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Thema: Auswirkung der Mehrwertsteuererhöhung für Briefmarken auf 19 %
Richard Am: 14.10.2012 08:49:28 Gelesen: 12980# 1 @  
Wird die Mehrwertsteuer von Briefmarken von 7 auf 19 % erhöht ?

Seit einigen Wochen geistern Informationen durch die philatelistischen Foren, nach welchen es ab 2013 zu einer Anpassung = Erhöhung der Mehrwertsteuer auf die von Händler und Auktionsfirmen verkauften Briefmarken kommen soll. Fakten dazu, also Gesetzesentwürfe, habe ich nicht gefunden.

Hier eine Pressemitteilung der Europäischen Kommission, die sich nicht nur auf Briefmarken bezieht:

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Mehrwertsteuer: Überprüfung ermäßigter Steuersätze für mehr Effizienz im Steuerwesen

Europäische Kommission, Brüssel (08.10.12) - In einer heute von der Kommission eingeleiteten Konsultation werden Bürger, Unternehmen und andere Interessenträger zu bestimmten ermäßigten Mehrwertsteuersätzen befragt. Außerdem werden sie gebeten darüber nachzudenken, welche Auswirkungen eine Änderung der EU-Vorschriften in diesem Bereich mit sich bringen könnte. Die Befragung ist Teil von umfassenderen Arbeiten zu einer grundlegenden Reform des EU-MwSt-Systems, die derzeit stattfinden, um die Vorschriften einfacher, effizienter und robuster zu machen. Die Konsultation läuft bis 3. Januar 2013.

Hierzu erklärte Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung: „Es wird höchste Zeit, dass wir die ermäßigten MwSt-Sätze einer Bestandsaufnahme unterziehen. Die Mitgliedstaaten brauchen neue Einnahmequellen und die Unternehmen einfachere Steuersysteme und niedrigere Kosten für deren Befolgung. Heute wollen wir wissen, ob bestimmte ermäßigte MwSt-Sätze noch das leisten, was sie zu versprechen scheinen, oder ob sie mehr Nachteile als Vorteile bringen."

In Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in der Mehrwertsteuerstrategie der EU (IP/11/1508) festgelegt wurden, konzentriert sich die jetzige Konsultation auf drei Bereiche, in denen ermäßigte Steuersätze überprüft werden müssen. Erstens sollen sich die Befragten dazu äußern, ob sich derzeit ermäßigte MwSt-Sätze im Binnenmarkt wettbewerbsverzerrend auswirken. Zweitens wurde das Verzeichnis der Güter und Dienstleistungen, die für einen ermäßigten MwSt-Satz infrage kommen, von den Mitgliedstaaten vor vielen Jahren vereinbart, und die EU-Politik hat sich inzwischen weiterentwickelt und verändert. Deshalb wurde gefragt, ob bestimmte ermäßigte MwSt-Sätze gegenwärtig in Widerspruch zu den Zielen der EU-Politik stehen. Hierbei sollten insbesondere die ermäßigten MwSt-Sätze für Wasser, Energie, Abfallbewirtschaftung und Wohnen berücksichtigt werden. Schließlich werden bei der Konsultation Meinungen darüber eingeholt, wie ähnliche Güter und Dienstleistungen für MwSt-Zwecke behandelt werden sollten, wobei die technologische Entwicklung zu bedenken ist.

Diese Konsultation ist Teil eines Bewertungsprozesses; die Kommission schlägt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor, ermäßigte MwSt-Sätze abzuschaffen oder einzuführen. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden in die Erarbeitung neuer Vorschläge für MwSt-Sätze einfließen, die die Kommission nächstes Jahr vorlegen wird.

Hintergrund

Nach der geltenden EU-MwSt-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten einen MwSt-Normalsatz von mindestens 15 % anwenden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, auf bestimmte Güter und Dienstleistungen, die in einem Verzeichnis festgelegt sind, einen oder zwei ermäßigte MwSt-Sätze von mindestens 5 % zu erheben. Diese Liste ist eng auszulegen, d. h. die Mitgliedstaaten dürfen die ermäßigten Sätze nur auf die Güter oder Dienstleistungen anwenden, die in der Liste genannt sind.

