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Thema: Deutsche Post: Verwendungsdauer von Zusatzleistungen
Henry Am: 30.01.2011 11:47:23 Gelesen: 7475# 1 @  
Problemstellung:

In der aktuellen Internet-Seite der DPAG ist nachzulesen, dass die Versendungsart "EIL-International" nicht mit anderen Zusatzleistungen kombiniert werden kann. Es ist aber nicht ersichtlich, seit wann diese Bestimmung gilt. In den Gebührenheften ist dieser Hinweis überhaupt nicht enthalten. Von der DPAG habe ich auf meine Bitte, mir eine Informationsmöglichkeit zu den früheren Verwendungsmöglichkeiten zu benennen, überhaupt keine Antwort erhalten.

Daher meine Frage an alle: Durfte "Eil-International" gar nie mit anderen Zusatzleistungen kombiniert werden, oder seit wann gilt diese Bestimmung?

Vielleicht weiß hier jemand Bescheid,
hofft
Henry
 
gestu Am: 30.01.2011 14:38:22 Gelesen: 7457# 2 @  
Hallo Henry,

es war früher möglich, die Zusatzleistung Eil International auch mit anderen Zusatzleistungen zu kombinieren! Ich habe noch solche SWK-Belege mit DoNo in meiner Sammlung. Ab wann dieses nicht mehr möglich war, weiß ich nicht genau. Nach meiner Meinung ab dem Zeitpunkt der Einführung der neuen blauen Aufkleber für Eil International. Es muss zeitlich irgendwie am Anfang der 2000er Jahre gewesen sein.

Im Laufe der Jahre ist die Entwicklung der Zusatzleistungen im nationalen und internationalen Bereich auseinander gelaufen. So ist es heute z. B. nicht möglich, eine Büchersendung im Inland per Einschreiben zu versenden! Bei der Büchersendung International ist das auch heute noch möglich, kann sogar noch mit Eigenhändig und/oder Rückschein kombiniert werden. Genauso kann eine Büchersendung immer noch mit Eil International verschickt werden. Wenn es nach der Deutschen Post ginge, würde dieses nicht angeboten (wie im Inland), aber hier ist man an die Vorschriften des internationalen Postverbandes gebunden!

Einen wichtigen Termin für Zusatzleistungen kann ich auf jeden Fall nennen: Ab dem 01.07.2010 darf die Gebühr für die Zusatzleistung Wertbrief (stille Versicherung) nicht mehr mit Briefmarken freigemacht werden. Ab diesem Tag darf nur noch das "normale" Porto mit Marken frei gemacht werden, die Gebühr für die Wertangabe nur noch per Label. Dadurch sind mal wieder zig Möglichkeiten der MeF weggefallen.

Ich weiß, dass damit deine Frage nicht vollständig beantwortet ist, aber ich hoffe, es hilft dir wenigstens ein wenig weiter. Um das genaue Datum zu finden, müßte man die Broschüren Preise und Leistungen Jahr für Jahr durchsehen, dann kann man feststellen, ab wann das nicht mehr möglich war. Ich selber habe diese alten Hefte nicht mehr.

Mit freundlichem Gruß
Georg
 
Henry Am: 30.01.2011 20:09:11 Gelesen: 7429# 3 @  
@ gestu [#2]

Hallo Georg,

danke für die prompte Antwort. Eben diese Broschüren habe ich alle seit 1976. Aber sie geben keine Auskunft zu den erlaubten oder verbotenen Kombinationsmöglichkeiten. Lediglich die Gebühr für die Grundleistung ist aufgeführt. Also hoffe ich weiter, vielleicht wird dieses Rätsel noch gelöst.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
Postgeschichte Am: 30.01.2011 21:17:54 Gelesen: 7413# 4 @  
@ Henry [#3]

Hallo Henry,

Bei Sendungen mit Eilzustellung konnte der Absender zusätzlich folgende besondere Versendungsformen verlangen:

1. Wertangabe
2. Einschreiben
3. Eigenhändig
4. Rückschein
5. Nachnahme
6. Luftpost

Die Zulässigkeit wurde im Laufe der Zeit aber nur für bestimmte Versendungsarten zugelassen, möchte aber nicht näher darauf eingehen. Außerdem waren diese Kombinationsmöglichkeiten nur im Inlandsverkehr möglich. Die Grundlage hierfür bildeten die Postordnungen, welche mir aus dem von Dir angesprochenen Zeitraum aus den Jahren 1979, 1989 und 1990 vorliegen.

