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Thema: Deutsche Post: Postwurfsendung und Postwurfspezial
Das Thema hat 78 Beiträge:
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DL8AAM Am: 06.03.2024 21:52:20 Gelesen: 23033# 54 @  
@ Michael Mallien [#53]

Nett. ;-)

Das ist eine DIALOGPOST-Sendung in der Ausprägung "Standard bis 20 g" (Produktschlüssel 90), korrekt freigemacht durch den Versender (Kundennummer 5022233860) per DV-Freimachung zu 34 Cent vom 04.03.2024.

Entweder hat der Produzent beim Druck bzw. beim Erstellen des Layout des Werbemailings in der Frankierzone hier irrtümlich ein falsches Klischee gesetzt oder es wurden falsche Umschläge beim Eintüten verwendet.

Auf jeden ein Fall ein "interessanter" Beleg.

Beste Grüße
Thomas
 
Michael Mallien Am: 17.04.2024 14:28:15 Gelesen: 22603# 55 @  
@ DL8AAM [#54]

Deine Vermutungen erhärten sich, denn heute erhielt ich eine weitere Werbesendung von der Deutschen Fernsehlotterie. Dieses mal mit dem korrekten DIALOGPOST-Klischee:



Viele Grüße
Michael
 
al-lu Am: 23.04.2024 20:41:44 Gelesen: 22443# 56 @  
@ Michael Mallien [#55]

Hallo Michael,

so sieht die dazu passende POSTWURFSPEZIAL-Variante aus, die zur "Effizienten Neukundengewinnung ohne eigene Anschriften", so der Wortlaut der Deutschen Post AG, eingesetzt wird und nur 0,16 € kostet[1].



Durch einen bestimmten Vorgang bist Du kein Neukunde mehr und wirst nun persönlich beworben.

Viele Grüße
Albrecht

[1] https://www.deutschepost.de/dam/dpag/images/P_p/printmailing/downloads/dp-preise-postwurfspezial-2024.pdf
 
Michael Mallien Am: 25.05.2024 14:13:56 Gelesen: 21501# 57 @  
Aus aktuellem Posteingang diese Postwurfspezial-Karte mit der Anschrift

An die Eigentümer dieser Immobilie ...



Viele Grüße
Michael
 
DL8AAM Am: 08.06.2024 17:54:29 Gelesen: 20950# 58 @  
Hier eine weitere kreativere Form einer POSTWURFSPEZIAL-Sendung



POSTWURFSPEZIAL-Postkarte (lang) des Absenders LuPa Sonnenenergie GmbH aus 37671 Höxter; Juni 2024. Teiladressiert "An alle Bewohner des Hauses ..." und mit dem verkürzten Frankiervermerk versehen, d.h. ohne "Frankierwelle", dafür nur mit der Wort-Bild-Marke 'Deutsche Post mit Posthorn' und dem Produktzusatz "Postwurfspezial" (statt normgerecht in durchgehender Großschreibung [1] hier in eigentlich nicht regelkonformer Groß-Kleinschreibung) direkt oberhalb der Adressierung.

So weit so gut. Das "interessante" an diesem Beispiel ist, dass man einen GOGREEN-Zusatz in reiner Textform im Bereich der kundeninternen, d.h. nicht postalischen Angaben, gesetzt hat. Zusätzlich wird hier der (neutrale) Schriftzug mit Sternen eingefasst *GOGREEN*, d.h. dadurch wird diese Angabe als 'interner Natur des Absenders' gekennzeichnet.

Normalerweise müsste, wenn man den Service GOGREEN mitgebucht hat, hier das "Standardlogo" für GOGREEN verwendet werden müssen bzw. alternativ vielleicht, wie hier im Beispiel einer Pressepostsendung gezeigt [2], verkürzt als Einzeilen-Schriftzug oberhalb des Absenders:



Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.deutschepost.de/dam/jcr:faf94e36-9cf8-44eb-97f5-2392748ecfc5/dp-frankiervermerk-merkblatt-202010.pdf bzw. https://www.deutschepost.de/de/f/frankierwelle/downloads.html
[2] https://www.deutschepost.de/dam/dpag/images/P_p/printmailing/downloads/dp-handling-01-2024-dialog-presse-final.pdf
 
Araneus Am: 09.06.2024 12:30:24 Gelesen: 20885# 59 @  
@ DL8AAM [#58]

