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Thema: Briefmarkenprüfstelle Basel / Prüfungen durch Martin Eichele
Das Thema hat 84 Beiträge:
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ligneN Am: 06.12.2015 13:23:46 Gelesen: 60066# 60 @  
Alle Jahre wieder: Die gesunde Konkurrenz zum fiesen teuren arroganten Monopolisten BPP, aber dann gewisse Nebenwirkungen.

Und das "Rätsel" Briefmarkenprüfstelle Basel.

1. M. W. hat die Briefmarkenprüfstelle Basel 2012 ihre Tätigkeit eingestellt.

Wer kann später datierte Atteste vorlegen?

2. Die Baselatteste waren schon länger wieder ohne Nennung von Herrn Rapp. Atteste mit der Nennung von P. Rapp sind also etwas älteren Datums.

Es sind aber noch reichlich von diesen älteren Attesten mit der Nennung von P. Rapp im Umlauf.

3. Hier ein paar Erklärungsvorschläge, die auf Gespräche mit "alten Auktionshasen" (Bieter, Kommissionäre, andere Berufsphilatelisten) zurückgehen:

Die BPB wurde anscheinend zunächst als "Hausprüfstelle" für die Rapp-Auktionen ins Leben gerufen.

Warum?

Vermutung: Frühere Rapp-Hausprüfer wie Peter Holcombe (CH), Heinzgeorg Richter (Wöllstadt) und Paul Alcuri (England) waren aus Altersgründen nicht mehr in der Lage bzw. inzwischen sind alle drei verstorben.

Holcombe war ein Ehrenmann (der für sehr viele Gebiete, speziell Fernost und Commonwealth, kompetent war - sofern es nicht um Stempel ging), die Tätigkeit der beiden anderen jedoch wird unter Profis "kontrovers" beurteilt.

Wozu ein 'Hausprüfer'?

- Prüft alles, kann alles, beurteilt alles (in den USA: Mr. Sismondo/mit eigenem Briefmarkengeschäft, läuft auf den Namen seiner Ehefrau, in Australien Ksyzstoph "Chris" Dings/mit eigener Auktionsfirma)

- Es gibt bei losen Marken nie Qualitätsmängel, Stempel sind immer echt, bei Ganzstücken konzediert man schon mal "leichte übliche Alterstönung"

- Selbst auf Farbkopien verklebte Marken/"replika" (Zeppelinbelege..) sind echt.

- Nur Meinung (opinion only), keine Gewähr.

- Man prüft Eigenware selbst, das spart(e) 'Kosten' (Firmen Bach, Rapp, Eichele) - noch 'kürzere Wege'.

- Käufer müssen diese Atteste zwingend akzeptieren (siehe Auktionsbedingungen) ...

- die Ware war oft gar nicht in der Prüfstelle, man sendet scan/Farbkopie/Photo (früher), das Attest wird dann ohne Betrachtung des Originals 'flott' erstellt...

- Standort Schweiz, kurze Wege, man sieht sich ständig, kein Versandrisiko, keine Portokosten für Ware/Atteste.

Merkts ihr was?
 
ligneN Am: 07.12.2015 16:22:59 Gelesen: 59946# 61 @  
Berichtigung: soeben zeigte mir jemand ein Blatt 125x90 mm, datiert 3.12.13. Nur mit BPB, ohne Namensnennung, Unterschrift Strich.
 
drmoeller_neuss Am: 07.12.2015 17:02:32 Gelesen: 59930# 62 @  
@ Lars Boettger [#53]

@ Kontrollratjunkie [#52]

Hallo Rüdiger,

das sind die zwei Gesichter des Herrn Eichele - bei seinen schweizer Prüfgebieten ist er mit Sicherheit sehr kompetent. Wäre er es nicht, dann würde seine Mitgliedschaft im Prüferbund über kurz oder lang zur Disposition stehen. Bei der BPSB ist er dagegen vollkommen schmerzbefreit.

Beste Grüsse!

Lars


Ich erwarte von einem Prüfer, dass er seine Grenzen kennt. Was würde der BPP sagen, wenn Du plötzlich in Deiner Freizeit für eine "Prüfstelle Luxembourg" DDR- und China-Marken mit fragwürdigen Attesten versiehst? Der BPP wird "not amused" sein. Die Prüfstelle Basel schadet der Philatelie insgesamt. Viele Sammler können nicht zwischen der Prüfstelle Basel, dem BPP oder dem VP unterscheiden, und scheren alle Prüfer über einen Kamm. Dann kommt es schnell zu den Stammtischparolen, "ich brauche keine Prüfer, die ziehen mir nur das Geld aus der Tasche".

Da geht es auch anderen Berufsgruppen nicht besser. Wenn Du katholischer Priester bist, kannst Du auch in Deiner privaten Freizeit nicht machen, was Du willst.
 
