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Thema: Begriffsbestimmung: Frühverwendung
Henry Am: 05.05.2010 08:22:52 Gelesen: 16592# 1 @  
Durch die Vorstellung des Belegs mit der Verwendung des "Maiglöckchen-Paares" vor dem Erstausgabetag angeregt, stellt sich mir die Frage: Gibt es eigentlich eine anerkannte Definition des Begriffes "Frühverwendung"? Bezieht sich diese Bezeichnung nicht auf die Verwendung innerhalb des Gültigkeitszeitraumes, also quasi am Ersttag oder in nächster Nähe zu diesem? Kann durch die Bezeichnung als "Frühverwendung" eine außerhalb des Gültigkeitszeitraumes verwendete Marke als "amtlich gültig" zu philatelistischer Gültigkeit hochgehoben werden, auch wenn auf eine Erhebung von Nachgebühr lediglich aus Kulanzgründen verzichtet wird?

Die gegensätzliche Bezeichnung "Spätverwendung" kenne ich auch nur aus Verwendungen, die später als von MICHEL mit "portogerecht" (am Ausgabetag gültige und folgende Entgeltperiode) bezeicnet, aber innerhalb des Gültigkeitszeitraumes erfolgten. Analog müsste das doch auch für "frühe Verwendungen" gelten.

Ja, ich weiß, ich bin nicht der Papst. Aber vielleicht lässt sich diese Frage auch mal ernsthaft diskutieren,

meint
Henry
 
Lars Boettger Am: 05.05.2010 08:49:33 Gelesen: 16588# 2 @  
@ Henry [#1]

Hallo Henry,

ich persönlich verbinde mit dem Begriff "Frühverwendung" klassische Marken und Belege, die am oder kurz nach dem Ausgabetag oder der frühesten bekannten Verwendung benutzt wurden. Marken, die vor dem offiziellen Ausgabetag verwendet wurden, würde ich im jeweiligen philatelistischen Kontext bewerten (Penny Black - absolutes Sammlerstück / moderne Bundmarke - naja).

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Postgeschichte Am: 05.05.2010 11:08:28 Gelesen: 16567# 3 @  
@ Henry [#1]
@ Lars Boettger [#2]

Den Begriff "Frühverwendung" würde ich wie folgt definieren:

Frühverwendung = Frühester Tag der Verwendung

Eine Frühverwendung ist also der frühester Tag der Verwendung, der bei einer Markenausgabe ohne offiziellen ersten Verwendungstag durch das Vorliegen eines Beleges oder Stempels ermittelt werden kann.

Wurde für eine Marke ein Erstausgabetag bestimmt, lässt sich eine Frühverwendung anhand dieses Erstausgabetages ermitteln. Alle Daten vor diesem offiziellen Erstausgabetag wären dann "Frühdaten". Wenn man sich den Geschäftsablauf vor Augen führt, können diese immer wieder vorkommen.

Neuausgaben von Briefmarken müssen rechtzeitig am Schalter der Postämter vorrätig sein. Auf Grund von Unwissenheit, Nachlässigkeit und philatelistischen Eifer können diese Briefmarkenbestände immer wieder vor dem offiziellen Erstausgabetag in den Handel gelangen und auch verwendet werden. Eine Sortiermaschine kann zwar u.U. erkennen, ob ein Postwertzeichen aufgebracht ist, nicht (noch nicht) aber ob es gültig ist. Ein Erkennen der Verwendung vor dem Gültigkeitstag im Geschäftsbetrieb der Post ist nahezu ausgeschlossen und ich kann mir vorstellen, daß dies nur in Einzelfällen mal zu Nachgebühren führen könnte.

