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Thema: Auktionen: Was bedeutet ein Verkauf gegen Gebot ?
Richard Am: 31.05.2013 08:33:25 Gelesen: 15522# 1 @  
Sammler sollten sich auskennen und vorher informieren, wenn sie Marken, Belege oder Sammlungen auf Tauschtagen, im Versand- und Ladenhandel oder bei Auktionsfirmen erwerben oder verkaufen wollen. Dies könnte Mißverständnisse, vor allem aber auch finanzielle Enttäuschungen vermeiden, wie das nachfolgende Beispiel zeigt.

Heiko Schneider von der Fachstelle Sammlerschutz berichtet in den Verbandsnachrichten des Landesverbandes Hessen: [1]

"Ein Sammler lieferte seine mehrbändige Sammlung mit rein rechnerisch hohem fünfstelligen Michelwert bei der Auktionsfirma Rauhut ein. Der Ausruf erfolgte gegen Gebot.

Nach Abzug der Provision etc. verblieb ein Verkaufserlös von ca. 250 Euro. Der Sammler löste den entsprechenden Scheck ein und wandte sich mehrere Monate später an mich, weil er sich betrogen fühlte.

Die Firma Rauhut verwies jedoch auf ihre Geschäftsbedingungen, nach welchen bei Ausruf gegen "Gebot" der Zuschlag an den Meistbietenden unabhängig von der Höhe des Gebotes erfolgt. Diese Praxis ist auch allgemein üblich und nicht zu beanstanden. Der Einlieferer hätte schließlich im Vorfeld die Möglichkeit gehabt, einen bestimmten Ausrufpreis festzulegen.

In diesem Zusammenhang ist auch anzuraten, den wirklichen Wert einer Sammlung realistisch einzuschätzen und sich nicht an hohen Katalogpreisen zu orientieren, die z.B. bei teuren Farbvarianten nur für kompetent geprüfte Stücke gelten."

Soweit der Beitrag von Heiko Schneider. Bleibt mir nur noch die Frage an die Mitglieder, welche Erfahrungen sie beim Kauf oder Verkauf gegen Gebot gemacht haben. In diesem Thema bitte nicht über "normale Auktionen" mit Mindest- oder Schätzpreis schreiben.

Schöne Grüsse, Richard

[1] http://www.philatelie-hessen.de/verbandsnachrichten/nachrichten_htm/170.html (Seite 16)
 
hajo22 Am: 31.05.2013 12:33:24 Gelesen: 15467# 2 @  
Gelegentlich werden auf Auktionen Lose gegen Gebot angeboten. Es gibt auch Auktionen, die ausschließlich Gebotslose anbieten.

Dabei ist nach meiner Erfahrung folgendes zu beachten:

1. Meist gibt der Versteigerer ein "Mindestgebot" vor. Gebote darunter werden i.d.R. nicht berücksichtigt.

2. Man muß wissen: Wird mein Gebot interessewahrend behandelt (also eine Gebotsstufe über dem nächsthöheren Gebot bzw. wenn kein weiteres Gebot vorliegt, dann zum vorgegebenen Mindestgebot) oder wird es als Zuschlagsgebot angesehen. Beispiel: Ich biete 60 €, ein anderer Bieter 20 €, kein weiterer Bieter, Zuschlag 60 €, also nicht interessewahrend, sondern das abgegebene Gebot wird als Zuschlagshöchstgebot berücksichtigt. Es sollte unbedingt vor Abgabe von Geboten eindeutig beim Auktionshaus abgeklärt werden, wie mit den Geboten bei Gebotslosen (also ohne Ausrufpreis) verfahren wird.

3. Klärung der Frage, ob bei Gebotslosen eine Reklamation/Rückgabe möglich ist oder nicht (es wird ja meist verkauft "wie besehen", auch wenn das Los vom Bieter nie besichtigt wurde).

4. Oftmals ist die Beschreibung eines Gebotsloses indiskutabel bis nachlässig (grobe Sicht, z.B. "über 20 Briefe alliierte Zone": Was soll ich mit dieser Beschreibung? Oder die Formulierung: "Chancenvolles Lot", da fragt sich nur für wen).

