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Thema: DPAG / DHL: Erfahrungsaustausch zur Portoerstattung / Kulanzverhalten
Michael Lammers Am: 16.05.2026 16:43:14 Gelesen: 1451# 1 @  
Bei der Masse an Transaktionen der Deutschen Post/DHL und den teils komplizierten Regel gibt es immer wieder Fälle, in denen man auf die Kulanz der Mitarbeiter von DHL /Deutsche Post angewiesen ist. Ich würde hier gerne einen Erfahrungsaustausch starten, wann es Sinn macht, mit den Mitarbeitern ins Gespräch zu kommen, also Erfolgsmeldungen sind hier erwünscht.

Ich versuche gerade, für von mir versehentlich als Maxibrief mit Einschreiben aufgebenene Auslandsbriefe das Porto erstattet zu bekommen. die Post hat die Annahme verweigert. Das ist laut Regeln der Deutschen Post korrekt, da Briefmarken = Ware enthalten waren. Die Marken wurden alle nicht gestempelt, also bat ich den Mitarbeiter im Postshop um Erstattung in portogültigen Marken. Er meinte Ausschneiden und neu verkleben. das war wohl nicht die richtige Antwort. Er verwies dann an eine "Hauptpost", dort wären Erstattungen möglich. Ich bleib am Ball.
 
mpstamps Am: 16.05.2026 17:39:04 Gelesen: 1417# 2 @  
Wäre es nicht einfacher, den Umschlag einfach noch mal zu verwenden und ggf. die Adresse mit einer neuen zu überkleben, wenn der an einen neuen Adressaten gehen soll?

Meine Erfahrung ist, das "Kulanz" meist mit (Hotline-)-Telefonaten und/oder E-Mails verbunden ist, was Zeit kostet. Und bei uns ist die Hauptpost zu Zeiten, an denen ich könnte, megavoll.

Woher wusste die Post eigentlich, dass Sie Marken verschickt haben? Ich sage immer "Dokumente" und das geht eigentlich immer gut.

Schönen Gruß
 
rudi63 Am: 16.05.2026 17:50:53 Gelesen: 1408# 3 @  
Aus eigener Erfahrung erstattet die Post die Marken nur wenn die kompletten Umschläge abgegeben werden, also auf keinen Fall die Marken ausschneiden.

Mit Kulanz hat das nichts zu tun, es sind verdorbene Postwertzeichen.

Schöne Grüße
 
Michael Lammers Am: 18.05.2026 21:41:44 Gelesen: 1266# 4 @  
@ mpstamps [#2]

Danke für das Feedback. Ich versuche das mal mit der Erstattung, Überkleben der Adresse wäre auch denkbar, dann müsste man die diversen anderen Aufkleber entfernen/überkleben. Ausschneiden ist No Go, verstanden.

Aber gute Frage: Woher wusste die Post, dass es Briefmarken sind, die als Waren qualifiziert werden ? Geöffnet wurden die Briefe nicht offensichtlich. Ob die einen Scanner nutzen ? Wer weiß mehr ?
 
Michael Lammers Am: 18.05.2026 21:44:26 Gelesen: 1263# 5 @  
@ rudi63 [#3]

Danke für die Antwort, das versuche ich demnächst bei einer echten Postfiliale. Laut ChatGPT gibt es keine klaren Regelungen der Deutschen Post, was wann erstattet wird, also Kulanz abhängig von der Postfiliale.
 
Michael Lammers Am: 18.05.2026 23:14:45 Gelesen: 1228# 6 @  
ex ChatGPT: "Teilweise Durchleuchtung / Bildscanner

Die Post nutzt Hochgeschwindigkeitskameras und teils Durchleuchtungssysteme zur Sortierung und Sicherheitsprüfung.

Nicht wie am Flughafen mit „Person schaut live rein“, aber:

Konturen,
Gegenstände,
Verdichtungen,
Warencharakter

können sichtbar werden.

