Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: Moderne Postgeschichte: Freimachung (DV) im Fenster
Das Thema hat 46 Beiträge:
Gehe zu Seite: 1   2  oder alle Beiträge zeigen
 
T-M 123 Am: 27.04.2011 09:02:32 Gelesen: 125390# 22 @  
@ Pilatus [#21]

Ich habe auch darüber nachgegrübelt. Ich schätze, es ist gemeint, dass nicht der Gaspreis zu teuer sein kann; zu teuer kann nur das Gas selbst sein, der Gas preis hingegen ist zu hoch?

Gruß
T-M
 
Pilatus Am: 27.04.2011 13:12:34 Gelesen: 125372# 23 @  
Hallo T-M,

ja Du hast den Vogel abgeschossen und das güldene Sternchen verdient.

Gruß Pilatus
 
DL8AAM Am: 28.04.2011 15:44:59 Gelesen: 125329# 24 @  
@ Pilatus [#21] > Mich wundert, warum sich noch niemand zu meinem Beitrag 17 bezüglich der fehlerhaften Anwendung der deutschen Sprache gemeldet hat.

Vielleicht, meldete sich aber auch keiner gemeldet, weil der gezeigte Beleg nicht in dieses Thema "Freimachung DV" passt. Es gibt sonst verständlicherweise (!) Mecker vom Chef.

Für "Postwurfsendungen" gibt es: http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ME=34933 ;-))

Und bitte möglichst die Belege vollständig und nicht abgeschnitten zeigen.

Ich habe nicht mit den Deutschkenntnissen des Gegenübers angefangen. So etwas hier anzusprechen gehört eigentlich wirklich gut hierher (es finden sich auch viele viele Rechtschreibfehler in meinen Beiträgen), aber wenn Du diesen Punkt schon einmal ansprichst:

@ Pilatus [#21]

>" Noch ein, (sollte ein Kommasetzungsfehler sein, hier kein "um-zu-Komma"?) recht hübsch anzuschauender Beleg dieser Art. Doch, wenn (auch hier wohl kein "wenn-Nebensatzkomma"?) man genauer hinschaut. (Fehler: kein Punkt) schauderts ("schaudert es" oder ggf. auch mit dem unschönen Auslassungszeichen "schaudert's") einen, denn Werbefachleute können nicht mal richtig deutsch (müsste 'deutsch' nicht in diesem Zusammenhang mit großem D geschrieben werden?) ... " oder ging es nur um die Fehler der Gasverkäufer? ;-)

Und um keine erneute Doppelschelte von Richard zu riskieren, hier auch etwas wirklich zum Thema passendes. ;-))


Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Brauschweig (Abrechnungsnummer 20006)

Ein über Williams Lea (K4000) konsolidierter Brief vom April 2011, der in dieser Form eigentlich wohl nicht mehr in die Zeit passt, oder? Neben dem alten (veralteten?) dreigeteilten Dreieck mit dem Hinweis auf eine "Freimachung (DV) im Fenster" in der Frankierzone, findet sich auch ein alter (veralteter?) Frankiervermerk ohne 2D-Matrixkode im Fenster. Nach meinem Verständnis und den mir vorliegenden DPAG Regelwerken ([#3][#13]...) sollte es diesen Beleg eigentlich seit geraumer Zeit so nicht mehr geben dürfen, oder ?

Beste Grüße
Thomas
 
Postgeschichte Am: 28.04.2011 16:34:38 Gelesen: 125315# 25 @  
@ DL8AAM [#24]

Hallo Thomas,

nun sehe es Pilatus einmal nach, daß er einen falschen Beleg gezeigt hat. Ich habe schon einige Beiträge von bekannten Mitgliedern gelesen, die mein Haupt schütteln ließen. Da ist doch so ein kleiner Irrtum ein Klacks. Oder darf man sich nicht mal irren? Die Frage von Pilatus ist übrigens auch schon beantwortet und sollte abgehakt sein.

Nun zum Fachlichen:

Ein über Williams Lea (K4000) konsolidierter Brief vom April 2011, der in dieser Form eigentlich wohl nicht mehr in die Zeit passt, oder? Neben dem alten (veralteten?) dreigeteilten Dreieck mit dem Hinweis auf eine "Freimachung (DV) im Fenster" in der Frankierzone, findet sich auch ein alter (veralteter?) Frankiervermerk ohne 2D-Matrixkode im Fenster. Nach meinem Verständnis und den mir vorliegenden DPAG Regelwerken ([#3][#13]...) sollte es diesen Beleg eigentlich seit geraumer Zeit so nicht mehr geben dürfen, oder ?

