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Thema: Delcampe und der Umgang mit Fälschungen
Das Thema hat 178 Beiträge:
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bovi11 Am: 16.06.2020 16:06:17 Gelesen: 39009# 154 @  
@ Bicyclestamps [#151]

"Selbstverständlich darf und soll man die Plattformen dafür kritisieren, wenn das nicht richtig läuft, aber bitte dabei auf dem Boden bleiben, mit der Zielrichtung dass sie sich verbessern."

Das Kritisieren interessiert Delcampe offensichtlich nicht sonderlich. Und es entspricht der Freiheit der Meinungsäußerung, wenn man den selbsternannten Marktplatz für Sammler als

Paradies für Verkäufer von falschen und verfälschten Briefmarken

bezeichnet. Bei dieser Ignoranz, die man bei Delcampe an den Tag legt, ist eine solche Darstellung nicht nur zutreffend, sondern vor allem auch angemessen.

Der Vergleich mit dem Vermieter eines körperlichen Ladengeschäfts wird zwar oft gemacht, wird aber dadurch nicht richtiger. Der Anbieter einer Handelsplattform (Amazon, eBay, delcampe usw) trägt eine völlig andere Verantwortung, als der Eigentümer des vermieteten Ladengeschäfts. Der Ladeninhaber muß z.B. die Standsicherheit und die baulich einwandfreie Ausstattung garantieren sowie ggf. die Genehmigungsfähigkeit für die vermietete Fläche (ich kann keine Supermarktfläche vermieten, wenn nur ein Baumarkt genehmigt ist).

Der Anbieter einer Onlineplattform hingegen haftet z.B. auch gegenüber einem Marken- oder Patentinhaber oder auch gegenüber einem Urheber, wenn rechtsverletzende Waren über die Plattform angeboten werden und der Betreiber der Plattform bösgläubig gemacht wurde.

Ähnlich ist das bei den hier diskutierten Vorgängen zu sehen. Es kann nicht angehen, daß es Delcampe nur interessiert, ob das Provisionskonto eines Verkäufers existiert und die Provisionseinziehung funktioniert. Ob sich hingegen Verkäufer mit Dagobert Duck in Entenhausen registrieren und für Käufer nicht greifbar sind, ist Delcampe offensichtlich völlig egal. Anders ist jedenfalls nicht zu erklären, daß sich Anbieter mit angeblichem Wohnsitz in Rußland immer wieder mit neuen Konten anmelden können.

Das - im Übrigen - könnte auch der Vermieter eine Ladenlokals nicht. Er wäre dann in einer weitgehenden Haftung, weil er seine Sorgfaltspflichten verletzt hätte.

Solange Delcampe nicht ernsthafte Bereitschaft zeigt, die Plattform von den 95% Fälschungen bei allen besseren Briefmarkenausgaben zu befreien, muß man sich gefallen lassen, als

Paradies für Verkäufer von falschen und verfälschten Briefmarken

bezeichnet zu werden.
 
Bicyclestamps Am: 16.06.2020 17:14:11 Gelesen: 38970# 155 @  
@ marc123 [#153]

Hallo,

das heißt lediglich, dass die Kaufabwicklung nicht über das System durchgeführt wurde.

D.h. der korrekte Ablauf ist, dass der Verkäufer einen Rechnungsprozess startet und der Käufer diesen Prozess über das System weiterführt. Der Verkäufer bestätigt im System den Versand und der Käufer den Empfang. Damit ist der ganze Ablauf, auch zeitlich, dokumentiert. Die möglichen Zahlungsmittel legt der Verkäufer fest. Und wenn das Ganze per Überweisung gemacht wird, gibt es als Dokumentation nur den Zeitstempel, wann der Käufer den Artikel als "gezahlt" markiert hat. Lediglich über Delcampe-Pay oder Paypal hat Delcampe selber einen digitalen "Beleg" für eine erfolgte Zahlung und kann demzufolge auch nur bei diesen Zahlungsmethoden direkt handeln. Bei allen anderen hat Delcampe keinen "Beweis", dass die Zahlung tatsächlich durchgeführt wurde. Das muss dann ggf. der Käufer noch belegen.

Wenn der Käufer aber nur aufgrund der E-Mail das Geld überweist, den Kauf in Delcampe aber nicht zuende abwickelt, weiß Delcampe NICHTS und kann folglich auch nichts machen.

Gruß, Thomas
 
Baber Am: 16.06.2020 18:48:14 Gelesen: 38913# 156 @  
@ Bicyclestamps [#151]

Hallo Thomas,

ich kann Deinem Beitrag nur voll zustimmen. Mich erstaunt immer wieder, welche (theoretischen) Probleme hier oft gewälzt werden.

Ich kaufe und verkaufe schon seit 20 Jahren bei Ebay und kaufe bei Delcampe für meine Sammelthemen. Nigendwo hat man ein Angebot aus der ganzen Welt im Zugriff und kann auch gezielt suchen. Bei einem Tauschtag ist es oft Glück, dass man in den richtigen Stapel von Belegen greift, ansonsten sucht man oft eine Stunde umsonst.

Nun kann man sicher klassische fälschungsgefärdete Marken nicht mit modernen Belegen vergleichen. Hier traue ich mir zu, einen für meine Themen interessanten Beleg als echt zu erkennen. Kürzlich war ein Angot eines österr. Expressbriefes, der 1945 gelaufen sein soll mit Marken, die erst 1946 erschienen sind. Ich habe daraufhin nicht dem Plattformbetreiber sondern dem Anbieter geschrieben, er soll doch diesen Beleg löschen, was er auch sofort getan hat.

Mit dem Bezahlen habe ich noch nie Probleme gehabt. Im Euro-Raum mit Überweisungen und außerhalb mit Paypal. Delcampe-Pay habe ich noch nicht probiert. Der Nachteil ist, dass man dort zuerst ein Guthaben aufbauen muss. Bei Paypal wird der Betrag vom Bankkonto abgebucht, wenn man auf dem Paypal-Konto kein Guthaben hat. Das sehe ich als Vorteil.

