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Thema: Bund Postanweisungen
Rainer HH Am: 28.11.2011 08:15:40 Gelesen: 8689# 1 @  
Bei einer neu erworbenen Postanweisung ist mir der Stempel "verrechnet beim PSchA Hamburg" aufgefallen. Kann mich jemand in die Geheimnisse dieser Postanweisung einweihen? Wie und warum wurde dieser Betrag in Hamburg verrechnet?

Gruß Rainer


 
Jahnnusch Am: 28.11.2011 12:27:06 Gelesen: 8663# 2 @  
Ich könnte mir vorstellen, dass Herr Böhme ein Konto hatte. Und der Postbeamte dies nachschlagen konnte. Das war einfacher und die Beamten hatten damals noch Zeit.
 
Rainer HH Am: 28.11.2011 13:28:34 Gelesen: 8653# 3 @  
Gute Idee, leider hat seine Frau rückseitig den Empfang quittiert.

Gruß Rainer


 
heide1 Am: 28.11.2011 15:08:55 Gelesen: 8644# 4 @  
@ Rainer HH [#1]

Gedanke: Wo lag den Gleisweiler/Pfalz im Jahr 1957 - Pfalz war auch stückchenweise Saarland? Evtl. hat es damit zu tun, zu viel Frankatur intern verrechnet?
 
Rainer HH Am: 28.11.2011 15:23:23 Gelesen: 8636# 5 @  
@ heide1 [#4]

Gleisweiler liegt direkt bei Landau, das war wohl kein Saarland. Für eine Auslandspostanweisung hätte der Postbeamte wohl auch nicht dieses Formular benutzt. Und laut rückseitiger Gebührenübersicht stimmt das Porto.

Gruß Rainer
 
lonerayder Am: 28.11.2011 16:29:28 Gelesen: 8617# 6 @  
@ Rainer HH [#3]

Könnte es evtl. sein das der Absender ein PSchKto in Hamburg hatte und der Betrag dann dort belastet wurde?

Gruss

Andreas
 
Jahnnusch Am: 28.11.2011 17:08:46 Gelesen: 8604# 7 @  
Postanweisung wurde immer bar eingezahlt und bar ausgezahlt. Vielleicht ist der Stempel versehentlich aufgeschlagen worden?
 
JH Am: 28.11.2011 22:26:29 Gelesen: 8569# 8 @  
Irgendwie muß doch das auszahlende Postamt wieder an die 2,02 Mark kommen. Ich vermute, daß man das über die Postscheckämter (PSchA Hamburg für Bremen zuständig) geregelt hat. Dann wäre der Stempel der Buchungsvermerk.
 
Peter aus Oststeinbek Am: 11.02.2012 10:48:42 Gelesen: 8207# 9 @  
Hallo Rainer,

Deine Frage ist ja schon etwas her, aber vielleicht kann ich Dir eine Erklärung geben.

Das Geld wurde in Bremen eingezahlt, der Beleg (also die Postanweisung) ging mit der ganz normalen Briefpost zum Zustellpostamt. Der Briefträger zahlte das Geld aus und musste den Beleg natürlich abrechnen.

Nun gab es eine Geldauszahlung im Bereich eines Postscheckamtes und eine Einnahme bei einem anderen. Der quittierte Beleg wurde also gelocht und nach Hamburg geschickt. Dort konnte anhand der Nummer im Bezirksnummernstempel der Betrag mit der Einnahme in der Einzahlungsliste des Schalterbeamten verglichen werden. Wenn alles stimmte wurde der Beleg mit dem entsprechenden Stempel versehen.

Mag aufwändig gewesen sein, aber es gab auch unter den nicht gerade üppig bezahlten Briefträgern schwarze Schafe, die die Beträge auf der Postanweisung nach der Auszahlung veränderten und den "Überschuss" dann einsteckten. Das kam natürlich schnell heraus.

Viele Grüße, Peter
 
DL8AAM Am: 21.11.2024 22:02:47 Gelesen: 2056# 10 @  
Hier ein Einlieferungsschein für eine Postanweisung von 1973 über den damaligen Höchstbetrag von 1000 DM



Einlieferungsschein quitiert mit einem (Postanweisungs-) Bezirksstempel fc mf 4 Göttingen 11 vom 06.08.1973. "fc" ist dabei die Kennung des Postbeamten, "mf" die Unterscheidungsbuchstaben des Stempelgeräts und "4" die Bezirksnummer; vom Postamt Göttingen 11.