Warum sollte es diesen Beleg eigentlich seit geraumer Zeit so nicht mehr geben dürfen? Was spricht dagegen? Die Post hat das Verfahren beim Versender geprüft, für gut befunden und auch genehmigt. Sofern sich an der Zuverlässigkeit der Anlage keine Änderung ergeben hat und der jetzigen Postmodalitäten nicht entgegensteht, spricht m.E. nichts gegen eine Fortführung des bisherigen Verfahrens. Dieses ist in der Postordnung und den späteren Geschäftsbedingungen noch enthalten. Eine förmliche Aufhebung des Verfahrens oder eine mögliche weitere Duldung müsste bei der Post erfragt werden.

Ich finde es übrigens gut, daß Du Dich mit der neuen Postgeschichte zu einer Zeit befaßt, in der möglicherweise die geltenden Vorschriften noch präsent sind.

Gruß
Manfred
 
DL8AAM Am: 28.04.2011 19:09:32 Gelesen: 125293# 26 @  
@ Postgeschichte [#25]

Hallo Manfred,

sehe es Pilatus einmal nach, daß er einen falschen Beleg gezeigt hat.

Deshalb habe ich hinter der Bemerkung auch gleich das entsprechende Smilie gesetzt, gerade um nicht missverstanden zu werden. Diese netten Freunde haben sich ja inzwischen flächendeckend und auch weltweit durchgesetzt, da man ja bei dieser unserer Art der Kommunikation nicht die Mimik seines Gegenübers zu sehen bekommt und so richtig einschätzen kann, wie er es denn gemeint hat. Das ist nichts neues aus der Welt des Internets, unsere altforderen Telegraphiefunker morsten (und morsen noch immer) aus diesem Grund ein ".... .." (=HI) hinter möglicherweise missverständlich zu verstehende Passagen.

Manfred auch Danke für das fachliche Feedback. Gerade diese Frage, wollte ich mit dem Öffnen dieses Themas besprochen und geklärt bekommen. Aus diesem Grund habe ich oben auch immer Fragezeichen eingepflegt. Für die Beurteilung der heutigen DV-Freimachungen beziehe ich mich ausschliesslich auf die aktuellen Dokumente der DPAG. Diese sind die bereits oben erwähnten PDF-Files:

a) " DV-Freimachung: Ihr Vorteil mit System - Informationen und Hinweise zur Anwendung" Stand 01.09.2010 [1] für eher allgemeine Informationen zum Thema DV-Franktur und

b) " Maschinenlesbare Freimachungsvermerke, Teil 2: DV-Freimachung (Gestaltung, Varianten und Inhalte)", Version 1.3.10 vom 01.07.2006 [2] für die näheren Feinheiten aus "Ausführungsbestimmungen". Weiteres konnte ich auf den offiziellen Seiten der Post leider nicht finden.

Im ersten Dokument werden die notwendigen Bestandteile einer heute gültigen DV-Freimachung beschrieben:

"Der DV-Freimachungsvermerk besteht aus der festen Kennung DV, der Monatsangabe [kein Monat.Jahr], dem Sendungsentgelt, der Leistungsmarke Deutsche Post und einem Datamatrixcode.". Ein Muster, wie sowas derzeit auszusehen hat, habe ich in [#3] eingestellt. Nach meinem Verständnis ist eine DV-Franktur ohne den 2D-Matrixkode also heute nicht mehr möglich?

Auf Übergangsregeln bzw. die Weitergeltung alter Freimachungsvarianten wird in keiner Passage hingewiesen, vielmehr heisst es wörtlich, dass einige ältere Vereinbarungen und Regeln weiter ihre Gültigkeit behalten "soweit diese nicht die Freimachung betreffen"! Daraus leite ich ab, dass ausschliesslich die Bestimmungen aus [1] und [2] hinsichtlich der Freimachungsformen heute gelten und angewendet werden dürfen. Inwieweit es möglicherweise nicht publizierte Ausnahmen hierzu gibt, kann ich nicht sagen und genau das sollte hier ja zum Thema werden. Geantwortet hat zumindest bis auf Uli [#13] noch keiner auf diese Eingangsfragestellung. Falls es sowas doch geben sollte, wird es schon heute in der Jetztzeit äusserst schwierig eine korrekte Verwendung zu beurteilen, wie soll das dann für die philatelistische Forschung in 100 Jahren erst aussehen? Diese Regeln werden heutzutage in immer kürzer werdenden Intervallen geändert, dass man kaum noch hinterherkommt. Weder die (Groß-) Kunden noch die Postler selbst. Auch könnte man fast den Eindruck gewinnen, dass die Post ihre eigenen Regeln selbst kaum noch zeitnah abbilden kann oer will. Ein schönes Beispiel sind die Infopostwellen, was da alles von den Postverantwortlichen vor Ort angenommen wird und durchschlüpft ist schon sehr auffällig. Hauptsache die Einnahmen stimmen, dann werden mal schnell die eigenen Regeln nicht beachtet. Der Harburger Philatelistenklub hat vor einiger Zeit eine nette Katalogisierung mit "hunderten" von falschen Infopostwellenformen zusammengestellt und publiziert. Es scheint, als gäbe es nichts, was nicht schon einmal mit Duldung der Post falsch eingeliefert wurde ;-)) Den Eindruck habe ich bei DV-Freimachungen auch teilweise. Aber vielleicht hat einer unserer Mitglieder nähere Kenntnisse über etwaige Übergangs- und Ausnahmebestimmungen? Oder ich verstehe die offiziellen Postdokumente ja auch nur falsch (gut möglich). Deshalb, bitte ich um Feedback !

