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Thema: Portopflichtige Dienstsache
Das Thema hat 45 Beiträge:
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Totalo-Flauti Am: 05.02.2021 10:45:17 Gelesen: 14680# 21 @  
Liebe Sammlerfreunde,

beim aufräumen ist mir diese Karte des Bezirkskommandos Leipzig vom 23.05.1902 in die Hände gefallen. Dem Carabinier Wilhelm Franz Welz aus Leipzig-Kleinzschocher wird befohlen, sich zum anstehenden-Manöver im August zu gestellen. Er hat sämtliche Militärdokumente mitzubringen. Auf zwei Dinge wird noch hingewiesen. Zum einen ist bei ungehorsamen Ausbleiben eine Strafe zu gewärtigen und zum anderen ist das Mitbringen geistiger Getränke ebenfalls bei Strafe verboten.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti.


 
Briefuhu Am: 31.05.2021 10:26:19 Gelesen: 13771# 22 @  
Hier eine portopflichtige Dienstsache vom Kaiserlichen Patentamt vom 15.01.1915 als Einschreibbrief nach Barmen. Die 30 Pfennige Porto mussten vom Empfänger entrichtet werden (ohne Nachgebühr). Die 30 Pfennige wurden mit blauem Stift vermerkt und ein Stempel Porto angebracht. Auf der Rückseite ein Siegel und der Ankuftsstempel vom 16.01.1916.



Schönen Gruß
Sepp
 
Briefuhu Am: 31.05.2021 15:40:56 Gelesen: 13749# 23 @  
Und noch eine etwas neuere portopflichtige Dienstsache vom 09.06.1954 vom Polizeipräsidium München an eine Privatperson. die 2 Pfennig Notopfermarke wurde aufgeklebt, das Porto von 10 Pfennige musste der Empfänger entrichten. Deshalb mit blau vermerkt und ein roter Stempel Nachgebühr abgeschlagen, obwohl dies eigentlich keine Nachgebühr war.



Schönen Gruß
Sepp
 
Briefuhu Am: 31.05.2021 18:50:25 Gelesen: 13727# 24 @  
@ Briefuhu [#22]

Hier die Rückseite des Briefes vom Kaiserlichen Patentamtes.



Schönen Gruß
Sepp
 
mausbach1 (RIP) Am: 01.06.2021 10:21:17 Gelesen: 13694# 25 @  
Stift / Keppel / 25.9.21. 9-10V / Allenbach / über Siegen

Stift Keppel [1] ist ein öffentlich-stiftisches Gymnasium in Hilchenbach- Allenbach. Es wird von den vereinigten Stiften Geseke-Keppel im Sondervermögen des Landes Nordrhein-Westfalen getragen.

Seit seiner Gründung vor 1236 durch Friedrich vom Hain hat es eine bewegte Geschichte erlebt: Stift Keppel war Prämonstratenserinnenkloster, freiweltliches Damenstift, Stiftsschule, Lyzeum und Oberlyzeum, Lehrerinnenseminar und schließlich koedukatives Gymnasium. Bis ins 19. Jahrhundert stand es unter dem Protektorat des Grafen- und Fürstenhauses Nassau-Oranien, später des preußischen Königshauses. Die Stiftskirche in ihrer Ausgestaltung aus dem 18. Jahrhundert mit den angrenzenden Profangebäuden des Neuen Hauses und des Saalbaus mit dem Konventssaal gehören zu den bedeutendsten barocken Baudenkmälern des Kreises Siegen-Wittgenstein.

Interessant das rückseitig abgeschlagene Dienstsiegel: PR. STIFTS-VERWALTUNG KEPPEL / STIFT KEPPEL - hier ist das KÖNIGLICH entfernt worden!



Die Stiftsgebäude und die Stiftskirche St. Maria und St. Johannes-Evangelist liegen im Ferndorftal zwischen den Ortsteilen Allenbach und Dahlbruch der Stadt Hilchenbach an der Bundesstraße 508. Es besteht ein eigener Bahnhof an der Bahnstrecke Kreuztal–Cölbe mit Anschluss nach Siegen bzw. Bad Berleburg. Hierbei handelt es sich um eine von drei Stationen in Deutschland mit Klosterbezug im Namen; die weiteren sind Kloster Marienthal (Westerwald) und Kloster Oesede bei Osnabrück. Zu Stift Keppel gehören noch umfangreiche land- und forstwirtschaftlich genutzte Ländereien, darunter 491 ha Wald.

