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Thema: (?) (5/7/9) Postvorschuß, Auslagen, Nachnahme
doktorstamp Am: 17.10.2012 14:46:42 Gelesen: 13481# 1 @  
Postvorschuß, Auslagen, Nachnahme

Das Postvorschußwesen et al wird von vielen Sammlern mißachtet. Der Grund vermag in dem Aussehen vieler Belege liegen. Im Prinzip handelt es sich um reinen Bedarf. Philatelisten konnten allgemein die Frankaturen nicht beeinflussen, obgleich dies geschah zweifelsohne mit Hilfe gefügiger Postler begegnet man es bis 1960 relativ selten, danach ist es vermehrt zu treffen, wie dem auch sei, sind die Belege meist noch Portogerecht, wenn auch mit einer Buntfrankatur verklebt. Ursprung hier ist häufig der Briefmarkenhandel.

Es gibt zugegeben bereits einen Thread zu Nachnahme und ich hoffe Richard oder Heiko den Thread hierunterhängt damit die Daten oben ersichtlich bleiben und nicht in die Gruft verschwinden.

Die unten angegebenen Daten entstammen unterschiedliche Quellen.

Amtsblätter, oft nur Auszüge von freundlichen Philatelisten zur Verfügung gestellt.

Nachnahme Jacob Vetter 1990. Hier hat der Autor den Versuch gemacht Ordnung in den Unfug zu bringen was ihm größten Teils gelungen ist. Aber manchmal sind die Angaben widersprüchlich.

Nicht zuletzt die Forschung meinerseits.

Daten in kursiv sind keine feste Daten und sind weitergehender Forschung unterstellt.

Ab wann das Postvorschußwesen eingeführt wurde habe ich nicht ermitteln können, aber ich vermute im ersten Quartal des 18. Jahrhunderts.

Jacob Vetter fängt mit einem Auszug aus 1782 an, da aber dieser eine Änderung kundgibt muß es folglich früherer Verordnungen geben. Ferner sind mir Belege aus 1754 (aus Sachsen, Sammlung Springer) und Belege aus Württemberg bekannt.

Überblick

17??-1848 Postvorschußbriefe (mit handschriflichem Vermerk auf dem Beleg

1848-1878 Postvorschußbelege mit preussischem Nierenstempel "Auslagen". Diese sind nur für Städte mit mehreren Postanstalten.

1874 1.1. Einführung der rechteckigen Auslagenzettel in lila Farbe.

1878 30.9. Das Postvorschußwesen wird eingestellt. Verwendung von Auslagenstempel und Aufkleber entfällt

1878 1.10 Einführung von rechteckigen Nachnahmeaufkleber wiederum in der selben Farbe. Die Regelung hierzu ist im gesamten Deutschen Postgebiet einheitlich.

1906 Einführung der dreieckigen Nachnahmeaufkleber.

Die Postvorschüsse waren für die absendende Postanstalt eine Forderung oder "AUSLAGE", für die empfangende Postanstalt eine Schuld.

Innerhalb Preussens waren die Stempel in rot. Aus München sind sie fast immer im blauer Farbe, und aus Nürnberg in violetter Farbe.

Mecklenburg Schwerin; Mecklenburg Strelitz und Schleswig Holstein erhalten AUSLAGEN Stempel nach preussischem Muster. Aus Württemberg sind keine Auslagenstempel bekannt.

Wesentliche Daten

1782 Die preussische Postordnung besagt, daß die Porkuragebühr nicht mehr als Vergütung für die Mehrarbeit, sondern in der Hauptsache als Entschädigung für übernommenes Risiko zu betrachten sei. Empfänger bevorschußte Sendungen sind nicht nur Behörden, sondern auch Privatpersonen.

1824 Baden, Einführung des Nachnahmeverfahrens durch die Großherzogliche Post. Das Verfahren ähnelt dem heute noch üblichen Nachnahmeverfahren.