Rückseitig (was auch ein Grund für dieses Posting ist) findet man übrigens die Gebührentabelle für Postanweisungen, in diesem Fall für den Höchstbetrag 1000 DM handschriftlich von alt 1,80 DM auf neu 3,40 DM abgeändert.

Eigentlich sollten 4000 DM angewiesen werden, so dass der Betrag auf vier - gleichzeitig aufgegebene - Einzelaufträge zum Höchstbetrag gesplittet werden musste, inklusive der vierfachen Postgebühr. ;-) Trotzdem musste der Geldbote mit 4000 DM im Beutel den Empfänger aufsuchen, was zur damaligen Zeit ein ganz schön großes Sümmchen darstellte. Oder war der Höchstbetrag nur ein "Sicherheitsmechanismus" und der Geldbote musste viermal, jeweils mit 1000 DM, los?


Vier fortlaufende Buchungsnummern 07874 bis 07877.

Interessant ist bei diesen alten Postformularen oft auch die Werbung, hier für das Postsparen "Verzinstes Spargeld / Überall Bargeld". ;-) Passt also schon fast wieder zum inzwischen leider abgeschlossenen Sammelgebiet Postsparbuch. ;-)

Beste Grüße
Thomas
 
hubtheissen Am: 08.05.2026 19:02:39 Gelesen: 635# 11 @  
Hallo,

ich habe hier eine Auslandspostanweisung vom 07.07.1955 von Hamburg nach London über 468,27 DM = 40 Britische Pfund.



Ich habe allerdings ein Problem mit der Gebühr.

Laut der Gebührentabelle im Steffens kostete die Anweisung 10 Pfg. je 20 DM Anweisungsbetrag + 30 Pfg. Grundgebühr. Das wären in dem Fall 24 x 10 Pfg. + 30 Pfg. = 2,70 DM.

Verklebt wurden aber 2 x 2 DM Heuss + 1 x 1 DM Heuss + 1 x 10 Pfg. Heuss = 5,10 DM. Dies würde z.B 24 x 20 pfg. + 30 Pfg Grundgebühr entsprechen.

Gibt es dafür eine Erklärung? Der Schalterbeamte wird sich wohl nicht bei Gebühr vertan haben.

Gruß

Hubert
 
Frankenjogger Am: 08.05.2026 20:52:44 Gelesen: 615# 12 @  
@ hubtheissen [#11]

Es gab bei Auslandspostanweisungen ein Listenverfahren und ein Kartenverfahren. Das habe ich in einem Buch von Günther Steinbock gelesen.

Beim Listenverfahren wurden je 20 DM Anweisungswert 10 Pf verrechnet, beim Kartenverfahren waren es 20 Pf.

Steinbock hatte auch eine Postanweisung nach England gezeigt, bei der eine 20 Pf-Staffelung vorgenommen wurde.

Wie jedoch die Unterscheidung zwischen den Verfahren vorgenommen wurde, ggf. nach Ländern, das habe ich bisher auch noch nicht verstanden.

Kleiner Hinweis: Der "Steffens" nennt sich "Steven". ;-)

Viele Grüße,
Klemens
 
hubtheissen Am: 09.05.2026 10:44:29 Gelesen: 569# 13 @  
@ Frankenjogger [#12]

Hallo Klemens,

vielen Dank für die Hilfe. Das Listenverfahren ist in der Tat die Lösung. Ich hab im Handwörterbuch des Postwesens nachgesehen und dort wird unter dem Stichwort Listenverfahren ausdrücklich die Sonderregelung für Postanweisungen nach Großbritannien erwähnt. Alle Anweisungskarten gingen zu einer Sammelstelle nach Köln und wurden dort in Listen übertragen, die dann nach GB gingen. Die Karten verblieben in Deutschland. Dieser zusätzliche Aufwand kostete dann noch einmal 10 Pfg. je 20 DM. Somit passt das für die Postanweisung.

Gruß

Hubert
 
Regis Am: 13.07.2026 15:18:59 Gelesen: 211# 14 @  
Eine Postanweisung nach dem Kartenverfahren in die Schweiz



Anweisung über das Postscheckamt Karlsruhe; Betrag 100 DM; Gebühr: 30 Pf. + 5 x 10 Pf. = 80 Pf.;
Aufgabe: KARLSRUHE (BADEN) // 24.12.54 / V / SCH A Numerator 00801 / 23 / KARLSRUHE
Auszahlung: 103,97 Fr. BASEL // 27.XII:54 / V / KANNENFELD Auszahlungsgebühr:. 90 Rappen

Wie die Auszahlungsgebühren gestaffelt sind, oder ob es diese woanders auch gibt, weiß ich nicht.

Regis
 
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