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Thema: Zeitungsüberweisungen für B-Stücke
heide1 Am: 22.04.2010 19:37:22 Gelesen: 21535# 1 @  
Moin,

lange gesucht, nichts erschöpfend gefunden:

Diese Zeitungsüberweisungen für B-Stücke Bund 1954-1965, wer kann mir das erklären oder wo finde ich etwas dazu, googlen hilft nicht - oder ich finde es einfach nicht.

Auch Steven sagt wenig dazu. Mir geht es nicht um den Wert solcher Stücke!

mfg.
Jürgen
 
Postgeschichte Am: 22.04.2010 20:35:26 Gelesen: 21520# 2 @  
@ heide1 [#1]

Abbildungen können hier eventuell weiterhelfen.

Gruß
Manfred
 
heide1 Am: 22.04.2010 22:00:00 Gelesen: 21509# 3 @  
@ Postgeschichte [#2]

Stimmt Manfred,

ich dachte, die Sachen wären bekannt. Nun - hier ähnlich:

Gruß Jürgen


 
Postgeschichte Am: 23.04.2010 01:16:24 Gelesen: 21497# 4 @  
@ heide1 [#3]

Hallo Jürgen,

daß die Sachen (gemeint sind hier die Umschläge "Zeitungsüberweisung für B-Stücke") allgemein nicht bekannt sind, ist schon an Deiner Frage zu erkennen. Ansonsten hättest Du diese Frage doch nicht gestellt oder wolltest Du diese später selbst beantworten? Es wäre nett gewesen, wenn Du auch die Rückseite abgebildet hättest.

Der Begriff "Zeitungsüberweisung für B-Stücke" ist ein spezieller Begriff des Postzeitungsdienstes, der vermutlich nur in Ausführungsbestimmungen zur Postzeitungsordnung und Dienstanweisungen hierzu zu finden ist. Als "B-Stücke" sind mir in anderem Zusammenhang "Beutelstücke" bekannt, eine Versandart, die auch im Postzeitungsdienst Verwendung fand. Daher halte ich diesen Begriff für authentisch. Bei der "Überweisung" handelt es sich nicht um eine Geldüberweisung, sondern um die Meldung der überwiesenen Zeitung, für die eine Gebühr zu entrichten war. Für die Überweisung einer Zeitung im Orts- und Ferndienst waren 60 Pf zu zahlen, in dem gezeigten Fall also portogerecht.

Mit philatelistischem Gruß
Manfred
 
heide1 Am: 23.04.2010 09:25:24 Gelesen: 21486# 5 @  
@ Postgeschichte [#4]

Moin,

bin auf Reise, zeige die Rückseite Montag, wenn ich wieder im Haus bin. Es ist kein Umschlag, sondern eine Postkarte mit reichlich postalischem Text/Adresse etc. drauf.

Es scheint eine Meldung von einen PA zum andereren PA zu sein, wegen Zeitungslieferung. Also nicht die Zeitung selbst. Die 60 Pfg. sind mir unklar - Steven gibt das nicht her.

Trotzdem wunderts mich doch, dass diese Zeitungsüberweisung für B-Stücke kümmerlich behandelt sind und selbst googlen nicht bringt, außer Händlerangebote damit.

Gruß Jürgen
 
Postgeschichte Am: 23.04.2010 10:08:48 Gelesen: 21480# 6 @  
@ heide1 [#5]

Hallo Jürgen,

das ist genau das, was ich meine. Durch die Abbildung der Karte (auch der Rückseite) lassen sich die Fragen besser beurteilen. Daß es sich bei dieser Karte um eine Meldung handelt, also nicht um die Zeitung selbst, hatte ich ohne Vorlage der Abbildung im Beitrag [#4] schon erwähnt. Eine bei der Post bestellte Zeitung wurde auf Verlangen des Beziehers an eine andere Postanstalt gegen Gebühr überwiesen (z.B. wenn jemand vorübergehend in einem anderen Ort wohnte). In dem von Dir erwähnten Zeitraum waren hierfür 60 Pf zu zahlen. Die Rücküberweisung zum ursprünglichen Postamt war gebührenfrei.