Für den internationalen Verkehr ist eine solch einfache Aufstellung der Zulässigkeiten nicht vorhanden, da einzelne Länder nur bestimmte Postdienste anbieten. Die Aufstellung der in den einzelnen Bestimmungsländer zugelassenen Postdiensten ist in der Anlage 3 des Briefpostbuches enthalten. Hierin ist u.a. angegeben, ob zollabgabepflichtige Gegenstände in gewöhnlichen oder eingeschriebenen Briefen möglich ist, Höchstgewicht der Päckchen, Höchstbetrag bei Wertbriefen, Zulassung von Eigenhändiger Zustellung, Eilzustellung und Besonderheiten bei der Zustellung. Eine Liste über die Kombinationsmöglichkeiten der Eilzustellung mit anderen besonderen Versendungsformen habe ich in den mir vorliegenden Unterlagen nicht finden können. Sofern Du wissen möchtest, welche Postdienste zugelassen waren, bleibt Dir nichts anderes übrig, als die entsprechenden Briefpostbücher durchzusehen.

Mit philatelistischem Gruß
Manfred
 
gestu Am: 30.01.2011 21:54:29 Gelesen: 7404# 5 @  
Hallo Henry,

ich habe noch irgendwo in Kartons die Broschüren der Post liegen "Zusatzleistungen Land für Land", die ich mir seinerzeit immer zusenden lassen habe. Hierin war genau aufgeführt, in welches Land man Briefe mit welchen Zusatzleistungen verschicken konnte.

So war z. B. auch die maximale Höhe des Wertes für Wertbriefe genau festgelegt, einige Länder waren nicht zugelassen, andere Länder hatten bestimmte Höchstsätze, die nicht überschritten werden durften. Bei einigen Ländern war das auch noch unterschiedlich nach den Valorengruppen, so dass je nach Briefinhalt verschiedene Höchstgrenzen festgelegt waren.

Auch waren im Laufe der Zeit auch immer weniger Länder aufgeführt, in denen die Zusatzleistung Eil International überhaupt möglich und zulässig war.

Am interessantesten war es bei Nachnahme-Sendungen ins Ausland. Gerade in diesem Bereich wurden es immer weniger, heute sind es nur noch ein paar Länder, bei denen das überhaupt möglich ist. Ich selbst habe noch Nachnahmen in die Skandinavischen Länder versandt, heute geht in dem Bereich gar nichts mehr, Norwegen war hier das letzte Land. Interessant ist dabei, dass dieses auch heute noch sogar in die französischen Übersee-Gebiete möglich ist! Da schickt man Briefe in den Pazifik zum Europa-Tarif!

Vielleicht hat ja auch sonst noch jemand diese ausführlichen Broschüren. Ich werde mal nachsehen, ob ich die Broschüren noch mal ausfindig machen kann. Auf jeden Fall habe ich sie nicht entsorgt, die müssen noch irgendwo sein.

Bei der Post erkennt das Personal die Zulässigkeit dieser Zusatzleistungen am Computer. Sobald etwas eingegeben wird, was nicht geht, dann kommt der Hinweis auf dem Bildschirm "nicht zulässig". Aber dort sind immer nur die aktuellen Daten gespeichert. Eine Rückschau auf alte Jahre ist nicht mehr möglich.
 
Henry Am: 31.01.2011 10:14:32 Gelesen: 7390# 6 @  
@ Postgeschichte [#4]
@ gestu [#5]

Herzlichen Dank für eure Bemühungen. Um die Sache nicht zu kompliziert zu machen: Mich interessiert ganz aktuell der Stand seit der €-Einführung, da ich ab diesem Zeitpunkt eine detaillierte Liste der Frankaturmöglichkeiten führe und diese auf Richtigkeit überprüft werden muss.

Wie oder wo sind Briefpostbücher erwerbbar oder zugänglich?

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
gestu Am: 31.01.2011 12:01:50 Gelesen: 7378# 7 @  
Hallo Henry,

ich habe mal eine von meinen Listen per email zugeschickt. Vielleicht können Sie damit was anfangen. Ist leider sehr umfangreich.

MfG Georg
 
gestu Am: 12.02.2011 21:55:05 Gelesen: 7291# 8 @  
Hallo Henry,

die Kombination von Eil International mit anderen Zusatzleistungen war noch bis 2003 möglich! Insoweit sind meine Listen, die ich dir zugesandt habe, für 2002 und 2003 nicht vollständig! Den entsprechenden Beleg sowie den Einlieferungsbeleg habe ich bei SWK eingestellt!

Ich musste auch erst in meinen alten Unterlagen nachsehen, um hier eine genaue Antwort zu bekommen!

Georg
 
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