Lars Boettger Am: 07.12.2015 17:19:50 Gelesen: 59923# 63 @  
@ drmoeller_neuss [#62]

Viele Sammler können nicht zwischen der Prüfstelle Basel, dem BPP oder dem VP unterscheiden

Das ist die Krux. Darum mein pauschaler Rat an die Sammler, die Atteste der BPSB zu ignorieren und die Marken nicht zu kaufen. Leider Gottes sind so viele Atteste unterwegs, dass man den Kistenteufel nicht mehr in seine Kiste zurück bekommt.

Beste Grüsse!

Lars
 
Meinhard Am: 07.12.2015 20:35:37 Gelesen: 59857# 64 @  
@ drmoeller_neuss [#62]

Viele Sammler können nicht zwischen der Prüfstelle Basel, dem BPP oder dem VP unterscheiden

Versetze dich mal auch in einen Sammler, der bei den Kollegen der Schweizer nachschaut, ob der Prüfer eingetragen ist. Siehe hier:

http://www.briefmarken-pruefer.ch/?tsk=show_page&id=4 (eingetragen von oben an vierter Stelle).

Ich als einer der Leidtragenden habe auch hier nachgeschaut und den Prüfer vorgefunden. Warum sollte ich dann kein Vertrauen in diesen haben, noch dazu wurde ja dieses Los von einem Auktionshaus angeboten und verkauft.

Mittlerweile nehme ich es mit Humor - sind halt Bogenproben geworden, auch nicht zu verachten. Selber Schuld, man sollte halt nicht so ausgefallenes und seltenes sammeln.

Noch eine Nachbemerkung von mir: Früher (ohne div. Foren) sind halt diese Fehlprüfungen in den Sammlungen verschwunden.

Schöne Grüße, Meinhard
 
merkuria Am: 07.12.2015 22:14:31 Gelesen: 59815# 65 @  
@ Meinhard [#64]

Lieber Meinrad,

Du hast im Verzeichnis des Schweizerischen Prüferverbandes wohl den Prüfer Martin Eichele gefunden, hast es aber offensichtlich versäumt, seine dort zugelassenen Prüfgebiete nachzulesen.

Wenn man den Eintrag im Verzeichnis des Schweizerischen Prüferverbandes korrekt interpretiert, ist Herr Eichele dort nur für folgende Prüfungen zugelassen:

Schweiz 1843 – 1854: Kantonalmarken, Übergangsperiode, Durheim-Ausgaben

Eine Kompetenz innerhalb des Schweizerischen Prüferverbandes zur Erstellung von "Attesten/Befunden" für alle anderen Sammelgebieten wird hier nicht bescheinigt. Diese Kompetenz nimmt sich Hr. Eichele innerhalb der Prüfstelle Basel selbst heraus. Die Prüfstelle Basel hat jedoch keinerlei Verbindungen oder Vereinbarungen mit dem Schweizerischen Prüferverband.

Ich persönlich finde diesen Zustand sehr problematisch, besonders für Kunden die sich nicht nach den zugelassenen Prüfgebieten eines Prüfers innerhalb des Schweizerischen Prüferverbandes erkundigen.

Grüsse aus der Schweiz
Jacques
 
Richard Am: 18.12.2015 09:28:15 Gelesen: 59486# 66 @  
Ein Beispiel aus der Werbung des Auktionshauses des (ex ?) Briefmarkenprüfstelle Basel Prüfers und jetzigen Auktionators Peter Rapp [1]:



Der entscheidende Satz:

Bei allen Einzellosen, die mit einem Attest des anerkannten Verbandsprüfers Martin Eichele der Briefmarkenstelle Basel versehen sind, garantiert die Peter Rapp AG für die Dauer von 10 Jahren für die Echtheit der Briefmarken, Stempel und Frankaturen.

Wer von den durchschnittlichen Auktionskunden, die nicht auf den Foren mit diesem Thema lesen, und das dürften 90 bis 99 % der zahlungskräftigen Bieter sein, kann aus diesem Satz herauslesen, dass es sich bei der Briefmarkenprüfstelle Basel nicht um eine Abteilung der Verbandsprüfer in der Schweiz handelt ?

Schöne Grüsse, Richard

[1] http://www.infowilplus.ch/_iu_write/artikel/2015/KW_49/Wil_Bronschhofen/Artikel_23122/
 
ligneN Am: 21.06.2016 21:42:49 Gelesen: 55819# 67 @  
Gerade sah ich zwei Befunde der Briefmarkenprüfstelle-Basel datiert Oktober bzw. November 2015.