Nicht zu verwechseln ist die Überweisungsgebühr mit der Nachsendungsgebühr, die für eine Nachsendung einer Zeitung an einen anderen Ort fällig wurde. In diesem Fall blieb die Zuständigkeit für die Zustellung beim bisherigen Postamt. Dieses sandte dann die Zeitung an die gewünschte Adresse nach. Für diesen Dienst waren im o.a. Zeitraum jeweils 15 Pf Nachsendegebühr zu zahlen.

Daß diese seltene Versendungsart in der Sekundärliteratur "kümmerlich" behandelt wurde wie du sagst, wundert mich nicht, da sie in der Primärliteratur, auf die ich mich gerne stütze, auch nicht so ausführlich beschrieben ist. Man muß sich die Informationen mühsam zusammensuchen und die Vorschriften auslegen. Ich wiederhole mich, wenn ich bei Anfragen um Abbildung des gesamten Beleges bitte. Nicht für die Beurteilung der von Dir gezeigten Vorderseite, aber für die Nichtsammler des Sammelgbietes Heuss sicher interessant.

Gruß
Manfred
 
heide1 Am: 27.04.2010 16:59:36 Gelesen: 21411# 7 @  
@ Postgeschichte [#6]

Moin Manfred,

Du schreibst schon etliches dazu, Danke. Mein unwesentliches Wissen dazu:

Zeit 1957-1960 BRD, Postkartenformblatt Zeitungsüberweisung für B-Stücke
B-Stück bedeutet Bestellstück - im Bestellstückverfahren, die Bezieher bestellen die Zeitung bei Ihrem Postamt.

Im Postamt kann der Kunde eine Postzeitungsliste kaufen, in der alle zum Postzeitungsdienst zugelassenen Zeitungen und Zeitschriften erfasst sind.
Die Postzeitungsliste enthält folgende Angaben:

Titel der Zeitung
Anschrift und Postgirokonto des Verlegers
Vertriebskennzeichen
Erscheinungsweise - mit A beginnend Tageszeitungen, mit B wöchentlich und mit C monatlich erscheinende.
Abonnementspreise

1. Fall: Der Kunde kann also aus dieser Postzeitungsliste alle Daten zum Bezug über die Post entnehmen und mit dem am Schalter erhältlichen Postkartenformblatt ( Zeitungsüberweisung für B-Stücke) Zeitungen und Zeitschriften bestellen - 60 Pfg.

2. Fall: Das hier vorliegende Postkartenformblatt ( Zeitungsüberweisung für B-Stücke) ist für eine Adressänderung (FÖRMLICH: Umschreiben einer Zeitung auf den Namen eines anderen Beziehers) benutzt, für diese Leistung waren auch 60 Pfg. zu bezahlen.

Frau Bethge bezieht die Zeitung/Zeitschrift C 6342 C (monatlich), sie zieht ins Sanatorium Jordanbad, 14b Biberach/Riß und lässt sich die Zeitung nachsenden.

Dazu einige handschriftliche postialische Vermerke.

UNSICHER: Erscheinungsweise - mit A beginnend Tageszeitungen, mit B wöchentlich und mit C monatlich erscheinende. da mir so von einem alten Postler erklärt wurde, er war sich unsicher!

Evtl. kann das jemand bestätigen?


 
Postgeschichte Am: 27.04.2010 20:43:41 Gelesen: 21392# 8 @  
@ heide1 [#7]

Hallo Jürgen,

die Aussagen möchte ich in einigen Punkten berichtigen.

2. Fall: Das hier vorliegende Postkartenformblatt (Zeitungsüberweisung für B-Stücke) ist für eine Adressänderung (FÖRMLICH: Umschreiben einer Zeitung auf den Namen eines anderen Beziehers) benutzt, für diese Leistung waren auch 60 Pfg. zu bezahlen.