Normalerweise müsste, wenn man den Service GOGREEN mitgebucht hat, hier das "Standardlogo" für GOGREEN verwendet werden müssen

Das GOGREEEN-Logo darf, muss aber nicht verwendet werden. Für die postalischen Abläufe hat es keine Bedeutung. Wenn ein Versender es auf seine Sendungen aufdruckt, macht er das, weil er damit nach außen kundtun will, dass er den „klimafreundlichen“ Versand gewählt hat, es soll somit eine Werbefunktion haben. Insofern gehört der GOGREEN-Vermerk tatsächlich in den „Bereich der kundeninternen, d.h. nicht postalischen Angaben“.

Seit dem 01.01.2022 werden alle Briefe von der Deutschen Post „klimafreundlich“ versendet, sodass die alten GOGREEN-Verträge zum 31.12.2021 gekündigt worden sind. Lediglich für Werbesendungen und Presseerzeugnisse ist seitdem auf Kundenwunsch ein GOGREEN-Vertrag notwendig. Deshalb ist der GOGREEN-Vermerk auf Briefen im Postalltag auch seltener geworden.

In der Broschüre „Für den Klimaschutz – GOGREEN Produktlogo (Stand: Juli 2017) hieß es: „ Das GOGREEN Logo mit Unterzeile darf nur zum direkten Eindruck auf Versandhüllen und zur Bewerbung des GOGREEN Versands durch GOGREEN Kunden verwendet werden“. (Ob diese Vorgabe auch heute noch gilt, entzieht sich meiner Kenntnis.)

Werbesendungen werden heutzutage in der Regel von Lettershops produziert und versandt. Werden dort neutrale Fensterumschläge verwendet, besteht die Möglichkeit der Kenntlichmachung von GOGREEN-Sendungen nur über den Fensterinhalt. Und dafür gibt es strenge Regeln bezüglich der Gestaltung wegen der Maschinenlesbarkeit. Hier bietet lediglich die „Infozeile“ über der Anschrift Raum.

Ein Beispiel dafür ist die folgende Dialogpostsendung mit DV-Freimachung vom 18.10.2023:



Die Kundennummer „42C215F“ zeigt, dass hier die Deutsche Post selbst (über ihre Tochter Deutsche Post E-POST Solutions GmbH) der Versender war. Im Datamatrixcode ist GOGREEN nicht verschlüsselt.

Möglicherweise ist auch die in Beitrag [#58] gezeigte POSTWURFSPEZIAL-Karte vom selben Versender produziert worden. Auch bei POSTWURFSPEZIAL-Sendungen müssen die Adressen maschinenlesbar sein.

Die Möglichkeit, den GOGREEN-Vermerk oberhalb der Absenderangabe anzubringen, besteht in der Regel nicht, da die Aufschrift bei maschinenlesbaren Sendungen grundsätzlich mit der einzeiligen(!) Absenderangabe beginnt.

Eine Ausnahme bilden lediglich Pressepost-Sendungen. Hier ist über der Absenderangabe ein optionales Feld „Datenschutz & Marketing“ vorgesehen, in dem zum Beispiel der GOGREEN-Vermerk gedruckt werden kann. „ Der Versender darf nur bei Nutzung der entgeltlichen Zusatzleistung GOGREEN das Logo verwenden. Verpflichtend ist die Darstellung des Logos bei Nutzung von GoGreen nicht.“ [1].

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] Deutsche Post: Fachliche Spezifikation (FAS): Pressepost. Version 1.0.0 / Stand: 23.01.2024
im Internet zu finden im Downloadcenter der Deutschen Post:
https://www.deutschepost.de/de/p/presse-distribution/downloadcenter-presse-distribution.html
 
DL8AAM Am: 09.06.2024 23:10:34 Gelesen: 20829# 60 @  
@ Araneus [#59]

Hallo Franz-Josef,

das ist schon alles klar. Bei den POSTWURF-Produkten handelt es sich ja um Werbesendungen, d.h. hier müssen Kunden immer noch einen Zusatzvertrag mit der Post schliessen, wenn sie GOGREEN für ihre Aussendung verwenden wollen.

Gut, selbst wenn man diesen GOGREEN-Vertrag abschließt, muss man das auf seinen Sendungen nicht kenntlich machen, das ist freiwillig, d.h. es stimmt schon, mein "müssen" ist deshalb nicht ganz passend. Aber nur wenn man GOGREEN kennzeichnen will, dann gelten die einschlägigen postalischen Design-Richtlinien, siehe [1].