Dieses einfache Verfahren wird jedoch durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen erschwert, die in der Richtlinie enthalten sind oder die bestimmten Mitgliedstaaten z. B. in den Beitrittsakten oder in Ratsverhandlungen eingeräumt wurden.

In der MwSt-Strategie, die die Kommission vergangenes Jahr vorgestellt hat, um eine grundlegende Reform des EU-MwSt-Systems auf den Weg zu bringen, wurde die Überprüfung der ermäßigten MwSt-Sätze zu einem Schwerpunkt erklärt. Für die Überprüfung wurden drei Grundsätze genannt:

- Abschaffung der ermäßigten Sätze, die ein Hemmnis für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts darstellen;

- Abschaffung der ermäßigten Sätze auf Güter und Dienstleistungen, deren Konsum bzw. Inanspruchnahme durch andere Maßnahmen auf EU-Ebene verhindert werden soll;

- auf vergleichbare Güter und Dienstleistungen sollte derselbe MwSt-Satz erhoben werden, wobei der technische Fortschritt zu berücksichtigen ist.

Dies sind die Grundsätze, nach denen die Kommission das heute veröffentlichte Konsultationspapier erstellt hat und ihre Bewertung fortsetzen wird, um im Jahr 2013 Vorschläge für die MwSt-Sätze vorzulegen.

Die öffentliche Konsultation dauert 12 Wochen; Näheres ist unter folgender Internetadresse abrufbar:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/consultations/tax/index_de.htm

Eine allgemeine Übersicht über die verschiedenen oben genannten Ausnahmeregelungen findet sich unter folgender Internetadresse:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/taxation/vat/how_vat_works/rates/vat_rates_de.pdf

(Quelle und Ansprechpartner: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-1079_de.htm?locale=en )
 
wajdz Am: 20.10.2012 23:58:05 Gelesen: 12833# 2 @  
Der Münzhandel benutzt diese noch in der Erörterung befindlichen Vorhaben schon für eine gezielte Werbung, um den Verkauf anzukurbeln.

Im Brieftext wird zwar noch vom -Plan- gesprochen, aber die Gesamtaufmachung suggeriert schon feststehende Tatsachen.

Auf alle Fälle werden dann nicht nur Briefmarken als Handelsware, sondern auch viele Artikel des täglichen Bedarfs teurer werden, zum Beispiel die subventionierte Haustiernahrung.


 
Säulenkaktus Am: 21.10.2012 08:42:38 Gelesen: 12810# 3 @  
Wie? Subventionierte Hundenahrung? Bist du auch subventioniert?

Zahlst ja auch 7% für dein Essen.

Oder hast du was gegen meine Hunde?


 
mausbach1 (RIP) Am: 21.10.2012 09:25:49 Gelesen: 12795# 4 @  
@ Säulenkaktus [#3]

Nicht ganz korrekt: Babynahrung wird z.B. mit 19 % Märchensteuer belastet.
 
Redfranko Am: 21.10.2012 11:25:36 Gelesen: 12779# 5 @  
Achtung, Ironie:

Die Liste mit den Mwst.-Sätzen sollte lieber nicht der FDP zugespielt werden, sonst finden die noch mehr Möglichkeiten für ihre Klientelpolitik, siehe Mwst. bei Hotelübernachtung.
 
Wolffi Am: 21.10.2012 16:17:58 Gelesen: 12738# 6 @  
@Säule

Für ein Essen zahlt man im Restaurant 19%, die "der Wirt" abführen muss.

Das gesamte MwSt.-Gefüge (siehe Hotels ohne Not auf 7% gesetzt) ist merkwürdig.