Bei der Beschreibung handelt es sich um 1 Fall, nämlich die Zeitungsüberweisung, d.h. der Bezieher (Frau Bethge) hat den Zeitungsbezug vom Postamt Hamburg 7 für einen bestimmten Zeitraum an das Postamt Biberach überwiesen und zwar vom 1.9. bis 29.9.1960 und dann nach Bad Homburg weiterüberwiesen. Für die Zeitungsüberweisung von Hamburg nach Bieberach, waren 60 Pf zu zahlen, für die Weiterüberweisung nach Bad Homburg nicht. Dies ergibt sich auch aus den Vermerken. Weiter ergibt sich hieraus, daß in Biberach kein Zeitungsgeld erhoben wurde, dafür aber vom neuen Postamt in Bad Homburg, wo die Gebühr für den Monat Oktober entrichtet wurde. Der Zweck dieser Meldung war nicht die Nachsendung einer Zeitung, für die jeder Bezug mit 15 Pf zu Buche schlug, sondern die Überweisung des Zeitungsbezuges an ein anderes Postamtes zwecks Abrechnung der Zeitungs(bezugs)gebühren.

Gruß
Manfred
 
heide1 Am: 30.04.2010 10:20:48 Gelesen: 21358# 9 @  
@ Postgeschichte [#8]

Moin Manfred,

natürlich hast Du Recht mit Deiner Auslegung, dass es sich um eine Überweisung des Zeitungsbezuges an ein anderes Postamtes zwecks Abrechnung der Zeitungs(bezugs)gebühren handelt.

Habe mir soeben die Tomaten von den Augen genommen - Danke für die Richtigstellung.

Bemerkung: Auf meiner Reise ist der HSM ausgefallen und lief auf "Notstrom", was ich erst selbst nicht erkannte. In dieser Notstrom-Situation habe ich die Beiträge verfasst, ohne zu merken, was für einen Blödsinn ich schreibe, da die Randbemerkungen ja im Prinzip schon alles sagen. Habe nun einen HSM neuster Bauart und es tuckert wieder richtig schön, Bemerkung Ende.

Was mich wundert, dass sich niemand zu meiner Frage

Erscheinungsweise - mit A beginnend Tageszeitungen, mit B wöchentlich und mit C monatlich erscheinende. da mir so von einem alten Postler erklärt wurde, er war sich unsicher!

äußert.

Evtl. sollte ich diese Frage mal in anderen Foren stellen.

Gruß Jürgen
 
Postgeschichte Am: 30.04.2010 11:51:09 Gelesen: 21349# 10 @  
@ heide1 [#9]

Hallo Jürgen,

eine Drohung mit dem Einstellen in andere Foren am Frühen Morgen? Ich hätte mich schon dazu geäußert, war mir aber nicht sicher, ob die Frage von dem alten Postler noch beantwortet wird.

Was mich wundert, dass sich niemand zu meiner Frage

Erscheinungsweise - mit A beginnend Tageszeitungen, mit B wöchentlich und mit C monatlich erscheinende. da mir so von einem alten Postler erklärt wurde, er war sich unsicher!

äußert.


A- und C-Stücke sind mir unbekannt und habe ich auch nicht in den Vorschriften für den Postzeitungsdienst gefunden. Es gibt B-Stücke (=Bestellstücke), V-Stücke (=Verlagsstücke) und D-Stücke (=Dauerstücke). Auf die Erscheinungsweise hat diese Bezeichnung keinen Einfluß. Die Bezugsgelder für V-Stücke und D-Stücke werden übrigens nicht von der Post erhoben. Es gibt also nur B-Stücke. Das Verfahren ist so, daß ein Verleger die Zeitungen, die er durch Vermittlung der Post vertreiben möchte, bei dem Postamt am Verlagsort (Verlagspostamt) anzumelden hat. Das Postzeitungsamt in Berlin, dem die Anmeldungen mitgeteilt wurden, stellte eine "Postzeitungsliste" zusammen, anhand derer die Zeitungen bestellt werden konnten. Die Bestellung sollte bei dem Postamt im Bereich des Empfängers erfolgen. War dieser vorübergehend an einem anderen Ort, konnte er sich die Zeitung nachsenden (Nachsendegebühr je Zeitung) oder die Zeitung an das neue Postamt überweisen lassen (einmalige Überweisungsgebühr).

Eine Bestellung konnte auch beim Verleger als sogenannte Verlagsstücke direkt für die Dauer eines Monats (V-Stücke) oder auf unbegrenzte Zeit bis auf späteren Widerruf (Dauerstücke = D-Stücke) erfolgen.