1824 Im Preussischen Posttaxregulativ blieb es den Beamten weiter überlassen, auf eigene Gefahr Postvorschuß zu leisten. Neben der gewöhnlichen Beförderungsgebühr, dem Porto für die Post, wurde zusätzlich das Postgeld erhoben. Es war der Betrag, der als Gebühr zu erheben gewesen wäre, wenn der Betrag des Vorschusses mit der Post versendet wäre. Beide Gebühren hat die Post vereinnahmt.

1848 Die Nierenstempel mit AUSLAGEN werden von der Preussischen Post verteilt und im Gebrauch aufgenommen. Obwohl zentralbestellt sind sie unterschiedlich und Typenreich. Anhand des Postabsenderstempels sind sie leicht zuzuordnen.

1849 Die Postvorschußreform besagt, jedermann kann bis zu 50 Thaler erhalten. Es blieb den Postbeamten weiterhin überlassen ob er den Vorschuß auszahlte, (gegebenenfalls gegen ein Kaution), oder ob er erst den Zahlungseingang abwartete.

1852 Einschreiben sind im Vorschußwesen nicht zugelassen.

1852 Auf Grund des Postgesetztes von 1852 und des Postreglements von selbem Jahr hat die Preussische Post das Postvorschußwesen eingeführt.

1856 Reglementsbeschluß; Zahlung der Vorschüsse an den Absender prinzipiell erst nach Zahlung durch den Empfänger und Überweisung sämtlicher Gebühren an die Postkasse. Sofortige Auszahlung der Vorschüsse nur noch an Behörden oder vertrauenswürdige Personen nach Hinterlassung ein Kaution oder Sicherheit.

1867 1. 7. Preussen übernimmt den Postbetrieb von Thurn und Taxis. Diese Gebiete werden von der Preussischen Postverwaltung übernommen, zeitgleich wird das Postvorschußwesen und die damit verwendeten AUSLAGEN Stempel eingeführt.

1871 4. 5. Bis zur Übernahme des Norddeutschen Postbezirks durch die Reichspost findet man dort violette und rote AUSLAGEN Stempel.

1872 1. 1. Einführung der Reichspost Marken. Schwarze Farbe wird für die AUSLAGEN Stempel vorgeschrieben. Bayern und Württemberg behalten weiterhin ein eigenes Postregal.

1872 Das badische Postwesen geht an die Deutsche Reichspost über. Schwarze AUSLAGEN Stempel Farbe. Gleichzeitig Einführung der Preussischen Nierenstempel.

1874 1. 1. Einschreiben mit Vorschußsendungen zugelassen.

1874 Vorschuß-Postanweisung wird eingeführt.

1874 31. 3. In Bayern wird das Postvorschußwesen abgeschafft.

1874 Rechteckige Zettel mit dem Andruck Auslagen werden eingeführt, wohl aber nur am Anfang für Orte mit mehreren Postanstalten.

1875 1. 1. Einführung der Markwährung, gleichzeitig neue Marken. Bis 31.12.1875 sind Mischfrankaturen zugelassen.

1875 1. 7. Einführung der Markwährung in Bayern.

1876 1.1. Württemberg schließt sich der neuen Währung an.

1878 mit Wirkung vom 30.9.78 wird das Postvorschußverfahren eingestellt. Die Verwendung von Nierenstempel und Auslagenaufkleber entfällt. Der Höchstbetrag ist auf 150 Mk festgesetzt.

1878 1.10. Einführung der rechteckigen lila-farbigen Nachnahmeaufkleber in ganzem Deutschen Postgebiet. Bayern und Württemberg schliessen sich an. Zu dem Nachnahmeverfahren gibt es im ganzen Deutschen Postgebiet eine einheitliche Regelung.

