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Thema: Mehrfachfrankatur nach dem 01.07.2010
gestu Am: 26.01.2013 13:20:30 Gelesen: 8476# 1 @  
Unter den Briefe-Sammlern hier im Forum, die moderne Briefe als Ganzstücke sammeln, herrscht Uneinigkeit darüber, wann bei den modernen Briefen eine Mehrfachfrankatur vorliegt und wann nicht.

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass der Begriff Mehrfachfrankatur im Anhang zur Prüfungsordnung des BPP klar definiert ist. Hier ist klar folgendes festgelegt:

Mehrfachfrankatur (MeF) portogerecht: Mehrere gleiche Postwertzeichen auf Ganzstück.

Eine portogerechte Mehrfachfrankatur liegt vor, wenn das gesamte Porto der Postsendung oder ein entgeltpflichtiger Postdienst tarifgemäß durch ausschließlich gleiche Briefmarken abgegolten wird.

Mehrfachfrankaturen im grundsätzlichen Sinne liegen auch vor, wenn sich die Frankatur aus verschiedenen Unterarten der gleichen Briefmarke (z. B. gleiche Marken mit unterschiedlichen Zähnungen) zusammensetzt.


So weit eine klare Aussage zu diesem Thema!

Wo nun aber liegt das Problem der Sammler moderner Briefe?

Seit der Änderung des § 4 Nr. 11 b Umsatzsteuergesetz sind nicht mehr alle dem Postwesen der Deutschen Post getätigten Umsätze umsatzsteuerfrei! Die Post hat diese rechtliche Änderung zum 01.07.2010 in eine neue Gebührenordnung umgesetzt. Die Leistungen und Preise wurden daher zum 01.07.2010 neu festgelegt und beschrieben. Die umsatzsteuerlichen Änderungen wurden dabei voll übernommen.

Was hat sich jetzt bei der Umsatzsteuer geändert?

Die Steuerbefreiungen zur Umsatzsteuer sind alle im § 4 des Umsatzsteuergesetzes aufgeführt. Die der Post betreffenden Umsätze sind im § 4 Nr. 11 b geregelt.

Dort lautete diese Vorschrift in der alten Fassung:

Nr. 11 b:

Die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutschen Post AG

In der neuen Fassung wird jetzt ganz klar differenziert:

Nr. 11 b:

Universaldienstleistungen nach Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstqualität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung. 3 Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass der Unternehmer sich entsprechend einer Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern gegenüber dieser Behörde verpflichtet hat, flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Gesamtheit der Universaldienstleistungen oder einen Teilbereich dieser Leistungen nach Satz 1 anzubieten.

4 Die Steuerbefreiung gilt nicht für Leistungen, die der Unternehmer erbringt

a) auf Grund individuell ausgehandelter Vereinbarungen oder

b) auf Grund allgemeiner Geschäftsbedingungen zu abweichenden Qualitätsbedingungen oder zu günstigeren Preisen als den nach den allgemein für jedermann zugänglichen Tarifen oder als den nach § 19 des Postgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3294), das zuletzt durch Artikel 272 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, genehmigten Entgelten.

Diese Änderung im Umsatzsteuergesetz hatte nun Folgen:

Bestimmte Zusatzleistungen oder auch andere Dienstleistungen der Deutschen Post sind nicht mehr umsatzsteuerbefreit. Für diese Leistungen muss Umsatzsteuer vereinnahmt und abgeführt werden.

Problem: Die Briefmarken, die von der Deutschen Post zur Frankierung verkauft werden, sind grundsätzlich Umsatzsteuerbefreit!

Folge: Die Umsatzsteuer auf die Beförderungsentgelte darf nicht mit Briefmarken frankiert werden! Die Post muss die Umsatzsteuer separat vereinnahmen und dann an das zuständige Finanzamt abführen!

Von der Umsatzsteuer sind bei der Post folgende Leistungen betroffen:

Brief International zum Kilotarif
Presse und Buch International zum Kilotarif
Presse und Buch Int. zum Einzeltarif ab 2 kg
M-Beutel
Infobrief International (gibt es ab 2013 nicht mehr)
Infopost / VarioPlus International
Nachnahme International
Eil International

Die Frankierung wurde klar geregelt:

Alle Sendungen werden wie bisher zum Nettobetrag frankiert, auch umsatzsteuerpflichtige Sendungen. Bei umsatzsteuerpflichtigen Sendungen erfolgt die Berechnung der Umsatzsteuer über die Rechnungsstellung

Unabhängig von der Umsatzsteuer waren zum 01.07.2010 auch die Wertbriefe International von einer Reform betroffen. Hier darf die Wertgebühr nicht mehr mit Briefmarken frankiert werden. Es erfolgt ab dem 01.07.2010 eine sog. "stille Versicherung", die am Schalter gesondert berechnet und bezahlt wird. Ein Wertbrief lässt sich ab dem 01.07.2010 nicht mehr von einem normalen Einschreiben unterscheiden, es sei denn, man hat dazu den Einlieferungsbeleg, der die stille Versicherung nachweist.