Gerade Bündel von Briefmarken auf Steckkarten erkennt man maschinell relativ gut."
--> so entdeckt die Post Briefmarken = Ware.
 
Koban Am: 18.05.2026 23:15:42 Gelesen: 1228# 7 @  
@ Michael Lammers [#5]

Die Nutzung von ChatGPT würde ich an deiner Stelle mal überdenken. Falls du eine "echte Postfiliale" findest, auf die aktuelle Broschüre "Leistungen und Preise", Seite 132 [1], verweisen.

Gruß,
Koban

[1] https://www.deutschepost.de/dam/jcr:c0eb1285-9a22-40b2-8c51-3f70c1a897be/dp-leistungen-und-preise-07-2024.pdf
 
DL8AAM Am: 19.05.2026 00:01:48 Gelesen: 1216# 8 @  
Hört bitte, bitte, bitte auf, die KI für philatische Fragestellungen zu nutzen. KI-Antworten sind hier zu 99,999% einfach vollkommen unbrauchbar. Sie sind nicht mal ansatzweise OK, als echte sichere Informationen 'für die Praxis' heraus fachlich genutzt zu werden! Never ever!

Natürlich wäre es im diskutierten Fall beispielsweise technisch, theoretisch möglich, den Inhalt einer jeden Sendung von Außen her, durchleuchtend genauer zu analysieren, in der "CSI-Theorie" problemlos, natürlich, aber praktisch, d.h. im wahren Postleben - in den Briefzentren - findet das (aktuell) nicht statt. Kann es so auch nicht... und selbst wenn, würde das eine automatisierte, hyperschnelle Behandlung von Millionen von Sendungen (derzeit) einfach viel zu sehr 'entschleunigen'- und Kosten produzieren, die in keinem Zusammenhang zu einem eventuell positiven Ergebnis stehen. Selbst der Zoll wäre derzeit hier kapazitätstechnisch komplett überfordert.

Die KI, gerade ChatGPT, ist komplettest unbrauchbar für "unsere" (speziellen Nischenbereichs-) Fragen an die wirkliche Realität. Die KI verbindet systembedingt einfach nur statistisch bekannte ("angelernte") Texte, aber ohne jeden mitdenkenden, hinterfragenden, sprich "wirklichkeitsbezugnehmenden" Ob-hier-wirklich-Bezug...

"99,99%" aller KI-Anfragen sind - für unsere Zwecke - absolut unbrauchbar!

Natürlich gibt es aber auch heute schon "Mainstream"-Bereiche, bei denen KI-Antworten - zumindest für den ersten Ansatz - wirklich brauchbar sind... wenn nämlich die statistische Basis und die Vernetzung dieser Basis zur Anlernung 'einer Wirklichkeitsabbildung' groß genug ist, wie z.B. "wie schnell ist absolute die Lichtgeschwindigkeit im Vakuum?". Hier nähern sich die KI-Antworten ziemlich gut an die wirkliche Wirklichkeit an.

Also, BITTE BITTE BITTE (zumindest derzeit) Finger weg von der KI, als Tool zur Generierung für aussagekräftige, belastbare Antworten! Hier gibt es kein Aber...

Die KI ist für unsere kleine 'online-basisdatenschwache' Nische maximal OK, um damit vielleicht Ideen für weitere Einstiege zu eigenen Recherchen zu erhalten... aber nicht - never ever - um echte Antworten zu generieren, insbesondere dann, wenn ich die als Faktum weitergeben will!

Sorry.

Beste Grüße
Thomas
 
filunski Am: 19.05.2026 12:42:12 Gelesen: 1123# 9 @  
@ DL8AAM [#8]

Lieber Thomas,

100 Punkte!

Man hätte es nicht besser und treffender ausdrücken können. ;-)

Und wie das Beispiel hier im thread zeigt, sind für "uns" hier KI-Antworten nicht nur falsch oder irreführend, sondern tragen sogar zur Weiterverbreitung von nicht zutreffenden Aussagen bei. Tragen also im weiteren Sinne zur "allgemeinen Verdummung" bei.

