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Thema: (?) (348/355) Nachgebühr verschiedener Länder
Das Thema hat 364 Beiträge:
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Jürgen Witkowski Am: 08.06.2008 01:19:52 Gelesen: 377381# 65 @  
Auf diesem britischen Beleg vom 12. Oktober 1989 ist in einem Stempel schön zu sehen, was gemacht wurde.

- Label to 2nd Class Rate
- Insufficiently Prepaid - To Pay 13 P

Zunächst also wurde die Beförderungsgeschwindigkeit reduziert von First Class Mail auf 2nd Class Mail. Das sparte freundlicherweise etwas Porto. Dadurch ergab sich bei dem immer noch ungenügend frankierten Brief ein Nachporto von 13 Pence.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen


 
Jürgen Witkowski Am: 18.06.2008 21:49:21 Gelesen: 377314# 66 @  
Dem Absender der Postkarte von Berlin-Lichterfelde nach Aachen war anscheinend entgangen, dass am 1. Oktober 1919 das Porto von 10 Pf. auf 15 Pf. erhöht wurde. Somit waren für seine Karte vom 6. Oktober 1919 10 Pf Nachporto zu entrichten, das Doppelte des Fehlbetrages von 5 Pf.

Interessant ist der Portostempel aus Aachen, zu dem uns vielleicht Reichswolf noch ergänzende Informationen geben kann.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen


 
reichswolf Am: 18.06.2008 23:45:13 Gelesen: 377307# 67 @  
@ Concordia CA [#66]

Hallo Jürgen,

viel kann ich dir zu deinem Beleg leider nicht sagen. Der R3 ist der erste Nachgebührstempel aus Aachen, verwendet wurde er von 1915 bis 1925. Bruns/Kaußen haben ihn mit 30 Punkten bewertet. Was eigentlich interessieren würde, nämlich die Bedeutung der III, kann ich leider auch nicht klären.

Beste Grüße,
Christoph

PS: Heute würde die Karte wahrscheinlich ihr Ziel nicht mehr erreichen, weil es die Straße nicht gibt. Richtig heißt es Krugenofen, und ich habe schon erlebt, das heutige Postler mit solchen Fehlern überfordert sind. :-)
 
AfriKiwi Am: 19.06.2008 00:56:10 Gelesen: 377301# 68 @  
@ reichswolf [#67]

Kann die 'III Porto' vielleicht meinen daß es bezüglich sein kann auf der Stufen-Art so wie heute Priority Mail oder Postkartentarif ?

Erich
 
reichswolf Am: 19.06.2008 01:30:41 Gelesen: 377299# 69 @  
@ AfriKiwi [#68]

Dann sollte es ja auch Stempel mit I und II geben. Leider ist dem aber nicht so.

Ich versuche aber mal, was dazu raus zu finden.

Beste Grüße,
Christoph
 
Jürgen Witkowski Am: 05.07.2008 23:00:52 Gelesen: 377188# 70 @  
@ reichswolf [#69]

Ich hatte die Möglichkeit, mit Heinz Kaußen, dem Mit-Autor des Buches "Aachener Postgeschichte und Stempelkatalog", beim aktuellen Treffen der ARGE Vorausentwertungen über diesen Stempel zu sprechen. Er sagte mir, es gibt nur diesen einen Stempeltyp mit der III. Warum es die anderen mit I und II nicht gibt, kann kein Mensch logisch erklären. Du musst also nicht länger suchen, Christoph.

Nachporto-Beleg aus Ägypten

Diesen Nachporto-Beleg dürfte es nach meiner Meinung gar nicht geben. Als das Einschreiben von Kairo nach Stuttgart am 14. August 1958 aufgegeben wurde, kann das doch nur an einem Postschalter geschehen sein. Warum wurde da nicht sofort richtig frankiert?

Jedenfalls erhielt der Brief einen ovalen Nachporto-Stempel auf der unteren Marke und eine handschriftlich vermerkte 5 über dem Luftpostzeichen. Ein Vermerk der Deutschen Bundespost ist auf dem Brief weder vorne noch hinten zu entdecken. Vermutlich hat man den Betrag in Deutschland nicht eingezogen, da man das auch nicht realisiert hat.