Sicher gibt es noch andere Aspekte zu berücksichtigen. Mein Fazit für mich lautet: Finger weg von Gebotslosen, die nicht geklärt werden können (Punkte 2-4). In der Vergangenheit habe ich keine guten Erfahrungen mit Gebotslosen gemacht, vor allem nicht bei sogenannten "Posten".

Viele Grüße
Jochen
 
doc Am: 31.05.2013 13:07:22 Gelesen: 15451# 3 @  
Mich stört an Gebotslosen folgendes:

Bei den meisten mir näher bekannten Auktionen wird ein Gebotslos nicht interessewahrend behandelt. Bei den - wenigen - Auktionshäusern, die ausschließlich Lose gegen Gebot anbieten, habe ich, natürlich ohne es beweisen zu können, den Verdacht, daß ein von mir bebotenes Los einfach nicht akzeptiert wird, wenn dem Auktionshaus dieses Höchstgebot zu gering erscheint. Zumindest bei einem großen Auktionshaus aus Süddeutschland, welches pro Auktion ausschließlich tausende von Gebotslosen anbietet, läßt sich dies nicht überprüfen, da es keine Ergebnislisten gibt.

Freundliche Grüße,

Wolfgang
 
Henry Am: 31.05.2013 13:25:13 Gelesen: 15444# 4 @  
Auch ich verlasse mich nach gemachten Erfahrungen nicht mehr auf die Formulierung "interessewahrend".

Wichtig erscheint mir aber immer ein gehörig Maß an Mißtrauen, d.h. immer die gesamten Auktionsbedingungen genau lesen, egal, wie klein geschrieben. Außerdem muß man jeden Satz der Beschreibung hinterfragen "Was könnte das noch bedeuten?". Und mit den Beschreibungen vergleichen, die mit Ausrufpreisen ausgestattet sind, kann auch nicht schaden.

Bei Geboten sollte man sich an den Preisen orientieren, die man als Antwort erhält, wenn man einen solchen Posten verkaufen wollte (Beispiele dafür gibt es auch hier auf den Philaseiten), nicht an dem, was man vermutet, finden zu können.

Gegen Gebot werden meist Lose angeboten, die von erfahrenen Philatelisten vorher gesichtet wurden und "als nicht zur Detaillierung lohnend" befunden wurden. Bei solchen Gebotsabgaben sollte daher die "Entdeckerfreude" mehr im Vordergrund stehen als die "Funderwartung".

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
hajo22 Am: 31.05.2013 14:06:04 Gelesen: 15432# 5 @  
@ doc [#3]

Ich kann mir auch vorstellen, daß es Eigenware gibt, die intern limitiert ist und bei "unvernünftig" niedrigen Geboten zurückgezogen wird. Es gilt nach wie vor der Satz: Niemand hat was zu verschenken.

Viele Grüße
Jochen
 
Richard Am: 20.06.2013 08:48:50 Gelesen: 14931# 6 @  
Zur Ergänzung der obigen Beiträge:

Zu Beginn dieses Monats erhielt ich einen Auktionskatalog der "Badische Briefmarken GmbH", aus deren Mail info@briefmarken-gebotsauktion.de das Angebote bereits hervorgeht. Knapp 22.000 Lose, davon mit Ausnahme von weniger als 300 Losen alle ohne Mindestgebot.

Um sicher zu gehen, habe ich per Mail nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr Ebert,

vielen Dank für Ihr Interesse an unserer 46.Auktion.

Es stimmt, der Höchstbieter erhält den Zuschlag zu dem von ihm gebotenen Preis.

Link zu den AGB´s: http://www.badische-briefmarken-gmbh.de/de/AGB - siehe unter Punkt 7 unserer Versteigerungsbedingungen.

Es empfiehlt sich somit den Betrag zu bieten, den Ihnen das jeweilige Los wert ist unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Auktionen gibt es aber keinen Limitpreis und Sie können ab 5,- Euro ein Gebot abgeben.