Ich hoffe, Du bist mit den Ausführungen zufrieden.

Gruß
Manfred
 
heide1 Am: 30.04.2010 18:39:25 Gelesen: 21337# 11 @  
@ Postgeschichte [#10]

Moin Manfred,

hier ist ein Mißverständnis gegeben und bevor alles aus dem Ruder läuft:

Natürlich hast Du recht, dass es keine A- und C-Stücke gibt. Wie Du schon sagst, gibt es nur B-Stücke (Bestellstücke im Bestellstückverfahren) und V-Stücke (Verlagsstücke im Verlagsstückverfahren), die letztgenannten V-Stücke unterteilen sich noch in Dauerstücke (D) und Monatsstücke (M). Das meinte ich nicht und ist mir wohl bekannt.

Meine Anfrage war wohl etwas unglücklich formuliert, es geht speziell um die Frage, ob die Erscheinungsweise der Zeitungen mit

A beginnend täglich, mit B wöchentlich und mit C monatlich erscheinend

gemeint ist.

Im vorliegendem Fall steht als Zeitungsbezeichnung C. 6342 C. im Postkartenformular. Danach müsste es sich um eine monatliche Zeitung handeln. In meiner Literatur ist darüber nichts zu finden und das ist mein Problem.

Ich besitze keine Postzeitungsliste, geschweige denn einen Zulassungsantrag an das Verlagspostamt. Wie gesagt, wir meinen das Jahr 1960 - und es müsste doch unter uns Postler sein, die diese Feinheit noch wissen.

Übrigens, ich drohe niemals und niemanden, schon gar nicht am frühen Morgen. Ich meinte nur, dass es bestimmt in anderen Foren Sammler gibt, die uns weiter helfen könnten. Und nicht jeder liest dieses Forum mit.

Trotzdem wundere ich mich, dass sich niemad weiter beteiligt - ist dieses Thema so unbekannt? Warten wir es ab - jetzt kommt der Mai und der macht ja bekanntlich alles neu!

Und, mit Deinen Ausführungen bin ich immer zufrieden!

Mai-Gruß Jürgen
 
Postgeschichte Am: 30.04.2010 21:27:51 Gelesen: 21320# 12 @  
@ heide1 [#11]

Hallo Jürgen,

die Bezeichnung C 6342 C ist ein Vertriebskennzeichen und hat mit einer möglichen Erscheinungsfolge der Zeitung nichts zu tun. Die Zeichenfolge ist also ein internes Kennzeichen (z.B. H 4888 D) mit wechselnden Buchstaben.

Gruß
Manfred
 
Stefan Am: 01.05.2010 13:15:13 Gelesen: 21301# 13 @  
@ Postgeschichte [#10]

Das Verfahren ist so, daß ein Verleger die Zeitungen, die er durch Vermittlung der Post vertreiben möchte, bei dem Postamt am Verlagsort (Verlagspostamt) anzumelden hat.

Ich meine einmal in der Fachliteratur gelesen zu haben, dass es Zeitungsverlagen in der BRD bis Anfang der 1970er Jahre untersagt war, selbst Tageszeitungen durch einen eigenen Vertrieb (Zeitungsbote) zum Abonnenten liefern zu lassen, außer einem Freiverkauf im Handel (Bsp. Kiosk). Der Verlag hatte keine andere Wahl als den Postzeitungsdienst zu nutzen, damit der Abonnent seine bestellte Tageszeitung erhielt.

Gruß
Pete
 
Postgeschichte Am: 01.05.2010 13:30:27 Gelesen: 21298# 14 @  
@ Pete [#13]

Hallo Pete,

in den mir zur Verfügung stehenden Postzeitungsordnungen ist die von mir dargestellte Verfahrensweise verankert, selbst in der neuesten vom 9. September 1981. Es geht hier auch nicht um die Zulassung eines eigenen Vertriebes der Zeitungen durch den Verlag (Privatpost), sondern um den Postzeitungsdienst. Mit der Einrichtung einer Privatpost hast Du sicher Recht.