Gruß
Bernd
 
Richard Am: 16.06.2020 19:33:20 Gelesen: 38874# 157 @  
@ Bicyclestamps [#152]
@ marc123 [#153]
@ Bicyclestamps [#155]
@ Baber [#156]
und andere

Hallo zusammen,

darf ich darum bitten, beim Thema zu bleiben:

Delcampe und der Umgang mit Fälschungen

Es geht darum

- wie man Fälschungen auf Delcampe erkennt (nach Schätzung von Fachleuten sind etwa 1 Million Lose ge- oder verfälscht)

- wie man nach Erkennung mit den Fälschungen umgeht - kaufen oder nicht, auf Lieferung der beschriebenen Ware bestehen, nach Lieferung der Fälschungen an Delcampe wenden oder gleich an die Staatsanwaltgeschaft wenden und VIELES mehr an Alternativen

- wie Delcampe mit den gemeldeten Fälschungen umgeht, zum Beispiel mit denen, die entfernt werden und nach einer Woche neu im Angebot zu finden sind oder ob Delcampe mit Löschungen reagiert oder die Meldung ignoriert

- was Delcampe macht um die Flut von Fälschungen und die Verseuchung von Sammlungen zu verhindern.

Schöne Grüsse, Richard
 
charly999 Am: 16.06.2020 20:04:16 Gelesen: 38845# 158 @  
@ Christoph 1 [#148]

Ich möchte letztmals meinen Standpunkt erläutern, wir drehen uns in der Diskussion schon lange nur im Kreis.

Ausgangspunkt jeder Fälschungsbekämpfung ist der informierte Sammler, der auch im normalen Geschäftsalltag sein Gehirn nicht ausgeschaltet läßt. Das ist selbsterklärend, denn JEDER muß soviel gesunden Menschenverstand walten lassen oder eben die finanziellen Konsequenzen tragen. Die Schuld auf Dritte zu schieben ist natürlich bequemer.

Nur der wissende Sammler kann sich überall schützen, auf den Plattformen, Tauschtagen, Flohmärkten, Auktionen usw. Und es ist ein Unterschied, ob er auch mal betrogen wird, oder ob jemand aus Ignoranz oder Bequemlichkeit ins offene Messer rennt. Keiner der Fälschungsmelder hier konnte mir bisher das Gegenteil überzeugend nachweisen.

Mein Beitrag zur Fälschungsbekämpfung ist dafür prinzipiell nicht erforderlich. Jedoch kann ich mein Wissen in Foren und im Freundeskreis an andere weitergeben, die danach fragen, und Unterstützung leisten, wenn andere um Auskunft und Hilfe bitten. Man kann zusätzlich MIT Delcampe die wüstesten Gauner entfernen lassen, wenn sich das für die Firma rechnet oder sonst eine ernsthafte Geschäftsschädigung eintritt. Die Fälschungsbekämpfer des BDPh leisten auch gute Arbeit. Das ist aber nur ERGÄNZEND sinnvoll, um das Risko für bestimmte Gauner zu erhöhen. Das Fälschungsproblem wird dadurch nicht beseitigt. Delcampe ist nicht der Gegner, das ist der Gauner.

Diese chronische Melderitis bringt gar nichts, weil sie vom falschen Ausgangspunkt aus ansetzt. Sie dient letztlich nur der Selbstdarstellung der Dauermelder oder diese machen sich etwas vor.
 
DL8AAM Am: 16.06.2020 20:13:50 Gelesen: 38835# 159 @  
@ bovi11 [#154]

95% Fälschungen bei allen besseren Briefmarkenausgaben zu befreien, muß man sich gefallen lassen, als ...

Wenn jemand komplett ohne eigenes Wissen und Expertise bessere, fälschungsgefährdete Briefmarkenausgaben auf irgendwelchen Internetplattformen, die (bekannt-bewusst) keine Nicht-Fälschungs-Garantie abgegeben, von unbekannten Händern, ohne ladungsfährige Adresse, kauft, womöglich Geld per Überweisung an irgendwelche Konten im Ausland schickt, ohne "Pay-Pal-Garantie", dann muss derjenige sich auch gefallen lassen, als ... bezeichnet zu werden.

Delcampe, Ebay sind ideal für günstiges Basismaterial. Und das war's. Wenn man Wertvolles erwerben will, geht man zum bekannten Fachhändler oder aber ich bin informiert und weiss was ich dort tue. Mehr braucht man eigentlich nicht dazu zu sagen. Und wenn ein potentieller Käufer denkt, er hat gerade auf Delcampe eine bisher unbekannte Blaue Mauritius gefunden und er würde für 1000 Euro den Fang seines Lebens machen, um sich dann anschliessend mit Entdeckerruhm überhäuft, auf ewig in der Karibik niederzulassen, dann ist dem nicht mehr zu helfen bzw. dem "gönnt" man es sogar fast - oder er agiert bei einem "10 Euro" Angebot eines unwissenden Erben sogar genauso bösglaubig, wie böse Fälschungsanbieter. Beide wollen das Gegenüber über's Ohr hauen.

Was nicht heissen soll, dass man Händler die vorsätzlich Fälschungen als Originale anbieten, nicht auch strafrechtlich verfolgen bzw. aus dem Verkehr ziehen sollte, insbesondere und ganz speziell bei gewerblich agierenden Betrüger bzw. bei Betrügern, die den Eindruck von "Fachhändlern" erwecken. Da hört der Spass wirklich auf, denn das untergräbt den "Glauben" an den ehrliche Fachhändler. Hier muss Delcampe wirklich eingreifen.