Ist also noch immer aktiv.
 
umdhlebe Am: 20.05.2018 11:50:33 Gelesen: 42136# 68 @  
@ ligneN [#60]

1. M. W. hat die Briefmarkenprüfstelle Basel 2012 ihre Tätigkeit eingestellt. Wer kann später datierte Atteste vorlegen?

Habe bei einer aktuell laufenden Auktion (24. Mai 2018) eine ganze Schwemme von jüngeren "Befunden" der Briefmarkenprüfstelle Basel entdeckt, die ja nicht einmal identifizierbare Unterschriften aufweisen, so dass es keinen Ansprechpartner gibt, den man ggf. verantwortlich machen könnte.



Bemerkenswert auch die Beschreibungstexte des Auktionshauses: Marke X "im ungebrauchten, waagrechten Paar mit einwandfreien FFB".

Hier wird also der Befund (!) als einwandfrei bezeichnet - nicht etwa die Marke. Raffiniert.

Zum Hintergrund: Die "Befunde" schmücken eine ganze Reihe der südafrikanischen Pictorials in ungebrauchtem Zustand, die postfrisch begehrt, aber ungebraucht eher leicht zu bekommen sind. Soll wohl den Verkaufswert heben. Hier liegt kein direkter Betrug vor, aber eine Täuschungsabsicht kann unterstellt werden.
 
bayern klassisch Am: 20.05.2018 14:56:38 Gelesen: 42070# 69 @  
@ umdhlebe [#68]

Die Unterschrift, oder sollte ich besser Paraphe sagen, die hier zu sehen ist, ist die von Herrn Eichele, der besser bei seinen Leisten geblieben wäre.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
Markus Pichl Am: 21.05.2018 01:33:36 Gelesen: 41984# 70 @  
@ umdhlebe [#68]

Hallo umdhlebe,

im Befund wird "Wmk. kopfstehend" ausgewiesen, also kopfstehendes Wasserzeichen. Der Michel bewertet nur Paare mit normal stehendem Wasserzeichen und vermerkt im Kleingedruckten, dass von 91 a / 92 a auch Marken mit kopfstehendem bekannt sind. Der SG ist ausführlicher und dessen Katalognummer "SG 64 aw" wird aufgeführt.

Auf ebay wurde ein stark angetrenntes Paar, SG 64 aw, mit Euro 12,77 verkauft. https://www.ebay.de/itm/173164047272 (um die Artikelbilder, Vorderseite und Rückseite, vergrößert einzusehen, muß man zuerst einmal mit der Maus auf das Artikelbild drücken)



Vorstellbar ist, dass das Paar in einwandfreier Erhaltung, bei einem Katalogwert von 120 Pfund, einen Marktwert von Euro 40.- bis 60.- hat. Auch wenn ich gerne die Befunde oder Atteste der Basler Prüfstelle kritisch durchleuchte, so kann ich hier nicht erkennen, dass eine Täuschungsabsicht vorliegt. Mir selbst sind für weitaus geringwertigere Marken BPP-Fotokurzbefunde bekannt.

Es gibt Prüfer, die grundsätzlich keine Briefmarken signieren und es gibt Prüfkunden, die einen Befund anstatt einer Signatur wünschen. Selbst dann, wenn die Kosten auf den ersten Blick nicht unbedingt im Verhältnis stehen.

Beste Grüße
Markus

[Bilder redaktionell eingefügt]
 
umdhlebe Am: 21.05.2018 10:17:29 Gelesen: 41887# 71 @  
@ Markus Pichl [#70]

Hallo Markus,

um die Echtheit der Marke und den Marktwert ging es mir gar nicht (der South African Stamp Colour Catalogue setzt sie unter der Katalognummer 62b ungebraucht mit 1400 Rand an, also knapp 90 EUR; faktisch sind ungebrauchte aber - im Unterschied zu postfrischen und gestempelten Paaren - nicht sonderlich gesucht und schwer zu verkaufen und werden deswegen von Stanley Gibbons gar nicht erst gelistet).

Wie üblich, nennt die Briefmarkenprüfstelle Basel jeden Wisch "Befund", obwohl es der Form nach bestenfalls ein "Kurzbefund" wäre, womit wir bei der Hauptgrundlage des Vorwurfs der Täuschung wären:

Es gibt überhaupt keine Prüfordnung, in der zugrunde gelegt wäre, anhand welcher Standards die Prüfstelle prüft. Auch ist die Prüfung nicht sorgfältig, es wird weder die Farbe bezeichnet (die vorliegende Marke z.B. wurde in grün, graugrün und Myrtengrün gedruckt), noch werden Zähnung, Trennung, Gummierung etc. kommentiert. Vergleichende Begriffe wie "einwandfrei" kann man aber erst sinnvoll verwenden, wenn man sich in einem Sammelgebiet auskennt und weiß, was gängig ist (im vorliegenden Beispiel ist die Zähnung wegen des verkürzten Zahns rechts unten meiner Ansicht nach nicht einwandfrei und weist eher "leichte Mängel" auf).

