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Thema: (?) (53) Soldatenbriefe / Soldatenkarten - Eigene Angelegenheit des Empfängers
Das Thema hat 54 Beiträge:
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Cantus Am: 13.01.2013 22:34:25 Gelesen: 49005# 1 @  
Eine Karte an den Kanonier Delater in der Kaserne Jüterbog II, gelaufen am 3.8.1909 von Radis, einem Ort etwa 20 km südwestlich von Lutherstadt Wittenberg am Rande des Naturparks Dübener Heide. Zur Markierung der Karte ist oben eingetragen "Soldatenkarte" und unten "Eigene Angelegenheit des Empfängers". Auch in Friedenszeiten fehlten die eingezogenen Soldaten daheim, denn so lautet der Text:

Lieber Otto!
In der Eile eine Zeile. Wie geht es dir denn immer noch? hoffentlich gut, mir auch. Brief folgt in den nächsten Tagen. Gruß und Kuß deine
Anna

anna hat sehnsuch
Gruss Maggie

Die verwendete Grußkarte ist eine Fotokarte im Stil der damaligen Zeit.





Viele Grüße
Ingo
 
reichswolf Am: 14.01.2013 16:54:09 Gelesen: 48965# 2 @  
Hallo Ingo,

in Friedenszeiten gab es keine Feldpost, sieht man einmal von einigen Manövern ab. Was du hier zeigst, ist eine Soldatenkarte, wie die Aufschrift ja schon zeigt. Im Unterschied zur Feldpost ist die Karte aber nur von der Reichspost bearbeitet worden, militärische Stellen, also ein Feldpostamt o.ä., spielten bei der Annahme, Beförderung und Zustellung der Karte keine Rolle. Es gab nämlich schlicht keine militärische Poststelle.

Feldpost ist ja nicht nur eine Sendungform, es ist ja auch eine eigene militärische Organisation. Zwar gab es in Kriegszeiten auch Feldpostsendungen, die ausschließlich von der Reichspost bearbeitet wurden (Sendungen Heimat-Heimat), aber dennoch gilt: nur wenn es eine Feldpostorganisation gibt, gibt es auch Feldpostsendungen. Es gab jedoch auch in Friedenszeiten für Personen des Militärstandes bis hin zum Feldwebel die sogenannte Portofreiheit, wenn auf dem Brief / der Karte der Vermerk Soldatenbrief - Eigene Angelegenheit des Empfängers stand. Geregelt wurde die Portofreiheit im Gesetz, betreffend die Portofreiheiten im Gebiet des Norddeutschen Bundes vom 05.06.1869. Dieses Gesetz wurde durch das Gesetz, betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16.04.1871 Reichsgesetz, galt also weiter.

Beste Grüße,
Christoph
 
juni-1848 Am: 14.01.2013 17:59:45 Gelesen: 48945# 3 @  
@ Cantus [#14]
@ reichswolf

Und hier die bildliche Unterstützung zu Christoph´s Aussagen. Übrigens vielen Dank für die Quellen zur "Portofreiheit" !



Manchmal wurden diese "Freivermerke" mit mehr oder weniger phantasievollen Vignetten dokumentiert.



Zwei "Heeressachen", portofreie militärische Dienstpost, aus der Kriegszeit und nach Ende des 1. Weltkrieges.

Sammlergrüße, Werner
 
Cantus Am: 14.01.2013 23:57:16 Gelesen: 48916# 4 @  
Vielen Dank euch beiden für die Information, es bleibt bei mir aber immer noch die Frage bestehen, wo ich solche Postkarten hier im Forum am besten zeigen könnte. Am besten wäre es wohl, wenn der Admin die Überschrift ändern würde in "Deutsches Reich. Soldatenkarten", dann hätten wir für lange Zeit ein passendes Thema, denn ich denke, so ab und zu werden auch Andere vielleicht auf ähnliche Belege stoßen und sie gerne zeigen wollen.

Viele Grüße
Ingo
 

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