In "meinem" Beispiel einer Karte wäre ein direkter Eindruck aber ohne weiteres möglich gewesen (kein neutraler Umschlag), man hätte also nicht auf eine "indirekte" und *private* Kennzeichnung im Bereich der Adressierung ausweichen müssen. Wenn man für das Werbemailing schon den zusätzlich aufgebuchten, kostenpflichtigen Kauf eines GOGREEN-"Ablaßbriefes" dem Kunden gegenüber kommunizieren möchte - dazu bin ich ja nicht verpflichtet - dann würde man doch auch erwarten können, dass man das an Hand des "wenn, dann vorgeschriebenen", offiziellen Logos macht und nicht in einer Zeile für kundeninterne Zwecke versteckt. Gut, es ist nicht verboten, ich muss das Logo ja nicht setzten, auch wenn ich dafür gezahlt habe - ich kann ja in der *kundeninternen Zeile* reinsetzen, was ich will. Theoretisch könnte man auch andenken, *GUMMIBÄRCHEN* oder *GOGREEN* dort einzudrucken, ohne dass man irgendeinen Echtwelt-Bezug auf Gummibärchen hat ;-) ... zumindest wäre das "postregelgerecht" möglich, (aber) ohne Betrachtung von irgendwelchen markenrechtlichen Bedenken.

Wollte der Versender aber eben nicht zu offensiv, plakativ auf seinen erworbenen "Ablaßbrief" verweisen, sondern sollte wirklich nur aus moralischen Gründen eine CO₂e-kompensierte Versandoption gewählt (und bezahlt) haben, dann erwähnt man diesen auch nicht "sonstwo" inoffiziell.

Ich gehe deshalb auch davon aus, so wie Du, dass hier womöglich der selbe Produzent ("Lettershop") hinter diesem Mailing steht, ggf. sogar wirklich Deutsche Post E-POST Solutions, und sich dieser nur "angewöhnt" hat, den Schriftzug *GOGREEN* in eine 'postfremde', kundeninterne Zeile zu setzen, ob das nun Sinn macht, oder nicht. Gewollt oder Schluderigkeit?

Egal, auf jeden Fall eine "interessante", eher außergewöhnliche Variante, einen (eigentlich) "postalischen" Verweis irgendwie auf einer Sendung unterzubringen.

Es macht deshalb schon richtig Sinn, den täglichen ("Spam-") Posteingang genauer zu sichten, zumindest hinsichtlich der äußeren Form - bevor man diesen für immer in der Blauen Tonne entsorgt. Moderne Postgeschichte kann interessant sein und wirklich Spass machen. Der Spass kann sich in jeder Blauen Tonne "Deiner" Nachbarn finden. In 150 Jahren weiterer Philateliegeschichte sind (können) unsere heutigen Altpapierfunde echtes "Datengold" (sein).

;-)

Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.deutschepost.de/de/g/gogreen/logo.html
 
al-lu Am: 09.06.2024 23:41:03 Gelesen: 20825# 61 @  
Wie von Thomas ausgeführt [#1] bot die Deutsche Post für flächendeckende Werbesendungen das Produkt POSTWURFSENDUNGEN an. Die Landesregierung von Baden-Württemberg nutzte jedoch dieses Produkt zur Verteilung von Informationsmaterial zur Volksabstimmung über Stuttgart 21 am 27. November 2011 [1] als POSTWURF mit Frankierwelle.

Der Verteilhinweis befindet sich hier nur im Anschriftenfeld ohne die verkürzte Form „-Alle-“ hinter dem Produktnamen wie im Beitrag [#12].




Das Ende für POSTWURF kam 2016, siehe Forum "POSTWURFSENDUNG war einmal, POSTAKTUELL kommt" [2].

Viele Grüße
Albrecht

[1] https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/informieren/projekte-und-berichte/lp-15/volksabstimmung-zu-stuttgart-21
[2] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=127829
 
Araneus Am: 10.06.2024 16:38:01 Gelesen: 20729# 62 @  
@ DL8AAM [#58]

@ Araneus [#59]

@ DL8AAM [#60]

Bezüglich des „GOGREEN“-Vermerks habe ich eine andere Theorie:

Um Werbesendungen mit GOGREEN verschicken zu können, verlangt die Deutsche Post eine Mindestmenge von 50000 Sendungen pro Jahr [1]. Ich habe Zweifel, ob die Firma, von der die gezeigte Postwurfspezial-Sendung im Beitrag [#58] stammt, so große Mengen verschickt.