1882 NACHNAHME Vermerke sind mit Rotstift zu unterstreichen.

1886 Der Höchstbetrag je Nachnahme wird auf 400 Mk erhöht.

1888 Einführung einer Lagerfrist für Nachnahmesendungen von 7 vollen Tagen.

1890 Die Tarife für die Versendung von Nachnamhepoststücke werden stark herabgesetzt. Lediglich für den Absender ist die Gebühr für die gewöhnliche Sendung zu entrichten zzgl. eine Vorzeigegebühr. Portopflichtige Dienstsachen sind vom diesem Zuschlag befreit.

Nachnahmepostanweisungen werden gebührenfrei versendet.

1891 Zusatzleistungen wie Einschreiben und Wertsendungen sind jetzt bei Nachnahme zulässig.

1892 Warenproben, Postkarten, Drucksachen werden als Nachnahmesendungen zugelassen. Bei Auslandssendungen keine Vorzeigegebühr, solche Poststücke sind aber mit Einschreiben zu belasten.

1896 Schwere Drucksachen werden zu Nachnahmen einbezogen.

1900 Einführung von Aufklebern für NN Sendungen die Deutschland tangieren oder durchlaufen je nach Eingangsort.

1900 Nachnahmeaufkleber jetzt mit dem Zusatz Reboursement für Sendungen in das Ausland. Der Auslandsverkehr hat seit dem letzten Quartal des 19. Jahrhunderts stetig zugenommen.

1906 Einführung der dreieckigen orange-farbigen Aufkleber.

1906 1.12. Mit Inkrafttreten von, keine Einlösung von Nachnahmebriefsendungen mehr an Sonntagen.

1909 Einführung des Postscheckdienstes. Nachnahmebeträge auf Postscheckkonten möglich.

1910 Einführung von besonderen Vordrucken für Nachnahmekarten und Nachnahmepaketkarten, auch für den Auslandsverkehr mit anhängender Postanweisung oder Zahlkarte.

1911 Einführung NN Aufkleber mit dem Zusatz Remboursement für Auslandssendungen.

1912 Einführung von NN Ganzsachen mit dem orangen Dreieck.

(Anmerkung des Verfassers hier kommt J Vetter ein bißchen durcheinander, die Daten sind wiedergegeben damit andere auch einen Anhaltspunkt haben für die weitere Forschung)

1923 Im Jahre der Hochinflation ist der Höchstbetrag mehrmals erhöht bzw. verfolgte am Ende eine Regelung, die besagt; ab 2.8. das 10.000 fache der Gebühr für den einfachen Fernbrief. Am o.a. Datum war dies 1.000 Mk.

Im Februar des Jahres war es auf 500.000 Mk erhöht, und im
Juli erreichte der Höchstbetrag 3.000.000 Mk.

Das Postvorschußverfahren und später Nachnahme laufen Querbeet durch die Geschichte der Deutschen Post. Es gibt also keine Postgeschichtliche Sammlung in der es nicht vertreten sein darf. Zugegeben aus den Anfangsjahren, die Hochinflation, und nach dem zweiten Weltkrieg wo die Belege spärlich vorhanden sind.

Die Gebühren habe ich mit Absicht ausgelassen. Zwar gab es ab 1.10 1878 eine einheitliche Regelung, woran Bayern sich besonders nicht gehalten hat. Aber für den Anfang reichen die Gebührentabellen in dem Spezial völlig aus. Aber sei gewarnt es gibt lauter Ausnahmen, hinzu haben Postler sich verrechnet.

Ich hoffe hiermit andere zu bewegen ihre Bestände zu durchblicken, vielleicht ist der einer oder anderer Beleg da, der die o.a. Daten beweist. An diejenigen die über Amsblätter verfügen, bitte reinschauen.

Die Nachnahme Belege sind allgemein weit unterschätzt, oft in Vorphilasammlungen liegen sie dort unbekannt, was im Laufe der Zeit zu meinem Gunsten gewesen ist.

Viel Spaß beim Lesen.

mfG

Nigel

Der womöglich mit diesem Beitrag sein Portmonnaie belastet.
 
