig verstehe, ist für US-Sammler am besten, wenn sie im Ausland Objekte erwerben, die in den USA hergestellt wurden (also z. B. US-Marken), auf die dann überhaupt keine Zölle anfallen?
 
drkohler Am: 18.04.2025 02:12:14 Gelesen: 3087# 6 @  
@ Schradin [#5]

Als Absender müsstest du jetzt erst mal die Vorschriften durchpflügen. Wer daran denkt, seinem amerikanischen Sammlerkollegen Briefmarken zu schicken, muss da durch.

Das findet man im Harmonized Tariff Schedule (das kann sich stündlich ändern, je nachdem wie Trump gerade denkt).

Für Briefmarken gilt Section 9704.00.00.00 (und auch section 4907.00.00)

https://hts.usitc.gov/search?query=9704.00.00.00

Und im Moment ist kein Zoll auf Marken vorgesehen - sofern das Paket/der Brief richtig beschriftet wurde vom Absender. Und das ist wieder eine Wissenschaft für sich. Wiederum zur Zeit ist es allerdings nicht nötig, Briefe/Pakete, die Marken enthalten, zu beschriften.

https://www.cbp.gov/trade/rulings/informed-compliance-publications/marking-country-origin-us-imports

Als Ami bist du im Wesentlichen auf Gedeih und Verderb abhängig, dass der Absender keinen Fehler macht. Dann ist kein Zoll fällig. Stand jetzt 18.4.2025 02:00 MEZ. :-)

Vor einiger Zeit wurden die Kontrollen von Briefen/Paketen verschärft, da besonders die Flut von gefälschten Briefmarken lawinenartig zugenommen hatte. Ob dann der Zoll-Typ, der deinen Brief durchforstet, die (in diesem Moment gültigen....) Regeln auch (an?-)erkennt, kann man wohl nicht eindeutig sagen.
 
TeeKay Am: 18.04.2025 11:59:57 Gelesen: 2955# 7 @  
Um Missbrauch auszuschließen bzw. um den für den Importeur vorteilhaften Zollsatz anzuwenden, könnte der Zoll ein Certificate of Origin verlangen - und dann viel Spaß beim Besorgen des Dokuments für hundert oder 3000 Jahre alte Sachen. Es war schon aufwendig, die IHK Sachbearbeiterin davon zu überzeugen, dass ein Auto eines existierenden Herstellers, der ausschließlich US-Fabriken besitzt, auch tatsächlich in den USA hergestellt wurde.
 
mark94 Am: 18.04.2025 20:25:57 Gelesen: 2831# 8 @  
Für mich macht so ein Artikel vor allem dann Sinn wenn man die Zölle aller Länder auf was auch immer auflistet und gegenüberstellt.

Ich zahle bereits seit Jahrzehnten Zölle auf Sammlerstücke bei Kauf in den USA u.a. über Ebay US wenn eine gewisse Summe überschritten wird. Und ich habe selber im Zollamt Hamburg erlebt wie der Mensch vor mir Zoll zahlen mußte für Handtücher die ein privates Geschenk waren. So seine Aussage die ich unfreiwillig mitgehört hatte. Das Paket war aus den USA.

Und ich habe mich da oft gefragt warum ich Zoll auf deutsche Marken oder Marken aus ehemaligen deutschen Gebieten zahlen muß? Ist nun mal kein Neuprodukt was in irgendeiner Weise den hiesigen Markt gefährden könnte.

Und seit Großbritannien nicht mehr in der EU ist zahlen ich da auch fleißig Zoll. Über die Sendungsverfolgung kann man dann schauen dass die Sendung erst eine Zollstelle durchlaufen muß bevor sie in das hiesige Postnetz eingespeist wird.

Dank Ebay kann man den Zoll bereits bei Kauf bezahlen. Wird das nicht angeboten, kassiert der Zusteller. Selbst Kleinstbeträge im niedrigen einstelligen Eurobereich werden erhoben. Dazu kommt dann noch die Gebühr von 6 Euro der Post für ihren Service. Immerhin muß man dann nicht wegen jeder Sendung zum Zollamt fahren.