Gerne hören wir von Ihnen und verbleiben
mit den besten Grüßen


---

Schöne Grüsse, Richard
 
hajo22 Am: 20.06.2013 11:20:20 Gelesen: 14884# 7 @  
@ Richard [#6]

Das ist natürlich nicht ganz richtig. 5 € sind auch ein Limit, wenn auch ein niedriges für ein Auktionshaus. Ich habe den betreffenden Katalog nicht vorliegen, denke aber, daß es neben dem Limit auch eine Losgebühr gibt, die ja unabhängig vom Zuschlagspreis ist.

Man muß im Einzelfall mit spitzem Stift genau durchrechnen, ob sich das/die Gebot(e) incl. der Nebenkosten lohnen. Dabei sollte man auch den Katalogwert nicht ganz aus den Augen verlieren, denn ich zahle ja als Verbraucher alle Kosten.

Wichtig ist auch - und diese Aussage vermisse ich in Deinem Beitrag - ob im vorliegenden Fall die Gebotslose/Einzellose reklamationsfest sind (branchenüblich ausgeschlossen davon sind ja Lots/Sammlungen).

Leider ist es mir nicht gelungen, die angegebene PDF-Datei der AGBs zu öffnen.

Schönen Tag.
Jochen
 
bignell Am: 20.06.2013 21:31:59 Gelesen: 14808# 8 @  
Der Unterschied zwischen "gegen Gebot" und "Ausruf 10 Euro" ist normalerweise, dass "gegen Gebot" der Gebotsrahmen vollkommen ausgeschöpft wird, anstatt wie bei "Ausruf xx" eine Steigerungsstufe über dem zweithöchsten Gebot. Natürlich kann man "gegen Gebot" auch Schnäppchen machen, ebenso wie bei niedrigem Ausruf. Aber es sind mehr Schnäppchenjäger unterwegs als Angebote. ;)

@ hajo22 [#7]

Man muß im Einzelfall mit spitzem Stift genau durchrechnen, ob sich das/die Gebot(e) incl. der Nebenkosten lohnen. Dabei sollte man auch den Katalogwert nicht ganz aus den Augen verlieren, denn ich zahle ja als Verbraucher alle Kosten.

Das gilt für alle Gebote, die man abgibt. Nicht nur im Einzelfall.

Lg, harald
 
christel Am: 20.06.2013 22:00:15 Gelesen: 14797# 9 @  
Zu den 5 Euro Mindestgebot kommen 17% Gebühren aus dem Höchstgebot zzgl. 1,50 Euro Losgebühr, auf diese drei Summen wird abschliessend die Mwst. in Höhe von 7% erhoben.

Rechenbeispiel:

Höchstgebot und Zuschlag bei .. 5,00 Euro
17% Gebühren aus 5,00 Euro ... 0,85 Euro
Losgebühr ............................... 1,50 Euro
Zwischensumme ...................... 7,35 Euro
7% Mwst aus 7,85 Euro ............ 0,55 Euro

Gesamtpreis ohne Porto ! ......... 7,90 Euro
 
hajo22 Am: 20.06.2013 22:52:59 Gelesen: 14772# 10 @  
@ christel [#9]

Das kann nicht sein. Ich habe hier eine aktuelle Rechnung eines namhaften Auktionshauses, das mir folgende Rechnung aufmachte:

Zuschlag: 270 €
+ 20% Prov. 54 €
+ Losgeb. 2 €
+ Porto +
Vers. 5 €
---------------------
Summe 331 €
+ 7% MWSt 23,17 € (aus allen Positionen)
---------------------
Gesamt 354,17 €
= 31,17 % Nebenkosten bzw. 84,17 €.

Also Porto und Versicherung wurden auch der MWSt unterworfen. Du rechnest hier Selbstabholung, das ist eher selten geworden. Wer hat schon die Zeit und die Lust z.B. schnell mal von München nach Hamburg zu fahren und ggf. leer auszugehen. Außer Spesen dann nichts gewesen. Wegen der Portokosten macht man das nicht.

