Thema: Bund: Abbildung von lebenden Personen auf Briefmarken
Martinus Am: 28.03.2011 22:36:47 Gelesen: 15738# 1 @  
Hat schon jemand die Philatelie gelesen mit den personalisierten Politikern?

Wohl möglich ein Aprilscherz?

lg martinus
 
Lars Boettger Am: 28.03.2011 22:48:59 Gelesen: 15732# 2 @  
@ Martinus [#1]

Der Beschluss zur Kohlmarke war kein Aprilscherz. Aber mit einer Prise Wahrheit schmeckt die Lüge doch viel besser. =D

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
22028 Am: 29.03.2011 12:43:52 Gelesen: 15652# 3 @  
Also ich habe das gleich als Aprilscherz erkannt, auch in der Michel Rundschau, die April 2011 Ausgabe liegt mir leider noch nicht vor, war immer ein Scherzbeitrag.
 
gründi Am: 29.03.2011 22:14:07 Gelesen: 15603# 4 @  
Zumal Helmut Schnmidt immer wieder betont, dass er nicht zu Lebzeiten auf Briefmarken verewigt werden will.
 
Martinus Am: 29.03.2011 22:16:18 Gelesen: 15597# 5 @  
Bei unser Politik trau ich keinem über 1,50 ! :-)
 
Werner Steven (RIP) Am: 30.03.2011 10:04:03 Gelesen: 15551# 6 @  
Bin kein Mitglied mehr in einem Briefmarkenverein. Wer kann mir die Aprilscherze vermitteln ?

Eine schöne Zeit
wünscht Werner
 
petzlaff Am: 30.03.2011 11:11:17 Gelesen: 15537# 7 @  
@ gründi [#4]

Wenn es um solche Themen geht, wäre es sinnvoll, gerade für die jüngeren Leser den Hintergrund zu verklaren und nicht kryptisch mit einem Augenzwinkern im Raum stehen zu lassen.

Helmut Schmidt braucht das nicht zu betonen. Laut Gesetz dürfen in Deutschland außer dem Bundespräsidenten (Schmidt war Kanzler und kein Bundespräsident) keine lebenden Personen auf Briefmarken abgebildet werden. Das gilt auch in vielen anderen Ländern, z.B. USA. Es gab in Deutschland m.W. bisher zwei Ausnahmen von dieser Regel, die aber als sehr umstritten galten, da sie rechtlich nicht sauber abgesichert waren: die Sondermarke mit dem frisch ernannten Herrn Ratzinger zum Papst und die Sondermarke für den FC Bayern München 1997.

Ich bete zu Gott, dass niemand auf die Idee kommt, Frau Merkel oder Herrn Westerwelle vermittels Sonderbeschluss auf eine Marke zu bannen. :-) (ist natürlich satirisch gemeint, und ich bitte darum, das auch so zu verstehen).

In USA gab es übrigens auch vor langer Zeit, genauer gesagt im späten 19. Jahrhundert eine Ausnahme. Allerdings war damals der Verstoß gegen das Gesetz ein Versehen und keine Absicht. Ich bin mal gespannt, ob hier jemand sagen kann, um welche Marke (Scott- oder Michel-#) es sich dabei wohl handeln könnte.

LG, Stefan
 
T-M 123 Am: 30.03.2011 19:56:52 Gelesen: 15469# 8 @  
@ petzlaff [#7]

Entschuldigung dass ich Nachfrage, aber welches Gesetz regelt das? In der Wikipedia heißt es, dass es ein solches Gesetz nicht gibt, sondern das Bundesfinanzministerium lediglich aus Tradition keine Marken mit lebenden Personen heraus gibt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Personen,_die_zu_Lebzeiten_auf_einer_Briefmarke_der_Bundesrepublik_Deutschland_abgebildet_wurden#cite_note-1

Nun ist die Wikipedia nicht unbedingt eine verlässliche Quelle, aber sie beruft sich in diesem Fall auf die Philateliezeitschrift "Postfrisch" der Deutschen Post. (Nachprüfen kann ich es allerdings nicht, da nur die "Postfrisch"-Ausgaben ab 2009 im Internet veröffentlicht sind.)