Ach ja, geht mal was daneben funktioniert die deutsche Bürokratie sehr gut. Es traf sich, dass die Zollberechnung falsch war. Offensichtlich konnte die handschriftliche Angabe nicht gedeutet werden und die Summe war deutlich sichtbar zu hoch. Es war eine Sendung aus Israel. Und da geht es los, dass zuständige Zollamt ist aus der Sendung nicht ersichtlich. Also Mail an die hiesige Zollstelle in Hamburg. Die waren sehr nett und haben auf die Zollstelle in Frankfurt am Main verwiesen. Dann Mail dorthin. Die Antwort kam ca. ein halbes Jahr später, personalmangelbedingt. Die haben mir erklärt, dass mein Antrag in der Form ungültig wäre und ich das Formular A38 benutzen solle (Für den der es nicht deuten kann, der legendäre Passierschein aus Asterix erobert Rom). Da hatte ich dann keine Lust mehr, habe die knapp 10 Euro abgeschrieben und mich mit dem trotzalledem sehr günstigen Kauf getröstet.
 
drkohler Am: 18.04.2025 21:18:24 Gelesen: 2808# 9 @  
@ TeeKay [#7]

Der Zoll am JFK Airport hat keine Zeit für Spielchen. Da kommen Frachtjumbos an mit Säcken voller Post.

Also das läuft so ab: Anschauen, woher der Brief kommt (=Point of Origin). Wenn aus China, dann aufmachen und nachschauen, ob gefälschte Marken drin sind.

Dann Zoll berechnen falls nötig** (und weil das stündlich ändern kann, ist das extrem mühsam geworden). Wenn Zoll anfällt, dann Rechnung schreiben und weiter geht's.

** Deshalb gibt es Tarife für alle (un-)möglichen Länder. Speziell die 10% auf die Pinguininseln sind da ja karikiert worden durch die Presse hindurch. Die Inseln stehen drauf, damit niemand auf die Idee kommen könnte, den Zoll zu umgehen und die Post von irgend so einer Insel ab zu senden.
 
DL8AAM Am: 18.04.2025 21:58:22 Gelesen: 2784# 10 @  
@ drkohler [#9]

Deshalb gibt es Tarife für alle (un-)möglichen Länder.

Das liegt daran, dass das US Department of State schon immer eine offizielle Liste aller Länder und auch Listen von sonstigen, abhängigen Gebieten führt, dort finden sich neben Staaten dann auch 'sinnvolle' Gebiete, wie Gibraltar, Akrotiri und Wallis & Futuna, aber auch 'sinnloseres', wie z.B. Clipperton, ein unbewohntes französisches Miniatoll 1000 km westlich von Mexico im absoluten Nirgendwo (das scheinbar noch nicht einmal "Briefmarkenagenturen" entdeckt haben) oder z.B. die norwegische Insel Bouvet vor der Antarktis etc. Wenn also US Behörden für was auch immer eine offizielle Auflistung von Ländern und Gebieten benötigen, werden eben 1:1 diese offiziellen Listen übernommen, da man ja auch "alles" sicher abdecken muss. Da sitzt keiner im Zollamt und sucht sich Länder auf dem Globus zusammen ;-) Auch unser Auswärtiges Amt führt übrigens ähnliche Listen "für den amtlichen Gebrauch" (für alle Behörden)..

LG
Thomas

https://www.state.gov/independent-states-in-the-world/
https://www.state.gov/dependencies-and-areas-of-special-sovereignty
 
saeckingen Am: 19.04.2025 07:56:10 Gelesen: 2707# 11 @  
@ mark94 [#8]

Bei der Einfuhr in die EU fallen für Briefmarken kein Zoll an! Briefmarken und andere philatelistische Sammlerstücke sind alle zollfrei!

Du verwechselst den Zoll mit der Einfuhrumsatzsteuer, die für alle Waren bei einer gewerblichen Einfuhr bzw. einer privaten über der Freigrenze anfällt.

Grüße
Harald
 
nagel.d Am: 19.04.2025 12:10:12 Gelesen: 2643# 12 @  
@ saeckingen [#11]

Man muss unterscheiden Einfuhrumsatzsteuer fällt unabhängig des zu verzollenden "Betrages" an. Zoll fällt ab einer gewissen Höhe des Betrages der Einfuhrumsatzsteuer an (als Art Zuschlag).