Frankatur: Ägypten MiNr 401 und 2-mal MiNr. 406.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen


 
AfriKiwi Am: 06.07.2008 00:32:04 Gelesen: 377183# 71 @  
@ Concordia CA [#70]

Hallo Jürgen,

Ein gleicher Fall ist mir auch passiert.

Mein Einwurf Einschreibebrief war unterfrankiert. Die Post bemerkte dies und schickte mir den Brief wieder zurück mit Befehl daß noch X Frankatur draufkommen muß. Der Brief mußte dann an ein Postamt überreicht werden zur weiteren Bearbeitung und Beförderung.

Ich denke Dein agyptischer Brief war ein Einschreibe Einwurf um einen Sammler mit vielleicht ein Sonderstempel (?) zu begeistern in der gleichen Firma.

Erich
 
AfriKiwi Am: 21.08.2008 05:29:53 Gelesen: 376917# 72 @  
Etwas von Neuseeland 26 JUN 86 mit einer anderen Art Stempel für Nachgebühr.

Wiedermal musste das doppelte bezahlt werden da 5 c zu wenig Frankatur drauf war - also noch 10 c.

Erich


 
Stempelwolf Am: 01.11.2008 19:41:25 Gelesen: 376553# 73 @  
Diese Karte lief von Stuttgart nach den Niederlanden. Das Porto war richtig (15 Rpfg.). Weshalb in den Niederlanden ein Nachporto von 1 1/2 Cent erhoben wurde ist mir ein Rätsel. Ungewöhnlich ist auf jeden Fall die Befestigung des Gebührenzettels mit einer Stecknadel.



Beste Grüße
Wolfgang
 
Jürgen Witkowski Am: 13.12.2008 22:33:39 Gelesen: 376286# 74 @  
Postsache als Nachgebühr-Beleg

Mit dieser Postsache vom 11.03.1983 wurde über den Umweg des Nachgebühreinzuges eine Gebühr von 3,00 DM für die Erledigung einer Anfrage erhoben.

Wenn ich das Michel Postgebührenhandbuch richtig deute, handelt es sich um die Gebühr für eine Adress-Nachforschung.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen


 
Carolina Pegleg Am: 13.12.2008 23:18:57 Gelesen: 376281# 75 @  
@ Stempelwolf [#73]

Auch in den Niederlanden gab es meines Wissens Maschinen-Nachgebührstempel wie bei den gezeigten Beispielen aus den USA in [#56] und [#60]. Ich habe einen solchen einmal gesehen.

Der Stempel zeigt die Inschrift "Te Betalen" und den Portobetrag und kennzeichnet damit eindeutig das nachzuerhebende Porto. Ich kann bei der Karte mit angeheftetem niederländischen Stempel keinen Hinweis auf Nachgebühr erkennen. Es erscheint mir vielmehr so, als ob jemand einen normalen Freistempel ausgeschnitten und an die Karte dran geheftet hat. Seltsam ist allerdings schon, dass es mit dem Datum hinkommt -- 6.5.32 Stuttgart, 9.5.32 Amsterdam (wenn dies der Bestimmungsort der Karte war). Wirklich ein kurioses Stück, bei dem die Deutung nicht einfach ist.
 
duphil Am: 14.12.2008 00:39:20 Gelesen: 376272# 76 @  
Hallo zusammen!

Zu diesem Thema habe ich vor einigen Tagen folgenden Beleg auf einem Tauschtag erworben:





Hier wird vom Bahnpostamt Hannover einer Firma freundlich mitgeteilt, dass eine Sendung ins Ausland nicht ausreichend freigemacht war und der Fehlbetrag vom besagten Postamt verauslagt wurde. Die Firma musste nur den Fehlbetrag erstatten, ohne irgendwelche Nachgebühren.

Das war Kundenservice zu einer Zeit, als die Post ein Monopol hatte! (Und das in diesem Fall nicht missbrauchte).

Ich habe jetzt noch einige zusätzliche Fragen:

Gibt es diese Vordrucke auch von anderen Städten?
Gab es diesen Service nur für Firmen?
Wie lange gab es diesen Service?