Gruß
T-M
 
spain01 Am: 30.03.2011 23:08:07 Gelesen: 15432# 9 @  
@ petzlaff [#7]

Wieso "Sondermarke für den FC Bayern Müchen 1997" (MiNr. 1958)? Es gab vorher die beiden Sondermarken zu Borussia Dortmund (MiNr´n 1833 und 1879), danach FCK (MiNr. 2010) und nochmals FCB (MiNr. 2074). Somit insgesamt 5 Sondermarken zum damaligen deutschen Fussballmeister.

Gruss aus Spanien
Michael
 
petzlaff Am: 31.03.2011 06:22:23 Gelesen: 15407# 10 @  
Es gibt doch noch weitere Beispiele aus der BRD: Walter Scheel als Ex-Präsident im Präsidentenblock, sowie den französischen Politiker Jean Monnet.

@ T-M 123 [#8]

"Gesetz" ist sicherlich das falsche Wort, sagen wir lieber "Vorschrift".

In USA handelt es sich übrigens wirklich um ein Gesetz, nach dem nicht einmal ein lebender Präsident oder ex-Präsident abgebildet werden darf. Dass diese Vorschriften hierzulande ernst genommen werden zeigt sich am Beispiel der seinerzeit geplanten Helmut Kohl-Marke, die durch das Bundesfinanzministerium als VORSCHRIFTSWIDRIG zurückgewiesen wurde.

@ spain01 [#9]

Hier geht es nicht um Fußballvereine, sondern um eine Marke auf der noch lebende Fußballspieler, erkennbare (nämlich auf einem kaum verfremdeten Spielszenenfoto) dargestellt sind, was nicht den geltenden Vorschriften entspricht.

LG, Stefan
 
funnystamp Am: 31.03.2011 10:41:27 Gelesen: 15371# 11 @  
Hallo zusammen,

natürlich werden immer wieder lebende Personen auf Briefmarken angebracht.

Ein Gesetz hierzu gibt es meines Wissens nicht, sondern es ist ein "ungeschriebenes Gesetz", dass lebende Personen auf bundesdeutschen Briefmarken nicht abgebildet werden. In Österreich ehrt man dagegen auch Schauspieler, Künstler, so z.B. auch Ottfried Fischer.

Somit erfahren lebende Personen in der BRD keine personenbezogene Ehrung auf Briefmarken, abgesehen von wenigen Ausnahmen, wie z.B. Jean Monnet oder Josef Ratzinger als Papst Benedikt XVI. Anders verhält es sich beim Bundespräsidenten, dieser kann, sofern er dieses wünscht, auf Briefmarken abgebildet werden, allerdings vorwiegend auf Dauerserie. Besonders Gustav Heinemann hat dies gewünscht. Andere Präsidenten haben auf dieses "Recht" verzichtet. So gibt es ja den berühmten Spruch, der allen möglichen Kandidaten zugesprochen wird, dass dieser nicht von hinten abgeleckt werden wolle. (und was ist mit seklbstklebenden Marken?).

Dennoch werden immer wieder, wenn auch indirekt, lebende Personen auf Briefmarken abgebildet, meist mehr oder weniger unkenntlich. Dies ist aber meist nur im Umfeld eines anderen Themas möglich. So ist bei den Fußballmarken häufig ein Foto Grundlage der Gestaltung, und das zeigt eben wohl auch mehr oder weniger deutlich noch lebende Personen. Berühmtes Beispiel hierfür die Ausgabe zur WM 1974, die eine Fußballszene zeigt, auf der Ulli Hoeneß in der Spielszene zu sehen ist.

Auch ein Briefmarkendesigner soll angeblich für das Portrait eines Kindes das Bild seines Sohnes verwendet haben. Die betrifft die Ausgabe BRD 1979 MiNr 1000, Jahr des Kindes. Auch hier wird allerdings nicht das Kind des Designers geehrt, sondern das Bild hat Symbolfunktion, und die Ehrung steht in einem völlig anderen Zusammenhang.

Das ist ein Extrembeispiel, andere, weniger zu identifizierende Gesichter findet man wohl auf vielen anderen Marken, deren Motiv auf eine Kameraaufnahme zurückgeht, wie auch z.B. die Briefmarke zur 20-jährigen Einheit.

Liebe Grüße
Hermann
 
Hausfreund Am: 31.03.2011 13:03:21 Gelesen: 15343# 12 @  
Zwei Anmerkungen:

1. Ein Gesetz gibt es nicht.

2. Mit der Papstmarke wurde kein deutscher Staatsbürger, sondern der Papst geehrt. Daß dieser zufällig die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist dabei unerheblich.
 
petzlaff Am: 31.03.2011 14:10:25 Gelesen: 15325# 13 @  
@ Hausfreund [#12]

Mit der Papstmarke wurde kein deutscher Staatsbürger, sondern der Papst geehrt. Daß dieser zufällig die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist dabei unerheblich.

