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Thema: Steuer trifft Kleinanleger - auch bei Briefmarken ?
Richard Am: 08.04.2008 15:31:08 Gelesen: 5934# 1 @  
Steuer trifft Kleinanleger – und könnte gleichheitswidrig sein

Die Vermögenszuwachs- steuer würde den ge­schrumpften Steuer­vorteil für Stiftungen wieder vergrößern, angedachte Ausnahmen sind problematisch

Von Johannes Prinz

Der Standard, Wien (02.04.08) - Die geplante Vermögenszuwachssteuer sorgt für Aufregung, denn sie würde eher Klein- als Großaktionäre treffen. Anleger mit Aktienpaketen von ein Prozent des Gesellschaftskapitals müssen Veräußerungsgewinne schon jetzt unabhängig von der Spekulationsfrist von einem Jahr versteuern. Das Argument, die neue Steuer solle verhindern, dass ein Aktionär für Gewinne "von ein paar hundert Millionen Euro" aus dem Verkauf eines Aktienpakets keine Steuer zahlt, trifft daher kaum zu.

[...]

Offen ist weiters, ob in Zukunft auch der Gewinn aus dem Verkauf anderer Wirtschaftsgüter wie Münz-, Briefmarken- oder Kunstsammlungen unabhängig von der einjährigen Spekulationsfrist besteuert wird. Auch die Besteuerung der Erträge aus Lebensversicherungen wäre zu überdenken, weil sonst Verzerrungen zwischen Aktien- und Fondssparen und dem – in der Regel einkommensteuerfreien – Versicherungssparen vorprogrammiert sind.

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Mag. Johannes Prinz ist Rechtsanwalt und Steuerberater bei Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati in Wien (johannes.prinz@chsh.at).

(Quelle und kompletter Beitrag: http://derstandard.at/?url=/?id=3285809)
 
Richard Am: 20.04.2008 14:22:24 Gelesen: 5892# 2 @  
Vermögenszuwachssteuer: Heftige Diskussionen

Kurier.at (18.04.08) - In Deutschland wird die in Österreich noch heftig diskutierte Besteuerung des Vermögenszuwachses bald Realität. Als "Abgeltungssteuer" tritt sie mit Anfang 2009 in Kraft. Auf Kapitaleinkünfte – ob Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne – kassiert der Fiskus dort dann einheitlich 25 Prozent, unabhängig von der Behaltedauer. Die neue Abgeltungssteuer hat vor allem Wertpapier-Gewinne im Fokus. Bei Immobilien etwa gilt auch weiterhin die zehnjährige Spekulationsfrist, nach der steuerfrei verkauft werden kann. Nach dem Ablauf von einem Jahr steuerfrei sind Gewinne aus dem privaten Verkauf von Sachwerten (wie Gold, Münzen, Briefmarken, Schmuck oder Kunst).

Für die meisten Wertpapiere gibt es einen sogenannten Bestandsschutz. Wer etwa vor dem 1. Jänner 2009 Aktien oder Aktienfonds erwirbt, für den gelten die bisherigen Regeln, also ein steuerfreier Veräußerungsgewinn nach Ablauf eines Jahres. Experten raten daher auch, die Investmentstrategie bald zu überdenken und so zu investieren, dass die aktuell günstigeren Regeln konserviert werden können.

Diese Konservierung ist nur jenen möglich, die über größere Veranlagungssummen verfügen, hagelte es harsche Kritik. Jene Anleger jedoch, die monatlich einen kleinen Fixbetrag in einen Fondssparplan einzahlen, werden ab Jahreswechsel voll von der neuen Steuer erwischt.

(Quelle: http://www.kurier.at/geldundwirtschaft/geld/149307.php)
 
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