Grüße,
Peter
 
mpstamps Am: 19.05.2026 18:48:59 Gelesen: 1031# 10 @  
Danke für die Kommentare zum Thema KI, die ich vollauf unterstütze. Auch ich nutze ChatGPT & Co., aber merke immer wieder in Foren usw., dass gerade bei Nischenthemen die Antworten oft schlichtweg falsch sind, manchmal aber gar nicht mehr hinterfragt werden, "weil kommt ja von KI, muss richtig sein" :-(

Zum Thema; Briefmarken per Brief international versenden.

Ich meine, die Regel, dass nur noch Dokumente versendet werden dürfen, gilt seit Anfang 2019 oder so. Seitdem habe ich hunderte von Sendungen verschickt, von einfachem Brief bis "paketartig" (bei internationalen Briefen gelten ja größere Maße). Dabei waren auch zig Einschreiben. Ich glaube, offiziell muss man eigentlich eine Erklärung zu jedem Einschreiben über den Inhalt ausfüllen, oder? In der Realität im Postshop meines Vertrauens (Kiosk mit Post-Theke) wird praktisch nie nachgefragt. Heute zur Abwechslung ausnahmsweise mal wieder. Einschreiben nach Israel. "Dokumente oder Waren". Ich sage "Dokumente". Kurzes Schulterzucken beim Inhaber und er nimmt den Brief an. Ich glaube, er weiß, dass es keine Dokumente sind, ist ihm aber letztendlich egal. Im Zweifelsfall kommt der dann an mich zurück - was in den Jahren aber vielleicht drei Mal vorgekommen ist. Lustigerweise einmal bei einem Brief, bei dem wirklich nur Schriftstücke enthalten waren.

Deswegen bezweifle ich auch den Wahrheitsgehalt von Antwort #6. Ist natürlich nur ein subjektiver Eindruck bei mir, was meine eigenen Sendungen angeht, aber ich denke, das wird eher die Regel als die Ausnahme sein.
 
Journalist Am: 19.05.2026 20:16:15 Gelesen: 1007# 11 @  
@ Michael Lammers [#6]

Hallo an alle,

das was dort steht ist totaler Quatsch. in den Auswechslungsstellen der Deutschen Post gibt es keine Hochgeschindigkeitskameras oder Durchleuchtungssysteme. Allerdings werden komplette Postsäcke je nach Zielland und Sicherheitsvorschriften der jeweiligen Fluggesellschaften oder des Ziellandes, in denen diese Sammelbehälter oder verplombten Postsäcke transportiert werden, auf Explosivstoffe untersucht und überprüft. Dies betrifft aber nur komplette größere Postbehälter mit vielen separaten Einzelsendungen.

Eine gezielte maschinelle Kontrolle von Einzelsendungen beim Export (also Versand ins Ausland) gibt es nicht.

Wer Briefmarken ins Ausland verschickt, müsste ja normalerweise die Bestimmungen (AGB) kennen. Wer dabei als Inhalt "Briefmarken" angibt, brauch sich nicht zu wundern, das die Sendung als Brief nicht angenommen wird. Außerdem müsste sich ja mittlerweile rumgesprochen haben, das mangelhaft frankierte Sendungen oder falsch frankierte Sendungen, an den Absender zurück gehen und das hier kein Portoersatz erfolgt (auch keine Kulanz) bzw. nur die fehlende Differenz nachfrankiert werden muss, diese Zeiten sind vorbei.

Kulanz ist ja auch eine "individuelle Sache" und keine feste Regelung. Weiter haben die Mitarbeiter der Poststellen hier auch gar keine Vollmachten, hier eventuell "Kulanz" walten zu lassen, da sie dies ja aus eigener Tasche zahlen müssten bzw. überhaupt nicht verbuchen können.