In den Sammelgebieten des British Empire werden ja häufig "Meinungen" von Expertengremien abgegeben. Da sitzen Kennerinnen und Kenner des Sammelgebiets zusammen, vergleichen und diskutieren und bescheinigen am Ende nichts weiter als eine "Meinung" - persönlich finde ich diese bescheidene, aber sorgfältige Vorgehensweise sehr sympathisch, zumal sie bei den Adressaten der Befunde keine überzogenenen Erwartungen weckt: ob ich der Meinung einer Person traue, hängt nun mal von meiner Einschätzung dieser Person(en) ab.

Wie ich das sehe, hat im vorliegenden Fall der Prüfer nicht etwa geprüft, sondern lediglich eine Katalogzuordnung vorgenommen - wenn es mehr nicht braucht, wäre ich ja auch Prüfer! Und deshalb wird mit diesem "Befund" etwas vorgetäuscht, dabei bleibe ich. Grundlage der Behauptung ist nicht diese konkrete Marke in diesem konkreten Fall, sondern die grundsätzliche Prüfpraxis dieses Ladens.

ligneN hatte in Beitrag [#60] den Hinweis gegeben, die Briefmarkenprüfstelle Basel habe 2012 ihren Betrieb eingestellt, und in [#67] auf Befunde aus 2015 hingewiesen. Mein eigentlicher Hinweis ist, dass ich bei einer aktuellen Auktion allein in meinem Sammelgebiet Südafrika sieben "Befunde" datiert auf den Juli 2017 gesehen habe (schon auf diese Daten gibt ja keine Gewähr!).

Beste Grüße
umdhlebe
 
Markus Pichl Am: 21.05.2018 14:47:53 Gelesen: 41813# 72 @  
@ umdhlebe [#71]

Hallo umdhlebe,

Wie üblich, nennt die Briefmarkenprüfstelle Basel jeden Wisch "Befund", obwohl es der Form nach bestenfalls ein "Kurzbefund" wäre, womit wir bei der Hauptgrundlage des Vorwurfs der Täuschung wären: es gibt überhaupt keine Prüfordnung, in der zugrunde gelegt wäre, anhand welcher Standards die Prüfstelle prüft.

Innerhalb von einem Befund werden vom Prüfer in verkürzter Form die Feststellungen dargestellt. Dies ist erfolgt und es sieht für mich nach einen Befund aus. Wir können uns aber gerne darüber diskutieren, ob das Wort "Gutachten", welches der BPP in seiner Prüfordnung benutzt, eine Täuschung ist.

Der BPP gibt seine "Prüferstandards" auf seiner Webseite preis:

https://www.bpp.de/de/Pruefstandards.html

Da steht u.a. geschrieben:

Gesicherte Forschungsergebnisse philatelistischer Autoren und Arbeitsgemeinschaften sowie postgeschichtliche und zeitgeschichtliche Hintergründe zum Prüfgebiet sind zu berücksichtigen.

Anmerkung: Mindestens in Bezug der Potschta-Marke scheint es erhebliche Umsetzungsprobleme zu geben.

Qualitätseinschätzungen beziehen sich auf den Zustand des Prüfgegenstandes. Sie beruhen immer auf der subjektiven Beurteilung des jeweiligen Prüfers. Einheitliche Qualitätsmaßstäbe sind – generalisiert – nicht für alle Prüfgebiete, aber innerhalb eines vertretbaren Rahmens für ein Prüfgebiet möglich.

Anmerkung: Über die unterschiedlichen Qualitätsbeurteilungen von BPP-Prüfern, gibt es unzählige Beiträge in verschiedenen Foren und Themen. Auch sind die Kriterien, wann eine Farbe eine Farbe sein soll und wann nicht, von Prüfgebiet zu Prüfgebiet unterschiedlich. Auch ist für mich vorstellbar, dass der von Dir monierte Zahn noch in "einwandfrei" fallen kann, auch beim BPP. Pauschal gibt es die ungeschriebene Regel, dass ein Zahn dann als vollständig gilt, wenn er in der Höhe 50% der Zahnlochbreite erzielt und das könnte hier noch zutreffen.



Es gibt eigentlich überhaupt keine einheitliche Regelung, zur Katalogisierung und Prüfung von Spezifikationen. Mein Lieblingsbeispiel ist der Plattenfehler I der Helgoland MiNr. 6. Katalogisiert ist der Plattenfehler auf Feld 48, vorkommen tut er aber auch auf Feld 3, wenn die Zwickelplatte um 180 Grad gedreht eingesetzt war. Die BPP-Prüfer prüfen nach Michel, so wird jede Marke, die den Plattenfehler auf Feld 3 aufzeigt, nicht als Plattenfehler-Marke geprüft, weil das augenscheinlich nicht dem Kenntnisstand der BPP-Prüfer entspricht, dass dieser Plattenfehler bei der I., II. und V. Auflage nun einmal nur auf Feld 3 vorkommen kann. Daraus schließe ich, dass BPP-Prüfer des Sammelgebietes Helgoland über keine speziellen Kenntnisse der Herstellung der Marken verfügen.