Meine Vermutung ist, dass in diesem Fall der Lettershop die „Lizenz“ für GOGREEN erwirbt und an seine Kunden, wenn gewünscht, weitergibt. Für den Lettershop sind die Mindestmengen problemlos zu erreichen, und auf diese Weise können auch Kunden mit kleineren Sendungsmengen GOGREEN nutzen. Eigentlicher GOGREEN-Versender ist dann der Lettershop, der bei der Post als Einlieferer auftritt.

Bei der von mir im Beitrag [#59] gezeigten Dialogpost-Sendung ist ja auffällig, dass hier nicht die Kundennummer des Auftraggebers (Momox) vermerkt ist, sondern die der Deutschen Post E-Post Solutions. Da bei der Postwurfspezial-Sendung keine Kundennummer vorhanden ist, lässt sich die Vermutung hierbei nicht verifizieren.

Auf der Internetseite der Deutsche Post E-POST Solutions GmbH wird mit folgender Aussage geworben: „Umfangreiche Produktzusatzleistungen ergänzen unser Angebot: Briefkonsolidierung mit Infrastrukturrabatt, DV-Freimachung, Premiumadress, Track & Match, ResponsePlus, Variomail, GoGreen. Ein Qualitäts-Check und die Entgeltsicherung vor Ort runden unser Angebot ab.“ [2]

Hier bietet also der Dienstleister das Produkt GOGREEN an. Vermutlich gilt das auch für andere Lettershops. Vielleicht dient der Vermerk „GOGREEN“ innerhalb des Freimachungsvermerks hier lediglich der Kennzeichnung und Kontrolle für die Abrechnung und nicht der Werbung des Kunden. Der betreffende Lettershop liefert ja wahrscheinlich sowohl Sendungen mit GOGREEN als auch solche ohne GOGREEN auf, je nach Kundenauftrag.

Schöne Grüße
Franz-Josef


[1] https://www.deutschepost.de/de/g/gogreen.html
[2] https://www.deutschepost.de/de/e/epost-solutions/lettershop/lettershop-leistungen/finishing-und-konfektionierung.html
 
DL8AAM Am: 10.06.2024 18:00:10 Gelesen: 20706# 63 @  
@ Araneus [#62]

Vielleicht dient der Vermerk „GOGREEN“ ... lediglich der Kennzeichnung und Kontrolle für die Abrechnung und nicht der Werbung des Kunden.

Eine gute Theorie, zumal sich ja in einer weiteren "kundeninternen" Zeile, hier über *GOGREEN*, der Eintrag *37* findet. Diese dürfte kein Teil einer "internen Beleg-Kennzeichnung", sondern aus einer Vorsortierung, Palletierung bzw. Einlieferung über das Briefzentrum 37 stammen. Es handelt sich also wohl auch um eine Art einer "intern>semi-externen" Logistiksteuerung. Da könnte so ein *GOGREEN* ebenfalls eine artverwandte "intern>semi-externe" Aufgabe erfüllen.

Nur wenn der Kunde dafür extra bezahlt (leider habe ich auf der Postseite keine weiteren Angaben zur Höhe o.ä. gefunden, außer einen Verweis auf ein "Für-Fragen-Kontaktaufnahme"-Formular), wäre es trotzdem eine "gute Idee", dieses auf dem Beleg sichtbar zu kommunizieren. Ich gehe mal, wie Du, davon aus, dass (wenn) Deutsche Post E-POST Solutions diese von ihm produzierten (Einzelauftrags-) Mailings innerhalb ihres eigenen GOGREEN-Nutzungsvertrags zusammenfassen kann, d.h. der Kunde "darf" für GOGREEN zahlen (falls er will), dass dann Deutsche Post E-POST Solutions den Logoeindruck auch für seine "unter-50.000 Sendungen pro Jahr" Kunden nutzen darf?

