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Thema: Barfrankaturen als Notbehelf bei Wiederaufnahme des Postverkehrs 1945
Das Thema hat 178 Beiträge:
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Dieter 66 Am: 09.10.2024 22:37:00 Gelesen: 2151# 154 @  
Hallo und guten Abend.

Frage an die Spezialisten.

Bin dabei meine Liste zu erweitern und wollte nachstehende Barfrankatur einordnen.

Laut Richter Handbuch wird für den Postfreistempel Berlin SW 11 mit dem Kennbuchstaben „ar“ die Abbildung 9305 zugeordnet. Allerdings weicht er doch einiges davon ab. Das Datum 28.4.48 weist auf den Verwendungszeitraum 2 hin. Dieser endete knapp 2 Monate später mit Beginn der Währungsreform. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der Stempel schon stark gelitten hat. Seht ihr das auch so ? Als Vergleich die Abbildung 9305 aus dem Richter Handbuch.



Beste Grüße, Dieter.
 
bernhard Am: 09.10.2024 23:38:45 Gelesen: 2146# 155 @  
@ Dieter 66 [#154]

Hallo Dieter,

die Stempelabbildungen im RICHTER-Handbuch sind nur als ungefähr/annähernd zu sehen. Es geht hier nur um den Aptierungszustand, hier mit aptiertem Hakenkreuz und Inschrift DEUTSCHES REICH. Irgendwelche Farbklekse spielen da keine Rolle, jeder Wertrahmen wird leichte Abweichungen haben, welche teils auch mit der Einfärbung zu tun haben können. Nachfolgend ein Beispiel vom Rechner (keine Ahnung woher das Bild stammt), hier siehst du einen leicht abweichenden Zustand.


Berlin SW 11 ar, 26.7.48

Ich halte deinen Beleg (Drucksache) allerdings nicht für eine Barfrankatur, sondern für eine Massendrucksache.

Viele Grüße
Bernhard
 
Dieter 66 Am: 10.10.2024 15:02:42 Gelesen: 2098# 156 @  
@ bernhard [#155]

Hallo Bernhard,

danke für Dein statement.

Das habe ich wie gesagt auch schon vermutet, dass es zu viele Nuancen von dem Wertstempel gibt und eben nur die auffälligsten dokumentiert sind.

Ich gebe dir durchaus recht mit der Annahme einer Masseneinlieferung.

Allerdings bin ich eher der Meinung, dass es um eine Barfreimachung handelt. Nachfolgend wird im Richter Handbuch geschrieben.



Im Gesamtverzeichnis wird exakt der Tagesstempel genannt. Der Wertstempel entspricht dem im Handbuch aufgeführten. Hier die 9305. Allein die Tatsache einer „Drucksache“ schließt eine einzelne aufgelieferte Sendung ja nicht aus. Hier gibt es kein Hinweis im Handbuch.

Im Hinblick auf die mehrheitlichen Hinweise einer Barfrankatur sehe ich den Beleg hier als am besten platziert. Aber eindeutig lässt sich das sicherlich nie klären.

Beste Grüße Dieter.
 
bernhard Am: 10.10.2024 16:33:52 Gelesen: 2075# 157 @  
@ Dieter 66 [#156]

"Im Gesamtverzeichnis wird exakt der Tagesstempel genannt. Der Wertstempel entspricht dem im Handbuch aufgeführten. Hier die 9305. Allein die Tatsache einer „Drucksache“ schließt eine einzelne aufgelieferte Sendung ja nicht aus. Hier gibt es kein Hinweis im Handbuch."

Hallo Dieter,

eine Drucksache deutet aber bereits auf eine Massendrucksache von einem Gewerbe/Instutition/Verein usw. hin. Mein gezeigter Beleg geht an eine Privatadresse bei welche man "Fam." für Familie vorangesetzt hat. Mit ziemlicher Sicherheit eine Barfrankatur.

Bei deinem Beleg zeigst du leider nicht den Absender nicht. ich tippe auf einen Phila-Verlag, Händler, Verein usw. Einzelne Drucksachen dürfte es nur sehr selten gegeben haben. Mit ziemlicher Sicherheit Massenfrankatur.