Glückauf!
Claus

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Keppel
 
jmh67 Am: 01.06.2021 11:35:25 Gelesen: 13682# 26 @  
@ mausbach1 [#25]

Ich bin etwas verwirrt: Das mag zwar ein Dienstbrief sein und passt schön ins Thema Inflationsbelege, aber er ist doch frankiert und also keine portopflichtige Dienstsache, bei der der Empfänger die einfache Beförderungsgebühr zu zahlen hatte?

-jmh
 
mausbach1 (RIP) Am: 02.06.2021 08:28:01 Gelesen: 13614# 27 @  
@ jmh67 [#26]

Weshalb ist die Dienstmarke verwendet? Mir nicht bekannt.

Gruß
Claus
 
jmh67 Am: 02.06.2021 09:33:41 Gelesen: 13610# 28 @  
@ mausbach1 [#27]

Eine portopflichtige Dienstsache ist eine Postsendung, die die absendende Stelle nicht frankieren muss, sondern der Empfänger zahlt die Beförderung. Dann muss die Sendung aber entsprechend gekennzeichnet sein (siehe die Bilder oben), und die Post erhebt nur den einfachen Fehlbetrag, keine zusätzliche Nachgebühr.

Auf dem von dir gezeigten Brief steht aber nicht "Portopflichtige Dienstsache", und er ist statt dessen mit Marken frankiert. Also gehört er IMHO nicht in diese Rubrik, ebensowenig wie Totalo-Flautis Gestellungsbefehl. Wäre ja der Moral abträglich, wenn der Soldat noch für die Einberufung zu zahlen hätte. ;-)

-jmh
 
alemannia Am: 02.06.2021 15:05:25 Gelesen: 13590# 29 @  
Hallo zusammen,

während meines zeitlich begrenztes Sammelgebietes des Alliierten Kontrollrates galt die Postordnung vom 30. Januar 1929.

Die Postordnung vom 30. Januar 1929 (ADA V, 1, Teil A) regelte die Art der Freimachung von Postsendungen und die Berechnung fehlender Gebühren.

§ 1 ALLGEMEINES

Höchstgewichte, Höchst- und Mindestmaße, Art der Freimachung, Gebühren

[…] III. Alle Postsendungen, mit Ausnahme der gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefe und Postkarten sowie der Pakete unterliegen dem Freimachungszwang; Nachnahmebriefsendungen müssen stets freigemacht werden.

Für nicht- oder unzureichend freigemachte Briefe und Postkarten wird das Eineinhalbfache des Fehlbetrages unter Aufrundung auf volle Pf nacherhoben. Für nichtfreigemachte gebührenpflichtige Dienstbriefe und -postkarten wird nur der einfache Fehlbetrag erhoben, wenn sie als solche durch eine vom Reichspostminister festzustellende Bezeichnung erkennbar gemacht wird. […]

Näheres, insbesondere der Kreis der berechtigten Behörden bzw. sonstiger Organisationen oder Personen ergab sich aus der Anlage 1 zur Postordnung vom 30. Januar 1929 (ADA V, 1, Teil B).

ANLAGE 1 – BEFREIUNG DER GEBÜHRENPFLICHTIGEN DIENSTBRIEFE UND - POSTKARTEN VON DER ZUSCHLAGSGEBÜHR FÜR NICHTFREIGEMACHTE SENDUNGEN 1)

[…] 2. Die Sendungen müssen auf der Aufschriftseite – möglichst in der unteren linken Ecke – den Vermerk „Gebührenpflichtige Dienstsache 3) tragen und mit dem Dienstsiegel (Stempel oder Siegelmarke) der absendenden Behörde versehen sein.
Wenn der Absender kein amtliches Siegel führt, hat er die Ermangelung eines Dienstsiegels unter dem Vermerk durch Angabe seines Namens und seiner Dienststellung zu bescheinigen.