Das ist ja wohl ein Widerspruch in sich schlechthin. ;-)

Abgesehen davon ist es laut Vorschrift Kulturbeirat des Bundesfinanzministeriums völlig egal, welche Staatsbürgerschaft eine abzubildende Person inne hat.

Die Vorschrift hat übrigens den durchaus sinnvollen Hintergrund, möglicherweise propagandistische Idol-Werbung zu verhindern.

Zwar dürfen nationale Ereignisse (anonymisiert bzgl. Darstellungen lebender Personen) und die religiösen Gemeinschaften (in eben derselben Form) gebührend durch Briefmarkenmotive ins Bewusstsein gerufen werden, aber eine Personalisierung führt in aller Regel zur Ablehnung durch die letzte verantwortliche Instanz, nämlich den Bundesfinanzminister. Im Fall der geplanten Kohl-Marke war das übrigens kein geringerer als Herr Schäuble.

LG, Stefan
 
filunski Am: 31.03.2011 16:52:14 Gelesen: 15303# 14 @  
Hier noch zwei Auszüge zur Darstellung lebender Personen (völlig unabhängig übrigens von ihrer Staatsbürgerschaft!):

1. Quelle: Post und Telekommunikation, Kurier-,Express-,Postdienste

Aufgaben des Programmbeirats bei der Entstehung neuer Briefmarken, Zitat:

Der Programmbeirat - 14 Mitglieder (Stand 2009) - setzt sich aus Journalisten, Philatelisten, Verwaltungsfachleuten, Postmitarbeitern und 4 Mitgliedern des Bundestages zusammen. Unter Hunderten von Anregungen aus der Bevölkerung wählt er die wichtigsten Themen aus. Dabei sind Ereignisse von lokaler Bedeutung ebenso ausgeschlossen wie Abbildungen lebender Personen (Ausnahme: die Bundespräsidenten). Es bleiben aber noch viele aktuelle Anlässe aus allen Bereichen des Lebens übrig, die die Neuausgaben zieren könnten. Ein Teil des Programms steht von vornherein fest, zum Beispiel alle Wohlfahrts-, Jugend- und Sportzuschlagsserien.

2. Quelle: diesmal für den Entwurf von Sonderstempeln, Stempel AGB SoSt, Zitat:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG PHILATELIE für Gestaltung und Einsatz von Sonderstempeln (AGB SoSt)
1. Grundsätze
.....
.....
(3) Die Konstruktions- und Darstellungsmöglichkeiten für die Stempel sind in den durch die DPPHIL herausgegebenen Gestaltungsregelungen festgelegt. Außerdem gilt
.....
.....
Lebende Personen dürfen nicht dargestellt, ihre Namen, ihre Titel oder ihre Funktionsbezeichnungen dürfen - soweit es sich nicht um den Bestandteil einer Veranstaltungsangabe bei öffentlichen Großveranstaltungen handelt - nicht verwendet werden. Ausgenommen hiervon sind lebende Personen, die aufgrund ihrer herausragenden Leistungen oder Verdienste im öffentlichen Bewusstsein ein hohes Maß an Anerkennung genießen und anlässlich ihres 100. Geburtstages gewürdigt werden sollen.

Wenn ich mir so anschaue wen die Post unseres südlichen Nachbarlandes da so alles auf ihren Briefmarken ehrt (von Gottschalk über Schwarzenegger bis zu Gottfried Fischer u.a.) dann lob' ich mir da doch diesen Grundsatz unserer Post (ist meine persönliche Meinung).

Mit philatelistischen Grüßen,
Peter (Filunski)
 
Sammler Am: 31.03.2011 17:21:40 Gelesen: 15290# 15 @  
Das Gesetz, die Vorschrift oder wie auch sonst genannt ist ja wohl nur Schall und Rauch.

Wer's anders will nimmt einfach die Marke / Portocard / Plusbrief / Pluskarte Individuell.

Man wird ja regelrecht genötigt lebende Personen abzubilden.
 
petzlaff Am: 31.03.2011 18:20:01 Gelesen: 15276# 16 @  
@ Sammler [#15]

Was ist das denn für eine völlig unüberlegte Aussage?