Wobei mir eigentlich auch noch nicht ganz klar ist, weshalb die Post Werbetreibenden, die zum Beispiel nur lokal aktiv sind, die keine 50.000 Sendungen pro Jahr versenden, grundsätzlich keine CO₂-Kompensation anbietet. Der Kunde möchte ja bewusst extra dafür bezahlen. So einen großen Extraaufwand dürfte das für die Post ja wohl nicht darstellen, zumal die Sendungen ja sicherlich auch nicht separat behandelt werden. Das sollte (wenn) wohl nur ein "Klickfeld" bei der Einlieferung, innerhalb des Abrechnungsverfahrens, abdecken können. Haken gesetzt und der Preis wird im Warenkorb einfach um den GOGREEN-Obulos angepasst. Die Kompensation erfolgt ja vermutlich sowieso "pauschal" per Sammelabrechnung mit dem von der Post eingeschalteten Kompensator ... aus dieser Kompensation ist ja inzwischen eine richtig große "Megaindustrie", ein riesen Markt geworden ... und wenn man dem MDR - als Öffentlichrechtlichen, Glauben schenken darf, einem in weiten Teilen sehr unseriösen [1].

Vielleicht wollte ja genau deshalb der Absender kein GOGREEN-Logo auf seiner Sendung. Er zahlt "heimlich", nur um die Forderungen für sein eigenes "Umwelt-ISO-Zertifikat" zu erfüllen, will aber nicht öffentlich mit dieser Kompensationsindustrie in Verbindung gebracht werden? Nein, I'm just kidding ... ;-)

"Mein Beleg" wird für mich immer interessanter ;-)

Beste Grüße
Thomas

[1] https://youtu.be/6gEI4Mmutko
 
DL8AAM Am: 13.09.2024 16:30:10 Gelesen: 19219# 64 @  
@ Araneus [#35]

POSTWURFSPEZIAL-Sendungen nur an Firmenkunden

Hier eine aktuelle POSTWURFSPEZIAL-Sendung der Selektion 'Firmenkunden' in einer kreativen Variante, ohne die bisher übliche Adressierung bzw. genormte Angabe 'Nur an Firmenkunden'.

Auch hier fehlt nun die Produktbroschüre zum Produkt. Die Post hat diese Broschüren mit den ausführlichen Regelwerken scheinbar sämtlich von ihrer Webseite heruntergenommen und stattdessen nur noch eine allgemeinere Anleitung [1] für sämtliche Dialogmarketing- und Pressepost-Sendungen, namens "Versandhandling 2024" für die Produkte DIALOGPOST, DIALOGPOST SCHWER, POSTWURFSPEZIAL, POSTAKTUELL, POSTVERTRIEBSSTÜCK und PRESSESENDUNG hochgeladen [1]. Vermutlich werden genauere Vorgaben (immer noch?) auf tieferen, für uns aber nicht mehr gleich sichtbaren Ebenen kommuniziert?



POSTWURFSPEZIAL-Sendung des Absenders Autocenter Göttingen mit der Teiladressierung NISSAN Top-Gewerbeangebote für ..., mit organgefarbener Kodierleiste (leider im Scan nur zu erahnen); Sept 2024.

Unter der angegebenen Hausadresse existieren drei gewerblich aktive Entitäten sowie etwa fünfsechs reine Privathaushalte, die aber sicherlich keine Sendung mit dem Gewerbeangebot erhielten bzw. erhalten sollten. Es fehlt für mich also der 'gut sichtbare' und dem Briefträger sofort ins Auge springender (bisher?) vorgeschriebene Zusatz "Nur an Firmenkunden" auf der Sendung. Muss jetzt etwa der Briefträger jede Empfängeransprache bei allen Postwurfsendungen erst genau lesen und individuell über die mögliche Selektion entscheiden? Gut, hier, in diesem Fall wäre das ja noch relativ einfach, vermutlich waren auch nur drei Sendungen für diese Adresse in der zuzustellenden Charge. Grundsätzlich kostet das aber sicherlich trotzdem immer noch mehr der kostbaren Zeit? Auch wenn der routinierte Standard-Austräger seine Pappenheimer zwischenzeitlich bestimmt aus dem Effeff fließend kennt. ;-)

Ich sehe ja ein, dass die private Post die Regelwerke nicht mehr so ernst nimmt, wie die behördliche DBP. Oder auch stark vereinfacht. Macht ja auch vollkommen Sinn, fehlerhafte Beschriftungen trotzdem zu akzeptieren, auch wenn sie eben nicht zu 100,1% den Textvorgaben entsprechen, die von der Post in den selbst aufgestellten Regelwerken gefordert werden. Es geht ja im Prinzip dabei primär nur darum, dass die Automatisierung bzw. "Behandlung" problemlos funktioniert bzw. alles effektiv, schnell und möglichst ungestört abläuft - und das die Post ihr Entgelt bekommt. Da ist die Genauigkeit der ergänzenden Beschriftung auf der einzelnen Sendung weniger relevant, als die in den Gebindekennzeichnungen. Aber?

Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.deutschepost.de/d/downloads/print-mailing-versandhandling
 
Michael Mallien Am: 19.02.2025 12:10:53 Gelesen: 17663# 65 @  
Die Wahl zum Bundestag beschert uns POSTWURFSPEZIAL-Sendungen aus dem heutigen Posteingang:





Es war auch noch Wahlwerbung der AFD im Briefkasten, allerdings ohne jeglichen postalischen Vermerk.

Viele Grüße
Michael
 
Peter Blum Am: 26.03.2025 21:58:52 Gelesen: 16746# 66 @  
Hallo,

es sieht aus, wie ein Absenderfreistempel - es ist aber kein Absenderfreistempel. Es ist eine Postwurf(spezial)sendung aus dem Jahre 2002 mit einem Aufdruck, dessen Gestaltung sich an dem Aussehen eines Absenderfreistempels orientiert. Inhaltlich geht es um An- und Verkauf von Immobilien - hoffen wir mal, dass die Käufer tatsächlich ihr Luxushaus bekommen haben und nicht eine Bude, deren Gestaltung sich an dem Aussehen eines Luxushauses orientiert.



Beste Grüße
Peter Blum
 
Michael Mallien Am: 12.04.2025 15:55:52 Gelesen: 16011# 67 @  
@ DL8AAM [#58]

Heute im Posteingang ebenfalls eine Sendung "An alle Bewohner des Hauses".



Viele Grüße
Michael
 
Michael Mallien Am: 03.09.2025 10:49:48 Gelesen: 11961# 68 @  
@ Michael Mallien [#67]

Aus dem aktuellen Posteingang (2.9.2025) diese Sendung "An alle, die das richtige Girokonto suchen" mit Frankierwelle und ohne Matrixcode:



Viele Grüße
Michael
 
Fridolino Am: 11.09.2025 13:52:15 Gelesen: 11693# 69 @  
Nun ist mir erstmals ein Postwurfspezial mit Angabe des Portos (hier 17 Cent) untergekommen:



Es handelt sich um eine Eröffnungsangebot von "Uber eats".
 
Araneus Am: 11.09.2025 14:45:59 Gelesen: 11683# 70 @  
@ Fridolino [#69]

Hallo Fridolino,

deine Beobachtung ist zutreffend. Die Möglichkeit, POSTWURFSPEZIAL-Sendungen mit DV-Freimachung zu versehen, gibt es erst seit dem 01.07.2025 [1]. Ab dem 01.01.2026 wird die Freimachung mit Matrixcode verpflichtend (wie auch bei DIALOGPOST-Sendungen).

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.deutschepost.de/de/p/print-mailing/postwurfspezial.html (hier der Unterpunkt „Frankierung & Bezahlung“
 
DL8AAM Am: 17.09.2025 17:10:13 Gelesen: 11485# 71 @  
@ Araneus [#70]

Und ergänzend ein aktuelles Beispiel einer Postwurfspezial-Sendung mit zusätzlichem Eindruck der Frankier-ID



64-Seitiger Katalog ("gültig ab 05.10.2025") des Absenders "bonprix Handelsges. mbH" aus 22179 Hamburg, versendet als "POSTWURFSPEZIAL Groß 51 bis 100 Gramm, Track&Match" (Produktschlüssel 1953, PPL-Nummer 58) und frankiert per DV-Freimachung zu 32 Cent (Kundennummer 5045287962) vom 28.08.2028, Eingang drei Wochen später am am 17.09.2025.

Die absendereigene *Sortierangaben* oberhalb der Adressierung stehen sicherlich für P - Palette, B - Bund und S - Sendungsnummer, in wieweit bzw. ob diese durch die Post für ihre Logistik eventuell (indirekt) mitgenutzt werden, kann ich aber nicht sagen. Zumindest handelt es sich dabei um sendungsspezifische Zusätze, die wir als Philatelisten nicht komplett ignorieren sollten.