Jetzt aber zurück zum Problem mit der Mehrfachfrankatur:

Das gesamte Porto eines umsatzsteuerpflichtigen Briefes ist in Höhe eines Bruttobetrages festgelegt.

Hierzu folgende Rechnung (wurde auch schon an anderer Stelle als Beispiel angeführt):

Tarife 2013:

Kompaktbrief International, Porto 150 Cent, umsatzsteuerfrei
Eil International, umsatzsteuerpflichtig, Brutto 512 Cent, Netto 430 Cent
Gesamtporto Brutto 662 Cent, Gesamtporto Netto 580 Cent.
Die Umsatzsteuer muss am Schalter in bar bezahlt werden, nur der Nettowert darf mit Briefmarken frankiert werden.

Jetzt wird folgender Brief verschickt:



Der Nettobetrag des Portos beträgt 580 Cent. Es wurde frankiert mit 10 x 58 Cent!

Das restliche Porto in Höhe von 82 Cent musste in bar bezahlt werden, ist es auch - siehe Beleg! Dieser Teilbetrag darf grundsätzlich nicht mit Briefmarken frankiert werden!

Jetzt ist die Frage: Liegt hier jetzt eine Mehrfachfrankatur vor oder nicht?

Fakt ist: Nicht das gesamte Porto wurde mit gleichen Marken frankiert - ist wurde zwangsweise eine Teilfrankatur in bar geleistet.

Einige Forenmitglieder vertreten die Meinung, es ist eine Mehrfachfrankatur, weil das zulässige Briefmarkenporto mit gleichen Briefmarken frankiert worden ist. Andere vertreten die Meinung, es ist keine Mehrfachfrankatur, weil nicht das gesamte Porto mit gleichen Briefmarken frankiert worden ist.

So einfach mal die Problemstellung!

Und nun freue ich mich auf eure Meinungen!
 
reichswolf Am: 26.01.2013 16:25:22 Gelesen: 8432# 2 @  
Die Umsatzsteuer ist nicht Teil des Portos, sondern wird auf das Porto erhoben. Problem gelöst, es ist eine Mehrfachfrankatur. :-)

Beste Grüße,
Christoph
 
drmoeller_neuss Am: 26.01.2013 22:44:27 Gelesen: 8398# 3 @  
In der Tat ist die Steuerfrage für die Deutsche Post AG und die Philatelisten eine komplizierte Angelegenheit. Für einen Auslands-Eilbrief hat das zur Folge, dass der Brief nur am Schalter aufgegeben werden kann, und nicht frankiert in den Briefkasten geworfen werden kann. Nun könnte die Deutsche Post AG eine Mehrwertsteuermarke in Höhe von 82 cent herausbringen (das wäre nach der "Notopfer Berlin" die zweite Steuermarke in Deutschland), oder eine Marke bzw. ein Aufkleber für den Eil-International-Dienst.

Ich gehe aber davon aus, dass das Postprodukt "Eil-International" so gut wie nicht nachgefragt wird (ausser von Philatelisten). :- Der Brief wird bis zum Zustellpostamt nicht bevorzugt befördert. Der einzige Unterschied zum Normalbrief liegt darin, dass sich der Briefträger für einen Eilbrief am Nachmittag noch einmal in Bewegung setzt. Zeitersparnis ist also maximal ein Werktag. Bei einer Laufzeit von mehreren Wochen zum Beispiel in die meisten asiatischen Länder lohnt diese geringe Zeitersparnis nicht den finanziellen Aufwand von fast 5 EUR. Und wem es nur um die Sendungsverfolgung geht, fährt mit dem Einschreibebrief für 2,05 EUR billiger. Wirklich eilige Sendungen werden mit einen Kurierdienst, zum Beispiel EMS oder DHL geschickt. Solche Sendungen sind wirklich in drei Tagen in Indien.

Ich vermute, dass der Weltpostverein seinen Mitglieds-Postverwaltungen vorschreibt, dass sie dieses Produkt anzubieten haben, genauso wie der internationale Antwortschein, der bei der Deutschen Post AG auch nicht beworben wird und der nur auf Anfrage bestellt werden kann.