Weiter gilt das Briefgeheimnis, das bedeutet, wenn der Kunde mitteilt, das es sich um Dokumente handelt, dann ist das so und niemand darf das bei der Post durch Öffnen oder Ertasten prüfen.

Viele Grüße Jürgen
 
Micha71 Am: 20.05.2026 23:48:47 Gelesen: 884# 12 @  
Hallo an alle,

hier noch einige Ergänzungen zu Aussagen und Fragen in dieser Diskussion:

1."...das versuche ich demnächst bei einer echten Postfiliale..." Es gibt aber keine echten oder unechten Filialen, auch keine Hauptpost. Alle sind nur Agenturpartner der Deutschen Post und haben in Fragen der Entgelt-Erstattung, soweit sie hierfür zugelassen sind, die gleichen Möglichkeiten. Das gilt auch für die von der Deutschen Bank betriebenen rund 200 Postbankfilialen mit Postdienstleistungen. Diese haben auch keine erweiterten Befugnisse.

2."...auf die aktuelle Broschüre "Leistungen und Preise", Seite 132 [1], verweisen." Richtig hierunter stehen die beiden einzigen Bedingungen unter denen Postfilialen Erstattungen vornehmen dürfen A) Postwertzeichen sind beim Kunden verdorben oder B) die Marken wurden verklebt bzw. Ganzsachen beschriftet, aber nicht versandt. Alles unter Vorlage der gesamten Umschläge bzw. Karten zu Prüfzwecken. Höchstwert max. 50,00 Euro. Alles weitere nur über Weiden.

Allerdings für den hier geschilderten Fall unerheblich, da die von Michael Lammers beschriebenen Sendungen sich ja bereits einmal in der Versendung befunden haben. Daher sind diese nicht erstattungsfähig.

3."...Ich meine, die Regel, dass nur noch Dokumente versendet werden dürfen, gilt seit Anfang 2019 oder so." So ist es, in Briefen dürfen seit 2019 nur noch zollfreie Dokumente versandt werden. Der Hintergrund ist nicht eine postalische Entscheidung, sondern eine internationale Vereinbarung der Zollverwaltungen. Die Zollbehörden haben jetzt das Recht, die Zollinhaltserklärung vorab digital zu erhalten. Dieses wird auch Jahr für Jahr von immer mehr Länder auf der Welt verlangt.

Die Deutsche Post hat sich aus diesem Grund entschieden für Privatkunden den internationalen Warenversand ohne Ausnahme nur über Paket und Päckchen zu erlauben. Denn für alle Sendungen, die nicht online gebucht sind, muss die Post die nachträgliche Online-Erfassung der Zollangaben vornehmen. Aus diesem Grunde dürfte auch das Wertzeichenverbot für Päckchen erfolgt sein. Nur so konnte vermieden werden, dass kleine Auslandspäckchen über den Briefkasten ins Postnetz gelangen.

4."...von einfachem Brief bis "paketartig" (bei internationalen Briefen gelten ja größere Maße)." Nur bis zum 31.12.2024 richtig, seit 2025 gilt dieses nur für den Maxibrief mit einem Gewicht von mehr als 1000 bis 2000g für 17,00 Euro. Die Gewichtsstufen bis 500g und bis 1000g sind jetzt auf die jeweiligen maximalen Inlandsgrößen bei Groß- und Maxibrief angepasst. Dafür hat es auch eine Portoreduktion gegeben: bis 500g von 3,70 auf 3,30 Euro, bis 1000g von 7,00 auf 6,50 Euro.

5."Ich glaube, offiziell muss man eigentlich eine Erklärung zu jedem Einschreiben über den Inhalt ausfüllen, oder?" Nein, da in Einschreibbriefen nur zollfreie Dokumente versandt werden dürfen, ist dieses nicht mehr erforderlich. Von der Deutschen Post wird lediglich empfohlen auf der Sendung bei digitalen Dokumenten den Vermerk "Dokument auf USB-Stick" oder "... auf CD" anzubringen, bei Dokumenten mit festen Einband soll "Dokument mit fester Umhüllung" angegeben werden.