Übrigens mit zusätzlichen Werbezudruck Zustellung durch Deutsche Post und mit Werbung für das mobiles Porto "Briefe mit dem Kuli frankieren", als indirekte 'Entgeltrabattierung'. So kostet der Versand für den Absender sicherlich effektiv erheblich weniger, als die ausgewiesenen 32 Cent ... und auch das - der Telefonnummer zugedruckte - Telekom T in Magenta hat bestimmt finanzielle Vorteile für den Versender ;-)

Begründet so ein großes, flexibles Zeitfenster (Freimachung bzw. Erfassung/Anmeldung Ende August, Zustellung irgendwann Wochen später, bis gültig ab Anfang Oktober) etwa auch noch einen weiteren möglichen Rabatt? Regulär oder vertraglich, individuell? Postwurfspezial ist ja ein nicht-BNetzA-reguliertes Produkt? Die neuen Matrixcodes erlauben uns ja inzwischen ein paar mehr Informationen aus so einem Beleg zu ziehen...

Beste Grüße
Thomas
 
DL8AAM Am: 20.11.2025 15:36:57 Gelesen: 9821# 72 @  
@ Fridolino [#69]

Zum direkten Vergleich, eine aktuelle Postwurfspezial-Sendung des selben Auftraggebers "Uber Eats", auch um die mal die Evolution aus den Anfangsmonaten 'der DV-Freimachung für Postwurfspezial' zu heute darzustellen:



Verklebte "Karte" (Produktschlüssel 1983: "Postwurfspezial Standard bis 20g") des Absenders Uber Eats (Kundennummer 7000099161), teiladressiert 'An alle, die Lust auf leckeres Essen haben', freigemacht per DV-Freimachung (PPL-Version #58) mit 17 Cents; 10.11.2025.

Neu ist hier die zusätzliche Angabe der Frankier-ID, daneben hat sich die Form der textlichen Darstellung der DV-Freimachung und der Sendungsart verändert.

Die neue Möglichkeit diese Art von Postwurfsendungen inzwischen per DV-Freimachung zu frankieren, bietet nun auch den Portostufensammlern unter uns ein neues, interessantes Betätigungsfeld. Und wie bereits abgesprochen, kann man aus dem Datenmatixcode nun auch sehr viel mehr Informationen zur Sendung ziehen, als das früher bei den traditionellen, "langweiligen" Postwurfsendungen der Fall war.

Beste Grüße
Thomas
 
DL8AAM Am: 11.12.2025 17:15:57 Gelesen: 9149# 73 @  
Hier eine Postwurfspezial-Sendung mit DV-Frankatur, im Gegensatz zu [#71][#72] aber ohne eingedruckte Frankier-ID und nun mit einer etwas normabweichenden Form der Darstellung:



Brief (Produktschlüssel 1983: "Postwurfspezial Standard bis 20g") des Absenders WESA Einrichtungshaus aus 37441 Bad Sachsa (Kundennummer 5008489226), teiladressiert 'An alle die ihr Zuhause verschönern wollen', freigemacht per DV-Freimachung (PPL-Version #58) mit 17 Cent; 04.12.2025.

Unabhängig vom fehlenden Komma in der Adressierung "An alle, die ...", fällt auf, dass in der Textzeile der DV-Freimachung die Kennung "DV" in einer auffällig etwas 'zu kleinen' Ausführung eingedruckt wurde ;-) Zusätzlich wurden im Zusatzfeld (die Zeile direkt über der Adresse) die internen "Logistik"-Angaben zur Sendung nicht - wie eigentlich gefordert - mit Sternchen (*...*) abgetrennt, d.h. so für die Sortieranlagen der Post ausgeblendet bzw. für diese unsichtbar gemacht wird.

Aber eigentlich wollte ich dieses Beispiel nur als Vehikel zeigen, um kurz mal darauf hinzuweisen, dass sich die Entgelte für Postwurfspezial-Sendungen zum 01.01.2026 auch erhöhen [1]:



Die hier gezeigte Sendung kostet dann, statt wie bisher 17 Cent, einen Cent mehr, d.h. 18 Cent. Das bedeutet aber auch, dass es deshalb für die Portostufensammler nur eine relativ kurze Zeitperiode gibt, um per DV-Freimachung frankierte Sendungen zu den alten Entgeltstufen zu dokumentieren, nämlich nur vom 01.07.2025 bis 31.12.2025.