Viele Grüße
Bernhard
 
bernhard Am: 11.10.2024 07:45:30 Gelesen: 1981# 158 @  
@ Dieter 66 [#154]

Moin Dieter,

war gestern unterwegs. Habe aber im Handy gesehen, dass du eine Rückseite eingestellt hattest, die jetzt aber wieder weg ist.

Das waren verschickte Mitteilungen oder Eilnachrichten des Philatelistischen Informations- und Eilnachrichtendienstes "Kosmos" an seine Mitglieder. Dieser Dienst bestand bis ca. 1950, zumindest der philatelistische Zweig.

Viele Grüße
Bernhard
 
Dieter 66 Am: 11.10.2024 19:31:26 Gelesen: 1942# 159 @  
@ bernhard [#158]

Hallo Bernhard,

ja, hatte ich eingestellt.

Richard fragte nach, ob er den Beitrag in ein anderes Thema verschieben soll, oder löschen.

Es ist ja keine Barfrankatur. Ich habe ihm dann gebeten, den Beitrag zu löschen. Allerdings hat er nur meinen letzten post gelöscht.

Irgendwie sagt mir Kosmos was aus meiner Jugendzeit.

Schönen Gruß Dieter.
 
Dieter 66 Am: 20.10.2024 15:32:15 Gelesen: 1765# 160 @  
Hallo,

Habe hier eine Postkarte ohne Tagesstempel sondern nur einen Ortsstempel im Absenderfeld, allerdings mit 6 Pfg. frei gemacht sowie mit einem mehrsprachigen Freivermerk. Im Richter Handbuch ist der Freivermerk stimmig mit Müllheim vermerkt.

Ist das nun eine echte Barfrankatur oder evtl. in Richtung „Ortsnotstempel“ ?

Wo würdet ihr den Beleg einordnen ?



Beste Grüße Dieter.
 
bernhard Am: 20.10.2024 20:36:06 Gelesen: 1738# 161 @  
@ Dieter 66 [#160]

Hallo Dieter,

für mich ist der Beleg eine Barfrankatur, bei der der normale Tagesstempel einfach nur vergessen wurde. Im Adressfeld ist nur der Absender angegeben, hier das Postamt Müllheim (Baden). Das Porto hat Zangel bei der Zusendung seiner Karten (möglicherweise mehrere) an das Postamt Müllheim (Baden) bereits bezahlt. Es wurde vom Postamt nur vergessen den Tagesstempel aufzudrücken.

So ist meine Interpretation.

Von Müllheim (Baden) ist kein Ortsnotstempel bekannt.

Viele Grüße
Bernhard
 
Dieter 66 Am: 20.10.2024 21:37:41 Gelesen: 1718# 162 @  
@ bernhard [#161]

Hallo Bernhard,

danke für Deine Einschätzung.

Dann kann ich die als Barfrankatur einordnen.

Von W. Zangl liegen mir ca. 15 Postkarten vor, die alle ähnlich sind. Immer von verschiedenen Postämtern.

Allerdings die einzige welche kein Tagesstempel führt.

Beste Grüße Dieter
 
Totalo-Flauti Am: 02.11.2024 12:31:38 Gelesen: 1410# 163 @  
Liebe Sammlerfreunde,

ich habe hier einen Brief, der die Wiederaufnahme des Postverkehrs in Sachsen dokumentiert. Der Brief aus Zeitz vom 23.07.1945 war an das Kriegsschädenamt in Leipzig gerichtet. Zeitz ist ca 50 km südlich von Leipzig entfernt. Der Brief ist lt. handschriftlichen Vermerk am 28.07. im Kriegsschädenamt Leipzig eingegangen. Wenn ich das richtig sehe, ist der Brief vor der offiziellen Zulassung (03.08.) unterwegs gewesen (siehe auch [#108] und [#109]).

Mit lieben Sammlergrüßen
Totalo-Flauti.


 
bernhard Am: 02.11.2024 22:32:56 Gelesen: 1365# 164 @  
@ Totalo-Flauti [#163]

"ich habe hier einen Brief, der die Wiederaufnahme des Postverkehrs in Sachsen dokumentiert."

"Wenn ich das richtig sehe, ist der Brief vor der offiziellen Zulassung (03.08.) unterwegs gewesen (siehe auch [#108] und [#109])."