Offenbar ist es Gott sei Dank nicht nur Schall und Rauch, zumindest was die vom Finanzministerium abgesegneten offiziellen Markenausgaben angeht. Selbst bei "individuell" darf man nicht alles draufdrucken lassen, was individuell gefällt.

Erstaunlich, dass manchmal sogar unsere Regierung weise Entscheidungen treffen kann - auch oder gerade wenn dabei Philatelisten mitentscheiden dürfen. Bei "individuell" hat der Finanzminister übrigens nichts mitzuentscheiden, da es sich um private Ausgaben handelt, die nicht repräsentativ für den Staat Deutschland stehen, also nicht der Zustimmung des Beirats unterliegen. Im übrigen kann man solche Ausgaben kaum als Briefmarken bezeichnen.

Die besagte Vorschrift hat schon ihren tieferen Sinn, den ich persönlich sehr schätze. Und das hat nichts mit meiner persönlichen Einstellung gegenüber Herrn Ratzinger oder irgendeinem Fußballverein zu tun. Ich möchte gern einmal wissen, wie viele unter uns die Ausgabe von Propagandabriefmarken eines Herrn Ghadafi in den 70er und 80er Jahren befürworten. Aber im Ausland ist ja sowieso alles etwas anders - oder?

Stefan
 
Sammler Am: 31.03.2011 19:29:34 Gelesen: 15252# 17 @  
@ petzlaff [#16]

Welche Kriterien für eine Briefmarke / Ganzsache werden denn bei Marke / Portocard / Plusbrief / Pluskarte Individuell nicht erfüllt ?
 
Pommes Am: 31.03.2011 23:25:06 Gelesen: 15210# 18 @  
@ Sammler [#17]

Vielleicht die amtliche Verausgabung? So wie über Jahrzehnte die übliche Definition in der Philatelie für Briefmarken war!

Ich habe hier

http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=3052&CP=0&F=1

in Beitrag #38 schon mal dazu geschrieben.

Stefan liefert hier ein Argument dafür, dass man unter "Briefmarken" ggf. doch nur amtlich verausgabte Wertzeichen verstehen sollte.!? Was für individuelle Marken garantiert nicht zutrifft. Bei aktuellen Ganzsachen kann ich das nicht mit Sicherheit sagen. Was die anderen modernen "Produkte" der DP AG betrifft kann ich es ebenfalls nicht, weil ich mich damit noch nicht beschäftigt habe und bisher auch nicht benutzt.

Gute Beispiele pro amtlicher Ausgabe sind gerade die "individuellen" Marken, bei denen einige Postkunden schon mal versucht haben, Hess, Hitler u.ä. auf die "Individuelle" zu bekommen - teilweise erfolgreich. Gleiches gilt wohl für Privatpost, deren Ausgaben z. T. ausschließlich dafür hergestellt wurden/werden, um Sammlern "das Geld aus der Tasche zu ziehen".

Kann mir jemand sagen, ob für individuelle Marken der DP AG Umsatzsteuer fällig wird oder nicht? (Am besten per E-Mail, um das Thema nicht noch mehr zu "verschmutzen". ;-) )

Mit den besten Sammlergrüßen
Thomas

Im Übrigen ist heute noch März und das vorstehende daher KEIN Aprilscherz. :-)
 
T-M 123 Am: 01.04.2011 02:34:34 Gelesen: 15190# 19 @  
Ich denke eher, die übliche Definition einer Briefmarke ist, dass es sich hierbei um eine Art "Quittung" oder Nachweis dafür, dass die Beförderung einer Sendung oder eine sonstige postalische Leistung bereits im Voraus bezahlt ist; nicht, dass es sich um ein amtliches Sammelbildchen handelt.

Dass Briefmarken meist von staatliche Stellen herausgegeben wurden und werden, dürfte daran liegen, dass man die Postbeförderung meist als staatliches Monopol betrachtete, und der Staat folglich auch die Briefmarken heraus gab bzw. gibt. Ich halte es aber für nicht unrealistisch, dass es durch die Privatisierung der Post und das Ende des Postmonopols in immer mehr Ländern bald in einigen Ländern gar keine staatlichen Marken mehr geben wird, sondern nur noch von privaten Postunternehmen herausgegebene. Eventuell ist das in einigen Staaten sogar schon heute der Fall. Würde man nur amtlich herausgegebene Briefmarken als Briefmarken betrachten, gäbe es in diesen Staaten keine Briefmarken mehr.