Die Frage ist, ob man die Verwendung vor dem offiziellen Ausgabetag als "Frühverwendung" oder als "Fälschung" bezeichnen soll. Da das Erkennen der Verwendung der Briefmarken vor dem offiziellen Ausgabetag fast unmöglich ist, sollte hier auch der Begriff "Frühverwendung" greifen. Das letzte Wort haben aber die Prüfer für diese Ausgaben. Es lässt sich in diesen Fällen ein Urteil über die Abstempelung bilden: Vor dem Ausgabetag "Fälschung", danach "Echt". Das Zustandekommen der frühen Verwendung kann ja schließlich nicht mehr nachvollzogen werden. An der Begriffsbestimmung "Frühverwendung" ändert sich nichts, nur in der Bewertung.

Gruß
Manfred
 
Oliver Estelmann Am: 05.05.2010 12:38:56 Gelesen: 16551# 4 @  
Es lässt sich in diesen Fällen ein Urteil über die Abstempelung bilden: Vor dem Ausgabetag "Fälschung", danach "Echt". Das Zustandekommen der frühen Verwendung kann ja schließlich nicht mehr nachvollzogen werden.

Das würde ich nicht mal mit der Betonpinzette anfassen.

Meiner Meinung nach ist eine "Frühverwendung" nicht klar definiert, umfasst aber Marken oder Belege welche unmittelbar vor oder nach dem offiziell (vielleicht sogar belegbaren) Erscheinungtag nachweislich gebraucht wurden.

Was nicht nachweislich als gebraucht nicht eingestuft werden kann, ist also auch nicht prüfbar, aber somit noch lange keine Fälschung.

Es gibt Unmengen Marken und auch Belege welche vor ihrem offizielen "Ersttag" schon unterwegs waren. Das Theater fing ja bei GB Nr. 1 schon an.

Dasselbe gilt für "Spätverwendungen", wobei hier aber mehr Schindluder getrieben wird.
 
Postgeschichte Am: 05.05.2010 12:51:33 Gelesen: 16546# 5 @  
@ 1867 [#4]

Das würde ich nicht mal mit der Betonpinzette anfassen.

Die würde ich gerne mal sehen :-)

Meiner Meinung nach ist eine "Frühverwendung" nicht klar definiert, umfasst aber Marken oder Belege welche unmittelbar vor oder nach dem offiziell (vielleicht sogar belegbaren) Erscheinungtag nachweislich gebraucht wurden.

Das Thema ist doch die Begriffsbestimmung Frühverwendung. Und wie definierst Du denn "Frühverwendung"? Was ist denn belegbar? Der Beleg von filunski zeigt eine Marke die nachweislich vor dem Erscheinungstag gebraucht wurde.

Es gibt Unmengen Marken und auch Belege welche vor ihrem offizielen "Ersttag" schon unterwegs waren. Das Theater fing ja bei GB Nr. 1 schon an.

Was ist denn hierzu Deine Definition oder fasst Du diese GB Nr. 1 nur mit der Betonpinzette an?
 
Oliver Estelmann Am: 06.05.2010 12:13:38 Gelesen: 16513# 6 @  
Du hast mich nicht vollständig zitiert, denn dazu hätten auch deine Worte gehört.

Weil es aber so schön war, zitiere ich dich gleich nochmal:

"Was ist denn hierzu Deine Definition oder fasst Du diese GB Nr. 1 nur mit der Betonpinzette an?"

Meine Ansicht habe ich oben schon dargelegt, ich weiß nicht, warum du noch einmal danach fragst.

Belegbar ist z.B. eine offizielle Ankündigung. Dazu gehören Verordnungen, Postaushangsblätter usw. Es gibt also am offiziellen Datum nix zu rütteln. Ist dennoch eine Marke früher entwertet worden, kann das verschiedene Ursachen gehabt haben. In meinen Augen ist an dieser Frühverwendung noch lange nicht falsches.

Das Wort "Fälschung" für so eine Marke habe ich nicht ins Spiel gebracht.
 
Lars Boettger Am: 06.05.2010 13:50:05 Gelesen: 16499# 7 @  
@ Postgeschichte [#5]

Hallo Manfred,

eigentlich ist es einfach: Marken, die vor dem offiziellen Ausgabetag verwendet wurden, sind nicht gültig. Entsprechend wird das Porto (plus eventuellem Strafzuschlag) vom Empfänger eingezogen. Eine Frühverwendung ist es nicht, höchstens versuchtes Erschleichen eine Postleistung.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
duphil Am: 06.05.2010 14:08:51 Gelesen: 16494# 8 @  
@ Lars Boettger [#7]

Hallo Lars!