3. Zur Anwendung des Vermerks „Gebührenpflichtige Dienstsache“ sind berechtigt:

alle öffentlichen Behörden, alleinstehende Beamte, die eine solche Behörde vertreten, sowie

Geistliche und öffentliche Lehrer in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit.
Ferner dürfen den Vermerk „Gebührenpflichtige Dienstsache“ anwenden:

die Vorstände der … Anwaltskammern
die Industrie- und Handelskammern
die Handwerkskammern
die Kreissparkassen sowie die … öffentlichen Sparkassen für ihren Schriftwechsel in
Sparkassenangelegenheiten… […]

1)Die Bestimmungen gelten nur für den innerdeutschen Verkehr.
3)Die Anwendung der Bezeichnung „Portopflichtige Dienstsache“ ist zulässig.


Nachfolgend zeige ich beispielhaft 3 Belege, bei dem jeweils die Empfänger den Fehlbetrag der Dienstbelege in einfacher Höhe zu entrichten hatte.

Der erste Brief aus der Portoperiode bis 31.8.1948 wurde mit nichtamtlichem Handstempel „Gebührenpflichtige Dienstsache“ eines Obergerichtsvollziehers versehen. Der Gerichtsvollzieher handelte im Auftrag eines Gerichtes, war Vertreter dieser Behörde und somit berechtigt, gebührenpflichtige Dienstbriefe zu versenden, ohne sie freizumachen.



Absender des zweiten Briefes ist das Landgericht in Arnsberg (Westf.). Er lief in der Portoperiode ab 1.9.1948. Auf der Vorderseite wurde handschriftlich „Portopflichtige Dienstsache“ vermerkt.



Beim letzten Beleg handelt es sich um eine Postkarte, gelaufen im Ortsverkehr von Bremen.



Gruß

Guntram
 
Totalo-Flauti Am: 13.08.2021 22:41:34 Gelesen: 12633# 30 @  
Liebe Sammlerfreunde,

ich habe eine portopflichtige Dienstsache/Nachnahme der Kassenverwaltung der königlichen Amtshauptmannschaft Leipzig vom 09.07.1901. Eine sächsische Amtshauptmannschaft ist mit einer Bezirksverwaltung vergleichbar. Auf der Rückseite sind die Postübermittlungsgebühren von 10 Pfennig für die Nachnahme ausgewiesen. Diese wurden auf die 91 Pfennig Gebühren für eine Baurevision aufgeschlagen. So das sich die auf der Vorderseite der Karte vermerkte 1,01 Mark Nachnahme ergeben. Das notwendige Ortsporto von 2 Pfennig hat der die Nachnahme einziehende Postbeamte zusammen mit den 10 Pfennig Nachnahmegebühr in Blaustift ("12") ebenfalls auf der Vorderseite geschrieben und vom Empfänger eingezogen.

Mit lieben Sammlergrüßen
Totalo-Flauti.


 
Sachsendreier53 Am: 02.09.2021 21:17:14 Gelesen: 12416# 31 @  


Gebührenpflichtige Dienstsache / Postkarte vom 10.1.1955. 10 Pfennig musste der Empfänger begleichen. DDR / Postkarte im Fern / Ortsverkehr 1955 = 10 Pf.

Staatliche Dienststellen der DDR konnten ihre Postsendungen als "Portopflichtige Dienstsache" versenden. Empfänger zahlten die übliche Postgebühr, jedoch ohne Zuschlag als Nachgebühr.

mit Sammlergruß,
Claus
 
Lars Boettger Am: 17.10.2021 10:29:52 Gelesen: 11959# 32 @  
Die Zweigestelle der Behörde "Enregistrement et Domaines [et de la TVA]" in Esch-sur-Alzette zieht die indirekten Steuern in Luxemburg ein. Heutzutage habe ich mit ihr wegen Mehrwertsteuereinreichungen zu tun. Die Behörde schickte im November 1934 eine portopflichtige Dienstsache nach Pétange (Vermerk "Port du" rechts oben). Bitte solche Briefe nicht mit Nachportobelegen verwechseln, das hat damit nichts zu tun - außer, dass Portomarken zur Abrechnung benutzt wurden.