Normalerweise sollte für Sammlerbriefmarken ein Steuersatz (in Deutschland) 7 % vom Rechnungsbetrag die Regel sein.
 
TeeKay Am: 19.04.2025 13:19:17 Gelesen: 2600# 13 @  
@ drkohler [#9]

" Der Zoll am JFK Airport hat keine Zeit für Spielchen. Da kommen Frachtjumbos an mit Säcken voller Post."

Schon klar, dass sich das nicht für ein 5 Euro eBay-Los lohnt. Aber wer bei einem Auktionshaus für 100.000 USD eine historische Münze kauft und dann sagt, dass die Münze ja vor 4000 Jahren in UK für China geprägt wurde, mithin 10% statt 145% Zoll anfallen, der dürfte da einiges zu dokumentieren haben. Und normalerweise gibt es für solche Fälle das Ursprungszeugnis.

Beim schnellen Googeln kam zutage, dass für den US-Zoll in der Tat das Country of Origin maßgeblich ist, nicht das Land des Absendens. Angesichts der enormen Zolldifferenzen macht es daher bei teuren Sammlerstücken u.U. Sinn, als Importeur auf das Country of Origin abzuzielen.
 
drkohler Am: 19.04.2025 18:25:12 Gelesen: 2517# 14 @  
@ TeeKay [#13]

Aber wer bei einem Auktionshaus für 100.000 USD eine historische Münze kauft und dann sagt, dass die Münze ja vor 4000 Jahren in UK für China geprägt wurde, mithin 10% statt 145% Zoll anfallen

Nein. Mit Country of Origin ist das Land gemeint, woher die Ware verschickt wurde. z.B. in der Schiffahrtsindustrie ist das klar definiert:

The country of origin refers to the country of manufacture, production, or growth from where a product or article is being shipped.

Natürlich kann man Country of Origin umdeuten auf "wo die Ware ursprünglich hergestellt wurde". Das führt aber in den meisten Fällen auf eine unlösbare Situation. Ein Auto/Flugzeug/PC besteht aus Teilen die von dutzenden von Ländern kommen können. Für diese Teile zahlt ein Hersteller des Endprodukts ja Zölle, deshalb ist ja Boeing voll am Arsch weil sie weltweit Teile einführen müssen für ihre Kisten, die in Seattle gebaut werden. Kein Zoll kann auf irgend eine Weise für jedes Schräubchen eine Detailrechnung erstellen. Das würde jedes System lahmlegen.
 
Schradin Am: 19.04.2025 21:01:25 Gelesen: 2461# 15 @  
@ drkohler [#14]

Die US-Zollbehörde geht aber relativ eindeutig von der Definition "wo die Ware ursprünglich hergestellt wurde" aus, und bietet dafür auch ziemlich komplizierte Beispielfälle.

Hier etwa für die Regelungen im Rahmen des (ehemaligen) NAFTA:

https://www.cbp.gov/trade/nafta/guide-customs-procedures/rules-origin/meets-annex
 
TeeKay Am: 19.04.2025 23:17:03 Gelesen: 2408# 16 @  
@ drkohler [#14]

" Das führt aber in den meisten Fällen auf eine unlösbare Situation. Ein Auto/Flugzeug/PC besteht aus Teilen die von dutzenden von Ländern kommen können. Für diese Teile zahlt ein Hersteller des Endprodukts ja Zölle, deshalb ist ja Boeing voll am Arsch weil sie weltweit Teile einführen müssen für ihre Kisten, die in Seattle gebaut werden."

Dafür gibt es die aktive Veredelung bzw. Inward Processing. Die Waren können zollfrei eingeführt werden, sofern sie nach der Veredelung wieder ausgeführt werden. Boeing muss daher importierte Teile nur verzollen, wenn das damit gebaute Flugzeug im Inland verkauft wird. Die in den Medien so gern rumgereichten 16 Grenzübertritte für ein Autoradio, bevor es ins Auto gebaut wird, sind daher Unsinn. Dabei muss nicht 16x Zoll bezahlt, sondern nur 16x Papierkram erledigt werden.