Diese Fragestellung hatten wir vor einiger Zeit schon einmal ( http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=668 ).

Ich hatte damals auf eine Anfrage per E-Mail sinngemäß die Auskunft bekommen, dass Neuheiten von deutschen Marken ab dem Zeitpunkt des Erwerbs gültig sind. Der Ersttag einer Neuerscheinung mag wohl nur für "Briefmarkensammler" wichtig zu sein (Achtung, Ironie!). Bei der Deutschen Post AG scheint das niemanden zu interessieren.

Mit freundlichen Gruß
Peter
 
Blättchensammler Am: 06.05.2010 14:17:23 Gelesen: 16491# 9 @  
@ Lars Boettger [#7]

Eine Frühverwendung ist es nicht, höchstens versuchtes Erschleichen eine Postleistung.

Was soll der Absender des von filunski gezeigten Beleg (Mäiglöckchen Paar) als Postleistung erschlichen haben ? Was verstehst Du unter dem Begriff "ERSCHLEICHEN" ?

Ich verstehe da was anderes, siehe den unten gezeigten Briefausschnitt, hierbei handelt es sich um Betrug zum Schaden der Post, so sehe ich das wenigstens !

Gruss
Stefan M.


 
Georgius Am: 06.05.2010 14:46:21 Gelesen: 16487# 10 @  
Es ist für mich ein "Streit um des Kaisers Bart".

Aber kommen wir zu den Tatsachen.

1. Die DPAG veröffentlicht für jede Briefmarke seit geraumer Zeit den Ausgabetag.

2. Der Leiter und seine Bediensteten der DP-Filiale in meiner Nähe bestätigten mir, daß sie eine Neuerscheinung (Briefmarke) nicht vor dem bekannt gemachten Termin verkaufen dürften. So seien sie angewiesen.

3. Die Versandstelle Weiden versendet regelmäßig an Groß-und Einzelkunden auf deren Bestellung vorzeitig die gewünschten Neuerscheinungen. Das soll ja im Interesse der Vorbereitung (Massenproduktion) von FDC sein.

4. Der vorzeitige Gebrauch solcher Marken wird von der DPAG stillschweigend geduldet.

Fazit: Die DPAG unterläuft selbst ihren offiziellen Ausgabetag. Kann man da von Fälschung sprechen? Ich sage schlicht und einfach dazu: Es ist eine geduldete vorzeitige Verwendung.

Mit besten Sammlergrüßen
Georgius
 
Lars Boettger Am: 06.05.2010 14:50:41 Gelesen: 16486# 11 @  
@ Blättchensammler [#9]

Hallo Stefan,

wenn ich eine Rabattmarke oder eine ungültige oder noch nicht gültige oder bereits gebrauchte Briefmarke auf einen Umschlag klebe und ihn dann in einen Briefkasten einwerfe, dann (so meine Unterstellung) hoffe ich, dass die Post stillschweigend den "Schmuh" akzeptiert und dem Empfänger kein Nachporto belastet.

Beste Sammlergrüsse!

Lars

P.S. Angehängt ein Beispiel, wo die Post reagiert hat.
 


doktorstamp Am: 06.05.2010 16:09:28 Gelesen: 16476# 12 @  
Bis in die 20er Jahre erhielten die Postämter Marken samt Anweisung sie ab oder nach erhalt in Verwendung zu nehmen. Ein Verbot sie vor diesem Tage zu verwenden bestand in den meisten Fällen nicht. Daher im Katalog, oft in Kursiv, Erstdatum/Frühstdatum, und von manchen Philatelisten begehrt.

M.W. nach ist kein Postler, zu mindest was dies betrifft, bestraft worden.
Lediglich (siehe oben) hat die Post solche Verwendungen mit Nach- oder Strafporto belegt, dies aber nur in den seltensten Fällen.