Hallo Totalo-Flauti,

es gab keine offizielle Wiederaufnahme des Postverkehrs in Sachsen. Sachsen war zum Teil unbesetzt (Aue/Schwarzenberg (Sachs), teils von den Sowjets und teils von den Amerikanern besetzt. In den unbesetzten Gebieten Aue/Schwarzenberg lief der Postverkehr einfach weiter. In Grüna (Sachs) wurde der Postverkehr nach amerikanischer Besetzung im April 1945 weiter aufrecht erhalten. In Chemnitz wurde der Postverkehr kaum unterbrochen, ab 12. Mai 1945 gab es die sog. Sächsischen Schwärzungen. In Dresden und vielen anderen Orten ging es ebenfalls schon im Mai 1945 wieder los. Siehe auch die verschiedenen örtlichen Lokalausgaben.

In Leipzig wurde der Postverkehr verhältnismäßig spät wieder aufgenommen (23. Juli 1945), es sind aber auch hier frühere Bedarfsbelege bekannt. Die Gelddienste waren meist schon vor dem Briefverkehr wieder zugelassen.

Und was für eine offizielle Zulassung soll am 03.08. gewesen sein ?

Viele Grüße
Bernhard
 
Dieter 66 Am: 03.11.2024 00:46:45 Gelesen: 1343# 165 @  
@ bernhard [#164]
@ Totalo-Flauti [#163]

Hallo,

ja, auf Bernhard ist verlass. Wollte das in ähnlicher, allerdings in Kurzform anführen. War mir allerdings nicht ganz sicher, da erst spätere Dienstanweisungen auf zuverlässige Daten bzw. Datum hinweisen.

Hier ein Beleg der in die andere Richtung geht. Laut Richter Handbuch über Barfrankaturen wird für die Französische Zone wegen Markenmangel eine Barfreimachung bis zum Juni 1949 angegeben.



Dieser Beleg aus Zweibrücken ist mit einem kreisförmigen Tagesstempel mit dem Freivermerk „Bezahlt“ abgeschlagen. Das Datum ist der 15.5.49. Also kurz vor Beendigung des Zeitraumes für eine Barfreimachung.

Hier wäre dann der „Verwendungszeitraum“ VZR4 anzunehmen.

Im Richter Handbuch wird Zweibrücken mit einem Tagestempel nicht aufgeführt.

Bevor ich den Beleg allerdings in Das Thema „die nicht im Richter Handbuch stehen“ poste, hätte ich gerne noch eine weitere Meinung gehört.

Schönen Gruß Dieter.
 
bernhard Am: 03.11.2024 10:22:19 Gelesen: 1294# 166 @  
@ Dieter 66 [#165]

Moin Dieter,

ich bin etwas skeptisch!

Das Porto (Vermerk -,20) spricht zwar ehr für einen normalen Fernbrief. Aber: RICHTER schreibt (S. 15), dass gegen Ende 1948 zunehmend auch Drucksachen und "sonstige Massenauflieferungen", gerade auch mit den Tagesstempeln mit integriertem Freivermerk (G2/G3) eingesetzt wurden. "Insbesondere bei den späten Barfrankaturen, die in den Verwendungszeitraum 4 fallen, ist darauf zu achten, ob eine Einzelauflieferung wegen Markenmangel vorliegt."

Der Absender spricht auch ehr für eine Massenauflieferung. Der Beleg kann m.E. nur durch weitere Belege von Zweibrücken aus diesem Zeitraum geklärt werden.

Der Tagestempel mit fehlender PLZ in den Klammern wurde bereits so hergestellt (keine Aptierung), da zum Zeitpunkt der Lieferung die zugehörige PLZ noch unklar war.

Viele Grüße
Bernhard
 
Manne Am: 03.11.2024 12:25:03 Gelesen: 1271# 167 @  
Hallo,

eine Postkarten als Drucksache vom 13.07.1947 aus Schwenningen.



Gruß
Manne
 
bernhard Am: 03.11.2024 15:43:53 Gelesen: 1245# 168 @  
@ Manne [#167]

Hallo Manne,

ein schöner Beleg. Der Stempel wurde sowohl für Barfrankaturen als auch für Massenauflieferung verwendet. Bei deinem gezeigten Beleg sicherlich als Massenauflieferung (Drucksache). Du könntest in deinen Beständen möglicherweise also die gleiche Karte, nur an einen anderen Empfänger gerichtet, finden.

