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Thema: Auktionsfirmen: Kein Reklamationsrecht auf Sammlungen und Großlose
hajo22 Am: 12.08.2013 12:21:43 Gelesen: 5142# 1 @  
Aus gegebener leidvoller Erfahrung weise ich daraufhin, daß das Auktionshaus Rüdiger Eisenhammer, Lina-Hähnle-Str. 1, 80997 München, kein Reklamationsrecht einräumt auf Sammlungen und Lots, Engros-Lose, Gebotslose und Untergebote.

Auf meine Mails zeigte sich die Firma mailresistent.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gesammelt?

Schönen Tag.
Jochen
 
JFK Am: 12.08.2013 13:56:00 Gelesen: 5106# 2 @  
@ hajo22 [#1]

Hallo Jochen,

Sammlungen, Sammellose, grössere Posten und Lots dürften bei den meisten Auktionatoren wegen Mängel an einzelnen Marken vom Reklamationsrecht ausgenommen sein und werden daher oftmals auch "wie besehen" angeboten.

Ich habe in einigen Katalogen, die gerade so in Reichweite waren (Rauhut/ Veuskens/ Harlos/ Hadersbeck/ Rauss & Fuchs), mal die Versteigerungsbedingungen durchgelesen und in Bezug auf Sammlungen und Sammellose findet sich bei allen ein Reklamationsausschluß mit diversen Unterschieden in der Diktion bzgl. Details und Umfang.

Hier einige auszugshafte Beispiele dazu:

- Bei Sammlungen, Sammellosen oder Großlosen sind Rügen jeder Art, insbesondere Mängelrügen wegen Qualität oder Quantität, ausgeschlossen. Die Beschreibungen bei den Sammellosen sind lediglich Hinweise, es wird wie besehen verkauft.(Veuskens-Auktion 80)
- Sammlungen, Posten etc. sind von jeglicher Reklamation ausgeschlossen.(Hadersbeck-Auktion 49)
- Bei Sammlungen, Lots, Posten oder sonstigen Großlosen sind Reklamationen jeglicher Art, insbesondere im Hinblick auf Qualität und Quantität ausgeschlossen. ... Gebotslose werden stets "ohne Obligo" und ohne Reklamationsrecht angeboten.(Raus&Fuchs-Auktion 150)
- Sammellose werden stets "wie besehen" versteigert und können nicht Gegenstand von Reklamationen sein.(Harlos-Auktion 31)
- Bei Sammellosen beziehen sich die dazu gemachten Angaben nicht auf eine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit im kaufrechtlichen Sinne. Der Auktionator übernimmt auch keinerlei Garantie für einzelne Marken und deren Qualitäten, wenn diese aus Sammellosen stammen. Formulierungen wie "postfrisch" oder "komplett" geben den Eindruck von Stichproben wieder, sind aber keinerlei Zusicherung. Alle Sammellose werden nur so versteigert, wie sie sind.(Rauhut&Kruschel-Auktion 151)


Kleine Anmerkung meinerseits:

Der Beitrag [#1] wie auch dieser hier gehören doch wohl eher in ein eigenes Thema "Probleme mit Auktionsfirmen", mit der Beliebtheitsabfrage selbst haben sie ja nicht direkt was zu tun.

Hier gebe ich allerdings ausserdem zu bedenken, dass wir hier Gäste sind auf Richard´s philaseiten, insoweit bei allem verständlichen Unmut in Wortwahl und Darstellung fair und sachlich bleiben und auch nicht dazu beitragen sollten, dass Richard rechtliche Probleme bekommt, gleiches gilt natürlich auch für den jeweiligen Autor des Beitrags selbst.

Beste Grüße & weiterhin einen guten Start in die Woche

Jürgen (JFK)
 
hajo22 Am: 12.08.2013 14:36:30 Gelesen: 5085# 3 @  
Alles was ich hier geschrieben habe, stimmt.

Es geht auch nicht um Sammlungen, etc., sondern um Gebotslose und Untergebote, die ich fett im Text herausgehoben habe. Geärgert habe ich mich, daß ich trotz zweier Mails völlig ohne Antwort blieb. Im Übrigen kann ich nicht erkennen, inwieweit meine Wortwahl und Darstellung unfair/unsachlich sein sollte. Also bitte, die Kirche im Dorf lassen. Sonst kann man überhaupt keine Kritik mehr üben.

Gruß.
Jochen
 
hajo22 Am: 12.08.2013 15:02:09 Gelesen: 5070# 4 @  
@ hajo22 [#3]

Um nicht mißverstanden zu werden, die Fa. Eisenhammer ist selbstverständlich eine seriöse Auktionsfirma. Ich finde es aber nicht gut, wenn auf Mails nicht geantwortet wird, das kann man im Rahmen des Services/der Kundenpflege schon erwarten.

Gruß
Jochen
 
Richard Am: 12.08.2013 15:43:07 Gelesen: 5038# 5 @  
@ JFK [#2]

Der Beitrag [#1] wie auch dieser hier gehören doch wohl eher in ein eigenes Thema "Probleme mit Auktionsfirmen", mit der Beliebtheitsabfrage selbst haben sie ja nicht direkt was zu tun.

Hallo Jürgen,

der Beitrag wurde in neues Thema verschoben.