Die Feststellungen eines Prüfers zu einem philatelistischen Prüfgegenstand können in der Regel nicht mit absoluter Sicherheit, sondern nur mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgen.

Ob Herr Eichele, zu den besagten Südafrika-Marken über spezielle Kenntnisse verfügt, kann ich nicht beurteilen. Auch nicht, ob er über entsprechendes Vergleichsmaterial verfügt. Ich selbst verfüge über keine speziellen Kenntnisse zu dieser Markenausgabe und würde daher auch keine Befunde ausstellen. Dennoch bin ich der Meinung, dass eine Feststellung darüber, ob es sich bei den besagten Marken mit hoher Wahrscheinlichkeit um Originale mit originaler Gummierung handelt und ob die Marken Mängel oder verschiedenartige Manipulationen aufweisen, dürfte nicht so schwer sein. Grundsätzlich, unabhängig vom Sammelgebiet, stellen solche Feststellungen für viele Sammler im Regelfall eine auf den ersten Blick nicht lösbare Herausforderung dar. Voraussetzung dafür, einen fachlich korrekten Befund ausstellen zu können, sind selbstverständlich spezielle Kenntnisse zur Markenausgabe, dies beinhaltet sowohl die Herstellung der Marken, als auch Kenntnisse darüber, ob mit dem originalen Druckmaterial Neudrucke hergestellt wurden usw. usf. Leider kann ich auch bei BPP-Prüfungen nicht immer erkennen, dass derartige speziellen Kenntnisse generell vorhanden sind oder waren.

Sechs der besagten Befunde, der Basler Prüfstelle zu diversen Südafrika-Marken, habe ich nun auf Philasearch entdeckt. Die Lose haben Ausrufpreise von Euro 20.- (vorstehendes Paar Euro 30.-) bis Euro 80.- und wenn ich mich nicht irre, dann würden die Kosten einer Prüfung bei der RPS nicht im Verhältnis zum Marktwert der Marken stehen (vermutlich höher, als der Marktwert selbst) und einen Prüfer im BPP oder dem VP scheint es für diese Marken nicht zu geben. Bei einem Paar ist mir die Beurteilung "einwandfrei" schleierhaft. Bei einem anderen wird "einwandfrei" befundet und zugleich die Stockfleckchen aufgeführt. Auch beim BPP gelten oftmals Marken mit Stockflecken oder mit Sulfidschäden als "einwandrei", aber ohne diese Schädigungen aufzuführen.

Grundlage der Behauptung ist nicht diese konkrete Marke in diesem konkreten Fall, sondern die grundsätzliche Prüfpraxis dieses Ladens.

Mit meinen Beiträgen möchte ich nicht Werbung für die Basler Prüfstelle betreiben, lediglich aufzeigen, dass das mit dem Prüfen gar nicht so einfach ist und der große BPP oder auch die Royal (RPS) es leider hin und wieder auch nicht besser kann, als die Basler Prüfstelle und der Sammler (oder auch ein Händler oder ein Auktionator) ruhig öfter Sachverhalte zu geprüften Marken hinterfragen sollte. Anstatt die Sammlerschaft breitflächig über Fälschungen, Verfälschung und anderweitige Manipulationen an Marken aufzuklären, wurde dieser in der Regel immer nur erklärt, blindes Vertrauen in gewisse Befunde und Atteste haben zu dürfen. Mir persönlich ist ein in Sachfragen aufgeklärter und hinterfragender Sammler lieber, als der zum naiven Sammler erzogene.

Beste Grüße
Markus
 
ligneN Am: 24.05.2018 00:29:27 Gelesen: 41589# 73 @  
Die "Briefmarkenprüfstelle Basel", eine never ending story.

Wenn man Auktionsmitarbeiter darauf anspricht, eher ein running gag. So ein Attest der BrfmprfstBsl wird da nicht als Garantie, sondern vielmehr als Alarmsignal gewertet: Wo könnte der gebaselte Prüfgegenstand eine Macke haben?

Und findet sich keine, setzt es Kalauer wie "einwandfreies Stück, da hat der Prüfkunde nicht aufgepasst und es trotzdem baseln lassen." Sofern der Einlieferer nicht darauf besteht, gilt ein Baselpapier als Negativum und wird lieber nicht in der Auktionsbeschreibung erwähnt.

Schon luschtig.
 
Markus Pichl Am: 27.05.2018 02:07:58 Gelesen: 41272# 74 @  
Hallo,

einen ganz besonderen Tiefpunkt einer Prüferleistung stellt der nachstehende Befund der Basler Prüfstelle bzw. von Herrn Eichele dar.

Links sehen wir eine echte Hannover MiNr. 12 (Buchdruck) und rechts eine altbekannte Ganzfälschung (Steindruck und abweichende Bildmerkmale, u.a. abweichende Inschrift im Band unter dem Wappen) einer solchen.