Mit freundlichen Gruß
Peter
 
Henry Am: 17.12.2008 13:50:09 Gelesen: 376216# 77 @  
Ich habe hier einen Nachgebühr-Vermerk, den ich nicht richtig deuten kann. Wer kann hier helfen?

Das A lese ich als Beförderungsart. Daher müsste der Nachgebühr-Stempel in der Schweiz angebracht worden sein. Die handschriftliche 110 könnte der Nacherhebungsbetrag in €-Währung sein. Der handschriftliche 1.30 Vermerk müsste das Schweizer Porto sein, das bezahlt wurde. Dann wäre aber das Porto richtig entrichtet (nicht zu hoch?) und eine Nachgebühr nicht erforderlich.

Der Beleg wäre unter "Militärpost" möglicherweise auch richtig, oder ?

fragt
Henry


 
Carolina Pegleg Am: 05.01.2009 02:53:12 Gelesen: 376069# 78 @  
@ duphil [#76]

Hier ein ähnlicher Beleg. Diesmal vom Flughafenpostamt Köln aus 1981. Offenbar war diese Form der Einziehung von Nachgebühren doch weit verbreitet.


 
reichswolf Am: 05.01.2009 03:19:54 Gelesen: 376064# 79 @  
@ Henry [#77]

In dem T-Stempel unten steht die Summe, die zur korrekten Freimachung hätte gezahlt werden müssen, oben steht der Fehlbetrag. Der Stempel müßte tatsächlich aus der Schweiz stammen, wenn ich mich nicht irre, sollte er nämlich vom Aufgabepostamt abgeschlagen werden.

Der Beleg ist doch von 2000, oder? Dann werden die 110 wohl noch keine Euro-Cent sein. Zeig doch mal den kompletten Beleg.

Beste Grüße,
Christoph
 
Hermes Am: 05.01.2009 21:42:19 Gelesen: 376031# 80 @  
@ Carolina Pegleg [#75]

In den Niederlanden gab es ab ca. 1965 tatsächlich Maschinen-Nachgebührstempel in blauer Stempelfarbe, in verschiedenen Ausführungen. Versuchsstempel hat es auch gegeben.

Wer daran interessiert ist, dem werde ich hier gerne einige zeigen.

Der Karte mit angeheftetem niederländischen Stempel ist richtig diagnostiziert: hat mit Nachgebühr nicht zu tun.

Es ist ein normaler Freistempel, ausgeschnitten und an die Karte geheftet. Vielleicht wurde die Karte weitergesandt, aber eine Adresse für Weiterleitung fehlt.

Oder steckt diese vielleicht unter den angehefteten Freistempel?

1 1/2 C war übrigens nur ausreichend für ein Grusskarte, lokal und interlokal.

Bester Gruss,

Hermes
 
Henry Am: 07.01.2009 11:30:27 Gelesen: 375988# 81 @  
@ reichswolf [#79]

Hallo Christoph,

den gesamten Beleg möchte ich nicht gerne zeigen, da es sich bei dem Absender um eine noch aktiv dienende militärisch hochstehende Person handelt. Da ist Datenschutz wohl besonders angebracht. Der Beleg wurde aber im Oktober 2008 abgestempelt und befördert. Mit der Karte wurde die Teilnahme an einer Vortragsveranstaltung mitgeteilt, die im November 2008 stattfand. Es kann sich demnach nur um €-Beträge handeln. Ich denke, die für die Fragestellung wichtigen Details sind vollständig abgebildet.

mit philatelistischem Gruß
Henry
 
Carolina Pegleg Am: 10.01.2009 04:53:36 Gelesen: 375932# 82 @  
@ Hermes [#80]

Heute von einem Sammlerfreund aus Texas erhalten:


 
obelix.fg Am: 14.01.2009 14:59:55 Gelesen: 375857# 83 @  
@ Carolina Pegleg [#64]

zu Punkt 5)

Das Zielland ist an die Entscheidung des Ursprungslandes gebunden hinsichtlich der Akzeptanz der Frankatur und der Nachgebühr-Entscheidung.

Dieser Satz müsste noch um folgenden Wortlaut ergänzt werden: Es wäre denn, dass ein offenbarer Irrtum vorausgesetzt werden muß.