6."Weiter gilt das Briefgeheimnis..." Obwohl dieses Verfassungsrang hat, steht im Zollverwaltungsgesetz §5 "Das Brief- und Postgeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes wird... eingeschränkt." Der Zoll darf also auch Briefsendungen öffnen lassen, zur Kontrolle der Wareneinfuhr, bei Verdacht auf Verbotswaren und Straftaten auch bei der Ausfuhr. Ähnliche Gesetze gelten natürlich auch in den Empfängerländern. Sollte die Briefsendung nicht deklarierte Waren enthalten, kann dies zur Rücksendung der gesamten Sendung führen.

Schöne Grüße
Micha
 
Fridolino Am: 21.05.2026 12:53:34 Gelesen: 790# 13 @  
@ Micha71 [#12]

Die Deutsche Post hat sich aus diesem Grund entschieden für Privatkunden den internationalen Warenversand ohne Ausnahme nur über Paket und Päckchen zu erlauben.

Ja so ist es, aber meines Erachtens wäre es sinnvoll gewesen, das innerhalb der EU anders zu regeln. Das widerspricht ja dem ganzen Gerede vom EU-Binnenmarkt.
 
22028 Am: 21.05.2026 14:23:40 Gelesen: 743# 14 @  
@ Micha71 [#12]

Die Deutsche Post hat sich aus diesem Grund entschieden für Privatkunden den internationalen Warenversand ohne Ausnahme nur über Paket und Päckchen zu erlauben.

Nicht ganz. Die UPU hat festgelegt, dass Brief/Dokumentenversand getrennt von Waren zu erfolgen hat.

Nur, was Waren sind das kann m.W. die Postverwaltung entscheiden. Frankreich z.B. handelt da viel pragmatischer, aber mit Paketen lässt sich halt mehr verdienen und die Deutsche Post hat einen Grund mehr zu behaupten, dass weniger Briefe versandt werden.

Finde den Fehler !
 
saeckingen Am: 21.05.2026 14:38:52 Gelesen: 737# 15 @  
Ich bin mir relativ sicher, dass die Deutsche Post bei einer Klage wegen des Unterschiedes in der Handhabung von Warenversandes innerhalb Deutschlands und innerhalb der EU unterliegen würde. Ich kann verstehen, dass die Zollabwicklung für Waren in der Briefpost nicht praktikabel ist, aber für den zollfreien Versand innerhalb der EU sollte das kein Argument sein.

Allerdings könnte man dann auch den innerdeutschen Warenversand in der Briefpost verbieten und schon wäre das Problem gelöst!

Grüße
Harald
 
DL8AAM Am: 21.05.2026 14:56:38 Gelesen: 729# 16 @  
@ [#11][#12]

Danke, Micha und Jürgen haben das hier schön ausgeführt.

Nur kurz eine kleine Anmerkung zum Punkt 6 "Zoll und Briefgeheimnis" bei Micha.

Wenn der deutsche Zoll das Briefgeheimnis "bricht", dann weil er hier gesetzliche Regelungen durchsetzt, das heißt beispielsweise Kontrolle bei Verdacht auf eine nichtgenehmigte Ausfuhr von "Verbotsgegenständen" (Waffen, Drogen, Elfenbein, Sanktionswaren etc.) bzw. auf einen Schmuggel usw., aber eben nicht zur Durchsetzung von privaten AGB irgendeiner Privatfirma (z.B. der Deutschen Post AG) oder auch von UPU-Regelungen.

Die "Dokumentenregel" entstammt aber nur den AGB (in Verbindung mit entsprechenden UPU-"Absprechen"), das ist kein Gesetz, die das grundgesetzlich verbriefte Briefgeheimnis tangiert.