Deine genannte "baulich einwandfreie Ausstattung", die der Vermieter dem Mieter garantieren muss, hat aber nichts mit Delcampe zu tun. Sondern das Äquivalent wäre die "datenschutzrechtlichen" Sicherheiten, die der Plattformbetreiber (Vermieter) dem Händler (Mieter) garantieren muss. Der Platformbetreiber handelt ja nicht mit den Käufern. Du vergleichst da irgendwie Äpfel mit Birnen. Ich vergleiche aber sowieso lieber nicht Ladenvermieter/Ladenmieter mit dem System Delcampe, da bin ich bei Dir, das passt wirklich nicht, sondern viel lieber das Hintertupfinger Tageblatt und seine Kleinanzeigen schaltenden Kunden mit Delcampe. Das ist da ja auch nicht für mangelhafte Gebrauchtwagen verantwortlich. Er prüft nicht einmal, ob die Wagen gestohlen sind. Auch erwartet hier keiner, dass er die Echtheit von Pokémon-Karten durch freiwillige Prüfer kontrollieren lässt - unabhängig von einer eventuellen Sperre für weitere Anzeigen, die ein gutes Tagesblatt womöglich aussprechen sollte. Delcampe ist hier nur ein elektronisches Anzeigenblatt. Delcampe darf gerne auch mal gegen "geschäftsschädigende" Kunden vorgehen und sperren, aber ich als Käufer darf (und kann) von Delcampe, vom Anzeigenblatt, keinen umfassenden Schutz erwarten oder gar einfordern.

Beste Grüße
Thomas
 
Bicyclestamps Am: 17.06.2020 00:32:24 Gelesen: 38755# 160 @  
@ bovi11 [#154]

Der Anbieter einer Onlineplattform hingegen haftet z.B. auch gegenüber einem Marken- oder Patentinhaber oder auch gegenüber einem Urheber, wenn rechtsverletzende Waren über die Plattform angeboten werden und der Betreiber der Plattform bösgläubig gemacht wurde.

Kann man jemanden bösgläubig machen? Wie und wer macht das? Man kann bösgläubig sein. (Bösgläubigkeit ist allgemein das Wissen oder grob fahrlässige Nichtwissen um einen rechtlich bedeutsamen Umstand beim Erwerb beweglicher Sachen. rechtslexikon.net)

Aber das muss man erst einmal nachweisen und nicht unterstellen.

Grundsätzlich gilt keine generelle Haftung der Online-Marktplätze für fremde Inhalte.

"Ein Online-Marktplatz haftet erst, wenn er auf konkrete Rechtsverletzungen hingewiesen worden ist, also mithin erst ab Kenntnis der Rechtsverletzungen, die auf seinem Portal von Dritten begangen werden. Erfolgt eine Überprüfung der durch den Nutzer einer Internethandelsplattform eingestellten Angebote nicht, macht sich der Betreiber der Plattform diese Inhalte insoweit nicht zu Eigen und kann somit auch nicht in die Verantwortung gezogen werden. So hat dies beispielsweise das Landgereicht Düsseldorf vor etlichen Jahren entschieden (Urteil vom 19.03.2008, Az.: 2a O 314/07)." (https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/7419-themenreihe-mit-haftung-der-online-marktplaetze-fuer-rechtsverstoesse-der-nutzer)

D.h. der Portalbetreiber haftet erst, wenn er es a) selbst feststellt oder b) darauf hingewiesen wird.

a) hieße: der Betreiber muss alles kontrollieren. Bei der Menge unmöglich.
b) hieße: Von wem? Gerade bei alten und teuren Ausgaben wird es da wohl etwas problematisch, den Marken-, Patentinhaber oder Urheber wieder aus der Gruft zu holen. Oder vielleicht vom kundigen Sammler? Aber dann ist man ja laut charly999 [#158] ein Selbstdarsteller, der unter chronischer Melderitis leidet (welch arrogante Diskreditierung, genauso wie die Ausfälle in [#138]).

Ich bleibe dabei: Der Drecksack ist der betrügerische Verkäufer und nicht ein herbeiargumentierter Stellvertreter.

Bleibt gesund,
Thomas
 
bovi11 Am: 17.06.2020 07:24:55 Gelesen: 38709# 161 @  
@ Bicyclestamps [#160]

Du redest wie ein Blinder von der Farbe.

Für die Untermauerung juristischer Behauptungen im Internet irgendeine gerade passende alte Entscheidung eines erstinstanzlichen Gerichts zu suchen, reicht nicht.

Diese Fragen sind längst bis zum EuGH hin entschieden.

Deshalb reagieren Amazon und auch eBay allergisch und suspendieren Verkäufer spätestens beim zweiten Verstoß gegen Marken,- Patent oder Urheberrechte.

Bösgläubig machen heißt im Juristischen, jemanden über eine Tatsache in Kenntnis setzen.

Aber: Alles gehört nicht zum Thema:

Delcampe und der Umgang mit Fälschungen

Richard hatte auch bereits darauf hingewiesen.
 
Bicyclestamps Am: 17.06.2020 08:46:24 Gelesen: 38685# 162 @  
@ bovi11 [#161]

Danke für Deine "Freundlichkeiten" und dass Du mir vorwirfst, meine Aussagen belegen zu können, was Du nicht wohl nicht nötig hast. Du behauptest etwas und damit ist das wohl schon Tatsache.

Zunächst mal: Selbstverständlich gehört es zum Thema Delcampe und der Umgang mit Fälschungen sich mit den rechtlichen Grundlagen zu diesem Thema wenigstens ansatzweise auseinanderzusetzen. Auch wenn das nicht in Deine "Wünsch-Dir-Was"-Welt passt.

Und ja, ich habe schlampig recherchiert. Das EuGH hat "längst" entschieden. Nämlich am 2.4.2020. Wie konnte ich nur so blind sein.

Keine Markenbenutzung durch (kenntnislose) reine Lagerung von markenrechtsverletzenden Waren durch Amazon

Kurz: https://www.lhr-law.de/magazin/markenrecht/amazon-ist-auch-nur-ein-marktplatz

Ausführlich: https://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2969
Das Urteil selbst: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=224883&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

Dieser Fall war insofern verschärft, als Amazon die Ware auch noch gelagert und versendet hat, also aktiv am Geschäftsgeschehen beteiligt war. In dem Fall muss ich allerdings sagen, dass mir persönlich das zu weit geht. In diesem Fall hätte ich auf jeden Fall eine Verantwortung des Plattformbetreibers gesehen.