Gruß
Manfred
 
heide1 Am: 03.05.2010 04:35:58 Gelesen: 21266# 15 @  
@ Postgeschichte [#12]

Moin Manfred,

auf meine Fage wegen Erscheinungsweise:

A beginnend täglich, mit B wöchentlich und mit C monatlich erscheinend

sagst Du:

die Bezeichnung C 6342 C ist ein Vertriebskennzeichen und hat mit einer möglichen Erscheinungsfolge der Zeitung nichts zu tun. Die Zeichenfolge ist also ein internes Kennzeichen (z.B. H 4888 D) mit wechselnden Buchstaben

Zur entgültigen Klärung habe ich soeben eine Postzeitungsliste, die Postzeitungsgebühren- und Postzeitungsordnung über unser Hannoversches Bibliotheks-System angefordert, am Dienstag weis ich mehr - und hoffentlich dann endlich alles dazu. Werde berichten.

Gruß Jürgen
 
heide1 Am: 05.05.2010 19:59:14 Gelesen: 21220# 16 @  
@ Postgeschichte [#12]
@ Alle

Moin,

habe nun die Postzeitungsliste von 1980 und den Kommentar zur Postzeitungsordnung und Postzeitungsgebührenordnung von 1968 in Bezug auf das Vertriebskennzeichen durchgesehen und kann mit überraschenden Erkenntnissen aufwarten.

Einmal schon ist die Postzeitungsliste ein schwerer, gebundener Riesenwälzer mit 700 (Siebenhundert) Seiten und ca. 10.000 (Zehntausend) lieferbaren Zeitungen, Zeitschriften etc in Deutschland, Stand 1980.

Und der Kommentar ist auch 400 Seiten stark - Stand 1968. Frühere Unterlagen konnte ich nicht bekommen.

Im Prinzip ging es mir nur noch um das Vertriebskennzeichen, da es unklare Hinweise gab. Alles andere ist ja mit Hilfe von Postgeschichte geklärt und bekannt, also:

Das Vertriebskennzeichen gibt Auskunft über das Verlagspostamt, Kennzahl der Zeitung und Kennbuchstabe für die Erscheinungsweise, im vorliegenden Fall C. 6342 C.

Das 1. Zeichen (C.) ist Ortskennzeichen des Verlagspostamts, das Verzeichnis der Verlagspostämter steht in der Zeitungsliste, der Buchstabe (C.) steht im vorliegenden Fall für C = 2000 Hamburg

Die 4 folgenden Zahlen 6342 (in wenigen Fällen gibt es auch 5 stellige Kennziffer) ist die zugeordnete Kennziffer der Zeitung. 6342 = Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt Stand 1960



Das letzte Zeichen (C.) ist der Kennbuchstabe (Stand 1980) für die Erscheinungsweise.

A = 6x wöchentlich
B = 2-5x wöchentlich
C = 1x wöchentlich
D = 2-3x monatlich
E = 1x monatlich
F = seltener als 1x monatlich

Im vorliegenden Fall ist es das wöchentlich (C.) in Hamburg erscheinende Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt, die von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) herausgegebene deutsche Wochenzeitung. Einstellung ca. im Jahr 2000.

Man könnte noch unzählige Infos dazu geben, aber ich denke, diese Hintergrund-Informationen reichen wohl.

Gruß Jürgen


 
heide1 Am: 06.05.2010 17:10:19 Gelesen: 21183# 17 @  
@ Pete [#13]

Moin Pete,

Deine Ausssage:

Ich meine einmal in der Fachliteratur gelesen zu haben, dass es Zeitungsverlagen in der BRD bis Anfang der 1970er Jahre untersagt war, selbst Tageszeitungen durch einen eigenen Vertrieb (Zeitungsbote) zum Abonnenten liefern zu lassen

ist nicht richtig. Ich selbst habe 1957 Zeitungen ausgetragen, alltags Tageszeitung und Sonntags die Bild am Sonntag und andere. Der Postzeitungsdienst war kein MUSS, sonder ein KANN!

Das wäre ja noch schöner, wenn das Staatsunternehmen Deutsche Bundespost das alleinige Recht zur Zeitungsverteilung gehabt hätte.

Gruß Jürgen
 
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