Der Vergleich Tiernahrung 7% und Babynahrung 19% wird (provokativ) sehr gern genommen, weil er polarisiert. Wobei ich auch nicht verstehen kann, dass bei unserer Kinderarmut dort keine Subvention stattfindet.
 
drmoeller_neuss Am: 22.10.2012 11:00:12 Gelesen: 12657# 7 @  
Das Thema wurde bereits ausführlich in stampsx diskutiert: http://stampsx.com/forum/topic.php?id=4983

Zusammenfassend klingt die ganze Änderung für den Briefmarkenhandel dramatischer als sie in Wirklichkeit ist. Schliesslich gibt es für den klassischen An- und Verkaufshandel die bereits erwähnte Möglichkeit der Differenzbesteuerung nach §25a UStG. Vereinfacht gesagt, wird nur die Handelsspanne der Mehrwertsteuer unterworfen. Voraussetzung ist, dass der Händler von Privatpersonen kauft und somit kein Vorsteuerabzug in Frage kommt. Der Verkauf erfolgt ebenfalls wieder an Privatpersonen ohne Ausweis der Mehrwertsteuer.

Kleinere Händler, die hauptsächlich von privat einkaufen (oder von anderen Händlern, die ebenfalls nach dem Differenzbesteuerungsverfahren arbeiten) und an privat verkaufen, müssen nur ihre Buchhaltung umstellen, was natürlich auch einige Kopfschmerzen bereiten kann. Die "Kleinunternehmenregelung" bleibt unberührt, gemäß § 19 UStG können Hobbyhändler mit einem Jahresumsatz von weniger als 17.500 € auf das Mehrwertsteuerbrimborium offiziell verzichten.

Für Auktionatoren dürfte sich auch nicht viel ändern, da sie jetzt bereits jetzt "per Posten" mit dem Einlieferer abrechnen. Im übrigen sieht die Differenzbesteuerung die Vereinfachung vor, dass bei Gegenständen, deren Einkaufspreis 500 Euro nicht übersteigt, die Besteuerung nach der Gesamtdifferenz vorgenommen werden darf. Kein Händler muss also über seine Groschenmarken oder Belegekisten einzeln Buch führen.

Wer eine hohe Gewinnspanne hat, wie zum Beispiel Fälschungsverkäufer, wird auch mit der Differenzbesteuerung daraufzahlen. Die meisten Fälschungsanbieter agieren als Schwarzhändler, womit diese Diskussion über die Steuersätze eher philosophischer Natur sein dürfte. Ehrliche Händler mit einer bescheidenen Gewinnspanne fahren mit der Differenzbestuerung sogar günstiger (auch wenn der bürokratische Aufwand etwas höher ist, als einfach pauschal auf den Endbetrag 7% aufzuschlagen). Grosshändler dürften mit der Umstellung schnell in die Röhre schauen, da sie auf den Vorsteuerabzug angewiesen sind.

Prinzipiell bin ich für einen Subventionsabbau, auch wenn es sich um die eigenen Subventionen handelt. Man könnte auch Hundefutter mit 19% besteuern und dafür einfach die Hundesteuer abschaffen. Das würde bei gleichem Steueraufkommen den bürokratischen Aufwand für die öffentliche Hand senken.

Die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze treiben schon ihre Blüten: Die gleiche Diskussion mit höchstricherlicher Rechtssprechung gab es bei Überraschungseiern (Spielzeug zu 19% oder Lebensmittel zu 7%?), bei Eseln (nur der tote Esel ist steuerlich subventioniert) und Adventskränzen (hier ist der Trocknungsgrad des Mooses entscheidend, bei frischem Moos fallen nur 7% an). Das Pferde nur 7% Mehrwertsteuer und Hunde 19% haben, ist logisch. Pferdefleisch, auch das von Rennpferden, kann man essen. In China würde auf Hunde wahrscheinlich auch nur 7% Steuer anfallen. Auch die Frage im Schnellrestaurant "Zum hier essen oder zum Mitnehmen?" ist steuerlich relevant. Wer seinen Cheeseburger auf der Strasse isst, anstatt es sich auf den Plastiksitzen bei McDoof gemütlich zu machen, zahlt nur 7% Umsatzsteuer.
 
