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Thema: Prüfzeichen in einer Verkaufsanzeige beschreiben - ist das zulässig ?
Igelopa Am: 05.05.2026 14:56:42 Gelesen: 444# 1 @  
Prüfzeichen als Verkaufsanzeige beschreiben

Hallo,

neulich meinte ein Sammlerfreund es sei Legal bei einer Verkaufsanzeige folgendes zu schreiben. Eine Marke trug die Farbprüfung z.B. IIa. Die Anzeige lautet "Wert XY IIa geprüft BPP JÄSCHKE"

Aus der IIa Prüfung kann man doch nicht schließen, daß Herr Jäschke diesen geprüft hat, oder doch ?

Beste Grüße
Wilfried
 
Lars Boettger Am: 05.05.2026 20:16:42 Gelesen: 350# 2 @  
@ Igelopa [#1]

Eine Marke trug die Farbprüfung z.B. IIa. Die Anzeige lautet "Wert XY IIa geprüft BPP JÄSCHKE"

Hallo Wilfried,

für den fremden Betrachter erschliesst sich die Prüfung der Jäschke nicht aus dem Prüfzeichen. Eventuell hat Dein Sammlerfreund die Marke bei Herrn Jäschke prüfen lassen. Dann könnte er den Text so schreiben.

Ein nächstes Problem taucht auf - Farben, die Jäschke geprüft hat, sind eventuell heute nicht mehr im Michel notiert oder haben sich geändert. Ich würde die Marke erneut prüfen lassen, bevor ich sie anbiete.

Beste Grüsse!

Lars
 
Igelopa Am: 06.05.2026 14:04:26 Gelesen: 256# 3 @  
@ Lars Boettger [#2]

Vielen Dank für Deine Antwort.

Gruß Wilfried
 
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