Aber sorry, vielleicht hast Du ja ein noch aktuelleres Urteil aus den letzten 2 Monaten oder eine andere Dir passendere Quelle über die man sachlich diskutieren kann.

Bleibt gesund,
Thomas
 
bovi11 Am: 17.06.2020 08:56:06 Gelesen: 38677# 163 @  
@ Bicyclestamps [#162]

Das entscheidende Wort in der Entscheidung ist "kenntnislose".

Sobald ich den Plattformbetreiber bösgläubig mache (von einem Sachverhalt in Kenntnis setze), haftet er!

Mit dem Thema

Delcampe und der Umgang mit Fälschungen

haben Deine Ausführungen jedoch erkennbar nichts zu tun.
 
Bicyclestamps Am: 17.06.2020 09:04:06 Gelesen: 38670# 164 @  
@ bovi11 [#163]

Das entscheidende Wort in der Entscheidung ist "kenntnislose".

Ach! Von nichts anderem habe ich in meinen Beiträgen geschrieben. Wer ist hier nun blind? Auch in Bezug auf Deine merkwürdige Weigerung das zum Thema zugehörig anzuerkennen.

Bleibt gesund,
Thomas
 
olli0816 Am: 17.06.2020 10:07:16 Gelesen: 38628# 165 @  
@ Bicyclestamps [#160]

Du hast einen wichtigen Absatz hier aufgeführt:

"Ein Online-Marktplatz haftet erst, wenn er auf konkrete Rechtsverletzungen hingewiesen worden ist, also mithin erst ab Kenntnis der Rechtsverletzungen, die auf seinem Portal von Dritten begangen werden. Erfolgt eine Überprüfung der durch den Nutzer einer Internethandelsplattform eingestellten Angebote nicht, macht sich der Betreiber der Plattform diese Inhalte insoweit nicht zu Eigen und kann somit auch nicht in die Verantwortung gezogen werden. So hat dies beispielsweise das Landgereicht Düsseldorf vor etlichen Jahren entschieden (Urteil vom 19.03.2008, Az.: 2a O 314/07)."

https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/7419-themenreihe-mit-haftung-der-online-marktplaetze-fuer-rechtsverstoesse-der-nutzer

Der erste Satz ist insbesondere interessant. Delcampe wird ggw. von stampsx mit Dutzenden Meldungen zugepflastert. Ein Teil wird wieder reingestellt, ein Teil gar nicht gelöscht. Delcampe wird darauf hingewiesen, reagiert bei einem Prozentsatz der Meldungen nicht (hier würde die Plattform haften) - und bietet sogar Mechaniken an, um die bekannten Betrüger zu schützen.

Das widerspricht doch deinen Ausführungen, dass Delcampe nichts dafür kann, dass so viele Betrüger auf der Plattform sind.

Nehmen wir zwei Mechanismen, die diese Plattform für Verkäufer zur Verfügung stellt:

1. Bei den Bewertungen kann der Anbieter die Artikel sperren, d.h. man kann nicht nachverfolgen was er verkauft hat. Damit wird die Nachverfolgung unmöglich gemacht und Delcampe als passiver Partner (nicht anders agieren sie) verfolgt die Verkäufe sowieso nicht. Warum auch? Das kostet Provisionen und will man aus wirtschaftlichen Gründen nicht. Nicht erstaunlich ist, dass gerade diese Funktion bei betrügerischen Anbietern besonders populär ist.

2. Außenstehende haben die Möglichkeit, im Fragenfeld hinzuweisen, dass die Marke eine Fälschung ist. Der Fragende wird mit seinem Accountnamen vermerkt, d.h. wenn es eine Falschbehauptung ist, kann der Verkäufer gegen ihn vorgehen. Aber der Verkäufer hat ein probates schnelleres Mittel: Er löscht einfach den Passus und sperrt den unangenehmen Zeitgenossen, der sein betrügerisches Geschäft torpediert.

Kommen wir noch einmal zu den Meldungen zurück, die ja angeblich nur von Selbstdarstellern sind:

Es wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass Anbieter xyz quasi nur Fälschungen anbietet. Dies ist Delcampe bekannt, schließlich lesen sie hier und im stampsx-Forum mit und manchmal kommentieren sie auch. Häufig ist es nicht glaubwürdig, aber immerhin haben sie bemerkt, dass stilles Aussitzen ein größeres Problem darstellt als sporadisch und unzureichend zu handeln.

Nur: Ab der Meldung, Händler xyz bietet nur Fälschungen oder bei den hochpreisigen Marken nur Fälschungen an kommt dein Satz wieder ins Spiel:

Ein Online-Marktplatz haftet erst, wenn er auf konkrete Rechtsverletzungen hingewiesen worden ist, also mithin erst ab Kenntnis der Rechtsverletzungen, die auf seinem Portal von Dritten begangen werden.

Sie wurden darauf hingewiesen, handeln aber in vielen Fällen nicht.

Letztendlich werde ich jetzt mal etwas abenteuerlich. Ich habe ein Cannabis - Geschäft in Holland mit den unterschiedlichsten Sorten und biete sie als Sammlerware auf Delcampe in der Rubrik Pflanzen/stimmungsvolle Blumen an. Wenn die Ware gut ist, werden Liebhaber dieser Produkte begeistert zugreifen. Jetzt gibt es Spielverderber, denen das nicht recht ist und melden das wahrscheinlich nicht Delcampe, sondern direkt den Behörden. So weit würde es aber nie kommen, weil die Mitarbeiter der Plattform selber wissen, dass sie recht zeitnah netten Besuch in lustigen Uniformen bekommen, die ihnen kostenlose Unterkünfte in Gebäuden mit Eisengittern und begrenzter Bewegungsmöglichkeit anbieten. Bei Briefmarken dagegen wird Betrügerware bagatellisiert, darauf hingewiesen dass die Käufer selbst schuld seien (einige sind in ihrer Blödheit sicher selber schuld) und man keine Mindeststandards erwarten dürfte. Man könne sowieso nicht alles kontrollieren. Außerdem ist der mündige Sammler viel schlauer als der Pflanzenliebhaber - hihi, wer es glaubt wird selig.