Nochmals besten Dank und Gruß
Thomas

[1] http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/d/dv_freimachung/dv_freimachung_2010.pdf
[2] http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/download/broschueren/dv_freimachung/dv_freimachung_1_3_10.pdf
 
Postgeschichte Am: 28.04.2011 19:23:10 Gelesen: 125290# 27 @  
@ DL8AAM [#26]

Du fragst immer, ob jemand Informationen hat. Hast Du denn schon mal versucht, eine Stellungnahme der Post einzuholen. :-))

Gruß
Manfred
 
DL8AAM Am: 28.04.2011 19:55:09 Gelesen: 125286# 28 @  
@ Postgeschichte [#27]

Leider, leider ist die Informationspolitik der Post in diesen Bereichen nicht auf unsere Art der Philatelie ausgerichtet. Meine diesbezüglichen Anfragen bei dem unter dem gut klingenden Punkt "Kontakt: Noch Fragen? Wir sind für Sie da!" genannten Team in Darmstadt sind bisher offen, auf den versprochenen Rückruf warte ich noch heute. Vielleicht will sich die Post auch nicht hunderten von Fragen von vielen einzelnen Philatelisten rumärgern. Hatte gehofft, dass es unter uns bereits gut Informierte gibt. Mit sowas beschäftigen sich doch bestimmt "viele viele 1000de" von uns auch? Oder ? ;-))

Gerade vor 5 Minuten (ernsthaft) ist mir ein neuer "abweichender" Beleg mit "komischer" DV-Freimachung auf den Tisch geflattert:


Brief der Deutschen Bank aus 04082 Leipzig, Abrechnungsnummer 14010 (April 2011)

Nun fehlt sogar die geforderte "feste Kennung DV" im DV-Freimachungsvermerk im Fenster, an Frankiervermerken findet sich nur noch "...-04.11/0,55EUR", wieder mit dem früher üblichen Zusatz des Jahres, wieder kein Matrixkode auch fehlt die ebenfalls geforderte "Leistungsmarke Deutsche Post" (im Fenster) ... Bei der Masse von Belegen aus dem Jetzt, die die o.g. Regeln so auffällig nicht erfüllen, müsste es wirklich irgendwo, nicht veröffentlichte unsichtbare Sonder- und Nebenbestimmungen geben, oder? An eine Postanarchie kann icht nicht so recht glauben. ;-))

Thomas
 
Postgeschichte Am: 28.04.2011 20:40:11 Gelesen: 125279# 29 @  
@ DL8AAM [#28]

Hallo Thomas,

ich befürchte, daß Du einem Phantom hinterherläufst. In dem Infoblatt (ist übrigens keine amtliche Verlautbarung) steht doch in den Bedingungen über die Zulassung unter anderem:

1.1 Das sind die grundsätzlichen Voraussetzungen - Zertifizierung des Layouts von Anschrift und Freimachung mit Datamatrixcode

Hierunter kann die Post Verfahren zulassen, die nicht mit denen im Infoblatt übereinstimmen. Eine Vorschrift für dieses Handeln zu erhalten ist nicht möglich, da es Einzelfall bezogen entschieden wird. Es gibt hierfür keine Amtsblattverfügung. Aber Du kannst gerne weiter hoffen. :-))

Gruß
Manfred
 
DL8AAM Am: 21.10.2011 20:38:30 Gelesen: 122160# 30 @  
@ Postgeschichte [#29]

Aber Du kannst gerne weiter hoffen. :-))

Ich hoffe übrigens immer noch Manfred. ;-) Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass gerade im Zeichen der fortschreitenden Automatisierung und Sortierung noch undokumentierte, abweichende Verfahren die Abläufe verlangsamen. Es sollte also etwas geben, dass auch mögliche "Sonderregelungen" hinreichend genau zentral regelt werden. Auch wenn es keine Amtsblätter mehr bei der DPAG für sowas gibt. ;-)

@ Nachtreter [#12]

Die "fehlende" PLZ im Rechteck findest Du im Abrechnungsteil direkt unter dem Rechteck (letzte fünf Ziffern).