Hinweis: Ich habe keinerlei praktische Erfahrung mit dem US-Zoll und ging bei meinen Recherchen zu den USA davon aus, was ich in mehreren Jahren Import/Export in der EU erfuhr. Wenn sich auf den Webseiten des US Customs and Border Protection etwas vergleichbares fand, ging ich davon aus, dass es weitgehend dem EU Procedere entsprechen wird.
 
drkohler Am: 20.04.2025 01:02:38 Gelesen: 2380# 17 @  
@ TeeKay [#16]

Dafür gibt es die aktive Veredelung bzw. Inward Processing...

Boeing SEATAC, Collins Aerospace und ITP Externals LU sind die grössten US-Importierer von Flugzeugteilen. Diese Teile werden nicht veredelt, sondern sind, was sie sind (Flügel, Elektronik, Triebwerke etc). Inward processing greift hier nicht. Und selbst wenn es Tricks gäbe, Boeing exportiert 80% seiner Flugzeuge (nicht nach China, die haben seit 2020 praktisch nichts mehr bestellt).

Aber das Ganze läuft etwas aus dem Ruder. Im Moment sind Briefmarken (noch?) nicht zollpflichtig (siehe Beitrag [#6]).
 
mark94 Am: 20.04.2025 09:38:25 Gelesen: 2311# 18 @  
@ saeckingen [#11]

Wenn es da was zu aktualisieren gibt kannst du das gerne hier einstellen. Ich denke es ist im allgemeinen Interesse wenn man kurz und bündig die wichtigsten Infos hat. Ich war schon mehrfach im Hamburger Zollamt und da hieß es Zoll ab 50 Euro, wobei das auch schon ein paar Jahre her ist. Vielleicht haben sich die Regularien geändert, vielleicht bezeichnen die Mitarbeiter alles pauschal als Zoll weil sie mundfaul sind oder den Kunden nicht mit Begrifflichkeiten überfordern wollen.

Und auch auf den Briefen ist stets der grüne Aufkleber vom Zoll vorhanden, von Steuern steht da nichts. Ich bin selber bei der Post und sehe diese Sendungen auch öfters wenn meine Kunden so etwas bekommen.

Und meine persönliche Bewertung: Da werden viele an sich überflüssige Arbeitsplätze finanziert um Kleinstbeträge einzusammeln. Welchen Sinn macht das? Geht es um das Prinzip oder doch nur um das Geld? Betrachtet man das innerhalb einer Wertschöpfungskette kann man sich fragen ob sich alle diese Arbeitsplätze aus sich selber heraus finanzieren.
 
nagel.d Am: 20.04.2025 11:19:46 Gelesen: 2272# 19 @  
@ mark94 [#18]

Früher gab es eine Geringfügigkeitsgrenze. Diese lag meines Wissens bei 5 Euro, heißt Beträge unter 5 Euro wurden nicht eingefordert. Diese Regelung wurde irgendwann eingestellt. Der Kostenaufwand, den man gegenrechnen kann, liegt sicherlich um ein vielfaches darüber, ich glaube da sind wir uns alle einig.
 
drkohler Am: 20.04.2025 12:28:33 Gelesen: 2248# 20 @  
@ nagel.d [#19]

Die USA hatten eine Freigrenze von $800. Ist aber von Orangehead abgeschafft worden in seiner Steuerwut.

/add Andererseits hat DHL gerade angekündigt, Waren über $800 Wert nicht mehr zu verschicken in die Staaten. Hat Orangehead doch nix gecancelled??
 
22028 Am: 20.04.2025 16:40:59 Gelesen: 2183# 21 @  
@ drkohler [#20]

Trumps Megazölle

DHL stoppt vorläufig Sendungen an US-Amerikaner mit mehr als 800 Dollar Warenwert

Trumps Zollchaos hat auch für US-Amerikaner Folgen, die sich auf teure Pakete freuen: Die DHL setzt künftig Lieferungen in die USA für bestimmte Waren aus. Wie lange die Maßnahme gilt, ist unklar.

20.04.2025, 12.56 Uhr

Quelle und ausführlich weiter lesen:

https://www.spiegel.de/wirtschaft/dhl-lieferstopp-fuer-bestimmte-waren-ueber-800-dollar-wegen-trumps-zoellen-a-883693f4-c4b3-47b4-a250-be4f4b5cbeaf
 
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