Ein Satz ist sicher richtig: Ja, man kann nicht alles kontrollieren.

Aber man kann es kanalisieren und die meisten Fälschungen (wahrscheinlich über 80%) sind hauptsächlich gewissen Personen/Accounts zuzuschreiben. Und die kann man recht schnell dicht machen. Ob jemand einmal eine Fälschung aus Unwissenheit anbietet, aber ansonsten ein sauberes Angebot hat, braucht man weder zu verfolgen noch ausgiebige Checks zu machen. Genauso kann man die osteuropäischen Händler ohne richtige Adresse raushalten, in dem man endlich einen Prozess einführt, dass ein Nachweis erforderlich ist, wo der gute Mensch zu erreichen ist. Banken oder wenn ich z.B. Bitcoins etc. kaufen möchte machen es doch ähnlich. Sie bekommen nicht einfach so ein Bankkonto. Ja, das ist mit Mehraufwand verbunden, nur ist leider die Welt nicht sonderlich nett, was Themen rund um das Geld verdienen (bekommen) ist. Und ja, hier sollte der Gesetzgeber tatsächlich entsprechende Rahmenbedingungen entwickeln, dass eine eindeutige Identifizierung des Verkäufers gegeben ist. Bei eBay als gewerblicher Verkäufer müssen sie den Beweis genauso bringen.

Was die Äußerungen von Charly mir gegenüber betrifft, ist mir das ziemlich wumpe. Ich habe weiter oben geschrieben, dass unsere Positionen so weit voneinander liegen, dass eine Diskussion in keinster Weise mit ihm lohnt. ich kann mit der Vogel-Strauß-Argumentation nichts anfangen und bin durchaus der Auffassung, dass man für Portale generell Mindeststandards einführen muss. Gerade wegen einer kleinen, überaus kriminellen Schar von gefährlichen Betrügern.

Das Thema ist mir sowieso nicht ganz unbekannt, da mir das in meinem Berufsalltag international mit Amazon, Alibaba und Konsorten genauso begegnet. Nur hier haben die Betrüger sehr viel mehr Probleme, weil ein großer Konzern dahinter steht, der sowohl Personal als auch Fertigungsstätten in den Problemländern hat inkl. den entsprechenden Einfluss. Das heißt im Klartext, dass fast alle Betrüger nach einer Zeit Geschichte sind. Der Handelswert bei Briefmarken ist bei weitem nicht so hoch, aber man kann so manchen Missbrauch durch entsprechende Regelungen eindämmen. Den meisten ist sicher bewusst, dass man Fälschungen nicht zu 100% verbannen kann. Aber wenn man gewisse Kontrollregelungen vorschreibt, einführt und überwacht - der Staat ist für die Rahmenbedingungen verantwortlich - dann kann sich eine Plattform nicht mehr so einfach rausreden. Man konnte es gut in den letzten beiden Jahren beobachten: Der UST-Betrug chinesischer Händler im EU-Raum hat stark abgenommen, weil der Staat die Rahmenbedingungen geändert hat und gleichzeitig mit dem Zoll die Händler verfolgte. Und siehe da: Die UST-Einnahmen sind stark gestiegen. Gleichzeitig wurde der unfaire Wettbewerb gegen einheimische Händler etwas verbessert, auch wenn es nicht 100% sind. Werden die Rahmenbedingungen so verschoben, dass für gewisse Formalien kein "ich weiß von nichts, also mach ich nichts" möglich ist, gäbe es auf Delcampe zwar weniger Artikel, aber gleichzeitig auch weniger Fälschungen.

Das ist sehr allgemein geschrieben, hat aber mit dem Umgang von Delcampe mit Fälschungen zu tun. Der Umgang ist katastrophal, weil die EU bis heute keine vernünftigen Rahmenbedingungen definiert hat. Deshalb akzeptiere ich auch nicht den Blödsinn der Bagatellisierer.

Grüße Oliver
 
drmoeller_neuss Am: 17.06.2020 10:41:45 Gelesen: 38597# 166 @  
Man sollte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, die Haftung der Plattform wurde für Verstöße gegen Marken,- Patent oder Urheberrechte entschieden.

Das Anbieten von Fälschungen fällt nicht unter Verstöße gegen Marken,- Patent oder Urheberrechte. Der Verbraucher hat erst einmal keine Möglichkeit, eine Löschung solcher Artikel gegen delcampe durchzusetzen. Ein Verband oder ein Briefmarkenhändler kann natürlich wettbewerbsrechtlich gegen unlautere Anbieter vorgehen, die Fälschungen anbieten. Dazu müssen aber die Fälschungsanbieter als gewerblich eingestuft werden.

charly999 hat recht, viele Dauermelder sind Selbstdarsteller. Ein normaler Mensch würde diesen Wahnsinn gar nicht betreiben, jeden Tag dutzende von Artikeln zu melden. Die Meldung von Deppenfälschungen, die für 20.000 EUR angeboten werden, erregt natürlich mehr öffentliches Aufsehen, als das Melden eines Artikels von 8,50 EUR. Wir sollten diesen Selbstdarstellern aber dankbar sein, weil sie ein allgemeines Problem in der Philatelie aufzeigen.

In der Preislage von 20.000 EUR würde ich nicht mehr von Fälschungen reden, sondern wie stampsx von Illusionskapitalismus. Wer in dieser Preislage in Blindflug einkauft, ohne den Artikel vorher gesehen zu haben, dem ist nicht mehr zu helfen. Da spielt es auch keine Rolle, ob der Artikel auf delcampe oder von einem renommierten Auktionshaus angeboten wird. Wer nicht den Aufwand für die Besichtigung spendieren kann, sollte einen Kommissionär beauftragen, der in dieser Preislage gerne aktiv wird. Alles andere ist grob fahrlässig, und für die blumige Sprache in Auktionskatalogen und BPP-Attesten finden sich in diesem Forum genügend Beispiele.