@ DL8AAM [#15]

Das die PLZ in der Abrechnungszeile unter dem Rechteck auftaucht ist mir zwar aufgefallen, aber trotzdem hatte ich gedacht, dass bei diesen dreigeteilten Frankiervermerken die PLZ auch noch direkt zum Ortsnamen in das obere Segment gehört?



Ich hatte mir das so vorgestellt. Eine PLZ im dreigeteilten Rechteck ("90939 Nürnberg" für die Großempfänger-PLZ der DATEV) und ggf. eine weitere PLZ an Ende der Postabrechnungs-Zahlenkolonne unter dem Rechteck (hier "90471", das ist die Großempfänger-PLZ der DPAG NL Brief in Nürnberg, d.h. dort "wo abgerechnet" wird) auftaucht, wobei die echte Abrechnungsnummer "14030" senkrecht/links erscheint. Der Beleg passt aber nicht wirklich in das Thema, die DV-Franktur steht ja nicht im Fenster, auch wenn das Rechteck ähnlich erscheint. ;-) Also gleich wieder vergessen.

Gruß
Thomas
 
Araneus Am: 09.09.2019 10:56:33 Gelesen: 30195# 31 @  
Der im Folgenden gezeigte Umschlag der Versicherung Deutscher Herold weist im Freimachungs-Rechteck eine falsche Kombination von Aufgabeort und Postleitzahl auf.



Der Briefumschlag liegt leider ohne Inhalt vor, stammt aber wohl aus der Zeit der Jahrtausendwende. Darauf deuten sowohl der Hinweis auf die Olympischen Spiele in Sydney als auch die Tatsache, dass der Deutsche Herold im Jahr 2002 von der Deutschen Bank an die Zurich Gruppe verkauft wurde, hin.

Die Besonderheit ist, dass hier Postleitzahl und Aufgabeort nicht zusammenpassen. 40764 ist keine Postleitzahl in Düsseldorf, sondern gehört zu der Stadt Langenfeld. In Langenfeld befindet sich aber das Briefzentrum, das für Düsseldorf zuständig ist. Vermutlich wurden die Briefe an dem damals noch recht jungen Briefzentrum aufgegeben. Man passte die Postleitzahl daran an, ließ es aber bei der Ortsbezeichnung Düsseldorf.

Bei dem folgenden Brief desselben Versenders ist die Postleitzahl korrekt.



Was die Kürzel "DZ" und "DMZ" neben dem Freimachungsvermerk bedeuten, ist mir unklar (das Kürzel "DZ" findet man auch auf Briefen der Deutschen Bank aus der Zeit). Vielleicht weiß ein Forumsmitglied Näheres dazu.
 
DL8AAM Am: 07.12.2020 03:53:41 Gelesen: 23434# 32 @  
"Freimachung (DV) im Fenster" ohne Freimachung im Fenster ;-)

Diese dreigeteilten Frankaturhinweise in der Frankierzone, mit den entsprechenden Freimachungen im Fenster sind/waren in den letzten Jahren ja noch für "Altkunden" im Rahmen von nachgeltenden Übergangsregelungen weiterhin möglich. Wobei aber in den veröffentlichten, jeweils aktuellen "Regel-(Standard-)Dokumenten" der DPAG diese (Alt-) Formen nicht mehr enthalten waren. Ich meine aber, in der letzten Zeit mal gelesen zu haben, dass diese Altreglungen inzwischen nun aber auch ausgelaufen sind bzw. auslaufen werden. Leider finde ich das entsprechende Posting nicht mehr.

Aber bereits in den letzten Jahren ging es bei diesen Formen zum Teil "drunter und drüber", insbesondere in der "Übergangszeit", wenn der Kunde bereits teilweise umgestiegen ist. ;-)

In diesem Fall wurde bei der Erstellung des Katalogs noch ein Klischee mit dem alten Hinweis eingedruckt, wobei sich aber im Fenster absolut keinerlei Teil der eigentlichen Frankatur mehr befindet. Hier hätte also anstatt des (alten) Hinweis-Dreieckes bereits die (neue) Frankierwelle verwendet werden müssen, zumindest würde der eingedruckte Fensterinhalt dazu passen.