Hier nun der Befund, der Basler Prüfstelle, jedoch nicht zu dem Original sondern zu der Ganzfälschung, für die Echtheit inkl. dem Falschstempel "LÜNEBURG" ausgewiesen wird. Das Siegel der Basler Prüfstelle prägt natürlich auch auf der Vorderseite der Abbildung durch.



Die Ganzfälschung und den dazugehörigen Fehlbefund habe ich im Original hier und einst innerhalb einer nicht unbedeutenden Hannover-Sammlung eingekauft. Durchaus habe ich die Fälschung als solche bei Einkauf erkannt. Der Sammler vermerkte aber nicht "Falsch" oder ähnliches auf dem Albumblatt sondern sortierte nach meinem Eindruck diese Marke brav in seine Sammlung als eine echte Marke ein. Von dieser Marke hatte der Sammler eine ganze Menge, auch auf Briefen, und hätte die Fälschung als solche eigentlich erkennen müssen. Für mich ist sogar vorstellbar, dass diese "einwandfreie" Fälschung abermals samt "einwandfreien" Befund einen Käufer finden würde, der diese als eine echte Marke in seine Sammlung steckt.

Wie dem auch sei, vergleichbare Befunde, nur andere Sammelgebiete, finden sich auch von anderen Prüfern. So konnte sogar einst die Basler Prüfstelle glaubhaft einem Richter darlegen oder dieser Richter aus den gemachten Angaben der Basler Prüfstelle schlußfolgern, dass die Fehlerquote dieser in einem Promille- oder minimalen Prozentsatzbereich liegt. Geklagt hatte wohl einst, wenn meine Informationen stimmen, Herr Geigle persönlich und die Klage ging klang und sanglos unter und Herr Geigle blieb auf den Kosten sitzen. Vielleicht eines der Gründe, warum ein Prüfer wie Dirk Schulz BPP weiterhin noch im BPP prüfen darf? Die bisher aufgedeckte Quote von Fehlprüfungen könnte mit der von der Basler Prüfstelle übereinstimmen und dem Richterspruch schlußfolgernd, liegt dann halt alles noch im grünen Bereich (Augenzwinker).

Im Moment überlege ich selbst noch, wie man dem Sammler glaubhaft vermitteln kann, dass er sich auf den ausgestellten Befund oder das ausgestellte Attest wirklich verlassen kann. Ein Handbuch an den Befund oder das Attest anhängen, kann auch nicht im Sinne des Erfinders sein. Bleibt also nach wie vor nur Aufklärung über Fälschungen und Verfälschungen und die damit verbundene Hoffnung, dass Sammler entsprechenden Vorträgen, ob nun Live oder in Form von in Foren verfassten Beiträgen, folgen und sich zum Sammelgebiet auch die notwendige Literatur beschaffen.

Beste Grüße
Markus
 
LK Am: 27.05.2018 03:27:38 Gelesen: 41266# 75 @  
@ Markus Pichl [#74]

Hallo,

unglaubliche Leistung, schon der Stempel ohne Datum ist Beleg für ein Fournier - Machwerk.

Das 2. und 3 Erkennungsmerkmal wäre dann das Schriftband unter dem Wappen oben und die Mähne des Einhorns gewesen, vom Druck mal ganz abgesehen.

Bei späteren Drucken wurde dann meist ein Stempel mit Datum verwendet.

Es könnte der Eindruck entstehen das dort alles was Ähnlichkeit mit einer Briefmarke hat befundet oder attestiert wird.

Beste Grüße
 
Schwämmchen² Am: 27.05.2018 03:33:05 Gelesen: 41263# 76 @  
Wenn man die Marke nicht im Original hat (oder mal gehabt hat) sollte man keine Atteste ausstellen. Damit ist eigentlich alles gesagt.
 
umdhlebe Am: 27.05.2018 12:34:16 Gelesen: 41184# 77 @  
@ Markus Pichl [#74]

Wie aus Deinem Bericht deutlich hervorgeht, ist das einzige, was Sammlerinnen und Sammler wirklich vor Betrug schützen kann, die eigene Sachkenntnis. Nicht absolut, aber so weit wie möglich.

Der Sinn von Prüfverbänden mit Prüfordnungen liegt eigentlich genau in der von Dir geschilderten Machtlosigkeit der Gerichte - die ja bestenfalls eine eigene Meinung zu der Expert_innenmeinung hinzufügen könnten - denn die Prüfer_innen selbst können Qualitätskriterien für die eigene Arbeit festlegen, müssen dann aber konsequent alle ausschließen, die sich daran nicht halten. Wenn der Verband das nicht tut, ist er nutzlos.