Gefährlich sind die Artikel in der unteren Preisklasse im zweistelligen Euro-Bereich. Die meisten Käufer ärgern sich und lassen es bei einer schlechten Bewertung bewenden. Solche Fälschungen fliegen unter Radar.

Was könnte Delcampe unternehmen?

1. Anbieter müssen sich gegenüber der Plattform verifizieren. Das kann über Video- oder PostIdent gehen, aber auch ein Verband wie der APHV könnte für seine Mitglieder bürgen.

2. Privatpersonen müssen sich nicht verifizieren, können aber gleichzeitig nur eine bestimmte Anzahl an Artikeln (20) bis zu einem bestimmten Preis (bis 30 EUR) anbieten.

3. delcampe sollte Einstellgebühren verlangen. Um gelegentliche Privatanbieter nicht abzuschrecken, könnte man jedem Benutzer eine bestimmte Anzahl von "Freiposten" zustehen.

4. Die Laufzeit der Artikel sollte beschränkt werden, sonst wird Delcampe zur virtuellen Müllhalde. Wenn ein Artikel nach einem Monat nicht verkauft wurde, passt entweder der Preis nicht oder es gibt keinen Markt dafür. Viele Fälschungen sind solche "Altlasten" und würden automatisch verschwinden.

5. Delcampe muss dafür sorgen, dass gewerbliche Anbieter ihren gesetzlichen Informationspflichten nachkommen (z.B. Impressum) und dass die Widerrufsbelehrung rechtskonform dargestellt wird.

6. Delcampe muss Moderatoren einstellen und diese entlohnen, zumindest mit einer Aufwandsentschädigung. Moderatoren sollten Artikel mit einer einfachen Begründung (Auswahlliste ?) löschen können.
 
Erdinger Am: 17.06.2020 11:20:12 Gelesen: 38574# 167 @  
Natürlich kann man sich an Aussagen von bovi11 wie "Du redest wie ein Blinder von der Farbe." stoßen. Auch sie haben mit dem Thema nichts zu tun.

Dennoch: Es gibt gesetzlich festgelegte Rechte für Verbraucher, das ist eine Tatsache, um die auch Delcampe nicht herumkommt. bovi11 sieht die rechtlichen Aspekte, die in dieser Thematik stecken, anders als Laien (die wir in juristischer Hinsicht fast alle sind). Das sollten wir ihm und seinen Mitstreitern zugute halten und seine Arbeit würdigen. Jahrelang wurde nach einer wirksamen Fälschungsbekämpfung gerufen (kann sich noch jemand an Negromurs bei eBay erinnern?), und wenn sie endlich ansatzweise anläuft, ist es auch nicht recht. Wenn das den Weg über die "Bösgläubigkeit" erfordert, ist das kein Winkelzug, sondern ein Hebel, der im Recht angelegt ist.

Wenn Sébastien Delcampe und seine Mitarbeiter zu wenig tun, um unsaubere Klienten dauerhaft vom Handel auszuschließen und sich darauf zurückziehen, "nur" eine Plattform zu sein, wird sich ihr Geschäftsmodell bald überlebt haben. Heute sind die Anforderungen an Handel im Internet höher als vor zehn oder gar zwanzig Jahren. Die Existenzbedrohung für diese Firma käme dann nicht von einer kleinen Schar "selbsternannter Verbraucherschützer", sie wäre bereits im Geschäftsmodell angelegt.

Viele Grüße aus Erding
Dietmar
 
charly999 Am: 17.06.2020 23:46:47 Gelesen: 38428# 168 @  
Die Vorschläge 1-4 von drmoeller_neuss sind m.E. ein sehr guter Ansatz für eine Zusammenarbeit mit dem Plattformbetreiber.

Vorschlag 6 löst u.U. nicht unerhebliche Kosten aus, und es stellt sich die Frage, warum Delcampe für die Bequemlichkeit vieler Sammler bezahlen soll. Möglicherweise findet sich ein Kompromiß, wonach nur bestimmte, besonders fälschungsgefährdete Gebiete oder Preissegmente auf diese Weise überprüft werden. Mein Vorschlag wäre, warum nicht alle interessierten Sammler auf freiwilliger Basis einen Obolus in einen Topf bei Delcampe einzahlen, aus dem dann Moderatoren vergütet werden.

Vorschlag 5 dürfte nicht unkomplizierte Rechtsfragen aufwerfen, z.B. die, nach welcher Rechtsordnung sich das Impressum zu richten hat, inwieweit Unionsrecht einschlägig ist usw.. So einfach, wie manche hier die Rechtsprobleme sehen, ist es jedenfalls nicht. Es reicht nicht, einzelne Urteile von Instanzgerichten zu zitieren, aber ansonsten schon die Rechtsgebiete durcheinanderzuwerfen. Spezialisierte Anwälte, die Delcampe helfen könnten, gibt es, aber die sind nicht billig.

Selbst wenn da alles korrekt laufen würde, die praktische Durchsetzbarkeit wäre weiter problematisch. Welcher Anwalt übernimmt schon Verfahren mit einem Gegenstandswert von Euro 100, 200 oder 500? Das lohnt nicht! Wer mit einer Fälschung betrogen wird, hat idR nur bei einem seriösen Händler oder Auktionshaus eine Chance auf Rückabwicklung, nicht bei dem Gauner auf Delcampe.
 
drmoeller_neuss Am: 18.06.2020 11:25:07 Gelesen: 38330# 169 @  
@ charly999 [#168]

Vorschlag 5 dürfte nicht unkomplizierte Rechtsfragen aufwerfen, z.B. die, nach welcher Rechtsordnung sich das Impressum zu richten hat, inwieweit Unionsrecht einschlägig ist usw.. So einfach, wie manche hier die Rechtsprobleme sehen, ist es jedenfalls nicht.