Viele Grüße
Bernhard
 
Dieter 66 Am: 03.11.2024 15:46:01 Gelesen: 1245# 169 @  
@ bernhard [#166]

Hallo Bernhard,

das hatte ich auch gelesen und der Vordruck der Strafanstalt lässt das durchaus vermuten.

Mein Gedanke war, dass es zwar Vordrucke gibt, diese aber nicht in Massen versendet wurden. Allerdings wenn es mehr Belege geben würde, hätte das wohl auch im Handbuch einen Eintrag gerechtfertigt.

Einen gleichen Stempel habe ich in den Datenbanken nicht finden können. Werde mal weiter auf die Suche gehen. Evtl. finden sich ja noch Belege.

Schönen Gruß Dieter.
 
Manne Am: 03.11.2024 17:04:25 Gelesen: 1232# 170 @  
@ bernhard [#168]

Hallo Bernhard,

leider habe ich nur diesen Beleg.

Ich zeige eine weitere Drucksache mit gleichem Stempel vom 10.05.1948, gelaufen nach Hossingen.



Gruß
Manne
 
Dieter 66 Am: 03.11.2024 20:15:39 Gelesen: 1206# 171 @  
@ bernhard [#166]

Hallo Bernhard,

habe nochmal recherchiert und folgendes im Richter Handbuch finden können.

Im VZR4 "Verwendungszeitraum" sind nur noch relativ wenige Barfreimachungen wegen Markenmangel zu beobachten. Sie wurden ebenfalls registriert, ganz gleich ob es sich um die Freimachung von Massenauflieferungen handelt oder ein Markenmangel vorlag. Für die Bewertung dieser späten Barfrankaturen ist diese Unterscheidung allerdings wichtig. Davon hängen die Zuschläge ab, die in der nachfolgenden Tabelle genannt werden. Barfrankierte Massenauflieferungen, Drucksachen, Streifenbänder, Steuerbescheide usw. aus den Zeiträumen, in denen ein Markenmangel nicht unterstellt werden kann, sind mit einem Drittel der Preise zu bewerten.

Danach könnte es sich tatsächlich um eine Spätverwendung handeln. Merkwürdig ist es schon, dass der Brief nicht als Drucksache deklariert wurde.

Schönen Gruß Dieter.
 
wessi1111 Am: 03.11.2024 21:04:16 Gelesen: 1196# 172 @  
@ Dieter 66 [#171]

Hallo Dieter,

vielleicht war in dem Brief einfach kein gedruckter Inhalt drin, der das Drucksachenporto gerechtfertigt hätte.

Gruß
Wessi
 
bernhard Am: 04.11.2024 00:29:01 Gelesen: 1182# 173 @  
@ Dieter 66 [#171]

Hallo Dieter,

du hast recht, auf Seite 11 ist dies so geschrieben. Entweder ist diese Aussage über alle Arten der Freivermerke zu sehen, ohne die Ausnahme bei Kapitel G zu erwähnen, oder es ist ein Widerspruch zu den nachfolgenden Aussagen auf Seite 15, die sich speziell auf das Kapitel G beziehen. Fettdruck durch mich hervorgehoben.

Seite 15:

"Insbesondere bei den späten Barfrankaturen, die in den Verwendungszeitraum 4 fallen, ist darauf zu achten, ob eine Einzelauflieferung wegen Markenmangel vorliegt. Ende 1948 wurden nämlich zunehmend auch Drucksachen und sonstige Massenauflieferungen mit Gebühr bezahlt - Stempeln freigemacht, die vorher wegen Markenmangels eingesetzt worden waren. Auch wurden neue "besondere Hand(frei)stempel" beschafft, wie sie im Kapitel G (G2 und G3) beschrieben sind, die jedoch fast nur noch für Freimachung von Drucksachen benutzt wurden. Diese Stempel stellen keine Notmaßnahmen dar und sind deshalb auch nicht erfasst worden. Eine Ausnahme wurde bei den Tagesstempeln mit dem intergrierten Freivermerk BEZAHLT aus Mecklenburg-Vorpommern gemacht, weil sich herausstellte, daß diese erst Ende 1948 in Dienst gestellten Stempel auch für die Freimachung von einzeln aufgelieferten privaten Sendungen benutzt wurden."