Ausschnitt; Katalog (Herbst 2006) der Bettmer GmbH aus Mainz; Eindruck des Hinweises auf eine "Freimachung (DV) im Fenster" beim Postamt 55252 Mainz-Kastel mit der "Kundennummer" 08550.

Beste Grüße
Thomas
 
Araneus Am: 07.12.2020 18:46:00 Gelesen: 23407# 33 @  
@ DL8AAM [#32]

"Freimachung (DV) im Fenster" ohne Freimachung im Fenster ;-)

Hallo Thomas,

derartige „Fehler“ kamen bei verschiedenen Versendern vor. Die Ursache dafür kann einerseits in der Druckerei liegen. Man verwendete vorher verwendete Freimachungsvermerke weiter, da die Druckerei vielleicht auch keine Ahnung davon hatte, wie die Sendungen anschließend adressiert und freigemacht wurden. Oder man hatte nicht die korrekte Druckvorlage zur Hand. Zu dem damaligen Zeitpunkt war es ja wahrscheinlich noch nicht möglich, einfach die korrekte Druckvorlage über das Internet downzuloaden und in den Druckprozess zu integrieren. (2006 gab es übrigens die „Frankierwelle“ noch nicht, damals war noch der rechteckige Entgelt bezahlt-Vermerk gebräuchlich.)

Der Fehler kann aber auch beim Frankieren passiert sein. Das vermute ich zum Beispiel bei folgendem Beleg:



Die Selfmailer der Firma Mey & Edlich trugen im Jahr 2009 regelmäßig eine DV-Freimachung. Eine Ausnahme bildet diese Infopost vom Oktober 2009. Hier vermute ich, dass bei der Programmierung der Freimachung etwas schiefgelaufen ist, sodass die Freimachung hier nicht ordnungsgemäß mitgedruckt wurde.

Bei dem Beleg von Mey & Edlich ist gar kein Fenster vorhanden, in dem sich die Freimachung befinden könnte. Das ist aber nicht ungewöhnlich und wurde häufig so praktiziert. Zu Zeiten der Deutschen Bundespost trugen derartige Sendungen ohne Fenster den Freimachungsvermerk „Freimachung (DV) im Anschriftenfeld“.

Manchmal suchte man aber auch in der Druckerei nach einer kreativen Lösung und passte den Frankiervermerk den Bedürfnissen an, auch wenn das nicht den Vorgaben der Deutschen Post entsprach. Bei folgendem Beleg (Versanddatum unbekannt) wurde in das mittlere Feld des DV-Freimachungsrechtecks der Text „Entgelt bezahlt!“ eingedruckt.



Die „alte“ DV-Freimachung (ohne Datamatrixcode) ist noch bis zum 31.12.2021 zulässig (siehe „Thema: EDV Freimachungen“ ab Beitrag #29 [1]).

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ME=242437#M29
 
DL8AAM Am: 07.12.2020 20:09:44 Gelesen: 23398# 34 @  
@ Araneus [#33]

Die „alte“ DV-Freimachung (ohne Datamatrixcode) ist noch bis zum 31.12.2021 zulässig (siehe „Thema: EDV Freimachungen“ ....

Besten Dank Franz-Josef,

besten Dank, genau nach diesem Link hatte gesucht, aber nicht gefunden. Also noch ein Jahr - also aufpassen, vielleicht tauchen ja ein paar irrtümliche Fehlverwendungen von "Zwischenstufen" auf, wobei ich in den letzten 1-2 Jahren kaum noch komplette Belege mit dem Dreieck-Hinweis und einer DV-Frankatur mit Postabrechnungsnummer im "Fenster" gesehen habe. Die Post beendet deshalb wohl nun nur noch formal etwas, was kaum noch eine größere Relevanz hat.

Leider habe ich mich erst viel zu spät näher mit diesen modernen Gebieten beschäftigt. Ich war leider zu lange eher noch ein traditioneller Briefmarkensammler. Und wenn man heute mal ein paar ältere Umschläge in die Finger bekommt, dann fehlen leider in aller Regel die "Fensterinhalte" mit der eigentlichen Frankatur, im Prinzip sind diese Umschläge deshalb komplett aussagelos bzw. sogar "wertlos". Leider wird aber auch bei modernen Belegen mit Frankierwelle oft der Fensterinhalt nicht im Umschlag belassen. Aber auch diese Belege sind philatelistisch betrachtet "wertlos", denn auch heutzutage befinden sich ja (oft die wichtigesten) Elemente der Frankatur im Fenster bzw. im Bereich der Adressierung - bzw. die Teile, die zur korrekten Ansprache der Frankatur notwendig sind (und seien es nur die Hinweise auf das elektronische „AM-Auftragsmanagement" o.ä.).