Du kannst Dich als gewerblicher Anbieter dieser Rechtsfrage sehr einfach entziehen, indem Du nur Versand nach Deutschland anbietest. Dann gilt deutsches Recht. Wenn sich Dein Angebot an alle EU-Länder richtest, muss Du in den sauren Apfel beissen und damit leben, dass sich ein Käufer in Estland auf estnisches Recht beruft. Die EU-Richtlinie für Fernabsatzverträge gibt den Rahmen für alle EU-Länder vor, die Länder sind gezwungen, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, können aber in einzelnen Punkten "schärfere" Regeln vorsehen. Dann musst Du Dich nach den strengsten Vorgaben richten, und hast alle anderen, lockeren Bestimmungen mit erfasst.

Wie gesagt, kannst Du den Käuferkreis begrenzen. Das macht sicher im Einzelfall Sinn, denn den Bund-Berlin-Nachlass in drei Umzugskartons wird wohl kein Käufer in Griechenland kaufen, wenn die Versandkosten dahin bereits ein vielfaches des Kaufpreises betragen. Für alle anderen "briefgängigen" Angeboten würde ich den Käuferkreis nicht einschränken, allzu gross ist der philatelistische Markt nicht, und wenn ich dank Delcampe und ebay einen Käufer in Indien finde, der auch bezahlt, kümmere ich mich gerne um die Versandmodaliäten. Ausserhalb der EU kann man übrigens deutsches Recht als alleinige Grundlage vereinbaren.

Im übrigen ist eine faire und korrekte Artikelbeschreibung der beste Garant dafür, dass diese Frage rechtstheoretischer Natur bleibt. :)

Vorschlag 6 löst u.U. nicht unerhebliche Kosten aus, und es stellt sich die Frage, warum Delcampe für die Bequemlichkeit vieler Sammler bezahlen soll. Möglicherweise findet sich ein Kompromiß, wonach nur bestimmte, besonders fälschungsgefährdete Gebiete oder Preissegmente auf diese Weise überprüft werden. Mein Vorschlag wäre, warum nicht alle interessierten Sammler auf freiwilliger Basis einen Obolus in einen Topf bei Delcampe einzahlen, aus dem dann Moderatoren vergütet werden.

Auf stampsx wurde einmal der ebay-Umsatz in der Kategorie "Briefmarken" mit etwa 60 Millionen EUR pro Jahr beziffert. Hört sich viel an, ist es aber nicht, wenn man bedenkt, dass alleine eines der grossen deutschen Auktionshäuser ein Drittel davon pro Jahr umsetzt.

Für ebay bedeutet das etwa 6 Millionen Provisionseinnahmen. Davon könnte man 1 Million EUR für die Moderation abzweigen, d.h. etwa 2% auf den Verkaufspreis. Das halte ich für darstellbar, wenn die Mehrkosten vom Plattformbetreiber und vom Anbieter hälftig getragen werden. Von den Einnahmen könnten etwa 10 bis 15 Vollzeitkräfte bezahlt werden, oder das andere Extrem, auf 450-Euro-Basis die zehnfache Menge an Personen, etwa 150 Rentner oder Berufstätige im Nebenjob, die abends und am Wochenende über delcampe gehen.

Die meisten Artikel sind im unteren Euro-Bereich. Beschränkt man die Moderation auf alle Artikel über 5 EUR Handelswert, sprechen wir über eine Artikelzahl im unteren Millionenbereich. Auf eine Vollzeitkraft würden etwa 1000 Artikel pro Tag zur Durchsicht entfallen, d.h. zwei Artikel pro Minute. Das reicht für eine schnelle Durchsicht aus. Eine ausführliche Begründung für eine Löschung kann natürlich unter diesen Bedingungen nicht geliefert werden.

Das ist erst einmal eine grobe Skizze, und an den Parametern lässt sich noch schrauben. Man kann z.B. den Schwellenwert für die Moderation auf 10 EUR erhöhen und hat dann mehr Zeit pro Artikel. Eine intelligente Software könnte die Kandidaten für die "Handkontrolle" liefern. So machen das seit Jahren die Finanzämter, die meisten Steuererklärungen werden nicht mehr durch einen Sachbearbeiter überprüft, nur dort, wo der Wachhund in Form einer Prüf-Software anschlägt, legt der Finanzbeamte noch Hand an und kontrolliert selbst.
 
silent Am: 18.06.2020 13:13:26 Gelesen: 38279# 170 @  
Ich verstehe die ganze Aufregung da nicht. Wird ja keiner gezwungen dort zu kaufen.

Gibt eine einfache Lösung. Delcampe dreht sein Angebot für Deutschland ab und keiner braucht mehr über diese böse Plattform suddern.
 
Quincy Am: 18.06.2020 13:34:15 Gelesen: 38259# 171 @  
@ silent [#170]

Es geht noch einfacher: Man liest nicht mehr die entsprechenden Threads in den Foren, man schaut überhaupt nicht mehr in die Foren oder man sammelt in letzter Konsequenz keine Briefmarken mehr.

Wer glaubt, das Fälschungsproblem von Delcampe dadurch lösen zu können, dass er selbst die Plattform nicht mehr besucht, der verkennt, welchen Schaden diese Fälschungsflut in der Philatelie anrichtet. Dieser Schaden trifft auch diejenigen, die in Sachen Fälschungen den Kopf einfach in den Sand stecken.

Gruß
Quincy
 
charly999 Am: 18.06.2020 15:19:02 Gelesen: 38216# 172 @  
@ drmoeller_neuss [#169]

Danke für die Hinweise zur Rechtslage! Mein Metier ist die FreizügigkeitsRiLi und die VO 492/2011. Die Vorgaben sollten mit Hilfe von Delcampe umsetzbar sein. Vor dem Hintergrund ist das dauernde Einprügeln auf die Plattform besonders hilfreich.

Mit der Artikelbeschreibung hast Du sicher Recht, allerdings werden unseriöse Anbieter das wohl ignorieren.