Postgeschichte Am: 17.10.2012 15:09:06 Gelesen: 13471# 2 @  
@ doktorstamp [#1]

Hallo Nigel,

ein umfangreiches Gebiet, das sich mit Sicherheit nicht auf einer DIN A4-Seite darstellen lässt. Alleine die Besonderheiten in den Besetzten Gebieten I. WK, die Du noch nicht aufgenommen hast, dürften mindestens 1/2 Seite ausmachen. Du fragst

Ab wann das Postvorschußwesen eingeführt würde habe ich nicht ermitteln können, aber ich vermute im ersten Quartal des 18 Jh.

Der Beginn des Postvorschusses ist laut einem Königlichen Erlaß der 26.10.1720. Hier wurde erstmals die Königliche Post zur Versendung von Gerichtsakten zugelassen, die zuvor durch Gerichtsboten zugestellt wurden. Damit das Gericht in den Besitz der zuvor durch die Gerichtsboten erhobenen Gerichtsgebühren zu gelangen, zahlte die Post dem Gericht diese Kosten im Vorschußverfahren und erhob diese anschließend vom Empfänger der Akten. Für diesen Dienst erhielt die Post 8 bis 12 Groschen.

Hast Du Bedenken, daß Du nun Nachnahmebelege erhältst und Du die darauf vermerkten Beträge zahlen mußt? :-)

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
Werner Steven (RIP) Am: 15.10.2013 12:56:23 Gelesen: 12661# 3 @  
Soviel zu den Postvorschüssen in Preußen

1720 Kgl. Erlaß
Versendung von Gerichtsakten künftig durch die Königliche Preußische Post - Entschädigung 8 bis 12 Groschen.

1782 Postordnung,
Prokuragebühr: bis 1 Taler = 1 Guter Groschen, bis 5 Taler = 2 gGr, darüber 1 gGr je Taler. Annahmepostamt erhält ¾, Bestimmungsamt ¼.

1825 Portotaxregulativ,
Es bleibt den Beamten überlassen Vorschüsse auf eigene Gefahr zu leisten. Prokuragebühr für die Beamten 5 bis 15 Sgr. = 1 Sgr. über 15 Sgr., von halben zu halben Taler bis 10 Taler 1 Sgr., dann weitere ½ Sgr. Teilung wie 1792.

1849 Amtsbl. Nr 46,
Bis 50 Taler. Es gibt das Geld erst wenn der Empfänger gezahlt hat. Prokuragebühr und Porto zur Postkasse. Roter Stempel "Auslagen". Vorschußbetrag auf der Vorderseite, Gebühr auf der Rückseite.

1852 rev. Postvereinsvertrag:
Bis 50 Taler bzw. 75 Gulden, im Vereinsgebiet (ohne Österreich) zugelassen. Mit Rückschein. Briefgebühr ½ Sgr. je Taler oder 1 Kr. je Gulden, mindestens 1 Sgr. oder 3 Kreuzer. Fahrpost.

August 52: Preuß Reglement
Unfrei und ohne Einschreibung. Prokuragebühr bis 5 Taler nichts, über 5 bis 15 Taler 1 Sgr. über 15 Sgr. bis 10 Taler für jeden Taler 1 Sgr., für jede weiteren halben Taler ½ Sgr.

1856 Reglement,
Bis 50 Taler, 75 Gulden oder 87½ rheinländische Gulden.

1860 Postvereinsvertrag.
Auf Frachtauslagen und Spesen auch mehr als 50 Taler etc. Prokuragebühr: außer der Briefgebühr für jeden Taler ½ Sgr., mindestens 1 Sgr. für jeden Gulden 1 Kreuzer, mindestens 3 Kreuzer. Briefgebühr und Prokuragebühr sind unteilbar.

1862 Amtsbl. Nr.106
Rückschein nicht mehr zwingend.

1868 Reglement der NDP
Vorschußsendungen, Nachnahmesendungen, Postvorschüsse. Als Drucksache oder Warenprobe, Porto wie für Briefe.