Übrigens haben auch andere Postverwaltungen Mehrwertsteuer auf ihre Postdienstleistungen. In Kanada setzt sich die Mehrwertsteuer (genauer: Mehrwertsteuer und Verkaufssteuer, ergibt zusammen die "Harmonized Sales Tax") aus einen festen Anteil zusammen, der für Gesamt-Kanada einheitlich 5% beträgt und der an die Bundesregierung geht, und einen variablen Teil, den jede Provinz selbst festsetzen kann. In Britisch-Kolumbien sind es 12%. Diese Steuer wird auf fast alle Postdienste aufgeschlagen, auch auf Briefmarken. Ein Kompaktbrief kostet also nicht 1,34 CDN, sondern de facto 1,50 CND, da die Briefmarke nur mit Steuer verkauft wird. Aufgedruckt ist aber auf der Briefmarke nur der Nennwert von 1,34 CND. Auslandssendungen über 5,00 CND sind steuerfrei. Da die Provinzen unterschiedlich hohe Steuern erheben, sind die Preise für Päckchen von Provinz zu Provinz unterschiedlich.

Tipp: Wer nach Kanada reist und dort Post schreiben möchte, kauft sich am besten die Briefmarken als Frankaturware bereits in Deutschland. Es sind fast alle Marken ab 1867 noch gültig. Damit wird das Auslandsporto von 2,07 CND etwas erträglicher. Wer noch einen Abstecher in die USA macht, schreibt seine Postkarten besser von dort. Das Porto kostet fast die Hälfte.

Australien hat für Auslandssendungen spezielle Briefmarken. Soweit ich weiss, dürfen sie für Inlandssendungen nicht verwendet werden, da sie steuerfrei sind.

Und zum Thema "Mehrfachfrankatur": Erfreue Dich doch einfach an dem schönen Beleg und hebe die Quittung gut auf (am besten einen Scan machen und mit Tintenstrahldrucker ausdrucken, da Thermodruck-Belege mit der Zeit verblassen).
 
gestu Am: 30.01.2013 13:02:26 Gelesen: 8338# 4 @  
@ drmoeller_neuss [#3]

Das Thema Mehrfachfrankatur wird man wohl nicht lösen können. Aber im Grunde hast du Recht: Ob es eine MeF ist oder nicht - ganz unabhängig davon ist es ein schöner Beleg! Und ob der dann als Mehrfachfrankatur, "echte" Mehrfachfrankatur, "unechte Mehrfachfrankatur" oder sonst wie klassifiziert wird, ist mir im Grunde Wurscht! Das ist was für die Katalogbewerter - und die haben sich ohnehin ein einfaches (und m. E. falsches) Schema für die Bewertung ausgesucht.

Danke für den Tipp mit dem Kopieren oder Scannen!
 
gestu Am: 18.03.2013 13:06:17 Gelesen: 8182# 5 @  
Scheinbar ist es für die meisten Leser hier uninteressant, wie man solche Briefe aus der neuesten Zeit deklariert und bewertet.

Deshalb hier mal die Frage: Wer sammelt noch die Belege der neuesten Ausgaben und wie bewertet ihr diese Briefe?

Spielen für Euch die Kategorien EF - MeF - MiF keine Rolle mehr?

Wie ermittelt ihr den Tauschwert - nach welchen Gesichtspunkten bewertet ihr moderne Briefe?
 
Rainer HH Am: 18.03.2013 13:25:53 Gelesen: 8176# 6 @  
Im Grunde hast Du doch Deine Frage bereits selbst beantwortet.

" Ob es eine MeF ist oder nicht - ganz unabhängig davon ist es ein schöner Beleg! Und ob der dann als Mehrfachfrankatur, "echte" Mehrfachfrankatur, "unechte Mehrfachfrankatur" oder sonst wie klassifiziert wird, ist mir im Grunde Wurscht! Das ist was für die Katalogbewerter - und die haben sich ohnehin ein einfaches (und m. E. falsches) Schema für die Bewertung ausgesucht."

Bei der Bewertung von Bedarfsbriefen erachte ich Versendungsform, Destination, postamtliche Vermerke wesentlich höher als die im Michel verzeichneten Einzel-, Mehrfach- oder Mischfrankaturen. Seltene Portostufen lassen sich in der Regel sowieso nur mit Mischfrankaturen dokumentieren.

Gruß Rainer
 
gestu Am: 15.05.2013 16:04:15 Gelesen: 8031# 7 @  
Ich will jetzt mal ein altes Thema wieder aus der Versenkung holen:

Was für die Mehrfachfrankaturen gilt, gilt natürlich auch für die Einzelfrankatur. Dazu folgender Beleg:



Standardbrief Inland, Porto ab 01.01.2013 58 Cent. Der Brief hat ein Porto in Höhe von insgesamt (brutto) 298 Cent. Davon dürfen nur 58 Cent mit einer Briefmarke frankiert werden. Die Gebühr für die Nachnahme (201 Cent netto plus 39 Cent Umsatzsteuer) darf nur mit dem Nachnahmelabel frei gemacht werden.

Und nun das "alte" Rätsel: Ist das eine Einzelfrankatur oder ist das eine Mischfrankatur?
 