Würde man nur amtliche Briefmarken als Briefmarken anerkennen, wären nicht nur selbstklebende Marken (die ja von der DPAG im eigenen ermessen produziert werden) keine Briefmarken mehr, sondern womöglich auch die Dauermarken, denn ich habe schon mehrfach gehört, dass nur noch die Sondermarken vom Bundesfinanzministerium herausgegeben werden, während die DPAG über die Ausgabe neuer "Blumen"-Marken selbst entscheiden kann.

Dass manche Privatpost-Unternehmen praktisch ausschließlich deshalb Marken produzieren, um sie an Sammler zu verkaufen, ohne dass es eine sinnvolle Verwendung dafür gäbe, trifft sicherlich zu, aber andererseits gibt es auch viele Unternehmen, deren Marken tatsächlich verwendet werden und die somit den Zweck einer Briefmarke erfüllen. Ich sehe keinen Grund warum solche Marken, die genau wie Briefmarken verwendet werden, kein Briefmarken sein sollten. Und umgekehrt wird sicherlich auch niemand ernsthaft behaupten, all die "offiziellen" Sondermarken, die hierzulande innerhalb eines einzigen Jahres erscheinen, seien allesamt zwingend erforderlich oder auch nur sinnvoll um Briefe von A nach B zu befördern.

Selbst der BPP schreibt in seinen "Philatelistischen Begriffsbestimmungen":

Postwertzeichen sind von einer zur Wahrnehmung des Postdienstes autorisierten Stelle (staatliche Behörde, Postverwaltung, lizenziertes privates Unternehmen) oder in deren Auftrag hergestellte und herausgegebene Marken und Ganzsachen […]

Privatpostmarken werden ebenfalls als Postwertzeichen bezeichnet, solange sie von einer staatlich konzessionierten Privatposteinrichtung verausgabt werden. Voraussetzung ist ausdrücklich eine staatliche Anerkennung und Zulassung zur Ausübung eines Postbetriebes mit Annahme, Weiterführung und Zustellung von Postsendungen von und an jedermann. Dabei kann dieser Postdienst regional oder lokal beschränkt sein.

Quelle: http://www.bpp.de/pages/Philatelistische_Begriffsbestimmungen_2010-12-05.pdf

Es würde sich auch die Frage stellen, als was denn Marken anzusehen wären, die wie Briefmarken funktionieren, aber nicht von einer staatlichen Stelle stammen.

Dass einige male (teils erfolgreich) versucht worden ist, personalisierte Marken mit eher zweifelhaften Motiven zu bestellen, ist zwar sicherlich unschön, aber ich sehe nicht in wie weit das eine Rolle spielt für die Frage, ob es sich bei personalisierten Marken um Briefmarken handelt. Ich denke nicht, das die Eigenschaft einer Briefmarke davon abhängig wäre, ob es sich um ein schönes oder politisch korrektes Motiv handelt.

Jetzt, wo ich so viel geschrieben habe, kann ich denke ich auch die Frage beantworten: Für "Marken individuell" wird zwar Umsatzsteuer fällig, aber nur auf den Teil des Preises, der über den Porto-Wert der Marke (55 ct.) hinaus geht. Oder anders ausgedrückt: Für die Kosten der Herstellung der Marke ist Umsatzsteuer fällig, fürs mit der Marke bezahlte Porto nicht.

Trotz des schon begonnen habenden Aprils (vorerst) nicht aprilscherzend. ;-)

T-M
 
kalle67 Am: 19.09.2014 19:49:59 Gelesen: 11835# 20 @  
Hallo,

in anderen Ländern ist das kein Problem.

Monaco Block 46 (26.10.1989) 25 Jahre Fürstin-Gracia-Stiftung

Prinzessin Caroline (* 1957)



Gruß
kalle
 
juni-1848 Am: 20.09.2014 09:01:27 Gelesen: 11786# 21 @  
Moin zusammen,

bei den Deutsche Post-Produkten "Briefmarke individuell" und "Postcard individuell" gibt entsprechend Antwort auf eine Anfrage keine Einschränkung hinsichtlich der Abbildung der eigenen ("lebenden") Person (etwa als Einladung zu einem Geburtstag - oder wie auf dieser Marke zur Volljährigkeit):

)

Schönes Wochenend noch,
Werner