1871 Amtsbl. Nr. 44 Bezeichnung Nachnahme ist weggelassen.

1874 ab 1.Januar

Beförderungsgebühr bis 10 Meilen 2 Sgr. über 10 Meilen 4 Sgr.. Vorschussgebühr wie bisher. Kennzeichnung durch roten Auslagestempel, bei großen PAnst. durch Aufkleber ‟Postanstalt Auslagen”

1874 vom 18 Dezember Postordnung

Meistbetrag 150 Mark, für jede Mark 2 Pf., mindestens 10 Pf. Aufrundung, durch 5 teilbar.

1878 7. September Amtsb. Nr. 110
endgültig Nachnahmeverfahren
 
Baldersbrynd Am: 16.10.2013 10:52:46 Gelesen: 12584# 4 @  
Hallo Nigel und Werner Steven und auch alle andere,

sehr interessant mit der Beschreibung von der Postvorschuss, Auslagen und Nachnahme.

Ich habe einen Brief mit Postvorschuß. Gesendet von Berlin nach Cöslin (jetzt Koszalin in Polen) am 14. März 1780, also ind der Erlaß von 1720. Absender nach dem Siegel auf der Rückseite: Königl Preuss Infanterie Regimen V. Thuna.

Entfernung auf der Straßen ist 305 Km oder 40,491 Pr. Meilen in in Luftlinie 263 Km. oder 34,915 Meilen. Die Entfernung wurde berechnet auf dem Straßenlänge (bis 1825) nicht die Luftlinie.

Unten links: Einen Thaler zwei Groschen innen genannte Gebühren hat E(in) hiesiges Wohll(öbliches) Postamt avanciert. Berlin den 14ten März 1780. Boden. Audit Thünaph.

Porto, ich meine, 1½ Gute Groschen Prokuragebühr und 11 Gute Groschen Beförderungsgebühr.

Betrag zur Erhebung in Cöslin: 1 Thaler und zwei G.Groschen = 26 G.Gr. plus 1½ G.Gr plus 11 G.Gr. zusammen 38½ G.Gr. mit rot geschrieben.

Sehr gerne Berichtigung.

Viele Grüße
Jørgen


 
axelotto Am: 12.12.2013 15:34:31 Gelesen: 12402# 5 @  
Hallo Leute,

ich brauche Eure Hilfe!

Auslagenbrief von Berlin nach Züllichau - Sulechów in Polen im Landkreis Zielona Gora - Entfernung etwa 180km.



Ich brauche das Porto für diesen Brief.

Gruß Axel
 
juni-1848 Am: 12.12.2013 18:59:26 Gelesen: 12378# 6 @  
@ doktorstamp [#1]
@ Werner Steven [#3]

Genial! - Jetzt ahne ich, wie ich die Zeit der winterlichen Schneetreiben ... ;-)
 
Totalo-Flauti Am: 01.12.2018 12:10:30 Gelesen: 7238# 7 @  
@ axelotto [#5]

Lieber Axel,

ich brüte ebenfalls über entsprechenden Belegen nach 1871. Mir stellt sich die Frage, ob mehrere Gebührenansätze gleichzeitig zu berücksichtigen sind.

Als erstes meine ich, dass mir der Bruch (mit Blaustift) soweit klar ist. Über dem Bruchstrich stehen die einzuziehenden Forderungen des Absenders, die er von der Post als Vorschuß erhalten hat. Unter dem Bruchstrich sind die Postgebühren, die die Post für den Einzug ihrer verauslagten Gelder verlangt. Und da fängt mein Unwissen an. Welche Gebührenarten müssen berücksichtigt werden? Kommen im Fall von Axel Insinuationsgebühren und Postvorschußgebühren zusammen?