@ bignell [#8]

Das ist richtig, das gilt immer. Ich will damit nur sagen, daß man auch bei vermeintlich günstigen "Gebotslosen", genau nachrechnen sollte, wo man letztlich landet.

Ich bin sehr skeptisch bei Gebotslosen. Ich kann nur empfehlen einfach mal darüber nachzudenken, was da alles möglich ist.

Bei Höchstgebotszuschlag muß man sich klar sein, daß das abgegebene Gebot als Zuschlag zählt, auch wenn kein Anderer geboten hat.

Schönen Abend.
Jochen

Ich sehe gerade, ich habe vergessen die Schlußfolgerung noch darzulegen: Man sollte bei solchen Auktionen tunlichst persönlich anwesend sein.
 
christel Am: 21.06.2013 07:54:52 Gelesen: 14736# 11 @  
@ hajo22 [#10]

Hallo Hajo,

daher hatte ich ja geschrieben "ohne Porto!".

Auf Porto und ggfs. Versicherungsgebühren wird auch die Mwst erhoben. Die prozentualen Provisionen sind von Auktionshaus zu Auktionshaus unterschiedlich.
 
hajo22 Am: 21.06.2013 09:46:47 Gelesen: 14704# 12 @  
@ christel [#11]

Ja, aber wir kommen damit am Thema vorbei. Wichtig ist zu wissen, daß bei niedrigen Zuschlägen sich der Zuschlagspreis mit Nebenkosten und Steuern nahezu verdoppeln kann. Es kommt auch darauf an, woher die Ware zum Auktionshaus kommt. Ist es hauptsächlich Eigen- bzw. Händlerware, wird die 7%-Regelung auf alles bevorzugt, ist es im Wesentlichen Sammlerware greift die Regelung 19% auf die Nebenkosten. Das nur so grob erläutert, ich bin kein Steuerfachmann, daher meine Groberläuterung ohne jedes Obligo.

Nächstes Jahr wird es sowieso interessant, wenn der ermäßigte Steuersatz auf u.a. Briefmarken (7%) wegfallen soll und der normale MWSt-Satz dann greift. Für Kleinhändler bleibt dann vermutlich nur noch die Differenzbesteuerung, die heute ja auch schon gelegentlich angewendet wird, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Schönen Tag.
Jochen
 
christel Am: 21.06.2013 10:04:27 Gelesen: 14702# 13 @  
@ hajo22 [#12]

Um den Anteil der Kosten zu vergegenwärtigen, habe ich ja bewusst das Rechenbeispiel für ein Los zu 5 Euro gewählt, und damit sind wir bei weitem nicht am Thema vorbei.
 
doktorstamp Am: 21.06.2013 14:37:10 Gelesen: 14655# 14 @  
Aus diesem Thread ist auch eine Lehre zu ziehen.

1. Reichrechnerei bringt eh nichts.

2. Wenn die Sammlung angeblich "bessere" Marken beinhaltet sollten diese unbedingt geprüft werden.

Wie man sammelt ist einem jedem überlassen, aber wenn Ihr guter Rat nicht in Tat umsetzt, läuft Ihr die Gefahr hin, gesammeltes gegen Gebot veräussert zu bekommen.

Die oft von solchen Sammlern übliche Ausrede wider Prüfgebühren oder Literatur Beschaffungskosten das Geld lieber für Marken auszugeben, ist ganz krass gesagt eine sehr dumme Ausrede.

Vorschreiben kann man Euch nichts, aber künftige und oft harte bittere Enttäuschungen, entweder Eurerseits, oder bei den Erben liegen ganz auf Euren Schultern.

Bedenkt das!

mfG

Nigel
 
drmoeller_neuss Am: 21.06.2013 17:16:41 Gelesen: 14618# 15 @  
Bei Gebotslosen heisst es vor allem: Genau hinschauen und am besten besichtigen. Schliesslich hat der Auktionator auf einen Preisansatz verzichtet, und diese Aufgabe der ersten Wertschätzung auf den Kunden übertragen. :-)

Und zu verschenken hat niemand etwas.
 