Hier gebe ich allerdings ausserdem zu bedenken, dass wir hier Gäste sind auf Richard´s philaseiten, insoweit bei allem verständlichen Unmut in Wortwahl und Darstellung fair und sachlich bleiben und auch nicht dazu beitragen sollten, dass Richard rechtliche Probleme bekommt, gleiches gilt natürlich auch für den jeweiligen Autor des Beitrags selbst.

Der o.g. Beitrag von Jochen war harmlos. Daß keine Reklamationen möglich sind, stand in den Konditionen der Auktion, bevor Jochen die Aufträge erteilt hat oder erteilen wollte. Mit einer Auftragserteilung wurden sie als verbindlich anerkannt. Wer mit solchen Konditionen nicht einverstanden ist, darf bei der Firma nicht kaufen.

Allgemein: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wenn, wie im Auktionsthema zur Firma Rauhut und Kruschel ganz erhebliche Anschuldigungen verbreitet werden bin ich selbstverständlich auf Anfrage gegenüber der Firma verpflichtet, Name und Adresse des Autors mitzuteilen. Sind die Anschuldigungen in erheblichem Umfang falsch, darf der Autor eine zivilrechtliche Klage in fünfstelliger Höhe erwarten.

Schöne Grüsse, Richard
 
JFK Am: 12.08.2013 17:40:01 Gelesen: 5000# 6 @  
@ hajo22 [#3]

Sorry Hajo,

alles ist gut, mit dem Nebensatz hatte ich mich auch nicht auf Deine absolut faire und sachliche Darstellung und Frage bezogen. Natürlich lasse ich die Kirche im Dorf und läute sogar noch die Glocken für Dich! Denn: Es gab noch einen weiteren Artikel im gleichen Thread, der von mir mit benannt wurde, durch die Umverteilung aber in einem neuen Tread landete. (Erklärung siehe unten).
Da hiess es auch noch "Kleine Anmerkung meinerseits: Die beiden Beiträge [#3] und [#4] wie auch dieser hier ...

Insoweit - bitte keine Unstimmigkeit zwischen uns.

Ich hatte ja auch Deine Frage - so gut es mir in der Mittagspause trotz einiger Telefonate und der "Philaseitenzeitbegrenzungsfangschaltuhr" möglich war - beantwortet, allerdings zu deinem Fettgedruckten "Gebotslose" nur einen Hinweis auf die Schnelle gefunden.

lieben Gruß
Jürgen (JFK)

@ Richard [#5]

Hallo Richard,

so schnell geht´s - siehe oben.

Die folgenden 2 Sätze aus dem zwischenzeitlich anderen Thread hatte ich eigentlich mit dem Nachsatz gemeint:

"Die ist eines ordentlichen Kaufmanns nicht würdig! Ich bin sogar der Auffassung, dass dies, zumindest wenn man vorherige Kenntnis bei Ihnen belegen kann, die Zuverlässigkeit nach § 34 b Gewerbeordnung in Frage stellen könnte."

Ich habe den Katalog mit den Bildern nicht vorliegen, hatte mir insoweit - neugierig geworden - die Losbeschreibung im Internet angeschaut.

(Block ... ungeprüft, daher w.B. ... Gebot (= 5€)
und mich gefragt, ob diese obige Aussage in Kursivschrift angesichts zweier 5€ Lose mit schwammiger Beschreibung von 12530 Losen nicht doch etwas unverhältnismäßig ist...

und auf die Gefahren von möglichen juristischen Implikationen hast Du ja auch schon noch einmal hingewiesen

Lieben Gruß
Jürgen (JFK)
 
Peter Stastny Am: 12.08.2013 20:11:17 Gelesen: 4931# 7 @  
Es wird auf den Einzelfall in Relation zur Beschreibung ankommen.

Andernfalls müssten beispielsweise Fernbieter für eine beschrieben komplette tadellos-** Bund-Sammlung mangels Reklamationsrecht auch zwei lückenhafte Teilsammlungen von Nica Costa und El Honduragua akzeptieren.

Peter Stastny :-)
 
Wim Ehlers Am: 12.08.2013 20:29:21 Gelesen: 4913# 8 @  
Liebe Auktions-Anbieter,
liebe Auktions-Käufer,

Eure Aufregung in verschiedenen Threads dieses Forums verstehe ich nicht wirklich, denn lesen können wir doch alle! Und wie bei anderen Käufen und Verkäufen - ob im Internet, oder in der realen Welt - gibt es Regeln, an die sich immer beide Seiten zu halten haben. Auch wenn es manchmal mühsam ist: Auch das Kleingedruckte gehört zu einem Vertrag von zwei Parteien!

Wenn ich etwas einem Auktionshaus übergebe zur Versteigerung, sorge ich dafür, dass ich ein Protokoll über das bei der Einlieferung vereinbarte Erlösziel vom Auktionshaus unterschrieben bekomme. Wird das vom Auktionshaus abgelehnt, suche ich mir ein anderes so lange, bis meine Vorstellungen akzeptiert sind.

Nicht wirklich erstaunlich ist es, dass hier Beschwerden immer nur dann kommen, wenn ein Verkäufer nicht das erreicht, was er sich vorher ausgerechnet hat. Ein Käufer, der jedoch auf gleichem Wege ein Schnäppchen gemacht hat, beschwert sich niemals. Und oft sind Verkäufer auch als Käufer tätig.

Mein Fazit: Lesen, lesen, lesen ... und dann erst anbieten ...

Beste Grüße
Wim
 
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