Vernian Am: 16.05.2013 01:17:53 Gelesen: 7975# 8 @  
@ gestu [#7]

Also letztlich wirklich alles Ansichtssache oder noch zu definieren. Ich denke aber, man kann sagen, Mischfrankaturen als Begriff bezieht sich auf das mehrfache Vorhandensein einer Briefmarke - wie in der Definition im ersten Beitrag gesagt:

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass der Begriff Mehrfachfrankatur im Anhang zur Prüfungsordnung des BPP klar definiert ist. Hier ist klar folgendes festgelegt:

Mehrfachfrankatur (MeF) portogerecht: Mehrere gleiche Postwertzeichen auf Ganzstück.

Eine portogerechte Mehrfachfrankatur liegt vor, wenn das gesamte Porto der Postsendung oder ein entgeltpflichtiger Postdienst tarifgemäß durch ausschließlich gleiche Briefmarken abgegolten wird.


Da hier jedoch nur eine Briefmarke klebt und ein Gebührenzettel oder wie immer man jetzt diesen Nachnahme-Klebezettel nennen möchte, handelt es sich um eine Einzelfrankatur. Ich erachte den Nachnahmezettel nicht als Briefmarke, auch wenn er in gewisser Weise eine Beförderungsgebühr belegt. Die früheren Einschreibezettelchen wurden ja auch nicht als Frankatur bzw. Briefmarke angesehen. Gut, da wurde allerdings auch nicht die Gebühr belegt, dafür gab's Briefmarken. ;-)

Gruß

Vernian
 
Henry Am: 18.05.2013 09:49:43 Gelesen: 7929# 9 @  
@ Vernian [#8]

Hallo Vernian,

mit der "Ansichtssache" liegst du wohl falsch, denn bei Katalogisierungen kann man nicht nach Ansicht verfahren. Und katalogisiert werden die Belege sicher irgendwann mal, von wem auch immer. Im Handel kann man die Formulierung zwar schon eher unterbringen, dann wird ein "Handel" im ursprünglichen Sinn daraus. Im Grunde geht es Gestu ja gerade um die Definition, um deren Findung er sich bemüht.

@ gestu [#7]

In diesem Falle liegt m.E. eine Mischfrankatur vor. Das Label ist ein "Postwertzeichen" im Sinne einer Briefmarke, da es einen entgeltpflichtigen Postdienst einlöst. Hier wird man feststellen müssen, dass es seit Einführung des Labels für die Versendungsform NACHNAHME einfach keine Einzelfrankatur mehr gibt.

Anders sehe ich die Lage bei der Barablösung der Steuer. Diese halte ich (wie auch von anderen schon geäußert) nicht für einen entgeltpflichtigen Postdienst, so dass hier bei Verwendung mehrerer gleichen Marken bei richtiger Abdeckung des frankaturpflichtigen Portos eine Mehrfachfrankatur vorliegt (nach meiner Meinung).

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
Nachtreter Am: 20.05.2013 16:46:50 Gelesen: 7874# 10 @  
Ich finde es schon erstaunlich, welch "Hickhack" hierum gemacht wird. Ob es sich nun um eine Einfach-, Mehrfach- ... oder ???-Frankatur handelt. Und das alles nur, ob es möglicherweise irgendwie in irgendeinem Katalog steht.

1.) Das Problem hatte man schon einmal (Notopfer Berlin)

2.) Warum macht man ein postalisches Problem zu einem philatelistischen?

Entweder ich sammle dann die betroffenen Sendungsarten (Streifbandzeitung, Infopost, NN-Sendungen, Eil International, PostIndent, ...) nicht mehr - was eindeutig die Reichhaltigkeit der Briefbelege erheblich mindert. Oder ich lebe damit, daß die Post AG die ihr gesetzlich aufgegebenen Pflichten entsprechend (auch in ihrem Interesse, am einfachsten) umgesetzt hat. Dann ist der NN-Zuschlag auf der NN-Sendung eben mit einem Gebühren-Label entrichtet.

3.) Zeiten ändern sich. Warum dann nicht auch Katalogmacher und Verbände (wer sagt eigentlich, daß diese einem "vorschreiben" was man sammeln soll - genauso wie Verbände?). Nur: wenn das erst in Jahren geschieht, kann es zu spät sein!
Ich kann nun einmal im 21. Jahrhundert, wo die gesetzlichen und maschinellen Notwendigkeiten des Postalltags komplett anders geworden sind, nicht Maßstäbe von vor über 20 Jahren ansetzen! Auch wenn manche denken, daß heute ein Brief genauso behandelt wird wie 1990.

In diesem Sinne: Einen schönen Pfingstmontag und sammelt was Euch gefällt bzw. was der postalische Alltag hergibt!

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