Cantus Am: 17.07.2013 02:15:32 Gelesen: 14240# 16 @  
Hallo,

ich habe gerade auf eine Stempelsammlung bei Schulz-Auktionen in Nürnberg (bei Ausruf gegen Gebot) ein Gebot von etwas über 200 Euro abgegeben (ohne vorher besichtigt zu haben), der Zuschlag erfolgte aber schon bei 140 Euro, sodass ich mit den ganzen Zuschlägen letztlich auf rund 185 Euro gekommen bin. Was folgt daraus?

1) Angeboten war eine Sammlung mit ca. 3.300 verschiedenen Stempeln Bund, Berlin, DDR, meist frankierte Ausschnitte auf A6-Karten aufgezogen. Ausruf = Gebot.

Anders als bei Briefmarken oder Ganzsachen, wo die Erfahrung von Händlern zu realisierbaren Handelspreisen die Grundlage für Katalogbewertungen bildet, tun sich Händler und Auktionatoren noch sehr schwer, so einen Stempelposten zu bewerten. Stempel werden relativ selten gesammelt und der mögliche Interessentenkreis ist doch recht klein. Also überlässt der Auktionator die Einschätzung eines auf der Auktion realisierbaren Zuschlagspreises lieber den Kaufinteressenten.

2) Wo es keine Grundlage für Katalogpreise gibt, zählt alleine der Wunsch des potentiellen Erwerbers, etwas zu kaufen, und je nachdem, wie hoch jeder Bieter für sich den Wert eines Loses festsetzt, so wird er auch sein Gebot abgeben.

3) Der Zuschlag durch den Auktionator erfolgte nicht gegen Höchstgebot, sondern - interessewahrend für mich als Bieter - nur eine Bieterstufe über dem zweithöchsten Gebot. Das ist eine außerordentlich faire Art, mit Kunden umzugehen, denn als Fernbieter hätte ich bei Zuschlag zu meinem eigenen Höchstgebot nie erfahren, ob denn tatsächlich auch - nur eine Bieterstufe tiefer - ein Zweitgebot vorlag.

3) Das Vorliegen mindestens eines zweiten Gebotes zeigt mir, dass es noch andere Sammler gibt, die ein Interesse an solch einer Stempelsammlung haben. Selbst wenn man davon ausgeht, dass vielleicht nur 100 Stempel (von 3.300) für die Sammlung zu gebrauchen sind, so hat sich aus meiner Sicht der Kauf durchaus gelohnt, zumal es einen außerordentlich hohen Zeit- und Geldaufwand bedeuten würde, auf anderem Weg zu versuchen, so viele "neue" Stempel für die Sammlung zu finden.

4) Das faire Verhalten des Auktionators fördert mein Vertrauen in seine Handlungsweise, was sicherlich irgendwann in der Zukunft zu anderen Geboten bei anderen Auktionen führen wird.

5) Ganz allgemein ist es von wesentlicher Bedeutung, was da gegen Gebot angepriesen wird. Bei Sammlungen oder Posten mit Briefmarken bin ich stets sehr misstrauisch und zurückhaltend, gleiches gilt für gemischte Belegeposten, bei Stempelsammlungen dagegen kann man bei dieser Preislage - und sofern man Stempel sammelt - grundsätzlich nichts verkehrt machen.

So weit meine persönliche Bewertung des letzten Zuschlages auf ein Gebot von mir.

Viele Grüße
Ingo
 
ligneN Am: 11.08.2013 19:15:19 Gelesen: 13980# 17 @  
Es empfiehlt sich bei Gebotslosen, einen Kommissionär zu beauftragen. Der sitzt im Saal und KANN interessewahrend bieten.

Das lohnt sich auf jeden Fall. Kosten so um 2,5-3% vom Auktionslos.

Gruß
ligneN
 
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