Beste Grüße
Thomas
 
Araneus Am: 22.06.2021 15:46:48 Gelesen: 19384# 35 @  
Eine Zeitlang fand sich auf den Werbesendungen des Kosmetikversands Yves Rocher ein eigenwilliger Freimachungsvermerk:



Ausschnitt aus einer Infopost-Sendung der Firma Yves Rocher vom 31.01.2007; Umschlaggröße ca. 217 x 185 mm

Bei diesem Freimachungsvermerk fehlen nicht nur die waagerechten Linien, die den DV-Freimachungsvermerk normalerweise in drei Felder teilen. Auch der Text " (DV) im Fenster" entspricht nicht der Norm, das Wort Freimachung fehlt hier.

Die Freimachungszeile im Fenster enthält u.a. die Angaben " /DMD/76689". Der Versand erfolgte folglich über die Firma DMD-Direkt Marketing Dienste GmbH, die seinerzeit in 76689 Karlsdorf-Neuthard firmierte und vermutlich hier die Postsendungen auflieferte.

Schöne Grüße
Franz-Josef
 
Nordluchs Am: 22.06.2021 18:02:26 Gelesen: 19368# 36 @  
@ DL8AAM [#34]

Hallo zusammen,

so fing das an! In Anlehnung an Absenderfreistempel die Formulare mit rotem Eindruck Blanco versehen und dann durch die EDV mit den Daten bedruckt (1966 - Verlagsgemeinschaft-Rheda) damit es etwas Buntes zu sehen gibt, hier eingestellt. Ist aber schon 55 Jahre her und altes Zeug.



Viele Grüße
Hajo
 
Araneus Am: 23.06.2021 00:19:03 Gelesen: 19348# 37 @  
@ Nordluchs [#36]

Hallo Hajo,

ein Super-Beleg, der allerdings nur bedingt zum Thema passt (zur Geschichte der DV-Freimachungen findet sich einiges mehr auf der Seite "Thema: EDV Freimachungen" [1]).

Die DV-Freimachung im Fenster wurde erst im Jahr 1975 eingeführt. Erster Anwender dieses Verfahrens war die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln. Die ältesten bekannten Belege stammen vom Dezember 1975:



Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ME=267369#M38
 
Araneus Am: 06.06.2022 17:11:51 Gelesen: 12688# 38 @  


Dieser Freimachungsvermerk für eine DV-Freimachung im Fenster zeigt eine kuriose Ortsangabe: 60610 Frankfurt (Teck). Der Teckberg mit der Burg Teck liegt aber am Rand der Schwäbischen Alb und somit weit weg von Frankfurt.

Von wann dieser Beleg ist, kann ich leider anhand des vorliegenden Briefstücks nicht feststellen (die Angabe „Deutsche Post AG“ deutet auf die zweite Hälfte der 1990er Jahre hin). Über die Ursache dieses Fehlers kann ich nur Vermutungen anstellen. Neben dem Freimachungsvermerk erkennt man die damalige Kunden-ID des Absenders: 03061. Dieselbe Kunden-ID findet sich auch auf einem Freimachungsvermerk mit der Ortsangabe 73263 Dettingen (Teck).



Hier stimmt die Kombination von Ort und Berg. Möglicherweise hat man damals beim Druck der Umschläge eine vorhandene Druckvorlage von Dettingen verwendet und lediglich Postleitzahl und Ortsangabe geändert und dabei die Ergänzung übersehen. Dass Lettershops Werbebriefe an verschiedenen Orten aufgaben, war seinerzeit nicht ungewöhnlich.

Schöne Grüße
Franz-Josef
 
bedaposablu Am: 11.11.2022 18:13:22 Gelesen: 9532# 39 @  
Hallo miteinander!

Hier ein Brief aus 61282 Bad Homburg:



Premiumadress-Brief von Februar 2021 von einem Inkassobüro aus 61118 Bad Vilbel. Was auffällt, ist der blaue Konsolidierer-Vermerk "K4000" wie eigentlich bei Absenderfreistempelungen.

