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Thema: Galgenbrief: Was ist das ?
1943hans1943 Am: 12.10.2012 12:14:12 Gelesen: 3573# 1 @  
Liebe Sammlerfreunde!

Ein Kollege von mir glaubt, einen sogenannten Galgenbrief zu besitzen. Für mich schaut er nur aus wie ein Brief mit einem sonderbaren Fettfleck. Im Internet habe ich nur gefunden, dass es 2 Arten von Galgenbriefen gibt:

1. Eine Art Fahndungsblatt, angeschlagen am Galgen, zur Suche flüchtiger verurteilter Verbrecher.

2. Ein Vorläufer des eingeschriebenen Briefes. Mit dem Galgen wurde der Bote zur besonderen Sorgfalt gemahnt. Geht der Brief verloren, wird er gehenkt.

Mich interessiert der Fall 2. Leider konnte ich bis jetzt kein Bild von so einem Brief finden, um festzustellen, wie echt der Galgenbrief meines Kollegen ist.

Vielleicht kann mir jemand so ein Bild schicken. Waren die Galgenbriefe in etwa genormt, oder konnte jeder seine eigenen Muster aufmalen?
 
volkimal Am: 12.10.2012 12:32:47 Gelesen: 3559# 2 @  
@ 1943hans1943 [#1]

Hallo 1943hans1943,

es ist zwar russisch, aber schau mal dort: http://ru.wikipedia.org/wiki/%D0%92%D0%B8%D1%81%D0%B5%D0%BB%D0%B8%D1%86%D0%B0_%28%D0%BF%D0%BE%D1%87%D1%82%D0%B0%29

Viele Grüße
Volkmar
 
bayern klassisch Am: 12.10.2012 20:20:11 Gelesen: 3492# 3 @  
Hallo,

diese Galgen hatten nur symbolische Bedeutung, schließlich vertraute man keinem Menschen seine (intimen) Briefe an, den man später aufknüpfte. Boten waren in alter Zeit privilegiert und wußten, was ihr "Job" war.

Ob dein Sammlerfreund wirklich einen Galgenbrief hat, kann man erst beurteilen, wenn ein Scan eingestellt wird.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
Richard Am: 20.10.2012 08:31:23 Gelesen: 3368# 4 @  
@ 1943hans1943 [#1]

Das Internet zeigt eine ganze Reihe verschiedener Deutungen. Die älteste, die ich gefunden habe, ist im "Deutsches Wörterbuch" [1] von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm zu finden:

galgenbrief, m.

1) brief, d. h. zettel mit dem urtheil über einen zum galgen verurtheilten, aber flüchtigen verbrecher, der an den galgen geschlagen wurde, vgl. bei Ad. Junghans kriegsordnung 1598 O 2b: urkundlich mandat über verlaufene schelme, darvon mag man copei und abschriften machen, an die galgen und pranger zu schlagen, dann (gleich mhd. wan, nur) man darf keine siegel oder underzeichnete hand mit an galgen schlagen, nur den eingang mit hauptmans namen (es handelt sich um kriegsrecht) und hernach die scheltwort (d. i. die begründung des urtels). wil man sie in andern fürstenthumben auch 'schelten' ('bescholten' machen) und an galgen schlagen, so musz es mit derselben herrschaft vorwissen geschehen.

(Quelle: http://woerterbuchnetz.de/DWB/?sigle=DWB&mode=Vernetzung&hitlist=&patternlist=&lemid=GG00327 )

Bekannter als das Deutsche Wörterbuch sind vermutlich "Grimms Märchen" (-sammlung) der gleichen Autoren.

Schöne Grüsse, Richard

[1] DWB = Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bde. in 32 Teilbänden. Leipzig 1854-1961.
 
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