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Thema: Unterliegen Abbildungen von Absenderfreistempel dem Urheberrecht ?
Angelika Am: 15.08.2013 06:52:46 Gelesen: 5969# 1 @  
Guten Morgen.

In einem andern Forum gibt es jeden Tag ein Thread "Gedichte und Sprüche". Jeden Tag ist es ein anderes Thema. Als vor ein paar Tagen "Schuhe und Füße" auf dem Plan stand, stellte ich Belege aus Viersen und Pirmasens rein.

Kurz danach bekam ich die Meldung, die Belege wurden entfernt, da sie bei einem Briefmarkenverein in Bayern zu sehen sind. Ich war etwas überrascht, da sich dieser Heimat-Verein mit Stempeln aus der Stadt bzw. Umgebung befasst. Ich habe die ganze Homepage durchstöbert und (logischerweise) nichts gefunden.

Kurz danach das gleiche Spiel mit einem anderen (mir vorliegenden Beleg).

Wie ist das nun mit dem Urheberrecht? Manche Firmen produzieren doch einige hundert identische Abschläge am Tag.

Kennt sich jemand damit aus?

Viele Grüße
Angelika
 
drmoeller_neuss Am: 15.08.2013 17:57:03 Gelesen: 5890# 2 @  
Die grafische Gestaltung eines Absenderfreistempels kann dem Urheberrecht unterliegen, wenn eine bestimmte Gestaltungshöhe überschritten ist. Das Veröffentlichen eines Absenderfreistempels könnte schon gegen das Urheberrecht verstossen. Du kannst also nicht einfach hingehen, einen besonders schönen Absenderfreistempel auf Kaffeetassen drucken lassen und verkaufen. Ich weiss aber nicht, um was es genau in dem anderen Forum geht und in welcher Form der Absenderfreistempel gezeigt wurde. In einem philatelistischen Forum geht es primär um die Postbeförderung. Der gezeigte Absenderfreistempel ist nur "Beiwerk", ein Verstoss gegen das Urheberrecht dürfte nicht gegeben sein ("Zitat" siehe § 51 UrhG).

Ich gehe aber davon aus, dass der genannte bayrische Briefmarkensammlerverein nicht die Rechte an den Motiven der Absenderfreistempel hat. Ein einfacher, nicht bearbeiteter Scan geniesst keinen urheberrechtlichen Schutz. Wer im Internet Scans klaut, setzt sich natürlich der Gefahr aus, aus Unwissenheit die Rechte Dritter zu verletzen. An der Person, die mit der Veröffentlichung des Scans bereits ebenfalls gegen das Urheberrecht verstossen hat, kannst Du Dich nicht schadlos halten. Der Rechteinhaber hat aber in einem solchen Fall gleich zwei Fliegen mit einer Klappe erbeutet und kann auch zweimal abkassieren.

Eine andere Frage ist das Zeigen von Adressen. Hier könnte gegen das Persönlichkeitsrecht und ggf. auch gegen das Datenschutzgesetz verstossen werden. Im Zweifelsfall, wenn die Einwilligung der Person nicht vorliegt, besser die persönlichen Angaben auf einem Briefumschlag abdecken.

Das Urheberrecht ist ein juristisches Minenfeld mit leider oft hohen Streitwerten. Im Zweifelsfall sollte man lieber einmal zurückstecken und auf eine Abbildung verzichten.
 
Angelika Am: 15.08.2013 18:39:11 Gelesen: 5868# 3 @  
Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Es ist ein Kochforum, ich hatte nicht vor, auf dieser Plattform irgendwie zu verkaufen. Adressen waren auf den Belegen nicht zu sehen, es waren Ausschnitte, bei denen man nur die Stempel sehen konnte. Velbert, nicht Viersen, sorry. und ich habe sie nicht irgendwo runterkopiert sondern sie waren/sind in meinem Bestand.



Was mir nur total unlogisch erschien, war, dass der bewusste Briefmarkenverein ein Copyright auf die Stempel habe soll. Müssten die Belege dazu nicht auf der Homepage zu finden sein?

Ich habe keine Ahnung, wie weit das geht mit dem Copyright oder Urheberrecht und will auch keine Schwierigkeiten bekommen, oder die Betreiber der Homepage, dazu bin ich dort schon viel zu lange Mitglied, aber ich wüsste zu gerne wie es sich damit verhält.

lg
Angelika
 
saintex Am: 15.08.2013 23:00:03 Gelesen: 5784# 4 @  
@ drmoeller_neuss [#2]

Einmal wieder lese ich von Dir Kommentare zu komplexen juristischen Problemen (hier: Persönlichkeits- und Urheberrecht), die bei mir die Frage aufwerfen, was Dich fachlich dazu befähigt, derart schwierigen Rechtsfragen kostenlos zu beantworten.

Bist Du Rechtsanwalt ?

Gruß saintex
 
germaniafreund Am: 16.08.2013 11:58:04 Gelesen: 5694# 5 @  
@ saintex [#4]

Drmoeller_neuss antwortet ausschließlich im Konjunktiv (könnte, kann usw.). Ich lese in den Beiträgen von Drmoellerneuss lediglich die Meinung eines geübten Staatsbürgers. Was nicht heißt, dass er mit seiner Meinung juristisch immer richtig liegt. Seine Beiträge überschreiten aber regelmäßig das Niveau vieler anderer Beiträge im Forum.

Klaus
 
Briefmarken-Museum Am: 27.09.2015 16:01:24 Gelesen: 4971# 6 @  
Hallo,

das amerikanisch Copyright gilt nur in den USA - hier in der BRD gilt das Urheberrecht und Publikationsrecht.

@ Angelika2603 [#3]

Angelika hat sich ausdrücklich nicht als Urheber des gezeigten Werkes ausgegeben, somit hat sie mit dem Urheberrecht auch keine Probleme.

Das Publikationsrecht enthält auch das Zitierrecht, so dass das Zeigen eines oder weniger Stücke m.E. absolut rechtskonform ist.

Daran glaube ich, bis mir das Gegenteil mit Aktenzeichen eines deutschen, juristischen Urteils als Präzedenzfall bekannt wird.

in diesem Sinne ein frohes Schaffen und Publizieren
Jochen
 
Holzinger Am: 27.09.2015 16:13:28 Gelesen: 4956# 7 @  
@ Angelika2603 [#1]

Mal ein ganz anderer Gedankenansatz unabhängig von Deinem Text mit dem Verein:

In dem Forum sollten - Deinen Worten nach - "Gedichte und Sprüche" zum Tage gezeigt werden.

Die Bilder erfüllen aber diesen Anspruch nicht und wurden evtl. wegen "Bildwerbung" entfernt.
 
Briefmarken-Museum Am: 27.09.2015 16:49:36 Gelesen: 4934# 8 @  
@ Holzinger [#7]

Wenn man Dir oder Angelika oder einer anderen Person die gestalterische Freiheit eines eigenen Beitrages nimmt, dann taugt das Forum nichts, und ich würde da nur noch Schweigen.

Schönen Abend wünscht
Jochen
 
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