Verklebt wurden 1,15 Francs. Portomarken erschienen in Luxemburg am 15.6.1907 (grün und schwarz). 1922 wurden sie durch Portomarken in grün und rot abgelöst. Wer seine Augen aufhält, der findet ab und zu Mischfrankaturen zwischen den beiden Ausgaben.

Das Porto hat uns gestern im ersten Augenblick etwas grübeln lassen:

Brief bis 20 Gramm: 0,75 Fr.
Fur jede weitere 50 Gramm: 0,40 Fr.

Also stimmen die 1,15 Fr. für einen Brief der zweiten Gewichtsstufe. Aufgrund des Zustandes des Briefumschlag kann ich das auch ohne Notierung des Gewichts nachvollziehen.

Beste Grüße!

Lars


 
Briefuhu Am: 18.05.2023 08:45:57 Gelesen: 6110# 33 @  
Portopflichtige Dienstsache vom 23.06.1890 vom Amt Haigerloch an das Amt Rosenfeld (Oberamt Sulz) dort am gleichen Tag angekommen. Das Dienstsiegel von Haigerloch kann ich nicht komplett lesen.

10 Pfennig waren wurden mit Blaustift vermerkt und waren zu entrichten.



Schönen Gruß
Sepp
 
Manne Am: 18.05.2023 09:45:01 Gelesen: 6101# 34 @  
Hallo,

vom Königlichen Württembergisches Standesamt Mühlhausen bei Schwenningen, heute Villingen-Schwenningen, eine portopflichtige Nachnahme über Sechzig Pfennig vom 26.02.1909, Tagesstempel Schwenningen. Gelaufen an das Königliche Bezirksnotariat in Wurmlingen bei Tuttlingen, Ankunftsstempel vom 27.02.1909.

Die blaue Notierung über 15 Pfennig ist das Porto ?



Gruß
Manne
 
volkimal Am: 20.01.2024 09:37:22 Gelesen: 3007# 35 @  
Hallo zusammen,

eine Portopflichtige Dienstsache vom 04.02.1880 aus Epe nach Ahaus:





Absender des Briefes war der Lehrer aus Epe. Er hat unten notiert "In Ermangelung eines Dienstsiegels, Fork, Lehrer". Die Portopflichtige Dienstsache ging an den Kreisschulinspektor Löhe.

Der Brief wurde in Epe der Bahnpost übergeben. Der Brief trägt den entsprechenden Bahnpoststempel der grenzüberschreitenden Bahnpoststrecke Dortmund - Enschede (Niederlande).

Viele Grüße
Volkmar
 
lueckel2010 Am: 15.02.2024 20:59:26 Gelesen: 2756# 36 @  
Seit längerer Zeit besitze ich diesen -auf den ersten Blick- fast perfekt erhalten gebliebenen Landpoststellen-Beleg "Oberbauer/ Milspe" (heute Ennepetal, Nordrhein-Westfalen):



Auf den "zweiten Blick" ergeben sich für mich aber einige Fragen, die Zweifel aufkommen lassen, dass der Beleg vielleicht "getürkt" sein könnte:

1. Es sind (korrekt) 12 Pf Nachgebühr ausgeworfen (Portoperiode 1. 12. 1933 - 28. 2. 1946),

2. Gestempelt wurde lediglich mit dem Landpoststempel, ein Tagesstempel des Leitpostamtes "MILSPE" fehlt. War dies gängige Praxis oder wurde der (meines Wissens vorgeschriebene) Tagesstempel einfach nur vergessen?

3. Der vermutlich vom Empfänger vorgedruckte Briefumschlag enthält unten links ein eingedrucktes Dienstsiegel "STATISTISCHES REICHSAMT/ Adlerabbildung" (Bundesadler?).

4. Haben solche Siegel auch vor dem 2. Weltkrieg und bei "Adolf" so ausgesehen. Nach meinem Wissen sah der Wappenadler bei "Adolf" anders aus und zusätzlich war immer noch ein Hakenkreuz dabei.