Dann käme ich für die Insinuationsgebühren auf 20 Pfennige + 10 Pfennige Rückporto. Weiterhin kämen (nach meiner Denkweise) 10 Pfennige (aufgerundet aus 2 Pfennige je Mark) Postvorschußgebühren dazu. Zusammen komme ich nur auf 40 Pfennige, wo kommen die restlichen 20 Pfennige her?

Wer kann Axel und mir helfen?

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti.
 
Totalo-Flauti Am: 02.12.2018 21:14:26 Gelesen: 7201# 8 @  
@ axelotto [#5]
@ Totalo-Flauti [#7]

Lieber Axel, liebe Sammlerfreunde,

bei google books bin ich hier [1] fündig geworden. Es handelt sich um das "Posthandbuch - Sammlung der auf das Postwesen des Deutschen Reichs bezüglichen Gesetze, der Postordnung etc.".

Danach ist für Dein Beleg vom 11.6.1876 die Postordnung vom 18.Dezember 1874 insbesondere Abschnitt I § 19 auf Seite 66 anzuwenden. Danach mußte als Porto einmal 40 Pfennige für Briefe über 20 Meilen (180 km / 7,5 = 24 Meilen) unabhängig vom Gewicht (Drucksache war bis einschl. 1000 Gramm, Brief und Warenprobe bis einschl. 250 Gramm gem. Abschnitt I § 1 möglich) und 10 Pfennig Portozuschlag für den unfrankierten Vorschußbrief gezahlt werden.

Die Postvorschußgebühr beträgt für jede Mark oder Teil einer Mark 2 Pfennig mindestens aber 10 Pfennig. Da bei 3 Mark nur 6 Pfennige zusammenkommen, ist die Mindestgebühr von 10 Pfennig in Anwendung zu bringen. Zusammen also 60 Pfennige.
Sollte ich falsch liegen, bitte ich doch um Berichtigung.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti.

[1] https://books.google.de/books?id=qW1nAAAAcAAJ&pg=PP7&dq=Sammlung+der+auf+das+Postwesen+des+Deutschen+Reichs+bez%C3%BCglichen+Gesetze,+der+Postordnung&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwip9qLO5IHfAhWEKFAKHc7GCuYQ6AEIKTAA#v=onepage&q=Postvorschu%C3%9F&f=false
 
Totalo-Flauti Am: 08.01.2021 11:35:20 Gelesen: 4673# 9 @  
Liebe Sammlerfreunde,

am 15.09.1875 und am 01.07.1876 wurden jeweils zwei Postvorschüsse für den Bezug der Leipziger Zeitung versandt. Anders wie bei [#5] erfolgte hier der Versand als portopflichtige Dienstsache. Somit entfällt der Zuschlag von 10 Pfennige. Für die Entfernung von rund 140 km = 18,6 Meilen von Leipzig nach Stolpen waren grundsätzlich 40 Pfennige Porto zu zahlen. Die Gebühren für den Postvorschuß für den Brief vom 15.09.1875 betragen 10 Pfennige (bei 4,10 Mark Insertionsgebühren und bei 2 Pfennige je Mark bzw. Teil einer Mark). Somit hatte der Empfänger zusammen 50 Pfennige Porto wie auch ausgewiesen zu zahlen.

Allerdings macht mir der 2. Brief vom 1.07.1876 Probleme. Ich würde auf 28 Pfennige Postvorschußgebühr kommen. Hier macht mir der 2. Satz in der Verordnung bei der Auslegung Probleme. Es heißt:

Ein bei Berechnung der Postvorschussgebühr sich ergebender Bruchteil einer Mark ist nöthigenfalls auf eine durch 5 teilbare Pfennigsumme aufwärts abzurunden.

Das würde bedeuten auf 30 Pfennig hochrunden, um so auf die ausgewiesenen 70 Pfennige Porto zu kommen. Kann das jemand bestätigen? Vielen dank für die Hilfe.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti.



15.09.1875



01.07.1876
 
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