Viele Grüße aus Magdeburg!
Klaus-Peter
 
Michael Mallien Am: 08.02.2023 17:12:04 Gelesen: 7637# 40 @  
Dieser Beleg passt vielleicht nicht ganz, wirbt aber für eine DV-Freimachung im Fenster. Leider fehlt eben diese Freimachung zum Nachweis.



Text im "Stempel": DV-Freimachung / Deutsche Post / im Fenster - Port payé

Viele Grüße
Michael
 
Araneus Am: 10.02.2023 22:03:34 Gelesen: 7609# 41 @  
@ Michael Mallien [#40]

Dieser Beleg passt vielleicht nicht ganz, wirbt aber für eine DV-Freimachung im Fenster.

Hallo Michael,

dieser Beleg passt sehr wohl hier in dieses Thema.

Der hier gezeigte Vermerk mit dem Motiv „Briefe“ war tatsächlich ein von der Deutschen Post eingeführter Frankiervermerk für DV-freigemachte Sendungen. Am 21.02.2000 hat die Deutsche Post die Eintragung dieses Vermerks als Bildmarke beantragt (vgl. Internetseite des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) [1]).

Über die Motivation der Deutschen Post kann man nur spekulieren. Vielleicht wollte man den Kunden anstelle des traditionellen rechteckigen Frankiervermerks eine „moderne“ Form für den Frankiervermerk anbieten, vielleicht wollte man auch nur die Akzeptanz des neuen Designs testen. Eine Reihe von Firmen übernahm den damals neuartigen Vermerk, der in verschiedenen Varianten vorkommt:



Absender: Thüringen Gas; Vermerk zweifarbig (schwarz/blau), Motiv „Briefe“, mit Kunden-ID 10030, Fensterumschlag



Absender: Eismann; Vermerk zweifarbig (schwarz/blau), mit Kunden-ID 00940 und Text „Entgelt bezahlt“, Motiv „Briefe“, Fensterumschlag



Absender: Cardmine; Vermerk mit Text „DV-Freimachung im Adressfeld“, mit Kunden-ID 40110, Motiv „Briefe“, Postkarte

Gleichzeitig mit dem gezeigten Frankiervermerk gab es auch noch ein zweites Motiv („Jahr Zweitausend Millennium“), an dem die Deutsche Post Bildmarken-Rechte beantragt und eingetragen bekommen hat [2]. Dieses Motiv findet man allerdings seltener als das Motiv „Briefe“.



Absender: DaimlerChrysler; Vermerk einfarbig (schwarz/grau), Motiv „Millennium“, mit Kunden-ID 14010, Fensterumschlag

Neu an diesen beiden Vermerken ist das Fehlen einer Ortsabgabe. Insofern kann man diese Vermerke als Vorläufer des einheitlichen Frankiervermerks (=Frankierwelle) ansehen, der ab 2008 eingeführt wurde.

Die Einführung der DV-Freimachung mittels Datamatrixcode ab 2003 machte einen eigenen Freimachungsvermerk für DV-Freimachungen entbehrlich. Damals ging die Deutsche Post noch davon aus, dass bis 2006 alle DV-Freimachungsvermerke mit der bisherigen Postabrechnungsnummer auf die DV-Freimachung mit Datamatrixcode umgestellt werden sollten (dass das erst zum 31.12.2021 gelang, ahnte man damals noch nicht).

Wahrscheinlich aus diesen beiden Gründen (Einführung des Datamatrixcodes und der Frankierwelle) geriet das Muster der hier vorgestellten Frankiervermerke in Vergessenheit, die Eintragung als Bildmarke lief für beide Motive am 21.10.2010 aus und wurde nicht verlängert [1] [2].

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/001518513
[2] https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/001518471
 
Winni451 Am: 03.05.2023 21:30:14 Gelesen: 6057# 42 @  
@ DL8AAM [#3]

In der Abbildung Deines Beitrags zur DV im Fenster ist unter 4 vermerkt, dass Zusatzinformationen nur aufzuführen sind, wenn der Versand kein einfacher Standardbrief ist. Entweder hat sich daran etwas geändert, oder der folgende Absender wollte sicher gehen:

Deutsche Rentenversicherung Bund - Berlin
Wahlunterlagen zur Briefwahl Sozialwahl 2023:



DV Freimachung nur im Fenster, mit Matrixcode, vom April 2023, mit Deutsche Post und Posthorn und darunter "Brief". Über der Adresse mit Code der offensichtlich die PLZ enthält.