In dem Fall von filunski hat die DPAG keinen Verlust erlitten, jedoch in dem anderen Fall schon.

So wie so ist der "Oberbegriff" Frühverwendung nicht gerade passend für alle Fälle, der bedarfte Phiatelist begreift was damit angedeutet oder gemeint wird, aber präzis ist der Begriff doch nicht. Deutsche Sprache, schwere Sprache.

Ein Fachmann macht Gebrauch von ihm bekannten geläufigen Redewendungen, oft ohne zu fragen ob der unerfahrene Leser genau das versteht was er meint.

mfG

Nigel
 
filunski Am: 06.05.2010 17:58:33 Gelesen: 16468# 13 @  
@ Alle

Hätte nie gedacht, daß der von mir gezeigte Beleg eine derart angeregte Diskussion auslöst.

Um mehr über das Zustandekommen des Belegs zu erfahren habe ich beim Absender nachgefragt. Dieser erhielt das Maiglöckchenpaar bereits Ende April aus einer Direktbestellung bei der DPAG in Weiden. Um das Einschreiben an mich portogerecht zu frankieren und mir damit eine Freude zu machen hatte er am Aufgabetag (3.5.) nicht mehr genug Marken und griff so zu dem besagten Paar.

Bei der Aufgabe, einem Postschalter in einem Supermarkt wurde er sogar noch von der Schalterangestellten auf diese ihr unbekannten Marken angesprochen und teilte ihr daraufhin auch mit, daß es sich dabei um eine in ein paar Tagen neu erscheinende Ausgabe handelt. Daraufhin wurde der Brief anstandlos entgegengenommen und abgestempelt.

Dies nur als kleine Ergänzung und vielleicht Stoff für weiter Diskussionen zum Thema "Frühverwendung"!

mit philatelistischen Grüßen,
filunski
 
Blättchensammler Am: 06.05.2010 20:46:12 Gelesen: 16451# 14 @  
@ filunski [#13]

Ja, Peter, das ist oft so, jemand zeigt einen Beleg, Briefmarke oder ähnliches, stellt noch wie Du Fragen dazu und schon ist die schönste Diskussion ausgelöst.
Erstaunlich ist, das am Postschalter in einer Filiale diese unbekannte Neuheit vom Personal angesprochen wurde, in Regelfall interessieren sich die Angestellten dafür überhaupt, allein schon aus Zeitgründen (Stress) und bei der Ausgabenschwemme der Neuheiten wer soll da noch durchblicken.

Wie schon erwähnt von mir, ein tolles Stück was Du da bekommen hast.

Gruss
Stefan
 
Henry Am: 07.05.2010 08:58:36 Gelesen: 16429# 15 @  
@ alle

Danke für eure Beiträge. Ich betrachte meine ursprüngliche Fragestellung zur "Frühverwendung" damit als erledigt. Die Beiträge driften in die Beurteilung der "Frankaturgültigkeit" ab, die wir an anderer Stelle (Links sind bereits aufgeführt) ja schon erörtert haben. Mir ging es alleine um die Begriffsbestimmung.

Mein Fazit:

- Der Begriff ist nicht allgemeingültig definiert. Ich kann mich aber damit anfreunden, dass damit der erste nachgewiesene Verwendungstag bezeichnet wird.

- Außer diesem Nachweis hat der Begriff nichts mit einer Bewertung zu tun. Diese hängt nur mit der Einhaltung sonstiger philatelistischer Eigenheiten wie Echtheit, Zeitrichtigkeit, Portorichtigkeit u.ä. zusammen.

- Auch wenn eine "Frühverwendung" sich in einer Bewertungsfrage negativ auswirken sollte, ist der Beleg dennoch sammelwürdig.

Für mich ist dieser Thread abgeschlossen. Weitere Beiträge, mit denen zur Frankaturgültigkeit Stellung bezogen wird, sollten sinnvollerweise in dem im [#8] angeführten Link eingestellt werden.