Die DV-Freimachung für Postwurfspezial-Sendungen wurde bekanntlich ja erst zum 01.07.2025 [#70] möglich. Sie war aber bisher noch fakultativ, was auch dazu führte, dass man leider relativ wenige Beispiele hierfür im Briefkasten finden konnte - zwingend notwendig wird der Einsatz der DV-Freimachung erst zum 01.01.2026, d.h. erst zur Wirksamwerdung der neuen Entgelte.

Also Augen auf, ein paar Tage bleiben ja noch.

Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.deutschepost.de/de/p/print-mailing/dm-preise.html
 
bedaposablu Am: 04.03.2026 20:17:16 Gelesen: 6540# 74 @  
Hallo miteinander!

Wer denkt, "Postwurf Spezial"-Sendungen sind eine "Erfindung" aus diesem Jahrhundert, der irrt!



Postwurf Spezial mit Werbung für einen Kabelanschluß der Deutschen Telekom, Niederlassung Halle aus dem Jahr 1999 und gültig ab April 1999.

Achtseitiger Faltflyer mit Rück- und Vorderseite im Scan.

Viele Grüße aus Magdeburg!
Klaus-Peter
 
logi Am: 23.07.2026 19:56:34 Gelesen: 1083# 75 @  
Hallo Zusammen,

die Wahl in Sachsen-Anhalt am 06. September 2026, wirft ihre Schatten voraus.

Wahlwerbung der SPD, verschickt als POSTWURFSPEZIAL der Deutschen Post für 0,18 €/pro Sendung.



Ganz links auf der Vorderseite ein kleiner Matrixstempel mit Nummer und Name (?). Kennt jemand die Bedeutung ?



Danke und Gruß
Lothar
 
Araneus Am: 25.07.2026 18:20:30 Gelesen: 902# 76 @  
@ logi [#75]

" Ganz links auf der Vorderseite ein kleiner Matrixstempel mit Nummer und Name (?). Kennt jemand die Bedeutung ?"

Hallo Lothar,

die Vermerke auf der linken Umschlagseite dürften Kontroll- oder Steuerungsvermerke des Dienstleisters sein, der die Sendungen für die SPD Sachsen-Anhalt erstellt und versandt hat. Vermutlich wurden derartige Sendungen mit Wahlwerbung im ganzen Bundesland Sachsen-Anhalt verschickt, dabei mussten je nach Wahlkreis wahrscheinlich unterschiedliche Schreiben oder Beilagen zugefügt werden, um die jeweiligen Kandidaten vorzustellen.

Dein Wohnort Ingersleben gehört bei der nächsten Landtagswahl zum Wahlkreis 7 (Haldensleben) und der dortige SPD-Kandidat heißt Philipp Morgner. Das dürfte den Vermerk „07_Morgner“ auf dem Umschlag erklären. In anderen Wahlkreisen dürften auf diesen POSTWURFSPEZIAL-Sendungen der SPD Sachsen-Anhalt dementsprechend andere Nummern und Namen stehen.

Der Matrixcode beinhaltet die Zahl 151476. Dieselbe Zahl befindet sich innerhalb des DV-Freimachungsvermerks über dem Wort „Wählerinnen“. Hierbei handelt es sich vermutlich um eine Sendungsnummer (Zählnummer), die vielleicht bei der Abrechnung des Dienstleisters eine Rolle spielt.

Schöne Grüße
Franz-Josef
 
logi Am: 25.07.2026 21:56:46 Gelesen: 871# 77 @  
@ Araneus [#76]

Hallo Franz-Josef,

vielen Dank für die Aufklärung !

Auf Nachfrage habe ich noch den Briefinhalt der Empfängerin bekommen !



Nochmals Danke und Gruß Lothar
 
bedaposablu Am: 26.07.2026 19:49:40 Gelesen: 782# 78 @  
@ logi [#75] [#77]
@ Araneus [#76]

Hallo miteinander!

Hier im Magdeburg sahen die Briefe so aus:



Nicht viel anders, nur Wahlkreis und Person auf dem Flyer sind unterschiedlich und damit auch links bei der kleinen Matrix.

Viele Grüße aus Magdeburg!
Klaus-Peter
 

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