Ich wünsche weiterhin viel Spaß mit den DV's
Winfried
 
Araneus Am: 03.05.2023 22:32:36 Gelesen: 6048# 43 @  
@ Winni451 [#42]

Hallo Winfried,

die Vorgaben der Deutschen Post bezüglich des DV-Freimachungsvermerks haben sich nicht geändert. Auch in der aktuellen Version der Broschüre „DV-Freimachung: Ihr Vorteil mit System“ (Stand: Januar 2023) heißt es auf Seite 23, wie schon 2011: „Außer bei gewöhnlichen Briefen ist hier die Sendungsart zu nennen.“ Das heißt, das Wort „BRIEF“ innerhalb des DV-Freimachungsvermerks ist im vorliegenden Fall überflüssig.

(Kurze Anmerkung: „Gewöhnliche Briefe“ sind nicht nur Standardbriefe, sondern alle Briefe ohne Zusatzleistungen.)

Hintergrund könnte sein, dass die Wahlunterlagen für die Sozialwahl in diesem Jahr erstmals als Brief versandt werden mussten. Bei der letzten Wahl vor sechs Jahren bestand noch die Möglichkeit, diese als Dialogpost zu versenden (siehe Beitrag #59 im Philaseiten-Thema „Thema: Wahlbriefumschläge, Wahlbenachrichtigungen, Wahlkarten und Wahlstempel“ [2]). Seit dem 01.Januar 2020 dürfen bekanntlich nur noch reine Werbesendungen als Dialogpost versandt werden. Vielleicht war in diesem Jahr zunächst ein Dialogpost-Versand geplant, der dann kurzfristig in einen Brief-Versand umgeändert werden musste.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/D_d/DV-Freimachung/downloads/dp-handlingbroschuere-dv-freimachung-012023.pdf
[2] https://www.philaseiten.de/thema/1772
 
Baber Am: 10.07.2023 11:05:27 Gelesen: 4586# 44 @  
Kürzlich bekam in den Bescheid über die Rentenerhöhung. Nachdem das kein Brief zum Kilotarif war, hätte er eigentlich mit 1,10 € nach Österreich freigemacht werden müssen. Aber bei Millionen Aussendungen geht das dann wohl auch so durch.



Gruß
Bernd
 
Araneus Am: 10.07.2023 11:42:32 Gelesen: 4580# 45 @  
@ Baber [#44]

Nachdem das kein Brief zum Kilotarif war

Hallo Bernd,

Belege mit DV-Freimachung ins Ausland sind immer interessant.

Der Brief, den du zeigst, stammt aus dem Jahr 2022, demnach also nicht von der kürzlich stattgefundenen Rentenerhöhung 2023. Im Jahr 2022 betrug das Entgelt für einen Standardbrief International zum Kilotarif 0,80 EUR, am 01.01.2023 wurde es auf 0,81 EUR erhöht. Die Freimachung ist also die korrekte Freimachung zum Kilotarif.

Der Inhalt des Datamatrixcodes (ausgelesen mit der Smartphone-App SM Scanner PRO, Version 0,69) bestätigt das:

Gesamtstring: [44, 45, 41, 02, 32, 01, a1, 43, 56, b0, 60, 13, 47, 00, 00, 00, 00, 00, 1c, 61, 75, 31, 00, 50, 45, 9e, 00, 00, 00, 00, 00, 20, 20, 20, 20, 20, 20, 20, 20, 20, 20, 20]
Postunternehmen: DEA
Frankierart: 2 - DV-Freimachung, Version 1.2 (28 oder 42 Byte)
Version Produkte/Preise: 50
Kundennummer: 7000512176
Teilnahmenummer: 96
Entgeltabrechnungsnummer: 4935
Mehrzweckfeld: [00, 00, 00, 00]
laufende Sendungsnummer: 7265
Frankier-ID: In Implementierung
Zusatzleistung/Variante: keine
Produktschlüssel: 30001
Produkt: Brief Kilotarif International
Frankierwert: 0,80€
Einlieferungsdatum: 27.06.2022


Die Version 50 der Produkt- und Preisliste der Deutschen Post war gültig ab dem 01.01.2022.

Schöne Grüße
Franz-Josef
 
Baber Am: 10.07.2023 13:14:32 Gelesen: 4564# 46 @  
@ Araneus [#45]

Hallo Franz-Josef,

wo Du Recht hast, hast Du recht. Ich hatte den Brief von 2022 gescannt. Hier ist der von 2023 korrekt mit 81 Cent



Siemens hatte gerade auch einen gesendet, aber der war zum Tarif 1,10 normaler Auslandsbrief



Gruß
Bernd
 

Das Thema hat 46 Beiträge:
Gehe zu Seite: 1   2  oder alle Beiträge zeigen
 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.