Solange bleibt Sammler_innen, denen selbst das Vergleichsmaterial fehlt, das zur Identifizierung von Verfälschungen und Fälschungen oft unerlässlich ist, nichts anderes als sich auf ihre Kenntnisse, andere Sammler_innen und Prüfer_innen ihres Vertrauens zu verlassen.

Die Briefmarkenprüfstelle Basel sollten wir alle jedoch meiden.
 
merkuria Am: 02.04.2019 23:01:17 Gelesen: 33745# 78 @  
Am 4. Mai 2019 startet die 30. Jean-Paul Bach Auktion mit der Auflösung der Helvetia-Sammlung, einer der größten Spezialsammlung der Schweizer Ausgabe "Sitzende Helvetia" [1]. Schade nur, dass praktisch alle Auktionslose mit einem Attest/Befund der Prüfstelle Basel angeboten werden. Die gezeigten rund 650 Atteste/Befunde sind alle im Zeitraum vom 25. Februar bis 14. März 2019 durch M. Eichele von der Prüfstelle Basel ausgestellt worden!

Weshalb diese ganzen Atteste und Befunde nicht bei einem für dieses Prüfgebiet zugelassenen Verbandsprüfer (z.B. Pierre Guinand oder Urs Hermann) beauftragt wurden, scheint doch seltsam. Ein für diese Ausgaben zugelassener Prüfer des Schweizerischen Briefmarken-Prüfer-Verbandes SBPV haftet nicht nur gegenüber dem Auftraggeber, sondern auch gegenüber jedem Dritterwerber für die Dauer von zehn Jahren seit Ausstellung des Attestes. Wie die Haftung bei Attesten der Prüfstelle Basel juristisch aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.

Hier die Liste des Schweizerischen Briefmarken-Prüfer-Verbandes SBPV mit den zugelassenen Prüfgebieten der einzelnen Mitglieder. Siehe dazu auch Beiträge [#63], [#64] und [#65]



Grüsse aus der Schweiz
Jacques

[1] https://www.philasearch.com/de/dosearch.php?set_sprache=de&treeparent=COSUBGRP-70090&set_anbieter=9208&set_auktionnr=4843&postype=PH&page=1
 
briefmarkenwirbler24 Am: 03.04.2019 11:01:47 Gelesen: 33622# 79 @  
@ merkuria [#78]

Hallo Jacques,

ich habe mir die angebotenen Lose mal angeschaut, da die Sitzende Helvetia auch eines meiner Sammelgebiete ist (allerdings nur auf Belegen) und muss schon sagen, dass mein Herz an der ein oder anderen Stelle schon etwas höher geschlagen hat, auch wenn die Spitzenstücke sich überwiegend auf lose Marken konzentrieren.

Ich finde es auch etwas seltsam, dass sämtliche Lose (mit ein paar Ausnahmen) von Martin Eichele bzw. der Prüfstelle geprüft bzw. attestiert wurden. Es hat teilweise etwas von einer Art "Fließbandabfertigung", postgeschichtlich wird kaum etwas erläutert und alle Belege werden mit "einwandfrei" bewertet, auch wenn teilweise anhand des Scans schon ersichtlich ist, dass "einwandfrei" anders aussieht. Ich finde auch die angesetzten Preise teilweise abstrus hoch (bspw. für einen einfachen Brief nach Frankreich 110 € und für einen der 2. Gewichtsstufe 300 €). Die Briefe in meiner Sammlung sind qualitativ besser und bezahlt habe ich 1/3 bzw. 1/5 von dem.

Liebe Grüße

Kevin
 
briefmarkenwirbler24 Am: 03.04.2019 14:36:38 Gelesen: 33535# 80 @  
Hallo zusammen,

ich habe mir nun den Katalog zur "Sammlung Helvetia" (Jean-Paul Bach Auktion) mal etwas genauer angesehen und musste leider folgendes feststellen:

Anscheinend hat der Prüfer (in dem Fall Herr Eichele) teilweise komplett unreflektiert jegliche Beschreibung des Sammlers bzw. Einlieferers übernommen. Man findet in vielen Fällen den originalen Wortlaut der vom Sammler entworfenen Beschreibung auch im Attest wieder, die zwar im Zusammenhang mit der Sammlung (wenn man sie chronologisch durchgeht) verständlich ist, nicht jedoch aber, wenn die Lose zu einem späteren Zeitpunkt wieder veräußert werden. Was genau ich damit meine, werde ich später noch zeigen.

Ich bin bisher bis zu Los 235 durchgedrungen (von etwa 700 Losen) und habe schon einige Fehler in der Beschreibung bzw. unvollständige Beschreibungen gefunden.