@ Carolina Pegleg [#56] und [#60]

Die Internationale Zulassung für das zusätzliche beschreiben auf der Adressseite wurde erst beim Weltpostkongress am 26. Mai 1906 in Rom beschlossen. In Kraft getreten ist der Postvertrag von Rom am 01.10.1907. Die allgemeine Internationale Akzeptanz erfolgte aber schon vor Inkrafttreten des Postvertrags von Rom etwa Ende 1906. In Österreich z.B. mit Erlaß vom 27.10.1906. Ab diesem Zeitpunkt waren diese "geteilte Karten" nicht mehr mit Nachgebühr zu belegen, auch wenn sie mit T-Stempel versehen waren.

Die Nationale Zulassung dieser "geteilten Postkarten" fand in den einzelnen Ländern aber zum Teil schon viel früher statt. In Österreich z.B. mit Erlaß vom 23.11.1904, in Deutschland ab 01.09.1905 und in England (als letztes Europäisches Land) ab 13.12.1905. In Österreich waren die geteilten Postkarten per Verordnung vom 28.02.1905 bei Versand nach dem Ausland nicht mehr mit einem Tax-Stempel zu versehen. Geteilte Karten die aus dem Ausland einlangten, waren dem Empfänger ohne Einheben einer Nachgebühr auszuhändigen. Geteilte Karten die mit T-Stempel aus dem Ausland einlangten wurden aber weiterhin mit Nachgebühr belegt.

Gruß, obelix.fg
 
obelix.fg Am: 14.01.2009 18:22:59 Gelesen: 375840# 84 @  
Hallo zusammen!

Der Weltpostvertrag von Wien 1964, der am 01.01.1966 in Kraft trat, brachte eine weitgehende Neugestaltung des Nachtaxierungswesens betreffend des Auslandspostverkehrs.

- bei nicht oder ungenügend freigemachten Briefsendung hat die Aufgabeverwaltung neben dem T-Stempel einen Bruch anzuschreiben der im Zähler die fehlende Gebühr (einfach, etwa bei ungenügend frankierten Einschreibebriefen oder doppelt, bei normalen Briefsendungen) in der Währung des eigenen Landes ohne Angabe der Landeswährung und im Nenner die eigene Auslandsgebühr für einen Brief der ersten Gewichtsstufe (egal ob es sich bei dem Poststück um einen Brief, Karte, Drucksache usw. handelt).

- die Mindestnachgebühr ist mit 10 Goldcentimen festgelegt (in Österreich waren das damals 90 Groschen)

- die gleiche Methode des Ansatzes gilt auch für nachgesandte Briefsendungen, deren Freimachungsbetrag für den neuen Beförderungsweg nicht ausreicht. War die Sendung für die ursprüngliche Beförderung richtig freigemacht, ist die fehlende Gebühr nur einfach in den Taxbruch einzusetzen und die Regel der Mindestgebühr nicht anzuwenden.

- für den Fall das neben dem T-Stempel keine Bruchzahl vermerkt ist, hat der Weltpostkongreß der Abgabepostveraltung das Recht eingeräumt, ohne Einhebung einer Nachgebühr zuzustellen. Österreich hat davon aber keinen Gebrauch gemacht, sondern angeordnet, dass weiterhin alle aus dem Ausland einlangenden Briefsendungen die nicht oder ungenügend freigemacht sind - auch bei Fehlen des T-Stempels bzw. der fehlenden Nachgebühr in Bruchform - zu belasten sind.

- die Errechnung der Nachgebühr hat wie folgt zu geschehen: Der Fehlbetrag (Zähler des Bruches) wird mit der eigenen Briefgebühr eines Auslandsbriefes der ersten Gebührenstufe multipliziert und die Summe anschließend durch die Briefgebühr des Aufgabelandes (Nenner des Bruches) dividiert. Der errechnete Betrag wird dem Empfänger in Rechnung gestellt (in Österreich wurde dieser Betrag gegebenenfalls auf volle 10 Groschen auf gerundet).

Diese Regelung galt für alle Mitgliedsländer des Weltpostvereins gleichermaßen, und zwar bis zum 31.12.1975.