Wer kann meine Zweifel eventuell bestätigen bzw. ausräumen. Vorab schon einmal vielen Dank für Eure/ Ihre Bemühungen.

Moin aus Ostfriesland, Gerd Lückert
 
iholymoses Am: 15.02.2024 22:54:20 Gelesen: 2730# 37 @  
@ lueckel2010 [#36]

Der Beleg sollte echt sein. Wenn man bei google mal nach "Statisches Reichsamt" und Bildern schaut, dann findet man den "Bundesadler" sehr häufig [1].

Schöne Grüße,
Reinhard

[1] https://www.google.com/search?lr=&sca_esv=c24955e436027d1c&hl=de&as_qdr=all&q=%22STATISTISCHES+REICHSAMT%22&tbm=isch&source=lnms&sa=X&ved=2ahUKEwivw-v7qa6EAxWwhf0HHUjMAXwQ0pQJegQIChAB&biw=1893&bih=931&dpr=0.8
 
lueckel2010 Am: 15.02.2024 23:28:42 Gelesen: 2723# 38 @  
@ iholymoses [#37]

Vielen Dank für den Hinweis.

Tatsächlich sind dort einige Gegenstände und auch Postbelege (z. B. mit Stempeldaten aus 1946) abgebildet, auf denen die gleichen "Geier" wie auf dem von mir gezeigten Beleg abgebildet sind.

Vermutlich hat man nach direkt Kriegsende die "Hakenkreuz"-Siegel schnellstens verschwinden lassen und die alten wieder hervorgekramt.

Bei der deutschen Bürokratie musste ja "alles seine Ordnung haben"!

Moin (= gute Nacht), Gerd Lückert
 
volkimal Am: 18.09.2024 20:04:21 Gelesen: 787# 39 @  
Hallo zusammen,

eine Portopflichtige Dienstsache aus Münster nach Coesfeld aus dem Jahr 1871. Es ist gleichzeitig ein Paketbegleitbrief mit dem Vermerk "Hierbei eine Rolle mit Adresse Frei" und dem Paketaufkleber mit der Nr. 400 aus Münster. Außerdem trägt der Brief einen Franco-Stempel (F) aus Münster. Auf der Rückseite sind ein Ausgabe-Stempel aus Coesfeld und der blaue Vermerk "Dülmen". Warum dieser Ortsname dort steht weiß ich nicht.





Der Brief würde natürlich auch zum Thema Paketbegleitbriefe passen. Bei den Paketbegleitbriefen wird aber zwischen Altdeutschland und Norddeutscher Postbezirk unterschieden. Da der Monat nicht sicher zu erkennen ist, ist eine Zuordnung nicht möglich.

Ein weiteres passendes Thema wäre "Portobriefe / Frankobriefe / Teilfrankobriefe / Fahrpostbriefe". Das Thema Franco-Stempel gibt es bisher nicht. Mit diesem schlechten Abschlag möchte ich es auch nicht eröffnen.

Viele Grüße
Volkmar
 
volkimal Am: 01.10.2024 11:05:36 Gelesen: 667# 40 @  
Hallo zusammen,

eine Portopflichtige Dienstsache, die Skribent zur Verfügung gestellt hat:



Bad Münder am Deister vom 07.05.1883. Im Jahre 1936 erhielt Münder den Status einer Kurstadt, so dass Münder zu Bad Münder wurde und heute das Prädikat „Staatlich anerkannter Heilquellenkurbetrieb“ trägt.

Viele Grüße
Volkmar
 
skribent Am: 09.10.2024 15:16:57 Gelesen: 579# 41 @  
Guten Tag,

obwohl die "Portopflicht" aufgedruckt war, ist der Versender diesem Hinweis nicht nachgekommen. Darum wurde die Nachgebühr wohl beim Rechtsanwalt Böcker als Empfänger kassiert.



Das Amt Horst-Emscher gehörte früher zu Recklinghausen, dann zu Gelsenkirchen.

MfG!>Franz<
 
Regis Am: 09.10.2024 17:06:12 Gelesen: 570# 42 @  
@ skribent [#41]

Eine portopflichtige Dienstsache unterliegt der Portopflicht - das heisst, dass der Empfänger die Gebühr bezahlt.