Dein Lösungsvorschlag 6 wird mE auf keine Gegenliebe stossen. Ich würde jedenfalls selbst dann nicht auf Provisionen in dieser Größenordnung verzichten wollen, wenn sich Anbieter beteiligen. Es gibt gefährliche Fälschungen auf Delcampe, aber wer die dort reichlich vorhandenen seriösen Anbieter nutzt, geht kein großes Risiko ein. Wer dagegen teure Marken bei chinesischen oder russischen Anbietern kauft, verdient keinen Schutz. Bei den billigen Angeboten hingegen fragt sich, wie gefährlich die wirklich sind. Wenn ich auf stampsx die Meldungen z.B. von Jürgen lese, sind viele Angebote doch leicht als unseriös zu erkennen. Ich finde wirklich, daß sich ein Marktteilnehmer weitgehend selbst schützen kann und muß.

Was mich wundert ist, daß offenbar die seriösen Anbieter nicht wettbewerbsrechtlich gegen die unseriöse Konkurrenz vorgehen. Da stehen wohl Zeit und Kosten in keinem Verhältnis zum Erfolg, oder es handelt sich um einen anderen Kundenkreis, oder eben die Masse der Fälschungen ist ungefährlich.
 
22028 Am: 31.05.2021 12:26:56 Gelesen: 31480# 173 @  
Diese Marke (Tibet MiNr. 7) ist eine Fälschung, wenn ich den Verkäufer darauf hinweise löscht er einfach den Hinweis immer wieder, mittlerweile hat er den Startpreis € 150 auf € 50 reduziert und den Hinweis "FAUX" mit Fragezeichen hinzugefügt [1].



Der Unterschied zwischen gut und schlecht ist hier auf meiner Internetseite nachzulesen [2].

[1] https://www.delcampe.net/de/sammlerobjekte/briefmarken/china/sonstige-2/tibet-chine-china-1914-yvert-no-16-a-4-t-bleu-coin-de-feuille-avec-filet-dencadrement-obl-sur-fragment-tb-faux-1281285439.html

[2] https://fuchs-online.com/tibet/Forgeries/Forgeries_1914.htm
 
philast Am: 05.06.2021 16:36:52 Gelesen: 30980# 174 @  
Hallo,

anbei ein Angebot bei Delcampe von dem ich meine, dass alles bis auf die Urmarke gefälscht ist. Also Aufdruck, Stempel, Prüfsignatur Lippschütz [1].

https://www.delcampe.net/de/sammlerobjekte/briefmarken/deutschland-berlin-west/gebraucht/berlin-michel-17-signiert-2-scans-o-gebraucht-cancelled-1284322564.html

Für die Fälschungsbehauptung spricht:

Aufdruck Berlin etwas ölig

Stempel wie gemalt und ungleichmäßige Buchstaben und Ziffern, einen ähnlichen Stempelabschlag von Postämtern in Berlin von 48/49 war nicht zu finden, weder in der StempelDB noch in alternativen Angeboten.





Schätze derlei 'gute' Angebote gibt es öfter.

Grüsse
philast

[1] https://briefmarken-pruefer.de/de/1137-Alfred-Lippschuetz.html
 
marc123 Am: 13.08.2021 10:32:14 Gelesen: 29081# 175 @  
@ marc123 [#66]



Dieses Los wird nun wieder vom selben Auktionshaus Straphil auf Delcampe angeboten, allerdings 5 Euro günstiger als damals, also für 40 Euro. Der ältere Link funktioniert noch, sodass der Vergleich leicht ist.
Wieso wird ein Los zurückgezogen und dann etwas später als ein Jahr wieder angeboten?

https://www.delcampe.net/de/sammlerobjekte/briefmarken/luxemburg/1859-1880-wappen-heraldik/luxembourg-1311992912.html

Liebe Grüße
Marc
 
marc123 Am: 13.08.2021 10:43:36 Gelesen: 29075# 176 @  
@ marc123 [#54]



Auch dieses Los bietet das Auktionshaus Straphil wieder an. Jetzt für 45 Euro. Aus einer Nr. 3 ist jetzt eine Nr. 12 geworden. Es ist aber eine Michel Nr. 37 mit abgeschnittenen Zähnen und Falschstempel.

https://www.delcampe.net/de/sammlerobjekte/briefmarken/luxemburg/1859-1880-wappen-heraldik/o-luxembourg-1311992915.html

Auch hier ist die ältere Einstellung samt Frage von Lars:

"Bonjour, C'est une manipulation avec cachet faux - pas un vrai no. 3 . Cordialement, Lars Boettger"

und der Antwort des Händlers, dass das Los zurückgezogen wird:

"Monsieur, Nous avons bien enregistré votre remarque; aussi, nous le supprimerons de la vente. Bonne soirée. Straphil"

noch einsehbar.

https://www.delcampe.net/de/sammlerobjekte/briefmarken/luxemburg/1859-1880-wappen-heraldik/o-luxembourg-o-n-3-1c-brun-clair-tb-983027453.html#tab-questions

Liebe Grüße
Marc
 
Lars Boettger Am: 13.08.2021 10:52:32 Gelesen: 29065# 177 @  
Hi Marc,

bei den Angeboten von Auktionshäusern kann das Angebot nicht beendet werden, dafür sind die Auktionshäuser verantwortlich. Die Moderatoren-Funktion reicht dafür nicht aus. Es wäre interessant, bei dem Auktionshaus auf Erfüllung zu bestehen. Sie müssen, wie jeder andere, liefern, was sie anbieten. Eine MiNr. 12 mit stummen Stempel dürfte sehr schwierig werden.

Beste Grüße!

Lars
 
marc123 Am: 15.08.2021 13:44:23 Gelesen: 28832# 178 @  
@ Lars Boettger [#177]

Hallo Lars,

na gut, eine Nr. 12 mit stummem Stempel kenne ich auch nicht. Mich würde aber interessieren, wie Delcampe damit umgeht, dass zurückgezogene Lose aufgrund eines Hinweises auf eine Fälschung nach einer gewissen Zeit wieder eingestellt werden. Oder kann der Verkäufer das Los immer wieder einstellen ohne Konsequenzen zu befürchten?

Das zweite von mir gezeigte Los hast du jetzt schon zweimal gemeldet und es wurde zweimal zurückgezogen, das andere ist immer noch in der Auktion. Das muss Dich doch auch frustrierend.

Liebe Grüße
Marc
 

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