Hier noch ein Beispiel anhand eines Beleges:

Eine Postkarte auf gegeben am 17.07.1966 in Sonthofen, frankiert mit 20 Pf. Die Gebühr für eine Postkarte wäre aber ab dem 01.04.1966 30 Pf. gewesen, somit fehlten 10 Pf. Der Fehlbetrag wurde verdoppelt und die Karte vorschriftsmäßig taxiert. In Österreich wurde der Taxbruch mit 300 (der zu diesem Zeitpunkt gültigen Gebühr für einen Auslandsbrief) multipliziert und die errechnete Nachgebühr mit Portomarken in Höhe von 120 Groschen verklebt und beim Empfänger ein gehoben.



Mit dem Inkrafttreten des Weltpostvertrages von Lausanne 1974, am 01.01.1976 ergab sich folgende Änderung im Nachtaxierungswesen. Ab diesem Zeitpunkt wurde der Fehlbetrag nicht mehr verdoppelt, sondern nur einfach in den Taxbruch eingesetzt und zusätzlich zum errechneten Ergebnis eine fixe Einhebungsgebühr hinzugefügt. Diese Regelung galt bis 30.06.1981.

Die ab dem 01.07.1981 geltenden Regeln werde ich in meinem nächsten Beitrag erläutern.

Dazu wieder ein Beispiel aus Österreich:

Eine Bildpostkarte aus Deutschland abgestempelt am 27.06.1978. Die Auslandsgebühr für Postkarten war aber seit dem 101.07.1974 mit 50 Pf. festgelegt. Die Nachgebühr wurde in Österreich wie folgt errechnet: 10 x 600 / 70 = 85,71 Groschen. Dieser Betrag wurde auf 90 Groschen aufgerundet und die Einhebungsgebühr von 1 Schilling wurde dazu addiert und mittels Maschinen-Nachgebührstempel abgeschlagen, welche beim Empfänger eingehoben wurde.



Gruß, obelix.fg
 
obelix.fg Am: 14.01.2009 19:54:23 Gelesen: 375828# 85 @  
Der Weltpostvertrag von Rio de Janero 1979, der mit 01.07.1981 in Kraft trat, brachte folgende Neuregelung in Bezug auf unfrankierte bzw. unterfrankierte Auslandspostsendungen:

- Nicht oder ungenügend freigemachte Briefsendungen in das Ausland sind dem Absender grundsätzlich zur Freimachungsergänzung zurückzugeben.

- Um Verzögerungen zu vermeiden sind jedoch Eil- und zuschlagspflichtige Flugpostbriefsendungen von Amtswegen zu ergänzen (in Österreich ab einen Mindestbetrag von 2,-- Schilling) und in das Bestimmungsland weiterzuleiten und der Fehlbetrag plus Einhebungsgebühr vom Absender einzuziehen.

- Ist weder die Rückgabe an den Absender noch das Ergänzen der Freimachung von Amts wegen möglich, weil z.B. die Abgabestelle des Absenders im Ausland liegt, oder fehlt nur ein geringer Betrag (in Österreich 2,-- Schilling), so ist die Sendung mit dem Nachgebührenvermerk zu versehen und in das Bestimmungsland weiterzuleiten (An der Regelung wie dieser Taxvermerk auszusehen hat, gilt weiterhin die selbe Regelung wie sie bereits seit dem 01.01.1976 besteht).

Diese Regelung wurde durch die Beschlüsse von Hamburg (1984) und Washington (1989) nicht verändert, und waren so zumindest bis ca 1995 gültig.

Ob es in der Zeit von 1995 bis heute Änderungen gegeben hat kann ich noch nicht mit Bestimmtheit sagen, bin aber gerade dabei mir die entsprechenden Informationen zu besorgen. Sobald mir weitere Infos zur Verfügung stehen, werde ich sie gerne hier posten.

Gruß, obelix.fg
 
Jürgen Witkowski Am: 14.01.2009 20:33:28 Gelesen: 375818# 86 @  
@ obelix.fg [#85]

Toll, dass Du das Thema mit Deinen Erläuterungen versehen hast. Das macht manches doch viel klarer.