Los 142:



Der Wortlaut im Attest lautet "40 Rp-Porto für eine über 15 Gr. schwere Nachnahme über 11.15 Fr. gültig ab 1.9.1876"

Zum einen ist dies fast der identische Wortlaut der Beschreibung des Sammlers, zum anderen könnte ein Laie denken, dass es einen solchen "einheitlichen Nachnahme-Tarif" gab, dem war aber nicht so. Die Taxe setzt sich wie folgt zusammen:

Laut Tarif vom 01.09.1876 2o Rappen für einen einfachen Brief der 2. Gewichtsstufe im Fernverkehr (über 15-250 gr) + 20 Rappen Nachnahme-Gebühr laut Tarif vom 01.08.1862 (bis zu eine NN-Betrag von 10 Franken 10 Rappen und pro weitere 10 Franken erneut 10 Rappen)

Los 143:



Der Wortlaut im Attest lautet "40 Rp-Porto für einen einfachen Brief in Nicht-UPU-Mitglieder Übersee[staaten?] 01.04.1879"

Laut meinen Unterlagen galt der Tarif schon ab dem 01.01.1879 mit dem UPU-Beitritt von Argentinien. Des Weiteren setzte sich die Taxe zusammen aus 25 Rappen Auslandstaxe und 15 Rappen Übersee-Zuschlag.

Los 204:



Der Wortlaut im Attest lautet "20 Rp-Porto für einen über 15 gr. schweren Brief im Lokalrayon mit Nachnahme-Tarif 01.09.1871"

Auch hier wieder eine völlig missverständliche Erklärung. Der Nachnahme-Tarif blieb der gleiche (01.08.1862), aber es galt der normale Inlandstarif vom 01.09.1871, nach dem einfache Briefe im Lokalrayon bis 15 gr. mit 5 Rappen frankiert werden mussten (+ 10 Rappen-Nachnahme)

Los 229:



Hier wurde im Attest nicht darauf hingewiesen, dass die Postkarte um 1 Rappen überfrankiert wurde. In der Regel sollte das einem Sammler natürlich auffallen, dennoch kann man als Prüfer im Attest darauf hinweisen, denn Überfrankaturen sind i.a.R. selten.

Los 233:



Wahrscheinlich auch wieder einfach der Beschreibung des Sammlers entnommen, schreibt Herr Eichele "[...] für eine Drucksache pro 15 gr. schwer". Das Gewicht wurde jedoch beim neuen Tarif auf 40 gr. angehoben (mal von der Grammatik abgesehen).

Ich habe auch noch ein paar Lose gesehen, die nicht den Namen "einwandfrei" verdienen, aber hier lehne ich mich nicht zu weit aus dem Fenster, da man an Hand von Scans die Erhaltung eher weniger gut einschätzen kann.

Liebe Grüße

Kevin
 
Richard Am: 05.12.2021 09:18:28 Gelesen: 17406# 81 @  
Der pcp Pressedienst von Wolfgang Maassen meldet:

Wie die Internetseite des Verbandes ausweist, gehört Martin Eichele dem Prüferverband nicht mehr an.

Ob es sich um einen Austritt, einen Ausschluss aus dem SBPV oder sonstige Gründe handelt, hat der Schweizer Briefmarken Prüfer Verband nicht bekanntgegeben.

Schöne Grüsse, Richard
 
bayern klassisch Am: 05.12.2021 09:40:21 Gelesen: 17379# 82 @  
@ Richard [#81]

Hallo Richard,

vielen Dank für die gute Nachricht - es wundert nur, dass es so lange gedauert hat.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
merkuria Am: 29.04.2023 00:28:17 Gelesen: 6556# 83 @  
Mit Vorliegen eines aktuellen Attestes des Schweizer Verbandsprüfers Urs Hermann (Prüfgebiete Schweiz: 1850-1882 (Durheim-Ausgaben, Sitzende Helvetia ungezähnt und gezähnt) möchte ich dem Leser den Vergleich zu einem Attest der Prüfstelle Basel für dasselbe Prüfstück ermöglichen.

Schon alleine was dem Kunden beim zuständigen Verbandsprüfer Urs Hermann an Informationen übermittelt wird, erübrigt wohl jeden weiteren Kommentar.



Prüfstück



links das Attest der Prüfstelle Basel, rechts das Attest des Verbandsprüfer Urs Hermann

Im Anhang noch den Link zur Webseite des Schweizerischen Briefmarken-Prüfer Verbandes mit Angabe aller offiziellen Prüfer und deren Prüfgebiete. [1]

Grüsse aus der Schweiz
Jacques

[1] https://briefmarken-prüfer.ch/liste/
 
bayern klassisch Am: 29.04.2023 01:13:05 Gelesen: 6551# 84 @  
@ merkuria [#83]

Tja, der eine hat Ahnung, der andere wohnt in Basel.

Von seinen Attesten/Befunden zu Bayern könnte man ein kleines Buch schreiben, so viele Fehler sind da manifestiert.

Auktionshäusern, die seine Atteste anerkennen bzw. den Käufern nahelegen, dies zu tun, sollte man den Rücken kehren.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 

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