Bei diesem Brief ist es also korrekt verlaufen. Porto zahlt nur der Empfänger. Franco der Absender.

Gebührenpflichtige Dienstsachen müssen vom Absender frankiert werden.

Der ahnungslose Umgang mit dem Begriff Porto führt so zu Fehlinterpretationen.

Warum sich das niemand merken kann, bleibt mir ein Rätsel.

Gruß Regis
 
DL8AAM Am: 09.10.2024 21:39:57 Gelesen: 548# 43 @  
@ Regis [#42]

Warum sich das niemand merken kann, bleibt mir ein Rätsel.

Weil es heutigen Sprachgebrauch diesen Unterschied nicht mehr gibt, auch im "offiziellen" Sprachgebrauch der Deutschen Post nicht. Selbst für die Deutsche Post zahlt heute der Absender, dass von der Post verlangte Porto, nicht mehr der Empfänger. Das Wort Franco ist inzwischen "verschwunden". Kein Mensch, auch kein Philatelist, würde heute verstehen, wenn zum Beispiel ein Händler "inklusive Verpackung und Franco", statt "inklusive Porto und Verpackung", anbieten würde. Letzteres wäre im heutigen Wirtschaftsleben sogar falsch, hiesse es ja eigentlich, dass der Empfänger das Porto erst beim Zusteller - bei der Zustellung - nachträglich, "extra" bezahlen müsste. Sprache lebt, verwischt dabei gerne auch mal alte Eindeutigkeiten und zum Teil können sich sogar Bedeutungen vollkommen ändern bis komplett umkehren.

Nur müssen wir natürlich den alten Sprachgebrauch noch verstehen, um die alten Dinge auch richtig zu verstehen. ;-) Das ist wichtig!

Richtig, wie Du schon sagst, ist hier natürlich: Eine portopflichtige Dienstsache ist nicht gebührenfrei, diese wird halt nur vom behördlichen Absender unfrankiert - d.h. unfrei - versendet und der Empfänger zahlt nun Porto beim Briefträger. Porto zu bezahlen, heisst bei den "alten Dingern", eine vom Absender nicht gezahlte Postgebühr, eine Nachgebühr (= Porto) zu bezahlen. Nicht anders herum. Und um die Verwirrung komplett zu machen, eine "portofreie Dienstsache" wäre ja eine Dienstsache, die entweder gebührenfrei wäre oder die von der Behörde ausreichend frankiert wurde (d.h. "frei" war, Franco = "portofrei"). Und, ein Nachporto gibt es übrigens auch nicht, das wäre ja ein Weißer Schimmel. Maximal vielleicht, wenn der Empfänger die Annahme verweigert, d.h. das Porto nicht zahlt, die unfreie und "unporto'ierte" Sendung dann an die Behörde zurückgeht und die Post das nicht bezahlte Porto vom Absender einfordert. Aber ich glaube diese konstruierte Bedeutung für das Wort Nachporto ist wirklich nicht "existent", oder? ;-)

Beste Grüße
Thomas
 
Postgeschichte Am: 09.10.2024 21:47:40 Gelesen: 543# 44 @  
@ skribent [#41]

Hallo Franz,

alemannia hat unter [#29] Auszüge aus der ADA zur Portopflichtigen Dienstsache eingestellt. Das Wesen der portopflichtigen Dienstsache ist die, daß berechtigte Stellen (Behörden usw.) portopflichtige Briefe unfrankiert absenden konnten. Der Empfänger mußte den fehlenden Betrag (ohne Zuschläge) als Nachgebühr zahlen.

Gruß
Manfred
 
Dulfen1 Am: 11.10.2024 21:49:11 Gelesen: 494# 45 @  
Stempel "Portopflichtige Dienstsache" auf eben Solche vom 08.02.1873 von Elberfeld nach Hückeswagen.

Frankiert mit Mi.Nr.:19, nahezu zentral aufgesetzter Zweikreisstempel Elberfeld Bhf., rückseitig Ankunftstempel Hückeswagen vom 09.02.1873.



Gruß Ulf
 

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