Ich habe einen Beleg aus dem Jahr 1991, der von Belgien nach Großbritannien gelaufen ist. Der Taxstempel mit der handschriftlichen Ergänzung und der Stempel mit dem beim Empfänger einzuziehenden Betrag sind schön deutlich zu sehen. Allein ist es mir in Ermangelung der Postgebühren für die beiden Länder nicht möglich, den Betrag nachzuvollziehen.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen


 
duphil Am: 14.01.2009 21:19:34 Gelesen: 375810# 87 @  
Hallo zusammen!

Irgendwo hatte ich noch einen besonderen Beleg zum Thema Nachporto!

Dieses schöne Stück habe ich vor einiger Zeit auf einem Großtauschtag in Essen erworben:



Am 14.10.1960 wurde aus Hohenlimburg ein "Antwortbrief" an das Statistische Landesamt in NRW geschickt. Der Absender war der Meinung, dieser Brief wäre eine Drucksache, bezeichnete ihn auch so und frankierte mit 7 Pfennig. Und, wie es sich für eine Drucksache gehört, wurde der Umschlag nicht verschlossen.

Nun war wohl ein findiger Postbeamter der Meinung (nach Kontrolle des Briefinhalts), dies wäre nicht der Fall. Also wurde Nachgebühr in Höhe von 20 Pfennig erhoben.

Nun ist das Statistische Landesamt in NRW ja eine Behörde und als solche zur Sparsamkeit verpflichtet. Zuerst bekam der Brief einen Eingangsstempel "Nachgebühr", der Inhalt wurde entnommen und eine Stempel "Zurück" abgeschlagen. Als Krönung des Ganzen gab es folgenden Stempel:



Den Text muss man sich noch einmal auf der Zunge zergehen lassen:

Inhalt entnommen
Porto trägt Absender
Statistisches Landesamt
Nordrhein-Westfalen
Poststelle


Ja, ja, die Altvorderen wussten noch, wie man spart!

Mit freundlichen Gruß
Peter
 
obelix.fg Am: 14.01.2009 21:21:39 Gelesen: 375807# 88 @  
@ Concordia CA [#13]

Bei dem von dir gezeigten Brief ist im Taxbruch als Fehlbetrag 700 Groschen angegeben. Ausreichend frankiert hätte der Brief also mit 12,-- Schilling werden müssen. Das heißt es muß sich hier um einen Brief der 2. Gewichtsstufe (21-50 Gramm) gehandelt haben. Wäre es ein Brief bis 20 Gramm gewesen hätte das Briefporto 6,-- Schilling (ermäßigtes Porto für Standartbriefe in Cept-Länder) betragen, und der Brief wäre mit T 100/800 taxiert gewesen.

Außerdem hat meiner Meinung nach der Deutsche Postbeamte nicht richtig austaxiert 700 x 100 / 800 + fixe Einhebungsgebühr wäre der richtige Ansatz gewesen. Leider habe ich keine Ahnung wie hoch die Einhebungsgebühr 1989 in Deutschland war, deshalb kann ich auch nicht genau sagen welchen Fehler der Deutsche Postler gemacht hat.

@ Concordia CA [#32]

Die richtige Interpretation für den von dir gezeigten Beleg lautet:

Es wurde um 10 Pf. zu wenig frankiert. Der Fehlbetrag wurde verdoppelt und in der zu dieser Zeit richtigen Form taxiert. Siehe dazu [#84].

Die Nachgebühr für diesen Beleg wäre S 1,40 gewesen (20 x 400 / 60 = 133,33 ~ 140 Groschen).

Gruß, obelix.fg
 
Jürgen Witkowski Am: 14.01.2009 22:01:35 Gelesen: 375792# 89 @  
@ obelix.fg [#88]

Was lange währt...

Fast 1 Jahr hat es gedauert, bis das Rätsel aus [#13] gelöst wurde. Ich danke Dir dafür. Im Michel Postgebühren-Handbuch Deutschland habe ich gerade noch einmal nachgeschlagen. Die Nachgebühr betrug ab dem 01.04.1989 den einfachen Fehlbetrag plus 0,80 DM. Der Postbeamte hat also die 700 Groschen mit 7 Pfennig umgerechnet. So schlecht stand der österreichische Schilling nicht einmal in den härtesten Zeiten. Ich bin anscheinend nicht der Einzige, der mit den Nachgebühr-Belegen so seine liebe Not hat.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 

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