Danke für die Äußerungen sagt
Henry
 
Briefmarkensammler Am: 07.05.2010 21:29:40 Gelesen: 16394# 16 @  
@ Lars Boettger [#7]

Selten so einen Unfug gehört ! Wer soll den da eine Postleistung "erschlichen" haben, wenn er eine aktuelle Marke, die er ordnungsgemäß erworben hat, ein oder zwei Tage vor der Ausgabe verwendet ?

Rein juristisch wurde auch in solchen Fällen einer "Vorabverwendung" = für die Inspruchnahme der Dienstleistung "Beförderung" ordnungsgemäß der Kaufpreis bezahlt (sprich die Briefmarke bezahlt).
 
Jahnnusch Am: 08.05.2010 08:24:58 Gelesen: 16371# 17 @  
Haarspalter, Abartig, Fliegenschiß. Diese Auswüchse der Briefmarkensammelei sollte man nicht so überbewerten. Sie lockern die Sammlung auf, aber sollten nicht den Kern verdrängen.

lg Jürgen
 
ligneN Am: 08.05.2010 13:52:00 Gelesen: 16349# 18 @  
@ Henry [#15]

Hallo,

ich versuchs mal:

Frühverwendungen = in einem beschränkten Zeitraum ab Gültigkeit, bis die Marke regelmäßig "im Verkehr" (dh auf Ganzstück) zu finden ist. In der Klassik macht man einfach Belegestatistik, später wird es mit der Abgrenzung schwieriger.

"Erster nachgewiesener Verwendungstag" ist etwas anderes, nämlich das Eckdatum/eine Ende der Frühverendungsperiode.

Beispiel eine fiktive 7 Levonzen Schmetterling rosatürkis durchstochen des Königreichs Kannnichtfindien von 1854 (einen amtlichen Erstausgabetag nennen die späarlichen Quellen nicht, die Postverwaltung in der Hauptstadt setzte die Verteilung an die 11 landesweiten Postämter ab April 1854 in Gang):

Zeitraum bekannte Belegzahl

1854.

4.13 2
4.15 1
4.23 2
4.27 4
4.28 4
4.29 7
4.30 11

5.1 7
5.2 5
5.3 9
 



Erstausgabetag gibt es nicht.
1854.4.13 wäre der erste nachgewiesene Verwendungstag.
4.13-23 wäre die Frühverwendungsperiode.
Ausdehnung auf 4.28 wäre diskutabel (Stückzahl).

Aber: die geringe Stückzahl UND das fehlen einer geschlossenen Reihe von belegbaren Verwendungdaten lassen folgende Formulierung angeraten erscheinen:
"Frühverwendungen: 26. April 1854 und früher" (sc. 150% Aufschlag)

Vorabverwendungen = Verwendungen der Marken vor der Gültigkeit.
Das kann durchaus interessant sein, gerade im Hinblick auf Taxierungen, wenn nicht durchgeschlüpft.

Nicht interessant: Vorabverwendungen aus vollentwickelten Philazeiten mit Versandstellen, z. B. vorab erhaltene Quartalslieferungen der DBP/DP verklebt.
Ausnahme: mit Nachporto belegt und erkennbar keine Sammlermache. :-)

Gruß
ligneN
 

bayern klassisch Am: 08.05.2010 18:01:25 Gelesen: 16332# 19 @  
Besser kann man es nicht erklären - danke dafür. :-)

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
Henry Am: 09.05.2010 11:39:39 Gelesen: 16295# 20 @  
@ ligneN [#18]

Vielen Dank für diese Erläuterung. Sie trifft meine Einschätzung, wie sie in meiner Fragestellung versteckt zum ausdruck kommt. Insofern freue ich mich, dass ich offensichtlich doch eine "fachkundige" Sichtweise habe - zumindest hin und wieder. Auch der Begriff "Vorabverwendung" gefällt mir sehr gut. Auch hier finde ich meine Denkart wieder. Ich werde deshalb diese beiden Begriffe so in mein Brevier aufnehmen und bei künftigen Diskussionen vertreten. Danke.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
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