Das bedeutet, wenn der Zoll - warum auch immer - einen ins Ausland gehenden Brief öffnen sollte und darin nur einfache Sammlerbriefmarken vorfindet, ist es dem Zoll erst einmal "egal" (denn er ist ja kein Erfüllungshilfe für eine Privatfirma namens DPAG), es sei denn es liegt ein Verdacht vor, dass mit Hilfe von 100 Blauen Mauritiussen ein nichtdeklarierter Vermögenstransfer ins Ausland bzw. ein Schmuggel o.ä. abläuft. Dann geht die Sendung aber auch nicht vom Zoll an den Absender zurück, sondern wird nötigenfalls an ein zuständiges, nachgeschaltetes Zollamt weitergeleitet bzw. wird für eventuelle strafrechtliche Ermittlungen beschlagnahmt.

Das heißt aber auch, im absoluten Regelfall werden von Zoll geöffnete Sendungen (ins Ausland), wenn kein weiterer Verdacht auf eine Straftat mehr vorliegt, nicht über die DPAG an den Absender zurückgesandt. Auf keinem Fall wegen zweidrei wertlosen Sammlerbriefmarken von Privat an Privat. Die Ausfuhr selbst ist hier in aller Regel legal. Damit ist der Job des Zolls beendet. Ein Ausnahmetatbestand könnte u.U. dann vorliegen, falls der Zoll eine Sache vorfinden sollte, die zwar kein Verbotsgegenstand - im gesetzlichen Sinne - ist, aber womöglich in der verwendeten Versandform womöglich ein unmittelbares Transportrisiko ("im Flieger", auf das Schiff etc.) darstellen könnte. Dann könnte ich mir gut vorstellen, dass der Zoll nötigenfalls hier den entsprechenden Transporteur zur Gefahrenabwehr einschaltet, ... ?

Die Deutsche Post selbst ist aber grundsätzlich nicht berechtigt, dass Briefgeheimnis zu brechen. In Einzelfällen vielleicht, möglich unter Umständen, denkbar im Rahmen eines dringenden Notstandes (d.h. "Notwehr gegen Sachen") - oder im Einzelfall zur notwendigen Ermittelung eines unbekannten Absenders bei unzustellbaren Sendungen, aber nicht einfach nur zur Durchsetzung ihrer AGB. Keine Chance.

Beste Grüße
Thomas
 
Michael Lammers Am: 21.05.2026 23:55:05 Gelesen: 624# 17 @  
@ Alle

Vielen Dank für das umfangreiche Feedback, ich lese mir das b.G. mal alles durch.

Eine Ergänzung an Jürgen:

Auf einen Maxibrief per Einschreiben schreibt man natürlich nicht, dass da Briefmarken drin sind. Wie die Post zielgenau diese Briefe ausgesondert hat, ist mir immer noch unklar. Da die Briefmarken dieser Briefe nicht entwertet wurden, werde ich mal testen, ob es eine Erstattung, wo auch immer, gibt.

Wenn nicht, so what. Aber interessant hier.
 
Freistempel26 Am: 22.05.2026 10:29:42 Gelesen: 546# 18 @  
@ DL8AAM [#16]

Der "deutsche Zoll" bricht kein Briefgeheimnis, da er die Sendungen nicht selbst öffnet, sondern öffnen lässt durch Postler.

Die wiederum vertreten den Empfänger.

Viele Grüße und 73 von einem ehemaligen Postverzoller
 
DL8AAM Am: 23.05.2026 13:12:44 Gelesen: 413# 19 @  
@ Freistempel26 [#18]

Ja, vielleicht, und wenn, dann agieren sie nicht für die private Post, sondern im hoheitlichen Auftrag, im Auftrag der Zollverwaltung, als beliehende Personen. Und wir reden hier nicht vom "Import" von Postsendungen aus dem Ausland, da ist die Post stark involviert (für die "6 € Gebühr"), sondern vom "Export", bevor eine Sendung ins Ausland geht. Und hier geht es dann primär um Dinge, u.a. die einer besonderen Exportbeschränkung unterliegen etc., nicht um "Zollabgaben".

Beste Grüße
Thomas
 
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