Nachtreter Am: 22.10.2012 11:20:12 Gelesen: 12648# 8 @  
@ drmoeller_neuss [#7]

Frage am Rande: Warum Hundesteuer abschaffen? Das ganze in einen Hut mit Gemeindesteuern zu werfen ist wohl schwer möglich!

Dann erhöhe ich die Umsatzsteuer auf Bücher auch auf 19% und muß keine Abfallgebühren mehr auf die Leerung der Altpapiertonne zahlen? Ich tanke auch kräftig und muß jeden Monat noch meinen Rentenversicherungsbeitrag zahlen, dessen Steigerung es laut Schröderregierung seit 1995 (?) nicht mehr geben soll!

Es ist alles eine Milchmädchenrechnung!

Viele Grüße

Nachtreter
 
JoshSGD Am: 23.10.2012 16:12:35 Gelesen: 12566# 9 @  
Hallo,

siehe Homepage vom BdPh. Start soll nun erst am 1.Januar 2014 sein.

Gruß Josh
 
Richard Am: 23.01.2014 09:27:13 Gelesen: 10571# 10 @  
Steuererhöhung trifft die Händler - Für jede Marke müssten die Händler jetzt den vollen Mehrwertsteuersatz berechnen, 19 statt 7 Prozent

„Ich habe überlegt, ob ich meinen Laden schließen soll.“ Klaus Gebhard betreibt aber auch im neuen Jahr seinen Geschäft für Briefmarken und Münzen an der Bachstraße weiter. Warum er diesen Gedanken hatte? Seit dem 1. Januar gilt eine neue Mehrwertsteuerregelung: Bisher wurden Briefmarken, Münzen, aber auch Kunstgegenstände mit 7 Prozent Mehrwertsteuer veranschlagt, nun gilt auch für diese Waren der 19 Prozent-Satz. Eine Angleichung an den EU-Standard.

(Quelle und weiter lesen: http://www.derwesten.de/staedte/muelheim/steuererhoehung-trifft-die-haendler-id8829452.html#plx141116028 )
 
briefmarkenwirbler24 Am: 23.01.2014 09:59:08 Gelesen: 10544# 11 @  
@ Richard [#10]

Hallo Richard,

bei uns in Neuwied gibt es auch einen Briefmarken-und Münzenhändler. Er hat mir erzählt, dass er ebenfalls die Preise anheben muss, wegen der Mehrwertsteuer. Er war eigentlich immer recht billig, aber nun muss er die Marken für Mondpreise anbieten. Also es ist eine Schande mit dieser Mehrwertsteuer.

Mfg

Kevin
 
ginonadgolm Am: 23.01.2014 14:15:06 Gelesen: 10469# 12 @  
@ briefmarkenwirbler24 [#11]

Es ist immer gut, wenn man rechnen kann!

Dein Händler muß jetzt für einen 10,- € Artikel 11,20 € berechnen; das nenne ich wahrlich einen Mondpreis! Oder hat er etwa heimlich gleich seine Preise erhöht?

Immer noch steuerfreie Grüße von
Ingo aus dem Norden
 
DMD Am: 23.01.2014 14:27:09 Gelesen: 10455# 13 @  
@ ginonadgolm

Falsch gerechnet! Der Artikel müsste jetzt 11,12 € kosten. Allerdings gebe ich dir natürlich ansonsten völlig recht.
 
Holzinger Am: 23.01.2014 14:44:09 Gelesen: 10445# 14 @  
@ DMD [#13]

Der Händler könnte natürlich auch Kulanz zeigen und nur 11,11 berechnen.

Das kommt darauf an, wie er bei der Rückrechnung der 7% und der 19%-Neuberechnung rundet :-).
 
ginonadgolm Am: 23.01.2014 15:32:16 Gelesen: 10418# 15 @  
@ DMD [#13]

Du hast natürlich recht, sorry!
 
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