Demgemäß wäre der Stempel aus Zweibrücken absichtlich nicht aufgenommen worden.

Eine andere Möglichkeit: Bei dem Datum 15.5.49 handelt es sich um einen Stempelirrtum. Der Druckvermerk (...1049) auf dem Umschlag könnte sich auf den Monat und das Jahr 1949 beziehen.

Viele Grüße
Bernhard
 
Manne Am: 04.11.2024 08:41:13 Gelesen: 1147# 174 @  
Guten Morgen,

eine weitere Postkarte, (nachverwendet) aus Schwenningen vom 19.05.1948, gelaufen nach Bösingen.



Gruß
Manne
 
Dieter 66 Am: 05.11.2024 16:16:44 Gelesen: 1056# 175 @  
@ bernhard [#173]

Hallo Bernhard,

ja, auch eine Möglichkeit.

Es könnte ja sein, das der Postbeamte den 5.10.49 einstellen wollte. Ist aber auch nur spekulativ.

Am besten das unwahrscheinliche ausschließen und das wahrscheinliche annehmen. Dann wäre es keine spätverwendete Barfrankatur und belassen es dabei.

Es gibt ja noch vieles Andere zu entdecken.

Vielen Dank und beste Grüße Dieter.
 
Dieter 66 Am: 09.11.2024 22:44:29 Gelesen: 739# 176 @  
@ Manne [#174]

Hallo Manne,

meinst du mit "nachverwendet" ein Beleg in dem NS-Zeichen unkenntlich gemacht wurden um diese weiter zu verwenden.

Das findet sich auf vielen amtlichen Belegen von Behörden, da diese nicht so schnell neue Vordrucke erhalten haben.

Es gibt auch Belege die unbeanstandet zugestellt wurden in denen NS-Symbole nicht geschwärzt oder unkenntlich gemacht wurden.

Schönen Gruß Dieter
 
Dieter 66 Am: 09.11.2024 22:46:26 Gelesen: 737# 177 @  
Hallo,

Hier mal wieder eine recht interessante Barfrankatur.

Einschreiben aus Bestwig (Sauerland) v. 1.6.46 nach Schladen a. Harz. Rückseitig Ankunftstempel. (Schladen Harz) aptiert. Hier wurde die Postleitzahl hinzugefügt.

Nach Richter Handbuch Freivermerk „Gebühr bezahlt“ Abb. 2314, dazu Dienstsiegel „Postamt Bestwig“ mit der Inschrift im Dienstsiegel „Ausgabestelle der Rentenversicherung“.

Auf Grund von R-Zettel Mangel wurde auf ein Feldpost R-Zettel zurückgegriffen und mit einem Bestwig Gummi-Ortnotstempel versehen.

Dazu sei angemerkt, dass Ortsnotstempel auf R-Zettel, im Grunde nicht als Notstempel gewertet werden.

Dennoch in der Ausführung eine durchaus seltene Barfrankatur.



Schönen Gruß Dieter
 
Dieter 66 Am: 03.12.2024 12:20:59 Gelesen: 124# 178 @  
Hallo,

mal wieder Zeit hier einen interessanten Beleg vorzustellen.

Einschreiben mit Zensur, ellipsenförmiger Tagesstempel mit dem Freivermerk „Gebühr bezahlt“ Landau (Pfalz). Das Datum ist nicht lesbar, ebenso nicht die „2“ hinter (Pfalz) Vergleichsstempel weisen grundsätzlich „(Pfalz)2“ auf. Ankunftsstempel Weinsberg 10.4.47. Vermutlich wurde noch zu Zählung der Sendung ein Nummeratorstempel mit der Nummer „4979“ gesetzt.

Die Besonderheit hier ist der verwendete Reco-Zettel.

Nach dem Ortsverzeichnis der Postanstalten von 1944 wurde Landau (Pfalz) noch mit der Postleitzahl „18“ geführt. Der hier aufgebrachte R-Zettel stammt noch aus der Zeit und wurde unbeanstandet auch nach Umstellung der Postleitzahl weiter verwendet.

Der Absender vermerkt schon die neue Postleitzahl „22b“.




Schönen Gruß Dieter.
 

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